Geschäft: Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Februarsession 2010)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 39.10.03 |
Titel | Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Februarsession 2010) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 27.1.2010 |
Abschluss | 22.2.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.2.2010 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
22.2.2010 | Wortmeldung | Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die vereinigten Hausärzte der Kantone St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden adressierten ihren Forderungskatalog «Wir kämpfen für Sie. Damit Sie sich weiter auf uns Hausärzte verlassen können» vom 1. April 2009 u.a. an den Kantonsrat St.Gallen und an die Regierung. In diesem Katalog stellten sie verschiedene Forderungen. Solche Eingaben gehen gemäss Geschäftsreglement des Kantonsrates an die Rechtspflegekommission. Diese überwies den Forderungskatalog zur Prüfung und Berichterstattung an die Staatswirtschaftliche Kommission, die den Forderungskatalog in ihre Prüfungstätigkeit 2009/2010 einbezog und das Gesundheitsdepartement bzw. die Regierung einlud, zu den Forderungen der Hausärzte Stellung zu nehmen. Die Regierung unterbreitete der Staatswirtschaftlichen Kommission am 4. Februar 2010 ihre Stellungnahme. Die Staatswirtschaftliche Kommission dankt der Regierung für diese Stellungnahme. Die Thematik «Hausarzt», «Hausarztmedizin», «freipraktizierende Ärzteschaft» usw., die aktuelle Situation der Hausärzte, die auf sie wartenden Herausforderungen der Zukunft sowie die damit verbundenen Sorgen und Nöte sind dem Kantonsrat nicht unbekannt. Die Regierung listet in ihrer Stellungnahme unter Ziff. 1 die parlamentarischen Vorstösse aus der Mitte des Kantonsrates und ihren Bericht zur Thematik auf. An dieser Stelle seien der Bericht der Regierung vom 2. Mai 2007 über die Weiterbildung zur Hausärztin und zum Hausarzt im Kanton St.Gallen sowie das vom Kantonsrat gutgeheissene Postulat 43.07.29 «Aufgaben der freipraktizierenden Ärzteschaft in der Notfallversorgung» vom 24. September 2007 über die Aufgaben der freipraktizierenden Ärzteschaft in der Notfall-Versorgung hervorgehoben. Das Postulat lädt die Regierung ein, in einem Bericht Möglichkeiten zur Verbesserung und Attraktivitätssteigerung der medizinischen Notfallversorgung aufzuzeigen. Die bisher zur Thematik eingereichten und behandelten parlamentarischen Vorstösse und der Bericht der Regierung über die Weiterbildung zur Hausärztin und zum Hausarzt im Kanton St.Gallen decken in ihrer Gesamtheit alle Aspekte, die Gegenstand des Forderungskatalogs der vereinigten Hausärzte sind, ab. Beim Postulat geht es insbesondere um die Notfallorganisation der freipraktizierenden Ärzteschaft und um die Zusammenarbeit mit den Notfallorganen der Spitäler und der kantonalen Notrufzentrale. Für die Regierung stehen folgende Fragen im Vordergrund: Wie kann die Zusammenarbeit im Rahmen des Notfalldienstes durch die Hausärzteschaft sowie durch die Notfallorganisation der Spitäler optimiert und die schnelle Verfügbarkeit der medizinischen Hilfe in den Regionen abseits der Spitäler sichergestellt werden? Welche Möglichkeiten bestehen, um den Notfalldienst durch die Hausärzteschaft zu optimieren, etwa durch die Erteilung von Leistungsaufträgen an die Ärzteschaft oder an Gemeinschaftspraxen mit gesonderter Entschädigung für den Notfalldienst? Welche Formen bieten sich für die Zusammenarbeit der Spitalverbunde mit der freipraktizierenden Ärzteschaft in der Notfallversorgung an? Wie sind die in den letzten beiden Jahren bereits realisierten verschiedenen Modelle zu beurteilen? Die Forderung der vereinigten Hausärzte nach einer adäquaten Abgeltung und einer Pikettentschädigung in Randregionen kann der Kantonsrat bei der Behandlung des in Aussicht stehenden Berichtes der Regierung thematisieren. Bei den Forderungen der vereinigten Hausärzte geht es zur Hauptsache ums Geld. Es geht dabei um die Umverteilung der kantonalen Mittel, weg von der teuren Spitalmedizin hin zur wirtschaftlicheren Gesundheitsgrundversorgung. Es geht auch um die Übernahme nichtbezahlter Rechnungen aus dem Notfalldienst durch den Kanton und um die Finanzierungshilfe für Praxisassistenzen. Der Kantonsrat ist bei diesen Themen primär in seiner Finanzkompetenz angesprochen und wird sie deshalb primär in der Aufgaben- und Finanzplanung sowie im Rahmen des Voranschlags thematisieren und behandeln. Einen Ansatz für rechtsetzende Tätigkeit, wofür der Kantonsrat auch zuständig wäre, erkennt die Staatswirtschaftliche Kommission nicht. Verbleiben noch die Forderung nach Drosselung des Ausbaus der stationären, insbesondere auch der ambulanten Dienste der Spitäler und die Forderung nach gleichen Zulassungskriterien für die ambulanten Dienstleistungen der Spitäler wie auch für die Ärzteschaft in der freien Praxis. Was die vereinigten Hausärzte damit ansprechen, sind Führungs- und damit Exekutivzuständigkeiten, die dem Verwaltungsrat der Spitalverbunde, allenfalls dem Gesundheitsdepartement und der Regierung obliegen. Die Regierung hat sich denn auch dieser Themen in ihrer Stellungnahme einlässlich angenommen. Die Staatswirtschaftliche Kommission sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf und beantragt deshalb, vom Forderungskatalog der vereinigten Hausärzte der Kantone St.Gallen und Appenzell und von der Stellungnahme der Regierung vom 4. Februar 2010 Kenntnis zu nehmen, ohne im Moment den konkreten Forderungen eine besondere Folge zu geben. Zu Ihrer Information diene, dass der Geschäftsführer der Staatswirtschaftlichen Kommission den vereinigten Hausärzten die Stellungnahme der Regierung zum Forderungskatalog bereits zur Kenntnis gebracht hat und der Ratsdienst die vereinigten Hausärzte mit dem Protokoll über die Behandlung des Forderungskatalogs im Kantonsrat bedienen wird. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |