Geschäft: Gesetz über die St.Galler Pensionskasse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.12.09
TitelGesetz über die St.Galler Pensionskasse
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung19.8.2009
Abschluss1.1.2014
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. September 2012
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 13 Abs. 1 vom 26. November 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 4a Abs. 2 vom 26. November 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 12. November 2012
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 12. November 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 17 Abs. 2 Bst. c (neu) vom 26. November 2012
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Oktober 2013
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 2. Juli 2013
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste Stand: 10. Januar 2013
AllgemeinInformation der Staatskanzlei vom 7. Februar 2013
AntragAntrag GLP/BDP-Fraktion zu Art. 15a Bst. a Ziff. 1 vom 26. November 2012
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 25. Februar 2013
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 15a Bst. a Ziff. 1 vom 26. November 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 12. Oktober 2012
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 26. und 28. November 2012
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 9. Juni 2013
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 17 vom 26. November 2012
AntragKommissionsbestellung vom 25. September 2012
AntragAntrag der Regierung vom 11. Februar 2013
AntragAntrag der Regierung vom 13. November 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 15a Bst. a Ziff. 2 vom 26. November 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 15a Bst. b vom 26. November 2012
BotschaftBericht, Anträge und Synoptische Übersicht der vorberatenden Kommission vom 4. Februar 2013
AntragAntrag FDP-Fraktion vom 26. November 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 29. Oktober 2012
AntragAntrag SPG-Fraktion zu Art. 20 vom 26. November 2012
AntragAntrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion zu Art. 16 c vom 25. Februar 2013
AntragAntrag SVP-Fraktion vom 26. November 2012
AntragAntrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 16a Abs. 3 Bst. b vom 25. Februar 2013
ErlassErgebnis der 2. Lesung vom 27. Februar 2013
BeilageBericht der vorberatenden Kommission vom 12. November 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 4. Februar 2013
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.11.2012Aufträge der FDP- und SVP-Fraktion nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates53Zustimmung57Ablehnung10
28.11.2012Art. 20 Bst. d und e25Antrag SPG-Fraktion86Antrag der vorberatenden Kommission9
28.11.2012Art. 17 Abs. 2 Bst. c (neu)25Antrag SPG-Fraktion86Antrag der vorberatenden Kommission9
28.11.2012Art. 17 Abs. 1 und Abs. 225Antrag SPG-Fraktion88Antrag der vorberatenden Kommission7
28.11.2012Art. 15a Bst. b26Antrag SPG-Fraktion86Antrag der vorberatenden Kommission8
28.11.2012Art. 15a Bst. a Ziff. 225Antrag SPG-Fraktion84Antrag der vorberatenden Kommission11
26.11.2012Art. 15a Bst. a Ziff. 175Antrag der vorberatenden Kommission33Antrag GLP/BDP-Fraktion12
26.11.2012Art. 15a Bst. a Ziff. 125Antrag SPG-Fraktion76Antrag GLP/BDP-Fraktion19
26.11.2012Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 13 Abs. 131Zustimmung72Ablehnung17
26.11.2012Art. 4a Abs. 241Antrag der vorberatenden Kommission71Antrag der Regierung8
26.11.2012Art. 4a Abs. 227Antrag SPG-Fraktion85Antrag der Regierung8
27.2.2013Schlussabstimmung82Zustimmung22Ablehnung16
25.2.2013Art. 16c Abs. 281Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion32Antrag der vorberatenden Kommission7
25.2.2013Art. 16c Abs. 180Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion34Antrag der vorberatenden Kommission6
25.2.2013Art. 16c Abs. 173Antrag CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion37Antrag der Regierung10
25.2.2013Antrag SP-GRÜ-Fraktion zu Art. 16a Abs. 3 Bst. b23Zustimmung78Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Die Anträge der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Unsere Fraktion hat bereits beim Eintreten betont, dass es sich hier um eine ausgewogene Vorlage handelt, die einen jahrzehntelangen Leidensweg der beiden Pensionskassen beenden soll. Damit dieses Gesetz bis im nächsten Sommer sämtliche Hürden nehmen kann, ist es notwendig, dass alle Kräfte in diesem Rat zwar nicht begeistert, aber doch in der Überzeugung zustimmen, dass mit dieser Vorlage ein gangbarer, kleinster gemeinsamer Nenner gefunden wurde. Somit ist eine mittlere Unzufriedenheit mit dieser Vorlage schon ein grosser Erfolg. Dass die Anträge der FDP- und SVP-Fraktion für eine Arbeitnehmerbeteiligung sehr offen formuliert sind, hängt vermutlich damit zusammen, dass es auch für sie sehr schwierig ist, eine gangbare Lösung dieser Frage vorzuschlagen, die das Gesamtpaket nicht aus dem Gleichgewicht bringt. Eine Beteiligung der Arbeitnehmer wäre aus folgenden Gründen problematisch:

  1. Der Kanton St.Gallen führt die Kassen seit Jahrzehnten in eigener Verantwortung, ohne jegliches Mitspracherecht der Arbeitnehmenden.

  2. Die Arbeitgeberbeitragsreserve entspricht eher einem langfristigen Darlehen als einer Einmaleinlage, die wir soeben abgelehnt haben. Da dieser Beitrag des Kantons bei positivem Verlauf der neuen Kasse wieder abgeschöpft werden kann, müssten allfällige Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmenden speziell geschützt werden. Die Vorlage würde nochmals komplizierter.

  3. Bei einer Beteiligung der Arbeitnehmenden müssten wohl die Personalverbände, die immerhin 22'000 Personen vertreten, einbezogen werden. Angesichts des vorliegenden Zeithorizonts dürfte eine seriöse Einbeziehung sehr schwierig sein.

  4. Die Versicherten leisten bereits ab dem nächsten Jahr höhere Beiträge.

Wir haben jetzt alle Anträge der SPG-Fraktion abgelehnt. Deshalb bitte ich Sie, auch in dieser Frage der vorberatenden Kommission zu folgen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Hartmann-Flawil: Ihr Votum kann natürlich nicht unwidersprochen im Raum stehengelassen werden. Ich anerkenne Ihre hohe Kompetenz in diesem Bereich. Sie wissen haargenau, dass es der Bundesgesetzgeber gar nicht zulassen würde, die Gemeinden oder die Schulgemeinden hier in die Pflicht nehmen zu lassen, weil bis anhin der Kanton vollumfänglich die Organisation und die Verantwortung für diese Kasse getragen hat. Das ist eine Tatsache. Auch wenn Sie noch die Gemeinden belasten würden, da würde ich mich auf einen Rechtsstreit freuen. Auch die Pensionskasse der Stadt St.Gallen nimmt zum Beispiel ihre angeschlossenen Institutionen wie z.B. die Verwaltungsrechenzentrum AG St.Gallen (VRSG) nicht in die Pflicht, weil auch die Stadt die volle Verantwortung übernommen hat. Aus diesem Grund bitte ich Sie, bei der Sache zu bleiben und die Gemeinden bei diesem Thema aus dem Spiel zu lassen. Das ist jetzt einfach ein bisschen billige Stimmungsmache.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich möchte auf die Thematik zu sprechen kommen, auf die Hartmann-Flawil abzielt, ob es nämlich eine Einmalzahlung sein soll oder ob dieses Geld nachher allenfalls als Arbeitgeberreserve geführt werden kann. Ich bin mit Ihnen in gewissen Teilen einverstanden und erkenne Ihren Punkt: Das ist in der Tat ein heikler Punkt und ein Punkt, bei dem durchaus gewisse Anliegen, die Sie vorgeführt haben, richtig sind, zumal wir angedacht haben, der Kasse keine Wertschwankungsreserven mitgeben zu wollen – ich weiss, Sie stellen nachher noch einen anderen Antrag. Aber ich bitte Sie zu beachten, dass wir diesem Punkt mit Art. 19a (neu) gerade entgegengekommen sind. Wir haben Ihr Anliegen, das durchaus eine gewisse Berechtigung hat, aufgenommen und gesagt, dass eine Arbeitgeberreserve eigentlich erst dann gebildet werden kann, wenn der Deckungsgrad 109 Prozent erreicht hat. So schnell werden wir diesen Wert wohl leider nicht erreichen, und das Überdeckungskapital kann für die Bildung von Wertschwankungsreserven verwendet werden, wenn wir einen Wert von 101 oder 102 Prozent erreichen. Deshalb sind wir nach meiner Ansicht Ihrem Anliegen nachgekommen. Ich kann verstehen, dass Sie noch weiter gehen wollen, aber ich glaube, dass zumindest die Mehrheit dies so akzeptieren sollte. Ich finde es wichtig, dass wir diesem Art. 19a (neu) der vorberatenden Kommission zustimmen. Das ist eine ausgewogene, faire Transaktion, wie wir es handhaben können. Ich bitte Sie, dies auch zur Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Zu Walser-Sargans: Ihre Behauptung, dass der technische Referenzzinssatz für das Jahr 2013 2,85 Prozent sein soll, stimmt nicht. Es ist übrigens so, dass dieser technische Referenzzinssatz ein neues Konstrukt ist, welches es bisher nicht gab und das im Jahr 2013 zum ersten Mal eingeführt wird. Er wird zwischen 3,5 und 3,25 Prozent liegen. Zudem muss man auch sagen, dass der technische Referenzzinssatz nicht bindend ist. Er kann mit einer Bandbreite von plus/minus 0,25 Prozent darüber oder darunter liegen, und wenn er etwa 3,25 Prozent ist, dann ist die jetzt vorgeschlagenen 3,5 Prozent absolut kompatibel. Ob er in Zukunft, in einigen Jahren, einmal bei 3 Prozent oder schlimmstenfalls sogar noch darunter liegt, das kann niemand voraussagen, denn dieser Referenzzinssatz hängt sehr stark davon ab, wie hoch die Zinsen sind und wie die Börsen funktionieren werden. Man muss auch noch sehen, woher wir kommen. Wir haben bei den beiden Kassen derzeit einen aktuellen technischen Zinssatz von 4 Prozent. Ich gebe Ihnen recht, dass 4 Prozent heute nicht mehr adäquat sind und gesenkt werden müssen. Aus diesem Grund hat ja die vorberatende Kommission auch gesagt, dass wir auf einen richtigen Wert kommen müssen, damit wir dem Stiftungsrat diese Altlast nicht übergeben. Wir sind überzeugt, dass wir mit 3,5 Prozent das Richtige machen. Auch hier muss man ehrlich sagen, ein Referenzzinssatz von 3,5 Prozent kostet etwas, die Variante mit 4 Prozent wäre günstiger. Wenn Sie ihn auf 3 Prozent senken, dann würde es noch teurer werden. Ich bin überzeugt, dass man mit 3,5 Prozent einen Satz gewählt hat, der nicht völlig daneben ist. Er entspricht auch verschiedenen Kassen, die mit 3,5 Prozent agieren werden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte hier festhalten, dass der Vergleich mit der Vernehmlassungsvorlage vom Jahr 2009 nicht angemessen ist. Er ist nicht angemessen, weil im vorliegenden Fall von der vorberatenden Kommission ein anderes Modell gewählt wurde. Sie hat ein Modell gewählt mit dem Ziel, dass mit dem Primatswechsel alle gleichzustellen seien, sowohl heute als auch nachher. Das hat zur Folge – wie die Ziff. 2 zeigt –, dass es Gutschriften geben wird. Die meisten erhalten diese Gutschriften, um den Primatswechsel auszugleichen, so dass am Ende niemand schlechtergestellt ist. Dieses Modell hatte die Regierung in ihrer Vernehmlassungsvorlage vom Jahr 2009 konzeptionell nicht vorgesehen. Die vorberatende Kommission hat das Modell der Pensionskasse der st.gallischen Gemeinden übernommen. Soviel mir bekannt ist, kennt die Pensionskasse St.Galler Gemeinden keine Limite. Der Pensionskassenexperte hat uns aber weisgemacht, dass es bei den bestehenden Leistungen der Pensionskasse des Staatspersonals und der Lehrerversicherungskasse sinnvoll ist, bis und mit 58 das Modell des Ausgleiches anzuwenden. Wer älter ist, soll im bestehenden Modell weitergeführt werden. Ich gebe Haag-St.Gallen recht, dass im Jahr 2009 in der Vernehmlassungsvorlage 20 Jahre Übergang gefordert wurden. Doch das ist weder sinnvoll noch praktikabel; ich habe noch nirgends eine Übergangslösung von 20 Jahren gesehen. Deshalb hat die vorberatende Kommission ein anderes Konzept gewählt, welches sie intensiv diskutiert hat. Der Antrag der SPG-Fraktion ist mit dem Konzept der vorberatenden Kommission nicht kompatibel. Eigentlich könnte sogar die Ziff. 1 gestrichen werden, doch ist die vorberatende Kommission der Empfehlung des Pensionskassenexperten gefolgt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es lohnt sich, diese Variante nochmals genau zu lesen und sie zu vergleichen mit dem, was hier und heute darüber gesagt wurde. Es heisst dort, dass Leistungsverbesserungen, die zu neuen oder höheren Beiträgen führen, der Genehmigung des Kantonsrates bedürfen. Das heisst nicht, dass Leistungsverbesserungen verboten oder unzulässig sind, sondern dass Leistungsverbesserungen nur dann vom Kantonsrat zu genehmigen sind, wenn sie zu höheren Prämien führen. Wird Art. 4a (neu) Abs. 2 nicht ins Gesetz aufgenommen, dann sind höhere Prämien schlicht und einfach gebundene Ausgaben im Kantonsbudget. Ich meine, dass der Kantonsrat zu solchen Ausgaben etwas zu sagen hat. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass, wenn solche Leistungsverbesserungen überzeugend begründet werden können, sie vom Kantonsrat genehmigt werden. Ich meine aber auch, dass er nicht eine Wundertüte kaufen soll, sondern sich dieses Genehmigungsrecht vorbehalten muss.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion folgenden Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglements des Kantonsrates: «Die Regierung wird eingeladen, Varianten auszuarbeiten und dem Kantonsrat zur Beratung vorzulegen, bei welcher sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in irgendeiner Form an der Ausfinanzierung respektive Sanierung mitbeteiligen. Diese Art der Beteiligung könnte zum Beispiel in Form von temporär höheren Arbeitnehmerbeiträgen erfolgen (wie beispielsweise die Regierung im Kanton Basel-Landschaft vorschlägt).»

Wir haben im Eintretensvotum erwähnt, dass es für uns wesentlich ist, die Arbeitnehmerbeteiligung zu diskutieren. Mit diesem Auftrag an die Regierung haben wir ja eine offene Variante gewählt. Die Regierung kann der vorberatenden Kommission in Vorbereitung auf die 2. Lesung Varianten aufzeigen, wie man das machen kann. Vergessen wir nicht, dass die Ausfinanzierung 420 bis 450 Mio. Franken kostet. Das heisst, es kommen Zins- und Amortisationsaufwände von 16 bis 18 Mio. Franken pro Jahr auf den Kanton zu. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass man über diesen Auftrag sicher diskutieren kann.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Anträge der SPG-Fraktion und der GLP/BDP-Fraktion sind abzulehnen.

Wir befinden uns hier auf einem Basar. Die CVP-EVP-Fraktion hat bereits bei der Eintretensdiskussion erwähnt, dass sie die Regelung mit Übergangsalter 58 als richtig erachtet. Mit einer Herabsetzung des Alters auf 50 Jahre – Antrag der SPG-Fraktion – oder 54 Jahre – Antrag der GLP/BDP-Fraktion – schaffen wir nicht nur eine unsoziale Bevorzugung von weiteren aktiven Versicherten, sondern belasten den Kanton bei der Ausfinanzierung noch stärker. Die Beteiligung des Kantons bei der Ausfinanzierung ist ausgereizt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Regierung hat in einer verständlichen und knapp gehaltenen Botschaft die Verselbständigung und Zusammenlegung der beiden Kassen dargelegt. Nicht ganz unerwartet hat die vorberatende Kommission das geplante Vorgehen kritisch beurteilt und das Gesetz zerzaust. Allgemeine Skepsis und die Unsicherheit über die Entwicklung der dannzumal verselbständigten Kasse sowie eine allfällige Mehrbelastung des Arbeitgebers bzw. des Kantons durch höhere Beiträge oder eine weitere Sanierung prägten die Diskussionen und die Ausgestaltung des Gesetzes. Die CVP-EVP-Fraktion unterstützt grundsätzlich den Vorschlag der vorberatenden Kommission und will verschiedene Punkte im Gesetz verankert haben. Die Überführung der beiden Kassen in die Selbständigkeit muss mit dem Primatswechsel am 1. Januar 2014 verbunden werden. Der Kantonsrat soll der neuen Kasse Leitplanken bei besseren Leistungen setzen. Der Kanton muss bei einer Verbesserung des Leistungsziels auch künftig ein Mitspracherecht haben. Der Kanton darf bei einer schlechteren Entwicklung der neuen Kasse nicht zu erneuten Sanierungsmassnahmen herangezogen werden.

Die Übergangslösung für Versicherte mit Alter ab 58 ist sozialverträglich und bietet den betreffenden Arbeitnehmerinnen und -nehmern eine sehr komfortable Lösung. Die Berechnung des Deckungsgrades oder der Unterdeckung muss konsolidiert betrachtet werden; d.h. die Deckung von Renten, Spar- und Risikoversicherung muss als Gesamtes betrachtet werden. Der Vorschlag der Regierung, die Unterdeckung mit einer Einmaleinlage in die Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht auszufinanzieren, ist klug und kommt den Anliegen von Arbeitgebern wie Arbeitnehmern entgegen. Grundsätzlich trägt die CVP-EVP-Fraktion die Ausfinanzierung nach diesem Grundsatz mit. Sie hat in der Fraktion das Thema der Mitbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und -nehmer bei der Ausfinanzierung diskutiert. Eine grosse Mehrheit möchte davon absehen, da die Ausfinanzierung über die Arbeitgeberbeitragsreserve allenfalls den Kanton bedeutend weniger kosten wird. Die Leistungen der Arbeitgeber zur Ausfinanzierung sind keine A-fonds-perdu-Beiträge, sondern sind bei gutem Verlauf des Deckungsgrades mindestens teilweise reversibel.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Art. 20 (Vollzug). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Art. 20 Bst. d wie folgt zu formulieren: «Art. 19a ab 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2023;» und Bst. e (neu) wie folgt zu formulieren: «Die übrigen Bestimmungen ab 1. Januar 2014.».

Ich gehe davon aus, dass auch Ritter-Sonderegger-Altstätten hier nicht verwirrt sein wird, praktisch als Einziger in diesem Rat hoffentlich. Es geht mir darum, eine kleine Klärung einzubringen. Die Arbeitgeberbeitragsreserve ist an sich unbeschränkt und zeitlich nicht limitiert. Wenn Sie es mit dem ursprünglichen Gesetz, das uns die Regierung vorgelegt hat, vergleichen, dann sehen Sie, dass beispielsweise die Verpflichtung des Staates im Bereich der Staatsgarantie auf zehn Jahre limitiert war oder auf drei Jahre mit einem Deckungsgrad von 110 Prozent und mehr. Wenn wir jetzt das neue Konstrukt betrachten, dann haben wir jetzt die so eingeführte Arbeitgeberbeitragsreserve. Jetzt geht es darum, dass wir hier dieses Konstrukt eine bestimmte Zeit gelten lassen. Sonst entsteht die Situation, dass in 15, 20 oder 25 Jahren, nachdem die Kasse vielleicht einen ganz anderen Verlauf genommen hat, dass hier wiederum ein Rückgriff gemacht werden kann. Ich bitte Sie deshalb, diese Arbeitgeberbeitragsreserve, die erste Zahlung also, auf zehn Jahre limitiert wird, dass also innert zehn Jahren der den Deckungsgrad von 109 Prozent überschiessende Teil entnommen und in eine Arbeitgeberreserve überführt werden kann. Es würde dem Vertrauen dienen, wenn hier ein übersichtlicher Zeitraum festgelegt würde. Es wäre sehr zu bedauern, wenn die neue Pensionskasse mit einer unbefristeten Hypothek starten müsste.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der SPG-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich glaube, dass dieser technische Zinssatz von 3,5 Prozent im Vergleich zu den meisten anderen Kassen wirklich sehr hoch ist. Die meisten Kassen haben um 3 Prozent, einzelne gehen jetzt auf 2,5 Prozent hinunter. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auf etwas hinweisen: Die Senkung dieses technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5 Prozent hat dazu geführt, dass man alleine für die Pensionierten 70 Mio. Franken zurückstellen musste. Wenn Sie diesen technischen Zinssatz jetzt nicht senken – und es ist sicher, dass man den technischen Zinssatz auf 3 Prozent senken werden muss –, dann überbürden Sie die nächsten 70 Mio. Franken, die die Pensionierten kosten und für die der Kanton als ehemalige Mitarbeitende die Verantwortung trägt, den jetzt Aktivversicherten. Ich bitte Sie, das zu berücksichtigen. Die Lasten, die Sie jetzt verteilen, tragen nachher die Aktivversicherten. Zu Widmer-Mosnang: Die Staatsangestellten und deren Angehörige machen einen grossen Teil der Bevölkerung aus und wissen dies bei einer Abstimmung durchaus zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Art. 15a Bst. a Ziff. 2 wie folgt zu formulieren: «dass die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den übrigen Versicherten zur Wahrung einer konstanten Leistung bei konstantem Lohn und einer Realverzinsung von 1,5 Prozent die Differenz zwischen der erforderlichen Eintrittsleistung in die neue Versicherung und der faktischen Austrittsleistung aus der bisherigen Versicherung nach den Grundlagen der Versicherungskasse des Staatspersonals oder der kantonalen Lehrerversicherungskasse ausgleicht;».

Wir haben am Montag die Beratung mit Art. 15a Bst. a Ziff. 1 abgeschlossen, und ich spreche jetzt zu Art. 15a Bst. a Ziff. 2. Hier geht es darum, wie der Übergang für die Mitarbeitenden bis zum vollendeten 57. Altersjahr berechnet wird. Die entscheidende Zahl ist hier die Realverzinsung von 2 Prozent. Sie ist darum entscheidend, weil mit dieser Zahl hochgerechnet wird, zu welchem Alterskapital diese Mitarbeitenden kommen, damit das Rentenziel erreicht werden kann. Es ist klar, je höher diese Realverzinsung ist, desto höher ist das Kapital bei Erreichen des Pensionsalters. Jetzt geht es darum, dass man hier eine realistische Zahl einsetzt, die auch erreicht werden kann. Die SPG-Fraktion schlägt Ihnen 1,5 Prozent vor. Diese Zahl basiert auf den Aussagen der Experten anlässlich der Einführung, die die vorberatende Kommission hatte. Sie stimmt auch mit den landläufigen Expertenmeinungen überein, die eine Realverzinsung von 1,5 Prozent sogar als leicht optimistisch einschätzen. Wenn Sie diese Zahl von 2 auf 1,5 Prozent senken, dann möchte ich nicht verhehlen, dass dann Kosten auf die Ausfinanzierung zukommen. Diese Reduktion um 0,5 Prozent bei der Realverzinsung hat zur Folge, dass für diese Übergangsbestimmungen etwa 50 Mio. Franken aufgewendet werden müssen. Diese 50 Mio. Franken entsprechen ungefähr 1 Prozent des Deckungskapitals. Wenn wir jetzt einen Vergleich ziehen – die vorberatende Kommission liess sich bei diesen Übergangsbestimmungen vom Übergang der Pensionskasse der St.Galler Gemeinden leiten –, kostete dort dieser Übergang bei ähnlichen Bestimmungen ebenfalls 1 Prozent des Deckungskapitals. Bei einer Berechnungsgrundlage von 1,5 Prozent Realverzinsung wird sichergestellt, dass das Staatspersonal und die Lehrkräfte beim Übergang, der ja praktisch auf den gleichen Zeitpunkt vollzogen wird, einigermassen analog behandelt werden wie die Gemeindeangestellten. Ich bitte Sie deshalb, diesem Antrag, der eine realistische Basis für die Berechnung dieses Überganges zur Folge hat, zuzustimmen. Wenn Sie ihm nicht zustimmen, ist klar, dass die Mitarbeitenden bis Alter 58 mit Leistungsreduktionen zu rechnen haben, denn eine Realverzinsung von 2 Prozent ist nach Expertenmeinungen nicht erreichbar.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Art. 4a (neu) Abs. 2 ist sehr bedeutend. Die FDP-Fraktion kann sich der Formulierung der Regierung anschliessen. Es geht dabei darum, mitsprechen zu können, wenn der paritätische Stiftungsrat Leistungsziele erhöhen will, die am Ende der Kantonsrat zu finanzieren hat, weil es gebundene Ausgaben sind. Es ist ein Sicherheitsventil, das hier eingebaut wurde. Dieses Sicherheitsventil will die FDP-Fraktion ganz bewusst. Mit der Umkehr, nicht mehr die Finanzierungsseite zu regeln, sondern die Leistungsseite, verfügt der Kantonsrat über keine Handhabung mehr in Bezug auf die Finanzierung. Die Regierung baut hier ein Sicherheitsventil ein, dass der Kantonsrat am Schluss noch etwas zu sagen hat. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Stiftungsrat die Leistungsziele erhöht, und der Kantonsrat bekommt nur noch den Einzahlungsschein. Das kann es in der Tat nicht sein. Deshalb ist Art. 4a (neu) Abs. 2 richtig, gemäss dem Text der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Art. 17 Abs. 2 Bst. c (neu) wie folgt zu formulieren: «der Wertschwankungsreserve von 9 Prozent des vollen Deckungskapitals.».

Wenn Sie davon ausgehen, dass eine Pensionskasse solide ausfinanziert wird, dann müssen Sie ihr nach gängiger Meinung eine Wertschwankungsreserve mitgeben. Sie kennen verschiedene Beispiele, bei denen der Arbeitgeber nachher wieder zur Verantwortung gezogen wurde und die entsprechenden Nachzahlungen auch leisten musste, beispielsweise bei den SBB. Nachdem Sie die verschiedenen Parameter bestätigt haben, sieht man, dass es hier leider immer mehr zu einem Abstimmen im Block kommt. Es geht darum, dass Sie die Versicherungskasse mit diesen Parametern – einem technischen Zinssatz von 3,5 Prozent und einer Arbeitgeberbeitragsreserve – so weit ausstatten, dass sie nicht bereits in der ersten Phase wiederum zu einem Sanierungsfall wird und wieder Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden müssen. Ich bitte Sie deshalb, diese Wertschwankungsreserve einzurechnen. Dafür wäre nachher Art. 19 obsolet, das ist klar, aber es wäre eine klare Regelung. Ich bitte Sie deshalb, diesen Weg zu wählen und die Kasse auf solide Füsse zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

In der vorberatenden Kommission haben wir intensiv über diesen Art. 4a (neu) Abs. 2 diskutiert, und es ist schade, dass die übrigen Mitglieder des Kantonsrates die Diskussion nicht mitverfolgen konnten. Oberflächlich ging es genau um das, was Ritter-Sonderegger-Altstätten soeben gesagt hat. In der Tiefe geht es aber darum, dass überall dort, wo Leistungsverbesserungen zu neuen oder höheren Beiträgen führen, diese dem Kantonsrat unterbreitet werden müssen. Höhere Beiträge können aber verschiedene Gründe haben. Darauf hat der Pensionskassenexperte mit folgendem Beispiel hingewiesen: Er hat gesagt, dass beispielsweise bei einer Sanierung aufgrund einer Senkung des technischen Zinssatzes zur Abfederung die Beiträge erhöht werden müssten. Das ist ein Sanierungsschritt, der vor den Kantonsrat kommen müsste. Das ist keine Leistungsverbesserung, aber eine Beitragserhöhung, denn die Rentnerinnen und Rentner hätten sonst statt 4'500 Franken nur noch 4'000 Franken. Deshalb ist die Formulierung so wichtig, und diese ist auf dem roten Blatt der Regierung mit «Verbesserungen des Leistungsziels» präziser gefasst.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich werde den Eindruck nicht los, dass man die Pensionskasse gar nicht in die Selbständigkeit entlassen und einen unabhängigen Stiftungsrat einsetzen will. Ich sehe den Sinn nicht, weshalb hier eine Kantonsrätin oder ein Kantonsrat Einsitz nehmen soll, die oder der dann irgendwann in der Mitte der Amtsdauer zurücktritt. Ich sehe den Verdacht des Regierungspräsidenten bestätigt, dass man den Stiftungsräten, deren Einsetzung das vom Bundesgesetzgeber gewollte Konstrukt nun einmal nach sich zieht, jetzt grösstes Misstrauen entgegenbringt. Stiftungsräte unterliegen aber übrigens immer mehr auch sehr restriktiven Haftungsvorschriften.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Mächler-Zuzwil hat durchaus recht. Nur muss man auf die Auswirkungen schauen, wenn diese Rechtssicherheit auf 50 oder 54 Jahre beschlossen würde. In den Protokollen der vorberatenden Kommission wird dargelegt, was dieses Vorgehen kostet. Bei einer Übergangslösung unter 57 Jahren kostet es 5 Mio. Franken, 5 Mio. Franken bei einem Deckungskapital von 5,5 Mrd. Franken. Das heisst aber auch, dass bei dieser Berechnungsweise das Leistungsprimat und die Berechnungen des Beitragsprimats praktisch gleichwertig sind. Wenn wir das Alter auf 50 oder auf 54 Jahre ansetzen, dann hat das finanziell keine Auswirkungen, ausser vielleicht diesen 5 Mio. Franken, die uns der Versicherungsexperte Alex Keel deutlich ins Protokoll geschrieben hat. Er hat nämlich andere Grundlagen genommen. Wenn es also für den Kanton höchstens 5 Mio. Franken Auswirkungen hat, ob man das Alter bei 58, bei 54 oder bei 50 Jahren ansetzt, dann gilt es aber noch zu bedenken, dass es hier um die Rechtssicherheit für die Personen geht, die jahrelang unter dieser Voraussetzung eingezahlt haben. Dies ist zu berücksichtigen, und der Kantonsrat könnte damit einen Schritt in die richtige Richtung zum Beitragsprimat machen und ein Zeichen des guten Willens setzen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Vorlage kommt zum letztmöglichen Zeitpunkt. Jahrelang wurde an dieser Vorlage gearbeitet. Die Sanierung bzw. die Ausfinanzierung muss nun unter extremem Zeitdruck durchgezogen werden, um die vom Bundesgesetzgeber auf den 1. Januar 2014 verlangte Verselbständigung einzuhalten. Der SVP-Fraktion war und ist es ein Anliegen, dass der Kantonsrat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern für die Abstimmung im Juni 2013 eine ausgewogene und mehrheitsfähige Lösung unterbreiten kann. Hauptanliegen der SVP-Fraktion ist, dass, entgegen der Botschaft und Entwurf der Regierung, der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat auf den 1. Januar 2014 erfolgt. Dies hat sie mit der vorliegenden Variante erreicht. Die Ausfinanzierung – Mächler-Zuzwil hat es bereits erwähnt – kostet den St.Galler Steuerzahler gemäss heutigem Stand rund 420 bis 450 Mio. Franken. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass sich die Arbeitnehmenden an der Sanierung in irgendeiner Form beteiligen müssen. Deshalb hat sie einen Antrag eingereicht, welcher die Regierung beauftragt, der vorberatenden Kommission, im Hinblick auf die 2. Lesung, Möglichkeiten aufzuzeigen, wie diese Beteiligung bewerkstelligt werden könnte.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Huber-Rorschach hat zwei sicher nicht falsche Begriffe erwähnt: Verantwortung und Haftung. Aber es gibt noch die Frage nach der Bezahlung. Wir sind kein Unternehmen gewöhnlicher Art. Ich anerkenne, dass ein Staat, die öffentliche Hand, besondere Situationen kennt, aber es ist nicht einfach das Geld des Kantons, um das es hier geht. Bei kleiner werdenden Reserven sind es v.a. die Steuerzahler, die höhere Ausgleiche bezahlen müssen. Ich habe mich für diese Aussage nicht mit der ganzen SVP-Fraktion abgestimmt, aber mir ist eigentlich die Formulierung, die in der vorberatenden Kommission gewählt wurde, näher als diejenige auf dem roten Blatt. Das rote Blatt ist das Minimum, dem auch seitens der SVP-Fraktion zugestimmt werden kann. Bei einer Streichung von Art. 4a (neu) Abs. 2 gemäss Antrag der SPG-Fraktion wäre für uns eine Lücke entstanden, die nach gewissen Korrekturen andernorts ruft.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Art. 13 [Erster Stiftungsrat b) Wahl]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 13 Abs. 1 Ingress wie folgt zu formulieren: «Der Kantonsrat wählt:» und Bst. a wie folgt zu formulieren: «die Vertreterinnen und Vertreter des Kantons und der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und der mit Anschlussvereinbarung angeschlossenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nach Art.12 Abs. 1 Bst. a und b dieses Erlasses. Er wählt wenigstens eines seiner Mitglieder als Vertreterin oder Vertreter der Abeitgeberinnen und Arbeitgeber.»

Es geht um die Frage der Wahlkompetenz gemäss Botschaft und Entwurf der Regierung. Auf S. 52 ist da vor Art. 12 vermerkt: «Erster Stiftungsrat a) Zusammensetzung». Bei Art. 13 wurde bereits in der vorberatenden Kommission ein Antrag gestellt, dass nicht die Regierung, sondern der Kantonsrat diese Wahl trifft. Ich begründe das in aller Kürze. Arbeitgebervertreter sollten von jemandem gewählt werden, der sich selber als Arbeitgeber fühlt und demgemäss handelt. Ich habe je länger je mehr jedoch den Eindruck, dass die Regierung sich eher als gewerkschaftliche Vertretung denn als Arbeitgeber versteht, sowohl im Zusammenhang mit dem Voranschlag als auch mit dem ursprünglichen Entwurf dieses Gesetzes. Das ist zwar nicht grundsätzlich etwas Unanständiges, aber es hat aus Sicht der SVP-Fraktion dann die Konsequenz, dass der Kantonsrat, der letztlich für die gesamten Finanzen verantwortlich ist, diese Wahl vornimmt. Das würde, wie dem Antrag der SVP-Fraktion entnommen werden kann, noch Anpassungen in zwei Folgeartikeln nach sich ziehen. Ich möchte diese Frage, wer den ersten Stiftungsrat wählt, an dieser Bestimmung durchdiskutieren und darüber abstimmen. Sollte der Kantonsrat dem Antrag der SVP-Fraktion nicht folgen, wären selbstverständlich auch die Folgeartikel nicht zu ändern.

Dann habe ich eine Anschlussfrage, die keinen direkten Zusammenhang mit dem hier gestellten Antrag hat. An zwei der drei Sitzungen war ich Mitglied der vorberatenden Kommission. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass sich diese vor der 2. Lesung nochmals treffen muss. Ich möchte dannzumal noch genauere Auskunft, weshalb der Arbeitgeber nicht auch später die Arbeitgebervertreter wählen kann, sondern dass es offenbar eine Selbstkonstituierung und Selbstergänzung geben soll. Natürlicherweise werden immer wieder Arbeitgebervertreter ausscheiden, was zu Neuwahlen führen wird. Können nicht auch diese vom heute bestimmten Gremium gewählt werden?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der GLP/BDP-Fraktion, Art. 15a Bst. a Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «dass für Versicherte, die bis 31. Dezember 2013 das 54. Altersjahr vollendet haben, die bisherige Versicherung nach den Grundlagen der Versicherungskasse für das Staatspersonal oder der kantonalen Lehrerversicherungskasse zu Ende geführt wird;».

Ich gebe Mächler-Zuzwil recht, dass mit dieser Einmaleinlage die Rechte von allen Versicherten beim Übergang soweit gesichert sind. Für jene Personen, die kurz vor ihrer Pensionierung stehen, ist es doch ein bisschen beunruhigend, wenn – fussballerisch gesprochen – 10 Minuten vor Schluss die Spielregeln geändert werden. Man darf nicht vergessen, dass viele von ihnen 40-50 Jahre beim Kanton gearbeitet haben. Deshalb schlägt die GLP/BDP-Fraktion einen Konsens zwischen 50 und 58 Jahren, d.h. 54 Jahre, vor.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die CVP-EVP-Fraktion möchte den Art. 4a (neu) Abs. 2 im Gesetz verankert haben. Der Kantonsrat soll künftig die Möglichkeit haben, bei Beitragserhöhungen aufgrund von Verbesserungen bei Leistungszielen mitentscheiden zu können. Zwischen dem Antrag der Regierung und demjenigen der vorberatenden Kommission besteht ein kleiner Unterschied. Eine klare Mehrheit der CVP-EVP-Fraktion unterstützt den Antrag der Regierung. Die Mitsprache des Kantonsrates soll sich nur auf eine effektive Verbesserung der Leistungsziele beziehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Zu Tinner-Wartau: Ich habe nicht gesagt, dass man die Gemeinden in die Pflicht nehmen möchte. Ich habe Ihnen nur gesagt, dass die Mitarbeitenden die Gleichbehandlung verlangen, weil genau das, was Tinner-Wartau zitiert hat, auch für die Mitarbeitenden gilt. Es war keine Verwaltungskommission, die paritätisch beschlossen hat, sondern es war die Regierung in Vertretung des Kantons St.Gallen. Die Gemeinden haben berechtigterweise verlangt, dass der Kanton das übernimmt. Die Mitarbeitenden haben aber das gleiche Recht, denn die Verantwortung lag bei der Regierung. Ich bitte Sie, nach diesen Ausführungen von Tinner-Wartau, der genau das bestätigt hat, was ich gesagt habe, darauf zu schauen, dass es hier nicht zu einer schlechten Lösung kommt, die nachher auch zu Verwirrung und Auseinandersetzungen führen wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion folgenden Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglements des Kantonsrates: «Die Regierung wird eingeladen, Varianten auszuarbeiten und dem Kantonsrat zur Beratung vorzulegen, bei welcher sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geeigneter Form an der Ausfinanzierung bzw. Sanierung mit beteiligen.»

Wir kommen jetzt noch zu einem wesentlichen Punkt, den wir leider in der vorberatenden Kommission zumindest aus meiner Sicht nicht ausgiebig diskutieren konnten. Wir haben ausgiebig über den Primatswechsel usw. diskutiert, weshalb am Schluss dafür auch drei Tage notwendig waren. Aber wir haben zu wenig diskutiert, ob die Arbeitnehmer bei der jetzt so beschlossenen Sanierung mit der vollen Ausfinanzierung nicht zu beteiligen sind. Wenn man anschaut, was andere Kantone mit ähnlichen Problematiken mit ihren Vorlagen vorhaben, dann beziehen die Kantone Tessin, Schaffhausen und Basel-Landschaft die Arbeitnehmer bei der Ausfinanzierung in geeigneter Form mit ein. Die FDP-Fraktion ist der Ansicht, dass man diese Diskussion im Hinblick auf die 2. Lesung intensiv führen muss. Wir haben übrigens sowieso eine Kommissionssitzung, weil wir noch ein Expertengutachten zu diskutieren haben. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag zuzustimmen, damit wir diesen Punkt sorgfältig diskutieren können. Ich bin überzeugt, dass dieses Argument der Beteiligung der Arbeitnehmer bei der Volksabstimmung zumindest ein Aspekt sein wird. Ob er ausschlaggebend ist, das kann ich nicht beurteilen, das wird das Volk entscheiden. Sie wissen es selber: Die meisten Arbeitnehmer, die in der Privatwirtschaft tätig sind, haben in jüngster Zeit dazu beigetragen, dass ihre Pensionskasse gesundet. In der einen oder anderen Form wurden sie als Arbeitnehmer miteinbezogen. Jetzt ist es schon schwierig, im Abstimmungskampf dann darzulegen, dass es bei den Staatsangestellten anders sein soll, dass hier die Sanierung einseitig beim Arbeitgeber liegt. Es kann durchaus sein, dass wir mit der jetzigen Vorlage die eine oder andere Antwort darauf geben könnten, aber wir haben es in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert. Dieser Auftrag ermöglicht es, der Regierung aufzuzeigen, in welcher Form die Arbeitnehmer miteinbezogen werden können, und eine Diskussion dazu zu führen. So können wir auch eine detaillierte Diskussion in der 2. Lesung darüber führen, damit sie mitentscheiden können, was sie am Schluss wollen. Ich bin überzeugt, an der Urne wird das ein wichtiges Argument sein.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass die Pensionskasse St.Galler Gemeinden (PKSG), bei der unter anderem das Gemeindepersonal, aber auch die meisten Gemeindepräsidenten versichert sind, genau gleich vorgehen: Bei der PKSG leisten seit dem Jahr 2005 die Arbeitgebenden wie auch die Arbeitnehmenden Sonderbeiträge zur Gesundung der beruflichen Vorsorgeeinrichtung. Bei einer Volksabstimmung wird schwierig zu argumentieren sein, dass es bei den Gemeinden eine solidarische Sanierung gibt, beim Kanton hingegen nicht. Als Parteipräsident der FDP hätte ich grösste Mühe, meiner Basis darzulegen, warum es hier anders sein soll und die Arbeitnehmer nicht einbezogen werden sollen. In anderen Parteien wird die Diskussion vielleicht anders geführt, aber bei unserer Basis ist das ein wichtiges Argument. Wir müssen die Frage zumindest geklärt haben, und das haben wir bis jetzt nicht gemacht. Bei der jetzigen Ausgangslage ist die Linke mit ihren Anliegen grossmehrheitlich nicht durchgekommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie am vorliegenden Gesetz grosse Freude hat. Wenn wir an der Urne am Schluss eine unheilige Allianz haben zwischen der Linken und der Rechten, dann wünsche ich Ihnen viel Glück, diese Vorlage beim Volk durchzubringen. Deshalb bin ich überzeugt, dass diese Frage der Arbeitnehmerbeteiligung sorgfältig zu prüfen ist. Unser Auftrag nimmt übrigens keine Variante vorweg, er ist sehr offen formuliert.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Wie schon von Huber-Rorschach ausgeführt, ist die SPG-Fraktion grundsätzlich der Ansicht, dass Art. 4a (neu) Abs. 2 problematisch ist, da die genannte Thematik in der Kompetenz des Stiftungsrates liegt. Bei der Gegenüberstellung des Antrags der Regierung gegenüber demjenigen der vorberatenden Kommission kommt aber auch die SPG-Fraktion zum Schluss, den Antrag der Regierung zu unterstützen. Ihre Überlegungen sind die gleichen wie die von der CVP-EVP-Fraktion und der FDP-Fraktion. Die ganze Vorlage bekommt ein anderes Gesicht, wenn anstelle des Wortes «Leistungsverbesserungen» die Formulierung «Verbesserungen des Leistungsziels» im Gesetz verankert wird. Wie schon gesagt, wird auf 2014 die Kasse verselbständigt. Dann hat der paritätische Stiftungsrat das Sagen. Dieser ist zusammengesetzt aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern. Es liegt im ureigensten Interesse beider Seiten, eine gesunde und zukunftsfähige Vorsorgekasse zu führen. Damit der Stiftungsrat handlungsfähig ist, muss es ihm auch möglich sein, allfällige Sanierungsmassnahmen zu beschliessen, die von beiden Seiten getragen werden. Gemäss Aussagen unabhängiger Kassenexperten wird auch die St.Galler Pensionskasse in den kommenden Jahren nicht um weitere Sanierungsmassnahmen herumkommen. Mit dem Wortlaut der Regierung könnte der Stiftungsrat im Sinn des Bundesgesetzes arbeiten. Sollten echte Leistungsverbesserungen, also ein Ausbau des Leistungsziels, ins Auge gefasst werden, hätte der Kantonsrat darüber zu befinden. Es wäre also gewährleistet, dass es ohne Zustimmung des Kantonsrates zu keiner Verbesserung des Leistungszieles bei den St.Galler Pensionskassen kommen könnte. Der Wortlaut von Art. 4a (neu) Abs. 2 ist ein ganz zentraler Punkt in der Vorlage und gibt dem ganzen Gesetz je nach Wortwahl ein ganz anderes Gesicht. Mit der Version der vorberatenden Kommission wird ein Problem geschaffen, anstatt eines zu lösen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat den technischen Zinssatz von 3,5 Prozent mit 12:3 Stimmen beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Seit der Errichtung einer Vorsorgekasse für das Staatspersonal und die Lehrkräfte bestimmt die Regierung als Vertreterin des Kantons die Geschicke der Versicherungskassen. Sie traf auch alle Entscheide. Die bestehenden Verwaltungskommissionen, die zwar paritätisch zusammengesetzt sind, hatten keinen Einfluss auf die Entscheide. Allenfalls konnten sie ihre Meinung zur Entscheidungsfindung einbringen. Jetzt stehen wir vor der Verselbständigung dieser Kassen. Es ist zwingend, dass der Kantonsrat zum jetzigen Zeitpunkt auf das bisher Erreichte zurückschaut. Die Bilanz ist ernüchternd. Statt solider Kassen besitzt der Kanton St.Gallen zwei Rentenversicherungen mit deutlichen Deckungslücken. Dazu gibt es zum Teil nachvollziehbare Gründe, denn seit Jahren wird davon ausgegangen, dass Pensionskassen der öffentlichen Hand nicht vollständig ausfinanziert sein müssen und dass es reiche, wenn die Renten bezahlt werden können, d.h., dass das System des Umlageverfahrens tauglich sei. Des Weiteren wird davon ausgegangen, dass der Kanton St.Gallen für die nächsten Jahre Bestand haben wird. Die Situation hat sich aber verändert, und es zeichnete sich ab, dass die bestehende Lücke nicht mehr aufgeholt werden kann.

Die Botschaften und die Grundstimmung sind unzweideutig. Die Vorsorgegelder waren in der Staatsrechnung aufgeführt. Sie gehörten dem Staat mit der Begründung, dass dieser eine Staatsgarantie leiste und, sollte etwas schiefgehen, der Kanton geradestehen würde. Wie mit dieser Sache umgegangen worden ist, erläutere ich an zwei Beispielen:

  1. Dies betrifft das Bundesverwaltungsgericht. Dieses steht auf dem Boden, welcher der Versicherungskasse des Staatspersonals gehörte. Dank dieses Grundstücks hat die Regierung das Bundesverwaltungsgericht nach St.Gallen gebracht. Ich glaube kaum, dass es gleichwertige, so attraktive Plätze gegeben hätte. Ein jahrelanger Streit zeigt exemplarisch, wie die Regierung die Pensionskassengelder als Staatsgelder anschaute und entsprechend damit wirtschaftete. Im Jahr 1996 wurde im Rahmen des Sparpakets beschlossen, dass die Gewinne aus den Anlagen dieser Gelder – diese gehören aber eigentlich den Versicherten – abgeschöpft werden sollen. Dieses Vorgehen konnte erst gestoppt werden, als das Bundesgericht ein Verbot erliess und die Rückführung verlangte und die Regierung einen Wechsel erfuhr. Nun ist es an der Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen und die Verantwortlichen für diese Unterdeckung zu benennen. Sind das jetzt die Versicherten, die mitbezahlen müssen, oder ist es die Regierung, die als Vertretung des Kantons für einen Deckungsgrad von etwas über 90 Prozent verantwortlich gemacht werden kann?

  2. Dies betrifft den Leistungsvergleich. Es stimmt schlicht und einfach nicht, dass hier eine komfortable Lösung vorliegt. Bei der Pensionskasse des Staatspersonals und der Lehrerversicherungskasse besteht ein Leistungsziel von 50 Prozent des versicherten Lohnes bei Alter 63 und jetzt neu, nach Verlängerung der Arbeitsjahre, 55 Prozent bei Alter 65. Dies ist kein hohes Leistungsziel. Einzelne der Vorredner können bei den Pensionskassen ihrer Arbeitgeber höhere Leistungen erwarten. Ich weiss nicht, was geschähe, wenn da gestrichen würde. Bei einer Betrachtung der Beitragsverteilung kann festgestellt werden, dass der Kanton St.Gallen 53 bis 54 Prozent und die Arbeitnehmenden 46 oder 47 Prozent bezahlen. Im Median haben private wie auch kantonale Vorsorgeeinrichtungen eine Beteiligung des Arbeitgebers von 60 Prozent. Übrigens hat auch die Versicherungskasse der St.Galler Gemeinden eine Aufteilung von 60 zu 40 Prozent. Der einzige übrig gebliebene Trumpf ist das Leistungsprimat. Dieses stellt sicher, dass die Leistungsziele auch tatsächlich erreicht werden können. Und genau dieses Pfand soll den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Kantons sowie den Lehrpersonen jetzt aus der Hand genommen werden. Ja, sie sollen sogar noch herangezogen werden, wenn es nun darum geht, die Lücken zu stopfen.

Und hier knüpfe ich an die Diskussionen in der vorberatenden Kommission, welche die Vorlage der Regierung neu konzipiert hat, an. Die vorberatende Kommission hat innerhalb von vier Wochen in drei Sitzungen eine neue Ausgangslage geschaffen und alles neu zusammengesetzt. Sie tat dies in einer Frage, die eigentlich ein erhebliches Fachwissen bräuchte, um kompetent mitdiskutieren und mitentscheiden zu können. Bei einer Bewertung der Ergebnisse der vorberatenden Kommission lässt sich sagen, dass die Etappierung der Regierung gescheitert ist, weil die Etappe drei, d.h. der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, schon jetzt integriert und damit vorweggenommen wurde. Die vorberatende Kommission hat sich als oberstes Ziel den Wechsel zum Beitragsprimat gesetzt, gefolgt vom Ziel, den Kanton St.Gallen finanziell möglichst zu schonen. Damit schleicht sich der Kanton aus der Verantwortung, insbesondere aus der Verantwortung für seine Pensionierten, denn mit einer Verselbständigung sind nachher die Aktivversicherten für die Pensionierten verantwortlich. Aufgrund dieser Berechnungsweisen lässt sich zeigen, dass die Aktivversicherten 70 oder 140 Mio. Franken, die als Lücke bei den Pensionierten bestehen, bezahlen. Mit Blick auf die Kasse zeigt sich, dass ohne den letzten Trumpf des Leistungsprimats die Angestellten und Lehrpersonen einer unterdurchschnittlichen Pensionskasse angehören. Sie zahlen viel, können aber nur geringe Leistungen beziehen und müssen erst noch die Lasten der Sanierung mittragen. Fazit: Die vorberatende Kommission legt uns jetzt einen Vorschlag vor, der ein Hüftschuss ist. Es ist unmöglich, innerhalb von vier Wochen die jahrelange Arbeit von Arbeitsgruppen und von Experten zu ersetzen. Die SPG-Fraktion wird in der Spezialdiskussion verschiedene Anträge stellen und hofft, dass der Kantonsrat Einsicht zeigt und die Arbeitnehmenden nicht zur Verantwortung für die Lücken zieht. Zur Attraktivität eines Arbeitgebers gehört auch eine gute Personalvorsorge. Die SPG-Fraktion verlangt, dass eine Vertretung der Arbeitnehmenden in den Prozess einbezogen wird, gerade weil die Angestellten an der Schliessung dieser finanziellen Lücken mitbeteiligt werden sollen. Das geht nicht ohne die Sozialpartner. Dann gibt es noch die Schwankungsreserven. Es geht nicht an, dass eine Kasse mit 100 Prozent entlassen wird. Auch die Übergangsbestimmungen sind zu wenig griffig. Auf den wohl heikelsten Punkt, die Arbeitgeberbeitragsreserve, wird die SPG-Fraktion in der Spezialdiskussion sicher zurückkommen. Diese Arbeitgeberbeitragsreserve hat zur Folge, dass sich der Kanton im Umfang seiner Einlage schadlos halten kann.

Die Position der SPG-Fraktion ist klar, und sie wird sich der Diskussion stellen. Sie stellt die Anträge und wird am Ende, falls die Abrechnung negativ ausfällt, die Vorlage ablehnen. Ebenso unterstützt sie die Personalverbände, wenn diese gegen das neue Gesetz, das den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern viele Verschlechterungen bringt, antreten möchten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Seit Jahrzehnten werden Anläufe unternommen, um die beiden Versicherungskassen des Kantons zu modernisieren. Da es sehr viele verschiedene Interessen gab, scheiterten in der Vergangenheit sämtliche Versuche. Bei den Renten geht es aber um die Einhaltung eines der wichtigsten Versprechen des Kantons gegenüber seinen fast 30'000 Angestellten und deren Angehörigen. Es sind dies Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die oft ihr gesamtes Berufsleben im Dienst des Kantons und dessen Einwohnern verbringen. Nun liegt eine ausgewogene Vorlage vor, die eine moderne, zukunftsgerichtete und finanziell gesunde Vorsorgeeinrichtung zeigt. Ein Scheitern dieser Vorlage würde die Deckungslücke und somit den Sanierungsaufwand vergrössern.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage zum Pensionskassengesetz an ihren Sitzungen vom 15. und 29. Oktober sowie am 12. November 2012 beraten. Das Finanzdepartement war einerseits durch seinen Vorsteher und andererseits durch Flavio Büsser, Generalsekretär, Primus Schlegel, Leiter des Personalamtes, Jürg Raschle, Leiter des Dienstes für Recht und Personal, und Alex Keel, Versicherungsexperte, vertreten. Die Zusammenführung und Verselbständigung der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der Lehrerversicherungskasse gehören, zusammen mit der Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen an die Demographie und dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat bei den Altersleistungen, seit Jahren zu den erklärten Zielen der Regierung bei der Neuregelung der beruflichen Vorsorge für das Staatspersonal und die Lehrpersonen der öffentlichen Volksschule. Die Regierung hat ein etappiertes Vorgehen vorgesehen. Dieses besteht aus drei Etappen: 1. aus den Anpassungen an die Demografie; 2. Zusammenführung und Verselbständigung der beiden Versicherungskassen; 3. Wechsel der Primatsform. An der Sitzung vom 15. Oktober 2012 haben die drei externen Experten Martin Hubatka, Armin Braun und Heinz Eigenmann der vorberatenden Kommission ihre Beurteilung abgegeben. Die eigentliche Beratung der Vorlage fand ohne Anwesenheit der externen Sachverständigen statt.

Bereits während der Eintretensdiskussion wurde die zentrale Bedeutung des Primatswechsels ersichtlich, welche nicht nur die nach Bundesrecht zwingend auf 1. Januar 2014 vorzunehmende rechtliche, organisatorische und finanzielle Verselbständigung der Lehrerpensionskasse und der Versicherungskasse für das Staatspersonal sowie deren Zusammenführung in eine Kasse gemäss Vorschlag der Regierung vorsieht, sondern gleichzeitig auch den Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat vollziehen will. Damit lag auf der Hand, dass an der regierungsrätlichen Vorlage grundlegende Änderungen notwendig würden. Die vorberatende Kommission beauftragte deshalb das Finanzdepartement, ihr für eine nächste Sitzung Vorschläge zu unterbreiten, wie der geforderte Primatswechsel mit der Vorlage verbindlich verbunden werden könnte. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage aufgeworfen, ob sich der Kanton St.Gallen angesichts der Komplexität für diese Vorlage nicht etwas mehr Zeit ausbedingen sollte. Zwar steht fest, dass der Kanton St.Gallen keine unmittelbaren Sanktionen bei Nichteinhalten der Frist vom 1. Januar 2014 zu gewärtigen hätte, aber die kantonale Aufsicht hat auf Anfrage klargestellt – obwohl andere kantonale Aufsichtsorgane wie beispielsweise im Kanton Schwyz hier offenbar mehr Flexibilität zeigen –, dass eine solche Verschiebung des Termins für St.Gallen nicht in Frage käme. Dem Auftrag folgend, unterbreitete das Finanzdepartement der vorberatenden Kommission auf die Sitzung vom 29. Oktober 2012 zwei ergänzende Berichte, u.a. mit zwei Varianten im Zusammenhang mit den Kosten einer Ausfinanzierung, einschliesslich des Primatswechsels.

Diese Berichte vermochten aufgrund der einlässlich geführten Diskussion einen gewissen faktischen Druck auf den künftigen Stiftungsrat zu erzeugen, aber nicht die von der vorberatenden Kommission gewünschte rechtliche Verbindlichkeit zu garantieren. Der Grund dafür war gemäss Finanzdepartement, dass das Bundesrecht in Art. 50 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 51a Abs. 6 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge die gleichzeitige Regelung der Leistungen und der Beiträge – beispielsweise der Höhe der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge – durch den kantonalen Gesetzgeber nicht zulässt. Auf dieser, auch von Markus Bucheli, Leiter Recht und Legistik, vertretenen Rechtsauffassung basierend, beauftragte die vorberatende Kommission das Finanzdepartement mit der Überarbeitung der Gesetzesvorlage im Sinn einer gesetzlichen Verankerung des Beitragsprimats. Am 29. Oktober 2012 legte das Finanzdepartement zudem einen Bericht zu den Hintergründen des technischen Zinses und zur konsolidierten Betrachtung bei der Versicherung des Staatspersonals und der kantonalen Lehrerversicherungskasse vor.

Die vorberatende Kommission befürwortete den Grundsatz «Leistung statt Beiträge» mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Die Tatsache, dass nach Bundesrecht nur «entweder-oder» geregelt werden darf, verfälscht das Resultat etwas, denn alle Kommissionsmitglieder unterstützen grundsätzlich einen Primatswechsel mit gleichzeitiger Verselbständigung. Der Vorschlag der Verankerung des Primatswechsels im Gesetz führt nach Ansicht der Legalistiker zur Streichung der die Beitragsseite betreffenden Bestimmungen in Art. 5 und 6 im ursprünglichen Entwurf der Regierung. Die Frage, ob nicht doch zumindest für die Sanierung der Kasse auf den Zeitpunkt der Verselbständigung hin die Höhe der Beiträge ebenfalls geregelt werden darf, blieb in der vorberatenden Kommission unbeantwortet. Eine Mehrheit der Kommissionsmitglieder folgte der materialiengetreuen Auslegung und damit dem Vorschlag, Art. 5 und 6 aus dem Entwurf zu streichen. Allenfalls ist diese Frage einem Gutachter zur Beurteilung vorzulegen. Als einziger Hebel konnte im Bereich der Beiträge lediglich der Genehmigungsvorbehalt in Art. 4a (neu) Abs. 2 zugunsten des Kantonsrates integriert werden für den Fall, dass Leistungsverbesserungen zu neuen oder höheren Beiträgen führen würden. Zu diesem Antrag der vorberatenden Kommission gibt es ein rotes Blatt der Regierung vom 13. November 2012, mit dem sie eine Änderung des Wortlauts gegenüber der Variante der vorberatenden Kommission beantragt. In der Beratung der vorberatenden Kommission wurde auf Beispiele in anderen Kantonen hingewiesen – beispielsweise auf Basel-Landschaft –, in denen offensichtlich die bundesrechtliche Vorschrift anders interpretiert wird. Sie sehen Bestimmungen sowohl leistungs- wie beitragsseitig vor. Diese Kantone beurteilen ihr Vorgehen offenbar ebenfalls als bundesrechtskonform und das Risiko einer anderen Beurteilung durch Gerichte als gering.

Zu Arbeitgeberreserve oder Einmaleinlage des Kantons, Umwandlungssatz, technischen Zinsen und Realverzinsung: Die vorberatende Kommission hat sich klar mit 12:3 Stimmen für die von der Regierung vorgeschlagene Arbeitgeberreserve und gegen eine Einmaleinlage des Kantons ausgesprochen. Dieselbe Unterstützung erhielten ein Umwandlungssatz von 6,4 Prozent und ein technischer Zins von 3,5 Prozent. Unverändert übernommen wurde auch die vorgesehene Realverzinsung von 2 Prozent für jene Versicherten, die am 31. Dezember 2013 das 58. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Schwankungsreserve: Entgegen der Vorlage der Regierung sprach sich die vorberatende Kommission bei der Arbeitgeberbeitragsreserve für eine Schwankungsreserve mit 14:1 Stimme aus. Demnach soll die Arbeitgeberbeitragsreserve nur dann verwendet werden dürfen, wenn der Deckungsgrad der neuen Pensionskasse ohne Verwendungsverzicht auf der Arbeitgeberbeitragsreserve 109 Prozent erreicht hat. Die Frage der konsolidierten Betrachtung war ebenfalls umstritten. Obschon die vorberatende Kommission die Ausführungen zur Zulässigkeit der Konsolidierung durchaus nachvollziehen konnte, beschloss sie, angesichts der damit verbundenen finanziellen Folgen im Fall eines negativen Bundesgerichtsentscheids, diese Frage einem externen Gutachter und Experten in versicherungsrechtlichen Fragen zu unterbreiten. Das Ergebnis und dessen Folgen will die vorberatende Kommission zwischen der 1. und 2. Lesung besprechen. Der Auftrag ist in Bearbeitung. Da die regierungsrätliche Vorlage in grundlegenden Punkten durch die vorberatende Kommission abgeändert wurde, haben die Mitglieder des Kantonsrates sowohl vorgängig über E-Mail als auch heute auf ihrem Platz einen Bericht vorgefunden. Die vorberatende Kommission hat mit 15:0 Stimmen einstimmig Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Art. 4a (Grundsätze). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Art. 4a (neu) Abs. 2 zu streichen.

Mit der gesetzlichen Grundlage, alle öffentlichen, unselbständigen Kassen in rechtlich selbständige Kassen zu überführen, will der Gesetzgeber auch, dass die Verantwortung für die Pensionskasse einem unabhängigen, paritätisch zusammengesetzten Organ bzw. Stiftungsrat übertragen wird. Die Mitglieder des Stiftungsrates übernehmen mit ihrem Einsitz nicht nur die Verantwortung für die Kasse, sondern sie haften auch für die vom Stiftungsrat gefällten Entscheide. Mit Art. 4a (neu) Abs. 2 greift der Kantonsrat in die Entscheidungskompetenzen des Stiftungsrates ein. Der Kantonsrat muss für Entscheide nicht geradestehen, hingegen jedes Mitglied des Stiftungsrates. Der Gesetzgeber will eine Entpolitisierung der Pensionskassen, und der Artikel widerspricht diesem Gedanken. Aus Sicht der SPG-Fraktion ist er bundesgesetzwidrig.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Den Anträgen der vorberatenden Kommission sowie dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Das Gesetz über die St.Galler Pensionskasse ist ein sehr gewichtiges Geschäft, nicht nur, weil es um hohe Beträge geht – wir sprechen von einer Ausfinanzierung in der Grössenordnung von gegen 400 Mio. Franken –, sondern auch, weil diese Vorlage von den Bürgerinnen und Bürgern im Kanton St.Gallen angenommen werden muss. Es ist deshalb sehr wichtig, dass der Kantonsrat eine ausgewogene Vorlage erarbeitet, denn ein «Crash» an der Urne hätte schwerwiegende Folgen und wäre aus Sicht der FDP-Fraktion für alle Beteiligten nachteilig. Die Entstehungsgeschichte dauert leider schon sehr lange. Bereits in den 1990er-Jahren wurden Diskussionen betreffend die Zusammenlegung der beiden Kassen und den Primatswechsel angestossen. Auch Anfang 2000 wollte das Finanzdepartement gewisse Reformen an die Hand nehmen, doch aufgrund eines unsachgemässen Widerstandes der Personalverbände stellte die Regierung die Arbeiten ein. Im Jahr 2009 wurde dann ein erneuter Versuch gewagt, und es fand eine ausführliche Vernehmlassung zu den überfälligen Problemen bei den Vorsorgeeinrichtungen statt. Bereits damals unterstützte die FDP-Fraktion eine Zusammenführung und befürwortete den vorgeschlagenen Primatswechsel, erachtete aber die damals geplante Übergangsphase von gegen 20 Jahren als deutlich zu lange. Insgesamt bemängelte sie schon damals, dass die Sanierung einseitig zulasten des Arbeitgebers und damit des Steuerzahlers ausfalle. Aufgrund der Bundesgesetzgebung muss nun aber auch der Kanton St.Gallen gewisse Reformen an die Hand nehmen; er kann diese nicht mehr auf die lange Bank schieben. So ist gemäss Bundesgesetz ab dem Jahr 2014 eine Verselbständigung zwingend.

Die Regierung schlägt in ihrer Botschaft eine etwas magere Vorlage vor und möchte viele Altlasten auf den neuen Stiftungsrat überwälzen. Dieser stünde damit vor grossen Herausforderungen, denn eine Sanierung könnte er nicht aussitzen. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es sinnvoll, die Sanierung mit der vorliegenden Gesetzesvorlage zu verknüpfen, zumal ja auch die Regierung mit der Ausfinanzierung einen ersten Schritt der Sanierung vornehmen will. Wenn der Kantonsrat die Altlasten heute beseitigt, dann hat er die Möglichkeit, die gewichtigen Eckwerte zu bestimmen und darauf Einfluss zu nehmen, wie teuer die Sanierung schlussendlich ausfällt. Altlasten beseitigen bedeutet für die FDP-Fraktion, dass zwingend der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat zu erfolgen hat. Die vorberatende Kommission war ebenfalls dieser Ansicht und hat die Vorlage der Regierung deutlich erweitert. Im Weiteren müssen die technischen Grundlagen, wie z.B. der Umwandlungssatz und der technische Zinssatz, sowohl den aktuellen demographischen als auch den Gegebenheiten des Finanzmarktes angepasst werden, auch wenn damit die Vorlage teurer wird. Dies ist sicherlich vor allem im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für diese setzt sich die FDP-Fraktion ein und unterstützt deshalb die meisten Änderungsanträge der vorberatenden Kommission. Aus Sicht der FDP-Fraktion gibt es aber eine Problematik, die vor allem auch im Hinblick auf die kommende Volksabstimmung noch nicht befriedigend gelöst ist. Bei der Behebung der Altlasten, d.h. bei der Sanierung, müssen auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einbezogen werden. Die Lasten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen in einer gewissen Ausgewogenheit zueinander stehen. Es kann nicht sein, dass, wie von der Regierung vorgeschlagen, die Ausfinanzierung nur zulasten des Arbeitgebers, d.h. des Steuerzahlers, geht. Zu dieser Problematik hat die vorberatende Kommission noch keine Lösung gefunden. Deshalb will die FDP-Fraktion die Regierung beauftragen, für die 2. Lesung Varianten auszuarbeiten, welche die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in geeigneter Form an der Sanierung beteiligen. Es ist nicht nur in der Privatwirtschaft die Regel, dass bei einer Sanierung die Arbeitnehmer beteiligt werden, sondern sehr oft auch bei öffentlich-rechtlichen Kassen, beispielsweise bei der Pensionskasse der St.Galler Gemeinden, die seit dem Jahr 2005 von den Arbeitgebern und Arbeitnehmern Sonderbeiträge zur nachhaltigen Gesundung der Kasse einfordert.

Sollte eine Mitbeteiligung der Arbeitnehmer bei der Sanierung ausbleiben, so ist nach Einschätzung der FDP-Fraktion die Ablehnung an der Urne wahrscheinlich. Dies, weil sehr viele Steuerzahler bei ihrer eigenen Pensionskasse Beiträge zur Gesundung leisten müssen und nicht verstehen würden, weshalb dies bei den kantonalen Angestellten nicht auch der Fall sein soll. Zudem hätten sie als Steuerzahler die Begleichung dieser Rechnung auch noch mitzutragen. Die FDP-Fraktion macht ihre Forderung – die Mitbeteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – zur Bedingung, damit sie sich im Abstimmungskampf für eine Annahme engagiert. Ihre Basis erwartet von ihr, dass es auch bei den Staatsangestellten zu einer solidarischen Sanierung kommt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat die unterschiedlichen Wortlaute diskutiert und sich dann mit 10:4 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Version auf dem gelben Blatt ausgesprochen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Dieser Antrag wurde bereits in der vorberatenden Kommission gestellt und mit 11:4 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Art. 15a (Übergangsordnung). beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Art. 15a Bst. a Ziff. 1 wie folgt zu formulieren: «dass für Versicherte, die bis 31. Dezember 2013 das 50. Altersjahr vollendet haben, die bisherige Versicherung nach den Grundlagen der Versicherungskasse für das Staatspersonal oder der kantonalen Lehrerversicherungskasse zu Ende geführt wird.»

Die Regierung plante, den Primatswechsel dem Stiftungsrat der neuen, verselbständigten St.Galler Pensionskasse zu überlassen. Das wäre wohl frühestens im Jahr 2016 oder 2017 möglich gewesen. Folgedessen wären auch mehr Personen in die Übergangsregelung einbezogen worden. Aus verschiedenen Gründen wurde beschlossen, den Primatswechsel gleichzeitig mit der Zusammenlegung der beiden Pensionskassen und deren Verselbständigung einzuführen. Deshalb die Übergangsfrist zu verkürzen, steht aber nicht im Zusammenhang mit dieser Zusammenlegung und muss gesondert betrachtet werden. 50-Jährige haben bereits 25 Jahre in die Pensionskasse einbezahlt und sich auf zukünftige Leistungen eingestellt. Jahr für Jahr wurde ihnen mitgeteilt, wie hoch ihre voraussichtliche Rente einmal sein wird. Auf solche Versprechungen müssen sie sich verlassen können. Mit der Verkürzung der Übergangsfrist würden viele ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verunsichert. Wurde die Übergangszeit in der Vernehmlassung von 2009 noch für Mitarbeitende ab Alter 45 geplant, erscheint nun eine Erhöhung auf 58 Jahre als unverhältnismässig. Auch die Übergangsfrist für 50-Jährige, d.h. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Jahrgang 1963 und älter, ist immer noch eine grosse Diskrepanz zu den ursprünglichen Plänen, muss aber wohl aus finanzpolitischer Sicht akzeptiert werden. Diese Bereitschaft zu einem Kompromiss sollte jedoch nicht überstrapaziert werden. 50-Jährige und Ältere sollten im Leistungsprimat bleiben können.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
26.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: In der vorberatenden Kommission wurde das Alter 58 nicht in Frage gestellt, und es wurden auch keine Anträge im Sinne der GLP/BDP-Fraktion und SPG-Fraktion diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Der Antrag der SPG-Fraktion ist abzulehnen.

Wir haben mit der Vorlage und den Anträgen der vorberatenden Kommission eine gangbare Lösung, eine Lösung, die allenfalls hier im Rat und auch vor dem Volk eine Mehrheit finden wird. Gangbar heisst aber auch, dass wir uns eine Limite setzen und dass die Vorlage aus Sicht des Arbeitgebers und auch aus Sicht des Kantons St.Gallen ausgereizt ist. Eine Senkung von weiteren 0,5 Prozent beim Realzins hätte Mehrkosten von weiteren 50 Mio. Franken zur Folge. Wir dürfen das «Fuder» nicht überladen, sonst scheitert die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission sprach sich mit 11:4 Stimmen für eine Realverzinsung von 2 Prozent aus.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Art. 15a Bst. b wie folgt zu formulieren: «legt den Umwandlungssatz auf 6,4 Prozent und den technischen Zins auf 3 Prozent fest.» einschliesslich Folgekorrekturen in Art. 17 und 19.

Schlussendlich geht es immer ums Geld, das war gestern beim Voranschlag der Fall und ist hier dasselbe. Es geht um sehr viel Geld, nämlich um das Vorsorgekapital von 22'000 Versicherten. Diese werden entsprechend genau darauf achten, was wir hier in diesem Parlament beschliessen. Sie werden sich auch bei der Volksabstimmung über diese Vorlage sehr genau überlegen, wie sie sich verhalten werden. Wir haben den Wechsel zum Beitragsprimat in diesem Gesetz festgelegt, die Kasse muss dabei vollkapitalisiert verselbständigt werden. Nun ist es matchentscheidend, nach welchen Grundsätzen diese Vollkapitalisierung und die Übergangsleistungen berechnet werden. Ich möchte an dieser Stelle nochmals an die Worte von Regierungspräsident Gehrer von vorgestern erinnern: Wir müssen uns alle bewusst sein, dass es hier um ein Generationenwerk geht und man in grossen Zeiträumen denken sollte. Dies macht die Regierung auch folgerichtig: Sie rechnet mit einer Abschreibungszeit von 40 Jahren. Im Moment ist die Finanzlage unseres Kantons angespannt; wie dies in 30 bis 40 Jahren sein wird, kann niemand in diesem Saal vorhersagen. Sicher ist, dass es in den kommenden 40 Jahren ebenso viele Veränderungen geben wird wie in den vergangenen 40 Jahren. Vor 40 Jahren waren die Jüngsten hier im Parlament noch nicht einmal geboren, und in 40 Jahren, wenn diese Einlage abgeschrieben sein wird, werde ich vermutlich nicht mehr wissen, dass ich einmal Kantonsrat war. Damit möchte ich sagen, dass wir die Finanzierung nicht aus der momentanen Finanzlage des Kantons betrachten dürfen. Dagegen ist jedoch die momentane Situation auf dem Finanzmarkt mit rekordtiefen Kreditzinsen so attraktiv wie noch nie. Der Kanton kann im Moment Geld mit einer Verzinsung von 1,5 Prozent bei einer Laufzeit von 30 Jahren aufnehmen, was gerade im Zusammenhang mit den Summen, um die es in dieser Vorlage geht, ein grosser Vorteil ist. Ziel muss es sein, dass wir die neue Vorsorgekasse so ausfinanzieren, dass der Wechsel zum Beitragsprimat nicht zu einem Debakel wird. Ich bin mir bewusst, dass ein Drehen an diesen «Parameter-Schrauben» sehr grosse Auswirkungen auf die Summe der Einlage hat, welche der Kanton bereitstellt. Diese Vorlage rechnet mit einem Umwandlungssatz von 6,4 Prozent und einem technischen Zins von 3,5 Prozent. Gemäss Aussagen von unabhängigen Kassenexperten sollte bei der St.Galler Pensionskasse bei einer Ausfinanzierung und einem Wechsel zum Beitragsprimat unbedingt mit einem technischen Zins von 3 Prozent gerechnet werden, was auch viele Kassen heute bereits tun. Der aktuelle Referenzzinssatz liegt bei 3,5 Prozent. Die Schweizerische Kammer der Pensionskassen-Experten rechnet ab Oktober 2013 mit einem Referenzzinssatz von 2,85 Prozent. Die Kasse wird auf Januar 2014 verselbständigt. Wenn wir in dieser Vorlage mit 3,5 Prozent rechnen, wird das 0,5 Prozent zu hoch veranschlagt sein. Das heisst, dass die neu gegründete St.Galler Pensionskasse bereits bei ihrem Start zu wenig ausfinanziert sein und vermutlich eine Unterdeckung haben wird. Ich bitte Sie: Denken Sie langfristig und im Interesse einer gut aufgestellten, zukunftsfähigen kantonalen Vorsorgeeinrichtung. Geben Sie der neuen Kasse gute Startbedingungen und stimmen Sie deshalb dem Antrag zu. Rechnen wir den Übergang realistisch, nämlich auf der Basis eines technischen Zinses von 3 Prozent.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Hartmann-Flawil hat von Verwirrung gesprochen. Verwirrung kann man aber auch stiften. Ich möchte hier Hartmann-Flawil ein ganz grosses Kompliment machen: Ich habe noch selten eine solche Meisterschaft im Stiften von Verwirrung erlebt wie bei seinem vorhergehenden Votum. Es würde beinahe einen Preis verdienen. Wenn wir die Fakten nüchtern betrachten, dann muss man Folgendes sehen: Wir haben eine Unterdeckung der beiden Pensionskassen. Diese Unterdeckung wird zu 100 Prozent vom Kanton St.Gallen und nicht von den Mitarbeitenden ausfinanziert. Wir haben die Ausfinanzierung in Form der Arbeitgeberreserve mit Verwendungsverzicht. Auf diese Arbeitgeberreserve kann der Kanton aber erst greifen, wenn der Deckungsgrad 109 Prozent erreicht hat. Das war eine Korrektur, welche die vorberatende Kommission vorgenommen hat. Hartmann-Flawil hat den Eindruck erweckt, wenn die Börse gut gehe, dann würde diese Überdeckung der Kasse, die dann eine Verwendung der Arbeitgeberreserve erlaube, allein durch Erträge auf den Arbeitnehmerbeiträgen finanziert werden. Ich möchte Sie daran erinnern, dass auch die Arbeitgeberbeiträge Erträge abwerfen und dass insbesondere diese Einmalzahlung auch Erträge abwirft. Dieses Geld wird ja dann nicht bei Regierungspräsident Gehrer zum Ausstopfen der Federdecken und der Matratzen in seinem Schlafzimmer verwendet, sondern dieses Geld wird zinstragend bzw. ertragbringend angelegt. Insofern ist diese Konstruktion gerechtfertigt. Sollte es tatsächlich dazu kommen, dass wieder Sanierungsmassnahmen erforderlich sind, dann müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber daran beteiligen. Der Kanton St.Gallen ist daran beteiligt, die Gemeinden sind daran beteiligt, weil dann sicher nicht nur die Arbeitnehmerbeiträge, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge erhöht werden. Daher ist das Ganze nicht irgendein dubioses Konstrukt oder etwas Undurchsichtiges, sondern durchaus eine faire, sachgerechte und angemessene Lösung. Bitte orientieren Sie sich an den Fakten und nicht an der hartmannschen Rhetorik.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat die beiden Varianten diskutiert und sich mit 12:3 Stimmen für die Arbeitgeberreserve ausgesprochen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Art. 17 [Arbeitgeberreserve a) Bildung]. beantragt im Namen der SPG-Fraktion, Art. 17 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Der Kanton leistet für die St.Galler Pensionskasse mit Fälligkeit am 1. Januar 2014 eine Einmalzahlung.» und Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Die Einmalzahlung entspricht der Summe der konsolidierten Unterdeckungen der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der kantonalen Lehrerversicherungskasse am 31. Dezember 2013.»

Es geht hier um die Arbeitgeberbeitragsreserve oder Einmalzahlung. Um es vorwegzuschicken: Das Konstrukt einer Arbeitgeberreserve ist meines Wissens einmalig, auch der Pensionskassenexperte Alex Keel konnte kein anderes Beispiel aufzeigen, wo eine Institution dieses Konstrukt gewählt hat. Dieses Konstrukt ist auch einigermassen verwirrlich oder ein bisschen undurchsichtig. Die Zahlung des Kantons erfolgt in die Pensionskasse, und wenn es der Pensionskasse dann beispielsweise dank den Finanzmärkten gutgeht, dann wird der Überschuss abgeschöpft, erhält den Reservecharakter und wird in eine Arbeitgeberreserve eingetragen. Mit dieser Arbeitgeberreserve kann nachher der Arbeitgeber seine eigenen Beiträge leisten oder Sanierungsbeiträge daraus bezahlen. Das Geld, welches der Kanton jetzt einschiesst, kann er – wenn die Börse gut läuft – wieder abschöpfen und innerhalb der Versicherungskasse eine Arbeitgeberreserve bilden, die er für sich verwenden kann. Bei einer guten Finanzentwicklung an den Börsen wird der Kanton keinen Franken an die ganze Ausfinanzierung zahlen müssen. Er hat das Geld nachher in seiner Arbeitgeberreserve, die er für sich verwenden kann. Dieses Konstrukt hat einen Fehler: Das Kapital in den Versicherungskassen besteht ja aus zwei Teilen, den Arbeitnehmerbeiträgen und den Arbeitgeberbeiträgen. Mit dieser Arbeitgeberreserve nimmt der Arbeitgeber die aus dem Kapital erzielten Gewinne bei Erreichen eines gewissen Standes voll heraus. Da stellen sich die Fragen, ob das erstens korrekt ist und zweitens, ob es nicht mindestens eine Limitierung auf den Gewinn des Kapitals aus den Arbeitgeberbeiträgen geben müsste. Es geht doch nicht an, dass der Arbeitgeber auch den Gewinn des Kapitals aus den Arbeitnehmerbeiträgen ebenfalls der Arbeitgeberreserve zuweist. Es ist wichtig zu bedenken, dass diese Arbeitgeberbeitragsreserve wirklich ein Konstrukt ist, das sonst nicht gewählt wird, genau aus diesen Gründen, weil diese Rückgriffe undurchsichtig sind und zu Ungerechtigkeiten und allenfalls später auch zu Diskussionen führen werden. Angenommen, die Kasse muss den technischen Zinssatz auf 3 Prozent reduzieren, dann wird es Sanierungsmassnahmen geben. Da zahlen wiederum die Mitarbeitenden mit. Dann haben sie bezahlt, damit die Kasse saniert werden kann, und sobald die Kasse ein Ziel erreicht hat, schöpft der Kanton den Gewinn ab und steckt es in seine Arbeitgeberreserve. Das kann doch nicht das Ende dieses Konstruktes sein. Bitte überlegen Sie sich das gut, ob man das im Kanton St.Gallen möchte.

Die andere Variante ist die Einmalzahlung, welche in allen anderen Kantonen, die wir hier als Beispiel haben, zur Anwendung kommt. In diesem Fall ist die Angelegenheit damit geklärt und erledigt. Mit einer Einmalzahlung übernimmt der Kanton auch die Verantwortung für die Zeit vor der Verselbständigung, in der er verantwortlich war. Jetzt werden Sie vielleicht sagen, ich hätte das schon einmal gesagt. Aber gegenüber den Gemeinden möchte ich hier feststellen, dass bei der kantonalen Lehrerversicherungskasse die Gemeinden die Arbeitgeber der Lehrpersonen sind. Haben Sie in der Vorlage etwas darüber gelesen, dass die Gemeinden etwas daran zahlen müssen? Die Gemeinden sind hingegangen und haben dem Kanton gesagt – so interpretiere ich es –, dass sie keine Verantwortung für die Versicherungskasse der Lehrpersonen hätten und dies die Verantwortung der Regierung sei. Die Regierung hat hier die Verantwortung übernommen. Mit den Gemeinden macht er also das, was er mit den Mitarbeitenden des Kantons und der Lehrpersonen nicht machen möchte. Er will sie in der Verantwortung behalten, dort übernimmt er die Verantwortung nicht. Den Gemeinden gegenüber aber akzeptiert er dieses Argument. Ich bitte Sie dringend, sich diese beiden Punkte gut zu überlegen: die Arbeitgeberbeitragsreserve, die wirklich stossend ist, und das ungleiche Verhalten gegenüber den Gemeinden und den Mitarbeitenden. Deshalb geht es hier darum, dass der Kanton seine Verantwortung mit einer Einmalzahlung übernimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Ich möchte Hartmann-Flawil für seine Sorge um mich danken und ihm versichern, dass er mich nicht verwirrt. Dann möchte ich Ihnen aber in Erinnerung rufen, dass der Kanton St.Gallen seine Arbeitgeberreserve, die er mit Verwendungszweck einschiesst, während 40 Jahren verzinsen und amortisieren muss. Wenn man den Verwendungsverzicht der Arbeitgeberreserve auf zehn Jahre beschränkt, dann haben wir da eine Ungleichheit der Fristen. Ob Sie das wollen oder nicht, muss ich Ihnen überlassen. Ich bin der Auffassung, dass diese Ungleichheit der Fristen nicht sachgerecht ist, denn der Steuerzahler muss wie gesagt 40 Jahre lang für diese Sanierung bezahlen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Die Anträge der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Ist ein Einbezug der Arbeitnehmer notwendig, wünschbar und machbar? Diese Fragen stellen sich hier. Aus folgenden drei Gründen lehnen wir den Einbezug der Arbeitnehmer ab:

  1. Mit der Ausfinanzierung über die Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht wählen wir ein gutes Modell. Ein Modell, welches auch zulässt, bei optimaler Entwicklung der Kapitalmärkte mindestens einen Teil des Kapitals an den Kanton zurückführen zu können. Wir hoffen ja alle im Sinn unserer Sozialversicherungen und speziell zum Wohl der St.Galler Pensionskasse, dass sich die Märkte wie auch die Risiken der Versicherten positiv entwickeln.

  2. Die Arbeitnehmer werden zumindest im Hinblick auf die demografische Entwicklung ab 1. Januar 2013 in die Verantwortung eingebunden und tragen mit höheren Beiträgen dazu bei, dass die Kasse besser und gesünder zusammengeführt und in die Verselbständigung entlassen werden kann.

  3. Auch die Personalverbände und die Arbeitnehmer haben eine Mitschuld, dass die Zusammenlegung und der Primatswechsel nicht früher erfolgten. Aber vor allem die Regierung hätte es in der Hand gehabt, bereits vor Jahren die notwendigen Reformen vorzunehmen. Der Richtigkeit halber müssen wir aber festhalten, dass der grosse Teil der Mitglieder der Regierung dem Kollegium weniger als fünf Jahre angehört und die Aufgabe in Sachen Pensionskasse angepackt hat.

Wir müssen uns aber im Parlament auch den Vorwurf machen, nicht früher gehandelt und die Regierung zu rechtzeitigen Reformen gezwungen zu haben. Allein aus diesem Grund müssen wir die Verantwortung mittragen und zum vorliegenden Modell, dem auch die vorberatende Kommission zugestimmt hat, Ja sagen. Unsere Haltung zur Ausfinanzierung muss zum grossen Teil darauf abgestimmt werden, dass sich die Ausfinanzierung wirklich auf die fehlende Deckung von Risiko-, Spar- und Rentenversicherung als Gesamtes, d.h. konsolidiert, bezieht. Sollte die Linke wie angekündigt diese Konsolidierung rechtlich anfechten und vor Gericht sogar noch recht bekommen, dann haben wir eine andere Ausgangslage. Inwieweit unsere Fraktion die Vorlage unter geänderten Vorzeichen vor dem Volk vertreten würde, lassen wir jetzt noch offen. Zusammengefasst: Wir haben ein schwieriges Geschäft beraten und Wege und Lösungen gefunden. Für Kanton, Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben wir eine Vorlage, welche uns alle mit einer mittleren Unzufriedenheit erfüllt. Bei der Schwierigkeit dieses Geschäftes ist dies aber eigentlich auch klar. Wir sollten aber zu dieser ausgewogenen Vorlage mit der uns vorgeschlagenen Ausfinanzierung Ja sagen. Ein Nein hier oder ein Nein bei der Volksabstimmung im Juni 2013 würde sicher für alle Beteiligten keine bessere Lösung bringen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Die vorberatende Kommission hat nicht über Varianten diskutiert, aber sie hat über den Grundsatz einer Beteiligung von Arbeitnehmenden diskutiert und auch darüber abgestimmt. Sie hat unter Berücksichtigung der rechtlichen Beurteilung, nämlich dass wir nur entweder die Beitrags- oder die Leistungsseite im Gesetz regeln dürfen, eine Beteiligung mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
28.11.2012Wortmeldung

(im Namen der SPG-Fraktion): Die Anträge der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion sind abzulehnen.

Zur Bemerkung von Widmer-Mosnang bezüglich der konsolidierten Rechnung der beiden Versicherungsarten, der Renten- und der Sparversicherung beim Staatspersonal und bei den Lehrkräften: Ich gehe davon aus und hoffe, dass die Kommissionspräsidentin bestätigen wird, dass ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben wurde, um diese Frage zu klären. Wir können hier schon Bundesrecht brechen, indem man beispielsweise den Kantonsrat noch als übergeordnete Instanz einsetzt. Wenn anschliessend aber jemand vor Gericht klagt, dann müssen Sie sich nicht wundern, wenn das Bundesgericht oder sonst ein Gericht das anders entscheidet. Darum können Sie natürlich nicht nachher den Klägerinnen und Klägern die Schuld zuweisen. Sie tragen die Verantwortung. Wir haben Sie in diesen beiden Bereichen darauf aufmerksam gemacht, dass es allenfalls bundesgesetzwidrig ist. Wenn Sie dann trotzdem so entscheiden, dann können Sie nicht nachher uns die Schuld zuweisen und sagen, dass wir demokratisch gefällte Entscheide nicht akzeptieren würden. Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass dieser Weg dann offen stehen würde.

Zu den beiden Anträgen: Sie kommen leider zu spät, denn mit Ihren soeben getroffenen Entscheiden haben Sie eine Richtung eingeschlagen, die Sie nicht mehr ändern können. Mit einer Arbeitgeberbeitragsreserve können Sie nicht davon ausgehen, dass Sie nachher alles Geld zurückhaben und die Arbeitnehmenden ihren Beitrag an die Sanierung leisten. Sie müssten den jetzt beschrittenen Weg vollständig verlassen und Änderungen vornehmen. Sie haben sich entschieden, dass Sie jetzt die Leistungen definieren und nicht die Finanzierung. Und wenn Sie jetzt kommen und mit Sanierungsbeiträgen oder mit dem Einbezug des Personals argumentieren, dann fehlt nachher ein wichtiger Partner: Es sind dann nicht mehr die vorberatende Kommission oder die Regierung, sondern es wären dann die Vertretungen des Personals anzufragen und diese einzubeziehen. Es geht nicht an, dass man hier Beschlüsse fasst zu einem Gesetz über die Pensionskasse, ohne dass man auch mit den Personalverbänden spricht und nach Lösungen sucht. Davon steht in den Anträgen aber nichts. Es steht auch nichts darin, dass Sie Ihren Weg mit der Arbeitgeberbeitragsreserve verlassen möchten. Darum müssen wir davon ausgehen, dass Sie all das auf diesem Gesetz aufbauen. Es ist eine irrige Meinung, dass das Personal nichts an die Sanierung bezahlt. Schauen Sie die Demografie-Vorlage an: Hier zahlt das Personal, weil es aus demografischen Gründen notwendig ist, dass man diese Schritte vollzieht. Wenn Sanierungsmassnahmen anstehen oder mit dem Deckungsgrad etwas passiert, dann tragen beim Beitragsprimat primär die Versicherten die Last. Ich bitte Sie, das auch zu sehen und nicht so zu tun, als ob das Personal nichts dazu beiträgt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. November 2012
25.2.2013Wortmeldung

(im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ein angemessener Beitrag der Versicherten ist sicher berechtigt. Erstens haben sie in den vergangenen Jahren etwas niedrigere Beiträge einbezahlt, als notwendig gewesen wäre, und zweitens erhöht eine Versichertenbeteiligung die Chancen für eine Zustimmung seitens des Stimmvolkes. Nach Ansicht der GLP/BDP-Fraktion genügen aber 50 Mio. Franken. Der Regierungspräsident hat vorhin die Argumente dazu vorgelegt. Zusätzlich spricht Folgendes für eine Reduktion auf 50 Mio. Franken.

  1. Der Kanton ist und war für die Führung der Kasse allein verantwortlich. Die Versicherten hatten keinerlei Einfluss auf die Pensionskassenpolitik.

  2. Jahrelang wurde nicht oder zu wenig auf die veränderten Rahmenbedingungen an den Kapitalmärkten sowie auf die demografische Entwicklung reagiert. Die Verantwortlichen sahen bis vor Kurzem keinen Handlungsbedarf, weder zu einer Sanierung noch zu einer Beitrags- oder Rentenanpassung. Auch der zwar jahrelang diskutierte Primatswechsel wurde nie vorgenommen. Noch heute werden Staatsangestellte und Lehrkräfte mit ungenügend vorfinanzierten Renten mit 63 Jahren pensioniert, zum Leidwesen der Aktivversicherten.

  3. Zudem hat der Kanton die seit Jahrzehnten vorhandene Unterdeckung der Pensionskasse nie verzinst, was eigentlich korrekt gewesen wäre. Eine marktgerechte Verzinsung hätte den Kanton jährlich Millionen gekostet, und das mehrere Jahrzehnte lang.

Es ist lobenswert, dass die jetzige Regierung diese Thematik nun richtig anpackt. Sie kann für die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte und den Zustand der Kasse nicht verantwortlich gemacht werden. Die mehr als 20'000 Staatsangestellten und Lehrkräfte, die oft ihr ganzes Berufsleben dem Kanton zur Verfügung stellen, dürfen keine überhöhte Kostenabwälzung für Versäumnisse ehemaliger Verantwortlicher erleiden.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die SVP-Fraktion, bzw. zunächst Delegation, hatte und hat sich stark eingesetzt für einen tragfähigen Kompromiss in diesem wichtigen Geschäft, das auch Chancen hat in der Volksabstimmung, die ja zwingend stattfindet.

Die SVP-Fraktion war und ist überrascht über den Meinungsumschwung grosser Teile, mindestens der Fraktionen, die in der vorberatenden Kommission noch für eine Drittelsbeteiligung gestimmt hatten, jetzt in diesem Rat. Für uns ist mit diesen 25 Prozent Personalbeteiligung die unterste Grenze erreicht, bei der überhaupt noch von einer echten Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesprochen werden kann. Angesichts der Tragweite und der Bedeutung dieses Geschäftes wird ein grosser Teil unserer Fraktion die Vorlage, obwohl sie unseren Vorstellungen nicht entspricht und eine Ungleichbehandlung beinhaltet, denn interessanterweise im Steuergesetz wird immer von Gleichbehandlung als Forderung gesprochen, aber hier kann es selbstverständlich eine absolute Ungleichbehandlung sein, annehmen, dem Gesetz zustimmen und damit den Abstimmungskampf zumindest nicht bekämpfen, denn sonst haben wir den Scherbenhaufen, den wir verhindern wollen. Ein wichtiger Grund, dass eine Mehrheit unserer Fraktion dieser Minimalvorlage aus unserer Sicht zustimmen kann, ist, dass wenigstens der Primatwechsel mit dieser neuen Regelung gesetzlich festgelegt ist. Das war uns ein wichtiges Anliegen. Das die Erklärung nach einer langen, aufwendigen Behandlung in der Kommission, im Rat, aber wir hoffen, dass das Volk sich milde zeigt und diesen sehr grosszügigen Kompromiss auf die andere Seite mitträgt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion wird die Anträge der vorberatenden Kommission unterstützen. Sie ist der Ansicht, dass eine angemessene Beteiligung der Mitarbeitenden zum Tragen kommen muss. Die Vorschläge der Personalverbände waren, sich an der Ausfinanzierung mit 47 Prozent zu beteiligen, und dies über eine Zeitdauer von 40 Jahren. Dafür soll die Realverzinsung von 2 auf 1 Prozent gesenkt werden. Die vorberatende Kommission hat diesem Begehren nicht zugestimmt. Für die SVP-Fraktion war es ein Kompromiss, dass die Höhe der Mitarbeiterbeteiligung auf einen Drittel zurückgenommen wird. Es braucht dabei auch einen Blick auf das Vorgehen bei Sanierungen in der Privatwirtschaft. Hier beträgt die Beteiligung der Mitarbeitenden meistens 50 Prozent. Erinnern möchte ich auch an die Pensionskassen der St.Galler Gemeinden, bei denen die Mitarbeitenden seit sieben Jahren ein Prozent Demografie mitbezahlen. Das alles ist eine Sache der Ausfinanzierung, und deshalb ist die SVP-Fraktion der Meinung, dass sich die Mitarbeitenden in den vorliegenden Fällen mit einem Drittel zu beteiligen haben.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion ist zuzustimmen. Der Antrag der Regierung ist abzulehnen.

Die CVP-EVP-Fraktion hat sich in der Novembersession 2012 gegen eine Beteiligung der Arbeitnehmenden ausgesprochen. Dies war damals auch folgerichtig, da die geplante Ausfinanzierung über die Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht von der vorberatenden Kommission und dem Parlament in der Mehrheit gutgeheissen wurde. Sie hat damals auch klar darauf hingewiesen, dass die beschlossene Lösung vor dem Volk einen schweren Stand haben würde. Eine Zustimmung wäre möglich gewesen, wenn sich entweder die linken Parteien oder aber die rechten klar hinter den Entscheid der vorberatenden Kommission und des Parlamentes gestellt hätten. Mittlerweile ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Es ist erfreulich, dass die Ratslinke und auch die Personalverbände einsehen, dass eine Arbeitnehmerbeteiligung angebracht und die Mitbeteiligung für eine erfolgreiche Umsetzung des Pensionskassengesetzes notwendig ist. Als Gegenleistung für die Arbeitnehmerbeteiligung kann bei der Ausfinanzierung nun ein direkter Weg über eine Einmaleinlage gewählt werden. Die CVP-EVP-Fraktion hat sich intensiv mit der Arbeitnehmerbeteiligung auseinandergesetzt und unterstützt geschlossen den gemeinsam mit der FDP-Fraktion erarbeiteten Antrag. Die Beteiligung der Arbeitnehmenden ist insofern gerechtfertigt, als dass die Versicherten bei der St.Galler Pensionskasse auch nach dem Jahr 2014 eine im Vergleich sehr gute Vorsorgelösung haben werden. Der Arbeitgeber trägt auch künftig einen deutlich höheren Anteil bei den Beiträgen, und die Übergangslösung für die Versicherten über 58 Jahre ist bedeutend. Die Arbeitnehmenden des Kantons zeigen viel Verständnis für eine Arbeitnehmerbeteiligung.

Wie bereits angetönt worden ist, ermöglicht die vorliegende Lösung auch eine Zustimmung seitens des Volkes. Die Konseqenzen bei einer Ablehnung der Vorlage hat uns der Regierungspräsident vorhin aufgezeigt. Etwas unüblich ist wohl, dass wir bei einer Gesetzesdebatte das Prinzip Hoffnung mit berücksichtigen. Es ist nämlich die Hoffnung, dass die Finanzmärkte bis Ende 2013 sich so entwickeln, dass der fehlende Deckungsbetrag nur noch ein Detail ist. Das wäre auch für die Staatskasse sehr positiv.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

(im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Der Antrag der SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die Frage nach der Höhe des Realzinses beschäftigte sowohl die vorberatende Kommission als auch den Kantonsrat bereits vor und während der 1. Lesung. Die zwei Prozent gemäss Vorlage der Regierung haben jeweils eine klare Mehrheit gefunden. Die CVP-EVP-Fraktion sieht deshalb keinen Grund, vom ursprünglichen Beschluss abzuweichen. Eine Änderung würde nicht nur einen wichtigen Eckwert, sondern die ganze Vorlage erneut hinterfragen. Eine Anpassung auf 1,5 Prozent hätte Auswirkungen auf die Vorlage und würde eine sachlich richtige Beurteilung der Folgeartikel durch das Parlament praktisch verunmöglichen. Das Pensionskassengesetz ist ein technisches und sehr komplexes Geschäft. Wir dürfen nicht einfach einen Teil davon herausbrechen, zumal der Fehlbetrag bei der Ausfinanzierung um weitere 60 Mio. Franken erhöht würde.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat sich bei der Vorbereitung auf die 2. Lesung zwei Ergänzungs- bzw. Konkretisierungsfragen widmen müssen. Die eine Frage wurde anlässlich der 1. Lesung in der Novembersession 2012 aus der Mitte des Rates gestellt, nämlich wer die Arbeitgebervertretung in den ersten und den künftigen Stiftungsrat wähle. Der neue Art. 4a0 soll Klarheit schaffen. Diese neue Bestimmung wurde in der vorberatenden Kommission einstimmig verabschiedet.

Die zweite Änderung betrifft die Art. 12 und 13. Anlässlich der Beratung der Ergebnisse der 1. Lesung in der Redaktionskommission wurde die Frage aufgeworfen, ob Vertreterinnen und Vertreter der Rentenbeziehenden im ersten Stiftungsrat selbst Rentenbezüger sein müssen oder ob eine Vertretung durch Dritte möglich sein soll. Die vorberatende Kommission ist klar der Auffassung, dass eine Vertretung durch Dritte nicht zulässig sein soll. Sie hat deshalb einer Ergänzung der Art. 12 Abs. 2 sowie als Folgekorrektur Art. 13 Abs. 1 Bst. b und Art. 13 Abs. 3 durch die Formulierung aus dem Kreis einstimmig zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

legt ihre Interessen als Präsidentin der Personalverbändekonferenz offen. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Es ist tatsächlich so, dass sich das Staatspersonal schon jetzt an einer Sanierung beteiligt und im Durchschnitt 1,2 Prozent mehr Beiträge bezahlt. Dann ist es mir ein Anliegen, dass der Kantonsrat das rote Blatt der Regierung unterstützt, denn damit können die Verbände leben. Diese sind bereit, einen Kompromiss mitzutragen. Ebenso wichtig ist es aber, das im Moment fehlende Vertrauen wieder aufzubauen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die Schlussüberlegung des Regierungspräsidenten veranlasst mich, mich doch noch zu Wort zu melden. Ich teile die Meinung, dass sich das Personal an der Ausfinanzierung beteiligen soll. Aber das Votum von Mächler-Zuzwil und die Schlussfolgerung des Regierungspräsidenten kann ich so nicht mittragen. Ich glaube, dass die an der Thematik interessierte Stimmbürgerin bzw. der interessierte Stimmbürger sich nicht nur fragt, ob es eine Beteiligung gibt, sondern wie diese aussieht. Wir haben heute im Rat verschiedene Varianten des richtigen Masses gehört. Auch ich suche das richtige Mass, aber vielleicht komme ich oder die SVP-Fraktion zu einer anderen Beurteilung, weil der letzte Punkt sehr wichtig ist. Ich halte fest, dass jeder Beitragssatz, der unter 44 Prozent liegt - das scheint zurzeit der normale Beitrag zu sein - ein Kompromiss oder ein Entgegenkommen ist. Ich habe mich in der vorberatenden Kommission für die Variante ein Drittel/zwei Drittel stark gemacht bzw. diese als tragfähigen Kompromiss beurteilt und teile diese Meinung immer noch. Wir haben - das sage ich an die Adresse von Vertretern der CVP-EVP- und der FDP-Fraktion - keinen Hinweis gehört, dass jetzt plötzlich 25 statt der 33 Prozent der richtigere Kompromiss sind. Der Entscheid in der vorberatenden Kommission war kein Zufallsmehr. Selbstverständlich werden bei den Abstimmungen am Schluss alle ihrer Überzeugung folgen. Aber ich habe Angst, dass am Ende alles scheitert, ob hier im Rat oder vor dem Volk. Ich habe Hartmann-Flawil angeboten, dass die SVP-Fraktion bereit ist, eine Lösung zu diskutieren. Der erste Schritt, dass die Arbeitgeberbeitragsreserve in eine Einmaleinlage umgewandelt wird, ist ein grosser Schritt. Dieser verlangt aber auch ein entsprechendes Entgegenkommen bzw. einen Ausgleich, und dies sieht die SVP-Fraktion weiterhin bei den 33 Prozent. Ich habe mir bei den vielen Diskussionsvarianten überlegt, ob 30 Prozent richtiger wären, und komme zum Schluss, dass dies genauso richtig wie falsch sein kann.

Wenn nun Personen, die gleichzeitig auch Arbeitgeberinteressen vertreten oder Personalverbände präsidieren, auf die SVP-Fraktion zukommen, dann ist das ein Zeichen für eine gewisse Unsicherheit. Diese besteht darin, was denn vor dem Volk und nicht nur vor dem Kantonsrat Bestand haben kann. Das ist ein Teil der politischen Diskussion. An Kollege Hartmann-Flawil: In diesem Fall kann man nicht einfach von Kultur sprechen und sagen: Hier ist unser Vorschlag, der aber nur als Paket anzunehmen ist. Politik ist die Kunst, für alle Seiten das Mögliche zu machen, d.h. im vorliegenden Fall ist die SVP-Fraktion mit dem Wechsel von der Arbeitgeberbeitragsreserve zur Einmaleinlage entgegengekommen. Und vergessen wir nicht: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der privaten Unternehmungen wären froh, sie müssten nur einen Drittel zur Sanierung der Pensionskasse beitragen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Auf die 1. Lesung der Art. 16a bis e ist neu einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission zu folgen und auf die Art. 17 bis 19a ist zurückzukommen und diese sind ersatzlos zu streichen.

Die vorberatende Kommission hat das Ergebnis der 1. Lesung zum Pensionskassengesetz an einer weiteren halbtägigen Sitzung am 4. Februar 2013 beraten. Die vorberatende Kommission hat an dieser Sitzung folgende Themen behandelt:

  1. Kenntnisnahme des Gutachtens vom 14. Januar 2013 zur konsolidierten Betrachtungsweise bei der Berechnung der Unterdeckung durch Herrn Ueli Kieser.

  2. Beratung einer von der Redaktionskommission an ihrer Sitzung vom 8. Januar angeregten Konkretisierung zu Art. 12 und 13 sowie Beratung der neuen Bestimmung Art. 4a in Beantwortung einer Frage aus der Mitte des Rates anlässlich der 1. Lesung.

  3. Beratung der Möglichkeiten einer Beteiligung der Versicherten anhand eines von den Personalverbänden eingebrachten Vorschlags.

Der Gutachter kommt in seinem Bericht vom 14. Januar 2013 zum Schluss, dass die vorgesehene konsolidierte Betrachtungsweise juristisch korrekt sei und keine Rechte versicherter Personen verletze, da weder wohlerworbene Rechte noch Bestandesgarantien in Bezug auf den Deckungsgrad bestehen. Die vorberatende Kommission hat somit die Haltung der Regierung als bestätigt erachtet. Sie orientierte sich auch über vorläufige Abschlüsse der beiden Versicherungskassen. Dabei hat sich gezeigt, dass dank einer guten Jahresperformance von 7,3 Prozent alle Kassen eine Verminderung der Unterdeckung verzeichnen konnten, die allerdings mit der Demografievorlage wiederum zur Hälfte konsumiert wird.

Zum Thema der Versichertenbeteiligung der Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht: Dem Kantonsrat wurden zugestellt:

- der erläuternde Bericht nach Art. 62 Abs. 2 GeschKR der vorberatenden Kommission;

- die Änderungsanträge der vorberatenden Kommission für die 1. und die 2. Lesung;

- eine synoptische Übersicht zwischen Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 26./28. November 2012 und Anträgen der vorberatenden Kommission vom 4. Februar 2013;

- der Antrag der Regierung vom 11. Februar 2013 zu Art. 16c Abs. 1.

Schon anlässlich der 1. Lesung im November 2012 hat sich gezeigt, dass ohne Mitarbeiterbeteiligung an der Ausfinanzierung der Unterdeckung und ohne Arbeitgeberbeitragsreserve auf der Seite der Personalverbände eine Zustimmung der bürgerlichen Parteien fraglich erscheint. Damit wäre eine erfolgreiche Abstimmung im Juni 2013 gefährdet. Dies wäre weder aus der Sicht von Arbeitgebern noch aus der von Arbeitnehmern wünschenswert. Aus diesem Grund haben die Personalverbände bereits kurz nach der Novembersession 2012 einen Vorschlag für eine Beteiligung der Arbeitnehmenden an der Ausfinanzierung in die Diskussion eingebracht. Dieser dem Finanzdepartement zur Kenntnis gebrachte Vorschlag basierte auf folgenden Eckpunkten:

  1. Beteiligung der Arbeitnehmenden an den jährlichen, über eine Laufzeit von 40 Jahren berechneten Kosten in der Höhe von 16 Mio. Franken für Amortisation und Zinsen im Umfang von 46 Prozent. Finanziert werden sollte diese Beteiligung über einen Lohnerhöhungsverzicht im Umfang von 0,4 Prozent der künftigen Reallohnerhöhungen.

  2. Statt der vorgesehenen und an der letzten 1. Lesung beschlossenen Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht soll eine Einmaleinlage des Kantons erfolgen.

  3. Senkung der Realverzinsung von 2 auf 1,5 Prozent für Mitarbeitende unter 58 Jahren.

  4. Sicherung der Ansprüche der Pensionierten durch den Kanton für den Fall einer späteren Senkung des technischen Zinssatzes von 3,5 auf 3 Prozent.

Dieser Vorschlag wurde vom Finanzdepartement im Hinblick auf die Sitzung der vorberatenden Kommission vertieft geprüft. Das Finanzdepartement kam zum Ergebnis, dass der Vorschlag ausser Acht lässt, dass nicht alle Mitarbeitenden, für die das kantonale Lohnrecht gilt, auch bei den beiden Versicherungskassen versichert sind und nicht alle Versicherten dem kantonalen Lohnrecht unterstehen. Deshalb würde der Vorschlag zu inakzeptablen Ungleichheiten bei den Destinatären führen. Zudem sind der Zeitraum von 40 Jahren sowie die «Rückführung der Einsparungen» an den Kanton - z.B. durch Gemeinden als Träger der Volksschule - nicht praktikabel.

Die vorberatende Kommission hat deshalb nach einem Alternativmodell gesucht, das am Status der Versicherten anknüpft. Die Versichertenbeteiligung sollte vom Kanton vorfinanziert werden, indem der Kanton 100 Prozent der Ausfinanzierung übernimmt und in den Folgejahren eine Rückerstattung der definierten Versichertenbeteiligung erhält. Es wurden dabei vier Varianten, je eine mit 46 Prozent, 33,3 Prozent, 25 Prozent und 20 Prozent Beteiligung der Versicherten geprüft. Die vorberatende Kommission kam nach eingehender Diskussion zu folgendem Ergebnis, das sie dem Rat im Sinne einer - ergänzten - 1. Lesung nun beantragt:

  1. Die Versicherten der beiden Versicherungskassen sind an der Ausfinanzierung zu beteiligen.

  2. Für die Ausfinanzierung der Unterdeckung wird eine Einmaleinlage des Kantons anstelle der Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht vorgesehen.

  3. Die Realverzinsung von 2 Prozent wird beibehalten.

  4. Die Höhe der Beteiligung beträgt 33,3 Prozent, entsprechend 100 Mio. Franken gemäss heutigem Kenntnisstand. Zu diesem Bereich liegt sowohl ein rotes Blatt der Regierung als auch ein graues Blatt der FDP- und CVP-EVP-Fraktion vor.

  5. Die Dauer der Rückerstattung soll 7 Jahre betragen, auf der Basis von Variante II.

Bei diesem Ergebnis ergibt es sich von selbst, dass die vorberatende Kommission beantragt, Art. 17 bis 19a zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Art. 16a (Ausfinanzierungsbeitrag a] Leistung des Kantons). beantragt im Namen der SP-GRÜ-Fraktion, Art. 16a Abs. 3 Bst. b wie folgt zu formulieren: «den Kosten des Ausgleichs der Differenz zwischen der Eintrittsleistung in die St.Galler Pensionskasse und der Austrittsleistung aus der Versicherungskasse für das Staatspersonal oder der kantonalen Lehrerversicherungskasse, soweit der Ausgleich der Wahrung einer konstanten Leistung bei konstantem Lohn und einer Realverzinsung von 1,5 Prozent für jene Versicherten dient, die am 31. Dezember 2013 das 58. Altersjahr noch nicht vollendet haben».

Dieser Antrag wurde schon anlässlich der 1. Lesung in der Novembersession eingebracht und abgelehnt. Weshalb ihn die SP-GRÜ-Fraktion noch einmal einbringt, liegt daran, dass sich die Ausgangslage verändert hat. Der Regierungspräsident hat es vorhin gesagt: Nach der 1. Lesung des Gesetzes herrschte allgemein die Meinung vor, dass die Vorlage nicht mehr mehrheitsfähig sein würde. Auch das haben wir vorhin von der Kommissionspräsidentin und dem Regierungspräsidenten gehört. Eine sich in der vorberatenden Kommission zusammengefundene «Vertretung der Arbeitnehmenden» hat sich nach der 1. Lesung zusammengesetzt, um Wege aus dieser vertrackten Situation zu suchen. Es ist wichtig, eine gute Lösung für die Pensionskasse zu finden. Eine solche ist im Interesse der Arbeitgeber, des Kantonsrates, aber auch der Arbeitnehmenden. Diese Gruppe hat einen Vorschlag ausgearbeitet und ist damit an die Fraktionen und an die Personalverbändekonferenz gelangt. Was anschliessend als Vorschlag an die vorberatende Kommission ging, ist nicht ein Vorschlag der Personalverbändekonferenz, sondern ein Vorschlag, der durch diese unterstützt wird.

Der Vorschlag beinhaltet drei wichtige Teile. Die Arbeitnehmenden sind bereit, in Form einer Versicherten- oder Mitarbeiterbeteiligung auch ihre Verantwortung bzw. ihren Anteil zu übernehmen. Damit wollen sie drei Punkte erfüllen. Erstens: eine Einmaleinlage. Ich glaube, dass dies erreicht ist. Zweitens: Verbesserungen bei den Übergangsbestimmungen. Darauf konzentriert sich dieser Antrag. Drittens: Der Kanton als Arbeitgeber soll klar kommunizieren, dass er für die Pensionierten die Verantwortung trägt. Das ist normal und üblich, wenn in Zukunft der technische Zinssatz reduziert werden sollte. Der Regierungspräsident hat dies der vorberatenden Kommission so erläutert und bestätigt. Dieser Vorschlag wurde dann in der vorberatenden Kommission aufgedröselt. Man hat dabei die Verbesserung der Übergangsbestimmungen herausgenommen und die Versichertenbeteiligung beibehalten und diese auf einem ausserordentlich hohen Niveau festgelegt. Anschliessend fanden die Diskussionen statt, und auch die Personalverbändekonferenz hat sich das Geschäft noch einmal angeschaut. Für uns als Vertreter des Personals war dieser Auftritt in der Personalverbändekonferenz ziemlich schwierig, denn es bestanden dort von Beginn weg Bedenken, dass dieses Paket aufgeschnürt werden könnte. In den Diskussionen stellte sich dann heraus, dass die Übergangsbestimmungen, d.h. die Realverzinsung von 1,5 Prozent, für die Personalverbände sehr bedeutsam ist. Dazu eine kurze Begründung:

Ab dem Alter von 58 Jahren ist die Rente im Leistungsprimat gesichert. Bis zum Alter von 58 Jahren gibt es nun keine Übergangsbestimmung mehr. Im Alter zwischen 45 und 57 Jahren gibt es aber Arbeitnehmende, die jahrelang für ihr Rentenziel einbezahlt haben, und jetzt gelten, kurz bevor sie diesen Schritt tun können, andere Spielregeln. Zur Abfederung dieser Tatsache braucht es Übergangsbestimmungen. Mit der Senkung der Realverzinsung kann einmalig sichergestellt werden, dass auch für die Übergangsgeneration das Rentenziel mehr oder weniger gesichert ist. Mit dem Wechsel zum Beitragsprimat liegt das Risiko ab dem Jahr 2014 praktisch ausschliesslich bei den Versicherten, das ist allen Versicherten klar. Die Personalverbändekonferenz hat die Vertreter des Personals gebeten, diesen Antrag einzubringen und zwar auch zum Zeichen, dass sie bereit ist, die Lasten mitzutragen. Der Viertel, den die Regierung vorschlägt, ist unter der Prämisse zu sehen, dass es keine Verbesserung der Übergangsbestimmungen gibt. Es ist jedoch den Personalverbänden auch klar, dass bei einer Verbesserung der Übergangsbestimmungen beispielsweise auch die Versichertenbeteiligung auf diesen Viertel erhöht werden muss. Damit hat das Personal Schritte auf die Regierung und den Kantonsrat zu gemacht. Im Gegenzug sollte nun der Kantonsrat auch an einer sozialpartnerschaftlichen Lösung interessiert sein und die Realverzinsung auf 1,5 Prozent senken.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
27.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Art. 16c [Ausfinanzierungsbeitrag b) Versichertenbeteiligung 2. Umfang und Dauer]. beantragt im Namen der CVP-EVP-Fraktion / FDP-Fraktion, Art. 16c Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Versicherungsbeteiligung an einem Ausfinanzierungsbeitrag des Kantons beträgt ein Viertel, höchstens jedoch 75 Mio. Franken.» und Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Sie dauert längstens 5 Jahre.»

Für die Diskussion in der vorberatenden Kommission bzgl. Höhe der Mitarbeiterbeteiligung hat das Finanzdepartement im Vorfeld verdankenswerterweise verschiedene Varianten ausgearbeitet. Es gab vier Varianten: Variante 1 mit einer Beteiligung von 46 Prozent; Variante 2 mit 33,3 Prozent - diese hat in der vorberatenden Kommission am meisten Zustimmung erfahren; Variante 3 mit 25 Prozent; Variante 4 mit 20 Prozent. Ich sage das deshalb, weil man jetzt plötzlich von einem Viertel oder die Regierung von einem Fünftel und die vorberatende Kommission von einem Drittel redet. Das ist kein Basar, sondern eine Frage des Masses, wie man die Arbeitnehmer beteiligen will. Selbstverständlich wären noch weitere Varianten möglich. Aber bei allem geht es jetzt um die ganz wesentliche Frage, wie hoch denn der zu leistende Beitrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an diese schwierige Sanierung sein soll. Mir und der FDP-Fraktion ist wichtig, dass es überhaupt eine Beteiligung gibt. Deshalb sind wir sehr erfreut, darüber diskutieren zu können. Die Höhe der Beitragsbeteiligung ist zwar für die FDP-Fraktion nicht unbedeutend, aber deren Abstufung erachten wir als sekundär. Deshalb sind wir auch gerne bereit, einen Kompromiss mitzutragen. Dieser liegt auf dem grauen Blatt vor und wurde auch von der CVP-EVP-Fraktion unterzeichnet.

Die Antragsteller wollen eine Lösung finden, welche die Anliegen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufnimmt. Und wie bei politischen Kompromissen üblich, trifft man sich in der Mitte. Das ist auch hier so. Wir sind überzeugt, dass mit diesem Kompromiss beide Seiten leben können. Klar, Freude machen wir niemandem. Es ist klar, dass wenn jemand nun fünf Jahre lang ein Prozent Abzug auf die Lohnsumme bekommt, wenig erfreut ist. Aber im Hinblick auf die bevorstehende Abstimmung ist es wesentlich, eine Beteiligung vorweisen zu können. Man könnte nun sagen, dass auch die Regierung mittlerweile einen Kompromiss vorlegt, denn ursprünglich wollte sie keine Mitarbeiterbeteiligung. Nun ist sie bereit, die Mitarbeitenden zu einem Fünftel an den Kosten zu beteiligen. Wie hoch diese Beteiligung dann wirklich sein soll, muss jetzt die Debatte zeigen. Der FDP- sowie der CVP-EVP-Fraktion scheint aber, dass mit einem Viertel eine gute und verträgliche Variante gefunden ist. Des Weiteren sind die beiden Fraktionen der Meinung, dass die Sanierung möglichst schnell gehen muss. Deshalb beantragen wir, dass sich die Versichertenbeteiligung auf längstens fünf Jahre erstreckt. Bei der Regelung der Regierung gehe ich persönlich davon aus, dass sie weiterhin einen Fünftel mit 50 Mio. Franken und sieben Jahren will. Die Regierung hat zudem signalisiert, sich wahrscheinlich dem Vorschlag der vorberatenden Kommission anzuschliessen.

Ich möchte noch anfügen, dass dieser Kompromiss zustande gekommen ist, weil wir die Arbeitgeberreserve nicht mehr haben werden. Diese wird neu in Form einer Einmalzahlung erfolgen. Ich verstehe den von uns beantragten Schritt als ein Zugehen auf die Arbeitnehmenden. Deshalb erwarte oder hoffe ich, dass nun auch die Arbeitnehmerinnen und -nehmer bzw. die Personalverbände einen Schritt machen. Ich weiss aber, dass das schwierig sein wird. Es ist wie immer bei einem Kompromiss: Keine Seite kriegt all ihre Wünsche erfüllt. Aber mit diesem Viertel - das nochmals zu betonen ist mir wirklich ein Anliegen - möchten die FDP- und die CVP-EVP-Fraktion ein Zeichen in die richtige Richtung setzen. Vergessen wir nicht, dass wir am Schluss das Volk für diese Vorlage überzeugen müssen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Kommissionspräsidentin: Ich möchte darüber orientieren, dass in der vorberatenden Kommission lediglich ein einziger Teilschlüssel als Antrag formuliert wurde. Es betrifft denjenigen, der als Antrag der vorberatenden Kommission vorliegt. Über alle anderen, jetzt diskutierten Möglichkeiten wurde nicht abgestimmt. Der Antrag der vorberatenden Kommission wurde mit 9:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013
25.2.2013Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich verstehe die Freude der FDP-Fraktion, über eine Versichertenbeteiligung diskutieren zu können. Es bleibt einfach abzuwarten, ob das Ergebnis dann auch denjenigen etwas bringt, die Schritte auf die vorberatende Kommission, den Kantonsrat und die Regierung zu machen. Diesbezüglich wird die Freude wahrscheinlich nur einseitig sein. Vorhin hat der Rat die Verbesserungen der Übergangsbestimmungen abgelehnt. Wenn die Mitarbeitenden das hören, sind wohl Schwierigkeiten bei den weiteren gemeinsamen Diskussionen im Rahmen der nächsten Spardebatte zwischen Personal, Regierung und Kantonsrat vorprogrammiert. Es wird aber auch einen Kollateralschaden in der Zusammenarbeit der Fraktionen geben, denn, zusammen mit anderen Personen, die sich für eine gute Lösung eingesetzt haben, ich gehe davon aus, dass die SP-GRÜ-Fraktion das Endresultat nicht mehr wird mittragen können. Damit werden Begegnungen auf Augenhöhe verhindert. Immer wieder wurde darauf hingewiesen, dass die Lösung bei einer Volksabstimmung bestehen muss. Ich möchte dazu noch anfügen, dass ein grosser Teil der 22'000 Versicherten im Regelfall stimmberechtigt ist und damit zur Thematik selber Stellung nimmt. Ich muss offen sagen, dass bei einer Ablehnung der Vorlage der Kanton und die Arbeitgeber die grössten Verlierer sind, denn die Versicherten können mit diesem Zustand gut leben. Es gibt allenfalls eine Notverordnung, um die beiden Kassen zusammenzuführen, aber alle anderen Entscheidungen werden obsolet. Die Regierung kann anschliessend nicht mittels Notverordnung den Wechsel zum Beitragsprimat vollziehen. Das gilt es auch zu berücksichtigen.

Und noch etwas, das bisher nicht thematisiert wurde. Beim Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat werden ab dem Jahr 2014 etwa 8 bis 10 Mio. Franken Arbeitgeberbeiträge entfallen. Diese Zahl habe ich den Jahresrechnungen entnommen. Das sind Beiträge, welche die Arbeitgeber, neben denjenigen der Arbeitnehmenden, bisher bei Lohnerhöhungen zahlen mussten. Diese Beträge werden wegfallen und gehen zukünftig zulasten des Personals. Der Anteil von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden wird nachher beim Alterskapital fehlen. Folglich bezahlen die Mitarbeitenden neben den jetzt diskutierten, mehreren Millionen Franken beim Wechsel zum Beitragsprimat zusätzlich noch jährlich 8 bis 10 Mio. Franken. Entlastet werden dabei die Arbeitgeber. Das Personal weiss auch, dass es in den nächsten 5 bis 10 Jahren die Ausfinanzierung wird voll berappen müssen. Anschliessend wird der Kanton in die Verantwortung kommen. Das ist mit Blick auf kommende Spardiskussionen eine effektive Entlastung des Kantons als Arbeitgeber. Die Arbeitnehmenden zahlen in den nächsten Jahren mehr, als es den Kanton kostet. Vor diesem Hintergrund stellt jede Beteiligung der Mitarbeitenden, die höher als die von der Regierung vorgeschlagenen 50 Mio. Franken ist, eine einseitige Überwälzung auf die Versicherten dar und ist inakzeptabel.

Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013