Geschäft: Künftige Zusammenarbeit mit Deutschland im Bereich der Rechtshilfe (Titel der Antwort: Zusammenarbeit mit Deutschland im Bereich der Rechtshilfe)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.01
TitelKünftige Zusammenarbeit mit Deutschland im Bereich der Rechtshilfe (Titel der Antwort: Zusammenarbeit mit Deutschland im Bereich der Rechtshilfe)
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung22.2.2010
Abschluss20.4.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 22. Februar 2010
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 23. März 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Ich danke der Regierung, dass Sie die Rechtshilfe mit Deutschland so darstellte, wie sie eigentlich funktionieren sollte. Aufgrund von verschiedenen Medienberichten, wie Deutschland Beweismittel, insbesondere bei Fiskaldelikten, beschaffen will, sind bei der CVP-Fraktion erhebliche Zweifel aufgekommen, ob die früher so bewährte Rechtsstaatlichkeit in Deutschland auch künftig gewährleistet sein wird. Die CVP-Fraktion hofft und erwartet, dass die st.gallischen Strafverfolgungsbehörden strikt darauf achten, dass bei Rechtshilfehandlungen die bestehenden Gesetze und Staatsverträge eingehalten werden. Wir sind entschieden der Auffassung, dass bei einem Änderungsbedarf die Gesetze und Staatsverträge auf dem dafür vorgesehenen Weg zu ändern sind, und dass nicht irgendwelche Politikerinnen und Politiker in der Zeitung irgendetwas zu kommunizieren und rechtswidrig beschaffte Beweismittel zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger zu verwerten haben. Auch in Zeiten, in denen hitzig diskutiert wird, und bei Gegenständen, die heftig umstritten sind, kommt der Rechtstaatlichkeit allergrösste Bedeutung zu. Wir gehen davon aus, dass dies auch ein Anliegen der st.gallischen Strafverfolgungsbehörden ist, und dass sie – sollten andere Anzeichen bestehen – die Betroffenen schützen werden, wie es in den entsprechenden Gesetzen vorgesehen ist.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010