Geschäft: Strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.11.02 |
Titel | Strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 23.9.2009 |
Abschluss | 27.4.2011 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 14. Februar 2011 | |
2.8.2019 | Botschaft | Bericht der Regierung vom 18. Januar 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 21. März 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Regierung vom 12. April 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Auftrag 3 vom 26. April 2011 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.11.02 voKo Strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.4.2011 | Wortmeldung | legt seine Interessen als Berufsschullehrer am Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen (abgekürzt GBS) offen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 1 ist zuzustimmen. Ich bin ein grosser Verfechter des dualen Bildungssystems und wundere mich über die Priorisierung der Regierung. Bildung findet für den grössten Teil der St.Galler Jugendlichen nicht an Mittel- und Hochschulen statt, sondern in einer Berufslehre. Aufgrund der Entscheide des Kantonsrates sind die Investitionen bis ins Jahr 2020 gesetzt. Das ergibt sich auch aus der grossen Übersicht des Hochbauamts «Priorisiertes Investitionsprogramm 2011-2014; Projekte im Zeitfenster bis Ende 2020 (Stand 5. Januar 2011)». Ohne andere, bereits aufgegleiste Projekte zu gefährden oder sie gegeneinander auszuspielen, muss es aber möglich sein, Investitionen am GBS ab dem Jahr 2021 auszulösen; dieser Zeitpunkt ist in der erwähnten Übersicht mit dem roten Strich markiert. Das wiederum heisst, dass die Planung ab etwa 2016 wieder aufgenommen werden muss, um bereit zu sein, mögliche Lücken aufzufüllen. Ich glaube und vertraue darauf, dass das Baudepartement beweglicher ist als eine «Kontinentalplatte». Deshalb sollte eine Planung ab dem Jahr 2016 möglich sein, ohne dass wie es vorher vom Vorsteher des Bildungsdepartements gesagt wurde alles durcheinandergebracht wird. Gerade in Wahljahren wird nämlich gerne allseits betont, wie wichtig unser einziger Rohstoff, die Bildung, ist. Das duale Bildungssystem ist ein wichtiges und sehr erfolgreiches Modell im st.gallischen Bildungssystem. Seine Stärke zeigt u.a. die St.Galler Wirtschaft und das Gewerbe auf. Hier ist konkreter Einsatz für unsere Jugendlichen gefordert, politische Lippenbekenntnisse allein bringen nichts. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen und die Anträge der vorberatenden Kommission sowie der Antrag der SP-Fraktion sind abzulehnen. Wir danken der Regierung für den umfassenden Bericht. Die FDP-Fraktion legt grossen Wert auf die Unterstützung des dualen Bildungssystems und befürwortet daher die Investitionen in die st.gallischen Bildungseinrichtungen. Im Bericht wird der Istzustand in den verschiedenen Bildungsregionen, aber auch die Entwicklung der Schülerzahlen aufgezeigt. Der Raumbedarf wird so unter Berücksichtigung verschiedener Trends ausgewiesen. Mit Ausnahme der Hochschulen ist mit einem Rückgang des Raumbedarfs zu rechnen, welcher mit der Aufgabe von jetzt zugemieteten Räumen ausgeglichen werden kann. Die im Besitz des Kantons stehenden Schulhäuser sind aber zu sanieren und die Räume dem aktuellen und künftigen Bedarf anzupassen. Den übergeordneten Grundsätzen der strategischen Schulraumplanung stimmt die FDP-Fraktion vollumfänglich zu:
In der rollenden Gesamtplanung des Baudepartementes sind rund 540 Mio. Franken alleine für Bildungsinvestitionen über die nächsten 10 bis 12 Jahre aufgelistet und priorisiert. An der letzten Session erst hat gerade dieser Rat einer Plafonierung der Investitionen auf 180 Mio. Franken jährlich mit grossem Mehr zugestimmt daran soll nicht gerüttelt werden. Bei allem Verständnis für die Situation an verschiedenen Berufsschulen dürfen wir von der rollenden Planung und Priorisierung nicht wegkommen. Es sei denn, der Rat wolle sich auf regionalpolitische Muskelspiele einlassen, welche sich bei jeder sich bietenden Gelegenheit als Bumerang erweisen können. Es sind nicht nur im Bildungswesen grosse Investitionen in Sicht, sondern auch im Gesundheitswesen und andernorts. Wenn wir jetzt an einem Faden ziehen, geht die ganze «Lismete» auf. Jedes der Investitionsvorhaben kommt in diesen Rat und muss diskutiert und genehmigt werden. Spätestens zu diesem Zeitpunkt können sich auch die Regionen wieder verlauten lassen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 1 ist zuzustimmen. Ich beziehe mich auf eine Aussage, welche die Regierung bei der Gutheissung des Postulats 43.09.06 «Investitions- und Schulraumplanung für den Berufs- und Mittelschulbereich» in ihrem Antrag vom 18. August 2009 gemacht hat. Da steht: «Bei den Gebäuden des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen (GBS) und der Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales (BZGS) drängt sich ebenfalls eine rasche Sanierung auf. Das Gebäude der GBS weist massive, teilweise auch sicherheitsrelevante Baumängel auf, und beim BZGS können die Raumbedürfnisse wegen der grossen Nachfrage nicht mehr gedeckt werden. Massnahmen bei diesen Bauten sind vordringlich.» Bei der BZGS hat sich die Situation entspannt, beim GBS im Riethüsli in St.Gallen jedoch noch nicht. Die jetzige Kehrtwendung kann ich nicht verstehen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 2 ist zuzustimmen. Niemand in diesem Saal bestreitet den dringlichen Sanierungsbedarf des Berufs- und Weiterbildungszentrums Rapperswil (abgekürzt BWZ). Deshalb freut es mich, dass auch die Regierung von ihrem ursprünglichen Vorschlag abgekommen ist, die Planung des Neubaus auf die Jahre nach 2020/2023 zu verschieben. Doch leider fehlt der Regierung der Mut, das, was sie als richtig erachtet, auch in aller Deutlichkeit zu formulieren. Sie sagt, dass sie im Rahmen der nächsten Schwerpunktplanung bereit sei, eine zeitliche Vorverschiebung des Neubaus zu prüfen. Das ist zu vage und zu unverbindlich. Das BWZ braucht endlich Klarheit, wie es weitergeht. Ansonsten nimmt die Schule nachhaltig Schaden. In den Jahren bis zur allfälligen Wiederaufnahme der Planung wird einfach weiterhin am BWZ herumgeflickt; Haus 3 muss sogar abgerissen und durch Provisoriumsbauten in Millionenhöhe ersetzt werden. Es ist nicht nur bildungspolitisch und städtebaulich verantwortungslos, 7 Mio. Franken für provisorische Schulcontainer im Altstadtgürtel von Rapperswil auszugeben, sondern auch finanzpolitisch unsinnig. Und dies alles, obwohl die Lösung für einen Neubau bereits heute auf dem Tisch liegt. Der neue Standort ist ausgewiesen, die Machbarkeitsstudie erstellt und der Wettbewerbskredit bereits budgetiert. Die Standortgemeinde ist sogar bereit, dem Kanton das neue Grundstück an bester Lage im zinslosen Baurecht zur Verfügung zu stellen. Der Kantonsrat hat es in der Hand, entweder die Problemlösung hinauszuschieben und damit die Schule bewusst zu gefährden oder aber auf die bereits auf dem Tisch liegende Lösung zu setzen, um die Berufsbildung am BWZ Rapperswil endlich wieder auf eine nachhaltige Basis zu stellen. Ich warne hier vor einem regionalpolitischen Pingpongspiel. Bei einer über 15 Jahre dauernden Investitionsplanung gibt es immer Spielraum für Änderungen. Voraussetzung ist, dass die Planung so weit fortgeschritten ist, dass gewählt werden kann. Der drohende Planungsstopp beim BWZ Rapperswil hat hohe Wellen geworfen. Innert kürzester Zeit hat sich eine Interessengemeinschaft (abgekürzt IG) «Pro Bildungsstandort Linthgebiet» gebildet. Gemeinsam mit Kantonsrätinnen und Kantonsräten aus allen Fraktionen setzen sich vom Arbeitgeberverband und den renommiertesten Unternehmen über die Lehrerschaft bis hin zu Gemeindepräsidenten und Regionalplanungsgruppen alle gemeinsam für eine starke Berufsbildung und für die überfällige Sanierung des BWZ ein. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Nach dem engagierten Votum des Vorstehers des Baudepartementes möchte ich für Ihre Entscheidfindung noch einmal an zwei Sachen erinnern. Die Dramatik, die der Vorsteher des Bildungsdepartements zu bremsen suchte, ist durchaus gerechtfertigt, und es ist tatsächlich so, dass die Mitglieder der vorberatenden Kommission von der IG «Pro Bildungsstandort Linthgebiet» zu einem Augenschein eingeladen wurden. Zusammen mit andern Kommissionsmitgliedern habe ich diese Gelegenheit wahrgenommen, und wir waren beeindruckt: Es gibt Räume, bei denen es ins Innere regnet, oder es wird in den Luftschutzkellern gearbeitet usw. Leider war vom Bildungsdepartement niemand dabei. An diesem Anlass habe ich auch erfahren, dass aus Sicht der Stadt Rapperswil-Jona der Neubau weniger kosten würde als aus Sicht des Kantons. In einer ersten Schätzung kommt die Stadt auf 53 Mio. Franken, während die Regierung in unseren Unterlagen von 80 Mio. Franken spricht. Dem Antrag, über den wir jetzt abzustimmen haben, wurde in der vorberatenden Kommission mit 8:5 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 2 ist zuzustimmen. Die FDP-Fraktion findet es unverantwortlich, dieses Bauvorhaben so weit zurückzustellen, zumal es einen grossen Teil der Jugendlichen betrifft. Diese sollen doch in Schulräumen unterrichtet werden können, die den Ansprüchen gerecht werden. Container sind keine Lösung. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: stellt Kenntnisnahme des Berichts fest. Der Kantonsrat berät Ziff. 6 des Berichts (Antrag), die Aufträge 1 bis 3 der vorberatenden Kommission und der SP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 2 ist zuzustimmen. Das Resultat der Abstimmung zu Auftrag 1 hat mich sehr enttäuscht. Das Projekt GBS hätte auch in das Gebäudesanierungsprogramm des Bundes aufgenommen werden können, weil es energetisch sehr problematisch ist. Wie schon erwähnt wurde, bin auch ich als Stadtsanktgallerin der Meinung, dass der Kantonsrat nicht nur regionalpolitisch, sondern für den ganzen Kanton denken und handeln sollte. Wenn ihm die Berufsschülerinnen und -schüler wirklich am Herzen liegen, dann muss er sich nach der Ablehnung des Projekts GBS nun für das BWZ Rapperswil-Jona einsetzen. Es wurde gesagt, dass das Baudepartement etwas flexibel sein sollte, aber wenn für die Sanierung das Geld fehlt, dann kann diese nicht so einfach vorgezogen werden. Wichtig ist jetzt, Pflöcke einzuschlagen. Der Antrag liegt auf dem Tisch. Und die SP-Fraktion zeigt auch Möglichkeiten auf, wie das Projekt finanziert werden könnte. Die SP-Fraktion fordert, dass das Gespräch mit der Stadt Rapperswil-Jona gesucht wird, denn das Projekt ist schon weit fortgeschritten. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich beziehe mich auf das rote Blatt der Regierung und möchte darauf hinweisen, dass sie in Aussicht stellt, dass eine andere Priorisierung, eine Verschiebung, aufgrund neuer Erkenntnisse möglich sein könnte. Die Regierung zeigt aber auch klar auf, dass dies frühestens mit der Schwerpunktplanung 2013/2017 der Fall sein kann. Im Weiteren möchte ich der Diskussion ein bisschen die Dramatik nehmen. Bis vor einigen Wochen nämlich war es kein Thema, dass am BWZ der Schulbetrieb nicht mehr gewährleistet sein soll. Es stimmt, dass es gewisse bauliche Probleme gibt, und dass dies nicht allen angenehm ist, ist auch klar. Aber der Schulbetrieb kann problemlos aufrechterhalten werden, und folgedessen ist diese Dramatik nicht angezeigt. Ich empfehle nochmals, das rote Blatt der Regierung genau zu studieren, denn diese kommt den Anliegen wirklich entgegen und ist bereit, eine zeitliche Vorverschiebung des Vorhabens zu prüfen. Die Regierung ist im Gespräch mit der Stadt Rapperswil-Jona. Diese Schulgebäude sind Eigentum der Stadt Rapperswil-Jona, und deshalb bedarf das weitere Vorgehen der Gespräche. Denn es gibt gewisse Unklarheiten. Im Zusammenhang mit dem Bericht hat Widmer-Mosnang vorhin darauf hingewiesen, dass die Regierung auch einen neuen Schulstandort für die Berufe im Gesundheitswesen sucht. Da stehen z.B. Wattwil und auch Rapperswil-Jona zur Diskussion. All diese anstehenden Fragen könnten dazu führen, dass das Schulraumangebot in Rapperswil neu definiert werden muss. Diesen offenen Fragen hat die Regierung bei ihrer Beurteilung Rechnung zu tragen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die vorberatende Kommission hat am 21. Mai 2011 den Bericht an einer ganztägigen Sitzung intensiv beraten. Neben den Kommissionsmitgliedern waren folgende Personen anwesend: Regierungsrat Kölliker, Vorsteher des Bildungsdepartementes; Esther Friedli, Generalsekretärin des Bildungsdepartementes; Kurt Signer, Generalsekretär des Baudepartementes; Ruedi Giezendanner, Leiter Amt für Berufsbildung; Christoph Mattle, Leiter Amt für Mittelschulen, und Rolf Bereuter, Leiter Amt für Hochschulen. Für den ersten Teil war zudem Robert Salkeld, Ernst Basler + Partner AG, Zürich, anwesend. Chompel Balok führte das Protokoll. Mit der Erarbeitung grosser Teile des Berichtes wurde das Büro Ernst Basler + Partner beauftragt. Der Projektleiter Robert Salkeld hielt ein Einführungsreferat und stellte die wichtigsten Erkenntnisse des Berichtes vor. Er hielt fest, dass die Schulräume im Kanton St.Gallen sowohl bei den Berufsschulen als auch bei den Mittel- und Hochschulen sehr gut ausgelastet sind stärker als beispielsweise im Kanton Zürich, welcher in Bildungseinrichtungen mehr investierte als wir. Der Bericht enthält eine Analyse des aktuellen Schulraumes auf der Sekundarstufe II (Berufsfachschulen und Mittelschulen) und auf der Hochschulstufe (Universität St.Gallen, Pädagogische Hochschule des Kantons St.Gallen und Fachhochschulen). Er formuliert verschiedene strategische Grundsätze für die Schulraumplanung. Als Grundlage für den künftigen Raumbedarf dienen auch die im Bericht festgehaltenen Bildungstrends. Die Kommissionsmitglieder unterstrichen insbesondere folgende vier Trends:
Einen bedeutenden Einfluss auf den Raumbedarf hat auch die demographische Entwicklung. Fazit des Berichtes: Der Raumbedarf auf der Sekundarstufe II ist aufgrund der rückläufigen Schülerzahlen eher abnehmend, auf der Hochschulstufe wird jedoch an einigen Schulen ein weiterer Ausbau nötig sein. Sie finden auf S. 87 eine Tabelle, in welcher die elf Bauvorhaben aufgelistet sind, um die es im Bericht geht. Der vorberatenden Kommission liegt diese Tabelle, ergänzt mit den voraussichtlichen Kosten der Bauvorhaben, vor. Bei den Mittelschulen und den Berufsfachschulen stehen vielerorts Sanierungen und Erweiterungen der heutigen Gebäude im Zentrum. Die vorberatende Kommission stellte fest, dass es bei den Mittelschulen zügig vorwärtsgeht: Die Kantonsschule Heerbrugg ist bereits im Bau und in Erweiterung, die Vierfachsporthalle in der Kantonsschule Sargans befindet sich ebenfalls bereits im Bau, bei der Kantonsschule Sargans soll die Botschaft noch dieses Jahr vorliegen, und bei der Kantonsschule Wattwil soll die Botschaft übernächstes Jahr diesem Rat vorgelegt werden. Ganz anders sieht es hingegen bei den Berufsfachschulen aus. Hier will sich die Regierung wesentlich mehr Zeit lassen: Im Jahr 2013 soll eine Vorlage für das Landwirtschaftliche Zentrum SG in Salez vorliegen, im Jahr 2015 eine für das Weiterbildungszentrum Toggenburg. Zur grossen Überraschung der vorberatenden Kommission soll die Planung für die beiden grössten Berufsfachschulzentren, das Gewerbliche Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen (GBS) und das Berufs- und Weiterbildungszentrum Rapperswil (BWZ), erst in den Jahren 2020 bzw. 2023 angegangen werden. Auch bei den Hochschulen werden neue Bauten notwendig, um die Lehrqualität bei einer steigenden Anzahl von Studierenden halten zu können. Es stellt sich aber zunehmend die Frage, ob und wie man das Anwachsen der Studierendenzahlen an der Universität St.Gallen beschränken könnte. Gemäss Bericht soll bei den Hochschulen rasch investiert werden. Die Vorlage für die Hochschule für Technik Buchs (NTB) liegt uns bereits vor. Die Vorlage für die Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) soll noch dieses Jahr folgen, und für den nächsten Erweiterungsbau an der Universität St.Gallen ist die Botschaft für das Jahr 2016 angekündigt. Die Priorisierung der anstehenden Bildungsinvestitionen für die nächsten 10 bis 15 Jahre, welche die Regierung vorgenommen hat, ist in die Priorisierung aller Bauten des Kantons St.Gallen eingebettet und richtet sich nach den restriktiven finanziellen Rahmenbedingungen im Bereich der Investitionen. In der Februarsession 2011 hat der Kantonsrat diese Rahmenbedingungen nochmals enger gesteckt, als es die Regierung vorschlug. Begründungen für die von der Regierung vorgeschlagene Reihenfolge der verschiedenen Investitionsvorhaben enthält der Bericht allerdings keine. Die vorberatende Kommission hat vom Bericht zustimmend Kenntnis genommen und dankt der Regierung für die breite Auslegeordnung. Der Bericht bildet eine gute Grundlage für die Beratung der künftigen Investitionsvorhaben im Bereich der Bildungsbauten. Die Reihenfolge der Priorisierung gab aber viel zu diskutieren. Etwa 80 Prozent unserer Jugendlichen machen nach der obligatorischen Schulzeit eine Berufslehre. Es ist bekannt und anerkannt, dass am GBS und am BWZ, den Berufsfachschulen in den zwei grössten Ballungsgebieten unseres Kantons, dringender Handlungsbedarf besteht, da sich mehrere Gebäude in mehrerer Hinsicht in schlechtem Zustand befinden. Dass ausgerechnet diese zwei Schulen in der Investitionsplanung ganz hinten anstehen müssen und die Planung für substanzielle Verbesserungen erst nach dem Jahr 2020 aufgenommen werden soll, führte in der vorberatenden Kommission zu heftigen Diskussionen. In der Folge wurden zu beiden Schulen Anträge für Aufträge an die Regierung nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates (sGS 131.11) gestellt. Beide Aufträge wurden in der Folge durch die vorberatende Kommission deutlich gutgeheissen. Ich verweise auf die Anträge der vorberatenden Kommission und die Anträge der Regierung. Zum Auftrag 1: Die Planung der Sanierung des GBS soll bereits im Jahr 2016 an die Hand genommen werden statt wie im Bericht vorgeschlagen erst im Jahr 2020. Am GBS herrschen Defizite im Bereich der Sicherheit und der energetischen Standards, die aber gemäss Antrag der Regierung aufgrund der verfügbaren Finanzmittel erst nach dem Jahr 2025 nachhaltig behoben werden können. Zum Auftrag 2: Die Planung für ein neues BWZ in Rapperswil-Jona soll sofort ausgelöst werden. Eines der drei Gebäude, das Haus 3, ist dringend sanierungsbedürftig. Insgesamt vermögen auch die baulich sanierten Häuser 1 und 2 den betrieblichen und pädagogischen Anforderungen kaum mehr zu genügen. Der Sanierungsbedarf von Haus 3 wird im Bericht bestätigt. Dennoch sieht die Regierung aufgrund der ihr vom Kantonsrat auferlegten finanziellen Restriktionen in ihrer Investitionspriorisierung eine Aufnahme der Planung erst ab dem Jahr 2023 vor und will die Zwischenzeit mit einer Übergangslösung für Haus 3 überbrücken. Die Rede ist von einem Provisorium, das Kosten in der Grössenordnung von 7 Mio. Franken nach sich ziehen würde. Dies führt nach Meinung der vorberatenden Kommission zu nicht akzeptablen Beeinträchtigungen des Schulbetriebs, weshalb eine Mehrheit der vorberatenden Kommission die unverzügliche Planung des Neubaus beantragt. Bezüglich Finanzierung sollen mit der Stadt Rapperswil-Jona Verhandlungen geführt werden. Mit dem Vorziehen der beiden Bauprojekte stellt sich die Frage, ob andere Projekte verschoben werden müssen oder ob der finanzielle Rahmen, welchen der Kantonsrat im Bereich der Investitionen festgelegt hat, neu definiert werden muss. Oder aber es müssen andere Finanzierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden, beispielsweise Vorfinanzierungen durch die Städte oder sogenannte PP(Public Partnership)- oder gar PPP(Public Private Partnership)-Lösungen. Die vorberatende Kommission hat hierzu hingegen keinen Beschluss gefasst. Die vorberatende Kommission hat den Bericht mit 14:0 Stimmen zur Kenntnis genommen und befürwortet ihn. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission und dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen. Die SP-Fraktion bekennt sich klar zum Bildungsstandort des Kantons St.Gallen. Wir sind überzeugt, dass gute Bildungseinrichtungen zu den besten Standortvorteilen einer Region gehören. Der vorliegende Bericht ist eine gute Auslegeordnung über den Zustand der Bildungsbauten. Die Regierung hat darin den notwendigen Überblick gegeben und auch eine Priorisierung aufgezeigt. Es zeigt sich, dass es auch im Bildungsbereich sehr viel zu tun gibt wir kennen das aus dem Gesundheitsbereich. Der jahrelange Investitionsstopp hat sich auch auf die Bildungsbauten ausgewirkt, und dieser Rat hat mit den Entscheiden in der Februarsession 2011 das Szenario noch verschärft, indem wir die Investitionsvolumen zusätzlich begrenzt haben. Die Entscheidungsgrundlagen für diesen Bericht wurden von einem externen Büro erarbeitet. Die vorgelegten Zahlen sind aufschlussreich, und die Szenarien basieren auf der Analyse von demographischen Daten, gesellschaftlichen Trends und Benchmarks. Über die Aussagekraft der Benchmarks kann man immer diskutieren, im Gesamten sind die Entscheidungsansätze der Studie aber grundsätzlich plausibel. Die SP-Fraktion begrüsst diese Auslegeordnung. Was uns nun aber fehlt, sind einige bildungspolitische Strategien. Das Szenario ist aufgezeigt, aber was bedeutet es nun? Wollen wir die Maturitätsquote von den «schwachen» 14 Prozent wenigstens auf den schweizerischen Mittelwert von 19,8 Prozent anheben? Wollen wir benötigte Ausbildungsplätze für die Gesundheits- und Betreuungsberufe schaffen, und wo wollen wir sie schaffen? Welche Entwicklung soll die Universität oder die Fachhochschule in den Bereichen Studienzahlen oder Flächenangebot