Geschäft: Ausschaffungshaft im Kanton St.Gallen: Kosten und Effekte

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.63
TitelAusschaffungshaft im Kanton St.Gallen: Kosten und Effekte
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung3.6.2009
Abschluss23.2.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 8. September 2009
VorstossWortlaut vom 3. Juni 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person1.7.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
23.2.2010Wortmeldung

Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Mit dieser Antwort bin ich weniger zufrieden als mit der letzten. Ausschaffungshaft ist eine relativ teure Unternehmung, und ich bin mit der Bewertung der Folgen der Ausschaffungshaft durch die Regierung nicht ganz einverstanden. Ich räume zwar ein, dass Ausschaffungshaft bis zu drei Monaten wohl als erfolgreich bezeichnet werden kann. Bei diesen Haftdauern ist es möglich, einen vertretbar grossen Anteil an Häftlingen, die sich illegal im Kreis aufhalten, in ihre Heimatländer zurückzuführen. Aber bei den darüber liegenden, langen Haftdauern ist dies meines Erachtens nicht mehr der Fall. Die Regierung geht von Kosten für die Ausschaffungshaft von Fr. 130.- oder Fr. 150.- aus. Das sind aber keine Vollkosten, sondern fakturierte Beträge. Die Vollkosten dürften etwa 50 Prozent höher liegen. Wenn Sie von diesen Zahlen ausgehen, so kostet jeder Ausschaffungstag Fr. 220.- oder jeder Monat mehr als 6'000 Franken. Wenn es dann zehn Monate sind, sind es bereis 60'000 Franken. Wenn man einsehen muss, dass bei diesen langen Haftdauern letztendlich doch nur noch ein relativ kleiner Teil der Leute tatsächlich in die Heimat zurückgeführt werden kann, so stellt sich die Frage, ob dieses Geld da nicht sinnvoller investiert werden könnte. Ich bin der Auffassung, wenn wir jetzt schon Verzichtsplanung machen wollen, wäre der Vollzug von Ausschaffungshaften über drei Monaten aufgrund der geringen Wirkung wohl noch ein recht sinnvolles Betätigungsfeld.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010