Geschäft: Gesamtverkehrsstrategie Kanton St.Gallen (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.18.02
TitelGesamtverkehrsstrategie Kanton St.Gallen (Titel der Botschaft: Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023)
ArtKR Bericht
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung12.4.2018
Abschluss18.9.2018
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht sowie Botschaft und Entwürfe der Regierung vom 1. Mai 2018
AntragKommissionsbestellung vom 11. Juni 2018
BeilageGesamtverkehrsstrategie Kanton St.Gallen (Broschüre August 2017)
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
18.9.2018Wortmeldung

Regierungsrat: Mein Kollege Bruno Damann und ich sind sehr erfreut, dass die erstmalige Gesamtverkehrsstrategie von Ihnen grossmehrheitlich gut aufgenommen wurde.

Die Gesamtverkehrsstrategie legt die Stossrichtung für ein kantonales, nachhaltiges Verkehrssystem fest. Sie orientiert sich an vier Zielen: erreichbar, ökologisch, solidarisch und sicher und finanzierbar und wirtschaftlich.

Die Gesamtverkehrsstrategie bildet die Klammer, welche die verkehrliche Planung des Kantons horizontal, also verkehrsübergreifend, und vertikal, also zwischen den verschiedenen Konkretisierungsebenen, verknüpft. Die Strategie ist die gemeinsame Grundlage für das Kapitel «Verkehr des Richtplans» und für zukünftige Strassenbauprogramme und öV. Programme, zu denen wir später auch noch sprechen werden.

Die GVS hält dazu fünf Grundsätze fest:

  1. Der Verkehr dient nicht sich selbst und findet nicht in einer Blase statt. Unser Verkehr ist untrennbar mit der Siedlungsentwicklung, der Wirtschaft und der Gesellschaft verbunden;

  2. Es braucht Konzepte für unsere räumliche Entwicklung, um den Verkehr über alle Verkehrsträger hinweg zu planen und die Herausforderungen zu bewältigen;

  3. Wir überschreiten in unseren Alltag fast täglich politische Grenzen. Der Verkehr muss somit grenzüberschreitend zu betrachten sein, das ist unumgänglich;

  4. Der Fuss und Veloverkehr hat noch Potential und wir sind der Ansicht, das bedeutendste Potential. Ziel ist es deshalb, den zusätzlichen Verkehr bestmöglich mit diesen Verkehrsträgern aufzufangen;

  5. Der knappe Raum soll möglichst effizient genutzt werden.

In diesem Sinn wird die Gesamtverkehrsstrategie für uns Richtlinie sein und ich danke Ihnen nochmals, dass Sie diesen Bericht auch gut aufgenommen haben.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-GLP-Fraktion ist für Eintreten auf die gut strukturierte und umfassende Botschaft «Verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen».

Aus unserer Sicht ist es richtig, den öffentlichen Verkehr und den Strassenverkehr in einer Vorlage zu behandeln. Zwischen den beiden Verkehrsträgern, die sich gegenseitig ergänzen und bedingen, besteht ein enger sachlicher Zusammenhang. Nur mit gleichermass starken und ausgewogenen Systemen kann die richtige und wichtige Erschliessung in unserem vielfältigen Kanton mit vertretbaren Mitteln gelingen.

In den in der vergangenen Programmen im öV ist ein grosser Ausbauschritt erfolgt, weshalb in Zukunft weitere Schritte sehr sorgfältig zu prüfen sind. Unser S-Bahn-System verlangt nach einer Erfolgskontrolle. Das ist richtig, dass man das nach fünf Jahren macht. Falsch wäre es hingegen auf einzelnen Abschnitten eines stark vernetzten Systems Veränderungen vorzunehmen, ohne die Auswirkungen auf das Gesamtsystem zu bedenken.

Im Strassenverkehr unterstützt die CVP-GLP-Fraktion die Stossrichtung der vorberatenden Kommission verschiedene wichtige Infrastrukturprojekte zu forcieren und in zusammenhängenden Etappen anzugehen, sofern sie nicht mit anderen Interessen, insbesondere in der Verkehrssicherheit, kollidieren. Auch wenn der Strassenfonds dabei stärker belastet ist, ist bezüglich seiner Alimentierung keine Hektik angesagt. Erstens werden im Laufe eines Strassenbauprogramms nie alle geplanten Vorhaben umgesetzt, wobei der Grund dafür weniger die personellen Ressourcen sondern Einsprachen, Landverhandlungen oder Widerspruch der Bevölkerung ist. Zweitens ist das Strassenfonds immer noch deutlichen plus und könnte im Falle eines Falles durchaus auch einmal ins Minus rutschen, ohne dass Strassenbauprojekte gefährdet wären.

Mit Blick auf den Finanzhaushalt unseres Kantons und auf die Steuervorlage 2017 wäre es deshalb kurzsichtig, der laufenden Rechnung Mittel zu entziehen und im Strassenfonds auf Vorrat zu horten. Wir werden uns in der Detailberatung entsprechend einbringen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir danken der Regierung für den umfangreichen Bericht mit der Botschaft und den verschiedenen Entwürfen. Die Sammelvorlage enthält eine sehr grosse Fülle von Informationen, welche die ganze Komplexität und die gegenseitigen Abhängigkeiten in der Verkehrspolitik aufzeigt.

Wir begrüssen es sehr, dass zum ersten Mal eine verkehrspolitische Gesamtsicht in einer einzigen Vorlage vorliegt, denn die Mobilität, d.h. der Strassen-, Schienen-, Fuss- und Veloverkehr muss natürlich ganzheitlich betrachtet werden. Wir stellen unter anderem fest, dass es auch neue Entwicklungen gibt, die aufgezeigt werden, so z.B. ist die Frage der nationalen Fernbusverbindungen in der Gesamtverkehrsstrategie zu Recht aufgeführt. Es wird interessant sein zu verfolgen, wie sich diese Verbindungen im Verkehrsmarkt entwickeln, ob sie Bestand haben und ob sie fester Teil des öV werden oder nicht.

Es ist notwendig, dass im Rahmen der Gesamtverkehrsstrategie die mittelfristigen Strassenbau- und öV-Programme miteinander beraten werden können und natürlich auch, dass die beiden Programme zeitlich und inhaltlich koordiniert werden. Alles hängt zusammen, denn es ist ja klar, dass die Verkehrsplanung im engen Zusammenhang mit der Raumplanung und somit mit dem kantonalen Richtplan steht.

Die Gesamtverkehrsstrategie zeigt auch klar auf, wie die einzelnen Verkehrsträger miteinander verzahnt sind. Der wiederholte Hinweis in der Strategie, dass die einzelnen Verkehrsmittel sich ergänzen und darum nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen, ist eine Erkenntnis, die mittlerweile zum Glück bei allen angekommen zu sein scheint. Wir sind der Überzeugung, dass es in der Verkehrspolitik weniger Ideologie und mehr Pragmatismus braucht, und zwar im Interesse von allen Benutzern und allen Verkehrsträgern. Dabei dürfen natürlich auch die Finanzierbarkeit und Wirtschaftlichkeit nicht vergessen werden. Das ist uns ein grosses Anliegen, hauptsächlich wenn es um weitere Angebotsverbesserungen und Ausbauschritte im schon heute ausserordentlich dichten öffentlichen Verkehr geht.

Wir werden uns in der Spezialdiskussion zu den Kantonsratsbeschlüssen über das VI. öV-Programm das XVII. Strassenbauprogramm natürlich weiter dazu äussern.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Klimaerhitzung weltweit und bei uns besonders stark. Extremwetterlagen, Wirbelstürme, Überschwemmungen, Hitzeperioden und Trockenheit. Die Kommission hat während der extrem langen Hitzeperioden getagt. Alle Mitglieder wissen, dass unsere Gletscher rasch abschmelzen. Heute können Sie im Tagblatt lesen, dass der Pizolgletscher zerfällt. Der Permafrost taut auf, Felsabbrüche wie in Gondo werden immer wahrscheinlicher. Die Fische im zu warmen Wasser verenden. Pariser Klimaabkommen, das verlangt zwingend auch von uns eine CO2-Reduktion, damit die Klimaerhitzung gestoppt werden kann.

Das alles muss doch einen Einfluss auf die Haltung der Kommissionsmitglieder haben? Weit gefehlt. Die Mehrheit blendet die Klimaerhitzung und Bedrohung unserer Lebensgrundlagen schlicht aus. Sie wollen weiterhin Strassen bauen, zusätzlichen Verkehr generieren, CO2-Ausstoss erhöhen, Platz schaffen für übermotorisierte schwere und breite Autos, in denen sich ein einziger Mensch von A nach B chauffiert oder chauffieren lässt und die Klimaanlage ihn von der realen Klimasituationen fern hält - schade bedenklich, aber leider wahr. Ich appelliere hier an diesen Rat, sich heute klimabewusster zu verhalten als die Kommission und zumindest die zusätzlichen Strassenbaubegehren alles abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates empfiehlt klar folgende Positionen zu den Geschäften 40.18.02/36.18.01/36.18.02/36.18.03 einzunehmen: Grundsätzlich werden die Geschäfte zur verkehrlichen Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023 unterstützt. Der Nationalstrassenanschluss N0156 mit dem Zubringer 01 Rorschach Autobahnanschluss plus (??) ist für die Wirtschaft der Region Rorschach zwingend. Die Wirtschaftsgruppe setzt sich klar für die Realisierung ein. Der Antrag der vorberatenden Kommission in Bezug auf die Erträge aus den Verkehrsbussen, rund 22 Mio. Franken, soll unterstützt werden. So kann sichergestellt werden, dass die künftigen Strassenbauprojekte finanziert werden können. Der Mittelentzug aus dem allgemeinen Haushalt erachtet die Wirtschaftsgruppe als zweckmässig. Zudem soll der Antrag der vorberatenden Kommission für die Aufwendungen für die Ausgaben der Verkehrspolizei unterstützt werden. Erhöhung um 10 Prozent anstelle Streichung 16 Prozent gemäss Antrag der Regierung.

Der Antrag der vorberatenden Kommission den Personalaufwand im Tiefbauamt zur Umsetzung des 17. Strassenbauprojektes und der Agglomerationsprojekte im Aufgaben- und Finanzplan 2020 bis 2022 ab 2020 jährlich durch Mittel aus dem Strassenfonds um 1 Mio. Franken zu erhöhen wird klar abgelehnt. Die Mittel des allgemeinen Haushalts sind im Rahmen des Personalplafond dafür zu verwenden.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

zu S. 11 der Beilage.

Ich würde Sie gerne auf S. 11 aufmerksam machen in diesem farbigen Papier. Auf S. 11 steht als Titel «Das Verkehrsangebot soll auf eine konzentrierte Siedlungsentwicklung abgestimmt werden». Sie merken, Raumplanung ist eine wichtige Sache. Und dann unter Siedlung und Verkehr ist hier eine Zielformulierung festgehalten, die möchte ich Ihnen ans Herz legen: «Ziel ist es, den zusätzlichen Verkehr möglichst über den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr aufzufangen. Ich erinnere Sie daran, Regierungsrat Marc Mächler hat soeben gesagt, das grösste Potenzial sehe er beim Veloverkehr. Also bitte Velowege und keine zusätzlichen Strassen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident, zu 1.6.

Agglomerationsprogramme waren durchwegs immer wieder ein starkes Thema innerhalb der Gesamtverkehrsstrategie wie auch des 17. Strassenbauprogrammes und auch des öV-Programmes. Es hat sich gezeigt, und auch hier der Hinweis der Kommission dies explizit in der Beratung des Rates festzuhalten, dass die Abstimmung zwischen Aggloprogrammen und den zukünftigen Verkehrsprogrammen eine hohe Wichtigkeit beigemessen werden muss und dies auch seitens des Bundes, welche die Agglomerationsprogramme zeitlich straffen wird. Das heisst, die vierte Generation wird sich auf einer neuen Zeitachse bewegen. Es werden schnellere Programme durchgeführt als das bis jetzt noch bekannt war. Dies wird auch einen gewissen Einfluss auf den Kanton St.Gallen haben mit dem Strassenbauprogramm wie auch mit dem zukünftigen öV-Programm. Deshalb hier der Hinweis, die Agglomerationsprogramme sind zusammen mit der Gesamtverkehrsstrategie des Kantons St.Gallen ganzheitlich zu betrachten.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Päsidium sieht drei Eintretensdiskussionen vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin: Der Präsident der vorberatenden Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme vom Bericht Gesamtverkehrsstrategie Kanton St.Gallen fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Ratspräsidentin, stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorliegende Gesamtverkehrsstrategie, die erstmals das Strassenbau- sowie das öV-Programm in einem Gesamtpaket zusammenfasst, hat durchaus positive Aspekte. Der Grundsatz unter Abstimmung von Siedlung und Verkehr auf S. 11 der Gesamtverkehrsstrategie sagt: «Ziel ist es, den zusätzlichen Verkehr möglichst über den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr aufzufangen.» Das ist aus der Sicht der SP-GRÜ-Fraktion grundsätzlich ein akzeptabler Lösungsansatz. Auch dass die Unterhaltskosten der Kantonsstrassen durch den Strassenverkehr finanziert werden, ist konsequent und richtig.

Im 17. Strassenbauprogramm nimmt der Kantonsrat diesbezüglich Kosten von 338,5 Mio. Franken zur Kenntnis. Die Förderung des öV im 6. öV-Programm mit Aufwendungen von 372,8 Mio. Franken ist unseren Erachtens auch anzuerkennen. In diesem Kostenrahmen wird nicht nur das bestehende Angebot bestärkt, sondern unter anderem das Angebot der Busse erweitert.

