Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Bereits ein Vergleich mit der Tonalität, aber auch mit dem Inhalt der vorliegenden Antwort mit derjenigen zur Interpellation 51.09.75 «Flugbetrieb Zürich-Kloten», die etwas später folgen wird, zeigt: Anfragen aus dem Linthgebiet sind nicht genehm. Die Interpellanten werden auf frühere Anfragen aus den Jahren 2003 und 2004 verwiesen, obwohl sich die Situation seit damals bedeutend verändert hat. Im Norden jedoch verweist man auf die Zusammenarbeit mit dem Kanton Thurgau und hat dort auch wenigstens in Teilen einen Partner gesucht und gefunden. Im Linthgebiet jedoch verweist man in keiner Art und Weise auf die Gemeinden des rechten Zürichseeufers, die wenigstens ähnliche Interessen wie z.B. Rapperswil-Jona vertreten. Schliesslich wird für den Norden gefordert, man findet in der Antwort der Regierung zur Interpellation 51.09.75 Ausdrücke wie «stattfinden muss» und «es darf nicht». Was hingegen den Süden angeht, da finden Sie lediglich den Konjunktiv, und das sagt unseres Erachtens alles.