Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die S-Bahn St.Gallen 2013

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.10.01
TitelKantonsratsbeschluss über die S-Bahn St.Gallen 2013
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung17.12.2009
Abschluss26.9.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageBeilage 1 zu Protokoll der vorberatenden Kommission vom 15. März 2010
BeilageBeilage 2 zu Protokoll der vorberatenden Kommission vom 15. März 2010
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 15. März 2010
ErlassErgebnis der 2. Lesung am 8. Juni 2010
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 22. Februar 2010
BeilageBeilage 3 zu Protokoll der vorberatenden Kommission vom 15. März 2010
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginn
BotschaftErläuternder Bericht zur Abstimmung vom 26. September 2010
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 12. Januar 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
19.4.2010Eintreten89Zustimmung3Ablehnung28
8.6.2010Schlussabstimmung94Zustimmung3Ablehnung23
Statements
DatumTypWortlautSession
19.4.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem S-Bahn-Konzept und der Unterstützung der Volksinitiative «Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten» geschieht ein grosser Schritt. Das aktuelle Angebot wird stark verbessert. Es wird eine solide Basis für die Weiterentwicklung des öffentlichen Verkehrs (öV) geschaffen. Es muss wohl nicht eigens unterstrichen werden, dass die GRÜ-Fraktion sich noch mehr wünschte und dies auch ein bisschen schneller. Aber, ich betone das, sie steht voll und ganz hinter diesen drei Vorlagen. Hier wird ein sinnvoller Weg aufgezeigt. Die GRÜ-Fraktion weiss, dass es verschiedene jetzt nicht erfüllbare Wünsche gibt, die aber später erfüllt werden sollen. Die GRÜ-Fraktion versteht alle drei Vorlagen als Beginn einer starken öV-Offensive im ganzen Kanton.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage ist nach grossmehrheitlicher Meinung der Fraktion grundsätzlich ausgewogen. Für alle Regionen gibt es einige Anschlussverbesserungen. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs (öV) ist auch aus Sicht der SVP-Fraktion ein Schritt in die richtige Richtung. Zu diesem grundsätzlichen Ja zum Ausbau des Schienenverkehrs seien dennoch einige kritische Hinweise erlaubt: die Kosten, das heisst das Preis-Leistung-Verhältnis, weiters die teuren, zinslosen Vorfinanzierungen an die SBB, dann der beim Ausbau des öV nicht berücksichtigte Individualverkehr, ebenso der Agglomerationsverkehr, der die Städte zum Ersticken bringt. Dann ist die SVP-Fraktion auch nicht glücklich - ich spreche da als Regionalvertreter - über die Anbindung des Linthgebiets an Zürich in Bezug auf den Halbstundentakt, das Haltestellenkonzept usw.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit der Vorlage über die S-Bahn St.Gallen 2013 schlägt die Regierung vor, das regionale Zugsangebot im Kanton um rund 30 Prozent zu erhöhen. Dies ist für den öffentlichen Verkehr (öV) in unserer Region, in unserem Kanton ein sehr bedeutender Schritt. Dazu sind denn auch total 200 Mio. Franken für Investitionen in die Infrastruktur notwendig. Der Kanton muss davon knapp 50 Mio. Franken übernehmen und zudem – um den Start im Jahre 2013 zu ermöglichen – auch noch rund 30 Mio. Franken an Vorfinanzierungen in der Form von rückzahlbaren Darlehen leisten. Selbstverständlich gäbe es weitere Infrastrukturvorhaben, welche auch noch einen gewissen Mehrwert bringen würden. Dem gilt es aber klar Einhalt zu gebieten. Aus der Sicht der FDP-Fraktion hat die Regierung die Vorhaben bestimmt, die mit den geringsten Ausgaben den grössten Nutzen ergeben, d.h. die Regierung und das Amt für öffentlichen Verkehr haben priorisiert. Das ist sinnvoll und ganz im Sinne der FDP-Fraktion und sollte sogar mit Blick auf die Diskussion des Aufgaben- und Finanzplans in der Februarsession auch im Sinne der Ratsmehrheit sein. Damals hat der Rat der Regierung den Auftrag gegeben, dass sie bei Infrastrukturvorhaben priorisieren soll. Deshalb wäre es jetzt nicht angebracht, die Regierung für ihr konsequentes Vorgehen zu tadeln. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist die S-Bahn-Vorlage St.Gallen 2013 ausgewogen und «intelligent». Sie bringt allen Regionen spür- und sichtbare Verbesserungen. Zudem weist die Vorlage eine hohe Effizienz aus, weil mit nur 10 Prozent höheren Betriebsausgaben das Angebot um 30 Prozent gesteigert werden kann. Dabei darf aber nicht vergessen gehen, dass sich die jährlichen Betriebskosten um max. 7,5 Mio. Franken für den Kanton und zusätzlich 4,1 Mio. Franken für die Gemeinden pro Jahr erhöhen. Dies wiederum ist kein Pappenstiel. Es muss deshalb frühzeitig alles darangesetzt werden, damit sich der Bund mit 45 Prozent an diesen ungedeckten Betriebskosten beteiligt. Die FDP-Fraktion hofft, dass die Regierung diese Gespräche in Bern möglichst rasch führt.

