Geschäft: Einführungsgesetz zur eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.10.01
TitelEinführungsgesetz zur eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung15.10.2009
Abschluss16.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 20. Mai 2010
AntragAntrag GRÜ-Fraktion zu Art. 9 vom 8. Juni 2010
AntragAntrag CVP-Fraktion zu Art.9 Ingress vom 7. Juni 2010
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 19. April 2010
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 16. November 2010
AntragAnträge Eugster-Wil zu Art. 9 Bst. c und e vom 7. Juni 2010
AntragAntrag FDP-Fraktion zu Art. 7 vom 7. Juni 2010
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 20. Mai 2010
AntragAntrag CVP-Fraktion zu Art. 9 Bst. d vom 7. Juni 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 2. März 2010
ErlassReferendumsvorlage vom 22. September 2010
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2011
AntragAnträge der Redaktionskommission vom 20. September 2010
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 8. Juni 2010
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
21.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2010Schlussabstimmung100Zustimmung0Ablehnung20
8.6.2010Antrag der GRÜ-Fraktion zu Art. 9 Bst. f (neu)20Zustimmung88Ablehnung12
8.6.2010Art. 9 Bst. e81Antrag der vorberatenden Kommission27Antrag Eugster-Wil12
8.6.2010Antrag der CVP-Fraktion zu Art. 9 Bst. d66Zustimmung43Ablehnung11
8.6.2010Antrag Eugster-Wil zu Art. 9 Bst. c33Zustimmung75Ablehnung12
8.6.2010Antrag der CVP-Fraktion zu Art. 9 Ingress81Zustimmung20Ablehnung19
8.6.2010Art. 7 Abs. 1 Bst. a83Antrag der vorberatenden Kommission27Antrag der FDP-Fraktion10
8.6.2010Eintreten104Zustimmung0Ablehnung16
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
20.9.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Für die FDP-Fraktion haben in der Bauzone wie ausserhalb der Bauzone für den Bau und den Ersatz von Leitungen die gleichen Bedingungen zu gelten. Begründet wird dies unter anderem mit der Tatsache, dass es im Kanton St.Gallen Streusiedlungsgebiete gibt, und insgesamt liegen 16 Prozent aller Wohngebäude ausserhalb der Bauzone, und unter Einbezug aller Gebäude als auch von Scheunen liegt diese Quote bei knapp 28 Prozent. Die FDP-Fraktion unterstützt einstimmig die Lösung, dass nur die Regierung Leistungsaufträge an die EW erteilen kann. Nun liegt diese Kompetenz bei der Regierung, und da haben wir keine Einwände vorzubringen. Vor allem auch im Sinn einer einheitlichen Umweltpolitik im Kanton St.Gallen. Wir sind aber auch der Meinung, dass alle Netzbetreiber, also auch die gemeindeeigenen wie staatlichen Werke, aber auch die privaten Werke zu einer Abgabe herangezogen werden müssen, um dann schlussendlich auch Energieberatungsstellen zu finanzieren. Hier sei wenigstens der Hinweis erlaubt, dass dann wenigstens die Erträge von den Gemeindebetrieben bei der Mitfinanzierung von regionalen Energieberatungsstellen anzurechnen sind. Die FDP-Fraktion unterstützt auch die Ergänzung des Leistungskatalogs um Bst. e, d.h. um die Nutzung erneuerbarer Energien. Die FDP-Fraktion ist klar der Auffassung, dass der Kantonsrat nun auch bei dieser Gesetzgebung eine glaubwürdige und nachhaltige Energiepolitik umsetzen muss und somit diese zusätzliche Bestimmung in das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung übernehmen muss. Ansonsten sind wir nicht glaubwürdig und widersprechen uns immer wieder.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Es ist bereits sehr viel gesagt worden. Uns geht es auch darum, und das Bundesgesetz schreibt eine Regelung ausserhalb der Bauzone und die Anschlussgebung vor. Wir sind der Meinung, dass hier eine gewisse Rechtssicherheit geschaffen werden soll. Wir stehen hinter dem Antrag der vorberatenden Kommission, nämlich eine Gleichbehandlung mit jenen Anschlüssen innerhalb der Bauzone, so dass letztlich eben nur die Erstellung der Anschlussleitungen am bestehenden Elektrizitätsnetz vorgenommen wird. Es geht nicht allein nur um die Landwirtschaft, die muss es standortgebunden ausserhalb der Bauzone machen. Wenn wir den Art. 7 Abs. 1, wie es die vorberatende Kommission vorschlägt, belassen, haben wir eben eine gewisse Rechtssicherheit. Es geht aber auch um die Bauten im Übrigen Gemeindegebiet. Wenn wir das so in der vorberatenden Kommission gehört haben, sind es rund 25 Prozent der St.Galler Bevölkerung. Wenn wir jetzt hier hingehen und einfach eine heute gelebte Praxis nicht in das Gesetz nehmen - und das ist grossmehrheitlich so innerhalb der Bauzone -, wenn wir den Art. 7 Abs. 1 so machen, nämlich die gelebte Praxis von rund 80 Prozent aller EVU im Kanton St.Gallen nicht in das Gesetz nehmen würden, würden die Bürgerin bzw. der Bürger nicht verstehen, wenn wir links und rechts eine Bauzone haben.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Zu Art. 7 Abs. 1 Bst. a: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

In der Botschaft der Regierung wird explizit mit Art. 7 die Kostentragung für Anschlüsse ausserhalb der Bauzone geregelt. Einmal mehr würde so der Grundeigentümer ausserhalb der Bauzone neben Perimeterbeiträgen für Strassen und Wasserbau nun auch für die Stromversorgung unverhältnismässig betreffend Unterhaltskosten zur Kasse gebeten. Freileitungen sind billiger, aber auch störungsanfälliger, führen zu günstigen Konditionen meistens durch Landwirtschaftsland. Es kann doch nicht sein, dass diejenigen, die solche attraktiven Rechte an die EW abgetreten haben, nun bezüglich Ersatz der Zuleitungen massiv schlechter gestellt werden. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen, bei Art. 7 Abs. a die zwei Wörter «und Ersatz» zu streichen. Die Stromkunden in der Bauzone als benachteiligt zu sehen und den gesamten Art. 7 zu streichen ist absurd, wo steht dann in diesem Einführungsgesetz, dass der Eigentümer im Baugebiet für den Unterhalt der Zuleitungen sich finanziell beteiligen soll? Schaffen wir nicht neu ungerechte Verhältnisse. Es stellt sich auch die Frage, wer profitiert‚ wenn für Energie mehr bezahlt werden muss und Leistungen abgebaut werden. Man kann sich auch fragen, warum man noch zusätzlich Unterhaltskosten für Leitungen bezahlen soll, die meistens schon amortisiert sind. Der Vorsteher des Baudepartementes hat es bereits gesagt, die Regierung kann mit den Anträgen der vorberatenden Kommission leben.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion will eine Stromversorgung, die sicher, sauber und sinnvoll ist. Mit dieser Vorlage und vor allem mit den zwei Ergänzungen bei Art. 9 sind wir auf dem richtigen Weg. Aus der Sicht der GRÜ-Fraktion muss ich sagen, hätten wir etwas mehr erwartet. Vor allem wünschten wir uns eine klare Aussage zu einer nachhaltigen Strategie und die in eine Richtung geht: in die Richtung von Nachhaltigkeit. Für uns heisst dies eine sinnvolle Strategie, weg vom Atomstrom. Es leuchtet mir ein, dass es bei dieser Vorlage nicht in erster Linie um die Art und Weise geht, sondern wie der Markt funktionieren soll. Überall dort, wo der Markt nicht funktioniert (Afrika, Vereinigte Staaten, Italien, Spanien), fliesst der Strom nicht mehr, weil wir einen Staat haben, der schwach ist. Unter diesem Aspekt begrüssen wir es sehr, dass hier der Staat seine Hand draufhält, der sagt, wo und wie der Strom fliessen soll. Das ist der Weg, der wirklich funktioniert. Wir meinen aber, dass es bei dieser Vorlage nicht mehr um den Strom geht, sondern es geht um eine Art von Glaubwürdigkeit. Wir haben Ja zur Energie gesagt, wir haben Ja gesagt, dass wir uns in Sachen nachhaltige Energie weiterentwickeln würden. Man überlege sich, wenn wir hier nicht mehr auf Nachhaltigkeit setzen: Wir haben damals formuliert, es müssten bis in zehn Jahren 5 Prozent weniger Strom verbraucht werden. Dazu brauchen wir Instrumente, die in diese Richtung gehen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

