Geschäft: Keine Kinderprostitution im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.10.03 |
Titel | Keine Kinderprostitution im Kanton St.Gallen |
Art | KR Motion |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 22.2.2010 |
Abschluss | 2.6.2014 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Schlegel-Rorschacherberg | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.4.2010 | Gutheissung | 41 | Zustimmung | 40 | Ablehnung | 39 | |
20.4.2010 | Eintreten | 43 | Zustimmung | 35 | Ablehnung | 42 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Mit grossem Befremden musste ich zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung Nichteintreten auf die Motion beantragt. Kinder- und Jugendprostitution ist nach wie vor ein Tabuthema, obwohl das Angebot wie auch die Nachfrage dieser Dienstleistung steigt. Da die Prostitution von 16-Jährigen im Gegensatz zu vielen anderen Ländern hier noch erlaubt ist, erhoffen sich Anbieter Profit aus dem Sextourismus zu schlagen und werben im Internet sogar mit dem Slogan «Jüngste Callgirls der Welt». Nun frage ich mich schon, ob es der Regierung einfach nur egal ist, wenn die Jugendlichkeit und die menschliche Unerfahrenheit von Minderjährigen ausgenutzt, ja missbraucht wird, oder ob sie allenfalls eine Standesinitiative unterstützen würde. Die Regierung zieht die Tatsache heran, dass der Kanton in Bereichen, in denen der Bund von der ihm zustehenden Gesetzgebungskompetenz umfassend und abschliessend Gebrauch gemacht hat, keine Regelungen erlassen kann. Dies ist soweit sicher korrekt, nur trifft es den hier behandelten Fall nicht: Es ist so, dass Prostitution nach herrschender Meinung eine von der Handels- und Gewerbefreiheit geschützte, zulässige Tätigkeit ist. Wie alle verfassungsmässigen Rechte dürfen diese aber eingeschränkt werden, wenn die Einschränkung gesetzlich vorgesehen ist, ein öffentliches Interesse besteht und die Einschränkung verhältnismässig erscheint. Vorliegend ist ein öffentliches Interesse sowie die Verhältnismässigkeit sicher gegeben. Eine Einschränkung seitens des Kantons ist damit verfassungsrechtlich absolut zulässig. Der Kanton kann also klar die Rahmenbedingungen festlegen, welche für die Prostitution gelten. Neben anderen Parametern ist hierfür auch das Alter der Prostituierten anwendbar. Beim Mitwirken in Pornofilmen und ähnlichen Aufzeichnungen kann ganz im Gegensatz zur Ansicht der Regierung ebenfalls davon ausgegangen werden, dass es sich hier um Prostitution handelt. Denn die Minderjährigen, welche bei sexuellen Handlungen aufgenommen werden, bekommen hierfür Geld, prostituieren sich also. Somit fällt auch das Mitwirken in Medien mit pornografischem Inhalt wie z.B. Filme unter Prostitution. Auch wenn die Regierung Nichteintreten beantragt, halte ich ausdrücklich an meiner Motion fest. Ich bin der festen Überzeugung, dass mit einem entsprechenden Gesetz unsere Minderjährigen besser geschützt werden können und auch unbedingt geschützt werden müssen: vor sich selbst, aber auch vor der Ausnutzung durch Freier. Es ist nachgewiesen, dass Prostitution nachhaltige Auswirkungen sowohl auf die physische wie auf die psychische Gesundheit hat, und es muss davon ausgegangen, dass diese Beeinträchtigungen bei Jugendlichen noch viel ausgeprägter sind. Es ist schon sehr befremdend, dass derselbe Gesetzgeber, die sich übrigens erst kürzlich für ein Verbot von Gewaltspielen ausgesprochen haben und zudem Minderjährigen verbietet, Filme mit pornografischem Inhalt zu schauen, es jedoch genau diesen Minderjährigen erlaubt, darin mitzuwirken und sich zu prostituieren. Allerdings zeigt aber genau die Tatsache, dass der Gesetzgeber das Anschauen von Pornofilmen für Minderjährige verbietet, dass er doch auch der Meinung ist, dass diesen Minderjährigen die notwendige Reife fehlt, dies alles ohne Folgen verarbeiten zu können. Seien wir aus all diesen Gründen konsequent und spielen im Kanton St.Gallen eine Vorreiterrolle und unterstützen diese Motion zum Schutz unserer minderjährigen Jugend und vor dem Missbrauch an ihr denn etwas anderes ist die Prostitution Minderjähriger nicht zu stoppen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Vor gut einem Jahr hat die Regierung Eintreten auf die Standesinitiative zum Verbot von Gewaltspielen votiert. Es würde mich daher interessieren, wie sich die Regierung zu einer allfälligen Standesinitiative in diesem Thema äussern würde. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich möchte eine Frage an Regierungsrätin Keller-Sutter richten: Haben Sie denn die Möglichkeit, das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) in diesem Sinne zu unterstützen oder zu forcieren, dass dieser Kinderschutzkonvention beigetreten wird? Die GRÜ-Fraktion ist sich nicht ganz sicher, ob sie dieses Postulat unterstützen will oder nicht, weil uns der Schutz der Kinder nicht die Kriminalisierung ein Anliegen ist. Deshalb möchte ich Sie fragen, ob hier der Kanton St.Gallen oder Sie selbst eine aktive, fördernde Rolle zugunsten eines Beitritts zu dieser Konvention spielen kann. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |