Geschäft: Anpassungen im Tourismuskonzept / Streichung der Minimalhöhe von 1600 m.ü.M. für die Vergabe von IHG-Darlehen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.10.08 |
Titel | Anpassungen im Tourismuskonzept / Streichung der Minimalhöhe von 1600 m.ü.M. für die Vergabe von IHG-Darlehen |
Art | KR Motion |
Thema | Arbeit und Gewerbe |
Federführung | Volkswirtschaftsdepartement |
Eröffnung | 20.4.2010 |
Abschluss | 29.11.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Chandiramani-Rapperswil-Jona | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
29.11.2010 | Eintreten | 43 | Zustimmung | 56 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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29.11.2010 | Wortmeldung | Der Motion ist zuzustimmen. Bei meiner Motion geht es im Wesentlichen um drei Punkte:
| Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
29.11.2010 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Bewohner eines Tourismusortes offen. Auf die Motion ist einzutreten. Auch ich arbeite in einem Tourismusort, der unter 1600 m ü.M. liegt. In der Skischule z.B. bilden wir etliche Kinder aus die nachher in den höher gelegenen Skigebieten die teuren Tageskarten bezahlen. Wir bauen den Sommertourismus aus und sind mit umgerechnet mehr als 20 Vollzeitstellen der grösste Arbeitgeber im Goldingertal. Ich bin der Meinung, dass diese Tatsachen förderungswürdig sind und dass man keine ballenbergmässigen Verhältnisse schaffen soll. Die Regierung beantragt Nichteintreten mit der Begründung, dass nur Vorhaben unterstützt werden können, die Bestandteile eines Wertschöpfungssystems sind. Es darf nicht allein die Unterstützung einer Bergbahn im Fokus stehen. Dagegen ist nicht viel einzuwenden, aber gerade eine Bergbahn kann im Einzelfall ebenso wichtig sein wie ein modernes Stadion für den Fussballclub. Zudem ist festzuhalten, dass es sich bei diesen Fördergeldern meistens um rückzahlbare Darlehen und nicht um A-fonds-perdu-Beiträge handelt. Meines Erachtens hat der Tourismus auch in niedrigen Höhenlagen eine Daseinsberechtigung. Ich habe nichts gegen die grossen Sportorte, aber der Kanton St.Gallen besteht doch nicht nur aus den Flumserbergen, St.Gallen-Winkeln und dem Pizol. Die Regierung sagt zwar, dass Unterstützung nicht in jedem Fall ausgeschlossen sei, nur sollte diese Absicht etwas besser formuliert werden, z.B. durch die Gutheissung der Motion. Im Motionstext wird zwar nie explizit von Amden gesprochen, und doch erscheint die Antwort der Regierung als sehr negative Werbung für diesen schönen Ort. Die Neue-Regionalpolitik-Darlehen sollen für alle Regionen des Kantons Starthilfe sein. Wertschöpfung und Rentabilität sind aber unabdingbare Voraussetzung. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
29.11.2010 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
29.11.2010 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Gemeindepräsident offen. Ich bin enttäuscht von der unsensiblen Begründung, mit der sich die Regierung gegen die Motion von Chandiramani-Rapperswil-Jona ausspricht. Anstatt sachlich auf das Begehren der Motion einzugehen, feuert die Regierung eine «Breitseite» gegen den Tourismus in Amden ab. Auch ich bin einer der rund 500 Aktionäre der Sportbahnen Amden AG. Dass die Regierung an der Tourismusstrategie nichts ändert und den Wintertourismus in Amden weiterhin nicht als förderungswürdig betrachtet, war zu erwarten. In der Begründung der Regierung wird aber aus vollen Rohren gegen Amden geschossen. Ich werde den Eindruck nicht los, dass damit die kritischen Stimmen in Amden ein für alle Mal zum Schweigen gebracht werden sollen. Nun aber doch noch ein paar Worte zum Wintertourismus in Amden. Das Rechnungsergebnis der Sportbahnen Amden AG zeigt Jahr für Jahr, dass der Winterbetrieb trotz der behaupteten Klimaveränderung nach wie vor wichtig ist. Jahr für Jahr schreiben die Sportbahnen Amden AG schwarze Zahlen, wobei notabene alle Abschreibungen ordnungsgemäss getätigt werden. Die Regierung behauptet, im Jahr 2050 müsse «(...) mit einem beinahe totalen Ausfall der subalpinen Skiorte (...)» gerechnet werden. Heisst das nun, dass ab sofort in Orte, die auf vergleichbarer Höhe wie Amden liegen, nichts mehr in den Wintertourismus investiert wird? Investitionen werden in 20 Jahren abgeschrieben, d.h. lange vor Ablauf des genannten Zeithorizontes. Schliesslich noch eine Bemerkung zum Skibetrieb: Trotz des angeblichen Schneemangels werden jeden Winter verschiedene Skirennen organisiert, alle paar Jahre auch internationale FIS-Rennen. An FIS-Rennen hat kaum ein Skiclub mehr Interesse, weil der Organisationsaufwand gross ist und nicht viel daran verdient wird. Solche Anlässe dienen jungen Nachwuchsfahrern als Sprungbrett für ihre Karriere. So war seinerzeit beispielsweise Weltklassefahrer Bode Miller aus den USA als Nachwuchsfahrer am Start. Tatsache ist aber auch, dass es preiswerte Skigebiete wie Amden braucht, damit die Eltern es sich noch leisten können, ihren Kindern das Skifahren zu ermöglichen. Die Regierung wirft Amden vor, für den Sommertourismus zu wenig zu tun. Es fehle an attraktiven Erlebnisangeboten. Tatsächlich gibt es in Amden keinen Funpark mit Rodelbahn und Ähnlichem. Trotzdem finde ich den regierungsrätlichen Vorwurf unangebracht. Gewisse Angebote, z.B. der vielbegangene Höhenweg oder das Seeufer am Lago Mio, einer der schönsten Punkte am Walensee, sind durchaus Sommerangebote, die sich sehen lassen können. Die Regierung sicherte zwar ihre Unterstützung beim Ausbau des Sommerangebotes zu, ich habe da aber das Gegenteil erfahren. Will man beispielsweise einen öffentlichen, für jedermann begehbaren Weg in einen signalisierten Wanderweg umwandeln, stösst man auf den Widerstand gewisser Amtsstellen. Glücklicherweise gibt es die Unterstützung der Abteilung Langsamverkehr. Ist erst einmal ein Sponsor für eine Bergkapelle in der Nähe eines Aussichtspunktes gefunden, so hofft man vergebens auf die Unterstützung für raumplanerische Massnahmen. Ein ehemaliger florierender Hotelbetrieb, der sich nun einmal ausserhalb der Bauzone befindet, kann nicht weiter betrieben werden, weil eine Erweiterung bis zu einer wirtschaftlich tragbaren Grösse untersagt ist. Dies sind drei Fälle, bei denen die Unterstützung des Kantons versagt blieb. Man darf auf die Unterstützung gespannt sein, wenn es um konkret anstehende Projekte geht. Gerne werde ich die dann involvierten Stellen auf die Ausführungen der Regierung in der Antwort auf die Motion Chandiramani hinweisen. Ein Gemeinderatskollege hat die Situation in einem Leserbrief auf den Punkt gebracht: In Amden wissen wir, dass wir von offizieller Seite als nicht unterstützungswürdig gewertet werden. Wir werden überleben und unsere Wege gehen. Schön wäre es, wenn diese Wege nicht immer durch grosse Steine und Felsbrocken aus St.Gallen verbarrikadiert würden. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
29.11.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Ich werde die Motion unabhängig von der Klimadebatte unterstützen. Ich finde es wichtig, dass Kinder, deren Eltern nicht in weit entfernte Skigebiete reisen können, Wintersportmöglichkeiten in der Umgebung haben. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
29.11.2010 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Als einem, der häufig in Amden ist und weiss, was dieser Ort zu bieten hat, tut es mir leid zu hören, dass die Regierung Amden so schlecht machen würde. Die Regierung hat in der Beantwortung dieser Motion einige Fakten aufgeführt, denen, so glaubt sie, man einfach ins Auge schauen sollte. Zuerst möchte ich auf eine Formalität hinweisen. Eine Motion enthält einen Auftrag an die Regierung, dem Kantonsrat einen Entwurf einer Verfassungsrevision oder eines Gesetzes oder eines Kantonsratsbeschlusses vorzulegen. Im vorliegenden Fall gibt es jedoch kein Gesetz, welches zu ändern wäre, sondern es handelt sich um ein Tourismuskonzept, das in Ausführung von Bundesrecht erstellt worden ist. Dabei geht es um das Bundesgesetz über die Neue Regionalpolitik (abgekürzt NRP) bzw. das frühere Bundesgesetz über Investitionshilfe für Berggebiete (abgekürzt IHG). Der Kanton war verpflichtet, ein Konzept zu erarbeiten, was er wo fördern und wo er gewisse Schwerpunkte setzen will. Er hat das in Zusammenarbeit mit der Universität St.Gallen gemacht und ebendieses Tourismuskonzept erarbeitet. In diesem Tourismuskonzept steht, dass bei der reinen Wintersportförderung Zurückhaltung angebracht sei, und gestützt auf Expertenmeinungen wurde beschlossen, die grossen, höher gelegenen Skigebiete zu fördern. Für Amden haben wir schon früher für die Bergbahnen IHG-Gelder gesprochen, aber Beschneiungsanlagen erachten wir als nicht unterstützenswert, weil es da ein Problem mit dem Bund gäbe, der solche auch nicht mehr unterstützt. Dabei geht es zwar um Bundesgelder, aber auch auf kantonaler Ebene sind im Richtplan genaue Kriterien festgehalten, wann Beschneiungsanlagen unterstützt werden sollen. In der Antwort der Regierung geht es um die Beschneiungsanlage in Amden, und ich glaube, Chandiramani-Rapperswil-Jona hat auch ganz bewusst Amden im Fokus. Die Regierung hat nie gesagt, dass sie Amden und auch dessen Bergbahnen nicht unterstützen würde, wenn ein Gesamtkonzept, insbesondere unter Einbezug des Sommertourismus, vorgelegt wird. Diese Tatsache ist den Amdener Behörden sehr wohl bekannt. Ein solches Konzept ist die Voraussetzung dafür, dass die Bergbahnen für die vorgesehenen Investitionen ein NRP-Darlehen in Anspruch nehmen können. Für eine Beschneiungsanlage jedoch gibt es kein Geld. Deshalb empfehle ich den Verantwortlichen, zusammen mit Fachleuten, die etwas von Tourismus in der Grösse Amdens verstehen, ein Konzept zu erarbeiten. Solche Konzepte finden durchaus die Unterstützung der Regierung. In diesem Sinn hat sie Amden nicht abgeschrieben oder für nicht unterstützungswürdig erklärt. Die Regierung hat nur gesagt, dass Amden keine Destination sei, bei der sie beim reinen Wintertourismus die beschränkten Mittel einsetzen möchte. Dies ist die Ausgangslage und deshalb beantragt die Regierung Nichteintreten auf die Motion. Es gibt kein kantonales Gesetz zu ändern, sondern es gilt im vorliegenden Fall, Bundesrecht anzuwenden. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
29.11.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. In der Zeitung konnte man lesen, dass in einem andern Kanton auf Schneekanonen gesetzt wird. Das ist absolut nicht in unserem Sinn. Wir wünschen Amden und der ganzen Walenseeregion, dass sie ihre Naturschönheiten entdecken und in diesem Sinne ein Gesamtkonzept erarbeiten. Amden und die ganze Region haben andere Dinge zu vermitteln. Auf diese Motion kommt es nicht an. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |