Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2009 (II) [Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2009 (II)]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.09.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2009 (II) [Titel der Botschaft: Beiträge aus dem Lotteriefonds 2009 (II)]
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.10.2009
Abschluss1.12.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 20. Oktober 2009
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Winter 2009
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 1. Dezember 2009
AntragAnträge der Finanzkommission vom 13. November 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2009Gesamtabstimmung95Zustimmung0Ablehnung25
1.12.2009Antrag der Finanzkommission zu L.09.2.3264Zustimmung43Ablehnung13
1.12.2009Antrag der Finanzkommission zu L.09.2.1277Zustimmung0Ablehnung43
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2009Wortmeldung

L.09.2.02 (Gallusjubiläum 2012 – Gallus gemeinsam). Zur Klarstellung vorweg: Es besteht kein Zweifel daran, dass das Jubiläum «1400 Jahre Gallus» Grund für eine Feier ist. Aufgefallen ist mir allerdings ein Zeitungsbericht im «St.Galler Tagblatt», der den hier ausgewiesenen hohen Betrag von 1,25 Mio. Franken dem Thema «Geschichte» zugeordnet hat. Im Bericht der Regierung (Broschüre, Seite 8 f.) wird auf ein Gesamtkonzept verwiesen, das aber höchstens holzschnittartig erläutert wird. Die Wortwahl hat mich nicht überzeugt: Was ist mit «An der Figur des heiligen Gallus positiv überraschend, provozierend und gleichzeitig entspannend Themen des Zusammenlebens, der (Selbst-)Verantwortung, Freiheit und Identität, (...) auf vielschichtige Art debattiert und erlebt werden» gemeint? Der Gedankenaustausch mit verschiedenen namhaften Historikern hat mir gezeigt, dass bezüglich des dargestellten Konzepts noch grosse Vorbehalte bestehen, die in der Ausarbeitung ausgeräumt werden sollten. Die Idee von «Out of the Box»-Bühnen mit den Inhalten Wandertheater, Kammerkonzert oder Kurzfilme ist noch ohne ersichtlichen Zusammenhang mit der Gallusfeier. Auch die Idee des Kunststationenwegs in der Mülenenschlucht wirkt mit Umschreibung «... soll eine weitere Möglichkeit bieten, sich mit dem interessanten universalen Gedankengut von Gallus auseinanderzusetzen» etwas aufgesetzt. Beide Programmpunkte kommen eher als Künstlerförderungsprogramm denn als zwingende Elemente eines geschichtlich bedeutsamen Jubiläums daher. Ich würde es zusammen mit weiteren geschichtlich interessierten Personen sehr begrüssen, wenn in der Konkretisierung des Projekts diesen historischen Aspekten etwas mehr Gewicht beigemessen werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Erstens – aber das ist nicht Gegenstand der heutigen Diskussion und Abstimmung – ist eine gemischtwirtschaftliche Unternehmung oder anders gesagt diese Stiftung für mich eine unglückliche Konstruktion. Es kommt nie gut, wenn öffentliche und private Mittel vermengt werden. Zweitens, zum fehlenden Antrag der Regierung: Es gibt sehr viele Vorlagen, wo ich mir vorstellen kann, dass eine Abänderung durch die vorberatende Kommission in der Regierung nicht primär Freude, jedoch die Einsicht auslöst, dass es sich rechtfertigt, diesem Antrag zu folgen oder ihn wenigstens nicht zu bekämpfen. Sonst müsste man noch eine weitere Farbe von Blättern einführen, mit denen die Regierung zum Ausdruck bringt, wie glücklich sie über diese Entscheide ist... Wenn Sie drittens diesem Beitrag zustimmen, dann wäre es ehrlicher, die Vorschriften für Beiträge aus dem Lotteriefonds zu ändern. Die Finanzkommission hat sich letztlich gegen einen Beitrag entschieden, weil kein konkretes Gesuch oder Projekt vorliegt und die heutigen Vorschriften es nicht zulassen, einen Beitrag zu sprechen. Dies dürfte durchaus in die Überlegungen der Regierung zum Verzicht auf einen Antrag mitgespielt haben. Es steht uns allen frei, die Vorschriften zu ändern und anzupassen. Aber dann besteht – wie von Sturzenegger-Flums bereits gesagt – eine gewisse Gefahr, dass möglicherweise von weiteren Seiten um Gelder ersucht wird, bevor ein konkretes Projekt vorliegt. Lehnen wir dieses Präjudiz ab.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Im Bericht der Regierung (Broschüre) ist ersichtlich, dass es sich bei diesen Fr. 200'000.- um einen einmaligen Startbeitrag handelt. Das Kapital soll vorhanden sein für den Fall, dass man irgendetwas kaufen sollte oder könnte. Das kann nicht Sinn der Sache sein: Wir stellen mit dem Lotteriefonds keinen Blankoscheck aus, sondern kaufen Kulturgüter nach Bedarf. Es kann nicht sein, dass man einer Stiftung, die vor zweieinhalb Jahren gegründet wurde und zuvor bereits Vereine tätig waren, jetzt Fr. 200'000.- aus dem Lotteriefonds gibt. Wir bestreiten den Stiftungszweck nicht, sondern vielmehr das Mittel eines Startbeitrags. Es gibt – auch ohne «rhetorische Übungen» zu bemühen – genügend Gründe, weshalb kein Antrag der Regierung vorliegt.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Ich mache lediglich darauf aufmerksam, dass in der Botschaft 2010 des Lotteriefonds in der Denkmalpflege der Beitrag um Fr. 375'000.- zu erhöhen sein wird. Ich habe damals beim Voranschlag klar gesagt, dass es uns nicht darum geht, die Denkmalpflege streichen zu wollen. Es geht darum, wie wir sie finanzieren. Deshalb bitte ich die Regierung, dass sie daran denkt, diesen Betrag in der Botschaft 2010 entsprechend zu erhöhen. Ich denke, das ist in ihrem Interesse.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Regierungsrätin: Auch wenn die Mittel leider nicht unbegrenzt zur Verfügung stehen, sind wir froh, dass wir den Lotteriefonds haben, um uns mit diesen Themen auseinanderzusetzen. Es ist in der Kultur praktisch immer so, dass öffentliche und private Gelder zusammengeführt werden: Kultur ist der Bereich, wo sich Private auch mit ihren eigenen Anliegen und Interessen sichtbar machen können. Ohne dieses Zusammenspiel hätten wir in keinem Bereich eine erfolgreiche Kultur. Insofern passt dieses eingereichte Anliegen. Die Regierung hat keinen Antrag gestellt, weil sie es Ihrem Ermessen überlassen möchte. Es geht hier vor allem um den Weg zur Erreichung der Ziele. In der Sache gibt es auch in der Finanzkommission keinen Widerspruch: Es muss in unserem Interesse sein, Kulturgut zurückzuholen. Das gehört zu unserem historischen Erbe, und diese Stiftung kümmert sich in verdankenswerter Weise darum. Was man aber sagen muss – und das ist vielleicht das Besondere –, dass diese Stiftung bereit sein will, wenn irgendein Kulturgut in einer Auktion auftaucht. Andernfalls müsste man in einem solchen Fall zuerst den Kredit einholen, so wie die Finanzkommission ihren Antrag begründet hat. Nach Meinung der Regierung wäre es im Rahmen unserer Richtlinien möglich gewesen, der Stiftung diese Verantwortung zu übergeben. Ich bin froh, dass wir in der Sache keine Differenz haben. Die Regierung unterstützt den Stiftungszweck. Nachdem es aber unbestritten ist, dass man dafür Gelder einsetzen muss, überlassen wir Ihnen den Entscheid, auf welchem Weg dieser erreicht werden soll.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: L.09.2.12 (Umweltbildungsprojekt «Schollenmühle – Natur Bildung Torf», Rheintal). Die Finanzkommission hat dem Antrag auf Erhöhung des Beitrages auf Fr. 200'000.- mit 12:2 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

L.09.2.32 (Aufbau der Stiftung St.Galler Kulturgut). Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Wir haben in der Kantonsverfassung den wichtigen Grundsatz festgehalten, dass in der Kulturpolitik das kulturelle Erbe zu wahren und zu vermitteln ist. Gerade nach dem letzten Abstimmungssonntag sollte es sehr wichtig sein, dass wir unsere Wurzeln pflegen, unsere Wurzeln aber auch vermitteln, und dazu gehört natürlich das Kulturgut. Das Kulturgut, das in den vergangenen Jahrhunderten immer auch in einem christlich-humanistischen Gesamtzusammenhang entwickelt worden ist. Ich interpretiere den Umstand, dass die Regierung keinen Antrag stellt, nicht so, dass diese dem Antrag der Finanzkommission vorbehaltlos Folge leisten kann. Vielmehr liegt der Antrag der Regierung in ihrem Bericht (Broschüre) vor. Die Regierung hat offensichtlich aus verschiedenen Gründen darauf verzichtet, den Antrag der Finanzkommission zu bekämpfen.

Es wurde gesagt, dass die Idee dieser Stiftung prinzipiell gut ist, dass man dieses Kulturgut rechtzeitig erwerben soll. Ich bin auch überzeugt, dass mit dieser Stiftung wichtige Prinzipien unserer Staats- und Ideenordnung verfolgt werden. Sie verfolgt erstens eine sehr nachhaltige Ausrichtung, wenigstens so nachhaltig wie manches Projekt aus dem Lotteriefonds, das wir jeweils durchwinken. Die Stiftung ist zweitens dezentral ausgerichtet, um auch regionale und lokale Identitäten zu pflegen und zu fördern: Die Sammlungskäufe werden nicht irgendwo in St.Gallen deponiert, sondern sind dort, wo sie einen geschichtlichen Zusammenhang haben. Drittens beinhaltet diese Stiftung sehr viel Freiwilligenarbeit und privates Engagement, das durchaus auch im öffentlichen Interesse erbracht wird: Es ist eine Arbeit, die für uns als Staat, als kulturpolitisch engagierte Politikerinnen und Politiker wichtig ist. Schliesslich ist die Stiftung viertens darauf ausgerichtet, dass man private Drittmittel und Unterstützungsbeiträge akquirieren kann, damit die entsprechenden Gelder zur Erfüllung des Stiftungszwecks vorhanden sind.

Der Vorsteher des Baudepartementes hat heute sehr gut erläutert, dass im Liegenschaftenmarkt gelegentlich rasch und flexibel gehandelt werden muss, dass der Kanton Objekte ins Finanzvermögen transferieren muss, wenn ein öffentliches oder strategisches Interesse ein solches Handeln erfordert. Ganz ähnlich ist es in diesem Bereich: Man kann die Stiftungsaufgabe nicht erfüllen, wenn man die Beitragsgesuche auf dem langwierigen Laufweg über das Amt für Kultur, die Finanzkommission und den Kantonsrat zusammenstellt. Mit diesem Ablauf haben wir Schwierigkeiten, wenn wir dieses öffentliche Interesse gezielt und überlegt abdecken wollen. Ich möchte betonen: Zwar handelt es sich – wie im Bericht der Regierung (Broschüre) auf S. 31 f. beschrieben – um eine privatrechtliche Stiftung, deren Stiftungszweck aber wichtige öffentliche Interessen im kulturpolitisch-historischen Bereich verfolgt. Ich erachte diesen für unterstützungswürdig.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Auftragsgemäss hat auch dieses Jahr die Finanzkommission die zweite Tranche der Beiträge aus dem Lotteriefonds 2009 behandelt und geprüft. Es wurden zu diversen Projekten Fragen gestellt und von der Regierung auch zufriedenstellend beantwortet. Wir können feststellen, dass die Beiträge aus dem Lotteriefonds im Grossen und Ganzen zweckmässig verwendet werden. Die Finanzkommission beantragt Ihnen trotzdem zwei Änderungen:

Die erste betrifft den Beitrag L.09.2.12 «Umweltbildungsprojekt ‹Schollenmühle – Natur Bildung Torf›, Rheintal»: Nach eingehender Diskussion ist die Finanzkommission zur Auffassung gekommen, dass es wichtig ist, diesen Beitrag zu erhöhen, und wir beantragen Ihnen, einen Betrag von 200'000 Franken anstelle von 150'000 Franken zu sprechen. Wir waren von der Wichtigkeit dieses Projekts überzeugt und beantragen Ihnen deshalb diese Erhöhung.

Die zweite Änderung betrifft den Beitrag L.09.2.32 «Aufbau der Stiftung St.Galler Kulturgut». Wir haben den Stiftungsgedanken in der Finanzkommission grundsätzlich sehr gut aufgenommen und finden es wichtig, dass dieser Bereich gepflegt wird. Wir konnten uns jedoch nicht mit der Stiftungsfinanzierung, mit einem pauschalen Beitrag von 200'000 Franken ohne eine genaue Zweckbestimmung, anfreunden und beantragen Ihnen deshalb, diesen Beitrag zu streichen.

Abschliessend stelle ich fest, dass kein Antrag der Regierung vorliegt und sie damit den Anträgen der Finanzkommission folgen kann.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Regierungsrätin: Ich möchte klarstellen, dass es sich um Gedankenskizzen handelt: Wir haben in der Ausschreibung einem Team den Auftrag gegeben, das einmal zu prüfen. Wir werden den Auftrag erst vergeben, wenn die Finanzierung sichergestellt ist. Wir werden Kriterien erarbeiten, nach welchen dann Projekte zur Eingabe ausgewählt werden. Wir sind darauf angewiesen, dass sich Dritte an diesem Jubiläum beteiligen. Wir hatten bereits beim Kantonsjubiläum gute Erfahrungen damit gemacht, Projekte nach bestimmten Kriterien evaluieren zu können. So wird es eine Mischung aus Verschiedenem geben, auch die Geschichte wird ihren Platz haben. Aber es geht uns auch darum – das ist auch mit den anderen Finanzgebern abgesprochen – zu schauen, dass wir auch ein nachhaltiges, bleibendes Ergebnis nach diesem Jahr haben. Ich nehme diese Anregung mit und kann Ihnen versichern, dass Sie offene Türen einrennen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir haben grosses Verständnis für das Anliegen, der Nachwelt seltene alte Silberschmiedearbeiten zu erhalten. Den Weg über eine Stiftung finden wir aber nicht ganz unproblematisch, da der Kantonsrat anschliessend keine Einflussnahme auf die Gelder mehr hat. Wir füllen also die Kasse einer Stiftung mit Fr. 200'000.- auf Vorrat und wissen nachher nicht, was wir dereinst dafür erhalten. Wenn wir den Startbeitrag von Fr. 200'000.- bewilligen, wird dies bei ähnlichen Stiftungen im Kanton Schule machen: Wo werden dann die Grenzen gezogen?

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Ich glaube, das ist wieder ein sehr kurzfristiger Entschluss der Finanzkommission. Wie im Bericht der Regierung (Broschüre) erklärt, ist es von Vorteil, wenn diese Stiftung «flüssig» ist, damit sie Ankäufe von interessanten Objekten auf dem Markt sofort tätigen kann. Auch wird es für die Stiftung von grossem Vorteil sein, private Gönner, Sponsoren und Geldgeber aus Kultur und Wirtschaft zu gewinnen, wenn sie bereits eine Anschubfinanzierung hat: Es ist ein schweizerisches Prinzip, dass dem, der schon etwas hat, noch mehr gegeben wird. Wir sollten dieser Stiftung Sorge tragen, auch dem grossen Engagement der vielen Freiwilligen, die da mitwirken. Wir haben in unserem Ratsmitglied Ritter-Altstätten einen Garanten, dass mit dem Geld sicherlich gut umgegangen wird. Darum bitte ich Sie, seien wir weitsichtig: Geben wir der Stiftung diese Fr. 200'000.-.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir waren in der Finanzkommission bezüglich der Finanzierung in einem Dilemma: Wir haben keine Möglichkeit, ein Projekt zurückzustellen, das wir gerne gemacht hätten. Wir können zu den Beiträgen lediglich Ja oder Nein sagen oder beantragen, diese zu erhöhen oder zu kürzen. Deshalb hat sich die Finanzkommission für einen Streichungsantrag entschieden in der Hoffnung, dass dieses Gesuch erneut gestellt wird. Wir stehen grundsätzlich hinter der Idee, wollten aber keinen Präzedenzfall schaffen im Hinblick auf andere Stiftungsgründungen. Die Finanzkommission hat diesem Antrag mit 8:6 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage ein.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009