Geschäft: Obligatorisches Referendum für grosse Strassenbauprojekte
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.09.39 |
Titel | Obligatorisches Referendum für grosse Strassenbauprojekte |
Art | KR Motion |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 1.12.2009 |
Abschluss | 19.4.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SP-Fraktion bis Amtsdauer 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
19.4.2010 | Eintreten | 23 | Zustimmung | 75 | Ablehnung | 22 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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19.4.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Grundsätzlich gilt in unserem Kanton, dass Bauvorhaben mit budgetierten Ausgaben von mehr als 15 Mio. Franken vor das Volk kommen. Das gilt bei Spitälern, Kantonsschulen, Kulturzentren bei Hochbauten ist das unbestritten. Aus heutiger Sicht unverständlich und aus SP-Sicht störend ist, dass diese Regelung für Strassenbauprojekte nicht gilt. Darum haben wir motioniert. Im Tiefbau ist die Meinung der Stimmberechtigten weit weniger gefragt als im Hochbau. Das fakultative Referendum gibt es erst ab einer Bausumme von 6 Mio. Franken beim Hochbau bereits ab 3 Mio. Franken. Das obligatorische Referendum gibt es, wie gesagt, auf kantonaler Ebene gar nicht. Die Gemeinden hingegen unterscheiden bei den Referendumsvorgaben nicht zwischen Hoch- und Tiefbau. Es gelten dort in der Regel die gleichen Grenzwerte. Ein kantonales Strassenbauprojekt kann also mehrere 100 Mio. Franken kosten, und das Stimmvolk hat dazu rein gar nichts zu sagen. Zu einer Volksabstimmung kommt es nur dann, wenn eine Partei das Referendum ergreift und innerhalb der extrem kurzen Zeit von nur 40 Tagen mindestens 4'000 gültige Unterschriften sammelt. Das ist oft nicht möglich. Für das Sammeln bei einer Initiative hat man beispielsweise viermal länger Zeit. Die GRÜ-Fraktion ist, wie Sie wissen, mit dem Referendum gegen die Umfahrung im Toggenburg an dieser kurzen Sammelfrist gescheitert. Wir werden also nie erfahren, ob es im Sinne des St.Galler Stimmvolkes ist, die riesige Summe von 323 Mio. Franken auszugeben für diese zweifelhaften und umweltbelastenden Strassenprojekte, die lediglich zwei Dörfer, von etwa 85 in unserem Kanton, umfahren. Die Regierung macht auf dem roten Blatt die Spezialfinanzierung geltend, das stimmt zwar. Dennoch handelt es sich um Staatsausgaben, und über solche sollte das Volk ab einer bestimmten Höhe abstimmen können. Für die Bevölkerung ist nicht verständlich, dass für Hoch- und Tiefbauten unterschiedliche demokratische Regeln gelten. Auf dem roten Blatt können wir entnehmen, dass das fakultative Referendum für Strassenbauprojekte im Jahre 1989 eingeführt wurde. Nun, gut 20 Jahre später, könnte man ja durchaus einen weiteren Schritt Richtung Demokratisierung oder Gleichstellung von Hoch- und Tiefbauten vollziehen. Ich appelliere an Ihren Sachverstand für zeitgemässe und vergleichbare demokratische Regeln, und bitte Sie, die Motion zu unterstützen. Für die Bewilligung von Hoch- und Tiefbauten sollen in Zukunft auch beim Kanton, nicht nur bei den Gemeinden, die gleichen Spielregeln gelten, was die Höhe der Kreditbegehren betrifft. Ich danke Ihnen für die Unterstützung. Wenn die Regierung im letzten Absatz der Begründung dann noch ausführt, dass im Falle einer Überweisung der Motion auch für öV-Infrastrukturprojekte das Gleiche gilt, so ist das konsequent. Und dagegen ist nichts einzuwenden. Nur nebenbei noch gesagt: Die soeben verabschiedeten Vorlagen zur S-Bahn 2013, die unterstehen übrigens dem Referendum. Wissen Sie, warum? Die Regierung sagt ja auf dem roten Blatt, bei öV-Vorlagen gäbe es auch kein obligatorisches Referendum. Hier gibt es das trotzdem. Weil da noch Vorfinanzierungen mit im Spiel sind, muss das Volk also über die S-Bahn-Vorlage abstimmen. Also Sie sehen, da haben wir eigentlich diesen Schritt bereits vollzogen, dass man auch bei grossen Strassen- oder Bahnprojekten die Meinung des Volkes einholen will. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
19.4.2010 | Wortmeldung | Auf die Motion ist nicht einzutreten. Ich habe die Überlegungen von Blumer-Gossau zur Kenntnis genommen: Er möchte mehr Volksrechte. In anderen Gebieten wollen andere ebenfalls mehr Volksrechte ich glaube, es sind einige Differenzen aufzuzeigen, denn Hoch- und Tiefbau sind hier nicht gleichzustellen. Ich muss Ihnen sagen, Sie haben es ja versucht, das Referendum zu ergreifen, es geht um Bütschwil und Wattwil, und Sie haben die Unterschriften nicht ganz zusammengebracht. Es ging mir nicht darum, ob das Volk abstimmt, aber genau das, was wir mit dem 15. Strassenbauplan vermeiden wollten, wäre passiert, dass man die Gemeinden und die Regionen gegeneinander ausspielt und nicht mehr objektiv und sachlich planen kann. Und das ist ein klarer Unterschied zu den Hochbauten. Der zweite Grund, der hier besteht, ist die Finanzierung. Es sind mehrere Objekte im Hochbau möglich, weil die sich in der Menge vom öffentlichen Haushalt finanzieren und dann ausgleichen lassen. Hier spielt es eigentlich, wie ich immer wieder betont habe, nicht so eine grosse Rolle, wie viele Projekte wir miteinander lancieren. Es wird so viel gemacht, wie Mittel vorhanden sind, und nicht mehr. Und selbst wenn dann das Volk zu diesem Projekt Nein sagen würde, dann würde halt das nächste Projekt in Angriff genommen. Ich finde, es wäre falsch, wenn wir das im Strassenbau nun ändern. Dies würde die jetzige Flexibilität in diesem Bereich gewaltig einschränken. Ich denke dabei zum Beispiel an die kleineren Projekte, die wir parallel im Rahmen des 15. Strassenbauprogrammes mit den Gemeinden aushandeln und bei denen wir flexibel sein können. Was ist dringlich, wo kommen selbst Sachen, die nicht im Programm sind, die vorgezogen werden müssen, wo gibt es Verzögerungen, wo können wir andere Projekte machen? Das gibt die Flexibilität, um die Bedürfnisse gerade auch für den öffentlichen Verkehr, den Langsamverkehr in den Gemeinden zu lösen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
19.4.2010 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |