Geschäft: Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.10.01A
TitelStand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung17.5.2010
Abschluss7.6.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 9. März 2010
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 7. Juni 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2010Ziff. 1 der Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission93Zustimmung0Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Es ist schon richtig, dieses Sonderpädagogikkonzept ist wirklich eine Riesenbaustelle, daher brauchen wir auch entsprechend Zeit. Wir haben das zu übernehmen aufgrund der NFA. Wir sind jetzt im Moment noch in einer Übergangslösung, und ich bin überzeugt, dass dieser Bereich auch dazugehört. Es ist eine ganz breite Auslegeordnung, die wir hier zu machen haben, und es kann durchaus sein, dass dann die Erkenntnis sein wird, dass dieser Bereich ungenügend ist und dass weitere Handlungen und Massnahmen aufzuzeigen sind. Das möchte ich Ihnen hier gar nicht absprechen, aber dieser Bericht wird das zeigen, und ich bin auch gespannt, wenn wir diesen dann vorliegen haben, wo Handlungsbedarf in unserem Kanton besteht und wie wir das in Zukunft weiter regeln.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Eintreten fest.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Ich möchte zum Eintreten etwas sagen, obwohl wir natürlich nicht Eintreten bestreiten von Seiten der SP-Fraktion. Ich möchte trotzdem einige würdigende Worte zum Geschäftsbericht der Regierung verlauten lassen. Bereits zum zweiten Mal erscheint er in dieser Form. Der Bericht ist schön gestaltet und gibt einen Überlick über die Tätigkeit und Projekte von Regierung und Verwaltung. Für Aussenstehende ist er informativ, aber in vielen Teilen halt – auch der Form wegen – wenig detailliert. Wie so oft in derartigen Berichten ist es auch so, dass das Negative eher weggelassen wird, das ist verständlich, ich sitze selber in einer Exekutive, die dafür jeweils kritisiert wird.

Etwas möchte ich im Rahmen dieses Eintretensvotums loswerden: «Krise und Chance», das tönt schon fast wie «Krise als Chance» – doch handelt es sich hier nicht um den Lebenserfahrungsbericht einer Person, die geläutert durch eine Krise geht, sondern um den Geschäftsbericht der Regierung. Inhaltlich geht man mit der happigsten Wirtschaftskrise seit den 20er-Jahren des letzten Jahrhunderts aber verharmlosend um, nicht nur im Vorwort, sondern generell. Er geht viel zu wenig auf die Herausforderungen und Auswirkungen dieser Krise ein. Als «Durcheinander im Finanzsektor, das es aufzuräumen gilt» wird es bezeichnet, als ob es uns gar nichts anginge. Es wird dabei wenig auf die Auswirkungen der Wirtschaftskrise in unserem Kanton verwiesen. Doch auf der anderen Seite, an anderen Orten erwähnt, z.B. im Aufgaben- und Finanzplan, da wurde ja sehr schwarz gemalt, da wurde auf die sehr negativen Auswirkungen der Wirtschaftskrise hingewiesen. Natürlich sind hier die Auswirkungen der grossen Steuersenkungen der letzten Jahre, aber wenn man den Geschäftsbericht anschaut, hat man das Gefühl, es hätte nicht so grosse Auswirkungen gehabt auf den Kanton. Wenig Gewicht wird der Krisenbewältigung beigemessen. Sehr eindrücklich ist das Projektportfolio auf den Seiten 63 bis 65 (und zwar mit den Projekten, die drin sind, und denjenigen, die fehlen). Es ist eine eindrückliche Sichtbarmachung, wie viele Projekte am Laufen sind. Sicher kann und darf die Arbeit eines Departementes nicht nur an der Anzahl Projekte gemessen und beurteilt werden. Doch ist es schon augenfällig, wenn das Sicherheits- und Justizdepartement nur gerade ein Projekt am Laufen hat, das Bildungsdepartement dagegen fünf Projekte, obwohl es eines der finanzintensivsten Departemente ist. Wir wissen auch, dass Gesetzesvorhaben oftmals das Stadium eines Projektes haben, wir haben auch auf den nächsten Seiten die Gesetzesvorhaben aufgelistet, Pflegefinanzierung, Behindertengesetzgebung, Kindes- und Erwachsenenschutz, alle diese Gesetzesvorhaben sind eigentlich auch als Projekte zu verstehen. Ich habe erwähnt, dass das Nichtgenannte eben auch augenfällig sei; Lehrplan 21, überfüllte Gefängnisse, Hooliganismus; warum Präventionsmassnahmen keine Projekte sind, das überrascht mich sehr. Auch das Stipendienkonkordat ist zwar bei den Gesetzesvorhaben ausgeführt, aber ohne Termine und somit ein weisses Blatt für mich.

Der Geschäftsbericht gibt Auskunft über das, was läuft, und über das, was vielleicht auch nicht läuft oder zumindest zuwenig sichtbar gemacht wird.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Beim Postulat 43.99.17 wird auf die Motion 42.05.22 verwiesen. Da ich schon lange in diesem Rat bin, erinnere ich mich noch gut an die Diskussion von Schorer-St.Gallen, welche dann zum Antrag eines Postulates führte. Es geht hier konkret um verhaltensauffällige Schülerinnen und Schüler, deren Finanzierung bei einer Einweisung in eine Institution sehr unterschiedlich geregelt ist, und Schorer-St.Gallen wollte mit dem Postulat, dass hier Klarheit geschaffen wird. Jetzt wird auf die Motion 42.05.22 von Baumgartner-Gams verwiesen, die das Sonderschulgesetz betrifft, das nun erstellt werden muss, aufgrund der neuen NFA. Es geht hier um zwei verschiedene Dinge. Bei Baumgartner-Gams geht es ganz klar um Kinder mit einer Behinderung und bei Schorer-St.Gallen um Kinder, die so verhaltensauffällig sind, dass sie frühzeitig aus der Schule ausgeschlossen werden müssen.

Hier habe ich nun die Frage: Geht es denn tatsächlich in ein und demselben Gesetz um Kinder mit einer Behinderung und Kinder, die so verhaltensauffällig sind, dass wir sie irgendwo platzieren müssen? Wir haben zwar keine Heime und Plätze, aber wir können diese Kinder nicht einfach auf die Strasse setzen. Insbesondere geht es auch um die Finanzierung. Werden sie nämlich straffällig, dann ist ganz klar der Kanton zuständig, ansonsten sind die Gemeinden in der Verantwortung, und hier meinte ich, brächte ein Postulat tatsächlich Klarheit, und ich frage mich, wieso das alles in ein Sonderschulgesetz verpackt wird.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010