Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zum Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.10.02
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zum Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung7.4.2010
Abschluss16.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 22. September 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 13. April 2010
ProtokollauszugPA Referendumsvorlagen aus der Septembersession 2010: Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn; Festlegun
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2011
ProtokollProtokoll der Kommission für Aussenbeziehungen vom 25. Mai 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2010Schlussabstimmung96Zustimmung2Ablehnung22
7.6.2010Eintreten92Zustimmung3Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2010Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Die Kommission für Aussenbeziehungen verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
7.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-Fraktion beurteilt die vorliegende Vereinbarung als zukunftsgerichtet. Die Linthmelioration konnte bis jetzt und wird auch in Zukunft nur gemeinsam mit den Gemeinden diese Aufgabe wahrnehmen können. Allen Gemeinden gemeinsam ist, dass sie ohne dieses Werk die tieferliegenden Böden, sei es als Bauland oder als Landwirtschaftsland, für die Nutzung vergessen könnten. Es handelt sich dabei also nicht um eine Bedrohung durch Katastrophen, wie beim Hochwasserschutz, sondern es sind natürlich versumpfte Talböden, die nur durch dieses menschliche Werk überhaupt genutzt werden können in der heutigen Form.

In den kommenden Jahren sind nun Investitionen notwendig, um dieses Werk erhalten zu können, und da braucht es eine neue Regelung der Finanzierung dieser anfallenden 3,8 Mio. Franken. Die SP-Fraktion unterstützt die vorgeschlagene Finanzierung, basierend auf den drei Pfeilern Perimeterbeiträge der Grundeigentümer, Gemeinden und Erträge aus dem Werk selber. Die Perimeterpflichtigen werden durch dieses neue Modell entlastet, indem die Gemeinde neu 50 Prozent der verbleibenden Kosten übernehmen wird. Das ist sachgerecht, denn auch die Gemeinden haben einen Vorteil durch dieses Linthwerk. Es ist richtig, dass sie auch einen Teil übernehmen. Dass die Besitzer der Grundstücke, die einen direkten Nutzen durch diese Melioration haben, die restliche Finanzierung übernehmen, ist logisch. Der angewendete Perimeterbereich umfasst die Grundstücke im Thal die einen direkten Vorteil haben, das ist ebenfalls sachgerecht. Es gibt immer verschiedene Möglichkeiten, einen Verteilschlüssel unter Gemeinden zu machen. Wir sagen, dieser angewendete Verteilschlüssel, wie er hier vorgestellt wird, ist gut und wird auch von den Gemeinden akzeptiert.

Der stärkeren finanziellen Belastung der landwirtschaftlichen Böden zugunsten einer Entlastung beim Bauland stimmen wir mit wenig Enthusiasmus zu. Wir anerkennen jedoch, dass es innerhalb der letzten 40 Jahre eine starke Verschiebung in der Belastung gab, welche nur durch einen fehlenden Ausgleich im Mechanismus, nicht aber im politischen Willen aus dem heraus entstanden ist. Es ist immer noch wichtig, dass die Bodenfruchtbarkeit für die Landwirtschaft erhalten bleibt und sie deshalb auch wirklich den grössten Nutzen aus diesem Werk hat.

Die Forderung einzelner aus der Region, der Kanton solle für sämtliche Kosten aufkommen, ist zwar nachvollziehbar, es schont das eigene Portemonnaie, wenn man beim Kanton die «hohle Hand» machen kann. Dass der Kanton jedoch hier Beiträge sprechen würde, um den eindeutig nachweislich besonderen Nutzen einzelner zu unterstützen, ist nicht nur politisch falsch, es wäre eine starke Ungerechtigkeit gegenüber anderen Meliorationswerken.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Werkanlagen der Linthebene-Melioration sind in die Jahre gekommen und müssen deshalb saniert werden. Man muss investieren. Um den Finanzbedarf dafür und für den Unterhalt nachhaltig zu sichern, hat die Verwaltungskommission in Zusammenarbeit mit den Kantonen St.Gallen und Schwyz und den neun Gemeinden im Perimeter einen neuen Finanzierungsmodus entwickelt. Neben den Perimeterbeiträgen der Grundeigentümer ist neu, dass sich die Gemeinden zusätzlich an den finanziellen Aufwendungen hälftig beteiligen. Ergänzend kommen die eigenen Erträge des Werkes hinzu. Bei den Perimeterbeiträgen, über deren Beibehaltung ein breiter Konsens bestanden hat, werden die verschiedenen Schwächen des heutigen Systems behoben, wie bereits erwähnt wurde. So wird die heute deutlich überproportionale Belastung der Grundstücke in der Bauzone durch eine Anpassung der Beitragssätze korrigiert. Die Beiträge der Grundstücke der Landwirtschaft umgekehrt, welche sich systembedingt während Jahrzehnten kaum der Teuerung angepasst haben, werden angehoben und auf landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden, welche bis anhin überhaupt beitragsfrei waren, wird neu ein Beitrag erhoben. Dass bei den Bauern darüber nicht nur Freude herrschte, ist verständlich. Die Beitragserhöhungen scheinen vordergründig erheblich zu sein. Dazu gibt es aber drei Bemerkungen zu machen:

  1. Wird durch die neue Mitbeteiligung der neun Gemeinden an der Finanzierung die Gesamtsumme für alle Grundeigentümer – also auch für die landwirtschaftlichen – und dementsprechend auch der Beitrag pro einzelnen Grundeigentümer gegenüber früher kleiner;

  2. Gibt es für die Landwirtschaft Übergangsfristen bei der Anpassung/Anhebung der Beiträge über drei volle Jahre. Erst ab dem vierten Jahr gelten die ordentlichen Sätze;

  3. Sind es ja gerade die Bauern, die am meisten Nutzen aus der Modernisierung und Verbesserung der Melioration ziehen. Durch die Modernisierung der Werkanlagen wird die Ertragsfähigkeit des Bodens verbessert. Die Linth-Melioration dient – im Gegensatz zum Linthwerk, wo der Hochwasserschutz im Vordergrund steht, in erster Linie ja der landwirtschaftlichen Bodenverbesserung.

Zusammengefasst: Die Verhandlungen zwischen der Verwaltungskommission und Vertretern der Kantone St.Gallen und Schwyz einerseits und den neun Gemeinden und den Grundeigentümern anderseits wurden fair und sachlich geführt. Bestrebungen von Vertreterinnen und Vertretern, die den Landwirtschaftskreisen nahestehen, das neue Konkordat zu Fall bringen zu wollen, halten wir von der FDP-Fraktion für nicht opportun. Es wurde mit fadenscheinigen Argumenten ein Verteilschlüssel zwischen Gemeinden und Grundeigentümern von 70 Prozent zu 30 Prozent gefordert. Dies jetzt noch im Kantonsrat fordern zu wollen, ist eh müssig und abgesehen davon rechtlich gar nicht möglich. Denn die Würfel sind gefallen: Der Kanton St.Gallen ist mit Regierungsbeschluss vom 13. April 2010 dem Konkordat beigetreten. Der Kantonsrat hat nur die Möglichkeit, diesen Erlass zu genehmigen oder nicht zu genehmigen. Gesetzlicher Gestaltungsspielraum besteht nicht. Aus den gesagten Gründen ist die FDP-Fraktion für Genehmigung des Regierungsbeschlusses vom 13. April 2010 und bittet den Rat, das Gleiche zu tun.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Fraktion wird grossmehrheitlich auf die Vorlage eintreten, obwohl man zur vorgesehenen Finanzierung der Linthebene-Melioration durchaus geteilter Meinung sein kann. Insbesondere aus der Sicht der Landwirtschaft erachtet die Mehrheit unserer Fraktion das ausgewählte Finanzierungsmodell als einen akzeptablen Kompromiss.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Bereits vor der Übertragung des Bundeswerkes Linthebene-Melioration auf die Kantone im Jahre 1997 wurde eine umfassende Überprüfung der anfallenden Kosten für den zukünftigen Unterhalt und die Erhaltung der Linthebene-Meliorationsanlagen vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, dass für den Unterhalt und die Erhaltung der über 50-jährigen Anlagen der 127 Kilometer langen Kanalsysteme, 2000 Kilometer dichten Drainagennetzes, 141 Kilometer Strassen und Wege, 72 Brücken und 132 Kilometer Windschutzanlagen und Hecken ohne Linthsanierung über 100 Mio. Franken zu erwarten sind. Die Verwaltungskommission der Linthebene-Melioration wusste, dass die Kosten für die Erhaltung der Anlagen längerfristig nicht den rund 3000 Grundeigentümern mit 6000 Parzellen angelastet werden können. Dabei stand die Lösung der Finanzierung via öffentliche Hand der beteiligten Gemeinden und Kantone zur Diskussion.

