Geschäft: XII. Nachtrag zum Mittelschulgesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.01
TitelXII. Nachtrag zum Mittelschulgesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung16.3.2010
Abschluss29.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge Imper-Mels vom 6. Juni 2011
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 25 vom 6. Juni 2011
AntragAnträge SP-Fraktion zu Art. 70 und Art. 70bis vom 6. Juni 2011
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 6. Juni 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 8. März 2011
AntragAnträge SP-Fraktion zu Art. 24 und Art. 61 vom 6. Juni 2011
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 26. September 2011
AntragAnträge FDP-Fraktion vom 6. Juni 2011
AntragKommissionsbestellung vom 26. April 2011
MitgliederlisteMitgliederliste vom 27. April 2001
ErlassReferendumsvorlage vom 28. September 2011
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 18. Mai 2011
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2012
AntragAnträge Bärlocher-Bütschwil zu Art. 70 vom 6. Juni 2011
ProtokollProtokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 18. Mai 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 11. Oktober 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.9.2011Schlussabstimmung70Zustimmung26Ablehnung24
26.9.2011Eintreten92Zustimmung12Ablehnung16
6.6.2011Antrag Bärlocher-Bütschwil zu Art. 70 Abs. 3 (neu)37Zustimmung57Ablehnung26
6.6.2011Antrag Kündig-Rapperswil-Jona zu Art. 63bis (neu)21Zustimmung74Ablehnung25
6.6.2011Antrag Imper-Mels zu Art. 36 Abs. 2 und weiteren Bestimmungen7Zustimmung92Ablehnung21
6.6.2011Eventualantrag der SP-Fraktion zu Art. 25 (Abs. 2 bis 4)25Zustimmung71Ablehnung24
6.6.2011Antrag der SP-Fraktion zu Art. 25 Abs. 126Zustimmung74Ablehnung20
6.6.2011Antrag der SP-Fraktion zu Art. 24 Abs. 1 Satz 122Zustimmung77Ablehnung21
6.6.2011Antrag der FDP-Fraktion zu Art. 23 Abs. 2 und weiteren Bestimmungen43Zustimmung66Ablehnung11
6.6.2011Eintreten108Zustimmung1Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde wohl über die Aufsichtskommission diskutiert, aber es wurde kein Antrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Wir sind noch auf die Frage angesprochen worden, weshalb denn der Erziehungsrat nicht selber alle Geschäfte bewerkstelligen kann. Wir nehmen jetzt einmal zur Kenntnis, dass er in einer gewissen Art und Weise entlastet werden soll. Ob das dann wirklich der Fall ist, wird die Zukunft weisen. Es ist doch so: Wir Kantonsrätinnen und Kantonsräte sind Übermenschen. Wir können uns an einem Nachmittag über die Personalvorsorgekasse eine profunde Meinung bilden, ebenso über die Spitalgesetzgebung, das Bildungswesen, die Sozialgesetzgebung, und dann sind wir auch im Steuerrecht noch Spezialisten. Das können nur wir! Ob wohl auch der Erziehungsrat fähig ist, sich die ganze Spanne vom Einschulen bis zur Universität profund zu erarbeiten, und erst noch als Milizgremium? Ich persönlich gebe aber gerne zu: Ich bin nicht bei allen in diesem Rat behandelten Geschäften absolut standfest. Ich bin froh, dass wir Spezialisten haben. Die Spezialisierung ist eine gesunde Überlebensstrategie. Deshalb wäre auch eine Spezialisierung auf die Volksschule bzw. auf die Mittelschule eine gute Sache. Die Absolventinnen und Absolventen - das weiss auch der Vorsteher des Bildungsdepartementes - schulen wir nicht für den kantonalen Markt, sondern entlassen sie an nationale und internationale Universitäten. Deshalb - Lemmenmeier-St.Gallen hat darauf hingewiesen - ist es besonders wichtig, dass wir nicht nur die lokale Schnittstelle nach unten, sondern vor allem die nationale und internationale Schnittstelle nach oben beachten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident, stellt fest, dass die Antragstellerin den Antrag nicht schriftlich eingereicht hat, und ersucht sie, ihm diesen auszuhändigen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die CVP-Fraktion spricht sich gegen die Einführung eines Mittelschulrates aus.

Mit der vorliegenden Revision wird der Erziehungsrat von operativen Geschäften entlastet. Diese machten bis anhin einen bedeutenden Teil seiner Arbeit aus. Somit erhält er freie Kapazitäten und kann sich strategisch auch der Mittelschule widmen. Ein Mittelschulrat würde eine neue, unnötige Schnittstellenproblematik zur Volksschule bedeuten, und Schnittstellen gibt es schon genügend. Da sich der Erziehungsrat strategisch um die Volks- und die Mittelschule kümmert, besteht die Bildungslandschaft aus einem Guss. Des Weiteren ist bezüglich Erziehungsrat ein Postulatsauftrag hängig, der dessen Aufgabe und Struktur grundsätzlich analysieren soll. Aus Sicht der CVP-Fraktion wäre es falsch, diesem Bericht vorzugreifen und jetzt nicht nur punktuelle, sondern grundsätzliche Änderungen im Mittelschulbereich zu beschliessen. Das wäre eine unverantwortliche Flickschusterei. Hauptziel der Gesetzesvorlage ist eine Straffung der Strukturen. Dieses Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen. Es kann nun nicht Sinn der Diskussion sein, ein zusätzliches Gremium aufzugleisen, auch nicht mit Unterstützung von Parteien, die sich sonst bei jeder Gelegenheit «weniger Staat» auf die Fahnen geschrieben haben.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Botschaft zum Nachtrag des Mittelschulgesetzes ist sehr sorgfältig ausgearbeitet. Die CVP-Fraktion geht mit der Regierung einig, dass es zur Straffung der Mittelschulgesetzgebung keiner Total-, sondern lediglich einer Teilrevision bedarf. Die CVP-Fraktion unterstützt die Aufträge aus der Motion 42.05.14 «Ausbau der Autonomie der Mittelschulen» und begrüsst die Gesetzesvorlage. Zentral sind für sie die Klärung und die Straffung der strategischen und operativen Führungsstrukturen im Mittelschulwesen und die Schaffung von klaren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten in der Schulaufsicht. Das sind notwendige Massnahmen zur Bildung einer zeitgemässen Schulstruktur. Die CVP-Fraktion befürwortet in den Grundsätzen die vom Bildungsdepartement angestrebte Revision. Es müssen aber folgende Kriterien erfüllt sein.

  1. Das Gesetz muss Gewähr für eine hohe Bildungsqualität im Kanton St.Gallen bieten - heute - morgen - übermorgen.

  2. Die Schulstrukturen müssen flächendeckend eine straffe Organisation aufweisen, damit die Schulen effizient gesteuert, geführt und verwaltet werden können.

  3. Und ganz wichtig: Die st.gallischen Mittelschulen sind weiterhin dezentral zu führen und regional zu verankern.

Die CVP-Fraktion bedauert die Folgen der mit der Strukturstraffung einhergehenden Abschaffung der Aufsichtskommissionen. Eine Aufsichtskommission kann sich auf das Schulklima positiv auswirken. Diese Errungenschaft darf nicht verloren gehen. Die Schulen verlieren zudem eine Schnittstelle, welche sie mit der Arbeitswelt und der Region verbindet. Unser Land legt zu Recht ein starkes Gewicht auf das duale Bildungssystem. Es wäre ein falsches Zeichen, wenn die Mittelschule aus dem Bewusstsein der Öffentlichkeit herausgenommen würde. Der Bezug zur Nachbarschaft und zur Region muss erhalten bleiben. Mit der Abschaffung der Aufsichtskommission wird die Verantwortung der operativen Führung den einzelnen Schulen übergeben. Die Rektorate sind daher aufgefordert, Gewicht auf die regionale und gesellschaftliche, aber auch auf die interne Vernetzung zu legen. Die gymnasiale Ausbildung findet nicht in einem luftleeren Raum oder Elfenbeinturm statt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Der Antrag Imper-Mels ist abzulehnen.

Wenn die Aufsichtskommissionen beibehalten werden, dann verliert sich das ganze Paket der Mittelschulgesetzrevision im Sand. Bei einer solchen Ausgangslage müsste ich dann allen Ernstes darauf hinarbeiten, den Kantonsrat dazu zu bewegen, dass er in der Schlussabstimmung das ganze Gesetz ablehnt. Ich habe Mühe mit der Vorstellung, dass ein Rektor eine siebenköpfige Kommission über sich hat und gleichzeitig noch mit dem Amtsleiter der Mittelschulen, mit dem Erziehungsrat und mit dem Vorsteher des Bildungsdepartementes zu tun hat. Das ist ganz sicher keine gute Lösung, denn die Aufsichtskommission würde nur noch mitregulieren, jedoch keine sinnvolle Aufgabe mehr erfüllen, weil die Lehrerbegleitung auch im System Imper-Mels an die Schulleitung delegiert würde.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident. Der Klarheit halber wiederhole ich den Antrag zu diesem neuen Art. 63bis mit dem Randtitel: «Pädagogische Kommission Mittelschulen»: «Je zwei Vertreter der Konvente der st.gallischen Mittelschulen bilden die Pädagogische Kommission Mittelschulen. (Abs. 1) Der Erziehungsrat erlässt durch Reglement Vorschriften über Organisation und Aufgaben. (Abs. 2 )».

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Zu Blöchliger Moritzi-Gaiserwald: Ich habe Art. 23 aufgerufen, und wir diskutieren den zu Abs. 2 gestellten Änderungsantrag der FDP-Fraktion. Dabei geht es um den Mittelschulrat. Ich sehe nicht ein, weshalb ich 20 oder mehr Artikel zurückstellen soll, bis wir dann bei Art. 70 über die Schaffung eines Mittelschulrates entscheiden. Wenn wir diese Thematik hier und jetzt diskutieren, dann haben wir nachher einen für alles verbindlichen Entscheid. Im Übrigen erlaube ich mir die Feststellung, dass das Erstaunen wohl nicht so gross gewesen sein kann, denn Ihre Wortmeldung lag vor, bevor ich gesagt habe, wie ich vorgehen werde.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Art. 25 (Wahl). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 25 Abs. 1 wie folgt: «Der Erziehungsrat wählt die Rektorin oder den Rektor sowie die Prorektorinnen und Prorektoren.» und Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Rektoratskommission und Konvent sind vorschlagsberechtigt. Die Wahl der Rektorin oder des Rektors bedarf der Genehmigung des Regierungsrats.» sowie eventualiter, für den Fall, dass der Kantonsrat dem Antrag zu Art. 25 Abs. 1 nicht zustimmt, Art. 25 wie folgt zu formulieren: «[Abs. 2] Die Rektorin oder der Rektor wählt die Prorektorinnen und Prorektoren. Die Wahl bedarf der Genehmigung des Erziehungsrats. [Abs. 3 (neu)] Rektoratskommission und Konvent sind vorschlagsberechtigt. [Abs. 4 (neu)] Abs. 3 wird zu Abs. 4.»

Die SP-Fraktion möchte noch auf ein anderes Thema, das in die gleiche Richtung wie das vorangehende zielt, hinweisen. Es geht wiederum darum, den Lehrpersonen nicht noch mehr Rechte wegzunehmen. Die SP-Fraktion stellt zu Art. 25 zwei Anträge, die einzeln abstimmbar sind. Sie hat diese einfach redaktionell verknüpft, aber materiell sind sie einzeln abstimmbar. Deshalb bittet die SP-Fraktion den Ratspräsidenten, über die zwei Anträge einzeln abzustimmen. Beim ersten Antrag geht es in Abs. 1 darum, dass die Wahl der Prorektorinnen und Prorektoren durch den Erziehungsrat stattfinden soll, so wie das heute schon der Fall ist. Aus Sicht der SP-Fraktion ist der Erziehungsrat die richtige Stufe dafür. Sie ist der Ansicht, dass eine Stärkung der Schulleitung wichtig und mehr ist als nur eine Stärkung des Rektors. Der zweite Antrag zu Abs. 2 betrifft die Beibehaltung des Vorschlagsrechts der Rektoratskommission und des Konvents bei der Wahl der Rektorin und des Rektors. Dieses Vorschlagsrecht des Konvents - es ist keine Wahl - gibt es heute schon. Die SP-Fraktion sieht keinen Grund, dieses Vorschlagsrecht zu beschneiden und den Lehrpersonen Rechte wegzunehmen. Sie möchte die Lehrpersonen in der Verantwortung für die Wahl einer Rektorin bzw. eines Rektors stärken. Die Wahl der Rektorin bzw. des Rektors soll sodann durch den Erziehungsrat erfolgen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Zu Friedl-St.Gallen: Habe ich richtig verstanden, dass hier je ein Antrag zu Abs. 1 und Abs. 2 vorliegt, über den je separat abzustimmen ist?

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Art. 24 (Rektoratskommission). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 24 Abs. 1 Satz 1 wie folgt zu formulieren: «Die Rektorin oder der Rektor, die Prorektorinnen und Prorektoren sowie eine Vertretung aus dem Konvent bilden die Rektoratskommission.» und als Folgekorrektur, Art. 61 Bst. d wie folgt zu formulieren: «wählt ein Mitglied als Vertretung in der Rektoratskommission».

Diesen Antrag hat die SP-Fraktion bereits in der vorberatenden Kommission gestellt, aber dort keine Mehrheit gefunden. Sie stellt ihn an dieser Stelle noch einmal, weil er ein wichtiger Bestandteil die Vertretung der Lehrerschaft in den übergeordneten Gremien betreffend ist. Die Vorlage geht davon aus, dass die Aufsichtskommission gestrichen wird, was die SP-Fraktion unterstützt. Durch die Streichung der Aufsichtskommission ist aber die Lehrerschaft in keinem übergeordneten Gremium mehr vertreten, und das hingegen will die SP-Fraktion nicht. Sie will nicht, dass die Revision des Mittelschulgesetzes auf eine Beschneidung der Rechte von Lehrerschaft oder Lehrpersonen hinausläuft. Deshalb stellt sie ihren Antrag erneut, nun im Kantonsrat. Der SP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass eine Vertretung des Konvents in der Rektoratskommission zugegen ist. Sie wertet es als bedeutenden Mitspracheverlust, wenn die Lehrerschaft in keinem übergeordneten Gremium mehr vertreten ist. In der Rektoratskommission haben die Mitglieder ganz klar zugewiesene Funktionen. Das wäre auch für eine Vertretung aus dem Konvent möglich, und diese könnte dann direkt in der Schulleitung Einfluss nehmen. Dieser Aspekt ist für die SP-Fraktion sehr wichtig. In Art. 24 Abs. 2 sodann wird beschrieben, dass die Rektoratskommission die Rektorin oder den Rektor in allen wichtigen Fragen berät.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag Bärlocher-Bütschwil ist abzulehnen.

Ich habe bereits vorher dargelegt, dass gewährleistet ist, dass sämtliche Rektorinnen und Rektoren laufend im Austausch mit dem Erziehungsrat und dem Vorsteher des Bildungsdepartementes sind. Wenn wir nun eine einzelne Rektorin bzw. einen einzelnen Rektor in den Erziehungsrat delegieren würden, dann würde den Anliegen der Mittelschulen nicht entsprochen, denn es gibt verschiedene Lehrgänge in den Mittelschulen. Nicht alle - Gymnasien, Fachmittelschulen, Wirtschaftsmittelschulen usw. - haben das gleiche Angebot und auch nicht die gleichen Schwerpunkte, wie z.B. Latein, Musik, Gestalten usw. Es macht Sinn, mit allen Rektorinnen und Rektoren in Kontakt zu sein und das bisher bewährte System zu behalten und auszubauen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Vielleicht kann ich hier ein wenig zur Klärung beitragen. Es ist so, dass nach Art. 72 des Mittelschulgesetzes der Erziehungsrat die Kompetenz hat, Aufgaben an eine Fachkommission zu delegieren. Dies wurde auch bei der Pädagogischen Kommission Mittelschule so gemacht. Diese tagt vier- bis fünfmal im Jahr und nimmt ihre Aufgabe auch wahr. Es geht nun darum, dass diese Pädagogische Kommission gesetzlich verankert wird. Wie gesagt, sie ist vom Erziehungsrat eingesetzt worden und seit Jahren aktiv.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Zu Klee-Berneck: Durch die geplanten Umstellungen wie der Abschaffung der Aufsichtskommission und der Verlagerung der Aufgaben an die Schulleitungen resultieren Mehrkosten von 80'000 Franken. Dazu steht die Regierung und weist das auch aus. Mit der Bildung eines Mittelschulrates gibt es aber ein zusätzliches Gremium, das finanziert werden muss. Jetzt kann natürlich damit argumentiert werden, dass beim Erziehungsrat das eine oder andere wegfallen wird. Das kann natürlich marginal einen Einfluss haben. Aber Sie verlangen ja, dass sich beide Räte gegenseitig über die jeweilige Schulstufe informieren. Man kann folglich nicht nur reduzieren, denn der Informationsfluss, der muss gewährleistet sein.

Zu Noger-St.Gallen: Es ist uns bewusst, dass die Schnittstelle nach oben gewährleistet sein muss. In diesem Zusammenhang hat die schweizerische Erziehungsdirektorenkonferenz ein Projekt gestartet, das sich der Schnittstelle zwischen Mittelschulen und tertiärem Bildungsbereich annimmt. Dort werden verschiedenste Fragen zur Gewährleistung des Informationsaustausches bearbeitet. Ich bin überzeugt, dass ein Mittelschulrat allein für die Lösung des Problems nicht ausreicht.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Ich weise darauf hin, dass die beiden Anträge der vorberatenden Kommission zur Art. 22 Abs. 2 Bst. d und Art. 61 Bst. c von der Regierung nicht bestritten sind. Zu Imper-Mels im Sinne einer Vorfrage: Gilt der Beibehaltungsantrag bezüglich der Aufsichtskommission zu Art. 36 ff. unabhängig davon, ob wie bisher ein Erziehungsrat oder allenfalls neu ein Mittelschulrat zuständig ist? Oder geht es bei den Überlegungen um eine grundsätzliche Frage, die nur im Zusammenhang mit der bisherigen Lösung - dem Erziehungsrat - denkbar ist?

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Der Antrag der SP-Fraktion ist meines Erachtens nicht zielführend und verkennt die Funktion der Gremien der st.gallischen Mittelschule gemäss neuem Gesetz. Die Rektoratskommission führt die Schule operativ. Die Mitglieder sind zudem Teil des Lehrbetriebes und des Konvents. Sie stehen also mit einem Bein im Lehrbetrieb. Dadurch können Ideen und Anliegen in die Rektoratskommission getragen werden. Wer die Konventsvertretung als Institution der Mitwirkung und Mitverantwortung beibehalten will, müsste konsequenterweise die Aufsichtskommission beibehalten. Diese wäre dann das richtige Gremium.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Wortmeldung zeigt, dass es jetzt um einen Grundsatzentscheid geht. Es geht um die Frage, ob es einen Mittelschulrat geben soll oder nicht. Wird ein solcher abgelehnt, dann nehme ich an, dass alle anderen Artikel, in denen er vorkäme, erledigt sind.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung zeigt in ihrer Botschaft vieles auf, was auch für die GRÜ-Fraktion wesentlich ist, z.B. das Angebot der verschiedenen Lehrgänge, das Eingehen auf Bedürfnisse, die Anpassungen der Lehrgänge und die Gewährleistung und Überprüfung der Schulqualität. Es ist eine wesentliche Standortbestimmung, die auch für den Anschluss an die Universitätsstufe wichtig ist. Der Bericht hat zum Ziel aufzuzeigen, dass die Mittelschule eine Leistungsschule im positiven Sinn bleiben soll, die Anpassungen keine zu grossen Kosten nach sich ziehen und dass sie ein Erfolgsmodell bleibt. Die GRÜ-Fraktion begrüsst auch, dass Jugendliche in den ländlichen Gegenden genauso gut vorbereitet werden wie jene in den städtischen Agglomerationen und dass die sechs Mittelschulen an den fünf verschiedenen Standorten gleich behandelt werden.

Die «Grünen Kanton St.Gallen» - für die ich im Folgenden grossmehrheitlich spreche - erachten den Vernehmlassungsbericht vom 18. August 2010 als Grundlage für die Behandlung des XII. Nachtrags zum Mittelschulgesetz. Sämtliche von ihr monierten Punkte sind jedoch in der Vorlage immer noch vorhanden, wie z.B. der Verzicht auf den geforderten Mittelschulrat. Damit bleibt die unbefriedigende Regelung der Besetzung von Lehrstellen und Schulämtern sowie die Streichung der Partizipation der Lehrerkollegien bei der Rektoren- und Prorektorenwahl bestehen, obwohl in der Einleitung der Botschaft die Rede von der Partizipation ist. Die Grünen Kanton St.Gallen erachten auch das Bussenreglement als pädagogisch unsinnig. Sie hielten in der Einleitung zur Vernehmlassungsantwort dazu fest: «Auf eine Gesamtrevision und die Regelung wichtiger Bereiche wie z.B. die Freiheit der Schulwahl auf Mittelschulebene wurde leider verzichtet.» Durch die Einführung des revidierten Gesetzes sind weder eine wirkliche Verbesserung der institutionellen Situation noch eine wesentliche Kostensenkung zu erwarten. Die Mittelschulen können jedoch unter dem bisherigen Gesetz ihre pädagogische Aufgabe befriedigend bis gut erfüllen und bedürfen weder einer mangelhaften Teilrevision noch anderer Punkte, die nun im Bericht enthalten sind. Der Auftrag der Motion 42.05.14 «Ausbau der Autonomie der Mittelschulen» ist aus Sicht der Grünen St.Gallen nicht erfüllt. Die Botschaft betrachtet sie als sinnvolle und wegweisende Auslegeordnung und Standortbestimmung, welche auf Stärken und Schwächen hinweisen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde an der Sitzung der vorberatenden Kommission gestellt und mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ja, die Staatskanzlei war da etwas kreativ und hat den Antrag der SP-Fraktion umgruppiert. In deren Augen ist er nun nicht mehr ganz übersichtlich. Der Abstimmungsablauf ist folgendermassen gedacht: Zuerst wird über Abs. 1 abgestimmt und dann über Abs. 2. Sollte Abs. 1 abgelehnt werden, dann käme der Eventualantrag auf der Rückseite des grauen Blattes zum Zug.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aus Sicht der SP-Fraktion ist die Revision des Mittelschulgesetzes notwendig und das Eintreten in diesem Sinn unbestritten. Folgende Punkte sind für die SP-Fraktion wichtig: die Stellung der Lehrerschaft, eine vereinfachte Behördenstruktur, die Befugnisse der Schulleitungen, Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern.

Für Lehrkräfte ist es zentral, dass durch die Revision des Mittelschulgesetzes bestehende Rechte nicht gefährdet sein dürfen. Die Sicherheit der Anstellung soll in keiner Weise gelockert werden. Zum Zweiten ist es den Lehrkräften wichtig, dass keine Abschaffung von traditionellen Vorschlagsrechten, wie sie die Konvente jetzt haben, verschwinden. Die Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer in der übergeordneten Behörde, die in der aktuellen Situation gegeben ist und in der Vorlage dann nicht mehr vorkommt, darf unserer Meinung nach nicht so stehengelassen werden.

Behördenstruktur: Wir sind der Meinung, dass die Aufhebung der Aufsichtskommissionen der verschiedenen Schulen sinnvoll ist. Auf diese Behördenebene kann tatsächlich verzichtet werden. Wir stimmen dem zu. Genauso begrüssen wir eine massvolle Stärkung der Schulleitung, und wir sind der Meinung, dass diese Aufgaben durch die Schulleitungen, die von der Aufsichtskommission wahrgenommen wurden, übernommen werden können. Schulqualität soll durch Visitationen und Mitarbeitergespräche gesichert werden. Die Ausgestaltung des Visitationssystems sollen die Schulleitungen organisieren. Das ist zu begrüssen. Es ist der SP-Fraktion wichtig festzuhalten, dass die Mitglieder der Aufsichtskommissionen ihre Aufgabe sehr oft sehr ernst genommen haben und diese gewissenhaft ausgeführt haben. Viele Lehrpersonen waren den Mitgliedern der Aufsichtskommission dankbar für die freundlichen Worte, die sie ihnen nach dem Unterrichtsbesuch gegeben haben. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Visitationen einer professionellen Qualitätskontrolle nur in wenigen Fällen genügen konnten.

Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass es sinnvoll ist, einen Mittelschulrat zu gründen. Wir bemängeln, dass dieser Vorschlag, der in der Vernehmlassung von verschiedensten Seiten von allen Betroffenen, die ja zu Beteiligten gemacht werden sollen, nämlich der Rektorenkonferenz, dem KMV, den Konventen, eingebracht wurde, dann aber nicht in die Vorlage eingebaut wurde. Dies ist in unseren Augen ein Fehler, und wir werden diesen Antrag wieder stellen. Wir schlagen einen Mittelschulrat vor, der in Zukunft einen Fokus auf diese Stufe legen soll und der gleichzeitig Koordinationsfunktion zu allen anderen Stufen sicherstellen kann. Nur ein solcher Rat ist sensibilisiert für die Anliegen und Bedürfnisse genau dieser Stufe. In Zukunft wird es wichtig sein, dass die Behörde, die die Mittelschulen kontrolliert, einen guten Ausgleich und eine Zusammenarbeit mit der Tertiärstufe pflegen. Von dieser Stufe kommt ein grosser Druck auf die Gymnasien zu. Es ist wichtig, dass ein Rat über die notwendigen Kompetenzen und die Zeit verfügt, um diese Aufgaben zu lösen.

Als Weiteres ist uns aufgefallen, dass in der Vorlage, im Organigramm, das Gremium der kantonalen Rektorenkonferenz nicht aufgeführt ist. Es kommt im Text vor, fehlt sonst aber. Im Sinne der Transparenz wäre es wichtig zu wissen, welche Rolle dieses Gremium spielt.

Zu den Schulleitungen: Die Schulleitungen bilden neu das operative Organ. Sie führen ihre Schule in allen Belangen und sind auch für die Führungsstruktur verantwortlich. Sie stellen Lehrkräfte an, visitieren diese, führen Mitarbeitergespräche und das Personal; sie erlassen die Schulordnungen und sind für Disziplinarmassnahmen verantwortlich. Die Schulleitungen bekommen deutlich mehr Macht und Einfluss. Dies ruft nach einem Regulativ und nach verstärkter Transparenz. Die SP-Fraktion ist der Auffassung, dass darum auch Prorektorinnen und Prorektoren vom Rat, sei das Erziehungsrat / Mittelschulrat in unserem Sinn, gewählt werden sollen. Die Stellen sollten öffentlich ausgeschrieben sein. Eine andere Möglichkeit wäre, um diese Machtbefugnisse etwas zu kontrollieren, wenn man Schulleitungsmitglieder von vornherein für eine bestimmte Amtsdauer - jetzt sind es vier Jahre und dann nur zwei weitere Amtsdauern - wählen könnte, das wäre eine Amtszeitbeschränkung. Es wäre wichtig, dass man sich darüber Gedanken macht, was mit Personen geschieht, die in Ämter kommen und dann irgendwann vielleicht nicht mehr ganz auf der Höhe der Aufgabe sind. Wir haben diesen Antrag in der vorberatenden Kommission gestellt, werden ihn aber nicht wieder stellen. Es ist uns aber wichtig, dass einmal darüber nachgedacht wird. Im Moment besteht tatsächlich die Möglichkeit, einen Rektor einfach irgendwann nicht mehr zu bestätigen, was keine sehr freundliche Art ist.

Schülerinnen, Schüler und Eltern: Der Entwurf sieht neu auch Bussen für Schülerinnen und Schüler bzw. für die Eltern vor. Wir lehnen dies aus folgenden Gründen ab: Im Gegensatz zur Volksschule, wo das bereits gemacht wird, besteht in der Mittelschule keine Schulpflicht. Niemand muss eine Mittelschule besuchen. Die Pflicht zur Teilnahme erwächst aus der Schulordnung. Aus diesem Grund können Schulen den Ausschluss von Schülerinnen und Schülern verlangen, die ihre Pflicht vernachlässigen. Das ist eine harte Massnahme, aber man müsste darauf zurückkommen. Generell kann das Problem von Schulversäumnissen nicht auf dem Weg über Bussen gelöst werden. Im Übrigen sind wir der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, im Gesetz Geldbeträge zu verankern. Als pädagogische Botschaft wird damit gesagt, man kann sich vom Unterricht «freikaufen». Doch das alles gehört unseres Erachtens auf die operative Ebene und nicht in ein Mittelschulgesetz.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die FDP-Fraktion ist froh, dass die Botschaft nun vorliegt, hat sie doch immerhin den Anstoss dazu schon vor sechs Jahren gegeben. Ihr Ziel war damals, die trägen Entscheidungs- und Organisationsstrukturen bei den Mittelschulen zu straffen, die strategischen und operativen Führungsstrukturen zu klären und die Verantwortlichkeiten im Bereich der Aufsicht klar zu regeln. Das würde den Mittelschulen mehr Autonomie geben, welche - davon ist die FDP-Fraktion überzeugt - die Mittelschullehrerinnen und -lehrer zu nutzen wüssten, denn die Mittelschullehrpersonen sind grossmehrheitlich sehr gut qualifiziert. Autonomie braucht einen guten Rahmen, d.h. es muss genau und rechtlich verankert werden, welche Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortungen die Schulen haben. Dabei geht es der FDP-Fraktion nicht um «l‘art pour l‘art», jedoch zeigt sich in der Praxis immer wieder: Schulen, die eine klar definierte Autonomie besitzen, zeitigen in jeder Hinsicht gute Resultate. Deswegen ist der FDP-Fraktion diese Reform ein wichtiges Anliegen.

Die FDP-Fraktion stellt nun allerdings etwas ernüchtert fest, dass das Bildungsdepartement die längst überfällige Reform offensichtlich alles andere als prioritär angegangen ist und dass die Reform auf halbem Wege steckengeblieben ist. Immerhin ergeben die von Departement und Regierung vorgeschlagenen Nachbesserungen aus freisinniger Sicht einen Sinn: Die Aufsichtskommission soll abgeschafft und ihre Aufgaben durch die Schulleitungen übernommen werden. Das bringt eine gewisse Professionalisierung und kann zur Qualitätsentwicklung beitragen. Zudem sollen anstelle von Aufsichtskommissionsmitgliedern künftig weitere Prüfungsexperten den Prüfungen beiwohnen. Auch das trägt zur Qualitätssteigerung bei. Sehr einverstanden ist die FDP-Fraktion mit der vorgeschlagenen Art der Anstellung der Lehrpersonen und ebenfalls damit, wie die Rektorin und der Rektor gewählt werden sollen. Richtig findet sie auch, dass die Position der Rektorin bzw. des Rektors insofern gestärkt wird, als sie oder er neu für die Wahl der Prorektorinnen zuständig sein soll. Die FDP-Fraktion begrüsst auch, dass in Sachen Untergymnasium der Status quo belassen wird. Dieser hat sich sehr bewährt. Allfälligen Ansinnen, das Untergymnasium am Burggraben aufzuheben, widersetzt sich die FDP-Fraktion nachdrücklich. Was die Landsekundarschulen betrifft, so ist sie der Meinung, dass dort das Modell der Oberstufe Mittelrheintal - bekannt unter dem Namen «Modell Klee» - breiter etabliert werden soll.

Wie gesagt, ist die Reform auf halbem Weg steckengeblieben. Die FDP-Fraktion möchte aber festhalten, dass der so weit beschrittene Weg der richtige ist. Der Kantonsrat hat es heute in der Hand, die Vorlage entscheidend zu optimieren. Die FDP-Fraktion wird sich ebenfalls für die Schaffung eines eigenen Mittelschulrates einsetzen. Die Mittelschulen sind so wichtig, dass sie ein eigenes Aufsichtsgremium bekommen sollten. Zudem sollen die Lehr- und Methodenfreiheit an den Mittelschulen nicht in Frage gestellt werden, aber sie bedingen und erfordern eine entsprechende Qualitätskontrolle. Ein auf die Mittelschulen fokussiertes Gremium kann diese besser wahrnehmen. Auch für die Weiterentwicklung der Strategie der Mittelschulen ist ein fokussiertes Gremium besser. Schliesslich wird die Schnittstelle zu den Hochschulen immer wichtiger. Auch hier ist ein Mittelschulrat gut geeignet. Ein Mittelschulrat bedeutet nach Meinung der FDP-Fraktion keine Abwertung des Erziehungsrates, im Gegenteil: Ein auf die Volksschule konzentriertes Gremium ist wirkungsvoller und wird damit auch ernster genommen. Im Vorfeld wurde der FDP-Fraktion vorgeworfen, dass mit einem Mittelschulrat die Organisationsstrukturen nicht verschlankt würden. Indes ist nicht die Zahl der Gremien, sondern deren Effizienz massgebend. Es ist doch zum Beispiel sehr ineffizient, wenn die wertvolle und teure Arbeitszeit des Amtsleiters von Mittelschulen durch Absitzen von Präsenzstunden für Belange von Kindergärten verschwendet wird. Die FDP-Fraktion wird zu ihrem Vorschlag eines Mittelschulrates in der Spezialdiskussion noch vertiefter argumentieren.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aufgrund der im Jahr 2005 überwiesenen Motion «Ausbau der Autonomie der Mittelschulen» erteilte der Kantonsrat der Regierung den Auftrag, einen Gesetzesentwurf zur Revision des Mittelschulgesetzes auszuarbeiten. Vor allem sollten die strategische und operative Führungsstruktur geklärt sowie die Zuständigkeit im Bereich der Schulaufsicht geregelt werden. Der nun vorliegende Entwurf gibt diesbezüglich Antwort und wurde in dieser Hinsicht auch von den anwesenden Kommissionsmitgliedern im Grundsatz gewürdigt.

Die vorberatende Kommission tagte am 18. Mai 2011 den ganzen Tag zum erwähnten Geschäft. Nebst den vollzählig anwesenden Kommissionsmitgliedern waren Regierungsrat Stefan Kölliker, Generalsekretärin Esther Friedli, Christoph Mattle, Leiter des Amtes für Mittelschulen, und Jürg Raschle, Leiter Dienst für Recht und Personal, anwesend. Für das Protokoll zeichnete Marcel Koller, Stellvertretender Leiter des Amtes für Mittelschulen, Verantwortung. Eine erste kleinere Diskussion gab es bei der Traktandenliste. An dieser Stelle sei den Mitgliedern des Kantonsrates in Erinnerung gerufen, dass gemäss Art. 58 Abs. 2 des Geschäftsreglementes anlässlich von Kommissionssitzungen anstelle der Eintretensdiskussion bzw. deren Abstimmung eine allgemeine Diskussion über die Vorlage durchgeführt wird. Danach erfolgt die Spezialdiskussion. Nach Art. 60 des Geschäftsreglementes wird erst am Ende der Kommissionsberatung gesamthaft darüber abgestimmt, ob dem Kantonsrat Eintreten auf die vereinbarte Vorlage beantragt wird. In seinem Referat wies Regierungsrat Kölliker auf das bald 30-jährige Mittelschulgesetz hin, welches sich im Grundsatz bewährt hat. Aufgrund des rechtlich flexiblen Rahmengesetzes schlägt die Regierung deshalb nur eine Teilrevision vor, welche vor allem auf die Behördenstruktur sowie die Verantwortlichkeit der Schulaufsicht abzielt. So sollen speziell die regionalen Aufsichtskommission abgeschafft werden und die Visitationen durch die Schulleitungen als unmittelbare Führungspersonen übernommen werden. Regierungsrat Kölliker betonte nochmals deutlich, dass die Verantwortlichkeit im Mittelschulbereich beim Erziehungsrat bleiben und zur Vermeidung von weiteren Schnittstellen und Übergängen auf die Schaffung von weiteren Gremien verzichtet werden soll. In der allgemeinen Diskussion bedankten sich die Fraktionen bei der Regierung für den vorliegenden Gesetzesentwurf. Die Botschaft wurde aber doch recht kontrovers beurteilt. So wurde zum Teil der Verlust der regionalen Verankerung bemängelt oder die Machtkonzentration der Verwaltung und der Rektorate angesprochen. Auch wurde die eingeschränkte Mitsprache bzw. Mitwirkung der Lehrkräfte von Teilen der vorberatenden Kommission kritisiert, und andere Kommissionsmitglieder erachteten den Entwurf als inkonsequent, da man das Untergymnasium an der Kantonsschule am Burggraben als Gymnasiumstyp beibehalten wolle. Ganz stark gefordert wurde von einer Minderheit der vorberatenden Kommission auch die Einsetzung eines eigenen Mittelschulrates. Bei der Beratung der Botschaft gingen nicht weniger als 99 Wortmeldungen ein. Sie sehen also, dass der 36-seitige Bericht doch einigen Gesprächsstoff bot.

Den einen Fraktionen ging der Gesetzesentwurf in verschiedenen Bereichen zu wenig weit, wieder andere trauerten Altbewährtem nach. So setzte sich dann auch in der Kommissionsmehrheit der vorliegende Entwurf der Regierung grossmehrheitlich mit den zwei kleinen Ausnahmen gemäss gelbem Blatt durch. Genauere Details werden Sie dann sicher von den einzelnen Fraktionssprechern zu hören bekommen. Während der Spezialdiskussion gingen bei der Beratung der Gesetzesvorlage dann sogar 126 Wortmeldungen und 15 verschiedene Anträge ein. Über die einzelnen Abstimmungsergebnisse - sofern ich den Durchblick auch wirklich habe - werde ich Ihnen in der Spezialdiskussion bekannt geben. Die auf dem gelben Blatt aufgeführten Kommissionsanträge zu Art. 22 Abs. 2 Bst. d sowie Art. 61 Bst. c waren die einzigen Bestimmungen, welche bei der Kommissionsmehrheit Zustimmung fanden. Es waren auch zwei Passagen, welche unbestritten waren. Da es jetzt zu diesen beiden Anträgen auch kein rotes Blatt gibt, können wir davon ausgehen, dass diese Anträge von der Regierung akzeptiert sind.

Ich komme noch speziell auf Ziff. 2 auf S. 42 der Botschaft zu sprechen. Es geht hier um eine Regieanweisung der Redaktionskommission, die im Vorfeld der Kommissionssitzung eingegangen ist. Es wurde von Seiten der Redaktionskommission darauf hingewiesen, dass im Rahmen von Nachträgen oder Teilrevisionen von Gesetzen grundsätzlich die Geschlechtsneutralisierung ausgeschlossen ist. Ausnahmen hat es bisher lediglich in zwei Fällen, nämlich bei den Nachträgen zum Gerichtsgesetz und zum Volksschulgesetz, gegeben. Die vorberatende Kommission war mit sieben weiblichen und acht männlichen Kantonsräten sehr ausgewogen besetzt. Dennoch war es für alle Kommissionsmitglieder selbstverständlich, dass bei Ziff. 2 zusätzlich die weibliche Schreibweise, auf Vorschlag der Regierung, explizit unterstützt wird. Die Abstimmung dazu fiel dann auch einstimmig aus. Das Bildungsdepartement hat nun den Auftrag, die Redaktionskommission bis Ende August die ausformulierten Geschlechterbezeichnungen anstelle der summarischen Umschreibung als Beratungsgrundlage zukommen zu lassen.

Zum Schluss komme ich noch kurz auf das Abstimmungsverhalten der Kommissionsmitglieder zu sprechen. Mit einem Stimmenverhältnis von 13:0 Stimmen und 2 Enthaltungen beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat Eintreten auf die Vorlage. Die vorberatende Kommission stimmte dann mit 11:0 Stimmen bei 4 Enthaltungen dem XII. Nachtrag zum Mittelschulgesetz mit den beiden beschlossenen Anträgen zu.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Mittelschullehrer und Interessenvertreter des Kantonalen Mittelschullehrerinnen- und Mittelschullehrerverbandes St.Gallen (abgekürzt KMV) sowie des Verbandes des Personals öffentlicher Dienste (abgekürzt VPOD) offen und unterstützt die Einführung eines Mittelschulrates. Ich möchte diese Thematik mit vier Punkten begründen:

1. Es ist richtig, dass zwischen der Sekundarschule und der Mittelschule eine Schnittstelle besteht. Für diese Schnittstelle braucht es ein neues Gremium, das diese auch klar markiert. Am Beispiel Finnland lässt sich zeigen, dass jene Schulsysteme am erfolgreichsten sind, welche die Schnittstellen klar markieren, Aufnahmeprüfungen für höhere Stufen durchführen und dementsprechend auch die Kompetenzen regeln.

2. Es wurde darauf hingewiesen, dass schlankere Strukturen geschaffen werden sollten, und gerade dazu braucht es einen Mittelschulrat. Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang einen Blick in die Vergangenheit. In den vergangenen Jahren konnten wir Erfahrungen mit diesem strategisch operierenden Erziehungsrat sammeln. Gebracht hat er uns einerseits ein Qualitätssicherungsinstrument, «eprolog» genannt - es geht dabei um die Erprobung einer individuellen, webbasierten Standortbestimmung an den Gymnasien des Kantons St.Gallen -, das ins Leere lief, enorme Kosten verursachte und aufs Eis gelegt und nachgebessert werden musste. Und andererseits hat uns der Erziehungsrat «Stemi», d.h. die Standortbestimmung und berufliche Entwicklung der Lehrkräfte an Mittelschulen - ein Qualitätsinstrument für die Lehrerschaft - gebracht. Auch hier bestanden Mängel - ganz abgesehen davon, dass «Stemi» viel Geld kostete -, sodass in der Folge die Staatswirtschaftliche Kommission entsprechende Nachbesserungen verlangte. Die Konsequenz aus diesen Tatsachen ist, dass es ein strategisches Leitungsgremium, das sich nur mit den Mittelschulen befasst, braucht. Ein Gremium, das Akzente setzt und über entsprechendes Fachwissen verfügt.

3. Zu den Kosten: Es ist billiger, einen Mittelschulrat zu wählen und diesen kompetent arbeiten zu lassen, als dem Erziehungsrat die entsprechende Kompetenz zu geben.

4. Die Mittelschulen im Kanton St.Gallen haben in den letzten Jahren an Gewicht verloren. Sie führen meiner Meinung nach ein gewisses Schattendasein. Der Kanton St.Gallen hat die niedrigste Maturandinnen- bzw. Maturandenquote in der Schweiz. Das ist kein Erfolgsausweis. Natürlich kann man nun sagen, dass hohe Maturandenquoten nicht wichtig seien, genauso wie es auch nicht wichtig sei, Ärzte auszubilden usw. Aber ich denke, dass es wichtig ist, das in diesem Kanton vorhandene Begabtenpotenzial vollumfänglich auszuschöpfen. Wenn das gewährleistet sein soll, dann braucht es ein Gremium - Noger-St.Gallen hat die Einzelheiten schon ausgeführt -, das sich mit Sachkompetenz mit der Mittelstufe auseinandersetzt und eine Strategie fährt, die auf die Hochschule ausgerichtet ist und die nicht einfach von der Volksschule hergeleitet wird. Denn Aufgabe der Mittelschulen ist es, die Schülerinnen und Schüler für die Hochschulen zu qualifizieren und die ihnen entsprechenden Bildungsmöglichkeiten zu bieten. Das Mittelschulwesen braucht sowohl eine qualitative als auch eine quantitative Stärkung.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung hatte mit der Motion 42.05.14 «Ausbau der Autonomie der Mittelschulen» den Auftrag erhalten, die Entscheidungs- und Organisationsstrukturen zu verschlanken sowie die strategischen und operativen Führungsstrukturen zu stärken. Die nun vorgeschlagene Abschaffung der Aufsichtskommission kann nachvollzogen werden, ist sie doch eine analoge Entwicklung zur Abschaffung der regionalen Schulaufsicht (abgekürzt RSA). Mit dem Aufbau von weiteren Prüfungsexperten ist eine regionale Verankerung der Mittelschulen sichergestellt, und der Laienrat wird durch eine professionelle Umverteilung der Aufgaben auf Schulleitung, Erziehungsrat und Bildungsdepartement ersetzt. Der Erziehungsrat wird sich gemäss dieser Vorlage und den Ausführungen des Vorstehers des Bildungsdepartementes in der vorberatenden Kommission zukünftig vermehrt strategischen Anliegen widmen. Das erachtet die SVP-Fraktion als richtig und gut. Einen allfällig geforderten Mittelschulrat lehnt sie grundsätzlich ab. Ein solcher wäre genau das Gegenteil von dem, was die Motion ursprünglich von der Regierung verlangt hatte. Es würde einfach ein Rat durch einen anderen ersetzt. Das gleiche Experiment gab es ja schon einmal, als aus dem Bezirksschulrat die RSA geboren wurde. Im Allgemeinen empfand die SVP-Fraktion den Gesetzestext als gut lesbar. Es war leichte Kost, was bei Gesetzesrevisionen nicht immer behauptet werden kann.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Es ist richtig, dass der Antrag unabhängig von der Zuständigkeit eines Erziehungsrates oder eines Mittelschulrates ist. Es ist ja auch so, dass die Anträge gesamthaft diskutiert werden. Eine Abstimmung darüber reicht mir.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Art. 70 (Stellung und Aufgaben). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 70 wie folgt zu formulieren: «(Abs. 1) Der Mittelschulrat beaufsichtigt die Mittelschulen. (Abs. 2) Neben den durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben obliegt ihm insbesondere:

a) Wahl der Rektorin oder des Rektors und der Prorektorinnen und Prorektoren;

b) Genehmigung der Führungsstruktur sowie der Amtsberichte der Schulen;

c) Vorbereitung der der Regierung zustehenden Geschäfte;

d) Wahrnehmung der Interessen der Mittelschulen gegenüber der vorgelagerten Volksschule und der nachgelagerten Hochschulstufe;

e) Absprachen und Koordination mit anderen Schulen der Sekundarstufe II.»

und einen neuen Art. 70bis mit folgendem Wortlaut: «Der Mittelschulrat umfasst wenigstens sieben Mitglieder. Er wird von der Regierung gewählt und vom Vorsteher des Bildungsdepartementes präsidiert. Die Mitglieder des Rates können dreimal wiedergewählt werden.» und Randtitel: «Zusammensetzung».

Ich bin erstaunt, dass wir jetzt bereits Art. 70 diskutieren. Die Argumentation der Regierung zur Schnittstellenthematik überzeugt die SP-Fraktion nicht. Natürlich bestehen Schnittstellen zur vorgelagerten Volksschulstufe, zu den Gewerbeschulen, zu anderen Bildungsgängen auf der Sekundarstufe II sowie zur Tertiärstufe. Dabei gilt es allerdings zu beachten, dass eine übergeordnete Behörde, wie z.B. ein Mittelschulrat, strategische Funktionen zu übernehmen hat und punktuell klären muss, in welchen Bereichen die anderen Stufen betroffen sind. Dann hat sie sich auch darüber zu informieren, welche Vorgänge bei den anderen Stufen für die Mittelschule relevant sind. Die benötigten Informationen müssen von der Regierung geliefert werden. Die SP-Fraktion geht davon aus, dass die Regierung dazu in der Lage ist. Es ist einleuchtend, dass die Mittelschule in der heutigen Zeit ein Kontrollgremium braucht, das mit Leuten bestückt ist, welche die Problematik der Gymnasien und der Fachmittelschulen gut kennen und erkennen und die Schulleitungen tatsächlich kontrollieren können.

Aus der Sicht der SP-Fraktion soll der Mittelschulrat sieben Mitglieder umfassen, wenn er alle Aufgaben, die jetzt noch dem Erziehungsrat übertragen werden sollen, übernehmen soll. Wird der Mittelschulrat mit sieben Personen bestückt, dann hat jede Mittelschule weiterhin eine regionale Ansprechperson, die auch die Interessen der Region wahrnehmen kann. Der Mittelschulrat muss Rektorinnen und Rektoren wählen, Assessments durchführen, Lehrpläne erlassen, Reglemente genehmigen und bei Prüfungen anwesend sein. Das ist ein grosser Auftrag, der in den Augen der SP-Fraktion vom Erziehungsrat nicht geleistet werden kann. Die Mittelschulen sind auf einer anderen Bildungsstufe angesiedelt - sie sind nicht einfach ein Wurmfortsatz der Volksschule -, und anschliessend daran beginnt dann das Leben auf der Hochschulstufe. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass die Regierung den Mittelschulrat wählen und ein entsprechendes Anforderungsprofil erstellen soll. Ebenso muss aus ihrer Sicht die Vertretung der Rektorinnen und Rektoren in diesem Gremium auf irgendeine Art und Weise geregelt werden. Und im Übrigen geht sie davon aus, dass auch ein Mittelschulrat, gleich wie der Erziehungsrat, einer Amtszeitbeschränkung unterliegt. In der vorberatenden Kommission wurde darüber diskutiert, wie wichtig es sei, dass der Erziehungsrat alle Fakten kenne und zu den Bedürfnissen und Anliegen aller Stufen argumentieren könne. Wenn dieses Argument wirklich so wichtig wäre, dann fragt sich die SP-Fraktion, weshalb denn andere Stufen, z.B. die Pädagogische Hochschule, die Berufs- und Gewerbeschulen, die Universität, eigene Gremien und Aufsichtsbehörden haben. Wenn also dieser Austausch wirklich so wichtig wäre, dann müsste vielleicht für die Bildung grundsätzlich und kreativ überlegt werden, welche Behörde sie denn in Zukunft braucht. Im Moment aber ist die Einsetzung eines Mittelschulrates absolut sinnvoll, damit sich diese Stufe weiterentwickeln kann.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Einführung des Mittelschulrates ist zuzustimmen.

Mittelschulen brauchen grosse Lehr- und Methodenfreiheit. Genauso brauchen sie eine Aufsichts- und Qualitätskontrolle durch Personen, welche über die dazu notwendigen Ressourcen verfügen. Der Erziehungsrat hat sehr viele Aufgaben, wie uns Noger-St.Gallen vorhin geschildert hat. An der Sitzung der vorberatenden Kommission hat der Vorsteher des Bildungsdepartementes gesagt, dass der Erziehungsrat tatsächlich über zu wenig Zeit verfüge, um sich aller notwendiger Themen anzunehmen. Man sei sich der Problematik durchaus bewusst und habe statt einer nun zwei Klausurtagungen durchgeführt. Des Weiteren wies der Vorsteher des Bildungsdepartementes darauf hin, dass es wichtig sei, Informationen zur nationalen Entwicklung der Volksschulen und deren Auswirkungen auf die Mittelschulen zu haben. Dieses Argument muss aber nicht gegen die Schaffung eines Mittelschulrates sprechen, denn dessen Präsident wäre ja ebenfalls der Vorsteher des Bildungsdepartementes. Genauso wie er den Erziehungsrat informiert, könnte er auch den Mittelschulrat informieren. Für die FDP-Fraktion ist auch der Informationsfluss nach oben sehr wichtig. Diese Schnittstelle wäre mit einem Mittelschulrat mit Sicherheit besser bedient. Das Argument, die Schaffung eines Mittelschulrates verhindere die Straffung und Effizienzsteigerung, kann die FDP-Fraktion nicht gelten lassen. Sie ruft gerne in Erinnerung, dass in den Aufsichtskommissionen total 85 Personen Einsitz haben, zudem gehören je Mittelschule zwei Erziehungsratsmitglieder zu den Aufsichtskommissionen, zusätzlich die Kontrollführung und der Leiter des Amtes für Mittelschulen. Das Gremium tagt je Jahr bis zu drei Mal. Es wird nun abgeschafft. Gleichzeitig wird der Erziehungsrat auch von den Geschäften, welche die Mittelschulen betreffen, entlastet, was immerhin 40 Prozent entspricht. Es gibt also mit Sicherheit eine Verschlankung. Die Rektorenkonferenz und die Mittelschullehrpersonen wünschen sich explizit einen Mittelschulrat, und zwar deshalb, weil für den Erziehungsrat auch in Zukunft strategische Funktionen und Kontrollfunktionen vorgesehen sind.

Wenn die Schulleitungen der Mittelschulen mit weitreichenden Beaufsichtigungsfunktionen über die Lehrpersonen betraut werden, dann muss doch die übergeordnete Behörde wissen, was sie verlangt. Nur dann kann sie auch kontrollieren, ob und in welcher Qualität die Schulleitung ihre Aufgaben erfüllt. Die neu auf die Aufsichtsbehörde zukommenden Aufgaben sprechen explizit für einen Mittelschulrat. Der Erziehungsrat kann diese nicht auch noch wahrnehmen, denn sonst käme es unweigerlich zu einer unerwünschten Vermischung von strategischen und operativen Aufgaben. Wie schon erwähnt wurde, macht dies der Erziehungsrat übrigens auch bei den Berufsfachschulen, den Pädagogischen Hochschulen und der Universität nicht. Alle diese Bildungsstätten haben eigene Räte. Sowohl die Rektorinnen und Rektoren als auch die Lehrpersonen an den Mittelschulen wollen, genauso wie die FDP-Fraktion, mehr Qualität, und zwar zum Wohl der Schülerinnen und Schüler. Es ist doch positiv, dass die Direktbetroffenen ausdrücklich mehr Kontrolle wünschen. Diesem Wunsch kommt ein Mittelschulrat sehr entgegen.

