Geschäft: Mobilitätsmanagement für kantonale Einrichtungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.10.04
TitelMobilitätsmanagement für kantonale Einrichtungen
ArtKR Postulat
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung23.2.2010
Abschluss19.4.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 23. März 2010
AllgemeinRückzug vom 19. April 2010
VorstossWortlaut vom 23. Februar 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.4.2010Wortmeldung

zieht das Postulat zurück.

Ich habe in Aussicht gestellt, dass ich das Postulat zurückziehen könnte. Nach den Ausführungen von Regierungsrat Gehrer sehe ich das etwa so: Was die Zentralverwaltung betrifft, gehe ich davon aus, dass mein Anliegen bis Ende 2012 umgesetzt wird. Das nehme ich natürlich gerne so zur Kenntnis. Es bleiben die andern Anstalten, und wenn ich da einen Schritt weiter Druck machen möchte, so müsste ich wohl das Postulat umformulieren. So wie es jetzt vorliegt, ist es teilweise bereits erfüllt, und darum ziehe ich es in der Form zurück. Ich behalte mir jedoch vor, allenfalls später wieder zu postulieren.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

Beim Nachlesen der Nichteintretensbegründung der Regierung stelle ich mit Freuden fest, dass im Rahmen des Energiekonzeptes vorgesehen ist, dass bei der kantonalen Verwaltung tatsächlich ein Mobilitätsmanagement erstellt und jenes dann auch überprüft werden soll. Im zweiten Abschnitt auf dem rosaroten Blatt steht, dass innerhalb der kantonalen Verwaltung mehrere Massnahmen erlassen werden, mit denen eine umweltfreundliche Mobilität angestrebt wird. Die Regierung ist auch gewillt, die Wirkung dieser Massnahmen zu überprüfen. Das Ganze soll bis 2012 in einem Mobilitätskonzept für die gesamte Verwaltung verabschiedet sein. So weit, so gut. Renne ich nun tatsächlich offene Türe ein mit dem Postulat? Da bleiben noch ein paar Fragen offen. Was ist denn mit der gesamten Verwaltung gemeint? In der Regel versteht man unter einer Verwaltung jene Leute, die direkt im Bereich der Departemente arbeiten. Wie sieht dies aber beispielsweise bei den öffentlich-rechtlichen Anstalten aus? Ist da auch zwingend vorgegeben, dass sie bis 2012 ein verbindliches Mobilitätskonzept verabschiedet haben müssen, dessen Wirkung dann anschliessend auch überprüft wird? Wie ist das bei den Spitälern? Wie wird das bei den kantonalen Schulen oder der Universität St.Gallen gehandhabt? Gibt es da auch die Pflicht zum Mobilitätskonzept? Des Weiteren nimmt mich wunder, wie es bei der Polizei aussieht. Nebst diesen Fragen interessiert mich auch noch, wie die Einhaltungsüberprüfung vonstatten geht, damit das Mobilitätskonzept wirkt, was heisst, dass die Parkplätze bewirtschaftet werden, die Mitarbeitenden mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen, Dienstfahrten nur wenn nötig mit Dienstfahrzeugen ausgeführt werden und wenn, dann mit Fahrzeugen mit Katalysatoren oder noch besser mit Hybridmotoren. Werden Fahrgemeinschaften gebildet, werden Mobility-Fahrzeuge eingesetzt usw.? Wenn ich da schlüssige Antworten höre, dann könnte ich allenfalls das Postulat zurückziehen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010