Geschäft: Wirkungsbericht IPV

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.09.22
TitelWirkungsbericht IPV
ArtKR Postulat
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung1.12.2009
Abschluss24.2.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 19. Januar 2010
VorstossWortlaut vom 1. Dezember 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
24.2.2010Eintreten54Zustimmung59Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
24.2.2010Wortmeldung

Regierungsrätin: Die Prämienverbilligung ist ein soziales Korrektiv. Es ist ein Instrument, welches zum ganzen Komplex der Krankenkassenprämien gehört. Doch was ist geschehen? Wir haben immer noch den gleichen Kuchen vor uns. Diesen Kuchen müssen/dürfen wir verteilen. Aber der Fehler ist, dass das Quantum von Teig noch Mehl gestiegen ist, aber die Krankenkassenprämien drastisch angestiegen sind. Nicht weil die Gesundheitskosten dermassen gestiegen wären in unserem Kanton – bei Weitem nicht –, sondern weil die Krankenkassenprämien enorm gestiegen sind. Die effektiven Gesundheitskosten in unserem Kanton sind um 4 Prozent gestiegen, die Krankenkassenprämien 10,4 Prozent. Es gibt also eine Lücke von 4 und 10,4 Prozent, also 6,4 Prozent, und auch diese muss gefüllt werden.

Es wurde darauf hingewiesen, dass die Reserven abgebaut werden. Billigkassen, Jagd nach jungen gesunden Risiken – Sie kennen alle diese Argumente. Ich möchte Sie bitten, uns überprüfen zu lassen, wie gut die Wirkung dieses Kuchens, den wir noch verteilen können, noch ist. Ob die Stücke, die wir noch verteilen können, noch genügen, oder ob es tatsächlich wirkungsvoll ist und ob nötig wäre, noch mehr Milch, Mehl und Butter beimischen zu können.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

Auf das Postulat ist einzutreten.

Gysi-Wil hat es schon gesagt, mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Jahr 1996 wurde die giesskannenartige Senkung der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für alle Versicherten durch die individuelle Prämienverbilligung, die sogenannte IPV, ersetzt. Die Kantone sind seither verpflichtet, den Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen zu gewähren. Neben dem Bundesbeitrag, welcher 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt, muss jeder Kanton ebenfalls einen Anteil an die Prämienverbilligung leisten. Dieser ist von Kanton zu Kanton verschieden. Der Kanton St.Gallen hat im Jahr 2008 schweizweit proportional den drittkleinsten Kantonsbeitrag geleistet. Im Kanton Thurgau war der Beitrag proportional fast dreimal so hoch. Damit liegt der Kanton Thurgau übrigens an zwölfter Stelle im Vergleich mit allen Kantonen. Zudem steigen die Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherungen in unserem Kanton überdurchschnittlich, wie die Regierung in ihrer Begründung zur Gutheissung erwähnt. Das hat aber nichts mit den Krankheitskosten in unserem Kanton zu tun, sondern mit den Reservebeständen einiger Krankenkassen. Ich will damit aber nicht jetzt zum vornherein sagen, dass wir im Kanton St.Gallen die IPV grosszügiger ausstatten müssen, aber ich möchte schwarz auf weiss wissen, wo wir mit unserer Prämienverbilligung stehen, welche Ziele wir verfolgen und ob diese dann auch erreicht werden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf das Postulat ist nicht einzutreten.

Die Frage der IPV wurde bereits mehrfach diskutiert, für die FDP-Fraktion ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Bedarf, hier wieder einen Bericht auszuarbeiten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten.

Es geht um grosse Summen, die wir in der individuellen Prämienverbilligung leisten, da macht es auch Sinn, in diesem Wirkungsbericht zu prüfen, ob diese Gelder auch das Ziel erreichen, ob wirklich die richtigen Kreise genügend entlastet werden können. Das ist sehr wichtig und das sollte auch im Interesse der FDP-Fraktion sein, die ja sonst auch einen haushälterischen Umgang mit Mitteln fordert. Es ist aber auch so, dass grosse Prämiensteigerungen auf uns zukommen werden – leider, aber es ist so.

Wie Hasler-Widnau erwähnt hat, hat es auch mit der Reservenbildung unserer Versicherer zu tun. Im Aufgaben- und Finanzplan (AFP) kann man nachlesen, dass für 2011 mit 9 Prozent zusätzlichen Kostensteigerungen für die Prämien gerechnet werden muss, 2012 mit 15 Prozent, erst 2013 soll es dann etwas zurückgehen. Es ist daher sinnvoll, das jetzige System zu überdenken und zu überprüfen, und dazu ist ein Bericht genau das richtige Mittel. Als Gemeindevertreterin und Stadträtin in Wil habe ich sehr oft mit Menschen zu tun, die in Nöten wegen den Krankenkassenprämien sind.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010