legt ihre Interessen als Vizepräsidentin des St.Galler Bauernverbandes offen. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Wie ist die Situation heute? Das Elektrizitätswerk besitzt die Leitungen bis ins Gebäude, d.h. bis und mit Hausanschlusskasten. Die Übergangsstelle zum privaten Teil ist die Abgangsklemme im Hausanschlusskasten. Der Stromzähler ist somit im Eigentum des Elektrizitätswerkes. Die Elektrizitätswerke sind heute innerhalb und ausserhalb der Bauzone für den Unterhalt und den Ersatz der Leitungen und Anlagen bis und mit dieser genannten Abgangsklemme im Hausanschlusskasten verantwortlich und finanzieren diese Aufwendungen auch vollumfänglich. Auswirkungen des Beschlusses der vorberatenden Kommission, also d.h. Streichung und Ersatz in Art. 7: Mit dieser Streichung gemäss Gesetzesentwurf der Botschaft der vorberatenden Kommission bleibt die bisherige Lösung für den Unterhalt und den Ersatz von Anschlussleitungen innerhalb und ausserhalb der Bauzonen bestehen. Ohne diese Streichung wäre ein klarer Unterschied zwischen der Versorgung von Gebäuden innerhalb und ausserhalb der Bauzone geschaffen worden. Das entspricht keinem Gerechtigkeitssinn. Ungefähr 25 Prozent der Liegenschaften befinden sich im Kanton St.Gallen ausserhalb der Bauzone.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Art. 9 Bst. f (neu) wie folgt zu formulieren: «die Förderung eines sparsamen Umganges mit elektrischer Energie.»

Die sauberste Energie ist immer noch die Energie, die gar nicht gebraucht wird. Mit der Sparsamkeit bei den Finanzen sprechen wir jetzt immer vermehrt von sparsamem Umgang, Verzicht, und beim Strom geht es eigentlich um das Gleiche. Mit Verzicht und Einsparungen erreichen wir nicht nur Vorteile für das Werk selber, sondern für jeden Einzelnen. Der allergrösste Vorteil ist die Glaubwürdigkeit, die heute Morgen schon mehrfach angesprochen worden ist.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Der Antrag Eugster-Wil ist abzulehnen.

Es ist nicht richtig, dass nur höhere Kosten ausgelöst werden. Es wird auch Umweltleistung generiert. Und das hat dieser Kanton dringend notwendig. Es werden im Weiteren Investitionen und Innovationen ausgelöst. Hier im Kanton. Ich bitte Sie sehr, diese Innovationen zu unterstützen und daher diese beiden Anträge nicht zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Art. 7 zu streichen.

Ich habe es bereits im Eintretensvotum ausgeführt. Der FDP-Fraktion ist es ein Anliegen, dass sowohl Grundeigentümerinnen bzw. Grundeigentümer ausserhalb wie innerhalb der Bauzone gleich behandelt werden, und aus diesem Grund überlassen wir die Regelung der Kostentragung für den Bau und den Ersatz dem jeweiligen Stromversorgungsunternehmen. Da wissen Sie, 75 Prozent von diesen 115 Netzbetreibern sind im Eigentum der öffentlichen Hand und somit wiederum der Mitwirkung der Bevölkerung nicht entzogen. D.h., auch hier gibt es ein Mitwirkungsrecht, und wir setzen da voll und ganz auf die Mitwirkungsrechte der Bevölkerung, der Grundeigentümerschaft, bei der Festlegung dieser Reglemente und somit auch indirekt der Kosten für den Bau und den Unterhalt der Netze.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

stellt eine Frage an den Vorsteher des Baudepartementes: Wie werden die Leistungsaufträge ausgestaltet? Ich denke da vor allem an die Nutzung der erneuerbaren Energien. Die Elektrizitätswerke nutzen keine Energie. Die transportieren sie, auch erzeugen sie vielleicht und sie verkaufen sie. Aber nutzen tun wir es als Konsumenten. Wenn das Angebot nicht genutzt wird, dann gibt es auch keinen Leistungsauftrag. Das kann ich aus Erfahrung als Verwaltungsrat sagen. Wir bieten erneuerbare Energien an in unserem Werk. Aber sie wird von den Konsumenten, Bürgern und Parlamentariern nicht gekauft. Darum möchte ich gern eine Antwort, wie der Leistungsauftrag zu Bst. e ausgestaltet wird. Ebenfalls bei Bst. c. Ich habe von Tinner-Wartau gehört, dass man die Energieberatungsstellen über die EW finanzieren sollte. Was passiert mit der Gasindustrie und der Ölindustrie? Zahlen diese mit oder macht das nur die Elektrizitätsbranche? Das kann doch nicht sein. Der grosse Teil der Energie wird immer noch fossil verbraucht und nicht im Strombereich. So müssten diese auch ins Boot geholt werden. Aber das können wir ja nicht. Da gibt es natürlich eine Diskriminierung der Elektrizitätsbranche.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Art. 9 Ingress wie folgt zu formulieren: «Die Regierung kann nach Anhörung der Elektrizitätswirtschaft allen Netzbetreibern und Netzbetreiberinnen einen gleich lautenden Leistungsauftrag erteilen für:»

Regierungspräsident Haag hat das schon versprochen, aber wir wollen das auch noch im Gesetz niederschreiben. Wir haben auch Solidaritätsbekundungen mit der Landwirtschaft schriftlich dokumentiert. Diese Elektrizitätswirtschaft umfasst neben den Elektroversorgungsunternehmen, repräsentiert durch den Elektrizitätswerkeverband St.Gallen/Appenzell, auch den Verband der Elektroinstallateure St.Gallen/Appenzell, VESA. Wenn es unbedingt Leistungsaufträge braucht, soll wenigstens vorher ein Dialog mit der ganzen Branche stattfinden. Vor allem, damit die Aufträge praxisnah und unbürokratisch umgesetzt oder ausgestaltet werden. Die Leistungsaufträge sollen von der Branche getragen und dann mit Engagement auch umgesetzt werden. Neben den Werken ist auch die Elektroinstallationsbranche miteinzubeziehen. Sie ist das wichtige Bindeglied zwischen Stromversorgung und Stromkunde und der fachkundige Partner in der Anwendung der Elektrizität. Wenn es um Energieeffizienzmassnahmen geht, muss sie unbedingt mit ins Boot geholt werden.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Der Antrag Eugster-Wil ist abzulehnen.

Im Sinn einer effizienten Beratung nur ganz kurz und im Sinn, mit unseren Energien schonungsvoll umzugehen: Ich denke, es ist sehr wichtig, Bst. c und Bst. e zu belassen. Es geht um die Glaubwürdigkeit und effiziente Nutzung von Energien. Gerade weil es nicht automatisch ist, braucht es eben in diesem Gesetz auch die Aufzählung, und es handelt sich immer noch um eine Kann-Formulierung. Es ist keine zwingende Notwendigkeit, aber die Regierung hat die Möglichkeit, damit eben diese Leistungsaufträge zu machen. Ich denke, es ist ganz wichtig. Es hat eine hohe Bedeutung und es geht wirklich darum, dass wir auch Instrumente haben, um unser Energiekonzept umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Hier handelt es sich um ein sehr schlankes Gesetz, das nur gerade das absolut Notwendige regelt. Das meiste ist im Bundesgesetz geregelt, nicht alles nur zum Besten, aber der Handlungsspielraum für den Kanton daher relativ gering. Trotzdem weicht das vorliegende Gesetz auch gewissen Problemstellungen aus, z.B. dem Ausgleich von unterschiedlichen Netznutzungsgebühren. Die Strukturanpassungen kleinerer EVU wird verpasst, Zuwarten und Beobachten ist hier die Maxime. Small ist nicht immer beautiful in diesem Geschäft. Bei den EVU sind die Kleinen manchmal einfach schlicht zu klein, um wirklich auch gut im Markt bestehen zu können. Der SP-Fraktion fehlt auch weiterhin ein klareres Handeln in der Fragestellung der Netze in der öffentlichen Hand. Wir haben zu diesem Thema einmal ein Postulat eingereicht. Positiv finden wir die Aufteilung der Netzgebiete. Diese ist sinnvoll, und es ist auch wichtig, dass diese Netzgebiete auch nicht aufgeteilt werden können, damit nicht lukrative Teilstücke herausgelöst werden können. Die SP-Fraktion begrüsst den Kommissionsantrag zur Erweiterung des Leistungsauftrags bei der Nutzung erneuerbarer Energie. Es ist wichtig, das Energiegesetz umzusetzen und der Strategie zur Förderung und Nutzung erneuerbarer Energie auch Taten folgen zu lassen. Nur wenn wir langfristig und in grossem Masse erneuerbare Energie produzieren und nutzen, kann eine nachhaltige Entwicklung und ein schonungsvoller Umgang mit den Ressourcen und unserer Umwelt passieren. Gerade die aktuelle Katastrophe im Golf von Mexiko zeigt, dass das bitter nötig ist. Den Kommissionsantrag zu Art. 7 tragen wir mit. Der Ersatz der Leitungen kann deshalb ausgestrichen werden. Diesen Artikel aber gänzlich zu streichen, erachten wir als nicht sinnvoll.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Aus Sicht der SP-Fraktion kann ich Ihnen auch beantragen, dass man beim Antrag der vorberatenden Kommission bleibt und den Art. 7 nicht ersatzlos streicht. Wir erachten es als sinnvoll, eine Regelung zu haben, und können uns mit der Kommissionsmeinung nun einverstanden erklären. Ich denke, es ist wirklich nicht zielgerecht, den ganzen Artikel zu streichen, das schlanke Gesetz noch schlanker zu machen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Der Art. 7 ist sicher kein Schicksalsartikel dieser Vorlage. Aber ich glaube, das Stichwort Solidarität, das angesprochen wurde, ist eben doch noch sehr wichtig bei dieser Beratung. Zwar müssen wir uns schon bewusst sein: Ich halte auch viel auf Gleichheit und Gleichbehandlung. Aber Gleiches ist gleich und Ungleiches ist ungleich zu behandeln. Das Baugesetz des Kantons St.Gallen haben wir seit dem Jahr 1972. Sie wissen, wie die Situation vorhin gewesen ist. Es ist eben so, dass aufgrund der altrechtlichen Situation sich relativ viele Gebäude im Kanton St.Gallen - und eben nicht nur die Landwirtschaft - ausserhalb der Bauzone befinden. Das ist ein anderer Sachverhalt, als wenn Sie eine Liegenschaft innerhalb der Bauzone haben. Darum ist es an sich gerechtfertigt, wenn man hier eine gewisse Rechtssicherheit schafft im Art. 7 zugunsten der ländlichen Bevölkerung bzw. Landwirtschaft, die eben hier ausserhalb der Bauzone ihre Objekte haben.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In einem grossen Teil der Bevölkerung, nämlich der Mehrheit, welche nichts mit der Strombranche zu tun hat, herrscht seit der Umsetzung der neuen rechtlichen Grundlagen der eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung ein gewisser Unmut. Man verbindet die Liberalisierung des Strommarktes mit steigenden Preisen, es herrscht Skepsis gegenüber dem Monopolbereich des Stromtransportes über die Stromnetze und es herrscht auch Skepsis gegenüber der neu geschaffenen eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom), welche die Netznutzungstarife und Elektrizitätstarife der Endverbraucher überwachen sollte. Dass die Liberalisierung schrittweise umgesetzt wird, dass bisher erst die grossen Stromkunden, d.h. Gewerbe und Industrie, mit einem Verbrauch von über 100'000 MWh, ihren Stromerzeuger frei wählen können, ist vielen gar nicht bewusst. Die Vertreter der Politik sollten sich dessen bewusst sein und möglichst Transparenz schaffen. Weiter können wir an dieser Stelle wenig ausrichten, es besteht für uns auf kantonaler Ebene wenig Handlungsspielraum.

Dem vorliegenden Entwurf zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Stromversorgungsgesetzgebung steht die SVP-Fraktion grundsätzlich positiv gegenüber. Wir schätzen generell kurz gehaltene Gesetze, welche nicht mehr als das Notwendige regeln. Allerdings darf das Gesetz unseres Erachtens sogar noch etwas schlanker sein. Ein wichtiges Anliegen der SVP-Fraktion bezieht sich auf die Kostentragung für Anschlüsse ausserhalb der Bauzone, wie es angesprochen wurde: Während die Kostentragung für die Erstellung der Anschlussleitung ab bestehendem Elektrizitätsnetz durch die Endverbraucher oder Elektrizitätserzeuger nach Art. 7 Abs. 1 Bst. a bejaht wird, kann die Kostentragung für den Ersatz der Anschlussleitung nicht akzeptiert werden: Es wird weder als nachvollziehbar noch als gerecht empfunden bzw. als gegen das Gleichstellungsprinzip verstossend, dass der Netzbetreiber die Kosten für den Ersatz innerhalb der Bauzone übernimmt, aber ausserhalb der Bauzone der Endverbraucher diese Kosten tragen soll. Die SVP-Fraktion unterstützt daher den entsprechenden Antrag zu Art. 7 der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt. Beim vorliegenden Art. 9 zu den Leistungsaufträgen findet einerseits Zustimmung der SVP-Fraktion, dass ausschliesslich die Regierung den Netzbetreibern einen gleich lautenden Leistungsauftrag erteilen kann. Andererseits herrscht in der SVP-Fraktion Skepsis gegenüber den Leistungsaufträgen, und der Bst. c und d, die konkreten Folgen dieser Bestimmungen, sind schwer abschätzbar, und die SVP-Fraktion ist grundsätzlich für eine möglichst geringe administrative Belastung und möglichst wenig staatliche Eingriffe. Die SVP-Fraktion wird daher die entsprechenden Streichungsanträge mehrheitlich unterstützen. Eine Mehrheit wird auch den Antrag auf dem gelben Blatt für einen zusätzlichen Leistungsauftrag bezüglich Nutzung erneuerbarer Energie ablehnen, obwohl wir für das Anliegen durchaus Verständnis haben. Die Kosten- und weitere Regulierungsfolgen sind jedoch unbekannt, und das Anliegen gehört eher in ein Energiegesetz als in die Stromversorgungsgesetzgebung.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich gebe Ihnen noch kurz die Abstimmungsergebnisse in der vorberatenden Kommission bekannt. Art. 9 Bst. c zu streichen wurde mit 2:13 Stimmen abgelehnt, der Art. 9 Bst. d zu streichen mit 4:10 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Antrag Art. 9 Bst. e zu ergänzen wurde mit 13:1 Stimme bei 1 Enthaltung gutgeheissen und Art. 9 Bst. f wurde in der vorberatenden Kommission nicht besprochen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ich weiss auch, dass man das Contracting und die wettbewerbsverzerrenden Angebote nicht verhindern kann. Aber die kleinen Werke wären flächendeckend dazu gezwungen, das anzubieten. Die Leistungsaufträge werden an alle jeweils erteilt. Da müssen sie grössere Partner suchen und geben sich so auch selber auf.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man, wenn man schon diesen Art. 9 Bst. d anwenden würde in einem Leistungsauftrag, einen Kleinstunternehmer «verknurren» würde, Contracting zu betreiben. Hingegen müssen Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Realität anders ist. Es ist Ihr Anliegen, Kleingewerbe hier zu schützen. Aber hier spielt schon längst der Markt. Die SAK ist aktiv, das ist richtig, ob es Kern- oder Nichtkerngeschäft ist. Aber in unserem Versorgungsgebiet sind bereits die EKZ und die Berner Kraftwerke (BKW) aktiv. Der Markt ist offen. Im Resultat bemühen sich alle um das, was wir wollen, eine vernünftige Energiepolitik, das ist nicht zu bestreiten, und hier ist Markt. Gerade deshalb wieder, das habe ich Ihnen schon beim Art. 9 Bst. e erklärt, ist es allenfalls ratsam und nötig, dass wir, wenn es nötig ist, und nach Absprache mit unserem EW, allenfalls einen Teilauftrag geben, um die Gleichgewichte hier wieder herzustellen. Das ist die Realität. Sie können mit dem Streichen gar nichts verhindern. Es läuft sowieso. Aber wir haben das Instrument, allenfalls eingreifen zu können. Nur so ist der Art. 9 Bst. d zu verstehen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des EW-Verbandes des Kantons St.Gallen offen. Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Zunächst zum Bundesrecht: Ammann-Rüthi hat gesagt, das Bundesrecht schreibe uns vor, eine Regelung zu treffen. Das stimmt nicht. Lesen Sie das Stromversorgungsgesetz, Art. 5 Abs. 4: «Die Kantone können Bestimmungen über Anschlüsse ausserhalb der Bauzone sowie über deren Bedingungen und Kosten erlassen.» Es ist eine klassische Kann-Bestimmung. Wir müssen es nicht tun. Da sollte Einigkeit bestehen. Die Botschaft unserer Regierung erklärt richtig, dass in einem Gemeindereglement oder einem Anschlussvertrag von der grundsätzlichen Kostentragungsregelung nach Art. 7 Abs. 1, wie es die Regierung vorschlägt, abgewichen werden kann, weil sie eben eine Kann-Bestimmung darstellt. Tatsache ist aber, dass mit dem Kommissionsantrag auf dem gelben Blatt die Solidarität überbeansprucht wird. Wird nämlich der vorberatenden Kommission gefolgt, ist der Ersatz der Anschlussleitung über den Netznutzungspreis durch alle Endverbraucher im Verteilnetz zu bezahlen. Die Konsequenz ist eine Verteuerung. Der Antrag der vorberatenden Kommission - es wurde bereits von Tinner-Wartau erwähnt - kann zu einer Ungleichbehandlung führen innerhalb und ausserhalb der Bauzone. Der Vorsteher des Baudepartementes hat in seinem Eintretensvotum bei Art. 7 erklärt, dass wir jetzt schon Lösungen gefunden haben. Es gibt aus meiner Sicht keinen Grund, diese Lösungen abzuändern.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Mit dem Bundesgesetz über die Stromversorgung, das ab 1. Januar 2008 schrittweise in Kraft gesetzt wurde, hat sich das Umfeld für die Elektrizitätsversorgungsunternehmen (Abkürzung EVU) grundlegend verändert. Dieses Gesetz schafft die Voraussetzungen für eine schrittweise Öffnung des schweizerischen Strommarktes. Der Stromtransport über die Stromnetze stellt aber weiterhin einen Monopolbereich dar. Entsprechend müssen die EVU ihr Netzgeschäft (Stromtransport) von ihrem Energiegeschäft (Strombeschaffung und -verkauf) trennen. Netznutzungstarife und Elektrizitätstarife der Endverbraucher mit Grundversorgung werden von der neu geschaffenen eidgenössischen Elektrizitätskommission (EICom) überwacht.

Die Liberalisierung könnte zur Folge haben, dass gewisse Neubauten wegen schlechter Wirtschaftlichkeit nicht angeschlossen bzw. Anschlüsse bestehender Bauten nicht ersetzt würden. Vor allem um dieser Gefahr vorzubeugen und damit die Anschlussgarantie zu gewährleisten, überträgt das Stromversorgungsgesetz den Kantonen gewisse Aufgaben. Als Sofortmassnahme zur Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben regelte die Regierung den Vollzug der kantonalen Aufgaben vorerst in einer Verordnung. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf liegt jetzt eine definitive Lösung vor.

Die Netzgebiete wurden im Jahr 2009 erstmals durch den Kanton offiziell erfasst. Dieses Jahr werden sie durch die Regierung erstmals zugeteilt. Dadurch entsteht für die EVU innerhalb des definierten Gebietes eine Anschlusspflicht. Bei dieser Zuteilung werden in erster Linie die Eigentumsverhältnisse an den Netzanlagen berücksichtigt. Subsidiär sind bei der Zuteilung auch die Wirtschaftlichkeit und die Gemeindegrenzen zu beachten. Aufgrund der Vorgaben des Bundesgesetzes gibt es für den Kanton nicht allzu viel Spielraum für Regelungen. Der vorliegende Gesetzesentwurf wurde in Anwesenheit verschiedener Mitarbeiter des Baudepartementes sowie eines Experten an einer etwas mehr als vierstündigen Sitzung vorberaten. Trotz kontroverser Diskussionen anschliessend an die Präsentationen sowie im Eintreten wurde einstimmig Eintreten beschlossen.

Im vorliegenden Entwurf führte vor allem die Kostentragung für Anschlüsse ausserhalb der Bauzonen zu grossen Diskussionen. Für alle ganzjährig bewohnten Liegenschaften besteht eine Anschlusspflicht. Die Regierung wollte, dass die Endverbraucherinnen und Endverbraucher die Kosten tragen für Erstellung und Ersatz der Anschlussleitung ab bestehendem Elektrizitätsnetz. Die vorberatende Kommission hat sich nach längerer Diskussion entschieden, dass die Endverbraucher nur für die Erstellung, nicht aber für den Ersatz aufzukommen haben. Somit müssen diese Kosten über den Netznutzungspreis durch alle Endverbraucher im Verteilnetz getragen werden. Dieser Antrag wurde mit 10:5 Stimmen angenommen. Im Weiteren hat die Möglichkeit zur Erteilung von Leistungsaufträgen durch die Regierung zu einer längeren Diskussion geführt. Von der Variante, generell auf diese Möglichkeit zu verzichten, über die Streichung einzelner Möglichkeiten bis zur Ergänzung des Art. 9 wurden diverse Anträge gestellt. Am Schluss obsiegte die Variante auf dem gelben Blatt mit der Ergänzung durch Bst. e «die Nutzung erneuerbarer Energie». Diesem Antrag wurde sehr deutlich mit 13:1 Stimme bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Grundsätzlich möchte ich mich für die positive Aufnahme zu dieser kurzen Gesetzgebung bedanken. Ich möchte aber ganz allgemein in Erinnerung rufen, dass die Energiegesetzgebung eine Bundesgesetzgebung ist. Gschwend-Altstätten hat versucht anzutönen, dass wir hier auf Stufe Kanton Energiepolitik des Bundes machen. Ob es uns gefällt oder nicht. Die Liberalisierung bzw. die Marktöffnung hat stattgefunden. Wenn wir auch Freude gehabt haben oder ernüchtert worden sind, was es bewirkt hat, dann ist das das eine. An dem können wir nichts ändern. Hingegen hat uns der Bundesgesetzgeber einige Aufgaben übertragen. Es ist unsere Aufgabe, diese Aufgaben in einem kantonalen Gesetz jetzt zu umschreiben und festzulegen. Hier haben wir - das ist die Überlegung - liberalisiert. Wir wollen den Markt, und das heisst, dass vieles nicht mehr geregelt ist. Es geht darum, Spielregeln wieder festzulegen, gleich lange Spiesse zu schaffen und wieder Ordnung herzustellen. Das ist der Preis der Liberalisierung, die wir hier gewollt haben. Wir haben versucht, das wirklich mit minimalem Aufwand zu tun. Der Vollzug ist eben komplexer, komplizierter und administrativ aufwendiger geworden, das lässt sich nicht wegdiskutieren. Das haben wir regeln müssen. Wir sind davon ausgegangen, dass wir grundsätzlich eine effiziente und möglichst preisgünstige Stromversorgung haben wollen. Aber die Realität ist: Über 100 Netzgemeinden, also mehr als wir Gemeinden haben, sind im Kanton St.Gallen aktiv. Wir haben die Netze zuzuteilen. Wir wollen nicht eingreifen in funktionierende Strukturen. Wir wissen aber, dass es kaum effizient ist und dass es kaum in einigen Jahren noch 115 Netzbetreiber geben wird. Die Idee ist: Wenn wir vereinfachen wollten, dann müssten wir eine kantonale Netzgesellschaft machen. Das ist aber chancenlos, weil auch kleine Netze heute davon ausgehen, dass sie diese neuen Aufgaben mit den zusätzlichen Hürden nehmen können, und das wollen wir so belassen. Wir wollen nur eingreifen und regeln, soweit es nicht selber funktioniert, und dazu die Spielregeln festlegen. Mir ist klar, es ist schwierig. Es ging darum, sehr intensiv zu diskutieren zu Art. 7. Was wollen wir regeln? Was können wir sagen, was ist gerecht? Weil 115 am Werk sind vom Einmannbetrieb bis zur SAK als Grossbetrieb, sind die Strukturen verschieden, die Professionalität ist verschieden, aber auch die einzelnen Gemeinden sind verschieden strukturiert und haben andere Sitten und Bräuche. Die einen haben höhere Anschlussbeiträge, die anderen höhere Durchleitungsbeiträge, und mit der Energie hat man auch ein bisschen Politik gemacht.

Wenn wir nun eine Lösung finden wollen, dann ist das relativ schwierig, weil wieder neue Ungerechtigkeiten entstehen. Die Schwierigkeit ist folgende, Dobler-Oberuzwil hat es gesagt, die EW und Netzbetreiber innerhalb der Bauzone sind frei, in ihren Reglementen festzulegen, was sie dort machen wollen, wie sie die Politik gestalten. Was immer wir ausserhalb der Bauzone regeln, ob es die Vorlage der Regierung ist, ob es der Vorschlag auf dem gelben Blatt ist oder allenfalls der Vorschlag der FDP-Fraktion, den Art. 7 ganz zu streichen, ist an und für sich nicht mehr weiter zu diskutieren, sondern zu entscheiden. Ich weiss bereits jetzt, dass dann die entsprechenden Netzbetreiber ihre Strategie anpassen werden. Hier bin ich ebenso überzeugt, dass die Netzbetreiber, die die Solidarität und die Preise innerhalb des Netzes garantieren müssen, die Lösungen finden werden. Die haben sich nämlich jetzt schon gefunden. Deshalb kann man je nach Gewichtung den Artikel belassen, als Schutz. Man kann ihn etwas kürzen oder man kann ihn weglassen. Hier werden wir keinen heiligen Krieg führen, aber wir können noch zwei und drei Kommissionssitzungen veranstalten, wir werden hier nicht klarer sehen. Vor allem auch, weil sich die Aufsichtskommission hier ebenfalls auf Neuland befindet und keine Aussagen machen kann über richtig und falsch. Weil eben die Strukturen in der ganzen Schweiz so verschieden sind. Die Leistungsaufträge sind ein «Kann». Wir gehen davon aus, in der Eigenverantwortung der Netzbetreiber, dass wir keine geben müssen. Aber hier haben wir eine kleine Möglichkeit, etwas st.gallische Energiepolitik zu machen für den Fall, dass die Umsetzung des Energiekonzeptes nicht stattfinden sollte. Dass wir die Ergebnisleistungsaufträge und auch die Anhörung machen, ist ebenso klar. Das machen wir auch bei anderen Erlassen, die wir machen, das ist selbstverständlich. Wir wollen gerüstet sein. Wir wollen rechtzeitig das, was wir zu regeln haben, regeln, und hoffen auch, dass es dann reibungslos übergehen kann in die neue Ordnung.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

