Geschäft: Neuausrichtung in der St.Galler Flüchtlingsbetreuung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.09.92 |
Titel | Neuausrichtung in der St.Galler Flüchtlingsbetreuung |
Art | KR Interpellation |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 1.12.2009 |
Abschluss | 24.2.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Fässler-St.Gallen | 1.7.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bachmann-St.Gallen | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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24.2.2010 | Wortmeldung | Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden. Wir danken der Regierung für die umfassende Beantwortung unserer Fragen. Im Bereich der Flüchtlings- und Asylbewerberbetreuung sind im Kanton grosse Änderungen im Gang. Durch die Kündigung der Kontaktstellen von Caritas und die Auflösung des Flüchtlingsdienstes gehen jahrelange Erfahrung und grosses Fachwissen verloren. Da sind Bedenken angebracht, denn mit dieser Situation kommt ein grosses Paket neuer Aufgaben auf die Gemeinden zu. Um die Aufgaben lösen zu können, braucht es gut ausgebildetes Personal und Weiterbildungen. Der Kanton muss sicherstellen, dass die besondere Schutzwürdigkeit und Verletzlichkeit der oft traumatisierten Menschen gewährleistet ist. Bei vielen Gemeinden wird es keine grossen Probleme geben. Auf den Sozialämtern arbeiten Professionelle. Aber es gibt Gemeinden, die nicht über ausreichend qualifiziertes Personal verfügen, um auf die spezifischen Bedürfnisse von Flüchtlingen und Asylsuchenden adäquat eingehen zu können. Das kann dazu führen, dass diese Menschen im Kanton nicht rechtsgleich behandelt werden. Da für Flüchtlinge die freie Wohnortwahl gilt, wird der Trend Richtung Städte wohl verstärkt werden. Es gibt aber auch positive Aspekte im Ganzen. Das Departement des Innern erarbeitet ein Integrationskonzept, um die Integration der Flüchtlinge zu verbessern. Es soll in Zukunft mit jedem Flüchtling eine Potenzialabklärung durchgeführt und so ein individueller Integrationsplan erstellt werden. Das können Deutschkurse, Beschäftigungsprogramme, arbeitsmarktliche Massnahmen oder Brückenangebote sein. Positiv ist auch, dass im Departement des Innern diese Integrationsmassnahmen via Kostengutsprache bewilligt werden. Damit wird sichergestellt, dass die Integrationspauschale des Bundes für Flüchtlinge auch zweckmässig eingesetzt wird. Der Kanton behält so das Controlling über die Verwendung der Integrationspauschalen. Versprochen wird auch ein Angebot für traumatisierte Flüchtlinge. Wenn die Zusicherungen in der Antwort der Regierung wirklich alle umgesetzt werden, kann die Situation für die Flüchtlinge in Zukunft sogar verbessert werden. Wir müssen aber ganz genau hinsehen und verfolgen, wie es sich entwickelt. Wenn nötig, werden wir intervenieren. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |