Geschäft: III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.09.08
TitelIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung24.6.2009
Abschluss20.4.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag SP-Fraktion zu Art. 14 vom 30. November 2009
ErlassReferendumsvorlage vom 22./24. Februar 2010
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 21. September 2009
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 22. Februar 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. August 2009
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2010
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 29. Oktober 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2009Antrag SP-Fraktion zu Art. 14 Abs. 3 und 418Zustimmung81Ablehnung21
24.2.2010Schlussabstimmung113Zustimmung0Ablehnung7
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2009Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 14 Abs. 3 wie folgt zu formulieren: «Unterschreitungen des unteren Grenzwertes werden in den Folgejahren im Ausmass von je einem Fünftel zum oberen und unteren Grenzwert hinzugezählt.» und Abs. 4 wie folgt zu formulieren: «Unterschreitungen werden unter Einbezug der Anpassungen nach Abs. 3 dieser Bestimmung jährlich ermittelt.»

Ich habe es im Eintreten bereits angekündigt, wir finden es falsch, dass auch Überschreitungen der Grenzwerte in den Folgejahren so quasi kompensiert werden können, und zwar schlicht und einfach, weil das sozialpolitisch nicht zu vertreten ist. Wir haben aktuell jedes Jahr steigende Prämien, wenn in dieser Situation einmal zu viel an Prämienverbilligung ausbezahlt wird, so kann der Einzelne nichts dafür und er wird das ja auch nicht zu seinem Notgroschen getan haben, er kann diese Reduktionen in der Prämienverbilligung nicht voraussehen. Von daher ist es in der gegebenen Zeit schlicht falsch, Überschreitungen der Grenzwerte in den Folgejahren zu kompensieren. Das widerspricht auch bewährten Rechtsgrundsätzen. Es gibt im Privatrecht die Figur der ungerechtfertigten Bereicherung, also wenn jemand auf sein Konto Geld überwiesen erhält und nicht bemerken kann, dass ihm das nicht zusteht und er das ausgegeben hat, so muss er das nicht zurückbezahlen, und das Gleiche muss unseres Erachtens eben auch bei der Prämienverbilligung gelten. Wer Prämienverbilligung erhält, darf davon ausgehen, dass er das auch tatsächlich auch zu Recht erhält, und es ist schlicht falsch, ihn dafür zu bestrafen, wenn er das Geld ausgibt und diese Überschreitungen in den Folgejahren zu kompensieren hat. Wir bitten Sie daher, sozialpolitisch korrekt zu handeln und nur Unterschreitungen zu kompensieren und nicht Überschreitungen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Zuerst einmal vielen Dank für die sehr positive Aufnahme dieser Botschaft und eben auch der Beschlussfassung. Es ist tatsächlich so, es ist eine technische Vorlage und das Volumen bleibt sich gleich. Es geht einfach darum, innerhalb der Möglichkeiten diese Möglichkeiten so ansetzen zu können, dass möglichst das gesetzliche Volumen ausgeschöpft werden kann. Es verhält sich wie mit einem Brotteig, wenn Sie ein Kilo Brotteig haben und das einer sechsköpfigen Familie geben, dann kann man aus diesem Brotteig viele kleine «Bürli» oder «Gipfeli» machen, aber am Schluss bleibt sich das Gewicht gleich, die Familie hat immer noch das Kilo zur Verfügung. Es geht aber bei der Bearbeitung darum, dass man vielleicht diesen Brotteig besser aufheben kann und ihn dann, wenn er eben wieder aktuell wird, weiterverteilen kann. Etwa so verhält es sich auch mit dieser Vorlage. Es ist wichtig, dass wir die Überschreitung und eben auch die Unterschreitung des gesetzlichen IPV-Volumens jetzt so festlegen können, wie man damit umgehen will und wie man das ebenfalls optimaler ausgestalten kann. Deshalb danke ich Ihnen noch einmal für die breite und wohlwollende Unterstützung.

Zum Stichwort Wirkungsbericht: Wir sind gerne bereit, einen solchen Wirkungsbericht zu schreiben, nur möchte ich Ihnen einfach noch mitgeben, stimmen Sie diesem nur zu, wenn Sie sich auch wirklich dafür einsetzen können, das Volumen vergrössern zu wollen. Sie fragen: Werden die Sozialziele erreicht? Die Antwort ist einfach: Die Ziele, die wir uns gesetzt haben, die erreichen wir mit diesem Volumen nicht, und deswegen habe ich den Brotteig-Vergleich gemacht, es ist gewünscht oder so festgelegt, dass bei der Prämienverbilligung die günstigsten Prämien des Kantons verbilligt werden sollen, damit müssten die Referenzprämien jeweils vollumfänglich den Zielreferenzprämien entsprechen. Für die Anhebung der Referenzprämien auf das Niveau der günstigsten Prämien des Kantons fehlen uns – das wissen Sie – rund 39 Mio. Franken für das Jahr 2010. Das haben wir in der vorberatenden Kommission auch so diskutiert und besprochen. Aufgrund des zur Verfügung stehenden Volumens von 180,8 Mio. Franken müssen die Referenzprämien deutlich tiefer als die Zielreferenzprämien angesetzt werden, also hier haben wir einfach eine Problemstellung, die sich schlichtweg nicht lösen lässt, ausser man ist gewillt, wirklich das Prämienvolumen zu vergrössern. Die wundersame Brotvermehrung, wie bei der Hochzeit zu Kana, die kennen wir leider nicht, sonst würden wir sie anwenden.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die SP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein, allerdings ohne grosse Begeisterung, weil die wirklichen Probleme im Bereiche der Krankenkassenprämien bzw. der Verbilligung dieser Prämien mit dieser Vorlage nicht gelöst werden. Bei jährlichen Prämienzuwächsen von mehr als 10 Prozent – und die sind nicht nur für nächstes Jahr, sondern für die nächsten vier bis fünf Jahren, bereits schriftlich von den Versicherern zugesichert – ist es absolut unzureichend, eine kosmetische Korrektur vorzunehmen. Es wäre wesentlich mehr notwendig, um die sozialpolitischen Zielsetzungen, die man mit der Einführung des KVG erreichen wollte, tatsächlich realisieren zu können. Wir anerkennen aber die gute Absicht, die die Regierung hinter dieser Vorlage hat, es ist tatsächlich so, dass eher sichergestellt werden kann mit dieser Vorlage, dass eben das, was man ausgeben will, tatsächlich auch ausgegeben wird. Wir finden die Vorlage aber v.a. an einem Punkt sozialpolitisch absolut falsch und wir sind auch der Meinung, dass sie mit bewährten Rechtsgrundsätzen nicht in Vereinbarung zu bringen ist. Mit dieser Vorlage können zwar Unterschreitungen korrigiert werden, das befürworten und unterstützen wir ausdrücklich. Wenn nun aber Überschreitungen der ausbezahlten oder vorgesehenen Beträge stattfinden, so führt dies zum heutigen Zeitpunkt zu absolut unerträglichen Folgen. Die Prämien wachsen und wachsen, und gleichzeitig kann diese Bestimmung dazu führen, dass bei Überschreitungen im Folgejahr oder in den Folgejahren massive Rückschläge beim Einzelnen zu verzeichnen sind, so dass der Einzelne oder die Einzelne feststellen muss, dass sie trotz steigenden Prämien wesentlich weniger erhält als im Vorjahr. Das kann man schlicht niemandem erklären, wir müssen uns nicht wundern, wenn bei dieser Ausgangslage eben die Politikverdrossenheit zunimmt. Wir werden daher versuchen – Sie haben das entsprechende graue Blatt vor sich – dieses stossende Element in der Spezialdiskussion noch zu korrigieren. In der Sache selbst wäre eine Umstellung in der Bemessung der Prämienverbilligung dringend angezeigt, wie sie etwa in der Motion 42.09.24 vorgeschlagen wurde. Wir benötigen dringend Konstanz in der Prämienverbilligung, Transparenz und Voraussehbarkeit, und das werden wir nur erhalten, wenn wir eben ein dynamisches Modell einführen, das bei wachsenden Prämien eben auch das Volumen automatisch anpasst. Wir ersuchen Sie deshalb auf die Vorlage einzutreten, sich aber auch Gedanken über weiter gehende Änderungen zu machen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Nach geltendem Recht wird die jährlich einzusetzende Gesamtsumme zur Prämienverbilligung in einer fixen Bandbreite vorgegeben, und obschon es eine Bandbreite ist, ist es dennoch schwierig, diese jeweils zu treffen: Die Eckwerte zur Verbilligung müssen im Voraus festgelegt werden, die Steuerdaten, die als Basis dienen, sind zu diesem Zeitpunkt noch wenig präzis, und wesentliche Annahmen, etwa die Zahl der Bezüger von Ergänzungsleistungen, müssen getroffen werden. Es ist deshalb klar, dass es dann zu Über- bzw. Unterschreitungen der Bandbreite kommen kann. Der Vorschlag der Regierung, wie bei solchen Unter- oder Überschreitungen vorzugehen ist, überzeugt die FDP-Fraktion. Es werden damit keine neuen Ausgaben generiert, es handelt sich um einen rein technisch-formalen Ausgleich, der eine Gesetzeslücke schliesst. Klar, dass einige in diesem Rat darüber hinausgehen möchten und auf diesem Weg die Gesamtsumme der Prämienverbilligung erhöhen wollen, indem nur Unterschreitungen korrigiert werden sollen, oder gar noch weiter gehen möchten und jetzt eine Prämiendiskussion lancieren und einmal mehr einkommensabhängige Prämien propagieren möchten. Es ist dies nicht der Ort dazu. Für die FDP-Fraktion ist ganz klar, einkommensabhängige Prämien haben verheerende Folgen. Prämien sind der Preis für Leistungen, er hat für alle zu gelten. Soziale Aspekte sollen nicht über den Preis gelöst werden, sondern über Subjekthilfe an diejenigen, die sie brauchen. Aus liberaler Sicht ist deshalb unser System einer Kopfpauschale, sozial flankiert durch eine angemessene Prämienverbilligung für Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen, die zweckmässige Antwort. Bei der Prämienverbilligung gibt es in diesem Land offensichtlich rund 26 unterschiedliche Systeme. Der Kanton St.Gallen kann für sich in Anspruch nehmen, dass sein System vergleichsweise ausgeklügelt und damit gut ist. Es ist zwar reichlich kompliziert, dafür kann aber eine vergleichsweise faire Verteilung der Gelder erreicht werden.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Bei der Botschaft zum III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung geht es um rein technische Anpassungen bei Unter- oder Überschreitung der gesetzlichen Bandbreite des Prämienverbilligungsvolumens. Neu sollen Abweichungen von der Unter- bzw. Obergrenze in den Folgejahren zu einer Anpassung dieser Grenzen führen. Die Vorgehensweise, diese Abweichungen gesetzlich zu regeln, scheint im ersten Moment etwas kompliziert, ist aber plausibel. Dass diese gesetzliche Grundlage geschaffen wird, welche das Vorgehen bei einer Unter- oder Überschreitung der gesetzlichen Grenzen regelt, finden wir eine sinnvolle und richtige Massnahme. Die CVP-Fraktion ist deshalb für Eintreten auf diese Vorlage.

Mit dieser Massnahme wird das Problem der massiv steigenden Prämien im kommenden und wohl auch in den folgenden Jahren nicht gelöst. Auch wenn diese Tatsache nicht Inhalt der Botschaft war, möchte ich noch kurz darauf eingehen. Die Haushalte im Kanton St.Gallen haben in den letzten Wochen Post von ihren Krankenversicherern bekommen – sie wissen nun, wie stark der Prämienanstieg bei ihrer Kasse ist und wie viel sie im Jahr 2010 zu bezahlen haben. Klar ist jetzt schon – diese Entwicklung wird in den nächsten Jahren weitergehen. Im Jahr 2011 sollen die Prämien noch stärker ansteigen. Dies müsste eigentlich bedeuten, dass auch die Mittel für die Prämienverbilligung erhöht werden. Einen solchen Automatismus gibt es aber im Kanton St.Gallen nicht. Unser Anteil misst sich am Anteil des Bundes, und dieser wiederum folgt der Entwicklung des IPV-Bundesbeitrages und berücksichtigt somit das gesamtschweizerische Prämienwachstum. Ein überdurchschnittlicher Prämienanstieg im Kanton St.Gallen wird nicht berücksichtigt. Damit wir mindestens für das Jahr 2011 gerüstet sind, müssten wir jetzt wissen, wie die Wirkung der Prämienverbilligung ist und ob die gesteckten Ziele noch erreicht werden. Darum werde ich ein Postulat einreichen, das einen Wirkungsbericht anfordert, damit wir Grundlagen haben, um in Sachen IPV wenn nötig zu handeln. Mit Blick auf die stetig steigenden Prämien ist die CVP-Fraktion interessiert an einer massvollen, aber wirkungsvollen Lösung, die unsere sozialpolitischen Ziele (v.a. Entlastung von Familien und Personen mit tiefen Einkommen) erreicht und auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger miteinbezieht.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die von der Regierung vorgelegte Botschaft beinhaltet eine durchaus sinnvolle technische Regelung, wie beim Über- oder Unterschreiten der gesetzlich festgesetzten betragsmässigen Unter- bzw. Obergrenzen zu verfahren ist. Die vorgeschlagene Regelung erachtet die GRÜ-Fraktion als sinnvoll, zumal sie geeignet ist, allzu grosse Ausschläge zu dämpfen. Mehr der Not gehorchend tritt die GRÜ-Fraktion auf die Vorlage ein, damit für die Berechtigten der individuellen Prämienverbilligung im Jahr 2010 nicht noch weiter verschlechtert wird. Der vorgeschlagenen Anpassung von Art. 14 wird die GRÜ-Fraktion zustimmen.

Damit ist das Problem aber nicht gelöst. Inzwischen ist das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung zum pathogenen Fall geworden. Meine Vorrednerin, Hasler-Widnau, hat bereits dazu Stellung genommen. Eine Entwicklung, die besonders im Auge zu behalten ist, ist Folgendes: In der Vorlage wird klar aufgezeigt, dass zwischen 1996 und 2008 das Prämienverbilligungsvolumen, d.h. die Beiträge des Bundes und des Kantons, von 68,8 auf 140,9 Mio. Franken, also auf über das Doppelte gestiegen sind, die anrechenbaren Ersatzleistungen gar um das 5,7fache gestiegen sind. Diese Ersatzleistungen, das sind Prämien, die bezahlt werden müssen für Krankenversicherte, die die Prämien nicht mehr zahlen und für die ein Verlustschein vorliegt. Trotz Hochkonjunktur steigt diese Zahl kontinuierlich, das zeigt einmal mehr, dass viele Leute nicht mehr in der Lage sind, Krankenkassenprämien zu bezahlen. Für die Prämienverbilligung von Ergänzungsleistungsbezügern ist im gleichen Zeitraum das Volumen auf das 2,7fache gestiegen. Im Weiteren ist zu attestieren, dass die Referenzprämien auf IPV Berechtigten nicht mehr den tatsächlichen Referenzprämien des Mittels aller Prämien des Kantons St.Gallen entspricht. Das ist eine Sache des Masses. Das Mass hat sich jetzt aber so zuungunsten der IPV-Berechtigten geändert, so dass die tatsächliche Referenzprämie etwa 20 bis 30 Prozent tiefer ist als die Prämie, die tatsächlich bezahlt werden muss, und das stellt sich auch in einem Rechtsstaat als Problem dar, dass nicht alle Berechtigten auf der gleichen Prämiengrundlage stehen. In diesem Sinne ist, wie schon gesagt, das Gesetz ein pathogener Fall, weil die individuelle Prämienverbilligung sich immer weiter von dem wegbewegt, was ein sozialpolitisches, wirksames Prämienverbilligungssystem ist, wie dies Art. 18 Bst. a der Kantonsverfassung eigentlich als Staatsziel vorgibt. Ich persönlich erachte die jährliche systembedingte Änderung vom Parameter, wie Einkommensgrenzen, Belastungsgrenzen, Kinderabzüge, Referenzprämien als höchst problematisch, wenn nicht als willkürlich. Das ist das Problem, das nicht gelöst ist, und deshalb werde ich auch das Postulat meiner Vorrednerin Hasler-Widnau unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am 29. Oktober 2009 hat in St.Gallen die vollzählig anwesende Kommission den III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung beraten. Die Regierung war durch Regierungsrätin Heidi Hanselmann, Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Roman Wüst, Generalsekretär des Gesundheitsdepartementes, Peter Altherr, Leiter Amt für Gesundheitsvorsorge, und Yvonne Dietrich, Amt für Gesundheitsvorsorge, vertreten. Erwähnt darf in diesem Zusammenhang sicher auch die Anwesenheit einer Gastperson werden, die als Praktikantin der Staatskanzlei einen vertieften Einblick in die parlamentarische Arbeit erhalten hat. Ich kann Ihnen versichern, das vielgerühmte Kommissionsgeheimnis war dadurch nicht angetastet.

Eintretensdebatte und Spezialdiskussion der Gesetzesvorlage waren durch engagierte, teils von Besorgnis, um nicht zu sagen Unbehagen getragene Voten um die Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die Prämienproblematik gekennzeichnet. Der relativ geringe Umfang der vorliegenden, übersichtlich ausgearbeiteten und auch ausgewiesenen Gesetzesvorlage über die Krankenversicherung lässt nicht über die Aktualität der dahinterstehenden Kostenentwicklung im Gesundheitswesen und die damit zusammenhängende Prämiendiskussion hinwegtäuschen. Dies hat die Eintretensdiskussion in der vorberatenden Kommission deutlich gezeigt, und ich denke, dies wird auch die bevorstehende Diskussion im Kantonsrat heute zeigen. Manch einem Kommissionsmitglied wurde aufgrund der fachkompetenten und zweckdienlichen Erläuterungen und Angaben der zuständigen Fachpersonen aus dem Gesundheitsdepartement erst bewusst, wie komplex die Zusammenhänge und Voraussetzungen zur Ausgestaltung der gewünschten Prämienverbilligung in der Tat sind. Wohlverstanden, Inhalt dieser Gesetzesvorlage ist im Wesentlichen eine technische Vorgabe, auch notwendig geworden im Gefolge des NFA, oder anders gesagt, es geht hier um die Schliessung und Anpassung einer Gesetzeslücke. Hinweise auf den sozialpolitischen Aspekt spielten im Rahmen dieser Debatte selbstredend naturgemäss eine wesentliche Rolle, denn im Zentrum der Vorlage steht ja die Prämienverbilligung. Zusammenfassend hat die Kommission nach einer einlässlichen und umfassend geführten Diskussion einstimmig mit 15:0 Eintreten auf die Vorlage beschlossen.

Die Spezialdiskussion war durch verschiedene Prämien und berechnungstechnische Fragen, ich nehme da den Hinweis z.B. auf die Ergänzungsleistungen sowie Erklärungen im Zusammenhang mit dem Mechanismus der einzelnen Berechnungsfaktoren zur Prämienverbilligung, geprägt. Allgemein wurde der Handlungsbedarf bei Unter- und bei Überschreitungen der gesetzlichen Bandbreite des Prämienverbilligungsvolumens anerkannt. Die Budgetierung des Prämienverbilligungsvolumens erfolgt ja innerhalb der gesetzlichen Bandbreite. Es wurden mehrere Anträge hinsichtlich des allenfalls zu korrigierenden Ausmasses bei Unter- und bei Überschreitung des budgetierten Betrages in den Folgejahren gestellt. Ein Antrag, wonach die Unter- oder Überschreitung nicht nach der gesetzlichen Bandbreite, sondern aufgrund der Budgetvorgabe auszugleichen sei, wurde mit 5:9 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt. Ein gestellter Antrag, nur eine Unterschreitung auszugleichen, wurde mit 3:12 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag zum alleinigen Ausgleich bei Überschreitung der gesetzlichen Bandbreite wurde ebenso mit 1:14 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung wurde der vorliegende Gesetzestext mit 15:0 Stimmen befürwortet. Ein Antrag zur Lancierung eines Kommissionspostulates mit Zielrichtung eines Berichtes mit Analyse und Wirkung der individuellen Prämienverbilligung im Hinblick auf eine Systemverbesserung anstreben zu können, wurde mit 6:8 Stimmen und 1 Enthaltung abgelehnt.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Beim III. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung handelt es sich, wie der Kommissionspräsident und die anderen Kommissionssprecher an der Sitzung vom 29. Oktober 2009 angetönt hatten, um eine rein technische Vorlage. Es geht nicht um das Prämienverbilligungsvolumen oder um die Prämienverbilligungen. Es geht einzig darum, wie beim Über- oder Unterschreiten der gesetzlich festgesetzten betragsmässigen Unter- bzw. Obergrenzen vorgegangen werden muss. Die von der Regierung vorgeschlagene Regelung erachtet die SVP-Fraktion als sinnvoll, da allzu grosse Abweichungen der Eckwerte abgefedert werden können. Für die SVP ist es wichtig, dass diese Regelung, wie im Abschnitt 6 versprochen wird, nicht zu neuen Ausgaben führen wird.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich möchte darauf hinweisen, dass dieser Antrag in der vorberatenden Kommission ebenfalls gestellt und mit 3:12 Stimmen abgelehnt wurde.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
22.2.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010