Dann ist es der FDP-Fraktion auch wichtig, dass die Vorlage in eine Gesamtverkehrsplanung eingebettet ist. Für die Bewältigung unserer heutigen Mobilitätsansprüche braucht es sowohl Schiene als auch Strasse. So ist zum einen die Bahn darauf angewiesen, dass die Verkehrsflüsse zu den Bahnhöfen mittels Bus oder Individualverkehr zeitgerecht erfolgen können. Zum anderen wird der Strassenverkehr dank eines attraktiven und funktionsfähigen öffentlichen Verkehrs entlastet. Dies ist bestimmt auch im Interesse eines jeden stauerprobten Autofahrers. Es sollte endlich Schluss damit sein, die beiden Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen. Wer dies immer noch tut, ist aus meiner Sicht – Verzeihung für den Ausdruck – ein «ausrangierter Ideologe».

Gleichzeitig mit der S-Bahn-Vorlage St.Gallen 2013 schlägt die Regierung vor, der Volksinitiative «Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten» zuzustimmen und dafür das Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs mit Artikel 16bis (neu) zu ergänzen, der die Details für Vorfinanzierungen regelt. Die FDP-Fraktion hat bereits die Initiative dazu unterstützt – die massgeblich dank FDP-Exponenten zustande gekommen ist – und stimmt deshalb den Vorschlägen der Regierung zu.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): legt seine Interessen als Co-Präsident des VCS St.Gallen-Appenzell und Mitglied des Initiativkomitees zur Volksinitiative «Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten» offen. Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Volksinitiative ist in der Bevölkerung breit abgestützt. Der lnvestitionsbedarf bei der Bahninfrastruktur ist ausgewiesen. Nun muss der Kanton St.Gallen tatkräftig mithelfen, dazu gehört auch die Vorfinanzierung. Nur in Bern jammern, dass die Ostschweiz immer wieder vergessen gehe oder zu kurz komme, genügt nicht. Der Kanton muss auch selber mit namhaften finanziellen Beiträgen dafür sorgen, dass die Verbesserungen des Bahnangebotes zügig vorankommen. Monieren auf Bundesebene ist nur dann glaubwürdig und wirkungsvoll, wenn der Kanton auch selber bei der Finanzierung bzw. Vorfinanzierung mithilft. So trägt er ebenfalls zur schnelleren Realisierung notwendiger Verbesserungen bei. Der IV. Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs ist die logische Folge der Initiative, deshalb braucht es für beide Vorlagen ein Ja.

Beim IV. Nachtrag gibt es zwei Zusatzanträge. Es gibt einerseits ein gelbes Blatt der vorberatenden Kommission. Dabei geht es um Nachbesserungen, die an verschiedenen Orten nötig sind. Dieser Antrag ist aus Sicht der SP-Fraktion sehr wichtig und unbedingt zu unterstützen. Andererseits ist ein zweites, ein graues Blatt unterwegs. Hier geht es um das Anliegen der Bahn 2030. Diese ist keine S-Bahn-, sondern eine nationale Geschichte, bei welcher der Kanton St.Gallen tatkräftig mithelfen muss, damit die wichtigen Ausbauten im Rahmen der Bahn 2030 auch im Kanton St.Gallen in erster Priorität angegangen werden.

Zum Kantonsratsbeschluss über die S-Bahn St.Gallen 2013: Es handelt sich um eine gute und wichtige Vorlage, die für die S-Bahn dringend nötige Verbesserungen bringt. Ein gutes Netz im öffentlichen Verkehr (öV) ist ein wesentlicher Faktor für die Standortattraktivität und ist weit nachhaltiger als die populistische Forderung nach Steuerfusssenkungen. Ein Vergleich mit Zürich zeigt, dass sich die Wirtschaftsmetropole sehr bewusst und mit grossem finanziellem Aufwand erfolgreich für den öV einsetzt. Nur dank dieser Investitionen funktioniert die Wirtschaftsmetropole so gut, denn für die riesigen Pendlerströme wäre auf den Strassen gar kein Platz mehr. Basis für die S-Bahn 2013 sind die Vernetzungen mit dem internationalen und nationalen Fernverkehr sowie die Stundenknoten St.Gallen, Sargans und Zürich. Fahrzeiten von weniger als einer Stunde zwischen diesen drei Knoten müssen endlich realisiert werden. Es geht dabei sowohl um den Fernverkehr als auch um die S-Bahn, die es zu verbessern gilt. Über die unbestrittenen Verbesserungen hinaus, welche die S-Bahn-Vorlage bringt, gibt es aber immer noch einige verbesserungswürdige Punkte. Trotz des Ausbaus des S-Bahn-Angebots um 30 Prozent gibt es Bahnhöfe, die schlechter oder gar nicht mehr erschlossen werden. Für diese Ortschaften ist der Abbau schmerzhaft. Deshalb braucht es Mittel, um wenigstens die heutige Angebotsqualität zu erhalten. Dann bringt die S-Bahn-Vorlage für einige kleinere Ortschaften nicht den flächendeckend angestrebten Halbstundentakt, sondern, z.B. in St.Gallen-Bruggen, gar Verschlechterungen gegenüber heute. Die Vorlage verspricht für die Agglomeration St.Gallen den Viertelstundentakt. Der Stadtbahnhof St.Gallen-Bruggen jedoch, der heute von zwei bis vier Zügen pro Stunde bedient wird, erfährt einen Abbau auf nur noch einen Halt je Stunde. Gegen diese massive Verschlechterung regt sich zu Recht auch in der Bevölkerung Widerstand. Dann das Beispiel Fürstenland: Zwischen St.Gallen und Wil hält die S1 (abgesehen von St.Gallen-Winkeln) nur in den Bahnhöfen, die auch durch den Fernverkehr bedient werden. Die meisten öV-Nutzerinnen und -Nutzer erwarten aber von einer S-Bahn nicht einen weiteren Schnellzug, sondern einen Zug, der an jedem Bahnhof hält. So sollen neben St.Gallen-Bruggen auch in Algetshausen-Henau und Schwarzenbach keine Züge mehr halten. Für Schwarzenbach ist das inakzeptabel, da unmittelbar beim Bahnhof das neue Verteilzentrum von Aldi Schweiz mit etwa 300 Arbeitsplätzen entsteht. Dort, wo Verschlechterungen der Bahnanschlüsse unvermeidbar sind, z.B. Bruggen, Arnegg, Henau und Schwarzenbach, muss zwingend ein gutes Buskonzept zur Anbindung an die nächsten Knotenbahnhöfe umgesetzt werden. Auch im Linthgebiet braucht es dort, wo die nötigen Verbesserungen nicht erreicht werden können, ebenfalls verbesserte Busanbindungen, z.B. in Weesen, Benken, Schänis. Dann zur Strecke Buchs–Sargans: Hier ist ein Doppelspurausbau dringend nötig, damit genug Kapazität für den nationalen und internationalen Fernverkehr, die S-Bahn und den Güterverkehr vorhanden ist. In Bezug auf die S-Bahn geht es darum, dass z.B. Näfels, Weite und Trübbach nicht abgeschnitten werden.

Es braucht Nachbesserungen und ein klares Bekenntnis zu den Verbesserungen zwischen Buchs und Sargans, im Fürstenland sowie zwischen Walensee und Zürichsee. Deshalb ist der Antrag der vorberatenden Kommission so wichtig. Die Höhe der Investitionen des Kantons für die S-Bahn ist vergleichsweise bescheiden. Vor 10 Jahren ist die S-Bahn ohne neue Infrastruktur in Betrieb genommen worden. Die bevorstehenden Investitionen von rund 200 Mio. Franken müssen nur zu 80 Mio. Franken vom Kanton übernommen werden, davon 50 Mio. Franken direkt und 30 Mio. Franken über eine Vorfinanzierung. Diese 80 Mio. Franken kommen flächendeckend dem ganzen Kanton zugute. Ein kleiner Zahlenvergleich: In der letzten Session hat der Kantonsrat im Bereich Strassenbau das Vierfache, nämlich über 320 Mio. Franken, für die Umfahrung von zwei Dörfern im Toggenburg, die nur einen kleinen Teil des Kantons ausmachen, gesprochen. Die 80 Mio. Franken jedoch werden nicht ausreichen. Es braucht weitere Investitionen, um die nötigen Verbesserungen zu erreichen. Um die Bedürfnisse der nächsten Jahre abdecken zu können, muss etwas mehr investiert werden.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zum Konzept S-Bahn St.Gallen 2013: Die CVP-Fraktion betrachtet das Gesamtkonzept als gute Vorlage. Damit wird eine wichtige und zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung des Angebots im öffentlichen Verkehr (öV) sowie für weitere Ausbauschritte geschaffen. Es kostet zwar etwas, ist aber auch etwas wert. Es wurde bereits schon gesagt, dass mit einem geringen Einsatz ein grösstmöglicher Nutzen erzielt werden soll. Schliesslich kann auch gesagt werden, dass das Konzept das Ergebnis jahrelangen Einsatzes verschiedener Akteure des Kantons St.Gallen ist. Es ist die Summe vieler Puzzleteile, die ineinanderpassen müssen. Dazu gehören auch die positiven Kreditbeschlüsse des Bundes, die Ausbauten im Schienenverkehr und damit ein S-Bahn-Netz im Kanton St.Gallen ermöglichen. Aus der Sicht der CVP-Fraktion ist im Weiteren der öffentliche Verkehr auch ein wichtiger Standortfaktor und deshalb für den Lebens- und Wirtschaftsstandort sehr bedeutsam.

Der öV im Kanton St.Gallen weist heute verschiedene Mängel auf. Mit der S-Bahn-Vorlage St.Gallen 2013 wird ein wichtiger Schritt in Richtung Ausbau des öV gemacht. Wie Mächler-Zuzwil bereits erwähnt hat, trägt das Angebot des öV auch zur Lösung des zunehmenden Individualverkehrs bei. Beides gehört zusammen, nämlich die Bemühungen um den motorisierten Individualverkehr wie auch um den öffentlichen Verkehr. Das Zugsangebot wird mit der S-Bahn St.Gallen 2013 um rund 30 Prozent erhöht. Davon profitieren verschiedene Regionen, doch gibt es auch Kantonsgebiete, die wenig oder nichts davon haben. Es muss aber hier darauf hingewiesen werden, dass die Dimension dieser Vorlage eine Gesamtschau erforderlich macht und nicht Einzelinteressen in den Vordergrund rücken dürfen. Angebot und Nachfrage müssen sich irgendwo treffen. Die CVP-Fraktion setzt sich dafür ein, dass die S-Bahn-Vorlage St.Gallen 2013 nicht zusätzlich mit neuen finanziellen Bedürfnissen aufgeladen wird. Sonst könnte nämlich das gegenseitige Ausspielen verschiedener Prioritäten die Gesamtvorlage gefährden. Heute aber hat eine gemeinsame Haltung in der S-Bahn-Frage den Vorrang. Das Geschäft ist zu komplex und das vorliegende Resultat sehr akzeptabel und effizient. Bei der Planung des Infrastrukturbedarfs wurden Angebots-, Fahrzeug- und Infrastrukturkonzept sorgfältig aufeinander abgestimmt. Die Planungen haben sich am finanziellen Rahmen orientiert, der durch Kosten-Nutzen-Überlegungen und technische Rahmenbedingungen festgelegt wurde. Diese Vorgehensweise hat unweigerlich dazu geführt, dass in einzelnen Fällen Kompromisse eingegangen werden mussten, um das Mögliche vom Wünschbaren zu trennen. Jetzt bleiben noch bekannte regionale Anliegen übrig, die zwar nicht einfach von der Traktandenliste gestrichen werden dürfen, die aber nicht in die Vorlage S-Bahn St.Gallen 2013 gehören. Die CVP-Fraktion sieht eine Möglichkeit, diese berechtigten Forderungen mit der Beratung der beiden anderen Vorlagen zu verknüpfen, denn da werden ja auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Gesamthaft gesehen werden die Mängel, z.B. fehlender Halbstundentakt, unproduktive Abläufe, viele Anschlusszwänge, lange Umsteigezeiten und langsames Fernverkehrsangebot weitgehend eliminiert. Das neue S-Bahn-Konzept St.Gallen 2013 beruht auf zahlreichen Anschlussknoten und der Vernetzung der Anschlussknoten mit einem exakten Halbstundentakt. Dass Bus und Bahn zusammengehören, versteht sich auch für die CVP-Fraktion.

Die Volksinitiative «Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten» wird von der CVP-Fraktion unterstützt, ebenso die Gesetzesvorlage. Die CVP-Fraktion teilt die finanzpolitische Haltung der Regierung, wonach kein Sonderkredit für Vorfinanzierung geschaffen wird. Der Ausbau des öV soll weiterhin über die mehrjährigen, vom Kantonsrat erlassenen öV-Programme geplant werden. «Kässeli» sind intransparent, und der Finanzierungsweg über Sonderkredite ist im öV atypisch. So soll die gesetzliche resp. rechtliche Voraussetzung für die Vorfinanzierung geschaffen werden, obwohl dies odnungspolitisch nicht unbedingt schön ist. Doch wenn sie dazu dient, den Ausbau des öffentlichen Verkehrs vorwärtszubringen und dadurch die entsprechenden Ausbauanliegen projektbezogen anzugehen, dann begrüsst die CVP-Fraktion auch diese Gesetzesvorlage.

Die CVP-Fraktion hat für die konkreten Projekte der Initianten der Volksinitiative bei der Unterschriftensammlung Verständnis. Die CVP-Fraktion unterstützt einerseits den Antrag der vorberatenden Kommission und ebenso den Zusatzantrag aus dem Linthgebiet. Für sie ist es indes keine Nachbesserung, sie möchte einfach dem Anliegen Nachdruck verleihen, dass die Regierung auf dem Weg bleiben soll und die vier konkreten Aufträge an die Hand nimmt und dem Kantonsrat entsprechende Vorlagen unterbreitet.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

Ich habe den Eindruck, dass die Vorlage im Grundsatz zu überzeugen vermochte. Die Regierung versuchte bei dieser Vorlage, mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand das Optimum herauszuholen, was nun vom Kantonsrat anerkennend wahrgenommen wird. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass es der Vorlage zum Vorteil gereichte, dass der Bund die Fernverkehrsvorlagen sowie die Fernverkehrsfinanzierungen auf eine sichere Basis gestellt hat. Das ermöglichte uns, mit den Neat-Krediten, insbesondere den HGV-Krediten, ein Paket zu schnüren, das sowohl für den Regionalverkehr als auch für den Fernverkehr optimale Bedingungen schafft. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Kanton den Regionalverkehr zusätzlich finanziert. Hinzu kommt noch der Agglomerationsfonds, der in den letzten Jahren beschlossen worden ist. Die Regierung hat priorisiert und glaubt, mit der Vorlage das Optimum herausgeholt zu haben. Es ist ihr bewusst, dass sie sicher noch mehr hätte machen können. Der SP-Vertreter hat vorhin eine Liste nach der alten Regel ausgebreitet, die das Nichtrealisierte stärker betont als das Realisierte. Ich weise aber darauf hin, dass viel mehr realisiert als nicht realisiert wird.

Es freut mich, dass die Vorlage auf dieser Basis zuhanden der Volksabstimmung verabschiedet wird. Es ist auch für die Regierung unbestritten, dass es noch zusätzliche zu realisierende Dinge gibt. Zur Vorfinanzierung sage ich nichts, ausser dass die Regierung ihr zustimmt, wenn auch nicht gerne. Es ist eine undankbare Sache, dass die Kantone Sachen vorfinanzieren müssen, weil der Bund nicht in der Lage ist, finanzielle Mittel rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
19.4.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission beriet die drei Geschäfte:

  • Kantonsratsbeschluss über die S-Bahn St.Gallen 2013;

  • Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative «Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten»;

  • IV. Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs.

Vor der Beratung des Kantonsratsbeschlusses über die S-Bahn St.Gallen 2013 hielten Herr Roland Menzi, Projektleiter HGV vom Bundesamt für Verkehr, sowie Herr R. Walter, Projektleiter S-Bahn 2013, ein Referat. Die Kommission stellte in der Beratung fest, dass die S-Bahn-Vorlage ausgewogen ist und das Zugsangebot im ganzen Kanton über 30 Prozent erhöht und im südlichen wie auch im nördlichen Kantonsteil einen Halbstundentakt und in der Stadt St.Gallen sogar den Viertelstundentakt ermöglicht. Die Mehrkosten belaufen sich auf brutto 11,6 Mio. Franken. Die Gemeindebeiträge von 35 Prozent, d.h. 4,1 Mio. Franken, sowie die zusätzlichen Beiträge des Bundes sind bei diesen Gesamtkosten von brutto 11,6 Mio. Franken noch nicht berücksichtigt oder abgezogen worden. Die Kosten für die Infrastrukturbauten belaufen sich auf rund 200 Mio. Franken. An diese leistet der Kanton St.Gallen 50 Mio. Franken einschliesslich MWSt in Form eines Baukredites und 30 Mio. Franken in Form einer Vorfinanzierung. Die detaillierte Kostenzusammenstellung der einzelnen Bauvorhaben ist auf Seite 28 ff. von Botschaft und Entwurf der Regierung vom 12. Januar 2010 ersichtlich. Zudem wird neues Rollmaterial auf der Rheintallinie eingesetzt.

Die Eintretensdebatte zeigte, dass die Vorlage als ausgewogen beurteilt wird. Zugleich bietet sie die Voraussetzung, zu einem späteren Zeitpunkt weitere Verbesserungen vorzunehmen. Es ist der vorberatenden Kommission sehr wohl bewusst, dass einzelne Wünsche von Gemeinden bzw. Regionen nicht vollumfänglich berücksichtigt wurden. So wird der gestrichene Schnellzugshalt in Rheineck aufgrund von Erfahrungen mit dem neuen Konzept wieder eingeführt, wenn es der Betrieb der S-Bahn zulässt. Die Kommission stellte auch fest, dass aufgrund knapper Bundesfinanzen Kantone Schieneninfrastrukturprojekte vorfinanzieren. Es ist aber nicht zielführend, im Rahmen dieser Vorlage die Bundespolitik zu kritisieren. Eintreten war unbestritten, und in der Schlussabstimmung überwies die vorberatende Kommission die Vorlage mit 16:1 Stimmen an den Kantonsrat.

Das gleiche Stimmenverhältnis gab es für den Kantonsratsbeschluss über die Volksinitiative zur Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten und für den IV. Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs. Bei der Vorfinanzierung von Schieneninfrastrukturprojekten stellte der zuständige Regierungsvertreter nachstehende Überlegungen an:

  • Die Zulässigkeit müsse auf kantonaler Ebene bestehen. Mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wäre diese gegeben.

  • Die Zulässigkeit müsse auch auf Bundesebene gegeben sein. Der Bund müsse den Vorfinanzierungen zustimmen. Die Kantone seien darauf angewiesen zu wissen, zu welchen Bedingungen die Vorfinanzierungen erfolgen würden und zu welchem Zeitpunkt der Bund zurückzahle.

  • Vorfinanzierungen seien unumgänglich, hätten aber verantwortungsbewusst zu erfolgen.

  • Wenn der Kanton keine Vorfinanzierungen tätige, würden es andere unabhängig davon machen.

Der Initiative wird entsprochen, indem Art. 16bis (neu) im IV. Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs eingefügt wird. Bei einer Vorfinanzierung bis zu 6 Mio. Franken ist die Regierung zuständig, bei mehr als 6 Mio. Franken der Kantonsrat. Zum IV. Nachtrag zum Gesetz zur Förderung des öffentlichen Verkehrs stellt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat mit 13:3 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Antrag für einen Auftrag an die Regierung, der Ihnen schriftlich vorliegt. Mit diesem Antrag bringt die vorberatende Kommission zum Ausdruck, dass sie die Vorlage der S-Bahn 2013 nicht gefährden will, jedoch erwartet, dass auf dieser Grundlage eine Weiterentwicklung in Angriff genommen wird. Es scheint auch angebracht zu sein, dass mit Blick auf die Priorisierung des Bundes bei der Bahnvorlage 2030 der notwendige Druck aufgebaut wird, damit die Anliegen des Kantons St.Gallen in der Bundesvorlage zur 1. Priorität erklärt werden. Der Kantonsrat könnte die St.Galler Bundesparlamentarier darin unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010
7.6.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Auch wenn der Kantonsrat aus regionalpolitischen Gründen den öffentlichen Verkehr fördert, bleiben für mich viele Fragen offen. Gemäss Botschaft und Entwurf der Regierung vom 12. Januar 2010 stehen die finanziellen Mittel für den Ausbau erst in einigen Jahren zur Verfügung, wenn überhaupt. Deshalb sollte der Kanton die Vorfinanzierung der Bundesbeiträge aus dem Infrastrukturfonds und dem FinöV-Fonds mittels zinslosem und rückzahlbarem Darlehen in der Höhe von 29,5 Mio. Franken gewähren. Der Bund rechnet, dass er seinen finanziellen Verpflichtungen frühestens im Jahr 2017 nachkommen kann. Das bedeutet, dass die St.Galler Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mindestens während fünf Jahren den Zinssatz für den Bund zu übernehmen haben, im schlimmsten Fall auch länger. Das Darlehen ist nicht befristet. Auch wenn zurzeit am Kapitalmarkt die Zinsen tief sind, häufen sich, bei angenommenen zwei Prozent, jährlich rund 600'000 Franken Schuldzinsen an. Das ergibt in fünf Jahren mindestens 3 Mio. Franken, die den Staatshaushalt neu belasten und die Bürgerinnen und Bürger des Kantons St.Gallen zur Kasse bitten. Verkehrspolitisch strahlt Bundesbern nicht gerade Zuversicht aus. So werden zusätzlich 800 Mio. Franken für den Unterhalt des Schienennetzes benötigt. Während die SBB, der Staat und die Politik nach neuen Finanzierungsmodellen und noch mehr Subventionen rufen, wird das eigentliche Problem verdrängt. Die Kosten für den Schienenverkehr entgleisen, sind kaum mehr tragbar, unabhängig davon, wer am Schluss die Zeche bezahlen muss. Dieses Geld fehlt der Volkswirtschaft, was sich immer schmerzhafter bemerkbar macht. Wie komplex die Angelegenheit ist, zeigt die vom Bundesamt für Statistik veröffentlichte Schweizerische Eisenbahnrechnung. Sie belegt, wie viel der Schienenverkehr aus volkswirtschaftlicher Sicht effektiv kostet. Wenn, wie das in der Strassenrechnung seit Jahren praktiziert wird, sämtliche Kosten eingerechnet werden, dann subventioniert der Steuerzahler die Bahn jährlich mit mehr als 13 Mrd. Franken. Erschreckend ist insbesondere die Tatsache, dass davon rund 8 Mrd. Franken auf Wertverminderung, Schuldzinsen, Verzicht auf Verzinsung usw. zurückzuführen sind. Bei dieser Ausgangslage kann es nicht mehr darum gehen, laufend neue Querfinanzierungsmöglichkeiten zu erschliessen und dem Steuerzahler und Konsumenten zusätzliche Abgaben aufzubrummen. Es drängt sich auf, die Kosten sorgfältig zu analysieren und auch den Verzicht auf Leistungen und Ausbauten zu prüfen.

Die geplante S-Bahn ist unbestrittenermassen nicht für alle Regionen zufriedenstellend. Das zeigt auch der zusätzliche Aufgaben- und Forderungskatalog der vorberatenden Kommission an die Regierung. Auch für das Linthgebiet bringt sie keine substanziellen Verbesserungen. Im Gegenteil, in Benken und Schänis fährt der Zug vorbei, und der Bahnhof Weesen soll ganz geschlossen werden. Deshalb hat das Linthgebiet auch einen Forderungskatalog für Verbesserungen erstellt. Die Schweiz verfügt bereits heute über ein hervorragendes Angebot im öffentlichen Verkehr und ist gegenüber ihren Nachbarländern einzigartig und führend. Dafür wird sie auch beneidet. Angesichts der prekären Finanzlage sind heute alle Länder gezwungen, Milliarden an Einsparungen vorzunehmen. Das gilt auch für unser Land und unseren Kanton. Aus diesem Grund unterstütze ich Regierungsrat Gehrer bei der geplanten Verzichtsplanung, setze bereits heute ein klares Zeichen und lehne diese Vorlage ab.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010