Geschäft: Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.09.12 |
Titel | Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 19.8.2009 |
Abschluss | 3.8.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 20. April 2010 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 8. Dezember 2009 | |
2.8.2019 | Beilage | Beilage 1 Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. März 2010 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 19. Mai 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 2 Bst. j (neu) vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 56a (neu) vom 7. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 9 vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 2 Bst. f vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 21 Abs. 2 (neu) vom 20. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 2 Bst. a und b vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Beilage | Beilage 3 Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. März 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Steiner-Kaltbrunn zu Art. 28 Abs. 3 (neu) vom 7. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 8. März 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Fässler-St.Gallen Art. 25 Abs. 1 und 2 vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 19. Mai 2010 für die 2. Lesung | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-, FDP-, SVP-, SP-Fraktion zu Art. 56a vom 7. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 7. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Regierung vom 16. März 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag CVP-Fraktion zu Art. 13 Abs.1 Bst. a vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Steiner-Kaltbrunn zu Art. 28 Abs. 3 (neu) vom 20. April 2010 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2010 | |
2.8.2019 | Beilage | Beilage 2 Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. März 2010 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 22. Februar 2010 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 8. Juni 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 20 Abs. 2 Bst. c vom 20. April 2010 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 8. März 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag FDP-Fraktion zu Art. 15 Abs. 2 vom 19. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 34 Abs. 1bis (neu) vom 20. April 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag GRÜ-Fraktion zu Art. 5bis (neu) vom 19. April 2010 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.09.12 voKo G Bürgerrecht | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
20.4.2010 | Antrag Steiner-Kaltbrunn zu Art. 28 Abs. 3 | 38 | Zustimmung | 61 | Ablehnung | 21 | |
20.4.2010 | Antrag Fässler-St.Gallen zu Art. 25 | 36 | Zustimmung | 71 | Ablehnung | 13 | |
20.4.2010 | Antrag SVP-Fraktion Art. 21 Abs. 2 | 65 | Zustimmung | 39 | Ablehnung | 16 | |
20.4.2010 | Antrag SVP-Fraktion zu Art. 20 Abs. 2 Bst. c | 38 | Zustimmung | 67 | Ablehnung | 15 | |
20.4.2010 | Rückweisungsantrag Würth-Rapperswil-Jona zu Art.15 Abs.2 | 58 | Zustimmung | 49 | Ablehnung | 13 | |
20.4.2010 | Antrag CVP-Frakion zu Art. 13 Abs. 1 Bst. a | 71 | Zustimmung | 36 | Ablehnung | 13 | |
20.4.2010 | Art. 9 | 80 | Antrag der vorberatenden Kommission | 29 | Regierung | 11 | |
20.4.2010 | Art. 9 | 82 | Antrag der Regierung | 22 | Antrag SP-Fraktion | 16 | |
20.4.2010 | Art. 5 Abs. 2 Bst. j | 87 | Antrag der vorberatenden Kommission | 22 | Antrag SP-Fraktion | 11 | |
20.4.2010 | Art. 5 Abs. 2 Bst. f | 91 | Antrag der vorberatenden Kommission | 20 | Antrag SP-Fraktion | 9 | |
20.4.2010 | Antrag der SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 2 Bst. b | 20 | Zustimmung | 88 | Ablehnung | 12 | |
20.4.2010 | Antrag der SP-Fraktion zu Art. 5 Abs. 2 Bst. a | 19 | Zustimmung | 92 | Ablehnung | 9 | |
20.4.2010 | Eintreten | 107 | Zustimmung | 2 | Ablehnung | 11 | |
8.6.2010 | Schlussabstimmung | 98 | Zustimmung | 12 | Ablehnung | 10 | |
8.6.2010 | Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 21 Abs. 2 | 106 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 14 | |
7.6.2010 | Antrag CVP-, FDP-, SVP- und SP-Fraktion zu Art. 56a (neu) | 97 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 23 | |
7.6.2010 | Rückkomensantrag CVP-, FDP-, SVP- und SP-Fraktion zu Art. 56a (neu) | 100 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 20 | |
7.6.2010 | Rückkommensantrag der FDP-Fraktion zu Art. 56a (neu) | 54 | Zustimmung | 53 | Ablehnung | 13 | |
7.6.2010 | Rückkommensantrag Steiner-Kaltbrunn zu Art. 28 | 39 | Zustimmung | 68 | Ablehnung | 13 | |
7.6.2010 | Art. 15 Abs. 2 gemäss Entwurf der Regierung | 104 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 16 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 25 [Gültigkeit a) Voraussetzungen]. beantragt, Art. 25 Abs. 1 wie folgt zu formulieren: «Die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde und hinreichend begründet ist.» und Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Diskriminierende oder Sitte und Anstand verletzende Eingaben werden zurückgewiesen und Nichtbehandlung angedroht für den Fall, dass die Mängel nicht innert gesetzter Frist behoben werden.» In Art. 15 des Entwurfs werden die Voraussetzungen definiert, unter welchen eine Einsprache gültig ist, es heisst da, die Einsprache ist gültig, wenn sie innert der Auflagefrist eingereicht wurde und hinreichend begründet ist soweit sie keine Ausführungen enthält, die gegen das Verbot der Diskriminierung verstossen. Was heisst das für eine Einsprache, die diskriminierende Äusserungen enthält? Wenn man diese Bestimmung grammatikalisch auslegt, so müsste man zum Ergebnis gelangen, dass sie eben nicht gültig ist. Wenn Gültigkeitsvoraussetzung ist, dass keine diskriminierenden Äusserungen enthalten sind, so müsste eigentlich eine Einsprache, die solche enthält ungültig sein. Wenn wir nun aber in der Botschaft nachlesen, was sich denn die Regierung gedacht hat, als sie diese Bestimmung erlassen hat, so lesen wir «diskriminierende Äusserungen bewirken nicht die Ungültigkeit der gesamthaften Einsprache, sie haben aber zur Folge, dass die gegen das Diskriminierungsverbot verstossenden Begründungen oder Bemerkungen in diesem Punkt unbeachtlich sind», was das genau heisst, weiss ich jetzt auch nicht. Vielleicht würde man das schwärzen oder überlesen oder ich weiss auch nicht genau wie das technisch geht. Nun, das Problem diskriminierender Rechtsschriften stellt sich nicht nur im Einbürgerungsverfahren, sondern in sämtlichen Verfahren, vor allem Gericht, kommt das immer wieder vor und Sie finden darum in allen Prozessgesetzen auch Bestimmungen, wie Gerichte mit solchen Eingaben zu verfahren haben, auch in unserem Gerichtsgesetz finden Sie Bestimmung, dass solche Eingaben zur Überarbeitung zurückgewiesen werden können und gleichzeitig auch die Auflage gemacht wird, sofern diese diskriminierenden Äusserungen oder unflätigen Sitte und Anstand verletzenden Äusserungen nicht aus den Rechtschriften eliminiert werden, wird auf die Eingabe nicht eingetreten. Ich bin der Meinung, dass wir dieses bewährte Verfahren, das Sie in allen Zivilprozessen und allen Strafprozessen und allen Verwaltungsverfahren auf allen Stufen Gemeinde, Kanton und auch Bund kennen, dass man das hier analog hier ebenfalls einführen sollte. Ich bin der Meinung, dass es richtig wäre, diesen Abs. 2 neu so zu formulieren, wie ich Ihnen auf dem grauen Blatt vorschlage: «Diskriminierende oder Sitte und Anstand verletzende Eingaben werden zurückgewiesen und Nichtbehandlung angedroht für den Fall, dass die Mängel nicht innert gesetzter Frist behoben werden.» Ich meine, dass wir so viel Anstand auch im Einbürgerungsverfahren noch verlangen können, dass strafbare Handlungen um die geht es regelmässig wenn diskriminierende Äusserungen oder Sitte und Anstand verletzende Äusserungen gemacht werden, dass die auch in Einbürgerungseinsprachen unterbleiben. Das können wir nur sicherstellen, wenn wir mit diesen Eingaben gleich verfahren, wie alle Gerichte dies tun. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen. Das ist wieder mal eine Form von Symbolgesetzgebung, man will irgendetwas noch verdeutlichen, ist aber nicht bereit, dann irgendwelche Sanktionen für den Fall, dass das nicht eingehalten wird, einzubauen. Meines Erachtens ist das die grösste Selbstverständlichkeit auf der Welt, dass wir, wie jeder andere Staat auch, erwarten, dass diejenigen, die hier wohnen, nicht nur jene, die sich einbürgern lassen wollen, sich an unsere Gesetze halten. Da noch schriftliche Erklärungen zu verlangen, finde ich persönlich schlicht kindisch. Was man von mir aus noch einbauen könnte, wäre irgendeinen rituellen Akt, dafür hätte ich noch ein gewisses Verständnis, also man könnte die Leute so quasi «vereidigen», wenn wir sie ins Bürgerrecht aufnehmen, man könnte auch sagen, jeder solle seine persönliche ideologische Überzeugung mitbringen, die Bibel, den Koran oder das kommunistische Manifest, und dann wird darauf geschworen. So hätten wir irgendeine feierliche Erklärung, die Grundlage ist für die Aufnahme ins Bürgerrecht. Man könnte das auch noch verbinden mit einem Apéro, mit der Blasmusik oder einer Jazz-Combo, aber jetzt einfach eine schriftliche Erklärung für die grösste Selbstverständlichkeit auf der Welt zu verlangen, finde ich daneben. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Wenn mir Fragen gestellt werden, beantworte ich sie selbstverständlich. Wenn wir diese Frage analysieren, dann möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, dass unsere Regierung in ihrem Entwurf unter Bst. a geschrieben hat, sie sind integriert, wenn sie die rechtsstaatliche Ordnung und die Werte der Bundesverfassung respektieren. Also die beiden kritischen Begriffe hat unsere Regierung in die Vorlage gesetzt, die sind, wie Sie auch dem Antrag entnehmen können, nicht unterstrichen und bilden darum auch nicht Teil des CVP-Fraktions-Zusatz- und -Ergänzungsantrags, sondern diese beiden Begriffe hat die Regierung entwickelt. Jetzt ist es Aufgabe der Einbürgerungsräte zu prüfen, ob jemand die rechtsstaatliche Ordnung respektiert und die Werte der Bundesverfassung beachtet, denn dass jemand eingebürgert werden kann, das setzt ja z.B. voraus, dass keine Strafregistereinträge bestehen, welche einer Einbürgerung im Wege stehen, dass keine Strafverfahren laufen, dass jemand sich mit unserer Rechts- und Staatsordnung identifizieren kann und die Werte der Bundesverfassung kennt und respektiert: Das beinhaltet Respektierung der Gesetze, Respektierung der Grundrechte, Respektierung der Gleichberechtigung der Frauen, Religionsfreiheit usw., also das alles, was uns an sich so selbstverständlich sein sollte, das erwarten wir auch von den Einbürgerungswilligen. Ich meine, dass das nicht zu viel verlangt ist. Der Zusatz, den wir Ihnen beantragen, ist ja nur, dass Sie das ausdrücklich bekunden müssen, ob Sie das respektieren oder nicht, das ist ja bereits Bestandteil der Gesetzesvorlage, wie sie von der Regierung und nicht von uns ausgearbeitet wurde. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 13 (Integration). beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Art. 13 Abs. 1 Bst. a wie folgt zu formulieren: «die rechtsstaatliche Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung respektieren und dies in einer schriftlichen Erklärung bekunden;». Ich habe hier einen Antrag zu vertreten, den die CVP-Mitglieder in der vorberatenden Kommission noch abgelehnt hat, in der Zwischenzeit hat aber die Fraktion über diese Angelegenheit nochmals diskutiert, insbesondere auch unter Berücksichtigung von weiterführenden Unterlagen. Wir beantragen Ihnen, dass Art. 13 Abs. 1 Bst. a ergänzt wird. Wir sind zur Auffassung gelangt, aufgrund der nochmaligen Diskussion, dass das, was man einfach so akzeptiert, nicht dasselbe ist, was man mit seiner Unterschrift akzeptiert hat, und dass es sehr wichtig ist, dass die ausländischen Einbürgerungswilligen die Einbürgerung nicht nur als juristische Formalie betrachten, sondern dass sie sich bewusst werden, dass sie durch die Einbürgerung Teil einer Gemeinschaft werden und dass sie als Teil dieser Gemeinschaft auch Rechte und Pflichten übernehmen, welche relativ weit gehend sind. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | beantragt, diesen Antrag abzulehnen. Auch dieser Punkt wurde in der vorberatenden Kommission intensiv diskutiert, und die vorberatende Kommission war der Auffassung, dass man sich ein Gesamtbild machen kann und muss und dass zu diesem Gesamtbild auch Massnahmen der Arbeitslosenversicherung gehören. Jetzt wird hier geltend gemacht, das sei ja gar nicht möglich, weil die Arbeitslosenversicherung keine Auskunft erteilen darf. Ich meine, auskunftspflichtig in erster Linie ist die einbürgerungswillige Person selbst. Und die einbürgerungswillige Person selbst hat jedes Interesse daran, dem Einbürgerungsrat die für die Behandlung seines Gesuchs erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen bzw. den entsprechenden Amtsstellen zu erlauben, die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Von diesem Standpunkt aus gesehen ist diese Bestimmung sinnvoll und nicht rechtswidrig, weshalb ich Sie bitte, dieser Bestimmung zuzustimmen. Dazu kommt noch ein anderer Faktor: Es geht hier ja nicht nur um das Recht, Daten einzuholen, sondern auch Daten zu bearbeiten. Wenn Sie das aus dem Gesetz streichen, dann hat das zur Konsequenz, dass Daten über solche Massnahmen vom Einbürgerungsrat auch nicht mehr bearbeitet werden dürfen. Das scheint mir doch nicht sinnvoll zu sein, weil die wirtschaftliche Situation einer Person ein wesentlicher Bestandteil ist für die Frage ihrer Integration. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Entgegen der Auffassung von Bachmann-St.Gallen können weltanschauliche, religiöse und politische Auffassungen sehr wohl ein Element sein, welches bei einer Einbürgerung eine Rolle spielen kann. Hier geht es nicht um die üblichen, durch die Freiheitsrechte geschützten weltanschaulichen und politischen Auffassungen, sondern es geht um extreme, ausserordentliche politische, weltanschauliche und religiöse Auffassungen, welche die Integration der betreffenden Person in Frage stellen, und wenn wir das einfach rausstreichen, dann dürfen überhaupt keine Daten in diesem Bereich mehr bearbeitet werden, auch wenn sie eben für das Einbürgerungsverfahren wesentlich sind. Es geht nicht darum, ob jemand bürgerlich oder links denkt, aber es gibt Linksextreme und es gibt Rechtsextreme; ich bin der Auffassung, dass der Kanton St.Gallen, wenn wir jetzt das Beispiel auf der rechten Seite nehmen, nicht unbedingt darauf erpicht ist, Neonazis einzubürgern oder Leute, die irgendeiner religiösen Gemeinschaft angehören, welche ganz extreme Auffassungen vertritt, auch solche Gemeinschaften gibt es und solche Sachen sollen nicht durch Einbürgerung gefördert werden. Ich möchte Sie einfach daran erinnern, dass Deutschland einen Herrn, der am 20. April geboren wurde, in Braunau am Inn, eingebürgert hat, ohne seine weltanschaulichen Ansichten genügend geprüft zu haben, und Deutschland hat es bitter bereut. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich muss feststellen, dass wenn Sie diesem Antrag zustimmen würden, dass Sie dann das ganze Recht der Beschwerdemöglichkeiten gegen Volksbeschlüsse kräftig durcheinander schütteln würden. Ob dieses Schütteln wirklich erwünscht ist, das wage ich zu bezweifeln. Wenn wir nämlich den Gesetzesentwurf nehmen, dann haben wir diesbezüglich eine einzige Bestimmung hinsichtlich des Rechtsschutzes, bei den Übergangsbestimmungen wurde Art. 163 des Gemeindegesetzes abgeändert. Nach dem Gemeindegesetz haben wir zwei Rechtmittel gegen Beschlüsse der Bürgerschaft. Das eine Rechtsmittel ist das wegen Verfahrensmängeln und das zweite ist das wegen Rechtswidrigkeit. Das Rechtsmittel wegen Rechtswidrigkeit, das wurde ausgeschlossen mit Bezug auf Beschlüsse über Einbürgerungsgesuche. Das Rechtsmittel wegen Verfahrensmängeln, das bleibt selbstverständlich erhalten gemäss dem Gemeindegesetz. Ich glaube, es ist der Art. 162, aber bitte behaften Sie mich nicht bei der Zahl. Wenn man jetzt diesem Antrag zustimmen würde, dann könnten all Beschlüsse, und zwar nicht nur wegen Verfahrensmängeln sondern auch wegen Rechtswidrigkeit, mit Rekurs weitergezogen werden. Ich meine, dass es ein Grundsatz sein sollte, dass wenn hier die Bürgerversammlung entschieden hat, dass man dann nur ein Rechtsmittel haben soll, wenn die Bürgerversammlung widerrechtlich entschieden hat, indem das Verfahrensvorschriften verletzt wurden, aber nicht, dass der Beschluss der Bürgerversammlung, den sie in voller Kenntnis aller Umstände gefällt hat, umgestossen werden kann. Das würde gegen den Grundsatz der Demokratie verstossen und ich meine, wir sollten hier nicht gegen den Grundsatz der Demokratie verstossen, sondern wir sollten daran festhalten, worauf ja dieses Gesetz basiert, dass grundsätzlich der Bürger das letzte Wort haben soll bei Einbürgerungen und das nur Ausnahmefällen die Rekursinstanzen und die Gerichte zum Einsatz kommen. Ich bitte Sie deshalb diesen Antrag abzulehnen oder sonst das ganze so zu machen, dass nicht das ganze Verfahren durchgeschüttelt wird. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich möchte Sie noch auf ein Detail aufmerksam machen, das Sie vielleicht umstimmen kann. Wir sind ein Hochschulkanton, wir haben Professoren und Dozenten, die in Verwaltungsräten, die in diesem Kanton arbeiten. Auch viele ausländische werden als Wirtschaftsfachleute geholt. Ich persönlich möchte gerne, dass solche Verwaltungsräte eingebürgert werden und nicht allzu lange warten müssen. Ich bin nicht gerne Wirtschaftskoryphäen ausgeliefert, die sich noch an ihrem eigenen System orientieren. Ich möchte sehr gern, dass sie die Möglichkeit haben, sich hier einbürgern zu lassen und weder nach Appenzell noch nach Zürich auswandern müssen, um sodann die Hügli oder die Helvetia zu dirigieren, solche Positionen sind vorhanden und besetzt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | verzichtet im Namen der GRÜ-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu bestätigen. Über 100 Einbürgerungsräte und eine Vielzahl von Personen werden sich mit äusserst sensitiven Personendaten auseinandersetzen müssen und diese in unterschiedlichen IT-Systemen in Gemeindeverwaltungen und privat erfassen, bearbeiten und ablegen. Nachdem ich meinen Antrag hier eingereicht habe, wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass die kantonale Verfahrensregelung für Datenschutz bereits existiert ich habe dieses Geschäft von meinem Vorgänger übernommen, ich bin neu in dieser Kommission , dass also diese Verfahrensregelung betreffend Datenschutz bereits existiert und dass es nicht nötig sei, dies nochmals zu regeln, und zwar ganz detailliert. Darauf muss ich im Moment vertrauen. Ich hoffe einfach, diesem Thema «Datenschutz Sorgfalt im Umgang mit Einbürgerungsdaten» nicht schon bald im «Beobachter» begegnen zu müssen. Ich ziehe diesen Vorstoss zurück. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag ist zuzustimmen. Es handelt sich, wie vom Präsidenten gesagt, um eine Bestimmung, die in der vorberatenden Kommission überhaupt nicht gestellt wurde. Persönlich meine ich, dass es einen gewissen Sinn macht, dieses Alter auf eine Mindestgrenze festzusetzen, und ich verzichte jetzt auf eine lange Diskussion, ob nicht auch 16 oder 18 Jahre vernünftiger wäre. Ich meine, es macht Sinn, wenn ich von Wild-Neckertal höre, dass Einbürgerung von Unmündigen theoretisch bereits nach 11 Jahren möglich wäre, diese Grenze mindestens auf 14 Jahre zu setzen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Zwei Bemerkungen zu diesem Antrag: Was das sprachliche betrifft, ist für mich das Wort soweit klar, dass es eine Bedeutung hat. Wenn «sofern» oder «wenn» stehen würde, dann wäre ich gleicher Meinung, wie der Antragsteller, dass dann das Ganze betroffen wäre. Aber dieses «soweit» heisst für mich ganz klar, dass es eben nur einen Teil oder diesen Teil betrifft. Fässler-St.Gallen hat weiter bei seinen Ausführungen gesagt, «zurückgewiesen werden können». Ich gehe davon aus, wenn etwas in dieser Einsprache nicht klar ist bzw. an der Grenze dieser Zulässigkeit ist oder nicht, gibt es nicht nur mathematische Grössen, sondern durchaus interpretationswürdige Vorwürfe oder Feststellungen. Ich meine, dass es nicht notwendig ist, hier eine Änderung vorzunehmen und im Notfall oder bei Unklarheit wird der Einbürgerungsrat auch mit dem Einsprecher allenfalls eine Rücksprache nehmen, was er genau gemeint hat. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. In diesem Kanton gibt es zwei Städte die ein Parlament haben. Wenn Sie nun schreiben, «Stimmberechtigte die am Einbürgerungsbeschluss teilgenommen haben», dann schliessen sie grundsätzliche die Bürgerinnen und Bürger dieser Städte aus. Der Antrag ist insofern abzulehnen, weil er unsinnig ist. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich habe Ritter-Altstätten so verstanden, dass er gerade auf die gesetzliche Bestimmung hingewiesen hat. Ich habe das nicht verstanden wegen der Bundesgesetzgebung. Wenn wir hier diese Altersgrenze von 14 Jahren festlegen, dann hat ja der Gesetzgeber entschieden und gehandelt. Sollten nicht weitere Punkte wirklich ernsthafter Art, ich meine nicht, dass die Frage der Einbürgerung nicht ernsthaft wäre, an die Kommission gerichtet werden, dann verwehre ich mich nicht gegen Rückweisung, aber für diese Frage alleine dürfte dieser Rat den Mut haben, über den Antrag Wild-Neckertal und der FDP-Fraktion abzustimmen, und nicht jetzt schon an die Kommission zurückzugeben. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | beantragt, die Bestimmung an die vorberatende Kommission zurückzuweisen. Diesen Fall gibt es in der Praxis sehr wohl, und zwar vor allem, wenn man eine Familie hat, bei der beide Elternteile die Einbürgerungsvoraussetzungen noch nicht erfüllen, aber das Kind, welches mitgenommen wird zum Einbürgerungsgespräch, diese Voraussetzungen zweifelsfrei erfüllt. Dann kommt es sehr wohl vor, dass ein 11-jähriges oder 12-jähriges Kind eingebürgert wird. Dies ist eine normale Einbürgerung im besonderen Verfahren. Persönlich habe ich durchaus gewisse Sympathie mit diesem Antrag der FDP-Fraktion, aber ich habe auch sehr starke verfassungsrechtliche Zweifel, ob das in dieser Form geht. Ritter-Altstätten hat die Bestimmung zitiert. Ob man diese verfassungsmässige Frist von 10 Jahren auf 14 Jahre im Gesetz erhöhen kann, erscheint mir zumindest überprüfenswert. Ich möchte hiermit die Anregung, die bereits Fässler-St.Gallen gemacht hat, aufnehmen und stelle Ihnen einen Rückweisungsantrag, dass man diesen Art. 15 Abs. 2 in der Kommission nochmals anschaut, namentlich auf Verfassungsrecht hin überprüft. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich wäre sehr froh, wenn wir im Kanton St.Gallen nur solche Gemeindepräsidenten hätten, dann würden wir selbstverständlich den Antrag sofort zurückziehen. Aber ich gehe davon aus, dass es Stadträte und Gemeinderäte gibt, die unangenehme Auflagen am 30. Juni auflegen. Dann läuft die Auflagefrist genau dann ab, wenn viele Personen nicht da sind. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich bin mir doch nicht so ganz sicher, ob das so problemlos vereinbar ist mit den bundesrechtlichen Vorgaben. Es ist ja denkbar, dass ein Kind hier in der Schweiz geboren wird und nach 11 Jahren die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, was nach 10 Jahren ist, wird doppelt gezählt. Von daher, wenn das Kind dann noch 3 Jahre warten muss, so erschweren wir die Einbürgerungsvoraussetzungen, die das Bundesrecht vorgibt, und ich bin mir nicht so ganz sicher, ob das wirklich zulässig ist. Ich habe das jetzt nicht im Einzelnen geprüft. Im Übrigen bin ich durchaus der Auffassung, dass es Eltern gibt, die aus diesem Grunde ihre Kinder möglichst früh einbürgern wollen, das kann ich mir vorstellen, weil sie sich irgendeinen Vorteil erhoffen, aber diesen Vorteil nachher gibt es nicht. Also strafen wir die Kinder, ohne den Eltern irgendeinen Vorteil zu geben. Je früher, desto besser für die Kinder, wenn sie eingebürgert sind, damit sie sich wirklich hier in unserer Gesellschaft integriert fühlen und auch keine Nachteile mehr haben bei der Arbeitsplatzsuche oder bei der Lehrstellensuche. Sie kennen das alles. Ich bin der Meinung, dass es rechtlich nicht ganz klar ist, ob das zulässig ist. Deshalb bin ich der Meinung, es wäre sinnvoll, wenn man das in der vorberatenden Kommission noch einmal anschauen würde. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 9 (Grundsatz). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 9 wie folgt zu formulieren: «Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, können um die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts nachsuchen, wenn sie die letzten zwei Jahre ununterbrochen und unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs und insgesamt fünf Jahre im Kanton und drei Jahre in der politischen Gemeinde wohnen.» Wir haben zu Art. 9 einen Antrag gestellt, Sie finden ihn auf dem grauen Blatt. Ich habe das im Eintreten schon begründet, hohe Fristen sind definitiv keine Gewähr für eine bessere Integration. Wer gut integriert ist, und das ist häufig der Fall, gerade bei Ausländerinnen und Ausländern aus Kulturkreisen, die uns sehr nahe stehen, solche Leute sollen auch schneller eingebürgert werden können. Die anderen Argumente, aufgrund der gewünschten Flexibilität von Wirtschaft, habe ich ebenfalls schon erwähnt, und es müsste im Interesse dieser Gesellschaft sein, dass alle gut Integrierten wirklich eingebürgert werden. Ich denke, eine hohe Frist kann man höchstens setzen, wenn man die Leute abschrecken will, inhaltlich ist sie nicht zu begründen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 5 Abs. 2 Bst. j (neu) zu streichen. Dieser Passus war bei der Vorlage der Regierung noch nicht enthalten, aber wir haben unter i) strafrechtliche sowie administrative Verfahren und Massnahmen. Die SP-Fraktion ist klar der Meinung, dass wenn kein Strafverfahren eröffnet wurde, dass auch kein Anspruch besteht auf zusätzliche Informationen. Auch hier geht es wieder darum, dass Einbürgerungswillige wesentlich härter angepackt werden und korrekter sich verhalten müssen als Schweizerinnen und Schweizer. Das ist absolut nicht in Ordnung, dass man solche Daten, die zum Teil auch auf falsche Anschuldigungen zurückzuführen sein können, dass man solche Daten verwendet. Wenn ich die Diskussion hier höre, dann denke ich, hat das Gesetz einen falschen Titel. Was wir heute einbauen, so würde das Gesetz neu heissen «Das Gesetz zur Verhinderung des St.Galler Bürgerrechtes». | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 34 (Grundsatz und Verfahren). beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 34 Abs. 1bis (neu) wie folgt zu formulieren: «Stimmberechtigte, die am Einbürgerungsbeschluss teilgenommen haben, können gegen den Entscheid innert 14 Tagen, nach dem dieser erfolgt ist, beim zuständigen Departement Rekurs erheben.» Der Einsprecher muss das Recht haben, einen allfällig negativen Entscheid der Bürgerversammlung mittels Rekurs weiterzuziehen. Aus diesem Grund stellen wir den Antrag neu Art. 34 Abs. 1bis. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | zieht den Antrag der SVP-Fraktion zurück. Aufgrund diesen rechtlichen Ausführungen von Ritter-Altstätten ziehe ich den Antrag zurück. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Es geht einzig darum, dass wir den Art. 20 Bst. c präzisieren und damit auch zum Ausdruck bringen, dass über diese drei bzw. allenfalls vier Punkte ein Hinweis in dieser Zusammenfassung erwähnt werden muss und wir verlangen nicht, dass die entsprechenden Unterlagen, die wahrscheinlich mit dem Einbürgerungsgesuch einzureichen sind, kopiert oder angehängt werden. Aber wir möchten mit diesem Punkt, dass diese vier Punkte im Einbürgerungsgespräche auf jeden Fall angesprochen werden und damit auch - vergleiche mit einer Botschaft der Regierung an das Parlament -, dass gewisse Abschnitte oder Punkte automatisch aufgenommen werden. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Letzte Woche wurden in einem Casting die Rollen für das Musical «Schweizermacher» besetzt. Wenn als Eignungsvoraussetzung die nötige inhaltliche Energie gefragt gewesen wäre, hätten die Exponenten der CVP-Fraktion und der SVP-Fraktion des Kantonsrates absolut gute Chancen gehabt. Dann wäre es aber nicht bei einer Politsatire geblieben, sondern zu einer Reality-Show verkommen. Ich denke nicht, dass dies die Absicht der Musical-Macher ist. Zudem zweifle ich, ob die musikalischen Qualitäten dieser beiden Fraktionen reichen würden. Ich jedenfalls höre fast nur Misstöne, zum Teil sogar unerträglich falsche Partituren. Die Einbürgerung gut integrierter Ausländer ist im Interesse aller. Wer bei uns seinen Lebensmittelpunkt hat, soll auch Rechte und Pflichten wahrnehmen. Aus dieser Optik müsste man eigentlich im 21. Jahrhundert das Einbürgerungsverfahren wesentlich vereinfachen. Wenn klar definierte Vorgaben erfüllt sind, sollte ein Rechtsanspruch auf Einbürgerung bestehen. Doch eine rechtsbürgerliche Allianz führt uns zurück in die Zeit der «Schweizermacher». Die Schweizer Wirtschaft ist dringend auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen. Es kommen aber nicht einfach Arbeitskräfte, sondern es kommen Menschen mit ihren eigenen Geschichten, es kommen Familien mit Kindern aus andern Kulturkreisen. Ich stelle fest, dass wir die Vorzüge dieser fremden Kulturen sehr wohl zu schätzen wissen. Wir lieben den Kebab, wir essen Pizza, geniessen Musik aus aller Welt sowie kulturelle Darbietungen verschiedenster Art. Das geht noch weiter, wenn wir als Touristen auf der ganzen Welt unterwegs sind, sofern wir fliegen können. Wir tauchen ein in andere Länder und Sitten, besuchen Tempel in Indien und bestaunen die blaue Moschee in Istanbul. Wenn aber unser Nachbar eine andere Religion hat, ist uns das bereits suspekt. Wenn es um die Einbürgerung geht, sind diese fremden Kulturen auf einmal eine Bedrohung weshalb eigentlich? Gute Integration ist nur möglich für diejenigen, welche sich in der eigenen Kultur wohl fühlen. Also freuen wir uns über diese Vielfalt. Und gute Integration ist auch nur möglich, wenn wir als Gastland unseren Teil dazu beitragen. Ausländerinnen und Ausländer leisten einen wesentlichen Teil in unserer Gesellschaft, aus volkswirtschaftlicher Sicht sind sie nicht mehr wegzudenken. Es müsste also im Interesse von uns allen sein, alle diejenigen, welche in diesem Land leben und gut integriert sind, einzubürgern. Aber was passiert im Kanton St.Gallen? Es werden unsinnige Hürden aufgebaut. Wir verlangen in Eignungstests weit mehr Wissen über unser Land, als der Durchschnittsschweizer beherrscht. Wir verlangen Wohnsitzfristen, welche bei den sich heute schnell verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen unsinnig sind. Das Verhalten von CVP- und SVP-Fraktion, welche sich sonst immer als wirtschaftsfreundliche Parteien ausgeben, ist mehr als widersprüchlich. Nun zur Vorlage selbst: Das neue Verfahren sieht vor, dass in Zukunft nur noch die umstrittenen Gesuche der Bürgerversammlung bzw. dem Gemeindeparlament vorgelegt werden. Dieses Vorgehen ist zwar nicht unsere Wunschvariante, es bringt aber doch erhebliche Vorteile. So kann davon ausgegangen werden, dass das unwürdige Verfahren vor der Bürgerversammlung für einen Grossteil der Gesuche entfällt. Im Weiteren kann den Gesuchstellern im neuen Verfahren das rechtliche Gehör gewährt werden. Dieser Teil, welcher die neue Verfassungsänderung umsetzt, ist im neuen Gesetz den Erwartungen entsprechend geregelt. Aber uns stören die massiven Verschlechterungen gegenüber heute. Konkret bekämpfen wir:
Wir werden in der Detailberatung diverse Änderungsanträge stellen. Aus Sicht der SP-Fraktion gilt es bei den Einbürgerungen positive Signale zu setzen. Es ist im Interesse aller, wenn die vielen bereits gut integrierten Ausländer den Schweizer Pass erhalten und damit auch die Rechte und Pflichten in unserem Kanton ausüben können. Mit der durch die vorberatende Kommission massiv verschlechterten Vorlage sind mehr Hürden statt freie Wege geschaffen worden. Wir bitten Sie einzutreten und in der Detaildiskussion unseren Anträgen zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ich habe schon im Eintretensvotum auf das rote Blatt hingewiesen, möchte aber nochmals die Position der Regierung darlegen. Wir wollen nicht eine Zwängerei, aber wir machen uns wirklich Sorgen um die Grundlagen dieses Gesetzes und um die Grundlage vor allem der Fakten, der Kriterien und der Anreize. Hier eingebürgert zu sein, das gelingt nach eindeutigen Kriterien, aber als Grenzkanton im deutschsprachigen Raum gibt es Leute, die sind sprachkundig und die sind in kurzer Zeit über diesen Weg auch einbürgerungsfähig, und da vergeben wir uns die Chance, dass wir beim Standortwettbewerb mindestens in diesen Teilen schritthalten können mit andern Kantonen. Ich habe es erwähnt, Ausserrhoden hat diese drei Jahre, weil man genau weiss, es ist ein Potenzial. Demographie spielt eine Rolle, wir werden über kurz oder lang darauf angewiesen sein, dass nicht nur Arbeitskräfte kommen, sondern auch Menschen hier sind, und das war der Grund, warum die Regierung das rote Blatt gemacht hat. Wenn Sie jetzt zwischen drei Varianten entscheiden können, dann bitte ich Sie, dem roten Blatt eine besondere Aufmerksamkeit zu geben und das zu unterstützen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion, in Art. 5 Abs. 2 Bst. f am Entwurf der Regierung festzuhalten. Wir sind einverstanden damit, dass Auskünfte bei den Sozialämtern eingeholt werden, das wird heute auch bereits so praktiziert und ist ein klares Indiz für die wirtschaftliche Selbständigkeit. Wirtschaftlich selbständig ist aber auch eine Person, die eine Versicherungsleistung bezieht, und Gelder der Arbeitslosenversicherung sind Versicherungsleistungen. Wichtigstes Argument aber, unserem Antrag zuzustimmen, ist Folgendes: Es ist so, dass es klare Vorgaben gibt für die regionalen Arbeitsvermittlungsämter, Bundesvorgaben bezüglich der Informationspflicht, dazu wurde auch kürzlich eine Weisung an die Sozialämter der Gemeinden versandt. Ich möchte daraus zitieren: «Im gesamten Sozialversicherungsrecht gilt eine strikte Schweigepflicht Art. 33 ATSG, die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte ist nur zulässig, wenn ein Bundesgesetz diese Bekanntgabe in Abweichung der gesetzlichen Schweigepflicht ausdrücklich erlaubt.» Unseres Erachtens ist dies hier nicht der Fall. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich möchte Ritter-Altstätten darauf hinweisen, dass es hier explizit nicht um die Angaben geht, die man von einbürgerungswilligen Personen direkt erfragt, es geht in Art. 5 um Angaben, die man bei den zuständigen Stellen von Kanton und Gemeinden sowie bei Dritten einholt, und wenn wir diesen Passus streichen, kann man trotzdem die Einbürgerungswilligen danach fragen. Aber es geht darum, dass man nicht bei den RAV Auskünfte einholt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich möchte Ritter-Altstätten erstens fragen: Ist es nicht Aufgabe des Bundes, auf die Bundesverfassung zu pochen, dass also im Bundesgesetz abgeklärt wird, ob sich jemand gegenüber der Bundesverfassung wohl verhalten hat? Wir könnten ja zur Not noch auf die Kantonsverfassung pochen. Das Zweite, um diesem Antrag zustimmen zu können, müsste ich wissen, welches denn die Werte der Bundesverfassung sind, das ist ein dickes Buch, das regelt vieles. Ich könnte einem so vagen Vorschlag nicht zustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Erteilung des Bürgerrechts an Ausländerinnen und Ausländer ist eine herausragende Ermächtigung für die Stimmberechtigten in unserem Lande, mit der sehr sorgfältig umzugehen ist! So sieht es die SVP-Fraktion, in deren Namen ich spreche. Es ist für uns deshalb eine Selbstverständlichkeit, dass die Einbürgerung erst der letzte Schritt einer längeren und erfolgreichen Integration sein kann. Dies gilt umso mehr, als gemäss Praxis des Bundesgerichts kein Rechtsanspruch auf eine Einbürgerung besteht. Dies wird auch in einem kürzlichen Interview in der «Südostschweiz» vom 14. April 2010 von der stellvertretenden Leiterin des Rechtsdienstes des Departements des Innern namens Irena Duszynski bestätigt, einer somit zweifach unverdächtigen Zeugin. Mit anderen Worten darf niemand eingebürgert werden, der nicht alle Voraussetzungen erfüllt. Aber auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht kein Anspruch auf eine Einbürgerung. Man kann uns vorwerfen, dass dies eine einfache Sichtweise sei. Dies mag sein, aber vergessen Sie nicht, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger einfache und klare Antworten auf ihre Fragen erwarten! Dass offenbar nicht alle Schweizerinnen und Schweizer der Erteilung des Bürgerrechts die gleiche Bedeutung beimessen, ist bedauerlich, aber eine Tatsache. Wenig verständlich ist dann aber, dass es oft die gleichen Kreise sind, welche die Verweigerung einer Einbürgerung als willkürlichen Akt bezeichnen und versuchen, dem Schweizer Bürgerrecht über den Rechtsweg zum Durchbruch zu verhelfen. Es muss gesagt sein, dass dies ohne schweizerische Gehilfenschaft oder sogar Anstiftung kein Thema wäre! Wenn für die SVP-Fraktion und weite Teile unserer Bevölkerung die Einbürgerung weiterhin in erster Linie ein politischer Akt und nicht eine Verwaltungshandlung ist, so verschliessen wir nicht die Augen vor einer Fehlentwicklung in unserem Land in den letzten 10 Jahren, eingeleitet durch das Bundesgericht und in der Folge leider teilweise sanktioniert durch die eidgenössischen Räte! Das juristische Exposé, welches der ehemalige SP-Bundesrichter Martin Schubarth vor seiner «Lama-Attacke» verfasst hatte, bringt es in wenigen Sätzen auf den Punkt: Es liegt nicht an der Judikative, die Einbürgerung von einem politischen Akt zu einer Verwaltungshandlung zu machen. Dies kann nur durch die Legislative mittels Gesetzesänderung erfolgen. Dies hinderte allerdings seine Richterkollegen wenig später nicht, politisch zu entscheiden und somit genau das zu machen, was Vertreter der Justiz der Politik immer und immer wieder unterstellen, nämlich sich unerlaubterweise in den Kompetenzbereich der anderen Staatsgewalt einzumischen! Kein Verständnis hat die SVP-Fraktion auch für die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, welche die Schweiz leider zulässt. Ebenso müssten sich nach unserer Ansicht bei ausländischen Familien beide Ehepartner gemeinsam einbürgern lassen. Nach diesen grundsätzlichen Überlegungen und der kritischen Würdigung der eidgenössischen Rahmenbedingungen kann ich Sie informieren, dass die SVP-Fraktion einstimmig und ohne Enthaltung beschlossen hat, auf die Vorlage einzutreten und sie in der Fassung der vorberatenden Kommission, allenfalls mit wenigen zusätzlichen Korrekturen, zu unterstützen. Sollten die Wohnsitzfristen allerdings wieder verkürzt werden, würde die SVP-Fraktion die Vorlage ablehnen. Erfreulicherweise sind in der dritten Vorlage eines neuen St.Galler Bürgerrechtsgesetzes Fehler der ersten beiden Vorlagen zu einem grossen Teil eliminiert worden, was auf eine Lernfähigkeit des zuständigen Departements und der Regierung schliessen lässt. Mit den zusätzlichen Verbesserungen durch die vorberatende Kommission bei den Integrationsanforderungen, wozu gute Deutschkenntnisse gehören, bei der Auskunftspflicht der Antragsteller und den verlängerten Wohnsitzfristen, haben wir nun eine Vorlage, welche den Spielraum, der dem kantonalen Gesetzgeber noch zusteht, besser ausschöpft. Die SVP-Fraktion stellt deshalb mit Befriedigung fest, dass ihre konsequente Haltung bei den früheren Vorlagen zum gleichen Thema und ihre Unterstützung für ein neues Einbürgerungsverfahren, welchem die Stimmberechtigten im letzten Jahr bei der Änderung der Kantonsverfassung mit grossem Mehr zugestimmt hatten, nun ein neues und zielgerichtetes Einbürgerungsgesetz im Kanton St.Gallen ermöglicht! Dies ist auch Aufgabe einer staatstragenden Partei. Wir sind überzeugt, dass die Einbürgerungsräte mit Verantwortung ihre erweiterte Kompetenz, wonach sie neu grundsätzlich abschliessend über Einbürgerungsgesuche entscheiden können, wahrnehmen werden. Sorgfältige und umfassende Abklärungen sind auch eine Voraussetzung, dass die Stimmberechtigten ihre Kontrollfunktion wahrnehmen können. Dies erfordert zudem, dass an eine Einsprache gegen einen Einbürgerungsbeschluss keine hohen formalen und inhaltlichen Anforderungen gestellt werden, wie dies im neuen Gesetz vorgesehen ist und in der Botschaft erläutert wird. Speziell begrüsst wird, dass unzulässige Ausführungen nur zur Teilnichtigkeit der Einsprache führen. In diesem Zusammenhang ist auch wichtig, dass Einsprecher keine Nachteile in Kauf nehmen müssen. Ziel des neuen Verfahrens ist, dass der Entscheid der Bürgerschaft über eine angefochtene Einbürgerung auch in einem allfälligen Rekursverfahren bestätigt wird, kann sich doch der Gesuchsteller zur Einsprache äussern, womit ihm das rechtliche Gehör vor dem Bürgerentscheid gewährt wird. Die SVP-Fraktion wünscht schlanke und klare Gesetze, weshalb materielle Bestimmungen nicht auf Verordnungsstufe zu regeln sind. Wie auch in der vorberatenden Kommission versichert wurde, beziehen sich die Verweise auf die Verordnung in den Art. 4, 6, 16, 39 auf untergeordnete Fragen (wie Gebühren) oder technische Vorschriften (wie einzureichende Unterlagen), weshalb eine Delegation vertretbar ist. Was die «näheren Bestimmungen über die Anforderungen an die Kommunikationsfähigkeit in deutscher Sprache» (Art.13 Abs. 2) betrifft, hat die vorberatende Kommission dazu eine längere Diskussion geführt, welche sich in den Gesetzesmaterialien findet sowie zusätzlich einen Deutschtest vorgeschrieben (Art. 13 Abs. 1 Bst. f). Dass unser Antrag auf eine schriftliche «Integrationserklärung» Einbürgerungswilliger in der vorberatenden Kommission noch klar abgelehnt wurde, zwischenzeitlich aber weitere Unterstützung erhält, ist das Los einer Partei, welche der Zeit voraus ist. An dieser Stelle noch ein Wort zum roten Blatt der Regierung: Die SVP-Fraktion hat kein Problem damit, wenn die Regierung nicht mit allen Änderungen der vorberatenden Kommission einig geht. Aber bei der Begründung für das Festhalten an der ursprünglichen Fassung darf ein Mindestmass an Respekt für einen klaren Mehrheitsbeschluss der Kommission erwartet werden Die SVP-Fraktion kann aber auch mit dem Makel leben, von der Regierung als «völlig unverhältnismässig» beurteilt zu werden. Eine längere, ununterbrochene Wohnsitzdauer ist für uns nämlich eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Integration in der Gemeinde, in der um das Bürgerrecht nachgesucht wird! Namens der SVP-Fraktion ersuche ich Sie, auf das neue St.Galler Bürgerrechtsgesetz einzutreten, die Änderungen der vorberatenden Kommission zu bestätigen und den Anträgen unserer Fraktion zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat die Botschaft und den Entwurf der Regierung zu einem kantonalen Bürgerrechtsgesetz am 8. März 2010 beraten. Regierungsrätin Kathrin Hilber wies darauf hin, dass das Einbürgerungswesen für jeden Kanton und für unser Land ein wichtiges Thema sei. Im Kanton St.Gallen hätten Erfahrungen gemacht werden müssen, dass diesbezüglich ein grosses Spannungsfeld vorhanden sei, dass aber auch das Bedürfnis nach einem neuen Gesetz aufgezeigt werde. Das Thema Einbürgerungen sei für jede Gesellschaft, die ihre Ressourcen sichern wolle, ein wichtiges Thema. Die heutige Situation zeige, dass es wichtig sei, dass es keine Parallelgesellschaften gebe, wichtiger sei, dass die hier lebenden Personen Rechte und Pflichten hätten. Die Vorlage der Regierung gebe dazu die Antwort. Personen, die hier leben, sollen die Möglichkeit haben, die gleichen Rechte und Pflichten wie Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu erhalten. Die Situation im Kanton St.Gallen sei so, dass seit längerer Zeit mit Notverordnungen gearbeitet werden müsse, dies sei bei der Revision der Kantonsverfassung nicht Ziel gewesen und diese Situation sei unbefriedigend. Anita Dörler, Generalsekretärin des Departementes des Innern, erläuterte die Entstehung der heutigen Vorlage und die Dringlichkeit eines neuen St.Galler Bürgerrechtsgesetzes. Heinz Walser, Leiter des Amtes für Bürgerrecht und Zivilstand, erläuterte die Schwerpunkte der Vorlage. In der vorberatenden Kommission war Eintreten auf die Vorlage unbestritten. Das neue Bürgerrechtsgesetz soll das seit dem 1. Januar 2003 geltende Dringlichkeitsrecht ablösen und zudem die Änderung der Kantonsverfassung vom 17. Mai 2009 umsetzen. Die Gesetzesvorlage regelt das vorgesehene Auflage- und Einspracheverfahren detailliert. Neu wird der Einbürgerungsrat auch bei Einbürgerungen im Allgemeinen über die Erteilung des Gemeindebürgerrechts beschliessen und den Beschluss öffentlich auflegen. Die Stimmberechtigten können gegen den Beschluss innert 30 Tagen Einsprache erheben. Inskünftig werden nur noch bestrittene Einbürgerungsgesuche der Bürgerversammlung bzw. in Gemeinden mit Parlament dem Gemeindeparlament unterbreitet. Schwerpunkte der Beratung in der Kommission waren:
Zur Bearbeitung von Personendaten: Nach Auffassung der vorberatenden Kommission soll es für den Einbürgerungsrat eine Pflicht und nicht nur eine Kann-Vorschrift sein, bei den zuständigen Stellen von Kanton und Gemeinde sowie bei Dritten jene Auskünfte einzuholen, die für die Erstellung des Persönlichkeitsprofils notwendig sind. Dazu sollen auch Auskünfte über die Erfüllung der familienrechtlichen Unterhaltspflichten, über Massnahmen der Sozialhilfe und der Arbeitslosenversicherung sowie Polizeidaten gehören. Zur Wohnsitzdauer: Ein zentrales Thema in den Beratungen waren die Wohnsitzfristen. Die vorberatende Kommission beantragt, die von der Regierung vorgeschlagene Wohnsitzfrist von fünf Jahren in Kanton und Gemeinde auf acht Jahre im Kanton und vier Jahre in der Gemeinde zu erhöhen. Unbestritten waren die Festlegung einer einheitlichen Wohnsitzfrist in allen politischen Gemeinden sowie das Erfordernis einer Niederlassungsbewilligung. Zu den Eignungsvoraussetzungen: Als Integrationskriterien schlägt die vorberatende Kommission zusätzlich die Wahrnehmung der Erziehungsverantwortung gegenüber den unmündigen Kindern der Gesuchsteller vor. Hinsichtlich der verlangten Deutschkenntnisse beantragt die vorberatende Kommission, dass diese von den ausländischen Personen durch Tests nachzuweisen sind, sofern sie nicht offenkundig vorhanden sind. Zum Umfang des Rechtsschutzes: Einen ablehnenden Einbürgerungsentscheid der Bürgerversammlung oder des Gemeindeparlamentes kann die gesuchstellende Person beim zuständigen Departement anfechten. Die Kommissionsmehrheit will beim Rechtsschutz keine Kontrolle der Angemessenheit des Einbürgerungsentscheides, die Überprüfungsbefugnis soll auf die unrichtige oder unvollständige Feststellung des Sachverhaltes und der Rechtswidrigkeit beschränkt werden. Die vorberatende Kommission beschloss mit 13:0 und 3 Enthaltungen bei 1 Abwesenheit, dem Kantonsrat die beratene Vorlage zu unterbreiten. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Weil sich die politischen Kräfte im Kanton St.Gallen über kein neues Bürgerrechtsgesetz einigen konnten, wird im Kanton St.Gallen seit Jahren mit Notrecht eingebürgert. Das ist ein absolut unhaltbarer Zustand, denn für die Einbürgerung und für den Erlass der Spielregeln zuständig ist der ordentliche Gesetzgeber und nicht die Regierung als Verordnungsgeberin. Weiter ist zu berücksichtigen, dass das heutige Einbürgerungsverfahren weder den Vorgaben des Bundesrechts noch des Bundesgerichts entspricht. Das führt dazu, dass negative Einbürgerungsentscheide von Bürgerversammlungen von vornherein rechtswidrig sind, weil sie in jedem Fall den Anspruch der Einbürgerungswilligen auf rechtliches Gehör verletzen und häufig eine genügende Begründung des Entscheides fehlt. Es versteht sich von selbst, dass ein solches Einbürgerungsverfahren, das zwingend zu rechtswidrigen Beschlüssen führt, unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht haltbar ist und auch demokratisch nicht hingenommen werden kann. Mit dem neuen Bürgerrechtsgesetz soll das Einbürgerungsverfahren im Kanton St.Gallen auf eine rechtsstaatlich korrekte Grundlage gestellt werden, ohne dass die Stimmberechtigten ihre Mitwirkungsrechte verlieren. Bei ihrer Arbeit hatten sich die Regierung und die vorberatende Kommission an zwei Leitplanken zu halten, zum einen an das Bundesrecht und zum andern an den III. Nachtrag zur Kantonsverfassung. Diese Leitplanken schränkten die gesetzgeberische Handlungsfreiheit wesentlich ein, ermöglichten es aber trotzdem, ein neues, taugliches und sehr brauchbares Gesetz zu machen. Die vorberatende Kommission hat dann am Entwurf der Regierung noch gewisse Verbesserungen vorgenommen, damit dieses Gesetz noch konsequenter dazu beiträgt, dass bei Einbürgerungen die Spreu vom Weizen getrennt werden kann, und dass nur solche ausländischen Staatsangehörige eingebürgert werden, welche für das Schweizer Bürgerrecht auch wirklich geeignet sind. Insgesamt ist das Gesetz, was den materiellen Inhalt betrifft, sehr konsequent, die Einbürgerungsvorschriften sind strikt gefasst, präzis umschrieben, und was das Verfahren betrifft, ist es innovativ. Vom Aufbau her ist es ein gutes, lesbares, vollziehbares Gesetz, und diejenigen, die für dieses Gesetz verantwortlich sind, haben eine gute Arbeit geleistet und haben sicher das Lob des Parlamentes verdient, denn nur wenn eine gute Grundlage besteht, kann man auch darauf aufbauen und die Zusatzveränderungen, die man vorgenommen hat, die haben sich wirklich auf kosmetische Teile beschränkt und man hat da nicht substanziell eingreifen müssen, wie das bei anderen Gesetzesvorhaben der Fall war. Oder man hat die Vorlage, wie das auch schon der Fall war, gar wegen Unbrauchbarkeit zurückweisen oder darauf nicht eintreten müssen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Notwendigkeit einer Neuregelung des st.gallischen Bürgerrechtsgesetzes ist unbestritten, nachdem einerseits in unserem Kanton seit 2003 die Einbürgerungen nach Dringlichkeitsverordnung der Regierung (befristet bis 31. Dezember 2010) abgehandelt werden und andererseits mit der vom Stimmvolk gutgeheissenen Einführung eines Einspracheverfahrens ohnehin Anpassungen vorzunehmen sind. Eine Ablehnung des totalrevidierten Bürgerrechtsgesetzes 2004 durch die Bürgerschaft und die Ablehnung des III. Nachtrags zum Bürgerrechtsgesetz 2006 durch den Kantonsrat haben bisher nicht ermöglicht, die neuen Regelungen gemäss Kantonsverfassung in ein verbindliches Gesetz überzuführen. Es ist nun an der Zeit, dass ein Bürgerrechtsgesetz in Kraft treten kann. Die FDP-Fraktion begrüsst grundsätzlich, wenn schlanke Gesetze vorliegen. Ob es bei diesem speziellen Gesetz von Vorteil ist, wenn viele Punkte erst in einer Verordnung genauer definiert werden, stellen wir aber in Frage. Die Ablehnung der bisherigen Vorlagen und die daraus abgeleitete grosse Diskussion um die Einbürgerungen rechtfertigen ein Gesetz ohne grossen lnterpretationsspielraum. Dies dient den mit dem Vollzug beauftragten Einbürgerungsräten, aber auch der St.Galler Bevölkerung als klare Richtlinie. Von den Einbürgerungswilligen erwarten wir eine gute Integration, und dazu gehören gute Sprachkenntnisse, die mit einem Test geprüft werden sollen, das Einhalten unserer Gesetze und eine den Schweizer Verhältnissen angepasste Lebensart. In erster Linie sollen Nachweise erbracht werden, dass diese Anforderungen erfüllt sind wir sprechen also von einer Bringschuld, und das soll im Gesetz auch so verankert werden. Die FDP-Fraktion spricht sich mehrheitlich für eine liberale Haltung im Bereich der Wohnsitzdauern aus und unterstützt die Vorschläge der Regierung. Das heisst, Ausländerinnen und Ausländer, die über eine Niederlassungsbewilligung (Bedingung: mindestens 10 Jahre Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz) verfügen, können um die Erteilung des Gemeinde- und Kantonsbürgerrechts ersuchen, wenn sie die letzten zwei Jahre unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs in der politischen Gemeinde und insgesamt fünf Jahre im Kanton und in der politischen Gemeinde wohnen. Das Gleiche gilt für die Bedingungen für die erleichterte Einbürgerung. Hier unterstützt die FDP-Fraktion mehrheitlich die Mindestwohnsitzdauern von drei Jahren im Kanton und zwei Jahren in der Gemeinde. Die Einbürgerungswilligen sind somit gefordert, ihre lntegrationsbemühungen zu verstärken, um den Ansprüchen des neuen Gesetzes zu entsprechen. Handlungsbedarf ortet die FDP-Fraktion aber bei der selbständigen Einbürgerung von Unmündigen. Es kommt immer wieder vor, dass Eltern, die selber die Bedingungen für eine Einbürgerung nicht erfüllen, ein Gesuch für ihre unmündigen Kinder einreichen. Dies natürlich mit der Erwartung, eine Verbesserung der Ausgangslage für die eigene Einbürgerung zu erreichen. Grundsätzlich könnten bereits 11-jährige Kinder die gesetzlichen Bedingungen für eine Einbürgerung erfüllen. Aus Sicht der FDP-Fraktion soll darum eine Altersgrenze von 14 Jahren gesetzt werden. Die Kinder bzw. Jugendlichen sollen die Konsequenzen eines solchen Gesuches verstehen können. Mit einer Ergänzung des Art. 15 soll dies erreicht werden. Dazu wird die FDP-Fraktion einen entsprechenden Antrag auf einem grauen Blatt einreichen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen. Ich möchte ganz herzlich für die engagierten Voten und die positive Grundhaltung danken, die darauf hinweist, dass dieser Rat hoffentlich eintreten wird auf diese Vorlage. Ich habe sehr gut zugehört, in Ihren Voten haben Sie vieles bestätigt, das für die Regierung auch sehr wichtig ist. Es wurde gesagt, dass es unzumutbar und unhaltbar sei, so lange schon mit Notrecht zu regieren. Das ist richtig, Ritter-Altstätten. Das ist die dritte Vorlage, seit 1996 sind wir an diesem Thema, zuerst mit der Verfassung, da haben wir den grossen Schritt mit den Einbürgerungsräten gemacht, ich kann Ihnen zugestehen, dass wir nicht immer alles neu geschrieben haben, sondern jede Vorlage, die vom Volk oder hier abgelehnt worden ist, wurde weiterentwickelt, und das Ergebnis, das jetzt daliegt, das kann sich sehen lassen. Es gab sogar ein Lob, das wird meine Mitarbeitenden freuen. Ich kann Ihnen sagen, dass dieses Thema, das voller Spannung ist, auch meine Mitarbeitenden natürlich sehr belastet. Wir stehen in einem gesellschaftspolitischen Spannungsfeld, zwischen Bund und andern Kantonen, aber v.a. zwischen Anliegen, die berechtigt sind, von Menschen, die hier leben wollen und integriert sein wollen. Es ist also ein grosses Spannungsfeld. Es ist richtig, wie gesagt wurde durch Güntzel-St.Gallen, Integration ist wichtig und der letzte Schritt ist die Einbürgerung, das ist richtig. Aber es ist ebenso wichtig, dass wir ein faires Einbürgerungsverfahren haben, das attraktiv ist für integrationswillige Menschen, dass sie auch den Schweizer Pass erhalten wollen. Wir wissen, wir haben die Möglichkeiten, dass man in diesem Land auch leben kann zum Glück ohne den Schweizer Pass. Aus politischer Sicht muss es uns ein grosses Anliegen sein, und das wurde mehrfach betont, dass wir auch den Schweizer Pass übergeben können denjenigen Menschen, die hier leben wollen, hier integriert sind und die v.a. sich auch beteiligen wollen an der Demokratie, am Staat im Rahmen unseres Milizprinzips. Insofern ist die Einbürgerungspolitik vielleicht viel bedeutender, als sie von einigen Personen hier oder auch ausserhalb definiert wird. Es geht nämlich darum, die Ressourcen unserer Gesellschaft zu sichern, zu verhindern, dass wir Parallelgesellschaften haben und sicherzustellen, dass unsere Demokratie immer tauglich bleibt und dass wir genügend Menschen haben, die sich an unserem Staatswesen beteiligen und beteiligen können, dazu braucht es den Schweizer Pass, das wissen Sie. Ich gebe Wild-Neckertal recht, wenn die FDP-Fraktion sagt, das Verordnungsprinzip müsste man in Grenzen halten, so habe ich es mindestens verstanden, das ist auch die Haltung der Regierung. Wir haben an ganz wenigen Punkten die Verordnungskompetenz definiert und die wollen wir auch nutzen können, weil dort immer wieder auch Anpassungen gemacht werden müssen, und ich glaube, es ist im Sinne von uns allen, dass wir auch handlungsfähig bleiben. Es gibt einige Kritikpunkte, ich möchte nur kurz darauf eingehen: Es ist richtig, Güntzel-St.Gallen, die Regierung hat sich erlaubt, das rote Blatt zu machen, und sie hat es nicht gemacht, um den fehlenden Respekt der Mehrheit der Kommission abzusprechen, überhaupt nicht. Aber die Regierung hat mit diesem roten Blatt ihre Verantwortung wahrgenommen in der Frage nach den Fristen. Wenn Sie das so beschliessen, wie es aussieht, wie man das annehmen kann, dann ist St.Gallen ziemlich spitze in der Länge und der Dauer der Fristen. Ich kann Ihnen sagen, und das wissen Sie als Experte ja bestimmt auch, dass auf Bundesebene darüber gesprochen wird, die Wohnsitzdauer in der Schweiz von 12 auf 8 Jahre zu reduzieren. Es gibt Kantone in unserer Nachbarschaft, Appenzell Ausserrhoden, da braucht es drei Jahre Wohnsitz im Kanton und dann hat man die Gelegenheit bzw. die Möglichkeit, nach besonderen Kriterien auch die Einbürgerung zu verlangen. Was bedeutet das? Das ist nicht wenig Sorgfalt, wenn die beiden Ebenen Bund oder andere Kantone sich auf diese Weise mit diesem Thema befassen, sondern das ist die grosse Sorge darum, dass wir sicherstellen, dass unsere gesellschaftliche Ressource gut durchmischt ist, dass wir immer genügend Leute haben, die sich hier wirklich integriert fühlen und die v.a. die Kompetenz haben, sich an dem ganzen demokratischen Prozess zu beteiligen. Das sind Standortvorteile, die dafür sorgen, dass möglichst Leute, die die Voraussetzungen bereits nach drei Jahren erfüllen können, also Sprachkompetenz und vieles mehr, dass man diese Leute in den Kanton lockt, gerade deswegen, weil wir das wissen Sie genauso gut wie ich unter Demographieaspekten über kurz oder lang darauf angewiesen sind, dass wir Zuwanderung haben, und diese Zuwanderungsmenschen, die müssen integriert sein. Das ist das Spannungsfeld und das war das Privileg und das Verantwortungsbewusstsein der Regierung, Güntzel-St.Gallen, dass wir dieses rote Blatt gemacht haben, das sind auch die Spielregeln, die uns hier verbinden, und ich hoffe, dass Sie das auch respektieren können. Wir haben ein St.Galler Modell gemacht, mit Besonderheiten. Eine Besonderheit ist bestimmt die, dass wir dieses Einspracheverfahren geregelt haben, nach einem Modell, wie wir das in anderen Politikbereichen kennen, das hat wirklich nur St.Gallen. Ich hoffe, dass wir damit gut fahren können, ich bin aber zuversichtlich und auch überzeugt, dass wir die Leidensgeschichte, dir wir in diesem Thema hinter uns haben und die uns keine Freude gebracht hat und auch kein Ansehen, weder in unserem noch in andern Kantonen, dass wir das damit auffangen können. Wir haben die Besonderheit mit der Zeit, aber wir haben auch, und das ist auch St.Galler Modell, wir haben ein Profil für die Bedingungen entwickelt, die besonders anspruchsvoll und auch besonders hoch sind. Es sind sehr klare und harte Kriterien gesetzt für die Einbürgerungswilligen, und ich bin überzeugt, dass es auch mit diesen hohen Anforderungen ganz viele Leute gibt, die diese Bedingungen erfüllen. Verzeihen Sie mir, wenn ich auch das noch sage, ich hoffe einfach, dass viele Schweizerinnen und Schweizer diese Bedingungen auch erfüllen würden, würden sie irgendwann einmal unter diese Lampe gestellt werden. Das St.Galler Modell setzt hohe Anforderungen, aber ich glaube, es ist der St.Galler Weg, der uns bleibt. Ritter-Altstätten hat gesagt, dass er innovativ sei, ich denke die Leidensgeschichte, die uns in diesem Thema zum Teil verbindet, zum Teil trennt, hat jetzt eine Grundlage geschaffen, die uns dazu führt, dass wir es auf diesem Weg weiter versuchen und ich hoffe, dass sich dieses Thema politisch entspannt, weil bei allen Differenzen, die man haben kann in dieser Sache, es geht um eines, es geht um Menschen, es geht um unsere Gesellschaft, es geht um unsere Ressourcen, es geht um unsere Demokratietauglichkeit. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 5 (Bearbeitung von Personendaten). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 5 Abs. 2 Bst. a und b zu streichen. Im Art. 5 sind sämtliche besonders geschützten Personendaten aufgeführt, die für ein Einbürgerungsverfahren relevant sein könnten. Auch Religion und weltanschauliche Ansichten unter Bst. a sowie politische Tätigkeiten unter Bst. b werden aufgeführt. Das Thema Religion ist für Einbürgerungsverfahren nicht mehr relevant, seit laut Bundesgesetz die Religionszugehörigkeit einer Person nicht mehr im Einbürgerungsverfahren bekannt gegeben werden darf. Es ist deshalb sinnlos, Religion und Weltanschauung bei der Bearbeitung von Personendaten aufzunehmen. Dass politische Tätigkeiten beschnüffelt werden, finde ich sehr bedenklich. Solange diese im legalen Bereich verläuft und unsere Rechtsordnung respektiert wird, sollen diese Tätigkeiten nicht Bestandteil für die Beurteilung des Einbürgerungsgesuches sein. Falls solche Tätigkeiten im strafbaren Bereich erfolgen, fallen diese unter Bst. i «strafrechtliche sowie administrative Verfahren und Massnahmen». Die Frage sei erlaubt, was die Aussage über politische Tätigkeiten mit der Frage nach dem Integrationsgrad zu tun hat. Ist jemand, der links aktiv tätig ist, weniger integriert als jemand, der rechts politisiert? Wie viele Schweizer und Schweizerinnen gehen einer politischen Tätigkeit nach? Nochmals, Religionsfreiheit und politische Freiheit sind in der Schweiz garantiert und deshalb bei Einbürgerungen zu beachten. Ziel muss es doch sein, Einbürgerungen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen durchzuführen, dazu zählen sicher nicht Bst. a und b. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ich möchte diese Frage gerne klären. Das Einbürgerungsverfahren ist ein sehr komplexer Prozess, er beginnt zuerst bei der Gemeinde, dann geht er auf Bundesebene und ganz am Schluss, wenn alles über die Bühne geht, dann kommt der Kanton an die Reihe. Von daher ist es gesichert, dass der Bund in jedem Einbürgerungsverfahren eine Rolle hat, egal für welchen Kanton und egal, ob jemand den Kanton wechselt. Die Bedingungen für unseren Kanton definieren wir selber über diese Fristendauer, und es gibt ein Bundesgesetz, das die Kriterien festlegt. Von daher ist das gesichert, wir haben nicht 26 verschiedene Bürgerrechte, wir haben 26 verschiedene Kantonsbürgerrechte, aber wir haben ein eidgenössisches Gesetz, und der rote Pass spricht sich in erster Linie für das Schweizer Bürgerrecht aus. Von daher ist das überflüssig. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Diese beiden Anträge, Bst. a und b zu streichen, die wurden auch in der Kommission gestellt, sie wurden in der Kommission mit 2 Ja gegen 15 Nein und keiner Enthaltung abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | stellt eine Frage zu Art. 5: Wir haben in der vorberatenden Kommission den Art. 5 ausführlich diskutiert, trotzdem ist in der Fraktion eine Frage aufgetaucht. Es geht um diejenigen, die sich einbürgern wollen, die zuvor, bevor sie im Kanton St.Gallen Wohnsitz hatten, in einem anderen Kanton gewohnt haben. Müsste hier nicht auch bei den zuständigen Stellen «der Bund», und nicht nur «der Kanton und die Gemeinde», eingefügt werden, damit man diese Daten bundesweit einholen könnte, damit man auch weiss, was in andern Kantonen tatsächlich gegangen ist? | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Ich geben Ihnen das Resultat in der vorberatenden Kommission bekannt, der Buchstabe j) wurde mit 11:6 Stimmen gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich zitiere Markus Bucheli sinngemäss: Die Marginalie von Art. 5 heisst Bearbeitung von Personendaten, also der Hauptzweck von Art. 5 ist die Erlaubnis, Personendaten zu bearbeiten. Denn man darf Personendaten, insbesondere aus dem sensiblen Bereich, nur bearbeiten, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage besteht. Der Hauptinhalt des Art. 5 ist das Bearbeiten der Personendaten, die Kommissionsmehrheit wurde von Markus Bucheli explizit getadelt, weil wir den Wortlaut geändert haben, weil er gesagt hat, hier gehe es vor allem um Datenbearbeitung, und das ist nach wie vor der Hauptzweck dieser Bestimmung. Insofern habe ich so unrecht nicht gehabt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ich möchte der guten Ordnung halber noch darauf hinweisen, dass im Bundesgesetz die Spielregeln für den Umgang mit dem Sozialversicherungsrecht klar gesetzt sind. Es heisst nämlich «im gesamten Sozialversicherungsrecht gilt eine strikte Schweigepflicht», das ist im ATSG Art. 33 geregelt: «Die Bekanntgabe von Personendaten an Dritte ist nur zulässig, wenn ein Bundesgesetz diese Bekanntgabe in Abweichung von der gesetzlichen Schweigepflicht ausdrücklich erlaubt.» Es braucht Fingerspitzengefühl. Wir haben bei diesem Artikel einiges geändert. Man muss wissen, wenn man das wie von der vorberatenden Kommission im Gesetz drin lässt - wie das die Regierung auch akzeptiert hat -, dann geht es im Zweifelsfall trotzdem an das Bundesrecht. Ich möchte einfach, dass Sie in Kenntnis dieser Situation Ihre Abstimmung tätigen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag, diesen Buchstaben mit den Auskünften von der Arbeitslosenversicherung zu ergänzen, wurde in der Kommission mit 15 Ja gegen 2 Nein gutgeheissen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag «5 Jahre Wohnsitz im Kanton und 3 Jahre in der Gemeinde» wurde in der vorberatenden Kommission auch gestellt, wir haben ihn dem Antrag, wie er jetzt auf dem gelben Blatt steht, gegenübergestellt. Der Antrag auf dem gelben Blatt obsiegte mit 13 gegen 4 Stimmen in der vorberatenden Kommission. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission derart gestellt, dass Bst. a mit dem Zusatz versehen werden sollte: «und dies ausdrücklich bekunden». Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 6:11 Stimmen abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen. Die Regierung hat sich schon etwas überlegt, als sie das hingeschrieben hat. Nur Leute, die sich an die Rechtsordnung und an die Werte halten in unserem Land, haben überhaupt die Chance, eingebürgert zu werden. Der Weg bis zur Integration, der Weg bis zu einer möglichen Einbürgerung, verlangt genau das. Die Regierung wertet das viel höher, als irgendein Papier zu unterschreiben. Das ist eine Grundhaltung, das ist eine Akzeptanz der Werthaltung, das ist ein Integrationsverständnis, und darum möchte ich Sie bitten, diesen Antrag abzulehnen. Es ist selbstverständlich so, Gemeinden, die haben die Möglichkeit, die Einbürgerung zu feiern. Viele Gemeinden machen dies; sie pflegen eine «Willkommenskultur». Für sie ist dies ein grosses Anliegen, dass die Menschen auch emotional merken, sie sind Teil unserer Gesellschaft und dass sie das Wahl- und Stimmrecht haben. Da sind der Phantasie keine Grenzen gesetzt. Aber wir möchten nicht in einem Gesetz solche Auflagen machen und damit vielleicht sogar das Ganze noch verkomplizieren, anstatt der Kreativität der Willkommenskultur die Freiheit zu geben. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 15 (Einbürgerungsgesuch a) Einreichung). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 15 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter reicht das Gesuch von Unmündigen oder Bevormundeten auf selbständige Einbürgerung ein. Die Einbürgerung von Unmündigen ist ab dem vollendeten 14. Altersjahr möglich.» In der Begründung ist beschrieben, worum es da geht. Grundsätzlich können nach geltendem Bundesrecht die zeitlichen Anforderungen an den Aufenthalt in der Schweiz bereits mit 11 Jahren erfüllt sein. Es ist aber kaum anzunehmen, dass ein Kind in diesem Alter schon beurteilen kann, was der Entscheid der Eltern, es einbürgern zu lassen, bedeutet. Es wird deshalb vorgeschlagen, im Gesetz eine Untergrenze von 14 Jahren festzusetzen. In diesem Alter dürfte ein Kind in der Lage sein, den Entscheid nachvollziehen zu können. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ich hätte noch eine Frage an Regierungsrätin Hilber: In meiner Kantonsverfassung steht in Art. 106: «Ausländischen und staatenlosen Jugendlichen wird das Gemeinde- und Kantonsbürgerrecht selbstständig erteilt, wenn sie das Gesuch vor Vollendung des 20. Altersjahrs stellen, insgesamt während 10 Jahren in der Schweiz wohnen und davon wenigstens 5 Jahre in der politischen Gemeinde. Das Gesetz regelt die weiteren Voraussetzungen.» Es stellt sich für mich die Frage, ob der FDP-Antrag mit dieser Verfassungsbestimmung vereinbar ist. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 20 [Öffentliche Auflage a) Auflagedossier]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 20 Abs. 2 Bst. c wie folgt zu formulieren: «Ergebnisse des Einbürgerungsgesprächs mit Informationen über Vorstrafen, Betreibungen, die berufliche Tätigkeit des Gesuchstellers und den Bericht der Schulgemeinde, wenn Kinder des Gesuchstellers oder der Gesuchstellerin selbst die Schule besuchen;» Im Bericht über das Einbürgerungsgespräch ist zwingend über die aufgeführten Punkte zu informieren. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ritter-Altstätten hat die besondere Einbürgerung angesprochen. Wir haben es geprüft, aus unserer Sicht steht dem Antrag der FDP-Fraktion nichts entgegen. Man kann das in dieser Form präzisieren. Es macht Sinn und ich unterstütze den Antrag. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Selbstverständlich sind wir bereit, diese Frage in die Kommission zurückzunehmen, noch einmal zusammenzukommen. Zu Güntzel-St.Gallen: Sie haben am ersten Beratungstag einen viertel Tag eingespart, jetzt setzen wir diesen nochmals ein. Ich denke, das ist kein Problem. In der Zwischenzeit können wir mit den Spezialisten die rechtlichen Fragen klären. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Die Erinnerung des Kommissionspräsidenten überzeugt mich. Ich stelle keinen Antrag. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Da es sich hier um das Auflageverfahren handelt, sind die Unterlagen öffentlich und können von allen, die das wollen, eingesehen werden. Darum muss der Persönlichkeitsschutz beachtet werden. Was nun zusätzlich verlangt wird, geht zu weit und ist aus rechtlicher Sicht bedenklich, wenn nicht sogar unzulässig. Es braucht unter dem Bst. c keine gesetzlich vorgeschriebene Liste, welche die Einbürgerungsräte verpflichtet, all die genannten, sehr persönlichen Informationen einer grossen Öffentlichkeit bekannt zu geben. Es genügt vollständig, wenn die Einbürgerungsräte das Ergebnis ihrer Meinungsbildung bekannt geben, und zwar unter Einhaltung des Persönlichkeitsschutzes. Es geht darum, dass aufgezeigt wird, ob die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt sind - und nicht um Persönlichkeitsstriptease. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 21 [b) Gegenstand und Frist]. beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 21 Abs. 2 (neu) wie folgt zu formulieren: «Während den Gerichtsferien erfolgen keine Bekanntmachungen und die Fristen stehen still.» Es geht uns vor allem um das Recht für Einsprachen und während dieser Zeit sollte wie bei den Gerichtsferien keine Bekanntmachungen getätigt werden. Ich bitte Sie diesem Antrag zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt. Sie erinnern sich aber, dass wir in der vorberatenden Kommission sehr wohl auseinander gehalten haben, Art. 5 welche Personendaten zu bearbeiten sind und Art. 20 das Auflagedossier. Bedenken Sie, die amtliche Publikation erfolgt in vielen Gemeinden auch über das Internet und darüber haben wir auch gesprochen. Was Sie hier verlangen ist Pflicht des Einbürgerungsrates dies abzuklären; nicht Pflicht ist es, das auch so zu veröffentlichen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. Aus Sicht eines Gemeindepräsidenten bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen, weil die Gemeinden ohnehin auf solche Fristen Rücksicht nehmen. Es fällt keinem vernünftigen Gemeinderat ein, Auflagefristen in die Ferien zu legen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Ich bitte die SVP-Fraktion Anträge zu stellen, die auch Hand und Fuss haben. Dieses Votum von Güntzel-St.Gallen zeigt, dass sie zu wenig wissen über das Einbürgerungsverfahren. Die Einbürgerungsräte sind verpflichtet zu erheben, wer Vorstrafen oder Betreibungen hat. Wer Vorstrafen hat, wird nicht eingebürgert und wer betrieben wird ist wirtschaftlichen zu wenig selbständig. Diese Personen werden nicht eingebürgert. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Art. 28 [Verfahren a) bei ungültiger Einsprache]. beantragt, Art. 28 Abs. 3 (neu) wie folgt zu formulieren: «Der Rekurs ist kostenlos, soweit er nicht willkürlich erfolgt ist.» Art. 27 regelt das Einspracheverfahren. Die Einsprache ist kostenlos und Art. 28 regelt den Rekurs. Ich möchte, dass der Rekurs ebenfalls kostenlos ist und das im Gesetz auch erwähnt wird, damit keine finanzielle Hürde geschaffen wird für einen Vorstoss mit einem Vorschuss. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Wir haben über diese Frage in der Kommisssion auch diskutiert. Und zwar wurde ein Antrag in Bst. b gestellt, das Wort «soweit» durch «wenn» zu ersetzen. Dieser Antrag wurde dann mit 15 Nein gegen 2 Ja abgelehnt. Und zwar hat das kleine Wort eine grosse Wirkung, wenn eine Einsprache eingereicht wird, in einem Punkt ist sie in Ordnung und in vier Punkten verstösst sie gegen das Verbot der Diskriminierung, dann ist nach Vorlage der Regierung die Meinung, dass man auf den einen korrekten Punkt eintreten soll und auf die andern selbstverständlich nicht. Wenn wir jetzt in beiden Buchstaben «wenn» einsetzen, dann würde das zur Folge haben, dass auch auf diesen einzigen korrekten Einsprachepunkt nicht eingetreten werden könnte. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der Kommission so nicht gestellt. Wir haben darüber nicht gesprochen. Es ist einfach so, dass immer in allen Verfahren das erstinstanzliche Verfahren kostenlos ist, weil damit ja auch das rechtliche Gehör verbunden ist und das zweitinstanzliche Verfahren, das kostet etwas. In diesem Sinne ist es nicht einzusehen, warum jetzt genau in dieser einzigen Fragen auch das zweitinstanzliche Verfahren kostenlos sein soll. Im Übrigen kann ja erst nach Behandlung des Rekurses beurteilt werden, ob er willkürlich ist oder nicht. Der Kostenvorschuss kommt bekanntlicherweise vorher. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Der Antrag ist abzulehnen. Dieser Antrag wurde in der Kommission nicht gestellt. Im Übrigen teile ich die Meinung von Ritter-Altstätten, das wäre ja der einzige Fall, wo jeder der an einer Bürgerversammlung teilnimmt, ohne diese engen gesetzlichen Leitplanken gegen einen Entscheid der Bürgerschaft des obersten Organs einer Gemeinde Einsprache erheben könnte. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dies ist eine sorgfältig erarbeitete Vorlage angesichts der Vorgeschichte dieses Geschäfts, von der ich einen Teil miterlebt habe seit dem Jahr 2006. Es ist erfreulich, dass das Stimmvolk letztes Jahr im Nachtrag zur Kantonsverfassung die Rahmenbedingungen für Einbürgerungen in wichtigen Punkten verändert hat und dass jetzt für Einzubürgernde und Einbürgernde rechtsstaatliche Abläufe eingerichtet wurden und dass beim Bund weitere Verbesserungen geplant sind. Zum Leidwesen meiner Fraktion wurde aber in vielen andern Punkten nun halt der kleinste gemeinsame Nenner gesucht, musste wohl. Dem sagt man dann «politische Vernunft». Viele mühsame, kleinliche, misstrauische Details, anhand derer Einbürgerungswillige bis auf die Unterwäsche durchleuchtet werden sollen, haben sich im Lauf der Jahre, seit Inkrafttreten unserer neuen Kantonsverfassung, in diesen Prozess eingeschlichen. Im Grunde ist eine Fichensammlung von riesigen Ausmassen geplant. Tendenz steigend, wenn ich mir die Anträge so anschaue. Mit so was konfrontiert wäre meine persönliche Reaktion: Ich bin hier offensichtlich unerwünscht, also lass ich es bleiben. Arbeite, verdiene mein Geld, aber der Rest kann mir egal sein. Und so werden uns wahrscheinlich gerade hier im Kanton St.Gallen eigenständige, gut ausgebildete Persönlichkeiten mit Energie, Partizipationswillen und politischer Neugier durch die Latten gehen, die wir dringend brauchen könnten. Vielleicht ging bei der Konzentration auf Bösewichte, die nichts anderes im Schilde führen, als uns auszusaugen, dies vergessen: Wir sind auch ein Kanton mit vielfältigem Bildungsangebot, ein Hochschulkanton, ein Kanton mit hunderten von innovativen KMU, mit entsprechend ausgebildeten ausländischen Bevölkerungsgruppen also, die hier lange Jahre leben, arbeiten, forschen! Wenn man sich nicht erwünscht fühlt, geht das Interesse verloren, das politische System zu verstehen und an ihm teilzunehmen, ja, es zu verteidigen. Unsere GRÜ-Fraktion wird auf das Gesetz trotzdem eintreten, weil uns die erwähnte Änderung der Kantonsverfassung mit ihrem rechtsstaatlichen Prozess sehr wichtig ist. Wir unterstützen im Mindesten das rote Blatt der Regierung und werden uns gegebenenfalls zu andern Anträgen noch äussern. Abgesehen davon werden wir uns auf pragmatische, sorgfältig arbeitende Einbürgerungsräte verlassen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Nachdem der Kommissionspräsident gesagt hat, dass die rechtlichen Fragen in der vorberatenden Kommission nochmals behandelt werden, kann ich ja meinen Rückweisungsantrag zurückziehen. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
20.4.2010 | Wortmeldung | Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen. Ich möchte zum Antrag Stellung nehmen, der von Ritter-Altstätten vorgestellt wurde. Ursprünglich war das unser Antrag, und darum ist es auch so, dass wir selbstverständlich dies unterstützen, umso mehr, als er die Begründung ja ausserordentlich brillant gegeben hat. Die SVP-Fraktion wir unserem Antrag selbstverständlich zustimmen, und wir freuen uns sehr, dass nun die CVP-Fraktion auch darauf gestossen ist. | Session des Kantonsrates vom 19. und 20. April 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | beantragt, im Namen der CVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion auf Art. 56a (neu) zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 56a (neu) wie folgt zu formulieren: Für Einbürgerungsgesuche, die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses beim Einbürgerungsrat hängig sind, werden angewendet: a) für die Voraussetzungen zur Erteilung des Kantons- und Gemeindebürgerrechts die Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes vom 5. Dezember 1955 und des Einbürgerungsreglementes der politischen Gemeinde; b) für das Verfahren die Bestimmungen dieses Erlasses. An der Begründung des Rückkommensantrags zu Beginn der Session ändert sich inhaltlich nichts. Es hat sich aber gezeigt, aufgrund von Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, aber auch zusammen mit Regierungsrätin Hilber, dass es sachgerecht ist, in den Übergangsbestimmungen eine Vorgehensvariante vorzuschlagen für die jetzt bereits laufenden eingereichten Gesuche. Aus diesem Grund wurde Art. 56a nun mit Bst. b ergänzt, und die von Ritter-Altstätten aufgeworfene Frage nach dem Verfahren ist ebenfalls geklärt. Das heisst, das Verfahren der jetzt noch pendenten Gesuche würde dann nach dem neuen Bürgerrechtsgesetz abgewickelt werden, somit ist die Rechtssicherheit gewahrt. Zugleich ist auch geklärt, in Bezug v.a. auf die Fristen von bereits eingereichten Gesuchen bei den Gemeinden vorgegangen werden muss. Da ich nicht nur für vier Fraktionen spreche, sondern auch für die Gemeinden, will ich betonen, dass durchaus bei der Gemeindepräsidentenvereinigung ein grosses Anliegen besteht, in diesem Bereich eine Klärung im Rahmen der Übergangsbestimmungen erreichen zu können. Somit sind auch die Einbürgerungsräte dokumentiert, wie sie mit den bestehenden Gesuchen verfahren müssen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Für mich stellen sich bei diesem Rückkommensantrag verschiedene Fragen:
Zu Regierungsrätin Hilber: Ich möchte Aufschluss und Auskunft über diese Angelegenheit, denn es könnte sein, dass sich der Kantonsrat ein Ei mit unabsehbarem Inhalt legt. Ich möchte nicht, dass daraus ein juristisches Ungeheuer schlüpft. Bevor diesem Antrag zugestimmt wird, müssen diese Fragen geklärt sein. Insbesondere geht es um die Klärung, ob damit nicht eine Verschlechterung statt einer Verbesserung der altrechtlichen Gesuche entsteht. Es muss wirklich eine Verbesserung sein. Sonst könnte vielleicht jemand auf die Idee kommen, einen Einbürgerungsentscheid nach altem Recht durch die Bürgerversammlung mit der Begründung anzufechten, er sei verfassungswidrig. Deshalb muss diese Frage meiner Meinung nach hier und jetzt zwingend geklärt sein. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | zieht im Namen der FDP-Fraktion den Rückkommensantrag zu Art. 56a (neu) zurück. Ich stelle zwar zwischen den Ausführungen von Regierungsrätin Hilber und der Botschaft auf Seite 23, wo es wörtlich heisst: «Das Bürgerrechtsgesetz vom 5. Dezember 1955 wird aufgehoben, das aktuell geltende Dringlichkeitsrecht wird am 31. Dezember 2010 hinfällig und so nahtlos durch das totalrevidierte Bürgerrechtsgesetz abgelöst werden. Dabei wird das neue Recht auch auf bereits hängige Verfahren angewendet werden», einen Widerspruch fest. Ich stelle aber auch fest, dass die Ausführungen von Regierungsrätin Hilber klar darauf abzielen, dass die bereits eingereichten Gesuche nach altem Recht abgewickelt werden. Somit bin ich auch überzeugt, dass sich weitere formelle Fragen rund um das Abstimmungsprozedere ebenfalls gelöst haben. Die FDP-Fraktion zieht den Antrag auch deshalb zurück, weil sie sich an die Botschaft in der Antrittsrede des Kantonsratspräsidenten halten will, im Sinne von Ruhe und Ausgleich zu handeln. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident, stellt Eintreten auf die Vorlage in 2. Lesung fest. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Art. 56a (Übergangsbestimmung). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, auf Art. 56a (neu) zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 56a (neu) wie folgt zu formulieren: «Für Einbürgerungsgesuche, die bei Vollzugsbeginn dieses Erlasses beim Einbürgerungsrat hängig sind, gelten die Bestimmungen des Bürgerrechtsgesetzes vom 5. Dezember 1955 und des Einbürgerungsreglementes der politischen Gemeinde über die Voraussetzungen für die Erteilung des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts.» Randtitel: «Übergangsbestimmung». Die FDP-Fraktion ist der Auffassung, dass für bestehende Gesuche, die derzeit bei den Einbürgerungsräten hängig sind, im Sinne einer Übergangsbestimmung eine Lösung angeboten werden soll, damit die Rechtssicherheit für diese nach altem Recht laufenden Gesuche gewährleistet ist. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass eine solche Übergangsbestimmung eigentlich bereits in die Botschaft hätte eingefügt werden müssen. Rückkommen erhöht die Rechtssicherheit der bereits eingereichten Einbürgerungsgesuche. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Die Vorlage geht zurück auf eine Motion aus den Reihen der CVP-Fraktion. Diese wurde Grundlage für die Verfassungsrevision, die vom Volk mit grossem Mehr angenommen wurde. Dieses Gesetz ist somit gut abgestützt, und die CVP-Fraktion ist zufrieden, dass nach jahrelangen Diskussionen nun eine tragfähige Basis vorhanden ist. Die zum Teil polemischen Äusserungen, die jetzt nochmals zu hören waren, sind nicht nachvollziehbar. Das Bürgerrechtsgesetz wird zur Folge haben, dass die kommunalen Einbürgerungsreglemente weitgehend abgeschafft werden können. In diesen kommunalen Einbürgerungsreglementen bestanden teilweise weiter gehende Wohnsitzfristen als die jetzt beschlossenen acht und vier Jahre. Im Verfahren wird dieses Gesetz für die St.Gallerinnen und St.Galler einige Neuerungen mit sich bringen. Diese sind wichtig, weil nun rechtsstaatliche und demokratische Anforderungen unter einen Hut gebracht werden konnten. Im Endergebnis, so stellt die CVP-Fraktion fest, ist diese Vorlage gut. Ich verwahre mich dagegen, deshalb nun aber zu den «Rechten» gezählt zu werden. Das Gesetz ist eine gute Grundlage für den Vollzug in den Gemeinden und klar und transparent für die Einbürgerungswilligen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Damit ist die Vorlage vollständig in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | sieht formale Probleme in der Fortführung des Geschäfts aufgrund des knappen Abstimmungsresultats mit Stichentscheid. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Art. 28 [Verfahren a) bei ungültiger Einsprache]. beantragt, auf Art. 28 zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmung zurückkommt, Art. 28 Abs. 3 (neu) wie folgt zu formulieren: «Der Rekurs beim zuständigen Departement gegen den Entscheid des Einbürgerungsrates ist kostenlos, soweit er begründet und nicht willkürlich erfolgt ist.» Der Antrag zu Art. 28 Abs. 3 in 1. Lesung in der Aprilsession ist gegebenenfalls etwas unklar begründet, aber zu Recht eingebracht worden. Grundsätzlich sind Beschwerden und Rekurse, die sich nach dem Verwaltungsrechtspflegegesetz richten, kostenpflichtig. Art. 2 Abs. 1 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes regelt die Zuständigkeit desselben und lautet: «Dieses Gesetz findet keine Anwendung, soweit eidgenössische Erlasse und kantonale Gesetze abweichende Vorschriften enthalten». Die Ausführungen von Kantonsrat und Kommissionspräsident Würth-Goldach haben für Verwirrung und Unsicherheit gesorgt, weshalb der Antrag im guten Treu und Glauben, aber wohl irrtümlich abgelehnt wurde. Nachfolgend sei anhand eines Beispiels aufgezeigt, dass der Antrag zu Recht erfolgt ist:
| Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Art. 15 [Einbürgerungsgesuch a) Einreichung]. Präsident der vorberatenden Kommission: Anlässlich der 1. Lesung des Bürgerrechtsgesetzes in der Aprilsession stellte die FDP-Fraktion einen Änderungsantrag zu Art. 15 Abs. 2. Der Antrag verlangte, dass die Einbürgerung von Unmündigen erst ab dem vollendeten 14. Altersjahr möglich sei. Der Kantonsrat hat die Beratung zu Art. 15 ausgesetzt und den Antrag der FDP-Fraktion zur fundierten Beurteilung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Die vorberatende Kommission tagte am 19. Mai 2010. Wie schon an der ersten Kommissionssitzung nahmen daran teil: Regierungsrätin Kathrin Hilber, Anita Dörler, Generalsekretärin des Departements des Innern, Dr. Markus Bucheli, Leiter der Dienststelle für Recht und Legistik der Staatskanzlei, Heinz Walser, Leiter Amt für Bürgerrecht und Zivilstand, sowie Marianne Hug, juristische Mitarbeiterin im Amt für Bürgerrecht und Zivilstand. Vorab verfasste Dr. Markus Bucheli eine sehr detaillierte und fundierte Stellungnahme zum Antrag der FDP-Fraktion. Das Resultat kann wie folgt zusammengefasst werden: Die Fixierung auf eine Alterslimite von 14 Jahren ist bei der «besonderen» Einbürgerung sowohl für Schweizerinnen und Schweizer wie auch für Ausländerinnen und Ausländer nicht möglich. Der Anspruch auf Einbürgerung ergibt sich in diesen Fällen direkt aus der Kantons- bzw. der Bundesverfassung. Demgegenüber ist die Fixierung einer Alterslimite von 14 Jahren bei der Einbürgerung «im Allgemeinen» sowohl für Schweizerinnen und Schweizer wie auch für Ausländerinnen und Ausländer möglich. Eine entsprechende Bestimmung müsste allerdings nicht wie beantragt bei Art. 15 Abs. 2, sondern in den Art. 8 und 11 eingefügt werden. Das Amt für Bürgerrecht und Zivilstand hat aufgrund der Stellungnahme von Dr. Markus Bucheli abgeklärt, wie viele selbständige Einbürgerungsgesuche von ausländischen Personen im Alter zwischen 11 Jahren, dem Mindestalter gemäss bundesrechtlicher Mindestwohnsitzdauer, und 14 Jahren in den letzten Jahren eingegangen sind. Bei den «besonderen» Einbürgerungen, also die mögliche Gesuchseinreichung vor dem vollendeten 20. Altersjahr, sind dies etwa 20 Prozent aller Gesuche. Aber wie erwähnt, hier fehlt dem Kantonsrat eine Regelungsmöglichkeit. Bei den Einbürgerungen «im Allgemeinen» gibt es faktisch keine Fälle. Dies lässt sich dadurch begründen, dass diese Personengruppe meistens die Voraussetzungen der «besonderen» Einbürgerung erfüllt und entsprechend auch diese Einbürgerungsform wählt. Es gibt Einzelfälle, die anhand des Verfahrens der Einbürgerung «im Allgemeinen» durchgeführt worden sind. Im Jahre 2009 betrifft dies einen Fall, im Jahr 2008 keinen, und im Jahre 2007 wurden zwei Gesuche auf Einbürgerung «im Allgemeinen» gestellt. Diese Gesuche hätten jedoch auch im Verfahren der «besonderen» Einbürgerung erfolgen können. Diese rechtlichen Abklärungen waren bei der 1. Lesung im Parlament noch nicht bekannt. Beim Vorliegen des Ergebnisses zog die FDP-Fraktion ihren Antrag zurück. Das heisst nun konkret, dass der Kantonsrat in dieser Session Art. 15 in 1. und 2. Lesung zu beraten hat, und zwar gemäss Entwurf der Regierung vom 8. Dezember 2009. Die vorberatende Kommission unterbreitet folglich dem Kantonsrat die beratene Vorlage jetzt beschränkt auf Art. 15. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Dieser Antrag wurde in der 1. Lesung bereits behandelt und wurde mit 61:38 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. Der Antrag wurde auch in der vorberatenden Kommission wieder gestellt und wurde mit 4:9 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten abgelehnt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der vorberatenden Kommission nicht gestellt und deshalb auch nicht behandelt. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Zu Ritter-Altstätten: Ich kann leider und zugegebenermassen kein Rechtsgutachten aus dem Ärmel schütteln. Die ganze Verfassungsgrundlage ist jedoch geschaffen worden, damit auf dieser Ebene Gesetze erlassen werden können. Bei der Verfassung gab es eine dreijährige Übergangszeit, während der die Gesetze à jour gebracht werden konnten. Das vorliegende Gesetz hat eine längere Zeit beansprucht, etwa 10 Jahre. Mit Blick auf das Verfahren müsste bei einer Zustimmung zu diesem Art. 56a eine 1. und dann eine 2. Lesung erfolgen, weil er ja neu ist. Dieser Artikel wurde, wie vorhin erwähnt, in der vorberatenden Kommission nicht diskutiert. Ich gehe aber davon aus - ich wurde im Vorfeld auch dahin gehend beraten -, dass es unüblich ist, die Spielregeln während des Verfahrens zu ändern. D.h., dass die altrechtlichen Fälle nach altem Recht umgesetzt und erst die Einbürgerungsgesuche nach dem 1. Januar 2011 nach dem neuen Verfahren umgesetzt werden. Das macht Sinn und ist gelebte Praxis, auch bei anderen Gesetzen. Ich gehe davon aus, dass diese gelebte Praxis der Grund war, weshalb sich Experten, die vorberatende Kommission und auch dieser Rat sich nie mit den Fragen von Ritter-Altstätten auseinandergesetzt haben. Ich würde von daher beliebt machen, dass man diesen ablehnt und dass die Sache so belassen wird, wie sie ist. Ich nehme das Thema aber mit, denn vielleicht kann es Eingang in die Verordnung finden, die die Regierung zu diesem Gesetz noch erlässt. Fachleute sind bereits daran, eine solche zu erstellen, und dort könnte eine Übergangsbestimmung, falls es sie wirklich braucht, umgesetzt werden. Neu besteht im ganzen Kanton die gleiche Regelung, das bedeutet, dass es an den einen Orten zugunsten der Einbürgerungswilligen und an anderen zulasten der Einbürgerungswilligen geht. Die Fragen auf Verordnungsebene zu klären, wäre wohl der pragmatischste Weg. Die Gemeinden werden da in die Vernehmlassung eingebunden. Mit diesem Vorgehen könnte das Gesetz über das St.Galler Bürgerrecht heute bzw. morgen verabschiedet und unter Respektierung der Referendumsfrist auf den 1. Januar 2011 in Vollzug gesetzt werden. Damit wäre der Sache sehr gedient. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Nur zuhanden des Protokolls: Ich teile die intertemporalrechtlichen Ausführungen von Regierungsrätin Hilber nicht. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
7.6.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Ich unterstütze den Antrag der CVP-Fraktion / FDP-Fraktion / SVP-Fraktion / SP-Fraktion. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission tagte am 19. Mai 2010 und behandelte Art. 15 Abs. 2, der in der Aprilsession aufgrund einer Gutheissung eines Änderungsantrags der FDP-Fraktion an die Kommission zurückgewiesen wurde. Gestern hat der Kantonsrat in 1. Lesung darüber diskutiert. Im Rahmen für die vorberatende Kommission stellte Dr. Markus Bucheli im Weiteren noch ein Problem formeller Art fest. Der Kantonsrat beschloss in der 1. Lesung, Art. 21 mit einem zweiten Absatz zu ergänzen, nämlich wie folgt: «Während der Gerichtsferien erfolgen keine Bekanntmachungen, und die Fristen stehen still.» Dazu hat Dr. Markus Bucheli Abklärungen getroffen. Die Bestimmung gibt materiell- rechtlich zu keinen Beanstandungen Anlass. Das Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege schliesst die Gerichtsferienregelung für die Verfahren vor den Verwaltungsbehörden und somit auch vor dem Einbürgerungsrat ausdrücklich aus. Art. 21 Abs. 2 des Bürgerrechtsgesetzes erhält die Bedeutung einer spezialgesetzlichen Bestimmung. Die künftig anzuwendende Schweizerische Zivilprozessordnung kennt den Begriff «Gerichtsferien» nicht, sondern bezeichnet den entsprechenden Sachverhalt als «Stillstand der Fristen». Diese Ausgangslage lässt eine redaktionelle Umformulierung von Art. 21 Abs. 2 als zweckmässig erscheinen. Deshalb unterbreitet die vorberatende Kommission eine neue Variante gemäss gelbem Blatt. Dieser neu formulierte Art. 21 Abs. 2 bedeutet nun konkret, und die vorberatende Kommission hat mich beauftragt, dies ausdrücklich zu erwähnen: Erfolgt die Publikation und öffentliche Auflage vor Beginn der Gerichtsferien, steht die Publikationsfrist während der Gerichtsferien still. Der Teil der Publikationsfrist, der noch nicht konsumiert ist, läuft nach Beendigung der Gerichtsferien weiter. Fällt der Beginn der Publikation und der öffentlichen Auflage aber in die Gerichtsferien, ist diese nichtig. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Nach acht Jahren Einbürgerung im Notrecht haben wir jetzt im dritten Anlauf ein neues und gutes Bürgerrecht geschaffen. Die SVP-Fraktion hofft einfach, dass im Vollzug nicht findige Juristen und Richter die Entscheide der Einbürgerungskommission oder der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger mit juristischen Spitzfindigkeiten für nichtig erklären. Dies würde die Staats- und Stimmverdrossenheit der Bürgerinnen und Bürger bestimmt noch mehr fördern, und das kann sicher nicht im Interesse des Gesetzgebers sein. In diesem Sinn heisst die SVP-Fraktion das neue Bürgerrechtsgesetz mit Überzeugung gut. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der Mehrheit der SP-Fraktion): Die Einbürgerungsfrage im Kanton St.Gallen ist ein Trauerspiel, es ist ein «Schweizermacher-Spiel» mit real existierenden Menschen. Für die SP-Fraktion ist es ein unwürdiges Spiel. Eine Mehrheit dieses Rates hat die neue Verfassungsgrundlage dazu missbraucht, die Voraussetzungen für die Einbürgerung massiv zu verschlechtern. Die Fristen sind unsinnig hoch, die Anforderungen schikanös und der explizit gewünschte Blick ins Schlafzimmer eine menschenverachtende Zumutung. Für die SP-Fraktion ist dieses Gesetz kein Kompromiss mehr, sondern ein Diktat von «rechts», von CVP- und SVP-Fraktion. Die grosse Mehrheit der SP-Fraktion wird das geänderte Bürgerrechtsgesetz ablehnen. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |
8.6.2010 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Die Notwendigkeit einer Neuregelung des st.gallischen Bürgerrechts in unserem Kanton steht ausser Zweifel. Die Ablehnung des totalrevidierten Bürgerrechtsgesetzes 2004 sowie des Nachtrags von 2006 durch diesen Rat haben verhindert, dass ein verfassungsgemässes, ordentliches Gesetzesrecht entstehen konnte. Diese Ausgangslage machte bescheiden im Anspruch, liberal-gesellschaftliche Überzeugungen durchsetzen zu wollen. Der Kanton St.Gallen braucht endlich ordentliche Gesetzesgrundlagen. Deshalb ist dem vorliegenden Beratungsergebnis zuzustimmen, allerdings in der Hoffnung, dass nachfolgende Kantonsratsgenerationen eine Revision mit einem offeneren, nicht allein auf Misstrauen und Ablehnung geprägten Bild von Einbürgerungswilligen in Angriff nehmen werden. In der heute zur Abstimmung gelangenden Fassung jedenfalls sind die vom Rat verlängerten Wohnsitzfristen auf acht und vier Jahre - bzw. auf je vier Jahre bei gemeinsamer Einbürgerung von Ehepartnern - als unnötig prohibitiv, dem Lebens- und Wirtschaftsraum keineswegs förderlich und angesichts der von jedem Einzelnen auf dem Arbeitsmarkt geforderten Mobilität auch unzeitgemäss und schädlich. Als ganz besonders stossend erweisen sich diese verlängerten Wohnsitzfristen, wenn sie im Zusammenhang mit den gegenüber dem Entwurf der Regierung verschärften Eignungskriterien und dem Auflageverbot während der Zeit des Stillstands der Fristen betrachtet werden. Diese Stillstands- und Auflageverbotsregelung ist ein absolutes Novum im Verwaltungsrecht und angesichts einer 30-tägigen Einsprachefrist völlig unnötig. Im Verwaltungsverfahren stehen Fristen normalerweise nicht still. Das Auflage- und Einspracheverfahren wird beispielsweise im Baubewilligungsverfahren ohne eine solche Regelung problemlos praktiziert. Motivation für diese Regelung allein im Einspracheverfahren kann sowohl gegenüber dem Einbürgerungsrat als auch gegenüber den Einbürgerungswilligen nur Misstrauen und Schikane sein. | Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010 |