Geschäft: Neugestaltung der Verwaltungsjustiz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.01
TitelNeugestaltung der Verwaltungsjustiz
ArtKR Motion
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung15.1.2010
Abschluss6.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 19. Januar 2010
VorstossWortlaut vom 13. Januar 2010
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.2.2010Gutheissung77Zustimmung0Ablehnung43
Statements
DatumTypWortlautSession
23.2.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Es ist Ihnen sicher aufgefallen, dass ich ein etwas abgekürztes Verfahren gewählt habe und nach dem sehr klaren Votum über Eintreten mit 77:0 Stimmen nicht mehr über die Gutheissung der Motion abgestimmt habe. Ich gehe davon aus, dass Sie die Motion gutheissen. Ich werde deshalb diese Abstimmung nicht nachholen, sofern sich jetzt nicht Opposition regt. Wenn das nicht der Fall ist, danke ich Ihnen für Ihre Nachsicht.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Motion ist einzutreten.

Bereits beim Eintreten zu den Justizvorlagen ist von Verschiedenen darauf hingewiesen worden, dass das Bundesgericht im vergangenen Jahr zwei Mal Urteile gefällt hat, in welchen es feststellte, dass die Verwaltungsrekurskommission kein oberes Gericht im Sinne des Bundesgerichtsgesetzes sei. Dies führt nun dazu, dass Rechtsmittel gegen Urteile der Verwaltungsrekurskommission zunächst dem Verwaltungsgericht unterbreitet werden müssen, bevor dann allenfalls das Bundesgericht angerufen werden kann. Das gilt jetzt insbesondere auch für Streitigkeiten, die zumindest nach meiner Beurteilung nicht allzu grosse Bedeutung haben, wie etwa Führerausweisentzüge. Hier würde es durchaus reichen, innerkantonal wohl ein Gericht zur Verfügung zu stellen. Dieses Problem können wir nur mit gesetzgeberischen Anpassungen lösen. Wir haben in der vorberatenden Kommission dann aber festgestellt, dass der Kanton St.Gallen nun etwa seit 40 Jahren über ein eigenständiges Verwaltungsgericht verfügt und der Zeitpunkt wohl gekommen ist, die gesamte verwaltungsgerichtliche Rechtspflege einmal zu überprüfen und sich möglichst offen die Frage zu stellen, in welchen Bereichen hier Anpassungen notwendig sind. In der vorberatenden Kommission wurde etwa die Idee eines kantonalen Obergerichtes entwickelt. Das Verwaltungsgericht als eine Abteilung des Kantonsgerichtes auszugestalten, das Ganze muss sicher vertieft überprüft werden, und das wollen wir mit dieser Motion erreichen. Diese Motion ist natürlich auch von den kantonalen Gerichten bereits zur Kenntnis genommen worden. Verschiedene Richterinnen und Richter der Verwaltungsrekurskommission haben sich bei mir gemeldet und haben darauf hingewiesen, sie würden da gerne mitarbeiten. Ich musste denen sagen, dass ich dieses Anliegen gerne entgegennehme und an dieser Stelle an die Regierung weiterleiten werde, da es meines Erachtens berechtigt ist. Diese Kommissionsmotion war absolut unbestritten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010