Geschäft: Grundwasserbewirtschaftung im Kanton St.Gallen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.12.03 |
Titel | Grundwasserbewirtschaftung im Kanton St.Gallen |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Verkehr, Bau, Energie, Gewässer |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 22.9.2009 |
Abschluss | 5.6.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 23. April 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 30. April 2012 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 27. April 2012 | |
2.8.2019 | Botschaft | Bericht der Regierung vom 6. März 2012 mit Anhang | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der Regierung vom 15. Mai 2012 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.12.03 voKo Grundwasserbewirtschaftung im Kanton St.Gallen | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
5.6.2012 | Gesamtabstimmung | 95 | Zustimmung | 1 | Ablehnung | 24 | |
5.6.2012 | Abschnitt 7 Ziffer 2 | 67 | Antrag der vorberatenden Kommission | 35 | Antrag der Regierung | 18 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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5.6.2012 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen als langjährig politisch Verantwortlicher für eine grosse öffentliche Wasserversorgung, die über die Kantonsgrenzen hinaus reicht, offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Grundwasser ist für uns alle ein essentielles Lebensmittel, ein grundlegendes Gut. Diese überragende Bedeutung rechtfertigt somit die Erstellung und auch die Diskussion des vorliegenden Berichtes. Auch wenn sich dieser natürlich primär mit der Nutzung des Grundwassers auseinandersetzt, so hat der Schutz der Grundwasserressourcen für die FDP-Fraktion eine sehr hohe Priorität. In der Interessensabwägung zwischen den Nutzungsmöglichkeiten, auch den energetischen Nutzungsmöglichkeiten, und den Schutzinteressen gewichtet sie letztere als höher. Erfreulicherweise arbeiten die Verantwortlichen aller Behörden und Wasserversorger - dort übrigens auch sehr viele Milizpersonen - für diese Schutzziele sehr eng zusammen. Wenn man den viel zitierten, aber sehr oft falsch verstandenen Grundsatz der Nachhaltigkeit exemplarisch anwenden möchte, so wäre das Grundwasser ein Paradebeispiel dafür. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist der Bericht von sehr hoher Qualität. Er ist umfassend, gut strukturiert und gibt eine breite Übersicht über dieses wichtige Thema. Der Blick über die Kantonsgrenzen hinaus ist vielleicht etwas zu kurz geraten, halten sich doch die Grundwasserleiter nicht unbedingt an die politischen Grenzziehungen. Die Grundwasservorkommen sind - wenn man auf Seite 43 des Berichts dem Leitsatz 5 ansieht - ganzheitlich zu beurteilen. Die FDP-Fraktion hätte gerne noch etwas mehr über die aktuellen Gebührentarife und die Länge der Bewilligungsverfahren erfahren. Betreffend der Lenkungsinstrumente und der Abgaben ist sie der Meinung, dass die Gebühren weiterhin tief zu halten sind und zwar sowohl im Bereich der energetischen Nutzung als auch im Bereich der Trinkwassernutzung. Mit den im Bericht aufgeführten nachhaltigkeitsorientierten Zielen, den Grundsätzen und den Leitsätzen ist die FDP-Fraktion einverstanden. Bei den aufgeführten Massnahmen und Vorschlägen hingegen hat die FDP-Fraktion teilweise Vorbehalte, insbesondere mit Blick auf das aktuelle Sparpaket II. Die FDP-Fraktion spricht sich aus diesem Grund für den Verzicht der Massnahmen M1 und M2 sowie den Vorschlag V1 aus. Dies entspricht auch der Haltung der vorberatenden Kommission. Was die Massnahme M4 betrifft, d.h. die verstärkte Qualitätssicherung bei den Grundwassernutzungen, so beurteilt die FDP-Fraktion dies aufgrund der hohen Bedeutung des Grundwasserschutzes durchaus als sinnvoll. Die stark zunehmenden energetischen Nutzungsanlagen des Grundwassers erfordern eine verstärkte Qualitätskontrolle, wenn spätere allfällig negative Auswirkungen vermieden werden sollen. Die Ausführungen der Regierung auf dem roten Blatt haben die FDP-Fraktion überzeugt. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Nach Ansicht der CVP-EVP-Fraktion ist der Bericht der Regierung recht umfassend ausgefallen. Es ist ihr gelungen, das Thema Grundwasser sehr detailliert zu bearbeiten und die vielfältige Nutzung aufzuzeigen. Positiv ist zu vermerken, dass die Qualität des Grundwassers im Kanton St.Gallen auf einem sehr hohen Niveau ist. Und erfreulich ist auch, dass der Verbrauch an Trinkwasser pro Kopf in den letzten Jahren konstant geblieben ist. Es darf erwartet werden, dass aufgrund der verschiedenen Massnahmen der Wasserverbrauch pro Kopf auch in Zukunft nicht ansteigt. Zwei für die CVP-EVP-Fraktion kritische Punkte möchte ich herausheben. Die Angaben zur Grundwassertemperaturentwicklung beruhen auf Annahmen und sind unklar. Vor allem bei einer stärkeren Nutzung des Grundwassers für thermische Zwecke ist nicht abseh- und abschätzbar, wie sich das Grundwasser verhalten wird. Einerseits wird aus klimatischen Gründen ein genereller Anstieg bei den Wassertemperaturen erwartet, andererseits werden im Bericht Befürchtungen geäussert, dass durch den Wärmeentzug für thermische Zwecke die Temperatur des Grundwassers zu stark absinken wird. Wie Widmer-Wil bereits bemerkt hat, fehlen im Bericht auch Vergleiche über die Kantonsgrenzen hinaus, nicht nur was das Grundwasser betrifft, sondern auch Vergleiche über Gebühren und Abgaben betreffs Gewässernutzung. Die Regierung listet im Bericht vier Massnahmen und sechs Vorschläge auf. Die CVP-EVP-Fraktion findet es grundsätzlich positiv, dass die Regierung ihre Absichten klar darlegt. Darauf aufbauend sollen verschiedene, gesetzliche Anpassungen gemacht, die Abgaben überprüft und neu festgelegt sowie die Datengrundlagen, die Überwachung und Kontrollen weiter ausgebaut werden. Für die CVP-EVP-Fraktion gilt der Grundsatz, dass bei der künftigen Grundwassernutzung keine neuen Kosten zu Lasten des Staatshaushaltes und keine neuen Auflagen entstehen dürfen. Einfachere Bewilligungsverfahren sowie gerechte Gebühren, Abgaben und praktikable Wasserzinsen stehen im Mittelpunkt. In diesem Sinne unterstützt die CVP-EVP-Fraktion die Anträge der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Der Bericht ist übersichtlich und informativ. Die Leitsätze sind nachvollziehbar und sauber formuliert. Wichtig ist für die SPG-Fraktion, dass der Schutz des Grundwassers über allem steht. Sauberes Wasser ist nicht mehr selbstverständlich, wird aber in den nächsten Jahren immer wichtiger werden. Aus diesem Grund macht es Sinn, der Nutzung des Grundwassers als Trinkwasser Priorität einzuräumen. Die Energienutzung muss hintenan stehen, denn es gibt viele andere Möglichkeiten, saubere Energie zu gewinnen. Bei den Leitsätzen vermisst die SPG-Fraktion eine saubere Formulierung bezüglich des sparsamen Umgangs mit dem Grundwasser. Auch ist ihr wichtig, dass vermehrt und exakt hingeschaut wird, wer wie bohrt. Eine winzige Nachlässigkeit kann sehr fatale Folgen haben. Die SPG-Fraktion unterstützt das rote Blatt der Regierung. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | Ich gehe einig mit dem Vorsteher des Baudepartementes, was die Qualität des Grundwassers betrifft. Aber der vorberatenden Kommission ging es ja auch darum, nicht neue Kosten für den Staat zu schaffen. Der Kantonsrat ist sich einig, dass die Qualität bis jetzt gesichert wurde. Der Standard ist sehr hoch, und wir können mit diesen Ressourcen, diesen Verfahren und Kontrollen weiterfahren. Befürwortet der Kantonsrat M4, dann wird es in der neuen Vorlage der Regierung dann heissen: Der Kantonsrat hat uns den Auftrag gegeben, er hat Mehrkosten von 150'000 Franken bewilligt. Mit einer Ablehnung von M4 soll dem Baudepartement ein klarer Auftrag erteilt werden: Ja zu Kontrolle und Qualität, aber zielgerichtet, effizient und mit den vorhandenen Ressourcen. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Ich möchte noch die Abstimmungsergebnisse der vorberatenden Kommission zu den Massnahmen bekanntgeben. Massnahme 1 wurde mit 11:3 Stimmen abgelehnt. Massnahme 2 wurde mit 8:6 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt. Massnahme 3 wurde beibehalten und Massnahme 4 mit 7:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Bei Vorschlag 1 wurde mit 12:3 Stimmen abgelehnt. Dem Vorschlag 2 wurde mit 10:5 Stimmen zugestimmt, ebenso dem Vorschlag 3 mit 15:0 Stimmen zugestimmt. Dem Vorschlag 4 wurde ebenfalls mit 15:0 Stimmen zugestimmt und auch dem Vorschlag 5 wurde mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Dem Vorschlag 6 wurde mit 9:6 Stimmen ebenfalls zugestimmt. Beim letzten Vorschlag gibt es noch einen Einschub, der auf dem gelben Blatt aufgeführt ist. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die SVP-Fraktion ist sich bewusst, dass es beim Grundwasser um eine wertvolle und nicht unerschöpfliche Ressource geht. Diesem Gut soll Sorge getragen werden und ein sorgfältiger Umgang damit ist unerlässlich. Die SVP-Fraktion ist jedoch grundsätzlich gegen neuen Abgaben, Gebühren und Staatsausgaben. Sie wird die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen und die von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen M1, M2 und M4 sowie den Vorschlag V1 ablehnen. Die Massnahme M3 und die Vorschläge V2 bis V6 heisst sie gut. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | Regierungsrat: Dem Antrag der Regierung zu Abschnitt 7 Ziffer 2 ist zuzustimmen. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass der Kantonsrat mit dem Postulat 43.09.15 «Förderung der Grundwassernutzung» der Regierung folgenden Auftrag gegeben hat: «Die Regierung wird eingeladen, die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Nutzung des Grundwassers und dessen Einflussfaktoren unter Abwägung aller öffentlichen Interessen umfassend in einem Bericht darzulegen und Massnahmen sowie gegebenenfalls Vorschläge für eine Anpassung der massgebenden Gesetzgebung dem Kantonsrat zu unterbreiten.» Grundsätzlich freut mich die positive Aufnahme des Berichts. Etwas überrascht bin ich ob der Tatsache, dass die Übereinstimmung bei den geforderten Massnahmen und Vorschlägen nicht mehr so gross ist. Gemäss Verfassung hat der Kanton die Hoheit über Gewässer und ist zuständig für Konzessionen und Bewilligungen. Konzessionen und Bewilligungen können nicht unbedingt mit anderen Kantonen verglichen werden, weil die Zuständigkeiten in anderen Kantonen anders verteilt sind. Es ist allen bekannt, dass Wasser neben dem Boden und der Luft eines der drei Grundelemente für unser Leben ist. Ohne sie könnten wir gar nicht existieren. Diesen Grundlagen müssen wir auch mit Blick auf die nachfolgenden Generationen Sorge tragen. Es gibt einen persönlichen Anspruch auf Trinkwasser und der soll auch wirklich möglich sein. Des Weiteren gibt es aber auch wirtschaftliche Gründe, Wasser zu nutzen, zu gebrauchen und zu bewirtschaften. Es sind allenfalls kleine Konflikte und Differenzen, die da auftreten. Nun, die Regierung hat zur Kenntnis genommen, dass der Kantonsrat nicht primär die Qualität und die Ergiebigkeit, sondern die finanziellen Aspekte in den Vordergrund gestellt hat. Das kann man in der heutigen Zeit durchaus nachvollziehen, und die Regierung akzeptiert deshalb auch, wenn keine zusätzlichen Grundlagen bei den Massnahmen und keine grundsätzlichen neuen Kontrollen gewünscht sind. Der Kantonsrat stellt ebenfalls fest, dass das Wasser von hoher Qualität ist und geht damit mit der Regierung einig, dass das so bleiben soll und muss. Klar ist aber auch, dass Vieles unklar ist. Wasser wird heute vor allem auch thermisch zum Heizen oder Kühlen genutzt. Es wird entzogen, wieder zurückgegeben und es wird sehr viel im Grundwasser gebohrt. Da ist Diverses unklar. Genau deswegen will und darf die Regierung nicht ohne Weiteres auf Qualitätskontrollen verzichten. Es geht darum, unser Wasser unter Beobachtung und Überprüfung zu nutzen, damit die Qualität erhalten werden kann. Ich habe aber Verständnis dafür, dass die 150'000 Franken, die wir hochgerechnet haben, zu viel sind. M4 sollte jetzt aber nicht abgeblockt werden, sondern der Regierung übergeben werden. Ich möchte diese nämlich nochmals mit meinen Leuten überprüfen und herausfinden, ob die Qualtitätssicherung nicht auch mit weniger Aufwand möglich ist. Wenn das nicht möglich sein sollte, besteht später immer noch Gelegenheit, die Massnahme 4 abzulehnen. Es wäre fahrlässig, weitere Nutzungen zuzulassen, ohne die Entwicklung zu beobachten. Die Grundwassermengen sind nicht in allen Regionen des Kantons gleich. Die Nutzung ist nicht einfach von der Wassermenge abhängig und mit ihr identisch. Die anderen Massnahmen sind von der Regierung akzeptiert. Sie wird versuchen, mit den nötigen Grundlagen zurecht zu kommen und die Aufgabe im Sinn des Kantonsrates weiter zu erfüllen. Bezüglich der Vorschläge gilt dasselbe. Die Regierung wird, wie im Bericht vorgeschlagen, die Aufträge überprüfen und gewisse bestehende Ungerechtigkeiten und Ungleichbehandlungen ausgleichen. Was aber bei allem Verständnis unmöglich ist, ist günstiges oder gar kostenloses Trinkwasser. Unter dem Diktat des Sparens wird momentan alles abgelehnt, was kostet. Doch für die Erledigung seiner Aufgaben im Umgang mit dem Grundwasser hat der Kanton Aufwendungen. Die Regierung versucht, so gut wie möglich kostenneutral zu rechnen. Dazu braucht sie die Unterstützung vom Parlament. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Der Kantonsrat tritt auf die Vorlage ein. Spezialdiskussion | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen. Zur Qualitätssicherung ist anzumerken, dass bisher aus Kapazitätsgründen nur wenig kontrolliert wurde. Und bei diesen Kontrollen zeigte sich, wie im Bericht zu lesen ist, dass die kontrollierten Anlagen nur teilweise den Gesuchsunterlagen entsprachen oder erhebliche Mängel aufwiesen. Das heisst, dass die Kontrollen verstärkt werden müssen, wenn wir auch in Zukunft das Wasser bedenkenlos trinken wollen. Aus diesem Grund ist es richtig und wichtig, dass die Regierung die Kontrollen verstärkt. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |
5.6.2012 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest. | Session des Kantonsrates vom 4. bis 7. Juni 2012 |