Geschäft: Anwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.10.06
TitelAnwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge
ArtKR Berichterstattung
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung29.4.2010
Abschluss22.9.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht der Regierung vom 4. Mai 2010
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 7. Juni 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen und die Kommissionsmotion erheblich zu erklären. Das rote Blatt und das graue Blatt, das vor Ihnen liegt betreffend diese Motion, wurde in der vorberatenden Kommission nicht behandelt, und ich stelle es Ihnen frei, welche Variante Sie unterstützen möchten.

Bei der Beratung des Kantonsratsbeschlusses über die Sanierung und Erweiterung der Universität St.Gallen im Jahr 2004 stellte die damalige vorberatende Kommission fest, dass die Universität einen mehrjährigen Mietvertrag abgeschlossen hatte, dessen jährlicher Mietzins die Grenze des obligatorischen Finanzreferendums überstieg. Der Kantonsrat beauftragte in der Folge mit einem Postulat die Regierung, die Frage zu klären, ob ein solcher Mietvertrag dem Finanzreferendum zu unterstellen sei. Die vorberatende Kommission hat am 1. September 2010 dieses Postulat «Anwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge» nun beraten. Aufgrund von verschiedenen rechtlichen Überlegungen kommt die Regierung und ein externer Gutachter im Postulatsbericht zum Schluss, dass es sich bei Mietverträgen zwar grundsätzlich um sogenannte finanzrechtlich neue Ausgaben handle. Indessen sei das Finanzreferendum für die Ausgaben der Staatsverwaltung, aber nicht für die Ausgaben einer selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalt. Vielmehr liege im folgenden Fall eine Gesetzesdelegation bzw. eine Delegation von Kompetenzen an den Kantonsrat vor. Der Kantonsrat beschliesst über die Mittelzuweisung an die Universität abschliessend im Rahmen des jährlichen Voranschlags.

Die vorberatende Kommission teilt im Grundsatz die Auffassung der Regierung, dass im vorliegenden Fall der Mietvertrag nicht im Finanzreferendum zu unterstellen war. Die vorberatende Kommission sieht aber in diesem Bereich einen gesetzlichen Handlungsbedarf. Mit einer Kommissionsmotion wollen wir Ausgaben der öffentlich-rechtlichen Anstalten grundsätzlich in gleicher Weise dem Finanzreferendum unterstellen, wie dies vor Ausgaben der Staatsverwaltung gilt. Insbesondere geht es dabei um Miet- und Leasingverträge oder um Verkauf oder Rückmietverträge. Dabei soll eine rechtliche Lücke geschlossen und die Mitsprache von Kantonsrat und Stimmvolk gestärkt werden. Das Finanzreferendum soll im Bereich von grossen Infrastrukturvorhaben von öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht durch Mietlösungen unterlaufen werden können. Auf jeden Fall ist eine Einflussnahme des Kantonsrates bei solchen bedeutenden Vorhaben zwingend. Insbesondere auch dann, wenn der Kanton letztlich das Defizit einer Institution finanzieren muss.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010