Geschäft: Flugbetrieb Zürich-Kloten

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.75
TitelFlugbetrieb Zürich-Kloten
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung23.9.2009
Abschluss19.4.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 27. Oktober 2009
VorstossWortlaut vom 23. September 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
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Statements
DatumTypWortlautSession
19.4.2010Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden; sie entspricht weitgehend den Erwartungen.

Entgegen den Befürchtungen gewisser Ratsmitglieder hatte die parteiübergreifende Interpellation nie das Ausspielen von Regionen zum Ziel. Die Regierung selbst hält in Ihrer Antwort aber fest, dass mit dem Fortgang des SIL-Koordinationsprozesses der Druck auf eine Verlagerung des Flugbetriebs nach Osten zunahm. Konkret hätte die Betriebsvariante «J optimiert» auch für die Region Rapperswil-Jona eine grosse Belastung durch Landeanflüge über Rapperswil-Turbenthal zwischen 10 und 16 Uhr zur Folge. Dies bedeutet, dass beide Regionen gemeinsam gegen die Betriebsvariante «J optimiert» kämpfen müssen. Diese Anstrengungen sind insofern von besonderer Bedeutung, weil die Zürcher Regierung auf Drängen von Regierungsrätin Rita Fuhrer, welche im Verwaltungsrat von Unique sitzt, die Betriebsvariante «J optimiert» dem Bazl eingereicht hat. Die Interpellanten nehmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die Regierung im Rahmen ihrer Stellungnahme zum Schlussbericht des SIL-Koordinationsprozesses gegen die Variante «J optimiert» ausgesprochen hat. Die St.Galler Regierung muss indessen zusammen mit den Kantonen Aargau, Schaffhausen und Thurgau, welche diesbezüglich gleichlautende Interessen haben, den Druck auf das Bazl gegen die Betriebsvariante «J optimiert» aufrechterhalten. Es muss vermieden werden, dass diese Betriebsvariante in das SIL-Objektblatt aufgenommen wird.

Was die Interpellanten vermissen, ist ein klares Bekenntnis der Regierung, dass sie eine Verlängerung der Piste 28 unwiderruflich ablehnt. In ihrer Antwort führt die Regierung lediglich aus, dass sie sich «im Rahmen der bisherigen Stellungnahmen immer auch gegen Betriebsvarianten ausgesprochen hat, die eine Pistenverlängerung notwendig machen würden». Hier erwarten die Interpellanten auch für die Zukunft eine klare Haltung.

Neuere Untersuchungen zeigen, dass die Lärmgrenzwerte bzw. die Frage der Berechnungsart der gesetzlich zulässigen Lärmbelastung durch den Betrieb von Flughäfen den Vorgaben des Bundesgesetzes über den Umweltschutz (vgl. Art. 15) immer weniger entsprechen. Die lnterpellanten erwarten deshalb, dass die St.Galler Regierung dieses Problem mit der Thurgauer Regierung nicht nur gemeinsam erörtert, sondern auch diesbezüglich die Interessen der St.Galler Bevölkerung wahrnimmt.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010