Geschäft: Kantonsratsbeschluss über das Provisorium Dreifachsporthalle Demutstrasse des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.10.01
TitelKantonsratsbeschluss über das Provisorium Dreifachsporthalle Demutstrasse des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung7.1.2010
Abschluss20.4.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 26. Januar 2010
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 10. März 2010
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 22. Februar 2010
AntragAntrag der Regierung vom 30. März 2010
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 10. März 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
20.4.2010Eintreten38Zustimmung70Ablehnung12
Statements
DatumTypWortlautSession
20.4.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich möchte es nicht unterlassen, einige Worte aus der Sicht des Bildungsdepartementes bzw. aus der Sicht der Berufsschule, aber auch als Sportminister dieses Kantons zu sagen. Ich möchte den Vorrednern danken, die sehr sachlich dargelegt haben, in welcher Situation sich die Berufsschule befindet. Es ist nicht sachlich, wenn man diese GBS hier in St.Gallen vergleicht mit einer Berufsschule in Rapperswil. Eine Berufsschule Rapperswil hat schätzungsweise etwa 500 Lernende. Wir reden hier von der GBS, und diese hat annähernd 5000 Lernende, die grösste Berufsschule im Kanton. Mit dieser Grössenordnung sehen Sie auch die Problematik, in der wir uns befinden. Wenn wir einfach sagen, wir erhalten den Sportunterricht mit irgendwelchen Provisorien, dann müssen Sie sich einmal vorstellen, was das bedeutet, mit 5000 Lernenden. Im Moment geht das so einigermassen, es wurde bereits dargelegt, mit gewissen Übergangslösungen in der Olma-Halle, allenfalls im Athletikzentrum, auf das komme ich noch zu sprechen. Aber diese Übergangsregelungen sind nicht langfristig gesichert. Es kann in relativ kurzer Zeit geschehen, dass wir diese Räumlichkeiten nicht mehr zur Verfügung haben, und dann haben wir keine Lösung, und das notabene unter Umständen für Jahre. Wir wissen alle nicht, wie lange dass es dauert, und ich kann es nicht verantworten, ich will es nicht verantworten, wenn wir über Jahre den Sportunterricht für die grösste Berufsschule in unserem Kanton nicht aufrechterhalten können.

Etwas zum Votum, dass man das in das Athletikzentrum verschieben könnte: Ich staune schon, die Universität hat ihre Sporthallen auch bereits belegt mit Lehrräumen, und die Universität unterrichtet ihren Sport auch bereits im Athletikzentrum. Ich frage mich einfach, für was das Athletikzentrum gebaut wurde. Ich dachte eigentlich für die Leichtathleten, nicht für alle anderen, die Provisorien wahrnehmen müssen und somit diese Räumlichkeiten dort belegen.

Ich stelle fest, die Leidtragenden bei dieser Frage, die sich hier stellt, werden schlussendlich, wenn Sie nicht eintreten bzw. diese Vorlage ablehnen, wird die Schule sein, werden die Lernenden sein. Ich spreche hier auch als Sportminister, gerade im Übergang von der Schule ins Berufsleben ist es ganz wichtig, dass wir den Sportunterricht aufrechterhalten, weil wir genau wissen, dass in diesem Alter die sportlichen Aktivitäten der Jugendlichen abnehmen und sie nachher nicht mehr sportlich aktiv sind.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das tragische Unglück vom 24. Februar 2009 hat die Gewerbeschule St.Gallen und den Kanton empfindlich getroffen. Niemand von uns hat sich ein solch tragisches Ereignis vorstellen können. Glücklicherweise entstand damals nur materieller Schaden. Heute präsentiert sich die Sporthalle an der Demutstrasse als Bauruine. Seit wenigen Monaten weiss man zwar, was den Einsturz verursacht hat, aber wer letztendlich dafür die Verantwortung übernehmen muss, ist noch nicht geklärt. Seit letzten Februar muss deshalb der Sportunterricht an der Gewerbeschule St.Gallen in Provisorien, verteilt auf die ganze Stadt, durchgeführt werden. Ein Zustand, der für eine Übergangsfrist durchaus vertretbar, aber auf die Dauer unhaltbar ist. Damit der Sportunterricht wieder ordentlich durchgeführt werden kann, braucht es eine rasche Lösung. Es kann nicht sein, dass über Jahre die Schülerinnen und Schüler der Gewerbeschule St.Gallen durch die ganze Stadt gekarrt werden, neben den finanziellen Kosten ist es auch ein ökologischer Blödsinn, und eine vernünftige Stundenplanung ist gar nicht mehr möglich. Davon abgesehen, dass durch den Transport etliche Stunden, die für den Unterricht verwendet werden könnten, verloren gehen. Nicht zu vergessen sind die zusätzlichen Kosten für die Lehrpersonen, die aus dieser Situation entstehen. Auch die SP-Fraktion ist interessiert an einem schnellen Wiederaufbau der Sporthalle, aber so, wie sich die Lage heute präsentiert, muss allenfalls mit einem längeren Rechtsstreit gerechnet werden. In dieser Zeit kann wohl die Planung vorangetrieben werden, aber bauen wird erst dann möglich sein, wenn rechtlich alles geklärt ist und die Parteien sich einig sind. An der Kommissionssitzung hat der Rechtsexperte glaubhaft darstellen können, dass mit einem vorzeitigen Abbruch und Wiederaufbau finanzielle Ansprüche verwirkt werden können. Es geht hier nicht um ein paar Franken, sondern um Millionenbeträge. Es geht aber auch um die betroffenen Schülerinnen und Schüler, denen so schnell wie möglich wieder ein ordentlicher Sportunterricht ermöglicht werden soll und muss. Die SP wird auf die Vorlage eintreten und dem Eventualantrag auf dem gelben Blatt zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der 24. Februar 2009 war ein schwarzer, folgenschwerer Tag nicht nur für das Berufliche Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen, sondern für den öffentlichen Bau im Kanton St.Gallen und das Bauen ganz generell. Innerhalb von wenigen Minuten wurde uns vor Augen geführt, wie wichtig Sorgfalt, Ehrlichkeit und Kompetenz beim Bauen sind. Und das gilt auch für den Folgebau. Sicher ist es viel Geld für einen Bau, der nur bis August 2015 an diesem Ort stehen soll. Doch viel wichtiger wie die eigentliche Summe ist die Frage: Was für Kosten und Nachteile haben wir, wenn wir dieses Provisorium nicht erstellen? Für uns wird in der Vorlage nachvollziehbar aufgezeigt, dass das Provisorium Sinn macht. Natürlich hätten wir es lieber, wenn direkt ein definitiver Neubau erstellt werden könnte. Es leuchtet ein, dass zuerst die Schuld- und Verantwortungsfrage definitiv geklärt sein muss. Diese Abklärungen müssen wir sorgfältig machen. Und genau dafür ist notwendig, dass man offenbar nicht sofort neu baut, sondern erst dann, wenn sie abgeschlossen sind. Und damit der Sportunterricht nicht unverhältnismässig leidet, ist eben das Provisorium nötig.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Einsturz der Dreifachsporthalle des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen (GBS) im Februar 2009 führte an den Rand einer Katastrophe. Darüber sind sich alle einig, und wir sind alle dankbar, dass nur materieller Schaden entstanden ist. So rasch wie möglich soll die Halle, bei der nicht nur das Dach eingestürzt ist, sondern auch weitere Schäden konstatiert werden müssen, wieder aufgebaut werden. Nur so kann die Nutzung durch Schule und Vereine so schnell wie möglich wieder in vollem Umfang erfolgen. Auch darüber sind sich in diesem Saale alle einig. Für die einen ist «so rasch wie möglich» gleichbedeutend mit «sofort». Allerdings müssen wir sehen, dass bereits im jetzigen Zeitpunkt mehr als ein Jahr verstrichen ist, ohne dass ein «sofortiger» Aufbau erfolgen konnte. Im Bezug auf einen Wiederaufbau muss man sich «so rasch wie möglich» an den Gegebenheiten, die Fakten sind, orientieren:

  • an Planungszeiten für den Wiederaufbau;

  • am Zeitbedarf für den politischen Entscheidprozess auch dieses Rates;

  • an den für den eigentlichen Bau nötigen Zeiten;

  • am Zeitbedarf, der für die Klärung der straf- und haftungsrechtlichen Fragen nötig ist.

Natürlich ruft das Bauchgefühl nach einem «sofortigen» Wiederaufbau. Aber die breite Öffentlichkeit kann nicht in alle Details der komplexen Angelegenheit Einblick haben. Dieser hohe Rat jedoch kann seine Meinungsbildung aufgrund der umfangreichen Abklärungen der Regierung, unserer Fachspezialisten im Baudepartement, zusätzlicher Erläuterungen eines von der vorberatenden Kommission beigezogenen unabhängigen Fachexperten vornehmen. Es ist unsere Aufgabe, dieser komplexen Situation ins Auge zu schauen und die Entscheide entsprechend zu fällen. Der Kantonsrat ist nicht Leserbriefen verpflichtet, sondern er ist das höchste Entscheidgremium dieses Kantons, und an dessen Meinungsbildung müssen zu Recht hohe Ansprüche gestellt werden dürfen. «Man muss die Dinge so einfach machen wie möglich, aber nicht einfach», so sagte Einstein. Was sind also die Fakten? Die Einsturzursache, die fehlenden Rippen in den Stahlträgern, ist aufgrund eines ersten Empa-Gutachtens beschrieben. In der weiteren Behandlung der juristischen Aspekte des Unglücks ist anzunehmen, dass dieses Empa-Gutachten ergänzt, interpretiert oder sogar in Frage gestellt wird. Die Verantwortung für die im Gutachten beschriebene Einsturzursache ist noch nicht geklärt. Hierüber sind wir auch alle einig. Zahlreiche Fragen sind noch offen. Wann die Schadensverursacher bekannt gegeben werden und wie lange ein allfälliger Rechtsstreit dauern wird, ist unklar. Es liegt weder in der Macht der Regierung noch dieses Rates, den entsprechenden Zeitbedarf dafür zu verkürzen. Wenn der Kanton als Bauherr eigenmächtig auf dem Schadenplatz Eingriffe vornimmt und via Neubau die entstandenen Mängel beseitigt, ohne den Schadenverursachern, welche diese auch immer sein mögen, vorher Gelegenheit zur Nachbesserung einzuräumen, verliert er nach einhelliger Rechtslehre und Rechtsprechung die ihm zustehenden Mängelrechte. Der Besteller, in diesem Fall der Kanton, ist nicht berechtigt, Schadenersatz anstelle der Nachbesserung geltend zu machen. Der Kanton würde also beim geforderten sofortigen Neubau der Dreifachturnhalle Gefahr laufen, den Anspruch auf Schadenersatz zu verlieren. Dieses Risiko gewichten wir von der FDP-Fraktion höher, als dies andere Mitglieder in diesem Rate tun.

Fakt ist, dass ein «sofortiger» Neubau längere Zeit in Anspruch nimmt. Der Zeitplan des Baudepartementes geht davon aus, dass ein Bezug einer neuen Halle erst im Jahr 2015 möglich ist. Das erscheint auch uns lange. Aber selbst maximale «Beschleunigungen» im dafür nötigen Verfahren verhindern nicht, dass ab jetzt über mehrere Jahre nicht an einen regulären Turn- und Sportunterricht im Riethüsli St.Gallen zu denken ist, wenn nicht entsprechende Massnahmen getroffen werden. Fakt ist weiter, dass viele Schülerinnen und Schüler des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen derzeit in kaum zumutbaren und ineffizienten Provisorien den gesetzlich vorgeschriebenen Turn- und Sportunterricht absolvieren müssen. Olma-Hallen und Parkgaragenabteile sind keine akzeptablen Lösungen auf eine Dauer von mehreren Jahren. Die Vertreter des Bildungsdepartements haben darauf in der Kommission deutlich hingewiesen. Leider haben diejenigen Parlamentarier, die sich gegen den Bau eines Provisoriums ausgesprochen haben, nur wenig taugliche Aussagen darüber gemacht, wie sie sich einen mehrjährigen provisorischen Turnbetrieb ohne Bau einer Dreifachturnhalle als Provisorium vorstellen. Wir können weiter davon ausgehen, dass die Kosten für den provisorischen Sportunterricht – sei es in ausserhalb gemieteten Ad-hoc-Lösungen oder in einem Hallenprovisorium – als Mangelfolgeschäden auf die Schadenverursacher abgewälzt werden können. Wir entscheiden also nicht über eine unwiederbringliche Ausgabe des Kantons, sondern über eine Investition in den Unterricht am Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen, die der Kanton natürlich möglichst vollständig zurückfordern wird.

Aus diesen Fakten sind folgende Konsequenzen zu ziehen:

  1. Auf die Vorlage der Regierung ist einzutreten. Dies ist die Auffassung der grossen Mehrheit der FDP-Fraktion.

  2. Die eingestürzte Dreifachturnhalle des GBS ist trotzdem so rasch wie möglich aufzubauen, die Regierung muss mit den involvierten Kreisen dringend auf einen raschen Wiederaufbau hinarbeiten und dazu auch angemessene planerische Vorarbeiten an die Hand nehmen. Zu diesem Zweck wird die FDP-Fraktion, falls Eintreten beschlossen wird, die Ergänzungen auf dem gelben Blatt unterstützen.

  3. Der Bau des Hallenprovisoriums soll nur dann zum Zuge kommen, wenn bis Ende dieses Jahres keine Einigung mit den Haftpflichtigen bzw. deren Versicherungen erzielt wurde. Damit ist auch Druck aufgesetzt, damit die Provisoriumslösung von möglichst kurzer Dauer und möglichst wenig Kosten verursachend ist.

  4. Für den Turnunterricht sind so rasch wie möglich angemessene Möglichkeiten bereitzustellen. Dies ist mit einem Hallenprovisorium besser und dauerhafter gesichert als mit einer unsicheren Weiterführung von Ad-hoc-Lösungen, die direkt nach dem Einsturz aus dem Ärmel geschüttelt werden mussten.

Wenn wir eintreten und dieser schwierigen Lösung zustimmen, dann muss es uns nachher auch gelingen, differenziert zu argumentieren und der Bevölkerung zusammen mit dem Respekt vor dem aussergewöhnlichen Ereignis auch die Begründung für die ausserordentlichen Massnahmen gut zu kommunizieren.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich möchte noch erwähnen, vor 2006 hatten wir noch keine Dreifachhalle an der Demutstrasse, vor 2007 hatten wir noch kein Athletikzentrum in St.Gallen. Ich denke, dass man diese Lokalitäten auch für den Sportunterricht nutzen kann, was ja vorher nicht möglich war.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir haben es x-fach gehört, am 24. Februar 2009 stürzte die Halle ein, wir entgingen knapp einer Katastrophe, da sind wir uns einig. Die Halle kann seither nicht mehr benützt werden und deshalb steht der rasche Wiederaufbau im Vordergrund, auch da sind wir uns einig. Uneinigkeit besteht, soweit es darum geht, wie und wann der Wiederaufbau erfolgen kann und erfolgen soll. Dabei ist unabhängig von den vertretenen Meinungen zu berücksichtigen, dass wir jetzt über künftige Sachverhalte diskutieren. Wir sprechen über Vorhersagen und Vermutungen, die sind immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden. So wissen wir zwar seit Ende November des vergangenen Jahres, dass nach dem Gutachten der EMPA fehlende Versteifungen an den Hauptträgern des Dachs zum Einsturz geführt haben, d.h. wir kennen also die Schadenursache, nicht aber den oder die Schadenverursacher. Das heisst, wir wissen nicht, wer das zu verantworten hat. Zu verantworten bedeutet dabei, in erster Linie haften. Dies Frage steht zur Zeit im Vordergrund der Diskussionen, insbesondere bei den Juristen und hier vermute ich ein Missverständnis. Stump-Gaiserwald, Sie vergleichen das mit einem Brandfall. Bei einem Brandfall ist es so, dass es auch eine Katastrophe ist, auch ein Ausfall von Produktion sein kann, da kommt die Schadenerkennung und es ist immer und jedes Mal obligatorisch die Gebäudeversicherung die Versicherer ist und die hat, weil sie sowieso zuständig ist, alles Interesse möglichst rasch eine Regelung zu finden, sie kommt auf den Fall zu, sie will nämlich damit Produktionsausfallkosten oder Kosten für Provisorien vermeiden. Das ist der Brandschadenfall und dann hat die Gebäudeversicherungsanstalt, das haben Sie richtig gesagt, alle Zeit der Welt, mit den Leuten zu streiten und Regresse abzuklären. Das ist aber hier anderst und gerade diese Heftigkeit in dieser Diskussion, die wir in den letzten Monaten gehört und viel davon gelesen haben, zeigt, dass es genau hier anderst ist und deshalb länger dauern könnte, bis die Haftungsfrage geklärt ist und die entsprechenden Versicherungen ihre Leistungen auch tatsächlich erbringen. Dies kann auch damit untermauert werden, dass zwar unmittelbar nach dem Einsturz eine Strafuntersuchung eingeleitet wurde, bisher aber nicht einmal der Schadenplatz freigegeben, geschweige denn Anklage erhoben wurde. Der Fall samt all den offenen Fragen liegt somit seit dem Einsturz nur und ausschliesslich bei der Staatsanwaltschaft und darauf können wir weder inhaltlich noch zeitlich Einfluss nehmen. Selbstverständlich kann man u.a. dem Baudepartement vorwerfen, dass es bisher noch nicht mit allen möglichen Haftpflichtigen und Versicherungen Kontakt aufgenommen, Verhandlungen geführt und Druck aufgesetzt hat. Zu berücksichtigen ist dabei allerdings, dass eine Versicherung, und in dieser Frage habe ich mich persönlich bei einer grossen Schweizer Versicherung Rückversichert, beim heutigen Kenntnisstand nicht bereit sein dürfte, Leistungen zu erbringen. Kennen wir doch weder den oder die Verursacher bzw. Haftpflichtigen noch die genaue Schadenhöhe. Sie haben es gehört von Noger-St.Gallen und die vorberatende Kommission weiss es auch, es ist nicht nur das Dach, es sind noch massive Schäden, am Rest des übriggebliebenen Teils. Ich meine, unter diesen Umständen könnte es all falls doch besser sein, etwas vorsichtig zu sein, nicht zu energisch und v.a. nicht zu viel zu plaudern. Wenn man die eigenen Rechte und Verhandlungsspielräume nicht unnötig gefährden und letztendlich finanzielle Einbussen riskieren will. Solange aber der Schaden nicht bezahlt bzw. wenigstens eine Zusicherung besteht, dass der Schaden bezahlt wird, könnte ein Wiederaufbau, das müssten Sie wissen, ja nur erfolgen, wenn der Kantonsrat die entsprechenden Mittel, d.h. klar über 10 Mio. Franken wieder bewilligt und spricht. Dafür wäre zum heutigen Zeitpunkt wieder eine separate Vorlage mit einem entsprechenden Projekt notwendig und der Schadenplatz müsste trotzdem freigegeben sein. Auch der Wiederaufbau selbst benötigt Zeit. Ausserdem müsste damit gerechnet werden, dass der Kanton Mängelrechte, dazu gehören Nachbesserungen, Minderung, Wandelung oder Schadenersatz gegenüber potenziell Haftbaren verliert soweit es sich beim zugrunde liegenden Vertragsverhältnis um einen Werkvertrag handelt.

Vor diesem Hintergrund war von der Regierung zu entscheiden, ob die gemieteten Provisorien weiter gemietet werden können oder sollen, oder ob ein bauliches Provisorium erstellt, oder aber der Turnunterricht eingestellt werden soll. Das sind die drei Möglichkeiten. Die Regierung hat sich, und nur das ist der Inhalt dieser Vorlage, für ein bauliches Provisorium entschieden, damit Sie als Parlament in dieser rechtlich unklaren und zeitlich völlig offenen Situation entscheiden können, welchen Weg Sie einschlagen wollen. Die Vorlage ist somit als möglicher Lösungsweg wohl überlegt ausgearbeitet worden. Mit der Einstellung des Turnunterrichts käme die Regierung ihrem gesetzlichen Auftrag über die Förderung von Turnen und Sport für die Lernenden und dafür auch entsprechende Räume zur Verfügung zu stellen nicht nach. Das hat nicht die Regierung zu entscheiden. Der obligatorische Turnunterricht für die Lernenden findet heute in gemieteten Provisorien statt, teilweise in Turnhallen, teilweise in Räumen der Olma Messen. Die Räume der Olma Messen stehen jeweils wieder während Monaten nicht zur Verfügung und es ist auch nicht sicher, wie lange die Räume noch gemietet werden können. Hinzu kommen die hohen organisatorischen Aufwendungen und die Transportkosten und -zeiten. Ein derartiger Zustand kann nicht für längere Zeit hingenommen werden. Auch wenn der Wiederaufbau im Vordergrund steht, war und ist es unter Abwägung aller Unsicherheiten hinsichtlich Schadenregulierung sowie des gesetzlichen Auftrages bzw. des öffentlichen Interesses am Turnunterricht in den Berufsschulen nur sachgerecht ein bauliches Provisorium wenigstens zu planen und die entsprechenden Mittel dazu sicherzustellen. Sollte die Prognose der Gegner eines Provisoriums eintreffen, dass die Schadenregulierung rasch erfolgen kann, was auch die Regierung hofft und worauf sie hinarbeitet, wird das bauliche Provisorium nicht ausgeführt. In diesem Sinn unterstützt die Regierung auch den Antrag der vorberatenden Kommission, das Provisorium nur zu erstellen, wenn bis Ende des Jahres 2010 keine Schadenregulierung erfolgen konnte. Sie dürfen davon ausgehen, dass die Regierung das Provisorium auch dann nicht erstellen wird, wenn Ende 2010 die Schadenregulierung noch nicht erfolgen konnte, aber klar absehbar ist, dass sie innert nützlicher Frist erfolgen kann. Ich bin sicher, dass die entsprechenden Versicherungen dies bei der Schadenregulierung mitberücksichtigen werden, haben sie doch zu entscheiden, ob sie bis Ende 2010 zu einer Schadenregulierung beitragen, oder ob sie allenfalls zusätzliche Mehrkosten in Kauf nehmen wollen. Gerade wer eine rasche Schadenregulierung und einen Wiederaufbau will, hat dies zu beachten, wenn es darum geht, ob man der Vorlage zustimmen will oder eben nicht. Sollte eine Schadenregulierung und damit ein Wiederaufbau jedoch in absehbarer Zeit nicht möglich sein, ist das bauliche Provisorium die einzig taugliche Variante, um einen Turnunterricht durchzuführen, der diese Bezeichnung auch verdient. Hinzu kommt, dass auch das Provisorium in gemieteten Räumen Kosten verursacht, die angesichts der unsicheren Entwicklung die Kosten des baulichen Provisoriums rasch einmal übertreffen können. Das vorgeschlagene bauliche Provisorium hat zudem den Vorteil, dass es in Elementbauweise erstellt werden kann und somit in rund einem halben Jahr zur Verfügung steht und später wieder demontiert und verkauft werden kann. Das Hochbauamt hat auch bereits schon Anfragen dafür erhalten.

Ich fasse zusammen: Die Dreifachsporthalle an der Demutstrasse kann heute nicht benutzt werden, weshalb der Wiederaufbau klar im Vordergrund aller Bestrebungen der Regierung steht. Ich darf Ihnen bestätigen, die Regierung und das Baudepartement wollen. Es besteht ein gesetzlicher Auftrag, Turnunterricht an den Berufsschulen in geeigneten Räumen anzubieten, diesen Auftrag können wir mit den laufenden Provisorien in den gemieteten Räumen nicht ausreichend erfüllen. Wie und wann der Wiederaufbau erfolgen kann, ist noch mit erheblichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden, weil noch nicht einmal der Schadenplatz freigegeben ist, die Schadenhöhe nicht genau bekannt ist, die Haftpflichtigen hier nicht bekannt sind und deshalb die Schadenregulierung bis jetzt nicht erfolgen konnte. Für den Wiederaufbau bräuchte es deshalb eine separate Vorlage, mit einem entsprechenden Projekt. Erfolgt der Wiederaufbau vor der Schadenregulierung, läuft der Kanton Gefahr Mängelrechte und damit Geld zu verlieren. Vor diesem Hintergrund ist das vorgeschlagene Provisorium die einzige taugliche Variante, wenn Turnunterricht überhaupt angeboten werden soll.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

beantwortet die Frage von Spinner-Berneck.

Spinner-Berneck, ich gebe gerne noch Antwort auf Ihre Frage, obwohl ich nicht der Leiter des städtischen Sportamtes bin. Dieser hat sich heute im «Tagblatt» geäussert, in der Ausgabe St.Gallen. Das Athletikzentrum ist während der Woche nicht leer. Es wird benutzt, es werden verschiedene Elemente dieser grossen Anlage für den Sportunterricht von Schulen bereits dauerhaft vermietet. Das Athletikzentrum ist also genutzt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium hat eine Eintretensdebatte beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion unterstützt den Antrag der vorberatenden Kommission auf Nichteintreten.

Am frühen Morgen des 24. Februar 2009 stürzte – glücklicherweise vor Schulbeginn – das Dach der Dreifachsporthalle des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums an der Demutstrasse in St.Gallen ein. Nach eingehenden Untersuchungen durch die Empa ist die Ursache für den Einsturz seit Anfang Dezember 2009 öffentlich bekannt. Das Weglassen der notwendigen Verstärkungsrippen an den fensterseitigen Auflagen der Stahlträger hat zu einer Schwächung der Stabilität und Tragfähigkeit dieser Träger geführt und damit den Einsturz des Hallendachs verursacht. Es muss nun geklärt werden, aufgrund welcher Umstände und allenfalls auf wessen Anweisung diese Verstärkungen weggelassen wurden. Die Antwort auf diese Frage wird auch dafür entscheidend sein, wer für den entstandenen Schaden die Verantwortung zu tragen hat. Die SVP-Fraktion fordert – anstelle eines unnötigen und teuren Provisoriums – den unverzüglichen Wiederaufbau der Sporthalle. Aus den Unterlagen des Baudepartements vom 26. Februar 2010 geht hervor, dass die angemieteten Provisorien (Athletik Zentrum, Riethüsli 1 + 2, Olma-Halle usw.) die Durchführung des Sportunterrichts seit April 2009 zu 100 Prozent gewährleistet ist. Diese Lösung kann zeitlich verlängert werden, somit besteht keine dringende Notwendigkeit für den Bau des Provisoriums. Es ist, wie das Baudepartement selber sagt, nicht absehbar, ob das geplante Provisorium überhaupt benötigt wird und falls doch, für welche Dauer. Trotz dieser Ungewissheit sollen 4,4 Mio. Franken ausgegeben werden. Bei diesen Kosten ist der Rückbau und eine allfällige Entsorgung der Halle, falls es dann keinen Käufer gibt, noch nicht inbegriffen. Bei dieser Ausgangslage drängt sich bei uns die Frage auf, ob die Regierung überhaupt gewillt ist, die Sporthalle am gleichen Standort wieder aufzubauen, oder hat sie andere Pläne mit diesem Gelände. In der Botschaft erfahren wir nichts darüber. Die Ursache, welche zum Einsturz des Hallendachs geführt hat, ist, zumindest soweit öffentlich bekannt, zweifelsfrei ermittelt. Ebenso ist die Beweissicherung vor Ort für die straf- und zivilrechtlichen Verfahren abgeschlossen. Die deformierten Stahlträger, die noch immer neben der Halle liegen, können ohne Weiteres an einem geeigneten Ort gelagert und bei Bedarf dort weiter untersucht werden. Dasselbe gilt für alle weiteren Bauteile, die für den weiteren Verfahrensverlauf allenfalls benötigt werden. Für die Klärung der Haftpflichtfragen besteht demnach keine Notwendigkeit, die beschädigte Sporthalle im heutigen Zustand zu belassen. Nach Ansicht der SVP-Fraktion muss zwingend Kontakt mit den Versicherungen der für die Schadenshaftung in Frage kommenden Unternehmen aufgenommen werden, sofern dies nicht bereits erfolgt ist. Mit ihnen ist die Bereitschaft zu klären, im Falle eines Wiederaufbaus auf die Einrede der «verunmöglichten Beweissicherung» zu verzichten. Damit wäre es möglich, die vorhandene Sporthalle für einen Bruchteil der Kosten wieder aufzubauen, welche durch den Bau des Provisoriums und den späteren Abriss und Wiederaufbau der eingestürzten Halle entstehen würden. Es liegt somit im Interesse der Versicherungen selbst, für solch eine vernünftige Lösung Hand zu bieten. Die SVP-Fraktion ist überzeugt, dass für den Bau eines Provisoriums keine Notwendigkeit besteht. Bei einer richtigen Vorgehensweise spricht alles für den umgehenden Wiederaufbau der Sporthalle unter Verwendung der vorhandenen Substanz. Voraussetzung dafür ist eine vorgängige Absprache und Übereinkunft des Baudepartements mit den Versicherungen jener Unternehmen, die für die Schadenshaftung in Frage kommen. Angesichts des grossen Kostenpotentials, das mit diesem Vorgehen eingespart werden kann, sollte eine vernünftige Lösung erreicht werden können.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Bürgerinnen und Bürger um die Stadt St.Gallen stört die Bauruine bei der zusammengefallenen Turnhalle der Gewerbeschule im Tal der Demut immer mehr. Dies zeigt sich, dass immer mehr Leserbriefe geschrieben werden, aber auch, dass wir Kantonsräte aus St.Gallen und Umgebung immer mehr angefragt werden, wie es mit diesem Trümmerhaufen weitergehen soll. Wir Kommissionsmitglieder wurden während unserer Sitzung mit juristischen Floskeln belehrt, dass man wohl die Ursache kennt, aber man weiss nicht, wer der Sünder ist respektive welche Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss. Und wenn wir den Sünder haben, habe dieser ein Nachbesserungsrecht, so dass der ganze Wiederaufbau sich in die Länge ziehen kann. Bis dieses geklärt sei, dürfe an der Baustelle nichts, aber auch gar nichts verändert werden. So müssen die aufgebahrten und beschrifteten Eisenträger auf dem Vorplatz der Turnhalle ihren Platz behalten, bis der Zahler des Schadens bekannt ist. Die Stadt St.Gallen kennt leider einen ähnlichen Fall. Am 20. Dezember 2007 zerstörte ein Feuer den Dachstock der St.Leonhards-Kirche. Aufgrund der feuerpolizeilichen Untersuchung wurde festgestellt, dass für dieses Unglück der Dachdecker oder/und der Bauspengler das Feuer durch Unachtsamkeit ausgelöst haben. Das Dach der Kirche wurde wieder instand gestellt, obwohl der effektive Verursacher nicht bekannt ist. Laut dem Bericht im «St.Galler Tagblatt» ist der Schuldige bis zum heutigen Tag nicht eruiert. Die Justiz wird sich also mit diesem Fall noch weiter beschäftigen müssen, so wie es bei der Turnhalle Riethüsli der Fall ist. Der Unterschied bei diesen beiden Schadenfällen ist, ich habe dieses bereits erwähnt, dass das Dach der Kirche wieder saniert ist und die Turnhalle weiterhin als Bauruine besichtigt werden kann. Die Regierung wird die beiden Schadenfälle so kommunizieren, dass bei der Kirche die GVA als erste den Schaden begleicht, bis der oder die Sünder gerichtlich eruiert sind. Ich bin der Meinung, dass in unserem Fall der Kanton St.Gallen die Bank spielen kann und nach Bekanntwerden des Sünders die entsprechende Versicherung zur Kasse bitten kann. Ich persönlich werde den Eindruck nicht los, dass seitens der Regierung zu wenig Druck auf die möglichen Haftpflichtversicherer ausgeübt wird. Die Kommissionsmitglieder und die Regierung waren sich wohl einig, dass keine Versicherung ein Interesse an Mehrkosten von fast 4,5 Mio. Franken hat, und darum glaube ich, dass mit Verhandlungen mit den Versicherungen ein Weg für den direkten Wiederaufbau erreicht werden kann. Um Zeit einzusparen, können die Vorbereitungen für den Wiederaufbau schon heute in Angriff genommen werden. Die Baupläne für die neue Turnhalle sind bestehend, es müssen einzig die neuen energetischen Vorschriften nachgearbeitet werden. Das Baugenehmigungsverfahren kann anschliessend eingereicht werden, so dass nach erfolgreichem Verhandlungsabschluss mit dem Wiederaufbau sofort begonnen werden kann. Ich bin überzeugt, dass die Regierung mit raschen, zügigen und geschickten Verhandlungen eine frühzeitige Lösung erarbeiten kann, und bitte sie darum, auf die Vorlage nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Am 24. Februar 2009 wurde der Kanton St.Gallen von einem Ereignis überschattet, das für viele unfassbar war und heute noch viele Diskussionen auslöst. So benutzten Vereine die Garderoben noch unmittelbar vor dem Einsturz und spielten demnach noch einige Stunden davor in der Dreifachsportturnhalle. Und dies soll verdeutlichen, dass es wohl doch Glück im Unglück war, dass keine Personen zu Schaden gekommen sind und wir mit der vorliegenden Botschaft zum Bau eines Provisoriums der Dreifachsporthalle an der Demutstrasse des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen insofern nur über materiellen Schaden diskutieren müssen. Dies allein genügt jedoch schon.

So wurde die Untersuchung der Schadensursache durch die eidgenössische Materialprüfungsanstalt (Empa) im Auftrag der Staatsanwaltschaft getätigt. In dem Ende 2009 von der Staatsanwaltschaft veröffentlichten Bericht hat die Empa festgestellt, was zum Einsturz der Halle geführt hat. Natürlich ist in diesem Bericht die Schuldfrage nicht geklärt worden. Im Sinne der Steuerzahler müssen nun mit Hochdruck die Verhandlungen mit den Haftpflichtigen und deren Versicherungen gesucht werden, um die Kostenfrage im Detail zu klären. Denn ein möglicherweise drohender jahrelanger Rechtsstreit dient wohl niemandem und löst nur weitere unnötige Diskussionen und Kosten aus. Dies müsste umso mehr möglich sein, als die beiden mutmasslichen Hauptschuldigen den gleichen Versicherer haben.

Die CVP-Fraktion – in deren Namen ich spreche – ist für einen möglichst raschen Wiederaufbau, wie dies eigentlich die Regierung in der Botschaft auch festhält. Mit einem Provisorium nehmen wir den Druck auf die Versicherer weg, das ist ein falsches Signal. Die CVP-Fraktion ist auch der Überzeugung, dass wir hier eine politische Wertung der Situation vorzunehmen und abzugeben haben. Eine rechtliche Klärung dürfen wir daher nicht abgeben. Und diese politische Wertung können wir nur machen, indem wir Nichteintreten beschliessen und mit aller Vehemenz uns für den möglichst raschen Wiederaufbau einsetzen und nun die Planung sowie die nötigen Verhandlungen unverzüglich aufnehmen. Und zwar gemeinsam. Wenn der Wille der Regierung so stark wäre, den Wiederaufbau möglichst rasch zu realisieren, plant man doch kein Provisorium (und dies notabene in einer Grünzone!), ausser er hat noch weitere Pläne mit der gewerblichen Berufsschule, die aber nicht Gegenstand der Botschaft sind. In all den kontroversen Diskussionen um das Provisorium gilt es nun einen kühlen Kopf zu bewahren und auch im Sinne des Schulsports in der Berufsschule die zurzeit etwas unbefriedigende Situation des Sportunterrichtes zu überstehen. Es ist zu beachten, dass andere Berufsschulen im Kanton (z.B. Rapperswil) selbst im Dauerbetrieb nicht über eine eigene Turnhalle verfügen. Und selbst eine vorübergehende Umstellung des Turnunterrichtes oder eine Reduktion von Turnlektionen könnte in Kauf genommen werden, denn schliesslich handelt es sich hier um einen sehr delikaten Fall, dies ist unbestritten. Noch umso intensiver müssten die involvierten Departemente ein eigenes Interesse haben, schnell aufzubauen und rasch wieder zur Tagesordnung überzugehen, anstatt jahrelang in einem Providurium zu turnen, mit der Unsicherheit, nicht wieder aufbauen zu können. In der Botschaft wird auch mit keinem Wort erwähnt, was die Regierung unternommen hat, um den Wiederaufbau möglichst rasch zu realisieren, ausser dass die rechtliche Frage nicht geklärt ist. Das vergangene Jahr wurde nicht genutzt, um auch die Planung eines Wiederaufbaus anzugehen. Wenn wir heute die Planung angehen und der Botschaft glauben wollten, so wäre voraussichtlich in zwei Jahren der Wiederaufbau realisiert, und in der Kommission wurde uns dann mitgeteilt, dass uns fünf Jahre in Aussicht gestellt werden, was uns unglaublich lange erscheint. Daher beantragt die CVP-Fraktion einstimmig Nichteintreten auf den vorliegenden Beschluss, wie es die vorberatende Kommission auf dem gelben Blatt als Hauptantrag beantragt. Es besteht keine sachlich ausgewiesene Notwendigkeit für den Bau eines Provisoriums. Wir verbinden das Nichteintreten mit der Erwartung, wie die SVP-Fraktion, dass die Regierung sofort alles unternimmt, um einen schnellen Wiederaufbau voranzutreiben!

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
20.4.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die vorberatende Kommission tagte am 10. März 2010 und diskutierte die Vorlage über das Provisorium Dreifachsporthalle Demutstrasse. Gleichzeitig bot sich den Kommissionsmitgliedern die Möglichkeit, mit einem Augenschein an Ort und Stelle die Bauruine zu besichtigen und Details über den Schadenplatz und Schadenhergang zu erfahren. Der Einsturz der Dreifachturnhalle an der Demutstrasse am 24. Februar 2009 geht als schwarzer Tag in die jüngere Geschichte des Kantons St.Gallen ein. Das Wissen, dass bei diesem tragischen Einsturz glücklicherweise keine Personen zu Schaden kamen, hat den Frust und die Enttäuschung über das unerwartete Ereignis wohl etwas gemildert. Doch Fassungslosigkeit und viele offene Fragen sind bis heute geblieben. Wir alle gingen noch bis vor kurzem davon aus, dass lnfrastrukturanlagen, welche nach neuesten Erkenntnissen, mit modernster Technik und mit erprobten Baumaterialien erbaut worden sind, zu 100 Prozent sicher seien. Wir wurden in der Zwischenzeit eines andern belehrt, und diese unerwartete Erfahrung mit der Dreifachsporthalle an der Demutstrasse wird wohl auch Auswirkungen auf die kommenden Hochbau-Investitionen des Kantons haben.

Die Frage nach dem Warum und dem Wieso konnte nach längeren Untersuchungen beantwortet werden. Das Empa-Gutachten hat ergeben, dass das Hallendach infolge ungenügendem Tragwiderstand der Hauptträger-Enden eingestürzt ist. Trotz Klarheit über die Ursache sind die Haftungsfragen bis heute (noch) nicht geklärt, ebenso sind die Schadenhöhe und die zu erwartende Versicherungsleistung noch nicht bekannt. Die Verhandlungen über die Regelung der Haftungsfrage können unter Umständen relativ lange dauern und erschweren zum heutigen Zeitpunkt eine effiziente Schadensbehebung.

Die Kommission liess sich durch eine externe und neutrale Fachperson für Baurechts- und Haftungsfragen über die rechtlichen Aspekte und den Verlauf des Rechtsverfahrens informieren. Auch diese Person wies darauf hin, dass die Zuordnung der Haftungsfrage und die Ermittlung der Versicherungssumme je nach Verhalten der Schadenverursacher und der Versicherungen lange dauern könne. Da jedoch die Verantwortlichen für den Schadenfall zusätzlich das Recht für eine Nachbesserung am Objekt geltend machen könnten, wird von einem sofortigen Wiederaufbau ohne vorherige Klärung der Haftungsfrage aus rechtlicher Sicht abgeraten. Der Kanton als Bauherr könnte so allenfalls die eigenen Rechte teilweise verwirken und sich in eine schlechtere Verhandlungsposition begeben. Regierung und Verwaltung haben nach dem Einsturz schnell reagiert und den Umständen entsprechend für die Nutzer der Anlage für praktikable Ersatzlösungen gesorgt. Regierungsrat Kölliker betonte gegenüber der Kommission denn auch, dass der möglichst rasche Ersatz der Sporträume für das Bildungsdepartement prioritär sei. Für den Chef des Baudepartementes, Regierungsrat Willi Haag, ist der Weg über ein Provisorium aus zeitlichen wie juristischen Gründen der richtige Weg.

Die Kommission zeigte sich teilweise unzufrieden über das Vorgehen seit dem Einsturz. Einerseits wird das zögerliche Vorgehen der Staatsanwaltschaft kritisiert, andererseits ist es für die Kommission auch nicht nachvollziehbar, wieso die Regierung die Planung für den Wiederaufbau der Sporthalle nicht parallel zum Rechtsverfahren und der Planung des Bauprovisoriums vorangetrieben hat. Gemäss den jetzigen Planungsgrundlagen wäre die Nutzung der Dreifachsporthalle nach einem sofortigen Wiederaufbau erst im Jahre 2015 möglich. Die vorberatende Kommission hat in Abwägung der rechtlichen und politischen Sachlage sich schlussendlich in der Mehrheit darauf geeinigt, auf den Bau eines Provisoriums zu verzichten. Es sind dabei verschiedene Gründe ausschlaggebend: Die Kosten für den sofortigen Wiederaufbau der Dreifachhalle und unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Kosten für die notwendigen externen Provisorien für den Turnunterricht sind mehr als 1 Mio. Franken tiefer als der Bau eines Provisoriums und der anschliessende Wiederaufbau der Sporthalle gemäss Botschaft. Ein sofortiger Wiederaufbau der Dreifachsporthalle führt dazu, dass der Turnunterricht an der GBS bedeutend rascher wieder in der Dreifachsporthalle durchgeführt werden kann. Dies unter dem Aspekt, dass die Planung des Wiederaufbaus unverzüglich an die Hand genommen wird und das Rechtsverfahren einen baldigen Abschluss nimmt. Weder die eine noch die andere Vorgehensweise, d.h. mit dem Umweg über das Sporthallenprovisorium wie auch mit dem direkten Wiederaufbau, gibt dem Kanton die hundertprozentige Sicherheit, dass die ganze Schadensumme durch den Schadenverursacher bzw. dessen Versicherung gedeckt wird.

Zudem ist auch nicht gesichert, dass bei Ablauf der Frist des Provisoriums im Jahre 2015 die Haftungsfrage geklärt ist. Wir müssen also in diesem Fall über eine Weiterführung des Provisoriums dannzumal erneut befinden. Zudem kann sich der Kanton auch nicht leisten, eine Bauruine über Jahre hinweg stehen zu lassen. Als Kommissionspräsident möchte ich die Erwartungen der vorberatenden Kommission kurz zusammenzufassen. Der Einsturz der Dreifachsporthalle ist nicht rückgängig zu machen, die materielle Schadensumme ist sehr gross, und die Folgeschäden steigen mit dem verzögerten Wiederaufbau der Dreifachsporthalle. Wir fordern daher die Schadenverursacher und deren Versicherungsgesellschaften dringendst auf, mit einer schnellen Einigung den materiellen und immateriellen Schaden in Grenzen zu halten und einen koordinierten und raschen Wiederaufbau der Dreifachsporthalle an der Demutstrasse zu ermöglichen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 9:6 Stimmen, nicht auf die Vorlage zum Bau des Provisoriums Dreifachsporthalle einzutreten. Im Falle, dass der Kantonsrat auf die Vorlage eintritt, stellt Ihnen die vorberatende Kommission zwei Eventualanträge: Ziff. 2 Abs. 2 ist so anzupassen: Der Kredit für den Bau des Provisoriums ist der lnvestitionsrechnung erst ab 2011 zu belasten. In der Botschaft wurde das Jahr 2010 aufgeführt, dies ist ein Versehen. Mit der neuen Ziff. 4bis beantragt Ihnen die Kommission im Falle des Eintretens, das Provisorium erst zu realisieren, wenn bis Ende dieses Jahres mit den Haftpflichtigen und den Versicherungen keine Einigung erzielt werden kann. Die beiden Eventualanträge wurden von der Kommission jeweils mit 15:0 gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010