Geschäft: Planungsinstrumente für die Gemeinden im Bereich des Mobilfunks

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.33
TitelPlanungsinstrumente für die Gemeinden im Bereich des Mobilfunks
ArtKR Motion
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung21.9.2009
Abschluss6.6.2016
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 10. November 2009
VorstossWortlaut vom 21. September 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2009Gutheissung62Zustimmung36Ablehnung22
30.11.2009Eintreten64Zustimmung32Ablehnung24
30.11.2009Umwandlung in ein Postulat gemäss Antrag der Regierung27Zustimmung69Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2009Wortmeldung

Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung verlangt die Umwandlung in ein Postulat, insbesondere im Hinblick auf die Totalrevision des Baugesetzes. Wir Motionäre sind der Auffassung, dass wir die Motion nicht umwandeln sollten, sondern es bei der Motion belassen, und das aus folgenden Gründen: Die Totalrevision des Baugesetzes wird nach Planung der Regierung noch einige Jahre dauern. Wenn man vergleicht mit andern Kantonen, wie z.B. Zürich, in denen die Totalrevision des Baugesetzes nun schon über 10 Jahre andauert, werden vielleicht noch die Jüngsten im Rat diese Totalrevision erleben. Das Thema Mobilfunk ist aber dringend. Der Ausbau des Mobilfunkantennennetzes geht rasend schnell voran und es ist Zeit, dass wir vor der Totalrevision des Baugesetzes eine Rechtsgrundlage schaffen, damit die Gemeinden auch planen können. Wie bekannt ist, hat der Kanton St.Gallen keine Rechtsgrundlage, und das Bundesgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung den Gemeinden gewisse Möglichkeiten eingeräumt für eine Positivplanung oder eine Negativplanung, aber dazu braucht es eine kantonale gesetzliche Grundlage. Diese soll nun nicht erst in 10 Jahren oder irgendwann entstehen, sondern wir brauchen diese heute, damit die Gemeinden zuverlässig planen können. Ob eine Negativ-Planung, d.h. man scheidet Gebiete aus, wo keine Antennen möglich sind, oder eine Positivplanung, wo man sagt, wo Antennen möglich sind, das sollen die Gemeinden entscheiden können. Aber dazu brauchen Sie diese Grundlage, und zwar jetzt und nicht erst mit der Totalrevision des Baugesetzes.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Das Thema Mobilfunk fordert endlich eine gesetzliche Grundlage für eine Infrastrukturplanung auf lokaler, aber auch auf kantonaler wie aber auch auf Bundesebene. Gegenwärtig herrscht eine sehr unbefriedigende Situation. Wo Mobilfunkantennen stehen, ist Strahlung als unsichtbare, gesundheitliche Belastung allgegenwärtig. Dies bereitet vielen Eltern Angst und Sorge. Für die Einrichtung oder Ablehnung von Mobilfunkanlagen bedarf es einer gesetzlichen Grundlage, damit die Gemeinden und die Behörden, gerade in Gebieten von Schulen, Familien und alten Personen, sich für eine gute Planung einsetzen können, um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden und sich so schützen können. Die Lebensqualität der Betroffenen wird damit angehoben.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Wir haben heute unseres Erachtens, aus Sicht der CVP-Fraktion, keine befriedigende Situation im Vollzug in diesem Bereich. Wir haben eine Zunahme von Rechtsmittelverfahren, wir haben eine Zunahme von Gemeinden, die relativ salopp entscheiden, ausserhalb des rechtlich Zulässigen, und das erscheint aus Rechtsstaatlichkeit kein guter Zustand zu sein. Die Gemeinden können heute keine Positivplanung machen in ihrem Baureglement, das ist völlig klar. In einem Rechtsmittelverfahren würde eine solche Regelung kassiert, und es ist logisch, dass die Mobilfunkbetreiber solche Rechtsmittelverfahren anstreben würden. Umgekehrt haben verschiedene Gemeinden das Bedürfnis, diese Vollzugsproblematik besser in den Griff zu bekommen, und hierfür könnten Positivplanungen ein tauglicher Ansatz sein. Wir brauchen dafür wie erwähnt eine konkrete Grundlage, sonst können die Gemeinden nicht aktiv werden. Ich betone: Es geht um eine Legitimation für Gemeinden, die in diesem Bereich etwas tun wollen. Es ist nicht so, dass wenn man das Gesetz so anpasst, dass jede Gemeinde muss, aber es gibt in der Planungsautonomie der Gemeinde die Möglichkeit, dieses Instrument der Positivplanung einzusetzen, wie es andernorts offensichtlich nach meinem Kenntnisstand auch schon gemacht wird. Natürlich werden die Vollzugsprobleme damit nicht restlos gelöst. Aber der Vorsteher des Baudepartementes kann auch nicht so tun – den Kopf in den Sand stecken – und sagen, ja, wir lassen alles so bleiben. Sie kennen das Vollzugsthema sehr gut. Wir haben in verschiedenen andern Bereichen auch darüber gesprochen, dann müssen Sie konkrete Grundlagen haben, und diese haben wir gegenwärtig nicht.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

Mit dieser Problematik haben wir uns schon einige Male auseinandergesetzt. Vor zwei Jahren war es v.a. die Region Wil, jetzt hat sich die Region um Rapperswil-Jona um diese Problematik bemüht. Sie wissen ganz genau, dass in dieser Thematik nicht viel Spielraum ist. Das Bundesgericht hat in einem hochinteressanten Entscheid eine Lücke offen gelassen, die den Gemeinden suggeriert, das Problem mit eigener kommunaler Gesetzgebung besser in den Griff zu bekommen. Wir wissen doch ganz genau, dass die Anbieter, jetzt sind es noch zwei, vorher waren es drei, einen Versorgungsauftrag des Bundes haben, nämlich die Empfänglichkeit mit den Mobilfunkanlagen sicherzustellen - das wird so praktiziert. Und jetzt gehen Sie davon aus, mit einer Positiv- und Negativplanung könnte man etwas lösen. Hier wird ganz grundsätzlich eine Standortplanung mit einer Orts- oder Zonenplanung verwechselt. Sie wissen genau, was Sie hier bestimmen wollen: Es ist der Standort einer Antenne. Damit wollen Sie vielleicht Schulanlagen oder irgendwelche sensible Orte ausnehmen. Faktum wäre vernünftigerweise, dass Sie genau dort, wo Kindergärten sind, die Antennen haben müssten, weil dieser Ort während 24 Stunden am wenigsten belegt ist. Das ist ja der Unsinn. Tatsache ist auch, dass Sie dort telefonieren, wo Sie eben sind, und nicht dort, wo die Antennen stehen. Je weiter die Antennen weg sind, desto stärker ist die Strahlung, und die Hauptprobleme hat jeder Einzelne, wenn er telefoniert. Sie können mit einer solchen Planung das Problem wohl nicht lösen.

Ich erinnere Sie, dass jede Gemeinde bereits heute sehr wohl eine Planung beeinflussen kann, indem sie mit den Anbietern spricht und ihnen einen besseren Standort anbietet. Sie wissen ganz genau, Würth-Goldach, dass dies nicht funktioniert, weil jeder, der bei sich eine Antenne aufstellen sollte, dagegen sein wird, auch wenn Sie eine Verordnung in der Gemeinde haben, dann lenken Sie die Probleme ab, aber Sie lösen sie nicht.

Wir haben den Auftrag, möglichst ein schlankes Baugesetz zu erarbeiten, damit schnelle Bewilligungen auch möglich sind. Ich staune aber, wie versucht wird, zusätzliche Bestimmungen, Auflagen, Gesetze und Artikel einzubauen, um dadurch alles zu verkomplizieren. Das bringt Sie in der Sache nicht weiter. Das Problem Mobilfunkantennen lösen Sie auch mit einer kommunalen Planung - sofern dann der nötige Spielraum tatsächlich entstehen sollte - nicht.

Ich bitte Sie, realistisch zu entscheiden. Wir sind an der Totalrevision, und dass wir 10 Jahre an einem Baugesetz arbeiten, das ist nicht die Absicht des Baudepartementes. Wir sind auf Kurs.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009