beantragt, Art. 9 Bst. c und Bst. e (neu) zu streichen.

Die Stärkung der Grundversorgung ist nicht bestritten, d.h. die Leistungsaufträge unter Bst. a und b. Bei Bst. c geht es um die Effizienzsteigerung, bei Bst. e «Nutzung erneuerbarer Energien». Die Gründe, warum die Regierung beispielsweise Bst. e nicht aufgenommen hat, finden Sie bereits in der Botschaft. Die Regierung hat auch - ich meine, mit Recht - einen ganzen eigenen Abschnitt zu den Leistungsaufträgen in dieser Botschaft gewidmet. Ich bin dankbar. Man hat sehr ehrlich aufgeführt, dass die Leistungsaufräge als Zusatzaufträge in der Regel kostentreibend wirken und zu einer Teuerung führen. Durch Leistungsaufträge begründete Leistungen - und das bitte ich Sie zu beachten - sind der Überwachung der ElCom entzogen. Auch das steht in der Botschaft. Jetzt wurde verschiedentlich, von Tinner-Wartau und auch von der Regierung, die Glaubwürdigkeit angesprochen und auf das Energiekonzept 2007 hingewiesen. Es ist richtig, dass dieser Rat das Energiekonzept grossmehrheitlich zur Kenntnis genommen habe, aber wir haben damit nicht automatisch sämtlichen Leistungsaufträgen, die in Frage kommen, zugestimmt mit diesem Konzept. Ich glaube, da geben Sie mir recht. Wir müssen heute darüber befinden, wo das Gesetz verabschiedet wird, welche Leistungsaufträge wir hier überweisen wollen und welche nicht. Sie haben gesagt, es geht nicht darum, Bundesenergiepolitik zu betreiben, aber im kleinen Rahmen will man hier kantonale Energiepolitik betreiben, und die richtet sich - das haben Sie auch richtig ausgeführt - eben an drei verschiedene Gruppen von EVU. Das ist die SAK, die in 30 Gemeinden direkt versorgt, das sind die Privaten und das sind die öffentlichen Gemeindewerke. Da bin ich schon sehr dankbar, dass man jetzt im Abs. 1 aufgenommen hat, dass dies nach Anhörung umsetzbar ist durch die einzelnen EVU. Es wird hier politische Einflussnahme getroffen. Das führt zu höheren Kosten.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): legt seine Interessen früher als Netzingenieur der SAK, später als unabhängiger Berater von Endversorgern und heute als Verwaltungsrat der Elektrizitätswerke Sirnach AG und Elektrounternehmer mit Kunden in Gewerbe, Industrie und Haushalt offen.

Ich kenne beide Seiten, die Werke und ihre Kunden, und bin auch wöchentlich mit den Fragen der Stromversorgung konfrontiert. Seit dem 1. Januar 2009 ist die Liberalisierung in einer ersten Phase im Gang, Kunden mit Verbrauch von mehr als 100 Megawattstunden können die Stromverkäufer frei wählen. Der Transport bleibt aber ein Monopol. Weil Strom nicht ein Gut im üblichen Sinn ist, ist einerseits die technische, aber auch die gesetzliche Umsetzung dieses freien Marktes sehr komplex, um nicht zu sagen kaum möglich. Dies zeigen auch die ausländischen Erfahrungen. Der Aufwand ist auf jeden Fall enorm, finanziell, aber auch personell, und überfordert sogar die ganze Branche. Nach einem Jahr Markt ist jetzt vor allem bei denen, die ihn so vehement herbeisehnten, Ernüchterung eingetreten. Der Wettbewerb brachte keine tiefen Preise, sondern die Strompreise stiegen.

Was hat der Markt in Europa noch weiter gebracht? Die Konzentration, vor allem auf der Erzeugerseite, ist im vollen Gange. Aus dem Monopol wurde ein Oligopol. Leider glaubt man auch bei uns, das Heil liege nur in grösseren Einheiten. Dabei ist ein Verteilnetz zu betreiben, eine relativ einfache Aufgabe, die auch von kleinen Gemeindewerken und Kooperationen effizient erfüllt werden kann, sofern sie der Staat mit Auflagen und Aufträgen nicht zu sehr verkompliziert. Im Gegensatz zu anderen Energieformen und Kommunikationskanälen gibt es für den Netzanschluss keine taugliche Alternativen. Wenn Sie als Kunde mit der Cablecom nicht zufrieden sind, können Sie zur Swisscom wechseln oder sogar einen Satelliten montieren. Dies geht aber bei der Stromversorgung nicht. Der Kunde ist abhängig vom Werk. Je grösser das Werk ist, desto weiter weg ist es vom Kunden. Auch die Gemeinden haben keinen Einfluss mehr auf ihre Stromversorgung. Um die Effizienz der Werke untereinander zu vergleichen, braucht es auch genügend Werke, die miteinander verglichen werden. Nur schon darum sind Konzentrationen nicht erstrebenswert. D.h. aber, dass die administrativen Auflagen tief gehalten werden müssen und auch auf Leistungsaufträge, die nicht mit der Kernaufgabe der effizienten Stromversorgung zu tun haben, möglichst verzichtet werden soll, damit die kleinen und mittleren Werke neben dem Können auch noch eigenständig überleben wollen.

Wenn Leistungsaufträge erteilt werden, soll vorher mindestens die Branche angehört werden. Der Entwurf der Regierung vom 2. März 2010 und die Anträge der vorberatenden Kommission sind in der CVP-Fraktion grossmehrheitlich, mit einer Ausnahme, unbestritten. Die CVP-Fraktion will aber, dass vor der Erteilung der Leistungsaufträge die Branche angehört werden soll. Bis auf den Leistungsauftrag zum Erbringen von Energiedienstleistungen unterstützt die CVP-Fraktion Leistungsaufträge. Die CVP-Fraktion wird auf die Gesetzesvorlage eintreten. Ergänzend möchte ich noch ein paar persönliche Bemerkungen machen.

Kostentragung für die Anschlüsse: Diese sollen im Gesetz nur für die Anschlüsse ausserhalb der Bauzone geregelt werden. Mich befriedigt dieser Art. 7 überhaupt nicht. Bei den Anschlusskosten herrscht überhaupt keine Transparenz. Sie betragen für das Gleiche je nach Werk bis zum Dreifachen. Dies, weil gewisse Werke die Erstellung des Netzes teilweise über Netznutzungsentgelte finanzieren. Transparenz wäre wünschenswert und vor allem auch eine Erleichterung für die Kunden und Bauherren. Das Ziel sind nicht einheitliche Kosten, sondern Transparenz in der Verrechnung und ein Benchmark. Spätestens dann, wenn die Angleichung unverhältnismässig unterschiedlicher Netznutzungstarife zur Diskussion steht, müssen auch die unterschiedlichen Anschlusstarife thematisiert werden. Durch den Antrag der vorberatenden Kommission könnte es in gewissen Fällen zur Benachteiligung der Kunden innerhalb der Bauzone kommen, nämlich dann, wenn innerhalb der Bauzone die Unterhalts- und Erneuerungspflicht für die Zuleitung beim Kunden liegt. In der Wasserversorgung kenne ich solche Fälle. Gemäss dem Baudepartement haben wir keine Kompetenzen, innerhalb der Bauzone die Kostentragung der Anschlüsse zu regeln. Dieser Aussage wird vom Geschäftsführer der ElCom, Herrn Tami, widersprochen. Er schreibt, dass hier das Raumplanungsgesetz ergänzend anwendbar sei und daraus sich kantonale Kompetenzen ableiten lassen. Es würde sich lohnen, diesen Art. 7 nochmals etwas vertiefter anzuschauen. Dabei müssten aber zuerst die Grundlagen geschaffen werden, und dies sprengt wohl den Rahmen dieser Vorlage. Ich werde dem Streichungsantrag der FDP-Fraktion zustimmen, denn ich glaube, dass es momentan die bessere Lösung ist, keinen Art. 7 zu haben.

Zu den Leistungsaufträgen: Wir müssen uns bewusst sein, dass Leistungsaufträge nicht gratis zu haben sind. Diese Kosten werden vollständig dem Stromkunden aufgebürdet. Stromkunden sind die Privaten, aber vor allem auch Gewerbe/Industrie. Dies sollen sich vor allem die Vertreter der Wirtschaft vor Augen halten. Ebenfalls müssen wir uns fragen, ob wir die kleinen und auch die grösseren Werke mit den Leistungsaufträgen nicht überfordern. Sie werden mit den administrativen Belastungen infolge des eidgenössischen Stromversorgungsgesetzes genügend auf Trab gehalten. Dies sollten sich vor allem Parlamentarierinnen und Parlamentarier vor Augen halten, die jetzt ein Gesetz fordern zur administrativen Entlastung der Unternehmer. Ich denke da z.B. an die Elektroversorgung wie in Mühlrüti. Für ein bescheidenes Honorar setzt sich der Präsident für eine sichere, effiziente und günstige Versorgung seines Dorfes ein. Diesen Mann können wir sicher nicht noch mit mehreren Leistungsaufträgen beüben. Ich möchte Sie daran erinnern, dass die KEV-Abgabe von 0,6 auf 0,9 Rp. erhöht wird, also bereits rund 13 Prozent des Strompreises ausmacht. Diese Abgabe steht voll und ganz zur Verfügung, um erneuerbare Energien zu subventionieren. Es wird also doch einiges getan. Wenn der Regierung die Kompetenz zur Erteilung von Leistungsaufträgen gegeben wird, müssen wir uns überlegen: Braucht es einen Leistungsauftrag oder regelt das eidgenössische Stromversorgungsgesetz den Sachverhalt schon? Ich weiss, dass es chancenlos wäre zu beantragen, Art. 9 Bst. a und b zu streichen.

Aber die Grundversorgung und die Notversorgung sind durch den Bund wirklich genügend geregelt. Hier wird auf Aktionismus gemacht. Ich hoffe nur, dass die Leistungsaufträge des Kantons nicht den Weisungen des Bundes dann widersprechen, quasi wie die Befehle und Gegenbefehle im Militär, die Übung in der Übung!

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde der Streichungsantrag ebenfalls gestellt. Er wurde mit 4:11 Stimmen abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag und auch der Inhalt wurde, in der vorberatenden Kommission nicht besprochen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Regierungspräsident: Der Antrag Eugster-Wil ist abzulehnen.

Bei diesen Bst. c und e geht es um die Energieeffizienz und um die Umsetzung des Energiekonzeptes. Im Kernteam und im Lenkungsausschuss haben auch Vertreter des EW und des Elektrizitätsverbandes St.Gallen-Appenzell mitgearbeitet. Es war in beiden Gruppen unbestritten, dass die Regierung eine Kompetenz erhalten soll, eben Leistungsaufträge erteilen zu können, die direkt mit Energie zu tun haben. Und deshalb, was ich hier neben und zwischen den Tönen gehört habe: Solche Leistungsaufträge sind nicht dafür bestimmt, irgendwie Geldbeschaffungsmaschinen zu sein. Das ist es nicht. Es geht hier um die Umsetzung des Konzeptes.

Zu Eugster-Wil: Ich glaube, es geht um Folgendes, und Sie geben mir zwischendurch auch einmal recht. Sie haben den Auftrag, dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern und der Wirtschaft möglichst günstigen Strom liefern wollen. Das ist Ihre Aufgabe. Diesen Auftrag nehmen wir ernst. Deshalb habe ich mich nicht gewehrt, dass beim Artikel, beim Ingress eben die Anhörung mitberücksichtigt wird, obwohl das - sind wir doch ehrlich - vielleicht überall, aber sicher nicht in ein Gesetz gehört, weil Anhörung macht die Regierung so oder so. Trotzdem, Sie werden angehört, wenn die Regierung diesen Kann-Artikel 9 in irgendeinem Bereich umsetzen will. Hier geht es doch um etwas anderes. Mit wenig Mitteln wissen wir, dass wir einiges erreichen können und dass wenn Leistungsaufträge kommen, die abgesprochen sind, dürfte das für den einzelnen Konsumenten marginal bis kaum spürbar sein. Um was geht es? Das Energiekonzept verlangt, dass der Stromverbrauch bis 2020 höchstens 5 Prozent steigen soll. Ein ehrgeiziges Ziel, dessen bin ich mir bewusst, und es enthält entsprechende Massnahmen. Diese verlangen, dass Leistungsaufgaben eingesetzt werden sollen, um die Stromeffizienz entlang der gesamten Produktion von Verbraucherketten zu erhöhen. Der Kantonsrat hat die Regierung mit grosser Mehrheit beauftragt, das Energiekonzept umzusetzen. Ich erwarte, dass wir jetzt auch tatsächlich das tun und eine glaubwürdige und verlässliche Energiepolitik haben. Leistungsaufträge sind ein Teil unseres Instrumentenmix, mit dem sichergestellt wird, dass die Ziele mit einem optimalen Einsatz der Mittel erreicht werden. Leistungsaufträge werden nur subsidiär eingesetzt, wenn die Zielerreichung oder Versorgungssicherheit es erfordern. Die Regierung wird mit dem Einsatz von Leistungsaufträgen, wenn überhaupt, sehr sorgfältig prüfen, niemand wird unglücklich sein, wenn sie nicht zum Tragen kommen. Der Mix bedeutet doch, dass wir auf die Freiwilligkeit und auf die Eigeninitiative zählen, dass die Werke das selbst schon tun. Wir haben andererseits mit unserem Förderprogramm Anreize für Energieeffizienz. Das Bundesprogramm unterstützt auch die Gebäudeenergieeffizienz mit Sanierungen. Dann haben wir ein Energiegesetz verabschiedet. Dort ist die Pflicht drin, was wir mindestens verlangen. Dieser Dreiermix ist es denn auch, der tatsächlich die Wirkung erzielen soll. Eingreifen nur wenn nötig. Dobler-Oberuzwil hat es richtig gesagt, Sie machen es jetzt schon, bei einem gewissen Prozentsatz Ökostrom anzubieten. Ich möchte diesen Artikel drin haben. Wenn Sie bei uns reklamieren, dass man am Markt gleiche Spiesse haben soll. Sie bieten es an und tragen Verantwortung für Energieeffizienz und für eine vernünftige Energiepolitik, und so viele Werke tun das nicht und futieren sich. Dann können wir vielleicht Sie unterstützen dank dieses Artikels und auch die anderen zu vernünftigem Handeln und auch zu gleichen Spiessen zwingen. Deshalb wollen wir dieses «Kann» haben, damit nicht einige dieser immer noch über 100 dann die Trittbrettfahrer spielen und die anderen ihre Verantwortung wahrnehmen. Deshalb brauchen wir dieses Instrument, das wir nur im Notfall einsetzen wollen. Ich bitte Sie, eines zu beachten: Wir stimmen hier Ja oder Nein. Aber die Wirkung für die sensibilisierte Bevölkerung, die weiss, dass jetzt etwas unternommen werden muss. Es ist ein Zeichen, das Sie setzen für eine glaubwürdige Energiepolitik. Oder ist dieses Parlament jetzt bereits wieder auf der Bremse? Das ist ein entscheidender Faktor. Ziehen wir ihn durch. Schaffen Sie die Voraussetzung, dass wir in enger Absprache im Interesse der Wirtschaft und unserer Bevölkerung eine vernünftige Energiepolitik umsetzen können. Ich bitte Sie, Bst. c und e im Gesetz zu belassen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Art. 9 Bst. d zu streichen.

Das Erbringen von Energiedienstleistungen insbesondere zur Bereitstellung von Wärme, Kälte, Licht und mechanischer Energie kann und muss nicht zu den Aufgaben eines Elektrizitätswerkes gehören. Die kleineren, aber auch grösseren Werke sind von dieser Aufgabe wirklich überfordert. Die Aufgabe der Stromverteiler ist es, den Strom zu transportieren und den Kunden zu verkaufen und daneben Beratung in der Effizienz zu geben, Angebot in grünem Strom zu machen, aber sicher nicht auch noch selber anzuwenden bzw. in Licht, Kraft und Wärme umzuwandeln. Dafür haben wir ein leistungsfähiges Handwerk und Gewerbe, das auch die nötige Fachkompetenz hat. Die grösseren Werke, vor allem die Kantonswerke, suchen immer neue Geschäftsfelder, die nichts mit ihrer Kernaufgabe der Stromversorgung zu tun haben und kommen so dann dem haustechnischen Gewerbe in die Quere. Stichwort Contracting. Das Contracting wird momentan aggressiv angeboten. Ich bin überzeugt, es herrscht vor allem ein Kampf um Marktanteile zwischen der Gas- und der Elektrizitätswirtschaft. Ob alle Wärmepumpenprojekte, die angeboten werden, auch ausgeführt werden, das bezweifle ich. Diese Konkurrenz würden wir vom Gewerbe nicht scheuen, wenn die Spiesse gleich lang wären. Mehr als die Hälfte ihres Umsatzes und das Gros der Wertschöpfung der Wirtschaft erwirtschaften die Werke immer noch im Monopol. Das wird auch in Zukunft so bleiben. Auch wenn keine direkte Quersubventionierung stattfindet, sind allein die sicheren Einnahmequellen aus dem Monopol und die Finanzkraft Vorteile, denen das Gewerbe nichts entgegenzusetzen hat. Für mich ist es auch fraglich, wie die Werke mit den Kundendaten aus der Stromversorgung umgehen. Und ob diese für die Akquisition genutzt werden dürfen. Ich sehe da ebenfalls weitere Marktverzerrungen. Effiziente Anwendung der Energie, das kann wirklich die Haustechnikbranche erfüllen. Dazu braucht es nicht die Elektrizitätswerke. Sie sind momentan auch nicht ausgebildet für diese Aufgaben und müssen das Know-how zukaufen.

Stichwort von den Marktverzerrungen: Z.B. versendet die SAK mit der hoheitlichen Aufforderung zur Installationskontrolle gleich den Werbeflyer ihrer Tochterfirma Sacin mit. Die privaten Kontrolleure, die mit der Sacin im Wettbewerb stehen - das ist eine Vorlage aus der Stromliberalisierung, die von Erika Forster initiiert wurde - haben einen grossen Nachteil, denn sie wissen nicht, wenn die Kontrollen fällig sind. Auf der Homepage gibt es unter «Installationskontrolle» nur einen Link zu dieser Tochter. Dies ist sicher auch nicht im Sinn des Gesetzgebers. Mit der Streichung des Leistungsauftrages kann dies alles nicht unterbunden werden. Aber mindestens werden die Werke, die das Contracting nicht anbieten wollen oder können, nicht dazu gezwungen.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ich habe etwas Mühe mit diesem Antrag. Ich glaube, das haben wir schon in Art. 9 Bst. c. «Effiziente Anwendung der Energie». Den braucht es wirklich nicht mehr.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
8.6.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Man soll doch bei diesem Art. 7 sagen, was er ist und was er will. Es ist nichts anderes als ein Landwirtschaftsartikel. Von unserer Fraktion her muss ich sagen, wir finden das in dieser Art in Ordnung. Es soll einen Landwirtschaftsartikel geben. Zwar aus folgendem Grund: Sie sind es, die ausserhalb der Bauzone die wichtigsten und grössten Stromabnehmer sind. Ursprünglich wollten wir eigentlich die erste Fassung haben, so wie die Vorlage in dieser Botschaft. Wir liessen uns aber in der vorberatenden Kommission überzeugen, dass es wirklich diese Ausnahme geben soll. Dass es als Landwirtschaftsartikel läuft.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010