Es ist für uns alle klar, dass die Finanzierung neu geregelt werden muss. Die Frage ist nur wie. Die Meliorationsanlagen dienten jahrelang vorwiegend der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Linthebene und zur Schaffung der Selbstversorgung unseres Landes. Die Zeiten haben sich geändert. Heute dient die Linthebene-Melioration mit ihren Anlagen einem viel grösseren Personenkreis als Naherholungsgebiet als der Landwirtschaft.

Art. 2 der Interkantonalen Vereinbarung regelt die Aufgaben wie folgt: 1 Das Werk: a) erhält die Ertragsfähigkeit des Bodens im Beizugsgebiet; b) fördert die Bewirtschaftung nach der Bodenbeschaffenheit; c) unterhält, erneuert und ergänzt Werkanlagen. Die Ergänzung von Entwässerungsanlagen, die im überwiegenden Interesse eines einzelnen Grundeigentümers liegt, ist nicht Aufgabe des Werks. Das Werk stimmt die Aufgabenerfüllung auf die Anliegen einer ausgewogenen ökologischen Entwicklung ab. Bei diesen Aufgaben wird es in Zukunft nicht bleiben. Im Gegenteil: Auf die Linthebene-Melioration werden neue Aufgaben bzw. weitere Kosten zukommen.

Umsetzung Landwirtschaftskonzept (LEK) und Werkanlagen: Waren die ehemals rein auf die Landwirtschaft ausgerichteten Meliorationsunternehmen fast ausschliesslich technischer Natur, so spielen die Anliegen einer ausgewogenen ökologischen Entwicklung des ländlichen Raums heute eine wichtige Rolle. Die Linthebene-Melioration ist ein Meliorationsunternehmen, das nach altem Muster realisiert worden ist. Um im Rahmen der Werkeerneuerung das ökologische Potenzial besser einzubeziehen, wurde im Jahr 1993 das sogenannte Landwirtschaftskonzept (LEK) verabschiedet. Für die Renaturierung der Kanäle werden für die nächsten Jahrzehnte bestimmt Hunderttausende von Franken beansprucht werden.

Zeitgemässe Melioration: Eine zeitgemässe Melioration berücksichtigt neben den Zielen der Landwirtschaft auch diejenigen der Raumplanung und des Natur- und Heimatschutzes. Die Melioration wird so zum multifunktionalen Instrument Raumentwicklung.

Übergreifende Projekte: Wie die Homepage informiert, steht die Linth-Melioration nicht in einem luftleeren Raum. Neben ihr existiert seit Jahrzehnten das Linthwerk, das im Wesentlichen für den Linthkanal und für die beiden Hintergräben die Verantwortung trägt. Mit dem Überlastfall Hänggelgiessen können bis zu 8,5 Mio. Kubikmeter Wasser ausgeleitet werden, weil das Linthwerk den Linthseitenkanal, sogenannt Hintergraben, mit 80 m3/3 Sek. Wasserzuleitung voll beansprucht. Dies bedeutet, dass durch den Überlastfall die Drainageleitung zusätzlich beansprucht und finanzielle Mehrkosten für Reinigungs- und Erneuerungskosten auf die Linth-Melioration zukommen werden.

Ebenfalls konnte der Präsident der Linthebene-Melioration, Regierungsrat Keller, die Frage der Auswirkungen der Abflusskapazität im rechten Hintergraben an der Sitzung der Kommission für Aussenbeziehungen vom 28. Januar 2010 immer noch nicht beantworten. Das Problem liegt nicht im Umstand, dass aus dem Gebiet Benken mehr gepumpt werden muss, sondern dass durch die Kapazitätserweiterung des rechtsseitigen Linth-Hintergrabens das Wasser im Bereich Grynau so weit und auf so hohem Niveau zurückgestaut wird, dass allenfalls das Werk ausser Betrieb genommen werden muss, weil das Wasser um das Pumpenhaus herumfliesst.

Fazit: Der Nachweis eines vorwiegend öffentlichen Interesses ist gegeben. Wir sind aber nach wie vor der Meinung, dass das Werk ökologische Bedürfnisse abdeckt und als Freizeit- und Naherholungsgebiet für die Allgemeinheit über die Kantonsgrenzen hinaus Nutzen bringt. Ich halte fest, es ist im überwiegenden öffentlichen Interesse und all diese Massnahmen und ihre Mehrkosten dürfen nicht den lediglich 3'000 Perimeterpflichtigen mit ihren 6000 Grundstücken angelastet werden. Nachdem es sich hier um ein Konkordat handelt, das heisst um einen Staatsvertrag zwischen den Kantonen St.Gallen und Schwyz und den neun betroffenen Gemeinden, kann der Kantonsrat keine Änderung vornehmen; er kann das Konkordat nur gutheissen oder ablehnen. Aus diesem Grund kann ich der Vorlage – als Vertreterin einer betroffenen Perimetergemeinde – nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch wir haben die Belastbarkeitsgrenze der Bauern diskutiert und auch mit ansässigen Bauern gesprochen. Allen recht getan ist hier eine schwierige Sache. Im Einzelfall wird es nicht möglich sein, die Gerechtigkeit überall walten zu lassen.

Dann haben wir auch die Ausweitung des Perimetergebietes in Betracht gezogen. Schlussendlich ist uns am wichtigsten, dass den ökologischen Anforderungen an das Linthwerk entsprochen wird und dass die Raumentwicklung mit der grössten Sorgfalt in der Umsetzungsphase beobachtet wird.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Vielen Dank für Ihre Äusserungen. Ich möchte einfach eines betonen: Das, was wir hier machen, ist zeitlich sehr dringend. Die Neufinanzierung muss getroffen werden. Ich bin sehr froh, dass wir nach langen Verhandlungen mit den Gemeinden einen guten Kompromiss gefunden haben. Ich anerkenne auch, was die Gemeinden leisten und mittragen. Wir können nicht mehr alles den Perimeterpflichtigen überlassen.

Ich anerkenne auch, dass die Landwirtschaft in gewissem Sinne unzufrieden ist. Es gibt plötzlich einen starken Preisanstieg für die Perimeterpflichtigen aus der Landwirtschaft. Das lässt sich leider nicht vermeiden. Wir machen zwar eine Glättung dieses Übergangs, aber in der Sache selbst bitte ich Sie zu beachten, dass ursprünglich diese landwirtschaftlichen Beiträge etwa 88 Prozent betrugen; im Jahr 1965 betrug das Verhältnis 88 Prozent Landwirtschaft zu 12 Prozent Baugebiet. In der Zwischenzeit hat sich das Baugebiet ausgedehnt. Aber heute bezahlt die Landwirtschaft noch 26 Prozent und die Bauzone 74 Prozent, das ist eine Verwerfung, die so nicht gerecht ist. Die Landwirtschaft wurde 45 Jahre privilegiert. Unsere Vorgänger haben diese Problematik nicht grundsätzlich analysiert. Wir mussten jetzt eine neue tragfähige Lösung finden. Mit der vorliegenden Vorlage haben wir eine Lösung gefunden, einen Kompromiss. Ich nehme zur Kenntnis, dass Steiner-Kaltbrunn damit nicht einverstanden ist. Sie gibt vor, die landwirtschaftlichen Interessen zu vertreten. Die landwirtschaftlichen Interessen sind dann vertreten, wenn diese Melioration weiterhin korrekt finanziert wird, und zwar in einer Partnerschaft zwischen Perimeterpflichtigen und der öffentlichen Hand. Nur so geht es.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: In der Kommission war die Neufinanzierung der Linthebene-Melioration bereits seit längerer Zeit Gegenstand mehrerer Kommissionssitzungen. Die zuständige Subkommission wurde immer wieder über die Neufinanzierung der Linthebene-Melioration informiert und hat dazu Referentinnen und Referenten eingeladen und befragt. Im Rahmen der Vernehmlassung nahm die Kommission ausführlich Stellung. Es hat sich gezeigt, dass eine enge Begleitung während der Aushandlung des Konkordats sowohl für die Regierung als auch für das Parlament Vorteile bringt. Am 25. Mai 2010 hat die Kommission für Aussenbeziehungen das Geschäft 26.10.02 Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zum Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen beraten.

Die Linthebene-Melioration wurde zwischen 1941 und 1962 als Werk der Eidgenossenschaft errichtet. Am 1. Januar 1997 ging es auf die beiden Kantone Schwyz und St.Gallen über. Diese tragen das Meliorationswerk seither als gemeinsame selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Rechtliche Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung. Gemäss dem Konkordat hat das Werk die Aufgabe, die Ertragsfähigkeit des Bodens in der Linthebene zu erhalten, die Bewirtschaftung nach der Bodenbeschaffenheit zu fördern und die Werkanlagen zu unterhalten, zu erneuern und zu ergänzen. Der Kommission wurde aufgezeigt, dass die Linthebene-Melioration mehr Mittel benötigt für den Unterhalt und die Erneuerung. Mit der Anpassung der vorliegenden Vereinbarung wollen die Kantone Schwyz und St.Gallen das Werk auf eine tragfähige Basis stellen.

Die jährlichen Beiträge der rund 3000 Grundeigentümer im Einzugsgebiet reichen zur Finanzierung des Werkes nicht mehr aus. In den kommenden Jahren ist mit Kosten in der Grössenordnung von 3,8 Mio. Franken pro Jahr zu rechnen. Rund 600'000 Franken kann das Werk durch eigene Erträge und durch Meliorationsbeiträge von Bund, Kantonen und dem Bezirk March decken. Den Restbetrag sollen künftig je zur Hälfte die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und die neun Gemeinden im Meliorationsgebiet aufbringen. Der neue Gemeindebeitrag stiess im Vernehmlassungsverfahren – so der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes – auf breite Zustimmung.

Die Beitragspflicht der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im heutigen Einzugsgebiet wird beibehalten, die Beiträge werden aber nach dem wirtschaftlichen Vorteil bemessen, den das Grundstück durch das Meliorationswerk erfährt. Heute sind für Grundstücke in der Bauzone überproportional hohe Beiträge zu bezahlen. Dies ist eine Folge davon, dass sich die Beiträge für landwirtschaftliche Grundstücke im Gegensatz zu denjenigen in den Bauzonen systembedingt während Jahrzehnten kaum der Teuerungsentwicklung angepasst haben. Die Beiträge für Grundstücke in der Bauzone werden je nach Lage und Erschliessung um 15 bis 60 Prozent gesenkt. Für landwirtschaftliche Grundstücke resultiert eine Beitragserhöhung von 55 bis 65 Prozent – je nachdem, ob sich darauf Gebäude befinden oder nicht. Um die Beitragserhöhung für die Landwirtschaft besser abzufedern, wird die Übergangsregelung auf drei Jahre ausgedehnt. Die Beitragssätze während der Übergangsfrist sind neu so festgelegt, dass die Mehrbelastung in der Landwirtschaftszone in den ersten beiden Jahren erst zu 40 Prozent und im dritten Jahr zu 70 Prozent zum Tragen kommt.

Im Zusammenhang mit der Neufinanzierung sind organisatorische Anpassungen bei den Werk-Organen vorzunehmen: Die Verwaltungskommission wird um zwei Vertreter der Gemeinden ergänzt, die Schätzungskommission wegen Wegfalls ihrer Kernaufgaben aufgehoben und die Rekurskommission künftig durch die Regierungen der Vertragskantone gewählt.

Zum Schluss noch eine Information aus dem Kanton Schwyz: Die zuständige Kommission des dortigen Kantonsrates hat der Vorlage am 26. Mai 2010 zugestimmt.

Die Kommission für Aussenbeziehungen empfiehlt dem Kantonsrat bei zwei Abwesenheiten und einer Enthaltung, auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zum Nachtrag zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die Melioration der Linthebene in den Kantonen Schwyz und St.Gallen einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010