Geschäft: Auswirkungen der 4. Revision zum Arbeitslosenversicherungsgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.24
TitelAuswirkungen der 4. Revision zum Arbeitslosenversicherungsgesetz
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung20.4.2010
Abschluss7.6.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 26. Mai 2010
VorstossWortlaut vom 20. April 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2010Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Verschiedene Revisionen von Sozialversicherungen bringen Mehrkosten für Kanton und Gemeinden. Das ist so. Die Regierung wünscht ein ganzheitliches Konzept. Das kann ich nur unterstützen. Es kann nämlich nicht sein, dass man in Bundesbern sparen will und das Ganze einfach als Kostenverlagerung auf Kanton und Gemeinden umsetzt.

Bei der Antwort zu Frage 1 schreibt die Regierung: «Mit dem Instrument der Berufspraktika ist sichergestellt, dass Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger zuerst Erfahrungen im angestammten Beruf sammeln können. Berufspraktika sind beliebt und erfolgreich, finden doch auf diese Weise rund 70 Prozent der Teilnehmenden eine Stelle. Die Verschärfung der Zumutbarkeitsregelung für die Unter-30-Jährigen dürfte in der Praxis nichts Wesentliches ändern, denn schon heute gelten ausserberufliche Arbeiten, selbst wenn die Tätigkeit unter den Qualifikationen und Berufswünschen liegt, als zumutbar, besonders dann, wenn die Stelle nur als Überbrückung gedacht ist. Die Annahme solcher <Überbrückungsjobs> belassen die jungen Erwachsenen im Berufsleben und sind mit ein Grund, dass die Quote der Langzeitarbeitslosen bei den Unter-30-Jährigen mit 7 Prozent (316 Personen) ausserordentlich tief ist.» Ich persönlich finde jede und jeden Langzeitarbeitslosen unter 30 Jahren schlicht zu viel, weil ich denke, alle, die das ganze Leben noch vor sich haben, müssen unbedingt eine Arbeitsstelle haben. Meine Frage zielte nicht in erster Linie Richtung Berufspraktika, sondern Richtung Anstellungen mit einem richtigen Lohn und nicht nur einem Praktikumslohn. Da wurde ich vielleicht bewusst oder unbewusst bei der Beantwortung missverstanden.

Zur Frage 2: Es ist so, die Regierung bestätigt die Kostenverlagerung auf Kanton und Gemeinden. Die Höhe wird unterschiedlich beurteilt. Das ist wirklich offen, wie viel das dann effektiv sein wird. Insgesamt beurteilt die Regierung die Problematik bei der Arbeitslosenversicherung oder bei der IV-Revision als gravierend. Es ist ihr bewusst, dass Kosten verlagert werden. Ich hoffe, dass sich die Regierung diesbezüglich auch im Abstimmungskampf öffentlich äussert. Es kann nicht sein, dass einerseits Kosten durch die Jungen und Langzeitarbeitslosen gespart werden und andererseits Kosten auf die Gemeinden verlagert werden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010