Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2010 (I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.10.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2010 (I)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung21.4.2010
Abschluss8.6.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Sommer 2010
AntragAntrag FDP-Fraktion zu L.10.1.40 vom 7. Juni 2010
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 8. Juni 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 27. April 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
8.6.2010Gesamtabstimmung95Zustimmung0Ablehnung25
8.6.2010Antrag der FDP-Fraktion zu L.10.1.4053Zustimmung52Ablehnung15
8.6.2010Ordnungsantrag Richle-St.Gallen auf Schluss der Diskussion71Zustimmung29Ablehnung20
Statements
DatumTypWortlautSession
8.6.2010Wortmeldung

Zu Gschwend-Altstätten: Das ist wirklich eine Interpretation, die Sie machen. Bringen Sie das bitte nicht im Parlament vor. Ich denke mir, es ist zulässig, wenn man den Text genau liest und sich nach Treu und Glauben darauf verlassen darf, dass er so stimmt. Wenn man dann aber gleichzeitig von Personen, die von der Sache auch etwas wissen, hört, dass es so nicht zutrifft, dann ist es, glaube ich, die Aufgabe eines jeden Parlamentariers, dem nachzugehen. Das haben wir gemacht. Wir haben diese Fragen in der Finanzkommission aufgeworfen. Wir haben die Gespräche mit den Involvierten geführt. Ich finde es einfach nicht richtig, auch nicht von Hasler-Widnau, wenn es darum gehen soll, dass man da nicht päpstlicher sein soll als der Papst. Wenn hier Aussagen in der Lotteriefondsbotschaft enthalten sind und wir stellen fest, es ist so nicht ganz korrekt, dann muss ich schon sagen, dann halte ich von diesem Rat nicht mehr viel, wenn er dem einfach zwangsweise zustimmt und sagt, dann wollen wir den Schwamm drüber, wir finden es einfach sowieso korrekt. Das ist keine korrekte Politik. Ich bitte deshalb auch, dass Regierungsrätin Hilber dazu noch Stellung nimmt. Ich kann Ihnen versichern, es geht hier nicht um Personen. Aber ich gehe davon aus, dass eigentlich diese Botschaften korrekt sind. Ich verstehe das Amt für Kultur, wenn es sagt, wir können nicht jedes Gesuch auf seinen Wahrheitsgrad überprüfen. Dazu haben sie schlichtweg nicht die Kapazitäten. Alle, die ein Gesuch einreichen, müssen das schreiben, was Tat und Wahrheit ist. Wenn man jetzt einfach unterschiedliche Ansichten hört, dann muss man Zweifel bekommen. Die haben wir. Deshalb sind wir der Meinung, dass das Projekt jetzt noch nicht reif ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Die Situation ist folgende: Die Anschubfinanzierung sichert die Existenz der Jazzschule für drei Jahre. Die Regierung hat schon verschiedentlich zur Jazzschule St.Gallen Stellung genommen, das letzte Mal zur Einfachen Anfrage 61.09.35 «Zukunft der Jazzschule St.Gallen». Einerseits hat sie damals bestätigt, dass die Jazzschule ein wünschbares Angebot in St.Gallen ist und dass der Kanton die Jazzschule somit auch unterstützt. Anderseits hat die Regierung aber schon zweimal gesagt - mit Regierungsbeschlüssen in den Jahren 1997 und 2003 -, dass eine Unterstützung seitens des Kantons ausgeschlossen sei. Das Bildungsdepartement hat sich intensiv dafür eingesetzt, dass die Weiterführung der Jazzschule in Zusammenarbeit mit der Zürcher Hochschule der Künste fortgesetzt werden kann. Ich habe persönlich bei der Bildungsdirektorin des Kantons Zürich interveniert, dass sie sich für das Zustandekommen einer