Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.
Wie Sie der Botschaft der Regierung vom 19. Januar 2010 entnehmen können, sind im Kantonsrat nach den Rücktritten von Nufer-St.Gallen und Frei Graf-Diepoldsau zwei Vakanzen eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Kantonsratsreglements der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Albert Nufer wurde als Vertreter der Liste Nr. 13 (Grünliberale GLP) des Wahlkreises St.Gallen in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Maurus Candrian, St.Gallen, lehnte mit Schreiben vom 24. Dezember 2009 das Mandat ab. Das zweite Ersatzmitglied, Karin Ilg, St.Gallen, erklärte sich mit Schreiben vom 2. Januar 2010 bereit, die Wahl anzunehmen. Hans Frei-Graf wurde als Vertreter der Liste Nr. 3 (CVP Rheintal) des Wahlkreises Rheintal in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Rolf Cristuzzi, Widnau, hatte bereits zu einem früheren Zeitpunkt unwiderruflich auf das Nachrücken verzichtet. Das zweite Ersatzmitglied, Max Lüchinger, Oberriet, trat die Nachfolge von Urs Schneider an. Das dritte Ersatzmitglied, Patrick Dürr, Widnau, erklärte sich mit Schreiben vom 10. Dezember 2009 bereit, die Wahl anzunehmen. Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der beiden Wahlen bestätigen und ersuche Sie, die Gültigkeit festzustellen.