Wir haben wohl das Postulat 43.10.15 «Funktion und Kompetenzen des Erziehungsrates» gutgeheissen, allerdings gegen den Willen der Regierung, und die Regierung darf sich, das ist ihr gutes Recht, die nötige Zeit lassen, bis sie uns den Bericht vorlegt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Einführung des Mittelschulrates ist zuzustimmen.

Die Kriterien für die Schaffung eines Mittelschulrates hat Noger-St.Gallen bereits aufgeführt. Ich möchte einfach noch darauf hinweisen, dass es einen Primarschulrat, einen Sekundarstufe-I-Schulrat, einen Berufsschulrat und einen Hochschulrat gibt. Aber ein Mittelschulrat, der die Mittelschulen qualitativ und quantitativ unterstützt, fehlt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Art. 23 [Rektorin oder Rektor b) Führungsstruktur] beantragt im Namen einer Mehrheit der FDP-Fraktion, folgende Bestimmungen wie folgt zu formulieren:

  • Art. 23 Abs. 2: «Die Führungsstruktur bedarf der Genehmigung des Mittelschulrates.»

  • Art. 25 Abs. 1: «Der Mittelschulrat wählt die Rektorin oder den Rektor. Die Wahl bedarf der Genehmigung der Regierung.» Abs. 2: «Die Rektorin oder der Rektor wählt die Prorektorinnen und Prorektoren. Rektoratskommission und Konvent sind vorschlagsberechtigt. Die Wahl bedarf der Genehmigung des Mittelschulrates.» Abs. 3: «Die Wahl erfolgt auf eine Amtsdauer von vier Jahren. Die Amtsdauer beginnt am 1. August des Jahres, in dem die Amtsdauer des Mittelschulrates beginnt.»

  • Art. 28 Abs. 2: «Der Mittelschulrat setzt den Unterrichtsbeginn des Semesters fest.»

  • Art. 29 Abs. 2: «Sie werden vom Mittelschulrat festgesetzt.»

  • Art. 30 Abs. 2: «Sie werden vom Mittelschulrat erlassen und bedürfen der Genehmigung der Regierung.»

  • Art. 32: «Der Mittelschulrat kann auf Vorschlag oder nach Anhören der Rektorenkonferenz für einzelne Fächer die verbindlichen oder zugelassenen Lehrmittel bezeichnen.»

  • Art. 33 Abs. 2: «Der Mittelschulrat ordnet die Versuche an. Sie werden befristet, überwacht und ausgewertet.»

  • Art. 35 Abs. 1: «Reglemente des Mittelschulrates ordnen Aufnahme, Beförderung, Übertritt und Abschlussprüfung. Rektorenkonferenz und Konvente werden vor Erlass angehört.» und folgendem Randtitel: «Reglemente des Mittelschulrates»

  • Art. 57bis (neu): «Der Mittelschulrat erlässt einen Berufsauftrag.» und folgendem Randtitel: «Berufsauftrag»

  • Art. 62 Abs. 2: «Sie organisieren sich selbst. Vorbehalten bleiben Vorschriften des Mittelschulrates.»

  • Art. 67: «Die oberste Leitung der Mittelschulen obliegt der Regierung. Sie wählt den Mittelschulrat.»

  • Überschrift: «2. Mittelschulrat»

  • Art. 70 Abs. 1: «Der Mittelschulrat leitet und beaufsichtigt die Mittelschulen. Er besteht aus 7 Personen und wird vom Vorsteher des Bildungsdepartements präsidiert. Der Mittelschulrat wird von der Regierung gewählt.»

  • Art. 72: «Für besondere Aufgaben kann der Mittelschulrat Fachkommissionen bestellen.»

  • Art. 77: «Beschwerden gegen Lehrpersonen sowie Prorektorinnen und Prorektoren sind an die Rektorin oder den Rektor, Beschwerden gegen die Rektorin oder den Rektor und die Rektoratskommission an den Mittelschulrat zu richten.»

  • Art. 78: «Verfügungen unterer Organe können mit Rekurs bei der Rektorin oder beim Rektor angefochten werden, soweit dieses Gesetz nicht den Weiterzug an den Mittelschulrat vorsieht.»

  • Art. 80 Abs. 1 Ingress: «Mit Rekurs beim Mittelschulrat können angefochten werden:»

Ich nehme Art. 23 zum Anlass, um das Thema «Mittelschulrat» aufzuzeigen. Dieses betrifft verschiedene Artikel, wie auf dem grauen Blatt der FDP-Fraktion nachgelesen werden kann. Es ist für die FDP-Fraktion unverständlich, weshalb sich die Regierung und ein Teil des Kantonsrates so dezidiert gegen die Schaffung eines Mittelschulrates wehren. Es ist doch offensichtlich, dass ein auf Mittelschulthemen konzentrierter Rat besser und zeitsparender arbeitet. Dass im Kanton St.Gallen ein Erziehungsrat von der Einschulung bis zum Übertritt in die Universität für alles zuständig sein kann, ist ein Mythos. Das mag vor vielen Jahren funktioniert haben, als der Erziehungsrat auch noch für die Lehrerbildung im Seminar zuständig war und es nur eine Kantonsschule, nämlich diejenige in St.Gallen, gegeben hat. Bei der Erneuerung der Lehrerausbildung musste der Erziehungsrat diesen Bereich an den Rat der Pädagogischen Hochschule (abgekürzt PHS) abgeben. Und für die ebenfalls auf der Sekundarstufe II angesiedelten Berufsschulen ist er auch nicht zuständig. Mit der Dezentralisierung der Mittelschulen und der Übernahme der Mittelschule Talhof durch die Stadt St.Gallen sind neue Verhältnisse entstanden. An sechs Standorten werden heute die Jugendlichen an den Gymnasien, an der Wirtschafts- sowie an der Fachmittelschule ausgebildet. Wollen Regierung und Parlament diese Ausbildungsgänge nicht deren Wert entsprechend gewichten und durch einen interessierten und kompetenten Rat begleiten lassen?

Die FDP-Fraktion tritt dafür ein, dass der Erziehungsrat auf die Volksschule fokussiert und ein schlanker und effizienter Mittelschulrat geschaffen wird. Denn es liegt auf der Hand, dass mit einem Rat, der einen klaren Auftrag hat und sich auf seine Geschäfte konzentrieren kann, gespart werden kann. Für die Schaffung eines Mittelschulrats sprach sich schon vor geraumer Zeit die informelle Bildungsgruppe des Kantonsrates aus; dafür spricht sich auch die Kantonale Rektorenkonferenz aus; dafür sprechen sich die Lehrkräfte der Mittelschulen - vertreten durch den kantonalen Mittelschullehrerverband - aus; dafür sprechen sich auch namhafte Kenner des Bildungswesens, z.B. Rolf Dubs, den wir zu diesem Thema kontaktiert haben, aus. Sollen alle Erwähnten sich irren? Weshalb warten auf eine Postulatsantwort der Regierung? Das Haus der Mittelschulen ist jetzt zu erneuern! Machen wir es richtig, machen wir Nägel mit Köpfen!

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Die Voten bestätigen weitgehend, dass die Stossrichtung dieser Vorlage richtig ist und dem Motionsauftrag entspricht. Das bestehende Mittelschulgesetz ist ein Rahmengesetz, das sehr viel Flexibilität zulässt. Es hat auch in der Vergangenheit verschiedene Änderungen im Mittelschulbereich ermöglicht, ohne dass zwangsläufig eine Gesetzesänderung nötig wurde. Die Regierung hat es sich mit dieser Vorlage nicht ganz einfach gemacht. Sie hat den Auftrag - Klärung und Straffung der strategischen und operativen Führungsstrukturen sowie klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten im Bereich der Schulaufsicht - des Kantonsrates genau angeschaut. Sie hat sich überlegt, ob die verlangten Änderungen auch wirklich genügen, und sich gefragt, ob nur die Änderungen der Führungsstrukturen im Moment notwendig sind oder ob es mehr braucht. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die erwähnten Veränderungen anzustreben sind, um eine Verbesserung der Mittelschulen zu erreichen. Übrigens werden die gleichen Diskussionen auch auf nationaler Ebene geführt. Ich kann versichern, dass die nationalen Massnahmen dieselbe Stossrichtung haben wie unsere kantonalen. Es werden keine massiven Veränderungen eingeleitet. Diese werden massvoll sein und die interkantonale Zusammenarbeit betreffen.

Zu den einzelnen Veränderungen: Der Hauptauftrag, den es zu erfüllen galt, ist die Abschaffung der Aufsichtskommission und damit die Stärkung der Schulleitungen. Das ist richtig so, die Schulleitungen sollen gestärkt werden. Das Gleiche wurde auch bei der Volksschule gemacht. Mit der Abschaffung der regionalen Schulaufsicht wurden die Schulleitungen vor Ort gestärkt. Es ist folgerichtig, diesen Schritt nun auch bei den Mittelschulen zu tun und die Verantwortung an die Schulleitungen zu übergeben. Verantwortung übergeben heisst aber auch in die Verantwortung nehmen. Zum Vorwurf, dass die Reform auf halbem Weg steckengeblieben sei, möchte ich anfügen, dass meines Erachtens in der Vergangenheit bei Bildungsreformen immer wieder über das Ziel hinausgeschossen wurde, anstatt Mass zu halten. Mit der vorliegenden Vorlage unterbreitet die Regierung nun mass- und sinnvolle Massnahmen, die eine Verbesserung der Schulqualität bewirken und weitere Veränderungen ersparen. Auf die Anträge bzgl. des Mittelschulrates werde ich in der Spezialdiskussion eingehen. In der Botschaft ist festgehalten, dass nicht nur die Aufsicht an die Schulleitungen delegiert wird, sondern dass auch die Mitarbeitergespräche gefördert werden. Die Regierung ist überzeugt, dass dadurch die Schulleitungen ihre Aufgaben besser wahrnehmen und einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Schulqualität leisten.

Des Weiteren sollen mit dieser Vorlage die Anstellungsarten der Mittelschullehrpersonen vereinfacht werden. Die bestehende Differenzierung innerhalb der Lehrerkategorien wird reduziert und die gegenwärtige Situation soll vereinfacht werden. In der Spezialdiskussion werde ich mich auch noch zu den Anträgen bzgl. Wahl und Genehmigung bzw. Zuständigkeit von Prorektorinnen und Prorektoren äussern. Die Regierung hat auch hier eine konsequente Haltung hin zu mehr Verantwortung der Schulleitungen. Die Prorektorinnen und Prorektoren sind die engsten Mitarbeitenden der Schulleitungen bzw. des Rektorates. Deshalb müssen Schulleitung und Rektorat mitentscheiden können, wer Prorektorin oder Prorektor wird. Folgerichtig ist auch, dass die Regierung das Vorschlagsrecht der Konvente in Bezug auf die Wahl der Rektorinnen und Rektoren aufhebt. In diesem Bereich hat sich in den letzten Jahren einiges verändert. Früher war es normal, dass die Rektorinnen und Rektoren aus der eigenen Lehrerschaft rekrutiert wurden, heute werden diese Stellen ausgeschrieben. Deshalb macht das Vorschlagsrecht der Konvente keinen Sinn mehr. Auch bzgl. der Bussen nimmt die Regierung eine konsequente Haltung ein. Sie übernimmt das bestehende System der Volksschule und verankert es im Mittelschulgesetz. Die verschiedenen Vorkommnisse der letzten Jahre zeigen, dass es anscheinend ohne Bussen oder Bussenandrohung nicht geht. Diese Einnahmen werden nicht den Staatshaushalt sanieren, können aber eine präventive Wirkung haben.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion): Die Einführung des Mittelschulrates ist abzulehnen.

Lemmenmeier-St.Gallen hat vorhin gesagt, dass der Kanton St.Gallen eher tiefe Maturitätsquoten hat. Ich glaube aber, behaupten zu dürfen, dass der Kanton St.Gallen qualitativ sehr gute Mittelschulen hat, auch wenn die Schülerzahl ein bisschen geringer ist als in anderen Kantonen. Klee-Berneck hat ausgeführt, dass sich der Erziehungsrat zu 40 Prozent mit den Mittelschulen beschäftigt. Und wenn man hört, dass in jeder Aufsichtskommission zwei Erziehungsräte Einsitz haben, dann werden durch die Abschaffung dieser Aufsichtsgremien und durch die Umgruppierung der Aufgaben im Erziehungsrat Ressourcen und Kapazitäten für mehr strategische Aufgaben frei. Wir brauchen also keinen neuen Rat, denn jeder neue Rat bringt einen Koordinationsaufwand mit sich und verursacht Kosten. Damit wird das Gegenteil der ursprünglichen Absicht der Verschlankung erreicht.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Zum Vorsteher des Bildungsdepartementes: Ich finde den Betrag von 350'000 Franken sehr erstaunlich. In der Sitzung der vorberatenden Kommission war diese Auskunft nicht erhältlich und es wurde auch keine diesbezügliche Recherche in Aussicht gestellt. Mich interessiert jetzt aber auch, wie viel Geld mit dem Ausscheiden der vielen Aufsichtskommissionsmitglieder gespart werden kann. In diesen Aufsichtskommissionen sitzen ja auch Mitglieder des Erziehungsrates. Dieses Sitzungsgeld muss ja nicht mehr bezahlt werden. Wenn die Belastung der Erziehungsräte um 40 Prozent sinkt, dann gibt es doch Ressourcen, die nicht mehr bezahlt werden müssen. Folglich gäbe es auch Geld für einen Mittelschulrat. Ich finde die Argumentation schon etwas befremdend und auch nicht korrekt, denn mit Geld kann man jede Vorlage zu Fall bringen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Kosten waren bei der Diskussion über den Mittelschulrat kein Thema. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission haben den Antrag zur Schaffung eines Mittelschulrates mit 9:6 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Art. 63bis (neu) [Pädagogische Kommission Mittelschulen]. beantragt einen neuen Art. 63bis mit folgendem Wortlaut:

«Je zwei Vertreter der Konvente der st.gallischen Mittelschulen bilden die Pädagogische Kommission Mittelschulen. (Abs. 1) Der Erziehungsrat erlässt durch Reglement Vorschriften über Organisation und Aufgaben. (Abs. 2 )» und folgendem Randtitel: «Pädagogische Kommission Mittelschulen».

Als schulübergreifendes Partizipationsinstrument wurde im Jahr 2004 eine pädagogische Kommission Mittelschule eingesetzt. Analog zur Rektorenkonferenz in Art. 27 sollte diese in einem neuen Art. 63bis ins Gesetz aufgenommen werden.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

zieht im Namen der FDP-Fraktion die übrigen Anträge im Zusammenhang mit der Einführung des Mittelschulrates zurück. Der Grundsatzentscheid ist deutlich gefallen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Art. 36 (Schulordnung). beantragt folgende Bestimmungen wie folgt zu formulieren:

  • Art. 36 Abs. 2: «Sie wird von der Rektoratskommission erlassen und bedarf der Genehmigung der Aufsichtskommission.»

  • Art. 61 Bst. d: «wählt ein Mitglied als Vertretung in der Aufsichtskommission»

  • Art. 70 Abs. 2 Bst. a: «Wahl der Aufsichtskommission und deren Präsidenten für jede Mittelschule;»

  • Art. 73 (neu im Nachtrag) Abs. 1: «Die Aufsichtskommission unterstützt den Erziehungsrat in der Aufsichtstätigkeit.» Abs. 2: Neben den durch Gesetz und Verordnung übertragenen Aufgaben obliegt ihr insbesondere:

    a) Mitwirkung bei der Vorbereitung der Begründung des Arbeitsverhältnisses von Hauptlehrerinnen, Hauptlehrern und Lehrbeauftragten mit unbefristetem Lehrauftrag;

    b) Beaufsichtigung des Unterrichts durch Schulbesuche;

    c) Mitwirkung an Aufnahme- und Abschlussprüfung und Erwahrung des Prüfungsergebnisses zuhanden des Erziehungsrates;

    d) Vorbereitung der dem Erziehungsrat zustehenden Geschäfte der Schule;

    e) weitere von Regierung oder Erziehungsrat übertragene Aufgaben.» Abs. 3: «Der Erziehungsrat erlässt ein Pflichtenheft.» mit folgendem Randtitel: «Stellung und Aufgaben»

  • Art. 74 Abs. 1: «Die Aufsichtskommission umfasst wenigstens sieben Mitglieder.» Abs. 2: «Als Präsident und Vizepräsident sind nur Mitglieder des Erziehungsrates wählbar. Rektor und Vertretung des Konventes nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.»

  • Art. 78: «Verfügungen unterer Organe können mit Rekurs bei der Rektorin oder beim Rektor angefochten werden, soweit dieses Gesetz nicht den Weiterzug an Aufsichtskommission oder Erziehungsrat vorsieht.»

  • Art. 79 (neu im Nachtrag) Abs. 1: «Verfügungen und Entscheide des Rektors können mit Rekurs bei der Aufsichtskommission angefochten werden, soweit dieses Gesetz nicht den Weiterzug an den Erziehungsrat vorsieht.» Abs. 2: «Die Aufsichtskommission entscheidet endgültig über:

    a) Zeugnisnoten;

    b) Disziplinarmassnahmen. Ausgenommen ist die befristete Androhung des Ausschlusses von der Schule;

    c) Schülerurlaub.» Abs. 3: «Die Aufsichtskommission kann einen Ausschuss als Rekurskommission einsetzen.» und folgendem Randtitel: «b) Aufsichtskommission»

  • Art. 80 Bst. abis: «Streichen.» Bst. b: «Verfügungen der Rektoratskommission sowie Verfügungen und Entscheide der Aufsichtskommission;»

Die Aufsichtskommissionen erfüllen heute wichtige Aufgaben, sowohl inner- als auch ausserhalb der Kantonsschulen. Die Aufsichtskommissionen bilden ein ausgleichendes Element zur hierarchischen Personalführung durch die Schulleitung und stellen für die Lehrpersonen ein unabhängiges Gremium dar. Die Aufsichtskommissionen können viel zu einer guten Atmosphäre und dadurch zu einer guten Berufsqualität beitragen. Die Aufsichtskommissionen haben Beziehungen zu Regionen, Wirtschaft und Politik. So sind sie wichtige Schnittstellen, welche die Schule mit der Arbeits- und Aussenwelt verbinden, eine Funktion, die Beiräte nicht in gleicher Weise erfüllen könnten. Der befruchtende Austausch der Schule mit der Gesellschaft schadet nicht, schon gar nicht, wenn diese staatlich alimentiert ist. Derzeit wird die Berufsausbildung richtigerweise stark gefördert. Es wäre in unserem dualen Bildungssystem ein falsches Zeichen, die Mittelschulen aus der «Nachbarschaft» der Bürgerinnen und Bürger zu nehmen. Während meiner Tätigkeit in der Staatswirtschaftlichen Kommission wurde der Fall eines Lehrers bekannt, der offenbar stark ungenügende Leistungen erbrachte, jedoch wegen guter Qualifikationen nicht entlassen werden konnte. Ich bin überzeugt, dass dies ein Einzelfall war und das System es erlauben würde, diese Art Mängel mit entsprechender Weiterbildung zu beheben. Die Beibehaltung der Aufsichtskommissionen steht der Straffung und Klärung der Instanzen nicht im Weg. Der Kantonsrat überwies das Postulat 43.10.15 «Funktion und Kompetenzen des Erziehungsrates» zur Überprüfung des Erziehungsrates und der dazugehörenden Gremien. Ich bin der Meinung, dass wir den Bericht der Regierung abwarten sollten, bevor wir bestehende Kommissionen ab- und neue Gremien schaffen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Der Antrag Imper-Mels ist abzulehnen.

Ich unterstütze Noger-St.Gallen. Wenn den Anträgen von Imper-Mels stattgegeben wird, dann ist die einzige Errungenschaft rein redaktioneller Natur. Dann muss sich der Kantonsrat wirklich überlegen, ob er dem Nachtrag noch zustimmen will oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Der Antrag Bärlocher-Bütschwil ist abzulehnen.

Zu Bärlocher-Bütschwil: Sie sprechen mir aus der Seele, denn wir hätten uns sehr ein modernes Führungsverständnis für die Mittelschulen gewünscht. Wir haben Euch aufgezeigt, wie das möglich wäre. Ihr habt das abgelehnt. Ich verstehe nun wirklich nicht, dass jetzt durch die Hintertür den Rektoren ein Zückerchen bezüglich Mitspracherecht gegeben werden sollte. Ich bin der Meinung, dass wir jetzt die Verhältnisse schaffen sollten, von denen der Vorsteher des Bildungsdepartementes gesprochen hat, und nun die Probe aufs Exempel machen. Wir machen jetzt das, was Ihr gewollt habt. Ihr wolltet den Mittelschulrat nicht, wir wollen jetzt nicht noch ein zusätzliches Gremium mit beratender Stimme.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Dem Antrag Bärlocher-Bütschwil ist zuzustimmen.

Zu Klee-Berneck: Bärlocher-Bütschwil beantragt nicht ein zusätzliches Gremium. Ich glaube, das ist ein Missverständnis. Es ist nie falsch, wenn eine operative Stufe beratende Stimme hat, und es ist nie falsch, wenn ein Verwaltungsgremium beratende Stimme aus dem operativen Bereich bekommt. Das ist in der Wirtschaft und in anderen bewährten Führungsstrukturen gang und gäbe.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Zu diesem Sachgeschäft wurde an der Sitzung der vorberatenden Kommission kein Antrag gestellt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Art. 70 (Stellung und Aufgaben). beantragt, Art. 70 Abs. 3 (neu) wie folgt zu formulieren: «In den Sitzungen des Erziehungsrates hat bei Mittelschulgeschäften eine Vertretung der Kantonalen Rektorenkonferenz der Mittelschulen beratende Stimme.»

Im Wesentlichen sind es drei Gründe, die ich dafür vorbringen möchte:

  1. Im modernen Unternehmensführungsverständnis unterstützen sich Verwaltungsrat und Geschäftsleitung in ihren Aufgaben gegenseitig. Es ist deshalb in der Privatwirtschaft eine Selbstverständlichkeit, dass die Geschäftsführer und die Geschäftsleitung an den Sitzungen des Verwaltungsrates anwesend sind und in Kernaufgaben ihr vertieftes Wissen einbringen und mit beratender Stimme teilnehmen können. Selbstverständlich muss es dem Erziehungsrat auch möglich sein, die Geschäfte allein zu behandeln.

  2. Die Geschäfte, die der Erziehungsrat im Mittelschulbetrieb behandelt, werden grösstenteils von der operativen Führung, d.h. von der Kantonalen Rektorenkonferenz der Mittelschulen, vorbereitet. Es ist deshalb nur folgerichtig, dass diese die Behandlung der Geschäfte im Erziehungsrat beratend begleiten kann.

  3. Durch die beratende Stimme der Kantonalen Rektorenkonferenz im Erziehungsrat kann auch der Befürchtung entgegengetreten werden, dass die Verwaltung, d.h. das Amt für Mittelschulen, im operativen Geschäft eine ihr nicht zustehende Rolle einnehmen könnte. Die von den Mittelschulen vorbereiteten Geschäfte sollen von der operativen Leitung und nicht von der verwaltenden Amtsstelle vertreten werden.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Die Bildung eines Mittelschulrates ist abzulehnen.

Die Regierung und auch ich persönlich sind deutlich gegen einen Mittelschulrat. Zu Noger-St.Gallen: Ich schätze die meisten der von Ihnen erwähnten Persönlichkeiten, welche die Bildung eines Mittelschulrates im Kanton St.Gallen begrüssen würden. Und wenn ich eine Situation selber nicht beurteilen könnte, dann würde ich sicher das Gespräch mit diesen Persönlichkeiten suchen. Aber in der vorliegenden Angelegenheit kann ich die Situation selber sehr gut, wenn nicht am besten beurteilen. Ich habe aus Ihrem Votum immer wieder die Bestätigung gehört, dass es der Vorsteher des Bildungsdepartementes sei, der überall Einsitz hat, der alle Informationen kennt und alle betroffenen Gremien informieren kann. Darin sehe ich indirekt eine Bestätigung dafür, dass ich die Situation relativ gut beurteilen kann. Im Folgenden möchte ich auf Ihre verschiedenen Argumente eingehen. Mir fällt auf, dass Sie einen Mittelschulrat fordern, ohne dass klar wird, weshalb ein solcher geschaffen werden soll. Die Frage, weshalb denn der Erziehungsrat diese Aufgabe nicht wahrnehmen kann, bleibt unbeantwortet. Es ist sicher richtig, dass der Erziehungsrat für all seine Aufgaben zu wenig Zeit hat, aber die Regierung hat wiederholt dargelegt, dass der Erziehungsrat umgebaut und einiges verbessert wurde. Ich verweise dabei auf die Begründung im Antrag der Regierung vom 29. März 2011 zum Postulat 43.10.15 «Funktion und Kompetenzen des Erziehungsrates».

Zu Klee-Berneck: Es ist nicht einfach mit einer zweiten Klausur getan. Ich habe darauf hingewiesen, dass in der Übersicht über die Zuständigkeiten auf S. 22/23 der Botschaft der Regierung steht, dass der Erziehungsrat im Zusammenhang mit dem Mittelschulgesetz von einigen operativen Aufgaben entlastet wird. Das Ziel ist ein Umbau des Erziehungsrates. Der Erziehungsrat soll von operativen Aufgaben entlastet werden, damit er sich auch der strategischen annehmen kann. Für die in den Mittelschulen anstehenden Aufgaben wurden die Ressourcen bereitgestellt. Es stört mich, dass nun der Anschein aufkommt, der Erziehungsrat hätte keinen Kontakt zu den Mittelschulen und nähme sich derer nicht an. Das ist völlig falsch. Tatsache ist, dass die Rektorinnen und Rektoren einmal jährlich an eine Erziehungsratssitzung eingeladen werden und persönlich ihre Anliegen einbringen können. Sie können Prioritäten anmelden, und bei einem gemeinsamen Abendessen besteht Gelegenheit für einen weiteren Austausch. Zweimal im Jahr gehe ich als Vorsteher des Bildungsdepartementes an die Rektorenkonferenz und nehme mich persönlich der Anliegen der Mittelschulen an. Ich stosse mich daran, wenn jetzt versucht wird, die Rektorenkonferenz gegen den Vorsteher des Bildungsdepartementes auszuspielen. Seit Monaten pflege ich den Kontakt mit den Rektorinnen und Rektoren. Ich räume ein, dass diese vor Monaten gesagt haben, dass die Schaffung eines Mittelschulrates anzustreben sei. Anlässlich einer Sitzung vom 27. Oktober 2010 konnte ich aber den Rektorinnen und Rektoren bereits aufzeigen, dass wir im Erziehungsrat die Ressourcen bereitstellen und dass wir aufgrund unserer Aktivitäten in den letzten zweieinhalb Jahren sehr viel gemacht haben. Das wird seitens der Rektorinnen und Rektoren protokollarisch attestiert. Diese bestätigen auch, dass die Zusammenarbeit mit dem Erziehungsrat gut funktioniere und sich in den letzten zweieinhalb Jahren ganz klar verbessert habe. Diese Tatsache muss vom Kantonsrat auch zur Kenntnis genommen werden, wenn hier jetzt gesagt wird, dass die Rektorenkonferenz anderer Meinung sei.

Dann zu den Schnittstellen: Der Informationsverlust bei der Schaffung eines Mittelschulrates ist keine Bagatelle. Für mich ist dieser Aspekt äusserst bedeutend, denn wenn die Information zwischen der Volks- und der Mittelschule nicht gewährleistet ist und nur noch eine spezifische Fachrichtung bzw. Schulstufe thematisiert und diskutiert wird, dann weiss niemand mehr, was vorgelagert und was nachgelagert läuft. Es wurde richtig festgestellt, dass es auf der tertiären Stufe je einen Hochschulrat gibt. Diese Situation ist aber nicht vergleichbar. Die Ausbildungsstätten auf der Tertiärstufe sind selbständige, öffentlich-rechtliche Institutionen mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Aufgrund des schweizerischen Bildungssystems ist es logisch, dass sie einen eigenen Hochschulrat haben. Volks- und Mittelschule hingegen sind kantonale bzw. kommunale Institutionen, und es macht durchaus Sinn, für beide nur einen Rat zu haben, der jedoch über sämtliche Kenntnisse verfügt und diese bei der Urteilsfindung berücksichtigen kann. Ein weiterer Punkt sind die Kosten. Es ist schon erstaunlich, dass in Zeiten von Sparpaketen ein neuer Mittelschulrat geschaffen werden soll. Das verursacht Mehrkosten von jährlich mehreren hunderttausend Franken. Der Erziehungsrat kostet gegenwärtig jährlich 320'000 Franken, ohne Verwaltung, ohne Sekretariat. Die Kosten für einen Mittelschulrat dürften sich im ähnlichen Rahmen bewegen, denn er soll ja qualitativ hochstehend sein. Die Sache ist ziemlich widersprüchlich, denn in der Regel lauten die kantonsrätlichen Begehren an die Regierung immer auf Reduktion und Verkleinerung. Ich betone nochmals, dass die Regierung die Aufgaben des Erziehungsrates sehr ernst nimmt und gewillt ist, den Anliegen der Rektorenkonferenz Rechnung zu tragen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
26.9.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Auch wenn die GRÜ-Fraktion annimmt, dass die Parlamentsmehrheit das Gesetz in der heutigen 2. Lesung akzeptieren wird, sind die Schwächen nochmals aufzuführen: Wir halten die Vorlage für keinen Fortschritt. Sie beschneidet die Partizipation der Konvente massiv, obwohl die Mitsprache der Lehrerschaft an der Entwicklung der Schulkultur eine der Grundlagen für Berufszufriedenheit und damit Schulqualität darstellt. Die Bestimmung, dass der Konvent ein Vorschlagsrecht für das Prorektorat hat, diese Stellen aber direkt von der Rektorin bzw. dem Rektor bestimmt werden, birgt unnötigen Zündstoff für die Schulkultur: Die Schulleitung muss entweder – auch wider Willen – den Vorschlag des Konvents annehmen, oder sie riskiert ein schädliches Zerwürfnis mit dem Lehrkörper. Die Festschreibung von Bussen führt letztlich nur zu einer asozialen Tarifierung von Verstössen. Die Einführung eines Mittelschulrates wird mit für uns nicht relevanten Gründen abgelehnt. Ausser den notwendigen Anpassungen durch die Entwicklung der Mittelschullandschaft enthält die Vorlage so viel Unstimmiges, dass wir unsere Bedenken anmelden wollen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
28.9.2011Wortmeldung

würdigt im Namen der SP-Fraktion die Vorlage: Für unsere Fraktion war eine Revision des Mittelschulgesetzes notwendig, wir hätten auch eine Totalrevision gewünscht und befürwortet. Deshalb sind wir klar auf die Vorlage eingetreten, jedoch hatten wir gehofft, dass noch weitere Schritte, als die hier vorgelegten, eingeleitet worden wären. Die Schlusswürdigung fällt nun ernüchternd aus. Der Berg hat eine Maus geboren. Der beste Teil ist die geschlechtsneutrale Formulierung im ganzen Gesetz, so wie sie das hier sehen können, diese violette Variante ist noch der beste Teil von dieser Revision. Auch die Abschaffung der Aufsichtskommission ist in unserem Sinn, aber dann hat sich's eigentlich schon. Es fehlt der aus unserer Sicht dringend notwendige Mittelschulrat. Die Lehrerschaft bekommt nun weniger Mitbestimmungsrechte bei der Wahl der Rektorin und des Rektors und ist auch von den übergeordneten Gremien ausgesperrt. Das beurteilen wir als klaren Rückschritt. Kritisch beurteilen wir auch, dass es eine Machtkonzentration auf den Rektor oder die Rektorin gibt. Die neueingeführten Bussen für die Abgeltung von Schuleschwänzen bezeichnen wir als falschen Weg um jungen Menschen das Einhalten von Regeln zu lehren. Fazit: Die SP-Fraktion wird dem Nachtrag nicht zustimmen und so den Weg für eine spätere Gesamtrevision öffnen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
26.9.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
26.9.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011