Zusammenarbeit einsetzt. Leider verliefen diese Verhandlungen erfolglos. Die Regierung musste zur Kenntnis nehmen, dass sie gescheitert sind und dass der Beitrag, den der Kanton und das Bildungsdepartement dazu leisten kann, ausgeschöpft ist. Jetzt liegt die Organisation der Anschubfinanzierung ausschliesslich in der Hand einer privaten Trägerschaft. Ich habe mich nach dem Stand der Dinge erkundigt, weil die Sache ja auch im Interesse des Kantons ist. Mir wurde bestätigt, dass sie sich auf gutem Wege befindet, dass die Finanzierung nach drei Jahren zusammengestellt werden kann und soweit gewährleistet ist. Das Bildungsdepartement kann zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Unterstützungen nach diesen drei Jahren zusichern.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Im Vorfeld der Behandlung des Lotteriefonds im November 2009 habe ich diese Frage bezüglich Colombo-Rapperswil-Jona und mir gestellt. Ich bitte den Staatssekretär, meine damalige Anfrage und die Antwort der Staatskanzlei bekannt zu geben. Ich habe sehr wohl die Ausstandsproblematik erkannt und bin der Meinung, dass es lohnenswert wäre, diese etwas zu untersuchen. Zwar gibt es in der St.Gallischen Gerichts- und Verwaltungspraxis (abgekürzt GVP) eine Stellungnahme der Staatskanzlei dazu (GVP 2000 Nr. 67), doch nach der Lektüre dieser Stellungnahme ist man so klug wie zuvor. Sie ist sehr allgemein gehalten, und ich konnte keine Rückschlüsse auf die Ausstandspflicht bezüglich der Geschäfte des Lotteriefonds ziehen. Deshalb habe ich mich schriftlich an die Staatskanzlei gewendet, und diese hat mir erklärt, dass kein Grund zum Ausstand bestehe. Es sei mir daher freigestellt, in den Ausstand zu treten. Ich möchte aber betonen, wenn wir jetzt die Praxis beginnen, dass jeder, der Mitglied eines um Beiträge nachsuchenden Vereins ist oder sonst ein näheres Interesse hat, selber über den Ausstand entscheiden kann, dass man nun die Ausstandspraxis verallgemeinern müsste und dass dann jeweils alle Interessierten bei der Behandlung des Lotteriefondsgeschäftes in den Ausstand zu treten haben; z.B. ein Mitglied des Kantonalturnvereins, wenn es um Sport geht; ein Mitglied des Blasmusikverbandes, wenn es um Blasmusik usw. Es stellt sich wirklich die Frage, ob das sinnvoll sei. Ich betone nochmals: Wenn die Staatskanzlei erklärt, dass ein Ausstandsgrund im Sinn der eben zitierten Bestimmung besteht und dass die erste Auskunft an mich nicht zutreffend war, dann werde ich augenblicklich in den Ausstand treten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Zu L.10.1.02 (Überbrückungskredit für Jazzschule St.Gallen): Die SP-Fraktion unterstützt die Anschubfinanzierung für die Jazzschule. Aus ihrer Sicht ist die Jazzschule eine wichtige Institution auf dem Platz St.Gallen, und deshalb ist der SP-Fraktion daran gelegen, dass nach der Anschubfinanzierung die definitive Finanzierung gesichert wird. Die Studierenden müssen die Garantie haben, dass sie ihre Ausbildung abschliessen können. Die SP-Fraktion geht davon aus, dass wenn die Regierung diesen Kredit aus dem Lotteriefonds beschlossen hat, sich auch das Bildungsdepartement mit der Garantie der Finanzierung befassen wird. Die SP-Fraktion unterbreitet dem Vorsteher des Bildungsdepartementes folgende Fragen, da sie annimmt, dass dieser nachher für die Jazzschule zuständig sei:

  1. Welche Massnahmen sind oder werden im Bildungsdepartement in die Wege geleitet, damit die Finanzierung nach dieser Anschubfinanzierung garantiert ist?

  2. Welches Amt übernimmt diese Aufgabe?

  3. Teilt der Vorsteher des Bildungsdepartementes die Meinung, dass die Jazzschule für die kulturelle Vielfalt im Kanton besonders wichtig ist? Teilt er auch die Meinung, dass die Schule ein wichtiges Standortargument für die Stadt St.Gallen ist?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Zu L.10.1.49 (Alte Krone, Rheineck; Gesamtrenovation): Es wird ein Bundesbeitrag erwähnt in der Höhe von 220'000 Franken. Wir haben in den Ausführungen von der Regierung gestern vernommen, dass der Bund immer mehr Einsparungen vornimmt mit den Beiträgen für die Denkmalpflege. In Bern pfeifen es die Vögel von den Dächern. Es gibt immer weniger Beiträge. Man weiss auch, dass für die Filmförderung immer mehr investiert wird, für die Denkmalpflege jedoch weniger. Meine Frage geht in diese Richtung. Wenn der Bundesbeitrag nicht kommt, wird dann das Ganze trotzdem so gemacht oder nicht? Von der Staatskanzlei haben wir gestern vernommen, wie die st.gallischen Mitglieder der eidgenössischen Räte in Bern miteinbezogen werden. Sie werden auch durch Mitarbeitende unterstützt usw. Meine Frage geht in diese Richtung. Sind Sie bereit, die Ständeräte in dieser Frage anzugehen, die im nächsten Winter wieder da ist, dass diese sich vermehrt dafür einsetzen, dass der Bund nicht weiter die Denkmalpflegebeiträge heruntersetzt? Es geht schlussendlich um sehr viel. Ich kann mir vorstellen, dass auch hier in unserer Umgebung es etliche Objekte gibt, die dann nicht mehr verwirklicht werden sollen, wenn die Beiträge vom Bund eben ganz wegfallen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich habe einen sehr grossen Verdacht, dass es hier nicht um die Sache geht, sondern dass es zu einer Frage wird, ob dasjenige Mitglied dieses Rates, das jetzt nicht im Ausstand ist, einem sympathisch ist oder nicht. Wir meinen ganz klar, dass das falsch ist. Es geht hier um die Sache. Die Sache ist die, dass das mit der Stiftung eine sehr gute Idee ist. Man muss einfach wissen, dass sich auf dem Markt immer mehr wertvolle Gegenstände befinden. Da muss man sehr schnell etwas unternehmen. Der Grund, dass vermehrt wertvolle Sachen auf dem Markt sind, ist folgender: Es gibt viele Sammler, die sind alt. Zum Teil hat der Grossvater bereits eine Sammlung aufgebaut, und die Nachfolger haben keine Freude an diesen Sachen bzw. sie kommen auf den Markt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass diese Stiftung existiert und dass diese im Fall von dieser Sammlung mit dem Silber schnell auch etwas unternimmt. Ich bitte Sie, dass wir den einheimischen Sachen zuliebe, die wieder auf dem Markt sind, die auch zu unserer Vergangenheit sehr viel aussagen, dass wir das unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, L.10.1.40 (Stiftung St.Galler Kulturgut: Ankauf Silberschmiedearbeiten) zu streichen.

Wenn man dem Wortlaut der Botschaft folgt, so kann man entnehmen, dass eigentlich mit dem Historischen und Völkerkundemuseum St.Gallen eine Abmachung besteht, dass diese Sammlung für Forschungs- und Ausstellungszwecke zugänglich gemacht werden soll. Wir haben Informationen, dass diese Formulierung so nicht zutreffend ist, dass auch keine konkrete Vereinbarung vorliegt, dass das so gemacht werden soll. Ich habe bereits in der Finanzkommission diese Frage gestellt. Der Präsident der Finanzkommission hat das so dargelegt, dass dieses Projekt diskutiert wurde. Wir haben einen Wortlaut vor uns und eine anders lautende Aussage. Ich habe damals dann gebeten, dass sowohl die Amtsleiterin des Amtes für Kultur dem nachgeht, wie aber auch Regierungsrätin Hilber dazu noch Stellung im Parlament nehmen soll. Ich gehe auch davon aus, dass sie das machen wird. Wir haben den Eindruck, dass hier etwas dargelegt wird, das so nicht ganz vereinbart wurde, und zumindest haben wir auch Anzeichen, dass seitens des Museums das Interesse an dieser Sammlung, sage ich jetzt mal, nicht derart gross ist, wie es auch dargelegt wird, dass man diese Exponate auch zwingend ausstellen will. Wir haben über dieses Projekt schon mehrfach diskutiert. Ich bin der Meinung, dass wenn diese 70'000 Franken gesprochen werden sollen, dann sollte dieses Projekt konkret ausgereift sein. Es sollten Vereinbarungen bestehen mit dem entsprechenden Museum, so dass dieses auch entweder Ja oder Nein sagt. Aber die FDP-Fraktion findet es nicht ganz klug, wenn hier etwas dargelegt wird, das in der Tat so nicht konkret vorhanden ist, und es wird damit der Eindruck erweckt, dass eine Vereinbarung getroffen worden sei. Deshalb sind wir der Meinung, dass dieses Projekt im jetzigen Status so nicht unterstützt werden kann und stellen deshalb auch den Streichungsantrag. Wir sind sehr offen: Sollte es wirklich zu einer konkreten Vereinbarung kommen mit dem Historischen und Völkerkundemuseum, wenn ein Interesse vorhanden ist und auch die Stiftung klar sagt, wir haben das Interesse, es ist vorgesehen, eine Teilprivatfinanzierung zu machen, dann kann man das nochmals bringen. Aber wir finden es nicht korrekt, wenn etwas dargelegt wird, das dem Wortlaut so nicht ganz entspricht. Deshalb sind wir der Meinung, dass das Projekt zu streichen ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Zu L.10.1.02 (Überbrückungskredit für Jazzschule St.Gallen): Die Bemühungen in dieser Sache haben immerhin zu einer gewissen Deblockade geführt und zeigen für die nächsten drei Jahre einen Weg auf. Aber es ist auch klar, dass die Tragfähigkeit einer solchen Lösung ganz wesentlich davon abhängt, ob die Anschubfinanzierung nachhaltig sein wird. Wenn ich mich nach einer Ausbildungsstätte umsehe, dann will ich natürlich wissen, ob diese bereits vor oder erst nach meinem Ausbildungsabschluss wieder zugrunde geht. Es wäre deshalb wichtig, dass die Attraktivität des Angebots durch eine Perspektive untermauert wird, die durch ein Committment der Regierung noch verstärkt werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Zu Gschwend-Altstätten: Die Ausstandsfrage ist in Art. 32 des Kantonsratsreglementes geregelt. Da heisst es: «Ein Mitglied hat in den Ausstand zu treten, wenn: a) die Gültigkeit seiner Wahl angefochten ist; b) es selbst, ein nächster Angehöriger oder ein privater Auftraggeber an einem nicht allgemein verbindlichen Beschluss des Kantonsrates ein unmittelbares privates Interesse hat.» Diese Bestimmung ist in der Vergangenheit sehr unterschiedlich gehandhabt worden. Ich muss sagen, dass es sehr stark im Ermessen und im Fingerspitzengefühl des betroffenen Ratsmitglieds liegt, ob es im vorliegenden Fall einen Ausstandsgrund sieht oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ich hätte beim Eintreten eine Frage, aber nicht im Sinn eines Antrages. Es kommt sehr selten vor, dass bei der Behandlung dieser Vorlage jemand im Ausstand ist. Jedoch ist es jetzt - wie schon im vergangenen Jahr - wieder so, dass ein Mitglied dieses Rates namentlich erwähnt ist. Der Ratspräsident hat davon nichts erwähnt. Meine Vermutung ist, dass es immer wieder vorkommt, dass Ratsmitglieder mit finanziell unterstützten Projekten sehr eng verbunden sind. Ich bin der Ansicht, dass das mit Art. 32 des Kantonsratsreglementes nicht vereinbar ist. Die Ratsmitglieder sollen deshalb vermehrt darauf hingewiesen werden, was eigentlich Sache ist, d.h. was erlaubt ist und was nicht.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann nicht sehr viel mehr dazu ausführen. Die Finanzierung liegt, wie gesagt, in der Verantwortung der privaten Trägerschaft. Es liegen mir hier die Zahlen vor, wie sie vorgesehen ist. Es gibt durchaus andere öffentliche Einrichtungen, welche die Jazzschule finanzieren können. Erwähnt sind z.B. andere Kantone oder die Stadt St.Gallen. Ich möchte hier nicht vorgreifen, denn es ist, wie gesagt, nicht in unserer Zuständigkeit.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Antwort lautet: Zunächst muss sich jedes Ratsmitglied - wie bereits gesagt - die Frage selber stellen. Zu Ritter-Altstätten: Ob Sie als Präsident einer Stiftung, die einen Beitrag erhalten soll, in den Ausstand treten wollen oder nicht, ist in erster Linie eine persönliche Frage. Ist die Sache strittig, dann legt der Rat das Reglement aus. Im Moment stelle ich fest, dass kein Antrag vorliegt, der Sie in den Ausstand treten liesse. Und auch Sie selbst haben keinen solchen Antrag gestellt. Solange kein entsprechender Antrag gestellt wird, gehe ich davon aus, dass der Rat die Situation so akzeptiert, wie sie ist. Das ist das, was ich in aller Kürze und ohne juristisches Gutachten sagen kann.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ich schliesse mich im Wesentlichen den Ausführungen von Noger-St.Gallen an. Ich wollte einfach zum Aspekt der Verantwortung noch sagen, dass diese schon zum jetzigen Zeitpunkt besteht. Die vom Kanton bereits gesprochenen Gelder würden in den Sand gesetzt, wenn nicht jetzt schon sichergestellt wäre, dass die Schule im Nachhinein auch weitergeführt werden kann. Diese Verantwortung besteht v.a. auch gegenüber den Studierenden, die zum jetzigen Zeitpunkt die Schule besuchen oder im Sinn haben, sie noch zu besuchen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Ich möchte gerne zu diesen Fragen Stellung nehmen, möchte aber eines vorwegnehmen: Wenn die Lotteriefondsbotschaft bearbeitet wird, sind die Grundlage die Gesuche, die eingereicht werden. Die Argumentation, die Zielsetzung und das Budget werden im Amt für Kultur geprüft. Nicht mehr und nicht weniger. Aber das wird gut gemacht. In diesen Texten sind immer die Aussagen abgebildet, die in diesen Gesuchen geschrieben werden. Dass was hier drinsteht, stimmt aus unserer Sicht. Wir haben hier nicht gemogelt. Es geht um den Satz, der heisst: «Die Betreuung der Sammlung soll durch das Historische und Völkerkundemuseum St.Gallen erfolgen, das die Sammlung für Forschungs- und Ausstellungszwecke zugänglich macht.» Das ist das Ziel dieser Stiftung, die das Kulturgut eben einkaufen will. Wir verkehren mit der St.Galler Stiftung für Kulturgut, die ihrerseits ebendieses Kapital braucht, um diese Sammlung zu kaufen. Offensichtlich hat man im Vorfeld zu wenig klar miteinander geredet und dieser Satz hat aufgeschreckt und ein bisschen Verwirrung gebracht. Diese Sammlung ist bereits jetzt in diesem Museum. Wir wissen, dass der zuständige Direktor Interesse daran hat. Er wird jedoch keine eigene Ausstellung machen können mit diesem Kulturgut, weil das zu wenig ist. Es ist in seinem Kompetenzbereich, und wir gehen davon aus, wenn dieser Kredit gesprochen ist, dass es Aufgabe der Stiftung St.Galler Kulturgut ist, diese Vereinbarung zu knüpfen bzw. zu machen.

Wir gehen immer davon aus, dass diese Beiträge, die gesprochen werden, erst dann ausgelöst werden, wenn die Umsetzung erfolgt. Sehr oft sind die Beiträge, die Sie sprechen, geknüpft an andere Beiträge, die wiederum an einen Umsetzungsprozess geknüpft sind, und wir schauen darauf. Das ist unsere Möglichkeit eines Controllings, dass wir erst dann diese Auszahlung machen, wenn die Umsetzung erfolgt ist. Unter diesem Siegel, denke ich, könnte man diesem Kredit zustimmen. Wir haben in der letzten Lotteriefondsdebatte im letzten November schon indirekt über dieses Thema gesprochen. Wir hatten damals die Meinung, dass diese Stiftung St.Galler Kulturgut über einen Kredit verfügen sollte, mit dem sie Kulturgut ankaufen kann. Sie haben damals beschlossen, dass das nicht der richtige Weg sei, dass das Einzelprojekt jeweils eingebracht werden sollte. Das wird jetzt gemacht mit dem kleinen Schönheitsfehler, dass offensichtlich die Gespräche zu wenig differenziert geführt worden sind. Das wird aber nachgeholt, und wir knüpfen unsere Auszahlung dieses Kredites daran. Von daher kann ich garantieren, dass der Sache gut getan wird, wenn Sie jetzt unterstützt wird und wenn wir dafür sorgen, dass dieser Kredit dann ausgelöst wird, wenn das auch eingehalten wird.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat auftragsgemäss im Frühjahr die erste Tranche der Beiträge aus dem Lotteriefonds behandelt. Diverse Punkte hat sie eingehend besprochen. Auskunft erhielt sie von Leiterinnen des Amts für Kultur. Unter anderem wurden folgende Gesuche näher diskutiert: Eidgenössisches Musikfest in St.Gallen 2011; Überbrückungskredit für die Jazzschule St.Gallen; Neubau Pfadiheim Buchs; Nostalgietheater Balgach mit dem Stück «Im weissen Rössl»; Elite Filmproduktion AG mit dem Dokumentarfilm «Hoselupf»; Stadtmuseum Rapperswil-Jona für Neukonzeption und Einrichtung; Stiftung St.Galler Kulturgut für Ankauf Silberschmiedearbeiten. Dann hat die Finanzkommission auch über nicht berücksichtigte Gesuche gesprochen. Sie empfiehlt, sämtliche vorliegende Gesuche zu genehmigen. Die Mitglieder der Finanzkommission sind mit 13:0 Stimmen bei 2 Abwesenheiten auf die Vorlage eingetreten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Zu L.10.1.01 (Eidgenössisches Musikfest St.Gallen 2011): Ich freue mich, dass St.Gallen diesen grossen Event übernimmt und die vereinigten Musikgesellschaften diese grosse Arbeit auf sich nehmen. Aus einschlägiger Erfahrung mit Verbänden stehe ich solchen Anfragen kritisch gegenüber. Deshalb meine Frage an die Vorsteherin des Departements des Innern: Geht dieses Geld an das OK oder an den Verband? Es würde mich sehr freuen, wenn das Geld dem OK zugesprochen würde und nicht dem Verband, wie ich das in solchen Situationen auch schon erlebt habe. Denn die grosse Arbeit liegt in den Händen der Vereine.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Zu Lusti-Uzwil: Ich kann da beruhigen, das Geld kommt dem OK zugute. Es ist ein Beitrag zur finanziellen Entlastung und für eine optimale Organisation.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

tritt in den Ausstand und gibt dazu eine persönliche Erklärung ab. Ich bin mit der ganzen Diskussion um die Ausstandsregelung auch auf dem linken Fuss erwischt worden. Ich bin Co-Präsidentin der Stiftung Musikakademie St.Gallen, und die Jazzschule ist Trägerin dieser Stiftung. Deshalb trete ich, solange diese Ausstandsfrage nicht genau geklärt ist, selber in den Ausstand.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Zu Regierungsrat Kölliker: Wenn ich die Ausführungen im «Bericht der Regierung: Anträge an den Kantonsrat vom 27. April 2010», S. 8, lese, dann sehe ich, dass jährlich Fr. 150'000.- von der öffentlichen Hand vorgesehen sind. Wer ist denn diese öffentliche Hand? Wer, wenn nicht das Bildungsdepartement, das hier schauen muss, wie die Finanzierung in Zukunft wird? Es kann doch nicht sein, dass der Kantonsrat eine Anschubfinanzierung spricht, das Bildungsdepartement aber kein Geld geben kann. Wie soll dann diese Schule in Zukunft existieren?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Zur Ausstandsproblematik: Ich möchte diese Unsicherheit juristisch korrekt handhaben und eine verbindliche Auskunft haben. Ich bin darauf angewiesen, dass mir jemand sagt, wenn ich in den Ausstand treten muss, wenn ich es selbst nicht weiss. Die Staatskanzlei kann mir offenbar keine verbindliche Auskunft geben. Wen muss ich dann fragen, von wem erhalte ich Auskunft? Müssen Stadler-Kirchberg und ich jetzt in den Ausstand treten oder nicht?

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Diese Diskussion führt zu weit. Denn bei der Diskussion der Beiträge aus dem Lotteriefonds geht es eigentlich um die Summe, die im Bericht der Regierung steht, und nicht um die Jazzschule als Ganzes. Wenn diese Summe erhöht werden soll, dann braucht es einen Antrag.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Antrag der Regierung ist zu unterstützen.