nehmen? Die Auslegeordnung basiert einfach auf dem heutigen Zustand und wie er mit diesen drei Parametern ohne politische Einschnitte weitergehen würde. Es kann festgestellt werden, dass im Bereich Mittelschulen einiges gemacht worden oder jetzt in Planung ist und in Kürze umgesetzt werden wird. Auch bei den Fachhochschulen stellen wir fest, dass wir auf Kurs sind: Die HSR wird erweitert, die NTB erhält einen Zusatzbau, und hier in St.Gallen wird die Fachhochschule (FHS) gerade neu gebaut. Was wir hier sehr bedauern ist, dass die FHS schon zu klein sein wird, wenn sie eröffnet werden wird. Auch die Universität platzt aus allen Nähten. In einigen Jahren werden über 8000 Studierende an der Universität immatrikuliert sein, da ist Raumnot unvermeidbar. Bei der Universität ist aber auffällig, dass das Raumangebot für die Angestellten gleich gross ist wie das Raumangebot für die Studierenden. Man kann sich jetzt fragen, wie das kommt. Die Erklärung ist wahrscheinlich, dass die Professoren Raum benötigen für ihr Personal, mit dem sie Drittaufträge bearbeiten und damit ihr Gehalt verbessern können. So muss der Kanton mit seinem limitierten Investitionsvolumen diesen Raum zur Verfügung stellen. Ich denke, da wird es Diskussionsbedarf geben, wenn es um die zukünftige Ausrichtung der Universität St.Gallen geht. Die Pädagogische Hochschule (abgekürzt PHS) erscheint hingegen nicht einmal mehr auf dem Schema. Man hat hier etwas resigniert festgestellt, dass diese auf vier Standorte in drei Gemeinden verteilt ist und dass es keine Möglichkeit gibt, sie in Zukunft auf einen Standort zu konzentrieren. Da werden die angehenden Lehrerinnen und Lehrer doch etwas stiefmütterlich behandelt gegenüber einer Universität, die von einer Campus-Idee ausgeht. Am auffälligsten ist aber, dass gleich zwei Bildungsstätten für Lehrlinge zeitlich «hinten hinausfallen». Das erstaunt uns nun doch. Es sind immerhin 80 Prozent der Jugendlichen im Kanton, die eine Lehre machen und an diese Bildungsstätten gehen werden. In der Begründung ihrer Antwort auf unser Postulat 43.09.07 «Strategische Investitionsplanung für st.gallische Bildungseinrichtungen» schreibt die Regierung: «Das Gebäude der GBS weist massive, teilweise auch sicherheitsrelevante Baumängel auf, und beim BZGS [Berufsfachschule für Gesundheit und Soziales] können die Raumbedürfnisse wegen der grossen Nachfrage nicht mehr gedeckt werden. Massnahmen bei diesen Bauten sind vordringlich.» Wir wissen, dass im BZGS einiges getan wurde. Wir wissen aber auch, dass dort der Bedarf noch sehr gross ist. Dass das BWZ Rapperswil unbestrittenermassen sanierungsbedürftig ist, davon konnte man sich auch in letzter Zeit noch vor Ort vergewissern. Dort scheint aber die Zusammenarbeit mit der Stadt vordringlich zu sein. Dieses Projekt muss auch vorangetrieben werden. Die SP-Fraktion unterstützt deshalb die beiden Anträge der vorberatenden Kommission. Wir wollen nicht, dass die Berufsschulen gegenüber den anderen Bildungsstätten benachteiligt werden. Ich muss aber die Mitglieder der CVP-, FDP- und SVP-Fraktion daran erinnern, dass wir das Investitionsvolumen in der Februarsession 2011 deutlich beschränkt haben. Schlimmstenfalls müssen wir hier jetzt Korrekturen vornehmen bzw. die Prioritäten verschieben. Wir wollen das nicht. Wir glauben nicht, dass man diese verschiedenen Bauten gegeneinander ausspielen kann. Wir wollen auch nicht Bildungsbauten gegen Gesundheitsbauten ausspielen. Die SP-Fraktion hat deshalb einen Antrag für einen dritten Auftrag an die Regierung (Auftrag 3) formuliert. Damit wir die notwendigen Investitionen machen können, müssen dafür auch die Mittel zur Verfügung gestellt werden. Wenn Sie nur den Anträgen der vorberatenden Kommission zustimmen, betreiben Sie eine Vogel-Strauss-Politik, und das können wir uns nicht leisten. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission zum Auftrag 1 ist zuzustimmen. Die CVP-Fraktion dankt der Regierung für den Postulatsbericht. Gut ausgebildete St.Gallerinnen und St.Galler sind der wichtigste Rohstoff unseres Kantons. Dementsprechend sind die geplanten Investitionen in die st.gallischen Bildungseinrichtungen von grosser strategischer Bedeutung und im Rahmen der vielen Projekte, welche über alle Departemente in den nächsten Jahren realisiert werden, auch so zu behandeln. Der Bericht zeigt die aktuelle Situation im Berufsfach-, Mittelschul- und Fachhochschulbereich sowie bei der Universität klar auf. Die demographische Entwicklung bildet dabei wohl die verlässlichste Grundlage für die strategische Schulplanung. Die dem Bericht zugrunde liegenden Bildungstrends wie auch die künftige Maturitätsquote basieren auf möglichst genauen Annahmen, können aber je nach Szenario starke Auswirkungen auf den Schulraum der verschiedenen Stufen mit sich bringen. Die CVP-Fraktion ist erfreut, dass in der Investitionsplanung an sämtlichen bisherigen Schulstandorten festgehalten und der regionale Aspekt auch in Zukunft stark gewichtet wird, seien dies bei den Berufsfachschulen die Standorte Rapperswil und Wattwil sowie das Landwirtschaftliche Zentrum in Salez, bei den Mittelschulen Sargans und Wattwil und bei den Hochschulen Investitionen in Buchs und Rapperswil. Neben der gewünschten Nähe zu den Auszubildenden tragen diese Schulstandorte auch viel zur Attraktivität der Regionen bei. Einige Bemerkungen zu den einzelnen Schulen: Bei den Berufsfachschulen sind keine Angaben über die Entwicklung der Attestausbildungen und Brückenangebote enthalten. Eine Unsicherheit besteht bei den Gesundheitsberufen. Der Bedarf an Ausbildungsplätzen ist nicht klar, ebenso sind die dafür vorgesehenen Schulstandorte noch nicht bestimmt. Gerade im Hinblick auf die Um- und Ausbauten bei den Berufsfachschulen sind diese Entscheide möglichst bald zu fällen. Ebenso erstaunt der generelle Rückgang der Berufsfachschüler in den nächsten 15 Jahren in der Planung. Dieser Trend ist aus Sicht der dualen Ausbildung kritisch und mit Sorge zu betrachten. Bei den Mittelschulen ist die Investitionsplanung auf gutem Weg: Die Erneuerung der Kantonsschule Heerbrugg ist im Gang, der Umbau und die Erweiterung der Kantonsschule Sargans werden demnächst durch Regierung und Parlament behandelt, und die Kantonsschule Wattwil wartet auf den Startschuss für die Projektierung. Diese drei Projekte sind somit auch nicht mehr direkt Gegenstand der Priorisierungen. Für die CVP-Fraktion ist es jedoch von Bedeutung, dass diese Planungen und Bauten nun zügig vorangetrieben werden. Sorgen macht uns die Entwicklung der Universität St.Gallen: Das ungebremste Wachstum, eine Hochschule, welche bereits vor Ende des Ausbaus wieder zu wenig Schulraum aufweist, und der vorgesehene neue Ausbau im Umfang von 100 Mio. Franken stossen auf Skepsis und Vorsicht. Universität St.Gallen wohin? Diese Frage müssen Regierung und Kantonsrat unabhängig von der vorliegenden Botschaft rasch und gründlich diskutieren und den Weg aufzeigen. Die vorberatende Kommission beantragt dem Rat zwei Aufträge: Auftrag 1 will, dass die Planung für das GBS bereits im Jahr 2016 aufzunehmen sei. Aus Sicht einer Mehrheit unserer Fraktion ist dieser Antrag gutzuheissen. Dies aus zwei Gründen: Am GBS besteht Handlungsbedarf. Die Komplexität und Grösse, die teilweise schlechte Bausubstanz und die vielen Mietlösungen verlangen eine umfassende und rechtzeitige Planung. Gemäss Priorisierungsplan der Regierung wird in den Jahren 2016 bis 2020 weder ein parlamentarisches Verfahren noch eine Planung einer Bildungseinrichtung vorgesehen. Dieser Zeitraum soll daher so wie es der Antrag will zur Planung am GBS genutzt werden. Beim BWZ Rapperswil besteht ein Handlungsbedarf aufgrund der schlechten Gebäudesubstanz. Die vorgeschlagenen Containerlösungen befriedigen nicht: Mehrere Millionen investieren nur für eine Übergangslösung? eine wenig erfreuliche Situation. Obwohl die Regierung gemäss ihren Anträgen die Situation erkannt hat und mit der Schwerpunktplanung 20132017 eine zeitliche Vorverschiebung der Planung in Rapperswil ins Auge fasst, unterstützt eine Mehrheit unserer Fraktion den Antrag der vorberatenden Kommission. Zur Sicherung einer guten Aus- und Weiterbildung müssen die geplanten Projekte und Investitionen nun zügig realisiert werden. Dies liegt zum grossen Teil in der Kompetenz dieses Parlamentes. Mit dem jährlichen Aufgaben- und Finanzplan (AFP) haben wir zudem das notwendige Instrument, um die Planung und Priorisierung nicht nur kritisch zu begleiten, sondern periodisch auch Feinjustierungen bei der Investitionsplanung vorzunehmen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | verzichtet im Namen der SP-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu einem Auftrag 3 mündlich zu bestätigen. Aufgrund der beiden Abstimmungen zieht die SP-Fraktion den Antrag zu Auftrag 3 vom 26. April 2011 zurück. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Regierungspräsident: Ich habe die Diskussion sehr aufmerksam mitverfolgt, weil Dietsche-Oberriet festgestellt hat, dass das Geschäft auch ein Bau- und nicht nur ein Bildungsproblem sein könnte. Und es ist tatsächlich so. Ich muss sagen, dass ich mich ziemlich herumgeschleudert fühle vom Hin und Her des Rats. Einerseits bauen wir zu viel, und andererseits werden wir eine Session später angetrieben, vorwärts zu machen, provisorische Kommissionen zu bestellen u.a.m. Und der Rat macht das in bunter Reihenfolge und spielt dabei vor allem einzelne Objekte gegeneinander aus. Ich muss sagen, es ist schwierig. Eine Planung, eine Projektierung, das sind langfristige Projekte. Müssen sie, einmal aufgegleist, wieder gestoppt, abgebrochen und wieder geplant werden, dann braucht das enorme personelle und finanzielle Ressourcen. Auf Eis gelegte Projekte sind später nicht mehr aktuell, und dann bleibt nichts anderes als ein Neubeginn. Jud-Schmerikon hat darauf hingewiesen, dass es im Baudepartement unbesetzte Stellen gibt, für welche die Fachleute nicht zu finden sind. Diese Tatsache setzt dem Machbaren natürliche Grenzen. Dennoch halte ich fest, dass noch nie so viel gebaut wurde wie in den letzten Jahren, denn auch die Regierung will eine zeitgemässe Infrastruktur. Es geht ja auch um den Standortfaktor. Alles, was ich heute gehört habe, vor allem auch von Suter-Rapperswil-Jona, der IG mit diesen Begründungen. Ich kann alles unterschreiben. Sie haben völlig recht. Das müssen Sie machen. Aber Sie stehen sich selbst im Weg. Sie haben meinen Spielraum reduziert. Ich musste kämpfen und mich engagieren in der letzten Session. Es sind immerhin schon zwei Monate her. Ich habe mich engagiert, damit Sie mich nicht noch gezwungen haben, bestehende Planungen auf dem oberen Teil dieser Liste hier abzubrechen, zu sistieren und in den nächsten Jahren noch 195 Mio. Franken zu sparen, um diese 180 einzuhalten, die die Finanzkommission vorgegeben hat. Wir machen jetzt schon mehr, damit wir nicht bestehende Ressourcen, die wir schon eingesetzt haben, abbrechen müssen. Jetzt kommt ein Einzelprojekt, das alles überholen soll. Ich finde das legal. Es ist übrigens sehr gut aufgebaut. Sie haben die Kantonsräte zu einem Augenschein eingeladen, und das ist immer unser guter Trumpf. Bei einem Neubau lassen wir die Kommission durch die alten schäbigen Bauten laufen, und dann sind alle dafür. Das ist so einfach. Ich muss Ihnen vorschlagen: Wenn das so geht, dann müsste ich Ihnen sagen, hier habe ich auch geklärt, eine ganze Reihe 25, Objekte sind es unter dem Strich. Auch die zweite Hälfte innerhalb der Priorisierung ist dringender Bedarf, und es wird noch einige Jahre gehen, bis wir bauen können. Ihre Argumentation: Provisorien sind teuer, Provisorien nützen eigentlich nicht viel. Es ist schade um das Geld. Das habe ich Ihnen in der letzten Session gesagt. Diese Gebäude, die wir nicht sanieren, müssen weiter genutzt werden können. Dort müssen wir reparieren, flicken, korrigieren. Eigentlich wäre das nicht nötig, wenn wir investieren dürften. Ich schlage Ihnen vor, um Rapperswil ein bisschen zu relativieren, ich bin auch dafür, Sie haben recht in der Sache. Nehmen wir das zusammen. Wir nehmen eine Kommission und ich mache mit Ihnen eine Augenscheinwoche. Ich zeige Ihnen alle Gebäude, wo dringender Handlungsbedarf ist. Dann kommen wir wieder zusammen und dann kann jede Region, für jedes Objekt können die Lobbyisten auftreten und die Dringlichkeit betonen. Das wäre die Alternative. Es geht nicht alles. Ich bitte Sie, sich endlich zu entscheiden, was Sie wollen. Wir haben ein Postulat noch in Arbeit, die CVP- und SVP-Fraktion wünscht, dass wir einmal auch die Wege, wie wir miteinander umgehen, festlegen. Wir haben Ihnen für jeden Ort Projekte zu präsentieren. Dort haben wir ein Mittel für die Priorisierung. Jetzt sind wir in der Übergangsphase. Sie wollen das Regierungsprogramm nicht mehr sehen, aber eine Schwergewichtsplanung 2013/2017 wird anstehen. Darin werden wir - analog zum Strassenbauprogramm - eine Gegenüberstellung machen. Dann kann der Rat sagen, was priorisiert werden soll. Dann sage ich den nächsten Punkt: Wenn es von Ihnen priorisiert ist, dann haben wir die Grundlage, was wir wo bauen sollen. Dann kommt es auf diese Liste. Dann werden wir das schön aneinanderreihen, um Ihre Vorgabe von 180 Mio. Franken einzuhalten. Dann kann es nochmals Jahre gehen, weil Sie die Kredite limitiert haben. Wir geben uns bewusst Mühe, die verschiedenen Nutzungen und Regionen nicht gegeneinander auszuspielen. Wir versuchen bestmöglich die Sache und nicht irgendetwas anderes zu beurteilen. Ich bitte das zu beachten. Ob Sie dem zustimmen oder nicht zustimmen, ändert eigentlich nicht viel. Wir machen, was wir können. Aber wir können nicht mehr, weil Sie uns schon gebremst haben. Und 180 Mio. Franken auf dieser Liste, wie die Finanzkommission auf 180 Mio. Franken kommen kann, das ist mir immer noch schleierhaft. Wir haben im Prinzip das Beste versucht zu machen. Vielleicht ist es dann mit der neuen Priorisieurung 2013/2017 möglich, dass man über die 180 Mio. Franken wieder reden kann. Aber Sie können nicht Gas geben und wieder automatisch bremsen. Das kostet auch Geld. Das ist definitiv verlorenes Geld. Wir brauchen eine Kontinuität. D.h. wir legen die Liste fest und wir werden die jährlich innerhalb der Amtsdauer nur korrigieren, weil immer gewisse Projekte Verspätungen haben. Es gibt Einsprachen, Verzögerungen usw., das kann es geben. Deshalb lassen wir die Menge über 180 Mio. Franken stehen, weil hier ohnehin wieder gewisse Korrekturen auftauchen. Aber es wird eng. Wir werden uns bemühen, bestmöglich zu lösen. Aber solche Einzelprojekte von von hinten nach vorne zu bringen, das ist sehr wahrscheinlich nicht der Weg. Das hätte Konsequenzen, wenn dann jede Region für jedes Gebäude, mit dem sie Probleme hat, das Parlament zu einem Augenschein einlädt. Dann planen wir nicht mehr. Dann wird jede Session zur Hauruck-Übung. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission hat den Antrag zu Auftrag 1 mit 8:4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen. Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen. Vorweg besten Dank für die positiven Worte zu diesem Bericht. Ich bin tatsächlich auch der Meinung, dass er beispielhaft ist und aufzeigt, wie man mit der Planung und den Bauten vorgehen sollte, hier bezüglich der Bildungsbauten. Wie bereits gesagt wurde, mussten wir zur Erarbeitung dieses Berichtes externe Unterstützung beiziehen. Es wäre nicht möglich gewesen, mit den Ressourcen und dem Know-how des Bildungsdepartementes einen solchen Bericht in der von Ihnen geforderten kurzen Zeit zu erstellen und Ihnen vorzulegen. Wenn Sie den Bericht studieren, stellen Sie fest, dass in Szenarien gearbeitet wird: Wir haben zuerst eine Ist-Analyse gemacht und dann Szenarien entwickelt, wie der zukünftige Schulraumbedarf aussehen kann tief, mittel und hoch. Der Bericht legt unter Punkt 4 dar, dass verschiedene Entwicklungen, die diesen Bedarf massiv beeinflussen, heute nicht abschätzbar sind. Die Zahlen des Bundesamtes für Statistik, auf die wir uns abgestützt haben, werden immer wieder geändert und sind deshalb mit Vorsicht zu geniessen. Es gibt Wirtschaftstrends, die beeinflussen, in welche Richtungen die Ausbildungen getrieben werden: Geht es mehr in Richtung Berufsbildung oder mehr in akademische Bildung und damit Mittelschulen? Dies sind alles Szenarien, welche die Entwicklung in den nächsten 10 bis 20 Jahren beeinflussen können. Bildungstrends sowie Trends in der Regionalpolitik sind ebenfalls erwähnt. Wie bereits gesagt, will die Regierung die bestehenden Standorte der verschiedenen kantonalen Schulen beibehalten und stellt keine neuen Standorte in Aussicht oder bestehende in Frage. Was uns bei der Erarbeitung dieses Berichtes geleitet hat, sind gewisse Grundsätze: eine hohe Auslastung, die Kosteneffizienz, Effektivität, bauliche Instandhaltung, regionale Verteilung und die Stärkung wirtschaftlich bedrohter Regionen. Wie bereits gesagt, steht als Massnahme im Zentrum, dass man Mietobjekte abstösst: Wenn Bildungsbauten im Eigentum des Kantons sind was anzustreben ist , ist dies der erste Schritt, sofern übermässiger Schulraum vorhanden ist. Zu Ihren Voten: Es wurde in den Raum gestellt, dass im Bereich der Mittelschulen sehr viel geht, im Bereich der Berufsfachschulen nichts oder sehr wenig. Es macht mir den Anschein, als würde man gewisse Schulen oder Schultypen in Wettbewerb zueinander setzen und gegeneinander ausspielen. Die Regierung hat explizit gerade auch im Bereich der Bildungsbauten, aber natürlich über alle Bauten, die priorisiert wurden, all diesen Aspekten Beachtung geschenkt und bevorzugt oder benachteiligt niemanden. Sie blenden z.B. aus, dass wir erst in diesem Jahr, vor einigen Wochen, eine neue Berufsfachschule in Altstätten eröffnet haben. Diese Investitionen der letzten Monate erscheinen hier natürlich nicht mehr. Nehmen Sie zur Kenntnis: Wir haben dringlichen Bedarf auch bei den Mittelschulen, z.B. hat die Mittelschule in Sargans seit über einem Jahrzehnt mehrere Container, in denen unterrichtet wird. Dies ist eine Situation, die wir bei unseren Bildungsbauten seit vielen Jahren bereits kennen. Wenn man jetzt mit dem dringlichen Handlungsbedarf bei der Berufsfachschule in Rapperswil durch dort drohende Container-Lösungen argumentiert, dann stellt man die ganze Priorisierung der Regierung über alle Bauten in Frage. Wir waren uns diese Aspekte sehr wohl bewusst, aber wir haben in den letzten Jahren immer wieder Situationen mit Übergangslösungen wie Containern überbrücken müssen. Aus dem Bericht geht ebenfalls klar hervor, dass es sich um eine rollende Planung handelt und wir hier eine Momentaufnahme machen mussten. Bei einer rollenden Planung kommen laufend die aufgezeigten neuen Entwicklungen und Trends hinzu und beeinflussen unsere Planung. Diese Planung ist nicht in Stein gemeisselt, und die Regierung wird sowieso immer daran arbeiten und allenfalls Priorisierungen überdenken. Es wurde explizit auch die Universität St.Gallen angesprochen. Der Universitätsrat beschäftigt sich seit letztem Jahr intensiv proaktiv mit der Frage, wie es mit der Entwicklung der HSG weitergehen soll. Wir wollen nicht mehr oder weniger als in der Vergangenheit einfach zuwarten und dann auf fehlenden Schulraum reagieren. Wir beschäftigen uns wirklich intensiv damit, wo wir hinwollen und wie wir die Entwicklung beeinflussen können. So wie der gesetzliche Rahmen im Moment ist, können wir nicht frei handeln: Für jede Person, die eine Matura nachweist, ist der freie Zugang zur Universität gewährleistet. Seien wir froh, dass wir bei der Universität St.Gallen eine Beschränkung des Ausländeranteils von 25 Prozent haben, sonst wären wir in den letzten Monaten und Jahren noch viel stärker überlaufen worden, so wie teilweise andere Universitäten in der Schweiz. Wir haben das Problem im Universitätsrat erkannt und werden es angehen. Über die uns zur Verfügung stehenden Möglichkeiten können wir die Entwicklung der Studierendenzahlen beeinflussen und ein Stück weit auch plafonieren. Sonst müssen wir allenfalls die gesetzlichen Grundlagen dafür schaffen, damit wir das können. Somit möchte ich auch auf Konsequenzen zu sprechen kommen, die Sie bei einer Annahme der eingereichten Aufträge verursachen würden. Für die Regierung ist die Universität eine der strategischen Prioritäten. Wir haben bis in drei bis vier Jahren rund 3000 Studierende zu viel, für die wir an der Universität keinen Platz haben. In diesem Wissen und mit einer proaktiven Herangehensweise hat die Regierung deshalb gesagt, dass wir ein akutes Problem haben. Es ist auch für die Stadtplanung von St.Gallen eminent wichtig, dass man weiss, wie es weitergehen soll. So kann es nicht erstrebenswert sein, wenn die Universität unbeschränkt Räumlichkeiten auf dem Rosenberg mietet. Zum Antrag der SP-Fraktion: Wenn Sie jetzt in die Priorisierung der Regierung eingreifen, dann verschieben Sie andere Bauten, die wir priorisiert haben, nach hinten. Das ist definitiv die Konsequenz der Plafonierung, die der Kantonsrat in der Februarsession 2011 so festgelegt hat. Welche Bauten es dann sein werden, das wissen wir nicht, aber zuhinterst in dieser Priorisierung wäre die Universität. Also wird eine Möglichkeit sein, dass wir diese akuten Probleme, z.B. bei der Universität, nicht angehen und auf Jahrzehnte hinausschieben. Wir sind überzeugt, dass dies nicht zu verantworten wäre. Die Regierung hat diese Priorisierung gemacht in Kenntnis sämtlicher Informationen zu diesem Zeitpunkt. Zu den Anträgen der vorberatenden Kommission: Wir hatten Kenntnis von sämtlichen jetzt vorgebrachten Informationen. Es sind keine neuen Erkenntnisse, die jetzt die Regierung dazu bewegen würde, alles überdenken und verändern zu müssen. Wir waren uns sehr wohl bewusst über die Situation beim BWZ Rapperswil und beim GBS und haben ganz bewusst so priorisiert. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen und die Anträge der vorberatenden Kommission sowie der Antrag der SP-Fraktion sind abzulehnen. Die Vorlage zeigt Entwicklung, Demographie, aber auch Strategie im Bereich der Bildungsbauten auf. Der Bericht ist aus Sicht der SVP-Fraktion nicht nur eine reine Bildungsvorlage, sondern indirekt auch eine Bauvorlage. Dadurch sind nicht nur bildungsstrategische, sondern auch baustrategische Überlegungen miteinzubeziehen. Einmal mehr möchten wir bei allen Bauvorhaben auf die mehrfach genannten, aber auch bereits in Vorstössen verfassten Anliegen aufmerksam machen: kosteneffizienter Neubau versus Sanierung und auch die Standortwahl. Während der Beratung wurde sichtbar, dass sich der Kanton in den Stufen Berufsfachschule, Fachhochschule, Mittelschule und Universität besonders bei letzterer über die Grösse in der Zukunft klar werden muss. Der Bericht zeigt auch auf, dass sich die Mobilität der Schüler im Kanton verändert hat. So darf eine längere Anreise in Kauf genommen werden. Das ÖV-Angebot und der Individualverkehr wurden stark ausgebaut. Durch die verschiedenen Projekte, besonders durch jetzt beantragte Verschiebungen der Projekte, kann es zu einem Regionendenken kommen und so verschiedene politische Veränderungen auslösen. Wir möchten Sie wie Wild-Neckertal an die Februarsession 2011 erinnern, an die von der Regierung verlangte Priorisierung und das Investitionsdach. Wie von uns gefordert, hat die Regierung die Priorisierung getätigt. Positiv beurteilen wir auch die im Bericht aufgezeigten Standorte unter Berücksichtigung der Regionen. Diese sollen aber nicht fixiert sein und dadurch innerhalb der Beratung eine Retourkutsche nach sich ziehen. Innerhalb des Berichts wurde auch die Raumsituation bei verschiedenen Objekten aufgezeigt. So stach besonders die Fachhochschule St.Gallen ins Auge, besonders gab das Verkehrs- und Nutzflächenverhältnis zu diskutieren. Die vorberatende Kommission wurde im Anschluss an ihre Sitzung durch den Generalsekretär des Baudepartementes über eine Verschlechterung dieses Verhältnisses durch eine Veränderung am Projekt informiert, wobei vor allem die Begründung etwas überraschte: Um einen übermässigen Schattenwurf zu vermeiden, wurde der Turm verschmälert und damit die Nutzfläche geringer. Dies haben wir zum ersten Mal so gehört, und die SVP-Fraktion wird dies in einem anderen Thema nochmals ansprechen. Die SVP-Fraktion ist sehr zufrieden mit dem Bericht der Regierung und wünscht sich solche Berichte auch für andere Departemente, damit uns aufgezeigt wird, wie in Zukunft die Planung und vor allem die Investitionen getätigt werden sollen. Die SVP-Fraktion lehnt die beiden Anträge der vorberatenden Kommission aus den auch durch die FDP-Fraktion genannten Gründen ab: Es soll nun nicht im Regionendenken gehandelt werden, sondern die Strategie so weiterverfolgt werden. Zum Antrag der SP-Fraktion: Grundsätzlich gibt es im Antrag gute Anhaltspunkte. Zwei Punkte werden aus Sicht der SVP-Fraktion jedoch nicht unterstützt: Die Plafonierung wird nicht aufgehoben und die Änderungen in der Abschreibungspraxis nicht so erhöht, wie sich die SP-Fraktion das vorstellt. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | (im Namen einer Minderheit in der SVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 2 ist zuzustimmen. legt seine Interessen als ehemaliger KV-Lehrling und Schüler des BWZ Rapperswil offen. Es mag vielleicht erstaunen, dass ich mich mit meinem Votum gegen den Vorsteher des Bildungsdepartements, d.h. den Regierungsrat aus den eigenen Reihen, wende. Doch mein Votum ist auch als Kritik an vorausgegangene Regierungen zu verstehen. Schon vor 25 Jahren wurde das Haus 3 «Provisorium» genannt. In diesem Haus besuchte ich u.a. Unterricht. Heute nun frage ich mich, weshalb das Bildungs- oder das Baudepartement die Problematik um Haus 3 nie angegangen ist und auch, weshalb die Stadt Rapperswil-Jona immer in dieses Flickwerk investiert, ohne das Problem von Grund auf anzupacken. Ist das die Lösung, dass die Stadt Rapperswil-Jona in ein neues Provisorium investiert und der Kanton sich weiterhin teuer einmietet? Und weshalb soll dieses offensichtlich dringend zu sanierende Bauwerk nur in allerletzter Priorität behandelt werden? Es geht mir weder um eine Bevorzugung anderen Regionen gegenüber noch um eine Prioritätsverschiebung bei anderen Bauprojekten. Es geht mir um die Stärkung und Beibehaltung des dualen Berufsbildungssystems mit guten Schulzentren, die den Anforderungen der heutigen Zeit standhalten. Wenigstens eines davon sollte in der Region See-Gaster stehen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 2 ist zuzustimmen. Die starke Wirtschaft im Linthgebiet braucht ein starkes Berufs- und Weiterbildungszentrum. Es ist unverständlich, weshalb ein Neubau so weit hinausgeschoben wird, obwohl der Sanierungsbedarf des derzeitigen Baus ausgewiesen ist und obwohl die starke und weiter wachsende Wirtschaft im Linthgebiet einen Neubau unterstützt und fordert. Das BWZ ist nicht nur ein Projekt für Rapperswil-Jona, sondern für das ganze Linthgebiet und die angrenzenden Regionen. Ich will weder den Deckel der Investitionen von 180 Mio. Franken je Jahr anheben noch ausführungsreife Projekte verschieben. Aber es gibt immer wieder Projekte, die aus verschiedenen Gründen verschoben werden müssen, was dann die Möglichkeit bietet, Projekte wie das BWZ vorzuziehen. Parallel dazu wäre auch eine alternative Finanzierung zu prüfen, wozu die Standortgemeinde Gesprächsbereitschaft signalisiert hat. Der Standort ist gegeben, die Machbarkeitsstudie liegt vor, der Kredit für den Architekturwettbewerb ist budgetiert und der Bedarf ausgewiesen. Als Unternehmer, der auch Lehrlinge ausbildet, liegt mir das duale Bildungssystem besonders am Herzen. Die Erhaltung und Stärkung der Berufsbildung garantiert uns weiterhin die Verfügbarkeit von gut ausgebildeten Fachkräften. Die Lehrlinge haben eine Schulinfrastruktur, die dem Namen gerecht wird, verdient. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 2 ist zuzustimmen. Der Vorsteher des Bildungsdepartements führte aus, dass die Regierung die Priorisierung in Kenntnis sämtlicher Informationen vorgenommen hätte. Aber für den Kantonsrat, der in der Februarsession die Sparmassnahmen beraten hatte, lag dieser Bericht noch nicht vor. Und, falls er vorgelegen hat, dann hatte ich ihn zu jenem Zeitpunkt noch nicht gelesen. An diesem Punkt besteht in Bezug auf die Ausgangslage zwischen Regierung und dem Kantonsrat ein grosser Unterschied. Eigentlich müsste es doch möglich sein, dass der Kantonsrat von neuen Berichten der Regierung Kenntnis hat und allenfalls Änderungen in der Priorisierung beantragen kann. Im Weiteren stelle ich fest, dass in den vergangenen Jahren gerade bei den Investitionen auch Planungsengpässe aufgetreten sind, so dass in all den Jahren vieles nicht realisiert werden konnte, was in den Budgets vorgesehen war. Deshalb hat die Finanzkommission auch die hohe Deckelung von 180 Mio. Franken angesetzt, weil sie sah, dass da und dort nicht genügend Planungskapazitäten vorhanden waren. Und gerade die vergangenen Wochen haben gezeigt, dass diese Art der Verstetigung