Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Nachtragskredite 2009 (II) [Beteiligung des Kantons an den beschäftigungsstabilisierenden Massnahmen des Bundes]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.09.02A
TitelKantonsratsbeschluss über Nachtragskredite 2009 (II) [Beteiligung des Kantons an den beschäftigungsstabilisierenden Massnahmen des Bundes]
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung24.6.2009
Abschluss21.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 30. Juni 2009
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 21. September 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2009Gesamtabstimmung93Zustimmung0Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2009Wortmeldung

Zu Ziff. 6 auf S. 9: Auf S. 10 wären 12 Projekte für Aufwertung oder Neuschaffung von Amphibien- und Reptilienlebensräumen und Vernetzungsprojekte sowie 18 Massnahmen und verschiedene Projekte zur Aufwertung von Moorgebieten aufgelistet. Weiss man schon, wo die stattfinden sollen?

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
21.9.2009Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auf Antrag der Regierung hat das Präsidium als dringliche Kommissionsbestellung die Finanzkommission mit der Behandlung dieser Nachtragskredite beauftragt. Die Finanzkommission hat deshalb an ihrer Sitzung vom 26. August 2009 dieses Geschäft behandelt. Der Kanton St.Gallen als exportorientierter Kanton ist von der momentanen Wirtschaftslage stark betroffen. Dies zeigt sich in den aktuellen Arbeitslosenzahlen. Kantonale Massnahmen für die Exportindustrie sind nicht möglich, das Schwergewicht wird bei Massnahmen für den Arbeitsmarkt bleiben. Ein Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft ist gegenwärtig nicht nötig, doch die Regierung hat bereits in der Frühjahrssession erklärt, dass sich der Kanton St.Gallen an einem stabilisierenden Programm des Bundes beteiligen würde, soweit die Massnahmen sinnvoll sind. Ein solches Programm liegt nun vor, und wenn sich der Kanton St.Gallen nicht beteiligen wird, fliessen diese Bundesmittel an andere Kantone. Mit den beantragten Kantonsbeiträgen kann ein Vielfaches an Investitionsvolumen ausgelöst werden. Beim heute vorliegenden Programm handelt es sich um Massnahmen in folgenden Bereichen:

  • Infrastruktur bei Privatbahnen;

  • Strukturverbesserung in der Landwirtschaft;

  • Natur- und Landschaftsschutz / Waldbiodiversität.

Das Begehren um Nachtragskredite konnte nicht zu einem früheren Zeitpunkt eingereicht werden, da zuerst die Massnahmen des Bundes festgesetzt werden mussten. Nach der Eintretensdiskussion, in welcher das Programm grundsätzlich diskutiert wurde, trat die Finanzkommission einstimmig auf die Vorlage ein. In der Detailberatung wurde die Frage gestellt, wieso für die Beteiligung an den beschäftigungsstabilisierenden Massnahmen des Bundes ein Nachtragskredit nötig sei. Bei der Beteiligung am «Energieförderprogramm Aktion 2009» habe die Regierung im März respektive im Juni 2009 unumgängliche und dringliche Ausgaben im Umfang von 2,6 Mio. Franken auch allein beschlossen. Seitens Finanzkontrolle wurde daraufhin erklärt, dass in Bezug auf die Kompetenzen nicht der Betrag eine Rolle spiele, sondern die Dringlichkeit und die Unumgänglichkeit. Bei der Begründung der Budgetüberschreitungen würden die von der Regierung bewilligten Mehrausgaben aufgeführt. Allfällige Nachfragen müssten bei der Behandlung der Rechnung gestellt werden.

Weiter wurde gefragt, wieso kein eigenes Projekt im Kanton St.Gallen zur Unterstützung gefunden wurde. Seitens Regierung wurde ausgeführt, dass hier mit anderen Kantonen Kostenteiler bestehen, und dass deshalb die Unternehmen als Gesamtes zu beurteilen sind. Bei der SOB gebe es einige Projekte, die zurzeit im Kanton St.Gallen umgesetzt werden. Als die Eingabe beim Bund gemacht werden musste, war im Kanton St.Gallen kein zusätzliches Projekt zur Eingabe bereit.

Die Baulastigkeit bei den geplanten Massnahmen wurde ebenfalls bemängelt. Es wurde angeregt, dass vermehrt auch im Bereich Vermarktung / Marketing (z.B. Vermarktung eigenes Holz) Massnahmen getroffen werden müssen. Doch die Regierung erklärte, dass die Massnahmen Projekte vom Kanton unterstützen müssen. Darunter fallen Projekte wie Renaturierungen, Schaffung von Laichgewässern, Ausdohlung von Zuflüssen und Instandstellung von Trockenmauern in dem Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes. Diese Aufgaben können nur von regionalen Bauunternehmern kurzfristig ausgeführt werden. Im Bereich Waldwirtschaft hat der Bund klar die Vorgabe gemacht, dass nur Projekte betreffend Waldbiodiversität zusätzlich unterstützt werden. Zu diesem Zweck hat der Bund dem Kanton St.Gallen eine Quote von Fr. 140'000.– zugeteilt.

Schlussendlich wurde betreffend Regionalpolitik noch ausgeführt, dass die Eingabe beim Bund betreffend Projekte unter diesem Begriff noch gemacht werde. Dazu zählen beispielsweise Beiträge an Bergbahnunternehmen oder Erschliessungen von Industriegebieten. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten bei der Schlussabstimmung den Nachtragskrediten 2009 (II) «Beteiligung des Kantons an den beschäftigungsstabilisierenden Massnahmen des Bundes» mit einem Gesamtbetrag von Fr. 1'698'900.– einstimmig zu.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
21.9.2009Wortmeldung

Ja, dass weiss man. Das ist abgesprochen mit dem Bund. Ich müsste jetzt die Liste suchen, das ist eine Liste von 18 relativ kleinen Projekten. Der Betrag ist auch nicht so hoch. Ich glaube auch nicht, dass das für die politische Wertung des Gesamten von zentraler Bedeutung ist, wenn ich jetzt diese Liste lese.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009