Geschäft: Faire Wettbewerbsbedingungen für private Kranken- und Rettungstransporte
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.09.85 |
Titel | Faire Wettbewerbsbedingungen für private Kranken- und Rettungstransporte |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 30.11.2009 |
Abschluss | 24.2.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - FDP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.2.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden Im Namen der FDP-Fraktion danke ich der Regierung für die Beantwortung der Fragen. Die Regierung stellt die Situation so dar, als ob die privaten Anbieter sich in eine staatliche Aufgabe hineindrängen würden. Wer die Geschichte kennt, weiss jedoch, dass die Rettungsdienste als private Dienste entstanden sind, und erst im Verlauf der Zeit kamen staatliche Anbieter dazu. Trotz des Leistungsauftrages mit dem 24-Stunden-Bereitschaftsdienst sollte unter der Prämisse eines modernen Staatsverständnisses die Zusammenarbeit zwischen privaten und öffentlichen Anbietern stärker gesucht werden, als dies in der Antwort zum Ausdruck kommt. Die Zahlen über die Einsätze sprechen eine deutliche Sprache: Die Einsätze für Krankentransporte haben sich 2009 gegenüber dem Vorjahr annähernd halbiert; auch wenn berücksichtigt wird, dass die Zahlen nur bis Ende November ermittelt sind, zeigen sie: Die privaten Anbieter werden verdrängt. Das Patienteninteresse steht aber auch bei Notfalleinsätzen nicht immer im Vordergrund. In Ziff. 3 der Antwort wird zwar festgehalten, dass die kantonale Notrufzentrale angewiesen sei, bei Notfällen den schnellsten Rettungsdienst aufzubieten. Allerdings wird die Einschränkung gemacht, dass auf die qualitativen Anforderungen Rücksicht genommen werden muss. Würde diese Qualität von den Privaten nicht erbracht, dürften sie nach Meinung der FDP-Fraktion überhaupt nicht eingesetzt werden. Hier sehen wir einen Widerspruch. Die Regierung schreibt weiter, dass aus Gründen der örtlichen Nähe oder der Dringlichkeit in jedem Einzelfall von der Reihenfolge abgewichen werden kann. Dem wird in der Praxis häufig nicht nachgelebt, wie einige öffentlich gewordene Beispiele zeigen. Es ist absurd und nur mit den finanziellen Interessen der Spitalverbunde begründet , dass nach einem Ersteinsatz eines privaten Rettungsdienstes dann noch der öffentliche Dienst ausrückt. Es kann sogar vorkommen, dass dann die Privaten die Arbeit machen, und der öffentliche Dienst nimmt den Patienten mit und stellt die Rechnung. Das kann wohl nicht die Art einer konstruktiven Zusammenarbeit sein, «gleich lange Spiesse für private und staatliche Anbieter» müsste doch die Devise sein. In Ziff. 6 schreibt die Regierung, dass der Kanton nicht für eine Auslastung der privaten Kapazitäten verantwortlich sei. Im Grundsatz stimmt das. Aber wenn man diese Zahlen betrachtet und weiss, wer in einzelnen Spitalregionen eingesetzt wird, so ist die Sachlage umgekehrt: Die Spitalregionen setzen alles daran, um den privaten Anbietern das Leben schwer zu machen. Und der gleiche Kanton spricht an anderer Stelle von Wirtschaftsförderung. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |