Geschäft: Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.34
TitelRegionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung30.11.2009
Abschluss4.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 19. Januar 2010
VorstossWortlaut vom 30. November 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.2.2010Gutheissung64Zustimmung38Ablehnung18
22.2.2010Umwandlung in ein Postulat gemäss Antrag der Regierung43Zustimmung64Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
22.2.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Seit dem Jahre 2008 wurde die Aufsicht der Volksschule neu geregelt. Wir haben im Bildungsdepartement und in der Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem SGV bereits im letzten Jahr festgestellt, dass die Aufsicht im Moment nicht zufriedenstellend ist und wir verschiedene Schnittstellenproblematiken festgestellt haben. Wir haben daraufhin im Herbst 2008 auch den Kontakt zum Departement des Innern gesucht, denn auch die Finanzaufsicht und die Fachaufsicht ist aufgegliedert zwischen dem Bildungsdepartement und dem Departement des Innern. Wir haben in der Zwischenzeit eine Arbeitsgruppe eingesetzt, bei der alle Beteiligten der Volksschule jetzt daran arbeiten, die Aufsicht zu überprüfen und zu klären, welche Veränderungen und Verbesserungen angezeigt sind. Es wurde gesagt, die RSA habe keine Aufgaben und somit auch keine Bedeutung. Ich kann dem natürlich widersprechen. Es gibt durchaus Aufgaben, welche die RSA zu bewältigen hat. Sie prüft die Umsetzung der selbstevaluierten Qualitätskonzepte der Schulgemeinden und die Empfehlungen aus den Fremdevaluationen. Sie behandelt Aufsichtsbeschwerden und bearbeitet Rekurse, rund 150 jährlich an der Zahl. Diese Rekurse werden bürgernah bearbeitet und durch regionale Vertreter wahrgenommen. Es ist erstaunlich, dass ich Voten höre, dass man ohne die Regionale Schulaufsicht zu prüfen, hier eine Motion gutheissen will und Vertreter aus Regionen, die sich für unsere Schule einsetzen, einfach absetzen will. Man will ein Gremium absetzen, ohne es zu prüfen. Ebenso ist unklar zum jetzigen Zeitpunkt, was eine andere, eine neue Regelung für Mehrkosten für den Kanton verursachen würde. Gehen wir davon aus, dass das Bildungsdepartement die Rekurse zu übernehmen hat, dann sehen wir, dass wir wenigstens 200 Stellenprozente einstellen müssen. Also wir schaffen wieder zwei Stellen, nur schon das wird rund 300'000 Franken Kosten verursachen. Natürlich, wir sparen das Geld der RSA ein, aber ob insgesamt mehr Kosten entstehen, ist zum heutigen Zeitpunkt nicht klar. Ich möchte Sie deshalb bitten, unterstützen Sie den Antrag der Regierung auf Umwandlung in ein Postulat, lassen Sie uns unsere Abklärungen weiterführen, abschliessen und somit feststellen, wo ein Handlungsbedarf bei der Aufsicht unserer Volksschule besteht.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): An der Motion ist festzuhalten.

Die CVP-Fraktion möchte ebenfalls an der Motion festhalten. Folgende Gründe sprechen dafür: Die Regionale Schulaufsicht (RSA) nahm ihre Tätigkeit als Nachfolgeorganisation des Bezirksschulrates im Sommer 2004 auf und ist seither mehr oder weniger auf der Suche nach ihren Aufgaben. Obwohl der eine oder andere Rekurs zu behandeln ist, ist es für die Mitglieder der RSA schwierig, ihre Aufsichtsfunktion wirklich wahrzunehmen. In vielen st.gallischen Schulgemeinden hat sich mit der Einsetzung von Schulleitungen die Schulführung professionalisiert. Zudem ist es ein ureigenes Interesse jeder Schuleinheit, sich laufend qualitativ zu verbessern. Die Akzeptanz der Schulbehörden sowie der Schulleitungen gegenüber der wohl gut gemeinten Arbeit der Regionalen Schulaufsicht ist jedoch sehr dürftig. Hier trifft ein Milizsystem auf zum Teil professionelle Strukturen, was unweigerlich zu Akzeptanzproblemen führt. Mit Art. 111 Abs. 2 des Volksschulgesetzes wurden zudem die Schulträger verpflichtet, ein Führungs- und Qualitätskonzept zu erlassen. Dies wurde flächendeckend umgesetzt und wird auch entsprechend angewendet. Mit der Selbstevaluation sowie der in der Pilotphase stehenden Fremdevaluation sind zudem Umsetzungshilfen geschaffen worden, welche für eine systematische Verbesserung der Schulqualität Gewähr bieten. Die anfallenden Rekurse können unseres Erachtens ohne Weiteres durch das Bildungsdepartement behandelt werden, regionale Kenntnisse sind in solchen Fällen nicht zwingend notwendig. Eine regelmässige Überprüfung der örtlichen Schulträger bzw. der Schuleinheiten mittels professioneller Kontrollmittel, z.B. Fremdevaluation, wird bevorzugt. Durch die Abschaffung der regionalen Schulaufsichten sollte dies auch kostenneutral umgesetzt werden können. All diese Gründe sprechen dafür, dass die vorliegende Motion an die Regierung überwiesen werden soll.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

Als langjährige Leiterin eines Schulsekretariates und als ehemalige Bezirksschulrätin liegen mit das Volksschulwesen und dessen Entwicklung sehr am Herzen. Aufgrund der eingereichten Motion 42.09.34 «Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?» habe ich darum bei mehreren involvierten Personen, d.h. bei aktiven und ehemaligen Mitgliedern der RSA, bei Schulratsmitgliedern oder Schulratspräsidenten oder bei Schulleitungspersonen eine entsprechende Umfrage zu diesem Thema gemacht. Es erscheint mir wichtig, dass wir als Politiker nicht einfach über den Kopf hinweg dieses bzw. generell eines Gremiums entscheiden, ohne dieses miteinbezogen zu haben. Dies ganz unter dem Motto: Wir pflegen einen Kontakt zur Basis.

Ob es die Regionale Schulaufsicht wirklich braucht, diese Frage ist berechtigt. Aus den Rückmeldungen an mich ist mehrheitlich hervorgegangen, dass die Empfindungen in den Schulgemeinden sehr differenziert sind. Die Wahrnehmung bzw. der effektive Erkenntnisgewinn der RSA in einer Schulgemeinde steht und fällt mehrheitlich mit den Personen, welche diese Aufgabe ausführen. Nach wie vor schätzen die Schulgemeinden, vor allem kleinere Schulgemeinden, den relativ nahen Kontakt zu einer RSA-Person, die als Anlaufstelle und somit Bindeglied zwischen Schulträger und Bildungsdepartement besteht und hilfreich aktiv ist. Ob diese Aufgabe jedoch ins Portfolio einer Aufsichtsstelle gehört, das ist fraglich. Auch ist dies widersprüchlich mit der vor einigen Jahren zum Projekt Schulqualität gemachten Aussage, dass Aufsicht und Beratung einer Schule zwingend getrennt werden müssten.

Die RSA ist – wie übrigens auch der Schulrat – ein Milizgremium. Ob das rechtliche Know-how bei Rekursverfahren ausreichend ist, scheint fraglich. Noch einige wenige Zahlen zu den Rekursen: Im Schuljahr 2008/09 wurden im ganzen Kanton 125 Rekurse, 13 Aufsichtsbeschwerden und 30 Gesuche um eine vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht durch die RSA behandelt. Weiter geht hervor – und dies ist leider bedauerlich –, dass es den Verantwortlichen des BLD bis jetzt leider nicht gelungen ist, die RSA mit ganz konkreten Aufgaben zu bestücken bzw. diese im Pflichtenheft zu definieren. Oftmals erscheint der Eindruck, dass die Ziele und Erwartungen an die RSA immer noch in der Konkretisierungsphase sind. Die logische Folgerung daraus sind unnötige zahlreiche Doppelspurigkeiten. Dass dies gewisse Schulträger verärgert, ist verständlich. Es fehlt an stringenten Aufträgen und klaren Abgrenzungen. Mit der Annahme der Motion würde die Regionale Schulaufsicht per 2013 definitiv wegfallen und somit auch das, vieler Meinung nach noch berechtigte Bindeglied zwischen Schulträger und Bildungsdepartement. Nicht zu vergessen ist, dass wir es im ganzen Schulwesen mit vielen kleinen und grossen Persönlichkeiten zu tun haben. Im Mittelpunkt steht jedoch immer noch der Mensch, und das Schicksal des Menschen sollten wir nicht nur mit Entscheiden vom Schreibtisch aus oder mit Formulierungen vom Farbprospekt beurteilen. Das Thema ist wichtig, und es soll umgehend angegangen werden.

Fazit meiner Umfrage: Die heutige Form der RSA befriedigt nicht. Sie muss entweder neu organisiert und gestärkt oder sonst abgeschafft werden! Meine Meinung und diejenige, die ich vertrete, ist nach wie vor gespalten, ich werde mich in diesem Geschäft meiner Stimme enthalten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

Ich bitte Klee-Berneck, sofern Sie beim Vorredner zugehört hätten, ehrlich zu sein. Regierungsrat Kölliker hat gesagt, es gibt Einsparungen durch den Entfall der RSA. Er hat von neuen Stellen gesprochen, es ist nichts anderes als legitim, darauf hinzuweisen, und deswegen hätten Sie das Wort nicht mehr verlangen müssen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Umwandlung in ein Postulat ist abzulehnen.

Auch wir empfehlen Ihnen, an der Motion festzuhalten und die Umwandlung abzulehnen. Die Vorrednerinnen haben alles Wichtige schon gesagt, darum kann ich mich kurz fassen. Die RSA ist ein viel zu grosses Gremium, viel zu viele Leute, die sich hier um ganz wenige Aufgaben zu kümmern haben. Es kann hier tatsächlich eine Strukturbereinigung angegangen werden, und das macht auch Sinn. Die paar Rekurse, die es zu behandeln gilt, die werden auch in Zukunft behandelt werden müssen, dazu ist das Bildungsdepartement zuständig, hier passende Lösungen vorzuschlagen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Der Umwandlung in ein Postulat ist abzulehnen.

Bevor die FDP-Fraktion diese Motion eingereicht hat, haben sich verschiedene Mitglieder unserer Fraktion intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Es wurde mit verschiedenen Personen, welche Einblick haben in die Tätigkeit der Regionalen Schulaufsicht (RSA) und auch mit Mitgliedern der RSA, Gespräche geführt. Die Praxis zeigt, dass sich aufgrund der neuen Rahmenbedingungen die Aufsichtsfunktion nur sehr partiell etablieren konnte. Die RSA sucht noch immer nach konkreten Aufgaben, denn auch das Amt für Volksschule macht verschiedene Umfragen. Doppelspurigkeiten sind deshalb unausweichlich. Auch die Nachbarkantone Thurgau und Zürich kennen die RSA nicht.

Wir von der FDP-Fraktion sind überzeugt davon, dass die RSA keine konkreten Aufgaben hat, die es notwendig machten, dass dieses Gremium weiterhin bestehen muss. Warum? Nach der Abschaffung des Bezirksschulrates wurde im Jahre 2004 die Regionale Schulaufsicht (RSA) ins Leben gerufen. Die Arbeit dieses neuen Gremiums basierte auf einem provisorischen und später definitiven Pflichtenheft. Nach und nach wurde versucht, das «neue Gefäss» mit Aufgaben zu füllen. Dieses umgekehrte Vorgehen, nämlich zuerst ein Gremium zu schaffen und diesem in einem zweiten Schritt Aufgaben zuzuteilen, stiess bei den Schulen seit Beginn auf Unverständnis. Viele Schulratspräsidentinnen und -präsidenten, zu denen auch ich gehöre, ja der ganze Vorstand des Verbandes St.Gallischer Volksschulträger SGV, ist klar der Meinung, dass es in Zeiten von bestehenden lokalen Führungs- und Qualitätskonzepten von Selbstevaluation und Fremdevaluation und von sehr wachsamen Eltern die RSA in dieser Form nicht mehr braucht. Vielmehr ist eine möglichst hohe Gemeindeautonomie gefragt. Falsch wäre es jedoch, wenn der Eindruck entstünde, die Schulträger wollten sich nicht kontrollieren lassen. Die Kontrollfunktion nehmen die örtliche Geschäftsprüfungskommission, die Eltern und die Revisionsstelle des Kantons wahr.

Die FDP-Fraktion ist einstimmig der Meinung, dass es allein für die Bearbeitung von Rekursen über Promotionsentscheide und Klassenzuteilungen sowie für die Aufsicht der Privatschulen nicht mehr länger eine RSA braucht. Rekurse, welche den ganzen disziplinarischen Bereich betreffen, also die komplexeren, werden nämlich nicht von der RSA behandelt, sondern sind heute schon beim Erziehungsrat. Wir von der FDP-Fraktion sind überzeugt, dass sich die Zuständigkeit für Rekurse, welche bisher von der RSA behandelt wurden, anders lösen lässt. Qualität in den Schulen und Wertschätzung gegenüber der Arbeit der Lehrpersonen sind der FDP-Fraktion wichtig. Denn ohne menschliche und fachliche Qualitäten einer Lehrperson gibt es keine Qualität in der Schule. Die FDP-Fraktion setzt auf diese Qualität, will eine Zwischenebene eliminieren und fordert die Regierung auf, die Zuständigkeit der Rekurse neu zu regeln. Wir Mitglieder der FDP-Fraktion sind überzeugt, dass es für die Beantwortung der Frage «RSA – braucht es sie wirklich» keinen Postulatsbericht braucht. Vielmehr würde ein Postulatsbericht die Arbeit der RSA lähmen, denn die Unsicherheit bis zur Behandlung des Berichtes im Parlament würde es der RSA fast unmöglich machen, weiterhin als Rekursinstanz glaubhaft aufzutreten. Ich frage Sie: Welche kritischen Eltern werden im Falle eines Rekurses einer Behörde, die offiziell in Frage gestellt ist, noch vertrauen? Dazu würde es bei Vakanzen unmöglich sein, Nachfolger oder Nachfolgerinnen zu finden. Ich bitte Sie, helfen Sie mit, Strukturen anzupassen, lehnen Sie die Umwandlung in ein Postulat ab, denn auch für die Vorbereitung der Motion braucht es einen Bericht.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

legt ihre Interessen als Vorstandsmitglied der st.gallischen Volksschulträger, Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten offen. Die Umwandlung in ein Postulat ist abzulehnen.

Ich möchte Sie bitten, dem Antrag der Motion «Regionale Schulaufsicht: braucht es sie wirklich?» unverändert zuzustimmen. In der Antwort der Regierung sind keine stichhaltigen Argumente, die der in der Motion geforderten Revision entgegenstehen, im Gegenteil wird bestätigt, dass in erster Linie die Schulgemeinden für die Qualität ihrer Schulen zuständig sind, und dafür stehen verschiedene Instrumente für die Behörden und die Schulgemeinden zur Verfügung. Zudem wird die Fremdevaluation durch die PHSG in einem Pilot getestet und Erfahrungen gesammelt. Für diejenigen Schulen, die sich zur Verfügung gestellt haben, bedeutet dies eine weitere und wertvolle Möglichkeit, die Qualität ihrer Schule zu überprüfen und nötigenfalls entsprechende Schritte zu unternehmen. Die RSA hingegen kann das nicht. Sie hat nicht die profunden Kenntnisse, weder der internen Evaluation noch der externen. Die RSA prüft nach eigenem Beschrieb mit der Aufsicht, ob die Schulbehörden ihre Aufsichtsfunktion über die ihnen unterstellten Schulen wahrnehmen, nebst Aufsicht der Privatschulen und Talentschulen. Das ist aber nicht die Meinung des Vorstandes des SGV. Kurz vor Ende der letzten Legislaturperiode im Mai 2008 wurde das vorläufige Pflichtenheft der RSA definitiv vom Erziehungsrat festgehalten. Die Schulpräsidenten haben damals übrigens den Beschluss des Erziehungsrates mit einigem Erstaunen und Unverständnis im Mai 2008 zur Kenntnis nehmen müssen, sie wurden nicht gefragt, ob das auch ihre Meinung ist. Ein Postulat mit Beschrieb der jetzigen Tätigkeiten und allenfalls, wie gesagt von der Regierung, Vorlage für Neuorganisation reicht nicht. Die RSA braucht es in dieser heutigen Form, Sie haben es bereits von meinen Vorrednern gehört, nicht. Rekurse in den Schulgemeinden müssen abgehandelt werden, darüber sind sich alle einig. Die Stadt St.Gallen hat eine eigene Rekurskommission im Zuge der Schulorganisation SO07 geschaffen und löst seit drei Jahren, also grösstmehrheitlich ihre Rekurse selber. Auch der Kanton könnte die Behandlung der Rekurse, wie er heute bereits für gewisse Geschäfte zuständig ist, anders lösen. Das Aufsichtswesen soll und muss hingegen anders angegangen werden. Die im Moment laufende Analyse und die Auslegeordnung, wie erwähnt in der Antwort der Regierung der Revision des Volksschulgesetzes, liefern hier sicher nützliche Angaben. Das Gewicht darf aber nicht in einer Auflistung des Ist-Zustandes liegen, sondern allfällige übergeordnete Aufgaben müssen in einer neuen Gesetzesform festgehalten werden. Ich darf Sie also auch im Namen des Vorstandes der Schulpräsidentinnen und Schulpräsidenten des Kantons St.Gallen bitten, die Motion zu überweisen und auf den Antrag der Regierung zur Umwandlung in ein Postulat nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker fordert mich heraus. Ich spreche nicht gerne nach der Regierung, Sie erwähnen Beträge, die aufgewendet werden müssen, wenn die Rekurse in das Bildungsdepartement gehen. Sie verschweigen aber, dass wir im Voranschlag 600'000 Franken budgetiert haben für die Regionale Schulaufsicht. Sie erwähnen 300'000 Franken für Juristenstellen, ich gebe zu, wir haben eine Ballung mit den Rekursen immer auf Ende Schuljahr, aber jetzt Stimmung zu machen gegen unsere Motion mit dem Argument Geld, finde ich nicht ganz fair. Wenn Sie schon sagen, was es kostet, dann sollen Sie bitte auch sagen, was die RSA bis jetzt gekostet hat. Ich bitte Sie nochmals, stimmen Sie unserer Motion zu, schaffen Sie die Struktur und schaffen Sie eine Ebene ab, wir brauchen sie wirklich nicht.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010