Da sich die Planung im Strassenbau immer noch primär an der Nachfrage sowie an umweltschädlichen alten Technologien orientiert, wird von unserer Fraktion im Grundsatz kritisiert. Eine nachhaltige Verkehrspolitik würde z.B. neue Trends berücksichtigen, aktuelle Lernprobleme beheben und angebotsorientiert operieren. So wird mit dem aktuellen 17. Strassenbauprogramm weder den zukünftigen selbstlenkenden Fahrzeugen noch dem Lärmschutz geschweige denn den begrenzten Landesressourcen adäquat Rechnung getragen.

In der Gesamtverkehrsstrategie ist festgehalten, dass die Strategie alle Verkehrsarten gleichwertig umfassen soll. Wir stellen jedoch fest, dass das Schwergewicht klar auf dem motorisierten Individualverkehr gelegt wird. Noch mehr teure Strassen und Autobahnanschlüsse werden vorgeschlagen. Viele der in den Aggloprogrammen festgeschriebenen nötigen Verbesserungen im Fuss- und Veloverkehr hingegen drohen unter den Tisch zu fallen. Im 6. öV-Programm werden mehr als 10 Mio. Franken weniger geplant dafür als im 5. öV-Programm. Vor der Realisierung eines A-Projekts sollen erst die flankierenden Massnahmen projektiert und deren Finanzierung gesichert werden. Hiermit wäre bereits ein Kommitment bzw. eine verbindliche Verpflichtung der beteiligten Gemeinden vorhanden, die bereits frühzeitig eine positive Wirkung in den betroffenen Agglomerationsgebieten erzielen würde. Der Kanton würde erst nach dem erfolgten Kommitment mit der Projektierung beginnen, was sich sicher auch in den Kosten positiv auswirken würde, da es weniger Verzögerungen gäbe. Mindestens müsste die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zeitgleich mit der Realisierung der kantonalen Bauvorhaben erfolgen.

Mit diesem Änderungsvorschlag sprechen wir nicht die sanierungsbedürftigen Strassen an, diese sind davon ausgenommen. Der SP-GRÜ-Fraktion ist es wichtig, dass es keine zusätzlichen Strassenflächen für den motorisierten Individualverkehr gibt. Die Kapazitäten der Strassenräume zu Gunsten des öV, Busspuren, Velo- und Fussverkehr sollten hingegen ausgebaut werden.

Wir verweisen nochmals auf den Grundsatz zu Siedlung und Verkehr: Ziel ist es, den zusätzlichen Verkehr möglichst über den öV sowie den Fuss- und Veloverkehr aufzufangen. Wir erwarten, dass sich in der Regel die Summe der Verkehrsfläche für den motorisierten Individualverkehr in einem Projekt nicht erhöht. Mit Kompensationsmassnahmen an eher unattraktiven Lagen zu Gunsten attraktiver Lagen solle dies möglich sein. So soll nicht durch unberührte Feld-, Wiesen- und Waldlandschaft ein Zubringer gebaut werden, wenn bereits in zumutbarer Nähe Strassenflächen mit geringer Aufenthaltsqualität wie z.B. eine Industriestrasse oder Strassen mit wenig Wohnraum vorhanden sind.

Zusammenfassend: Die Gesamtverkehrsstrategie sollte den Menschen und der Umwelt zu Gute kommen und nicht dem motorisierten Individualverkehr mehr Platz verschaffen damit dieser weiter zunehmen kann. Zusätzlicher Verkehr, der durch Wachstum der Siedlung und Orte entsteht sollte platz- und umweltschonend, öV und fuss- und veloverkehrfreundlich aufgefangen werden.

Wie eingangs erwähnt, ist die vorliegende Gesamtverkehrsstrategie grundsätzlich eine akzeptable Lösung. Die SP-GRÜ-Fraktion stellt ernüchtert fest, dass die in der Gesamtverkehrsstrategie proklamierte Ausgewogenheit zwischen öV und Strassenbauprogramm in der Kommission mit Füssen getreten wurde. Das Strassenbauprogramm wurde mit einer Vielzahl von zusätzlichen Strassenbauprojekten belastet, was gegen 30 Mio. Franken zusätzliche Kosten verursachen wird. Beim öV hingegen waren Verbesserungsvorschläge chancenlos. Unsere Anträge bei den beiden Programmen wurden allesamt abgelehnt.

Die oft beschworene bürgerliche Sparpolitik wurde beim Strassenbauprogramm in den Wind geschlagen. Die vorberatende Kommission hat das Strassenbauprogramm überrissen aufgebläht. Das ist nicht im Sinne eines schonungsvollen Umgangs mit unseren personellen und finanziellen Ressourcen, geschweige denn im Sinne der Umwelt.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Beim etwas holperigen Titel «Die verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen 2019 bis 2023» handelt es sich um eine Botschaft, welche gesamthaft die vier genannten Botschaften umfasst. Die vorberatende Kommission tagte an gesamthaft vier Tagen während der politischen Sommerpause. Aufgrund der Beratung dieser Grossvorlage wurde eine 21er-Kommission eingesetzt. Die Zusammensetzung veränderte sich aufgrund der Themen und der Möglichkeiten einen Stellvertreter zu entsendem verschiedentlich. Ich verzichte auf die namentliche Nennung der Änderungen in der Kommission. Seitens der Regierung und der Verwaltung waren das Baudepartement mit Regierungsrat Marc Mächler und das Volkswirtschaftsdepartement mit dem Vorsteher Regierungsrat Bruno Damann vertreten. Die Vorsteher wurden durch ihre leitenden Beamten begleitet.

In der ersten Sitzung der Kommission wurde die Gesamtschau der Regierung zu allen Geschäften getätigt. Die Fraktionen äusserten sich ebenfalls im Sinne eines Gesamtüberblicks zu den Geschäften. Analog der Beratung hier im Rat hat die vorberatende Kommission zu jeder Botschaft eine separate Eintretensdiskussion geführt. Ich erlaube mir, mein Votum auf die gesamte Botschaft zu konzentrieren und mich in den einzelnen Eintretensdebatten nur sporadisch zu melden.

Ich bedanke mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern der vorberatenden Kommission, wie auch bei der Regierung und der Verwaltung für die spannenden vier Kommissionstage und dem Ergebnis.

Mit der Zusammenlegung der Botschaft wünscht der Kantonsrat eine Gesamtübersicht, besonders eine Gesamtdiskussion über die verkehrliche Entwicklung im Kanton St.Gallen. Es soll erreicht werden, dass der öffentliche Verkehr und der Individualverkehr gegenseitig abgestimmt und auf Entwicklungen reagiert werden kann und das Konkurrenzdenken in ein gemeinsames Denken umgewandelt wird. Oftmals haben Angebote und bauliche Investitionen im einen Bereich direkten Einfluss auf die andere Verkehrslösung. In der gesamten Beratung konnte festgestellt werden, dass die derzeit laufenden Agglomerationsprogramme im engen Zusammenwirken mit der vorliegenden Botschaft stehen.

Die Gesamtverkehrsstrategie des Kantons St.Gallen stellt dem übergeordneten Rahmen für die Mittel und langfristige Entwicklung des kantonalen Verkehrssystems dar. Sie definiert strategische Stossrichtungen und setzt entsprechende Ziele. Insbesondere werden grundsätzlich zur Abstimmung von Siedlung und Verkehr sowie zur Koordination zwischen Verkehrsmitteln festgelegt. Darüber hinaus wird auch der Umgang mit den Herausforderungen der künftigen Mobilität aufgezeigt. Im Zentrum der Diskussion über die Gesamtverkehrsstrategie stand der Gedanke, dass Strassen-, Schienen-, Fuss- und Veloverkehr ganzheitlich angeschaut werden müssen.

Hier eine kleine Klammerbemerkung: Wir sprechen nicht mehr vom Langsamverkehr, sondern vom Fuss- und Veloverkehr. In den kommenden Jahren stehen alle Verkehrsträger bezüglich Erhalt und Erneuerung der Infrastruktur wie auch der betreffende Betrieb und Unterhalt vor grossen Herausforderungen. Für die vorberatende Kommission ist deshalb wesentlich, dass die Strassenbau- und öV-Programme miteinander beraten sowie zeitlich und inhaltlich koordiniert werden. Dies umso mehr als die Verkehrsplanung in engem Zusammenhang mit der Raumplanung und damit dem kantonalen Richtplan steht. Der grösste Erfolg des letzten öV-Programms war die Einführung der S-Bahn St.Gallen im Dezember 2013. Damit wurde die Leistung um 30 Prozent ausgebaut. Mit dem VI. öV-Programm erfolgt nun ein Ausbau des Bahnangebots, wo eine grosse zusätzliche Nachfrage besteht.

Ab dem Jahr 2019 soll zwischen St.Gallen und Konstanz der Regioexpress stündlich verkehren. Weiter nimmt im Jahr 2019 die Durchmesserlinie der Appenzeller Bahnen den Betrieb auf. Im Dezember 2020 ist geplant, die erste Etappe der Stadtbahn Obersee zu eröffnen. In den Regionen Wil, Fürstenland und St.Gallen Ost fahren die Regional- und Ortsbusse zudem häufiger.

Die vorberatende Kommission unterstützt das vorgelegte öV-Pprogramm stellt dem Kantonsrat aber den Antrag an die Regierung, die S-Bahn des Kantons St.Gallen einer Erfolgskontrolle zu unterziehen, bis spätestens zum Vorliegen des nächsten öV-Programm von 2024 bis 2028 soll eine Neukonzeption für ein künftiges gezielt verdichtetes S-Bahn-Angebot entwickelt werden.

Zum Strassenbauprogramm: Das letzte Strassenbauprogramm beinhaltete den Baubeginn für die Umfahrung Bütschwil und die zweite Etappe der Umfahrung Wattwil. Das XVII. Strassenbauprogramm sieht den Abschluss der beiden Umfahrungsprojekte vor. Mehrere Projekte sollen bis 2023 weiter weiter geplant und deren Umsetzung gestartet werden. Dazu gehören unter anderem die Grossprojekte «Engpassbeseitigung St.Gallen», «Autobahnanschluss Wil West» oder der Zubringer in Rorschach. Die Gesamtkosten für alle Projekte im neuen Strassenbauprogramm betragen rund 529 Mio. Franken. 356 Mio. Franken übernimmt der Kanton St.Gallen, die restlichen 173 Mio. Franken trage Bund, Gemeinden und dritte.

Grundsätzlich ist die vorberatende Kommission mit dem XVII. Strassenbauprogramm einverstanden. Sie beantragt Ihnen jedoch diverse Ergänzungen: So sind die Projektierungsarbeiten bei der Engpassbeseitigung St.Gallen mit Güterbahnhof und Tunnel Liebegg mit hoher Dringlichkeit zu bearbeiten.

Projekte zu Strassenraumgestaltung sollen zukünftig für den motorisierten Privatverkehr keine Einschränkungen der Leistungsfähigkeit haben. Weiter sollen Lärmsanierungen durch raumplanerische Massnahmen ermöglicht werden. Auf Tempo-30-Zonen soll in diesem Zusammenhang mit Lärmsanierungen verzichtet werden. Aufgrund mehrerer Änderungsvorschlägen, welche Sie auf dem gelben Blatt sehen, das Bauvorhaben der ersten Priorität soll der Strassenfonds mit Erträgen aus den Verkehrsbussen erhöht werden. Auch dieser Antrag sehen Sie auf dem gelben Blatt.

Eine weitere Massnahme ist, den Betrag an die Verkehrspolizei lediglich um 10 Prozent, nicht wie in der Botschaft vorgesehen um 16 Prozent, zu erhöhen. Diese Verschiebungen haben zur Folge, dass der Personalaufwand aus dem Strassenfonds um 1 Mio. Franken erhöht wird.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen zudem zwei Gesetzesänderungen: Die Regierung soll die gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Vergünstigungen von emissionsarmen Fahrzeugen anpassen. Dazu wurde Regierungsrat Fredy Fässler ihn die Sitzung eingeladen, um Auskunft über gewisse Themen zu erteilen, welche das Strassenverkehrsamt betrifft.

Ziel ist es, grosse Investitionsvorhaben zu ermöglichen und die steigenden Unterhaltskosten, den Nachholbedarf für Sanierungen und Substanzerhaltung sowie die erforderlichen Investitionen bei den Kantonsstrassen zu finanzieren.

Teil der Botschaft ist auch der Kantonsstrassenplan, wie bereits durch die Präsidentin erwähnt. Der Plan zeigt auf, welche Kantonsstrassenabschnitte aus dem Kantonsstrassennetz entlassen werden. Die Änderung ergeben sich mehrheitlich aus dem neugeschaffenen Nationalstrassen und aus dem Agglomerationsverkehrsfonds.

Die vorberatende Kommission bittet Sie, auf die Vorlagen einzutreten und diesen mit den gemachten Änderungen seitens der Kommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Schweiz verfügt heute über ein gut ausgebaute und qualitativ hochstehende Verkehrsinfrastruktur. Diese ist eine wichtige Erfolgsposition unseres Landes, die es zu halten gilt. Leider besteht diesbezüglich aber in der Ostschweiz weiterhin Nachholbedarf. In den kommenden Jahren stehen die Verkehrsträger bezüglich Erhalt und Erneuerung der Infrastruktur auch betreffend Betrieb und Unterhalt vor grossen Herausforderungen. Die erwartete Bevölkerungszunahme und das weiterhin steigende Mobilitätsverhalten, sei im Berufsverkehr und im privaten Freizeitverkehr, wird diese Trends noch verstärken. Die Siedlungsentwicklung ist noch besser mit der Verkehrspolitik abzustimmen, die gut auch mit den Nachbarn abgestimmten Agglomerationsprogramme und deren Massnahmen sind umzusetzen. Hier warten wir auf die fälligen Entscheide des Bundes, um insbesondere Klarheit über die verfügbaren finanziellen Mittel zu erhalten. Ein Intelligentes Mit- und Nebeneinander der einzelnen Verkehrsträger ist Grundvoraussetzung für eine sinnvolle Verkehrspolitik, die auch technologische Weiterentwicklungen wie die E-Mobilität umfassen soll. Insbesondere stehen für uns nahestehende Schwerpunkte im Vordergrund. Die diversen Verkehrsnetze sind miteinander und auch über den Kanton hinaus zu verknüpfen, um Strasse und Schiene miteinander abzustimmen und um auch die freie Wahl des Verkehrsmittels zu ermöglichen. Die Finanzierung der Strassenprojekte ist im Kanton St.Gallen wie bis anhin über einen eigenen Fonds sicher zu stellen. Dieser Fonds darf aber nicht weiter für strassenfremde Zwecke verwendet werden. Bei Bedarf er zusätzlich zu äufnen. Die Tarif-Systeme beim öV sind zu vereinheitlichen – eine Reise, ein Ticket. Dem Flughafen alten Rhein ist ein Standortvorteil zu entwickeln. Die Verflüssigung des Strassenverkehrs soll gefördert und nicht mit unvernünftigen Schikanen gar verschlechtert werden. Kein Tempo 30 auf Durchgangsstrassen, Bushaltestellen gehören wo immer möglich in separate Busbuchten und nicht auf die Hauptstrasse. Die Beseitigung bestehender Engpässe auf dem Strassennetz sollen im Wissen aller Schwierigkeiten mit Nachdruck vorangetrieben werden. Das Jahrhundertprojekt der Engpassbeseitigung im Raume St.Gallen, dritte Röhre, Teilspange, Güterbahnhof und Anschluss Liebegg hat für uns höchste Priorität.

Ein Hinweis auf die Interpellation 51.18.15 «Gesamtverkehrsstrategie – wo bleiben Gesamtsicht und Aussenblick?», in der Antwort der Regierung vom 5. Juni 2018 wurde die Komplexität aufgezeigt. Die Verkehrspolitik darf nicht defensiv verfolgen, und muss mit dem grenznahen Ausland und den Nachbarkantonen abgestimmt werden.

Erwähnt ist in der Botschaft, dass sich 39 Prozent des Kantonsstrassennetzs in einem kritischen bis schlechten Zustand befinden. Wir sind der Auffassung, dass die weitere Verschlechterung der Strassenzustands zu stoppen ist, um diesen längerfristig wieder zu verbessern. Bei der Finanzierung der verschiedenen Verkehrsinfrastrukturen wird zunehmend auf Co-Finanzierungen durch Bund, Kanton und Gemeinden abgestellt. Da prallen unweigerlich verschiedene Interessen aufeinander.

Zur künftigen Finanzierung der geplanten Ausbauten des öV und des Kantonsstrassenprogramms braucht es eine entsprechende solide Finanzierung. Dazu hat die vorberatende Kommission zwei Kommissionsmotionen eingereicht.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig vom Bericht «Gesamtverkehrsstrategie des Kantons St.Gallen» Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

legt seine Interessen offen für den TCS auf Bundes- und Kantonsebene.

Die Gesamtverkehrsstrategie des Kantons St.Gallen ist samt den darin zusammenhängenden Beschlüssen im Grundsatz zu unterstützen. Bei der Auslegung der Umsetzung in der Praxis sind folgende fünf Prämissen zu beachten:

  1. Die freie Wahl des Verkehrsmittels. Wer eine Dienstleistungen Verkehrsbereich Nachtrag, muss frei und ohne staatlichen Einfluss zwischen privaten und öffentlichen Verkehrsmitteln wählen können. Der technische Fortschritt soll genutzt werden, um umweltfreundliche Verkehrsmittel zu erhöhen. Dazu gehören auch Trends für die Verschmelzung des motorisierten Individualverkehrs mit dem öffentlichen Verkehr, selbst fahrende Mobilität und alternative Antriebstechnologien.

  2. Infrastruktur orientiert sich an der Nachfrage. Die Infrastruktur muss den Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wirtschaft genügen. Dabei gilt es die besonderen topografischen Verhältnisse sowie die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Erwartungen im Kanton St.Gallen zu berücksichtigen.

  3. Die Mobilität der Bevölkerung und die Erschliessung des Kantons. Hier ist die Erreichbarkeit sicherzustellen. Die Erreichung dieses Ziel setzt voraus, dass zwei verschiedene Ansätze gleichzeitig verfolgt werden. Zum einen kommt der Erreichbarkeit mittels des motorisierten Individualverkehrs im ländlich geprägten und teilweise gebirgigen Kanton St.Gallen in Zukunft ein grosser Stellenwert zu. Wirtschaftsstandorte, Arbeitsplätze und Wohngebiete müssen erreichbar sein mit dem wesensgerechten Verkehrsmittel. Eine Ausgrenzung von Lagen, welche nicht zu Hauptverkehrszeiten mindestens mit dem öV Güteklasse D und mit einer Buserschliessung in einem Halbstundentakt erschlossen sind, das ist nicht zielführend. Das Pferd wird hier mit dem Schwanz aufgezäumt. Die Nachfrage z.B. nach einem Busangebot muss vorhanden sein. Wie die Erfahrung zeigt, fahren an vielen Standorten die Busse praktisch leer, auch hier gilt, die Bevölkerung ist nicht Steuermasse, sie selbst hat ein gutes Gspür was effizient ist. Ist für die Bevölkerung der Fussweg, das Velo oder das Auto geeigneter, so trifft sie die Wahl selbst. Die Bevölkerung kann man nicht einfach umerziehen.

  4. Die Entwicklung von Siedlung und Verkehr. Der zusätzliche Verkehr ist über das je effizienteste Verkehrsmittel abzuwickeln. Die Verfassung gebietet die Verhältnismässigkeit zu wahren. Die Bevölkerung ist nicht einfach umerziehbar. Effizienz ist zu messen an der Geschwindigkeit, Reise- bzw. Transportzeit, an einer Erreichbarkeit zu Betriebszeiten, Energieverbrauch, Alter, eingeschränkte Mobilität, dies ist alles in einer volkswirtschaftlichen Betrachtungsweise zu betrachten. Einseitige Vorgaben und Priorisierungen wie von öV und Langsamverkehr sind als ideologische Denkverbote dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz nur beschränkt zugänglich und daher untauglich. Die Nutzung der verschiedenen Verkehrsarten hat möglichst wesensgerecht allein nach der Effizienz zu erfolgen.

  5. Die Umgestaltung von Strassenräumen. Strassenräume werden nach Verkehrsmitteln nach ihrer Nachfrage und Eignung zugeteilt, jeweils unter Berücksichtigung der Sicherheit. Auch hier ist eine rein ideologische Priorisierung von öV, Fussgänger oder Velofahrer abzulehnen. Der motorisierte Individualverkehr ist viel mehr zu bewältigen und hat auf den verkehrsorientierten Strassen Vorrang. Temporeduktionen dürfen nur in geeigneten Fällen eingeführt werden, wo es zum Beispiel aus Gründen der Sicherheit notwendig ist. Für Fahrbahnhaltestellen wird der Umbau von Busbuchten zu Fahrbahnhaltestellen nur dort geduldet, wo nachweislich einzig die Stauräume verlegt werden und keine Beeinträchtigung des motorisierten Individualverkehrs erfolgt. Darüber hinaus ist der Nachweis zu erbringen, dass durch die Massnahmen dem öffentlichen Verkehr ein Vorteil erwächst. Dosier- (??09.29.00) und Pförtneranlagen dürfen nur dazu eingeführt werden, den Verkehrsfluss zu halten und so viel Verkehr wie möglich abzuführen. Es soll auch kein Schleichverkehr produziert werden, denn die Quartiere müssen sicher bleiben. Betriebs- und Gestaltungskonzepte dürfen deshalb die Kapazität der betroffenen Kantonsstrassen nicht reduzieren.

Zusammenfassend ist festzuhalten, der motorisierte Individualverkehr ist zu bewältigen hat auf verkehrsorientierten Strassen Vorrang. Zusätzlicher Verkehr ist über das effizienteste Verkehrsmittel abzuwickeln. Die Regierung und die Verwaltung mögen daran denken, die Bevölkerung ist nicht nach eigenem Gusto zu allem erziehbar. Der mobile Bürger ist nicht Manovriermasse des Staates sondern dessen Auftraggeber, dessen Kunde und letztlich auch dessen Souverän.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018
18.9.2018Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat sich innerhalb der Beratung zu der Gesamtverkehrsstrategie auch zur Vorlage selbst geäussert und dabei wurde ich gebeten als Kommissionspräsident festzuhalten, dass bei einer weiteren Auflage der Gesamtverkehrsstrategie die entsprechenden Vernehmlassungen erweitert werden sollten und so in einem grösseren Rahmen stattfinden würden. Der Einbezug der politischen Parteien in den Bereich der Gesamtverkehrsstrategie wurde mehr gewünscht, damit Sie sich schon von Beginn weg dazu verlauten können.

Auch wurde zusätzlich in der gesamten Verkehrstrategie der Wunsch dazu zuhanden der Regierung geäussert, dass rückwirkend das vergangene Programm im öV wie auch im Individualverkehr verstärkt aufgezeigt werden soll, dies in Verbindung mit den Agglomerationsprogrammen.

Session des Kantonsrates vom 17. bis 19. September 2018