Bei diesem Geschäft geht es um einen Überbrückungskredit, im Wissen darum, dass an einer langfristigen Lösung zur Finanzierung der Jazzschule gearbeitet werden muss. Mit diesem Auffangnetz kann sichergestellt werden, dass das Fachhochschulniveau für diesen Ausbildungsbereich garantiert ist. Und dieser Aspekt ist ebenso wichtig wie der finanzielle. Denn damit wird ein Akzent für die Anerkennung gesetzt. Eine Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule gibt Gewähr, dass diese Art Musik im Fachhochschulverbund mitgedacht wird. Das ist für den Moment sehr wichtig. Die Regierung ist so verblieben, dass es ein einmaliger Beitrag sein wird. Ihr ist auch bewusst, dass die Sache grenzwertig ist, und deshalb hat sie sie auch offengelegt. Dieses Vorgehen ist die einzige Möglichkeit, die eher krisenhafte Situation aufzufangen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Beim Streichungsantrag bei der FDP-Fraktion kommt es mir tatsächlich so vor, als wenn man mit allen Mitteln das berühmte Haar in der Suppe gesucht hätte, um diesen Beitrag aus dem Lotteriefonds zu hinterfragen. Das Argument, das den Ausschlag zu diesem Vorgehen gegeben hat, ist tatsächlich an den Haaren herbeigezogen. Bei Projekten dieser Art ist es durchaus üblich, dass verbindliche Verträge erst dann abgeschlossen werden, wenn die Finanzierung gesichert ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Diese Position wurde auch in der Finanzkommission selbstverständlich eingehend diskutiert. Ich kann Ihnen sagen, dass ein Streichungsantrag, wie er heute vor uns liegt, innerhalb der Finanzkommission nicht gestellt wurde.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Es ist ein Thema, das uns schon oft beschäftigt hat, und auch die Ständeräte und Nationalräte haben sich mit diesem Thema schon befasst. Es ging vor allem vor einigen Jahren um das Thema «Neuer Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen». Über diesen Weg hat sich der Bund ein Stück weit von dieser Aufgabe entlastet, als er gesagt hat, er macht schwergewichtig nur noch mit bei Denkmälern von übergeordneter Bedeutung. Darum hat er seine Mittel gekürzt. Dieses Versprechen, das gemacht wurde, ist unschön, und er hält dieses auch nicht immer ein.

Ich war vor kurzem im Auftrag der Konferenz der Kantonsregierungen bei Bundesrat Merz. Wir haben dort über das Aufgabenprüfungsprogramm und Konsolidierungsprogramm gesprochen. Da gehört dieser Beitrag wieder dazu. Der Bund wird überprüfen. Wenn man sparen muss, sind das eben die ungeschützten Themen. Wir haben aber immer noch die Möglichkeit, ein Gesuch einzureichen. Bei diesem Objekt, das Sie ansprechen, da könnte das eben hinkommen, dass dieses Objekt eine besondere Bedeutung hat und wir daher einen Beitrag des Bundes erwarten können. Aber der Beitrag wird vielleicht kleiner. Diese Tendenz geht leider in diese Richtung. Auch der Kanton St.Gallen hat in dieser Sache entschieden. Vor einem Jahr im Voranschlag haben wir darüber geredet. Der Bund hat natürlich gesagt, wir wollen uns entlasten, aber die Kantone gleichzeitig in die Lage versetzen, dass sie diese Aufgaben vor Ort selbst richtig machen können. Dafür hat der Bund in der NFA-Geschichte auch freie Mittel gegeben. Bei uns sind das 800'000 Franken, die wir eigentlich im Staatshaushalt einstellen wollten. Wir hatten letztes Jahr beim Voranschlag die Diskussion, dass Sie beschlossen haben, dass diese Mittel nicht zum vollen Betrag eingesetzt werden, sondern nur teilweise, und dass der Rest aus dem Lotteriefonds finanziert wird. Eigentlich ist dieses Muster, das Bern zeigt, auch das Muster hier. Ich muss das in aller Deutlichkeit sagen. Das macht aber Druck auf dieses Thema. Zum Glück haben wir den Lotteriefonds. Damit können wir diese Aufgabe sichern, die wichtig ist und die sonst nicht gesichert würde, wenn wir diese Mittel im Staatshaushalt nicht hätten. Die Kritik an Bern ist zum Teil berechtigt, aber der andere Teil der Kritik, der geht an uns selbst.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Auslegung des Ratsreglementes ist nicht Sache der Staatskanzlei. Deshalb verzichte ich darauf, den Staatssekretär oder seinen Vertreter hier sprechen zu lassen. Ich nehme zur Kenntnis, dass Ritter-Altstätten bei diesem Geschäft nicht in den Ausstand tritt.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010