durchaus sinnvoll ist, um das Volumen sinnvoll bewältigen zu können. Bekanntermassen läuft das Bauwesen momentan gut, und es ist da und dort schwierig, über zusätzliche Kapazitäten zu verfügen. Das gilt auch für das Baudepartement. In diesem Zusammenhang erachte ich es deshalb auch nicht als notwendig vorausgesetzt, der Rat stimmt dem Auftrag 2 zu , den Deckel von 180 Mio. Franken wieder anzuheben. Ich schlage vor, auch im Bereich der Investitionen den Aufgabenplan 2013/2015 und das Budget 2012 abzuwarten. Das ist für die weiteren Schritte noch früh genug. Im Rahmen der schon weit fortgeschrittenen Projektierung könnte meines Erachtens noch mit der Stadt Rapperswil-Jona über eine alternative Finanzierung diskutiert werden. Dass der Kanton sich nicht gerne einmietet oder andere Finanzierungen nutzt, hängt damit zusammen, dass er sehr günstig Geld bekommt. So gesehen macht es in der Regel keinen Sinn, sich einzumieten oder andere Finanzierungen zu nutzen. Beim BWZ hingegen, beim dem ja noch die Stadt Rapperswil-Jona im Rücken steht, müsste aber ein Mietverhältnis geprüft werden, um die Priorisierung nicht komplett auf den Kopf zu stellen und die Deckelung der 180 Mio. Franken nicht anheben zu müssen. Die CVP-Fraktion hat schon bei früheren Gelegenheiten darauf hingewiesen, dass das Linthgebiet grosse Entwicklungsmöglichkeiten hat. Die Entwicklung der letzten Jahre und die Statistiken der Industrie- und Handelskammer (abgekürzt IHK) zeigen bei allen Parametern klar nach oben. Die CVP-Fraktion ist überzeugt, dass eine Weiterentwicklung des Linthgebiets den Kanton St.Gallen noch mehr als bisher stärken kann. Es ist für mich kein Ausspielen der Regionen, wenn gemeinsam einer geholfen wird; denn eine gestärkte Region Linthgebiet dient dem ganzen Kanton. Und das vorliegende Geschäft betrifft 80 Prozent unserer Jugendlichen, die eine Ausbildung eine Berufslehre machen wollen. Das ist doch eine klare Investition in die Zukunft. Untersuchungen des schweizerischen Gewerbeverbandes haben gezeigt, dass gute Berufsschulabsolventen, die ihre Lehre durch ein Fachhochschul- oder ein Fachingenieurstudium ergänzen, eine sehr gute Perspektive in der zukünftigen Berufswelt haben und die tiefste Arbeitslosenrate verzeichnen. Für den Kantonsrat tun sich in diesem Geschäft zwei verschiedene und gegeneinander abzuwägende Strategien auf: Zum einen ist es die Finanzdisziplin und zum anderen eine gute Grundausbildung für die Jugendlichen. Ich bin der Überzeugung, dass sich bei einer Zustimmung zum Auftrag 2 die Finanzdisziplin einhalten lässt und gleichzeitig etwas Gutes für die Jugend getan wird. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Dem Antrag der vorberatenden Kommission zu Auftrag 2 ist zuzustimmen. Der von Hoare-St.Gallen angesprochene immense Spardruck beschäftigt auch mich. Hartmann-Rapperswil-Jona hat gesagt, dass das Haus 3 seit 25 Jahren ein Provisorium ist. Als Lehrerin habe ich gesehen, wie viele zusätzliche Aufgaben seither noch übernommen worden sind: Integrationsprogramme von Jugendlichen, Brückenangebote, Inkorporation des 10. Schuljahres. Ich stelle einfach fest, dass es wegen all der zusätzlich übernommenen Aufgaben mehr Räumlichkeiten am BWZ braucht. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Ein Vergleich zwischen den Schul- und Arbeitsräumen am BWZ Rapperswil-Jona und denjenigen an der Universität St.Gallen frustriert mich nachgerade. In diesem Zusammenhang unterstütze ich eine frühere Aussage von Widmer-Mosnang, der zum genauen Hinschauen aufrief. Und die Exponenten aus den bürgerlichen Parteien, die sich nun plötzlich für das BWZ einsetzen, frage ich, wieso sie sich denn beim Aufbau des immensen finanziellen Spardrucks nicht hervorgetan haben. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |
27.4.2011 | Wortmeldung | Zu Ziff. 3 des Berichts (Ist-Analyse): In der Sitzung der vorberatenden Kommission stellte sich u.a. die Frage nach dem Verhältnis der Nutzflächen. Am letzten Donnerstag, unmittelbar vor den Osterfeiertagen, erhielten die Mitglieder der vorberatenden Kommission kurz vor Mittag ein E-Mail vom Generalsekretär des Baudepartementes mit dem Vermerk, dass das Schreiben mit gestriger Post an den Kommissionspräsidenten versandt worden sei. Dazu möchte ich Folgendes sagen: Einerseits finde ich den Zeitpunkt sehr unglücklich und andererseits die Antwort sehr schmal. Eine einfache Antwort für eine Flächenberechnung hat im Zeitalter von «computer-aided design» (abgekürzt CAD) vom 21. März bis 21. April gedauert. Das hinterlässt den Eindruck, dass die Zahlen im Bericht nicht genügend gut dokumentiert sind und dass man krampfhaft nach einer Berechnungsart suchen musste, die einigermassen aufgehen könnte. Ich vermisse eine Vergleichstabelle zwischen dem Bericht der Regierung und der neuen Berechnung. Im Schreiben des Baudepartementes steht, dass die Berechnung eigenständig durch die Fachhochschule gemäss DIN 227 (Deutsches Institut für Normierung) erfolgte, scheinbar ohne Kontrolle des Baudepartementes. Weiter steht im Brief zu lesen, dass das Baudepartement konsequent nach der Norm SIA 416 (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) berechne, was der Praxis im Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (abgekürzt BBT) entspreche. Auf S. 6 des Berichts der Regierung steht geschrieben: «Die Gliederung der Hauptnutzflächen erfolgt in Anlehnung an die DIN 227 bzw. die Erfassung der Flächen gemäss Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) Flächeninventar.» Damit darf man als Leser des Berichts davon ausgehen, dass keine Unterschiede in den Berechnungsarten vorliegen. Falls dem aber nicht so ist, müsste davon ausgegangen werden, dass sämtliche Zahlen bzw. Flächenangaben nicht stimmen oder ungenau sind, weil sie unterschiedliche Berechnungsgrundlagen haben. Ich möchte dem Rat hier die Zahlen im Einzelnen ersparen, kann sie aber auf Wunsch gerne nachliefern. Ich kann das Ganze auch einfacher sagen: Es erstaunt, wenn bei den Hauptnutzflächen der Kategorie 5 d.h. bei den Flächen für Unterrichts- und Hörräume plötzlich weitere 719 m2 zusätzlich zum Vorschein kommen und bei den Verkehrsflächen plötzlich 1'149 m2 verschwinden. Dietsche-Oberriet hat vorhin gesagt, dass wegen des überdimensionalen Schattenwurfs der Turm verschmälert wurde und dadurch die Nutzfläche geringer wurde. Wie ich jetzt sehe, sind trotz dieser Verkleinerung des Turms bei den Zahlen von Generalsekretär Signer mehr Flächen entstanden. Im Weiteren bin ich der Ansicht, dass Pausenflächen nicht einfach den Hörsälen oder Unterrichtsräumen zugeführt werden dürfen. Meiner Rede kurzer Sinn: Auch unter Einbezug der Zahlen Signer besteht immer noch ein miserables Flächenverhältnis, das es zu erklären gilt. Es kann und darf nicht sein, dass einerseits so viel «Luft» gebaut und andererseits schon wieder über Platznot gejammert wird. Ich bin vom Schreiben Signer aus zwei Gründen enttäuscht: Erstens liess seine Antwort einen ganzen Monat auf sich warten, und zweitens ist sie widersprüchlich und wenig glaubhaft. Vermutlich wäre es auch besser gewesen, die Antwort hätte vorgängig besprochen werden können, was aber wegen des flach gelegten Termins leider nicht möglich war. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |