Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer25.09.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung20.5.2009
Abschluss26.1.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwürfe der Regierung vom 5. Mai 2009
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 1. Dezember 2009
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 2. Juni 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2009Gesamtabstimmung88Zustimmung11Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Dudli-Grabs hat gesagt: «Was lange währt, wird endlich gut». Ich sage es etwas vorsichtiger: «Was lange währt, hat endlich das Potenzial, gut zu werden». Weil das IKMI bis vor Kurzem ständig ein Defizit auswies, gab es seit Mitte der neunziger Jahre verschiedene politische Vorstösse mit dem Ziel, diese zu beseitigen. Deshalb sollen das IKMI und das IKCH zum neuen Zentrum für Labormedizin zusammengelegt werden. Die Struktur soll in den Grundzügen dem Modell der Spitalverbunde folgen. Zurzeit ist das Marktumfeld der Labormedizin stark in Bewegung, die Präsenz der privaten Anbieter nimmt – wie von Baer-Oberuzwil erwähnt – zu. Die Folge ist ein Verdrängungswettbewerb. Trotzdem haben beide Institute die Voraussetzungen, um wirtschaftlich bestehen zu können. Dies ist jedoch nur dann auf Dauer möglich, wenn sich das neue Zentrum für Labormedizin dem Markt stellt und sich aktiv um Aufträge bemüht. Mit anderen Worten: Die Vertreter müssen «Klinken putzen», genauso wie die Konkurrenz auf dem Markt.

Welche Rechtsform ist für das fusionierte Gebilde geeignet? Es gibt verschiedene Varianten, welche vom Gesundheitsdepartement geprüft worden sind. Für uns ist es in Ordnung, dass das neue Zentrum für Labormedizin als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden soll. Es macht auch Sinn, dass das oberste Gremium eindeutig als Verwaltungsrat bezeichnet wird und nicht einen verwirrenden Titel wie «Laborrat» erhält. Darunter kann sich der Bürger nichts vorstellen. Das muss uns spätestens seit den in die Öffentlichkeit getragenen Turbulenzen rund um die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) und der dortigen missverständlichen Bezeichnung des Verwaltungsrates klar sein. Das oberste Gremium heisst dort «Verwaltungskommission». Niemand weiss, was eine solche zu tun hat. Wir sind deshalb mit den Anträgen der vorberatenden Kommission, den Verwaltungsrat auch als solchen zu benennen, einverstanden und werden deren Anträge unterstützen. Es muss jedoch klarer als von der Kommission beantragt herauskommen, dass das Präsidium des Verwaltungsrats nicht beim Gesundheitsdepartement liegen soll. Deshalb werden wir zu Art. 4 einen Antrag stellen und den Antrag der Regierung, welcher den Vorsitz beim Gesundheitsdepartement haben will, eindeutig ablehnen. Dass es jedoch Sinn macht, den Kanton im Verwaltungsrat vertreten zu haben, wird von der SVP-Fraktion nicht bestritten. Um eine effiziente und der Sache dienliche Zusammenarbeit zu gewährleisten, ist es jedoch – und das sage ich ganz klar – nicht nötig, dass der Vorsitz beim Gesundheitsdepartement ist.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Am 24. Juni 2009 traf sich die vollständig anwesende vorberatende Kommission im Kantonsspital St.Gallen zur Behandlung der zwei sachlich verbundenen Geschäfte. Von Seiten des Gesundheitsdepartements nahmen teil: Heidi Hanselmann, Regierungsrätin und Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes; Roman Wüst, Generalsekretär; Urs Besmer, Leiter Rechtsdienst; Gregor Sinkovec, Leiter Dienst für Personal und Finanzen, sowie Judith Leuthard, die das Protokoll führte. Im Weiteren waren anwesend als Sachverständige Prof. Dr. Walter F. Riesen, lnstitutsvorsteher der vereinigten Institute für klinische Chemie und Hämatologie (IKCH) und für klinische Mikrobiologie und Immunologie (IKMI), sowie Werner Winkelmann, Verwaltungsleiter von IKMI und IKCH. Unter der Leitung von Prof. Riesen erfolgte ein aufschlussreicher Rundgang durch die beiden Institute, währenddessen an einzelnen Stationen auch den leitenden Mitarbeitenden von IKMI und IKCH Fragen gestellt werden konnten. Auf die Einladung von externen Experten wurde verzichtet.

Die Vorlage hat Wurzeln in der Motion 42.00.04 «IKMI (Institut für Mikrobiologie und Immunologie)» und im Massnahmenpaket 2004. Die damalige Lage und die heutige Situation werden mit den Erfordernissen der zukünftigen Ausrichtung zu einer Gesamtschau verdichtet, die Grundlage für das neue Gesetz über das Zentrum für Labormedizin ist. Dieses Gesetz steht im Zentrum der Vorlage. In der Folge ergibt sich ein kleiner Anpassungsbedarf beim Nachtrag zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte. Dieser wird vorgelegt, weil das Staatsverwaltungsgesetz in Art. 84 die Genehmigung der Besoldungsverordnung in die Kompetenz des Kantonsrats zuweist. Ebenfalls ergänzt werden muss die Verordnung über die Versicherungskasse des Staatspersonals.

Im Rahmen der Kommissionssitzung gab die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes einen Überblick über die Vorlage anhand folgender Kernpunkte:

  • Bedeutung der Labormedizin;

  • politische Vorgeschichte;

  • ordnungspolitische Zielsetzungen;

  • gewähltes Rechtskleid.

Die Kommissionsmitglieder aller Fraktionen sprachen sich für Eintreten aus. Der Zusammenschluss von IKMI und IKCH zu einem Zentrum wurde begrüsst. Bezüglich des Rechtskleids wurde Verständnis zur vorgeschlagenen Lösung bis klare Zustimmung geäussert. Aus den Anträgen der vorberatenden Kommission geht hervor, dass einige eher redaktionelle Änderungen (z.B. Ersatz des Begriffs «Laborrat» durch den Begriff «Verwaltungsrat» oder Bezeichnung der Verantwortung für den baulichen und betrieblichen Unterhalt der Immobilien) vorgeschlagen werden. Die Frage der Aufgaben und Kompetenzen der unterschiedlichen Führungsebene wurden anhand einer vom Gesundheitsdepartement erstellten Übersicht angesprochen. Besonders diskutiert wurde die Frage der Vertretung des Departements im Verwaltungsrat.

Es sind folgende Kernfragen diskutiert worden: Soll die Vertretung durch das Regierungsmitglied selbst erfolgen können? Braucht diese Möglichkeit eine spezielle Erwähnung im Gesetz? Soll die Vertretung des Departements den Verwaltungsrat auch präsidieren? Im Falle einer Einsitznahme der Regierungsrätin oder des Regierungsrats hiesse dies, dass diese oder dieser den Verwaltungsrat auch präsidieren würde. Die Frage, ob die Vertretung durch das Regierungsmitglied erfolgen könne, wurde von der vorberatenden Kommission offengelassen. Hingegen hat sich die vorberatende Kommission mit 14:0 Stimmen gegen eine spezielle Erwähnung dieser Möglichkeit im Gesetz ausgesprochen. Ob die Vertretung des Departements den Verwaltungsrat auch präsidieren solle, wurde intensiv besprochen. Letztlich wurde diese Frage offengelassen. Die vorberatende Kommission schlägt hier eine anderslautende Regelung vor, gemäss welcher sich der Verwaltungsrat selbst konstituiert. Dieser Vorschlag wurde in der vorberatenden Kommission mit 8:7 Stimmen gutgeheissen. Namens der vorberatenden Kommission danke ich der Regierung für die sorgfältige Darstellung der Vorlage sowie insbesondere für die der Botschaft in Beilage 1 angefügte Beurteilungsmatrix. Diese zeigt in übersichtlicher Form die grundsätzlich denkbaren Varianten für eine Trägerschaft von IKMI/IKCH. Weiter danke ich dem Gesundheitsdepartement für die kompetente Begleitung der Kommissionsarbeit und den Mitarbeitenden von IKMI und IKCH nicht nur für die Möglichkeit zur Besichtigung vor Ort, sondern auch für die grosse Arbeit, die in schwierigen räumlichen Verhältnissen geleistet wird. Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig mit 15:0 Stimmen Eintreten auf das Gesetz über das Zentrum für Labormedizin und verweist auf deren gestellte Anträge. Die Kommission beantragt Ihnen weiter mit 13:0 Stimmen bei zwei Enthaltungen Eintreten auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich danke Ihnen für die sehr positive Aufnahme dieses Geschäfts und das Befürworten der Grundsatzfragen: Ich durfte von Ihnen entgegennehmen, dass Sie das von der Regierung vorgeschlagene Rechtskleid zielführend finden und anerkennen, dass wir in unserem Kanton bereits gute Erfahrungen mit diesem Rechtskleid machen konnten. Die Regierung und das Gesundheitsdepartement haben verschiedene Varianten – vom Integrieren als Amt bis hin zur öffentlich-rechtlichen Anstalt – intensiv geprüft und die Vor- und Nachteile auch in der Vorlage dargestellt. Dabei sind wir zur Überzeugung gelangt, dass die Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt auch für die Labormedizin die zielführende sein soll.

Zu Baer-Oberuzwil: Wenn Sie wie andere Fraktionen ein Fragezeichen zum Einsitz in den Verwaltungsrat setzen, dann ist das Ihr gutes Recht; das kann man hinterfragen. Je nach Blickwinkel bewertet man diese Standortbestimmung anders: Ist das Glas halb voll oder halb leer? Aus unserer Sicht ist es ganz klar halb voll, wenn eben die Möglichkeit besteht, dass das Präsidium – und das möchte ich nochmals betonen – im Gesundheitsdepartement liegen kann. Es ist nicht die Meinung, dass dies die Vorsteherin sein muss, deswegen auch die Kann-Formulierung. Gesetze werden nicht für Schönwetterlagen gemacht, sondern für Zeiten, wenn es stürmt. Zum von Baer-Oberuzwil vorgelesenen Zeitungsartikel möchte ich Sie daran erinnern, dass man auch gegenteilige Stimmen aus dem Kanton Thurgau lesen konnte: Auf politischer Ebene wurde nämlich gefordert, dass die Politik Einsitz in den Verwaltungsrat haben müsse, weil dies und jenes nicht in der direkten Führung gut umgesetzt werden könne. Im Kanton Schaffhausen mit seiner unrühmlichen Geschichte rund um die Entlassung des CEO der Spitäler Schaffhausen ist die zuständige Regierungsrätin lediglich Mitglied im Verwaltungsrat der Spitalorganisation. Auch dort wurde gefordert, dass die Stellung der Regierungsrätin im Verwaltungsrat eine andere sein müsste. Ich erinnere an den Kanton Zug: Unlängst musste die Regierung den ganzen Verwaltungsrat sofort freistellen, der CEO wurde abgewählt. Der Kanton Zug hat sich bei uns nach unserem Modell erkundigt, weil sie gesehen haben, dass unser Modell offensichtlich zielführender ist. Dann erinnere ich an die Diskussion «Regio 144 AG»: Wir haben den Rettungsdienst ausgelagert, und die Verantwortung liegt trotzdem im Gesundheitsdepartement, sprich bei dessen Vorsteherin. Das ist die Problematik: Wenn es schlecht geht und das Departement nicht direkt in dieser Führungsrolle eingebunden ist, trägt schliesslich doch die Vorsteherin oder der Vorsteher dieses Departements die Verantwortung. Sie erwarten zu Recht, dass Führungsrollen wahrgenommen werden, das erwarte ich auch. Aber dann wäre es zielführend, wenn man die Struktur – um diese Führung effizient und auf kurzen Wegen wahrnehmen zu können – auch zur Verfügung stellen würde, sonst kann es schwierig werden. Worüber ich allerdings etwas verwundert bin, wenn Sie sagen, dass das Ganze nicht so wichtig sei. Gerade Sie als Arzt wissen sehr gut, dass die Diagnosestellung ein Lebensnerv bedeutet: Wenn diese nicht schnell und verlässlich gemacht werden kann – wobei auch der Grundsatz herrscht, dass die Arbeit in guten Räumlichkeiten ausgeführt werden muss –, dann kann das für die Betroffenen schwerwiegende bis hin zu lebensverändernden Auswirkungen haben; das wollen wir vermeiden. Ich betone deswegen: Die Labormedizin ist ein gewichtiger Teil der Gesundheitsversorgung; es ist ein Kernbereich, es ist ein Lebensnerv in diesem ganzen Konstrukt, weil es die Basis jeder nachfolgenden medizinischen Intervention oder eines pflegerischen oder therapeutischen Einsatzes ist. Wenn die Diagnosestellung schlecht, falsch oder nicht verlässlich ist, hat dies massive Probleme zur Folge, die anschliessend die Patientin oder der Patient auszutragen haben; das möchten wir nicht. Ich frage Sie auch: Wenn Sie die Struktur verändern wollen, wenn Sie es nicht ermöglichen wollen, dass das zuständige Departement die Führung in der Struktur wahrnehmen kann: Wer wird dann das Sekretariat stellen, wer wird die administrativen Arbeiten umsetzen, wer wird die Faktenbearbeitung/-aufbereitung vornehmen? Es wird zwei Parallelstrukturen geben, die wir bereits einmal erfahren haben, nämlich in der alten Struktur der Quadriga I mit den vier Verwaltungsräten. Das wird nicht zu weniger, sondern leider zu mehr Kosten führen. Wir werden in der Spezialdiskussion wahrscheinlich nochmals darauf eingehen.

Ich bin froh, dass wir diesen Schritt mit der Zusammenführung und der Rechtsform gemeinsam machen können, damit wir diesem wichtigen Bereich der Labormedizin auch die Struktur bieten können, die er verdient. Ich danke Ihnen für das Eintreten auf die Vorlagen und bin sehr zufrieden mit den Diskussionsbeiträgen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine gemeinsame Eintretensdiskussion zu beiden Vorlagen vor.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Ich spreche zunächst zum Gesetz über das Zentrum für Labormedizin: Die beiden Institute IKMI und IKCH sollen zu einem Zentrum für Labormedizin zusammengeführt werden. Die Rechtsform wird dann die einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt sein. IKMI und IKCH sind zentrale Leistungserbringer von labormedizinischen Untersuchungen. Sie bilden zusammen mit dem labormedizinischen Angebot von privaten Speziallabors, Spitälern sowie frei praktizierenden Ärztinnen und Ärzten eine unverzichtbare Stütze im Gesundheitssystem des Kantons St.Gallen. Zusätzlich erbringen die beiden Laboratorien im Auftrag des Kantons gemeinwirtschaftliche Leistungen, welche der Bevölkerung zugute kommen, aber nicht über die Krankenkassen abgerechnet werden können: Unter diese Leistungen fallen beispielsweise die Notfallversorgung rund um die Uhr, Fachkonsultationen in Spitälern oder die Aus- und Weiterbildung des Berufsnachwuchses.

Es hat zwar lange gedauert, bis dem Kantonsrat eine Lösung zu den beiden Laboratorien IKMI und IKCH unterbreitet wurde. Die amtsältesten Ratsmitglieder werden sich an das sich jährlich wiederholende Ritual der Ratskollegen Antenen-St.Gallen und Lüdi-Flawil erinnern, welche sich anlässlich der Rechnungsberatungen abspielte. Die jetzt unterbreitete Vorlage der Regierung kann als sehr gut bewertet werden. Sowohl die Zusammenführung der beiden Institute wie auch die Überführung des vorgesehenen Zentrums für Labormedizin in eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt werden begrüsst. Nur auf diese Weise können Synergien genutzt und Verfahrensabläufe optimiert werden. Die Frage einer Privatisierung wurde bereits im Zusammenhang mit der Schaffung neuer Spitalstrukturen im Rahmen des Projekts Quadriga geprüft und verworfen. Dieselben Gründe sprechen auch im Laborbereich gegen einen solchen Schritt. Zudem können der Fortschritt bei den Analyseverfahren und die Sicherstellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Rahmen einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt besser bewältigt werden. Auf diese Weise ist auch gewährleistet, dass IKMI und IKCH weiterhin Anziehungspunkt für hervorragende Mitarbeitende sind und dadurch die Institute ihr hohes Renommee beibehalten können. Grosser Handlungsbedarf ist jedoch bei der Infrastruktur gegeben: Der jetzige räumliche Zustand, insbesondere des IKMI, entspricht kaum noch den sicherheitstechnischen Anforderungen an einen Laborbereich. Umso höher ist die Leistung der Mitarbeitenden zu werten, welche in diesem bedenklichen Umfeld qualitativ hervorragende Arbeit erbringen. Vor diesem Hintergrund ist zwingend eine baldige Baubotschaft für die beiden Institute angezeigt.

Der Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Nachtrags zur Verordnung über die Besoldung der Kaderärztinnen und Kaderärzte ist formal unbestritten, allerdings wird der Verordnungsinhalt als kritisch beurteilt. Eine Grundsatzdiskussion darüber ist aber nicht heute angebracht, sondern wenn die Besoldungen als Ganzes diskutiert werden.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Was lange währt, wird endlich gut. Unter dieses Sprichwort könnte man die Vorlage über die Zusammenlegung des IKMI und des IKCH stellen. Nachdem das lange Zeit defizitäre IKMI seit 2003 mit Ertragsüberschüssen arbeitet, ist der jetzige Schritt, die Zusammenführung der beiden Labors zu einem einheitlichen Zentrum für Labormedizin, folgerichtig und zu begrüssen. Die CVP-Fraktion teilt die Auffassung der Regierung und der vorberatenden Kommission, dass diese Labors auch künftig in den Händen des Kantons verbleiben sollen, und dass dies am besten durch die Überführung in die Rechtsform einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt geschieht. Wir sind überzeugt, dass dadurch ein schlagkräftiges Unternehmen entsteht, das für die Herausforderungen der Zukunft gerüstet sein wird.

Wie ist unsere Haltung zur Rolle des Gesundheitsdepartements in diesem neuen Verwaltungsrat? Es steht für die CVP-Fraktion ausser Frage, dass das Departement – sei es durch die Vorsteherin oder durch einen Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin – im Verwaltungsrat zwingend vertreten sein muss. Geteilt ist die Meinung in unserer Fraktion, ob die Vertretung des Departements auch den Vorsitz dieses Verwaltungsrats übernehmen muss. Eine Minderheit der Fraktion teilt die Meinung der Regierung, dass dieser Vorsitz zwingend in der Hand des Departements sein muss. Eine Mehrheit unserer Fraktion teilt die Haltung der vorberatenden Kommission, dass dieser Vorsitz sowohl durch ein Mitglied des Departements als auch durch ein anderes Verwaltungsratsmitglied ausgeübt werden kann.

Eine Bemerkung zum mit dieser Vorlage gekoppelten Nachtrag zur Besoldungsverordnung: Bei diesem Nachtrag geht es einzig und allein um eine durch dieses neue Zentrum für Labormedizin bedingte Ergänzung einzelner Artikel. Die CVP-Fraktion ist erstaunt, dass diese notwendige redaktionelle Ergänzung nun von einzelnen Kreisen abgelehnt wird, weil man die bereits in dieser Verordnung stehenden Gehälter zu hoch findet. Das wäre eine Übung am falschen Objekt.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Die Vorlage geht auf verschiedene parlamentarische Vorstösse, insbesondere auf die Motion 42.00.04 «IKMI (Institut für Mikrobiologie und Immunologie)» und das Massnahmenpaket 2004 zurück. Deren Ziel war es, die ständigen jährlichen Defizite im IKMI zu beseitigen, was tatsächlich in den letzten Jahren dank einschneidender Massnahmen gelungen ist und regelmässig zu Ertragsüberschüssen geführt hat. Mit der vorliegenden Botschaft sollen nun das IKMI und das IKCH zu einem gemeinsamen Institut, nämlich zum Zentrum für Labormedizin, zusammengefasst und als selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt geführt werden. Die FDP-Fraktion begrüsst dies. Mit dieser Rechtsform können die geeigneten Voraussetzungen geschaffen werden, die den beiden Instituten einen grösstmöglichen Handlungsspielraum im Markt geben. Die Marktstruktur wird nämlich durch eine sehr grosse Anzahl an international tätigen privaten Labors als Anbieter von medizinischen Leistungen geprägt, die sich im Wettbewerb zueinander befinden – und dies vor dem Hintergrund einer rasanten Entwicklung, was technologischen Fortschritt und neue Analysemethoden betrifft. Beide Institute – das ist bereits erwähnt worden – erbringen gemeinwirtschaftliche Leistungen, die abgegolten werden sollten. Anderseits soll nach unserer Ansicht der Umfang der Analysen gestrafft und – wo aussichtsreich – an spezialisierte Privatlabors ausgelagert werden, bzw. die Zusammenarbeit mit diesen gesucht oder intensiviert werden. Zusätzlich zur optimalen Rechtsform soll das neu zu schaffende Zentrum durch eine moderne Führungsorganisation, bestehend aus Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle, fit gemacht werden für den Markt, wie die Regierung eingehend in ihrer Botschaft ausführt.

Die FDP-Fraktion hält es für nicht sehr sinnvoll, wenn der Verwaltungsrat – wie in der Botschaft als Kann-Formulierung vorgesehen – von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes geleitet wird. Vielmehr sähen wir z.B. einen unabhängigen Labormediziner oder Chemiker oder Gesundheitsökonomen – also eine Fachperson – an dessen Spitze. Dies wäre zielführender, um sich besser im Markt behaupten zu können, was die erklärte Absicht der Regierung ist. Die Aufgabe dieses Verwaltungsrats ist unternehmensstrategischer und nicht politisch-strategischer Natur, wie dies z.B. im Verwaltungsrat der Spitalverbunde der Fall ist, der ja bekanntlich durch die Vorsteherin des Gesundheitsdepartements geführt wird. Es sollte nach unserer Ansicht eben nicht so sein, dass das zuständige Mitglied der Regierung, die bereits den Leistungsauftrag und die Finanzvorgabe erarbeitet, auch noch das Präsidium des Verwaltungsrates innehat, sich also selbst kontrolliert. Ich verweise auf Art. 8 des Entwurfes. Deshalb stellte die FDP-Delegation in der vorberatenden Kommission den Antrag, in Art. 4 Abs. 1 Bst. b den zweiten Satz «Die Vertreterin oder der Vertreter des zuständigen Departementes kann die Vorsteherin oder der Vorsteher sein.» zu streichen und Abs. 2 wie vom Kommissionspräsidenten erwähnt neu zu formulieren: «Der Verwaltungsrat konstituiert sich selber.» Ich verweise auf den Antrag der vorberatenden Kommission. Durch diese Formulierung ist das Gesundheitsdepartement auf jeden Fall durch ein Mitglied im Verwaltungsrat vertreten, stellt aber nicht zwingend das Präsidium. Ich weise gerne auf einen unlängst im «St.Galler Tagblatt» erschienenen Artikel hin, in welchem der Thurgauer Regierungsrat sich im Zusammenhang mit der Besetzung des Verwaltungsrates der Spital Thurgau AG vernehmen liess. Ich zitiere: «Regierung lehnt VR-Mandat ab. Der Thurgauer Regierungsrat sieht Interessenkonflikte vorprogrammiert, wenn er einen Sitz im Verwaltungsrat der Spital Thurgau AG beanspruchen würde. Die Doppelrolle des zuständigen Regierungsrates führe zu einer Problematik, mit der niemandem gedient wäre (...). Der Gesundheitsdirektor habe die Spitalplanung, die Tarifgenehmigungen und -festsetzungen sowie den Leistungseinkauf vorzubereiten. Als Mitglied des Regierungsrates habe er diese Geschäfte zu genehmigen. Wäre er zugleich Mitglied des Verwaltungsrates der Spital Thurgau AG, hätte er bei allen Geschäften eine Doppelrolle inne und müsste in der Konsequenz entweder bei den Vorbereitungsarbeiten als Departementschef oder als Verwaltungsrat, in jedem Fall aber als Mitglied der Genehmigungsbehörde des Regierungsrates in den Ausstand treten.» Der Kantonsrat hat bei der Schaffung von Quadriga diesbezüglich anders entschieden. Wir sollten dies nicht ein zweites Mal tun beim Präsidium des Verwaltungsrats des Zentrums für Labormedizin. Es besteht einerseits die Gefahr von Interessenkonflikten und ist andererseits auch nicht derart wichtig, dass sich die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes damit belasten sollte.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten.

Das IKMI ist einer der Dauerbrenner hier im Kantonsrat. Jahrelang wurde eine Verbesserung der wirtschaftlichen und organisatorischen Situation gefordert. Mit der jetzigen Vorlage kann endlich eine unserer Meinung nach gute Lösung umgesetzt werden. Die beiden Institute sind zentrale Leistungserbringer von labormedizinischen Untersuchungen. Im Vordergrund steht für uns die Erfüllung dieser Dienstleistungen gegenüber den öffentlichen Spitälern. Dass auch private Spitäler sowie frei praktizierende Ärztinnen und Ärzte zu den Leistungsbezügern gehören, ist im Zuge des enormen Wettbewerbs, der in dieser Branche herrscht, und unter dem Gesichtspunkt, dass die Labors ohne Defizit oder gar mit Gewinn arbeiten, aus wirtschaftlichen Gründen sehr wichtig. Die beiden Institute übernehmen aber auch gemeinwirtschaftliche Aufgaben, die für das st.gallische Gesundheitssystem von zentraler Bedeutung sind, die aber nicht einfach über die Krankenkassen abgerechnet werden können. Diese Leistungen sind notwendig und zum Wohl der Bevölkerung, sie müssen aber separat abgegolten werden. Es braucht eine Notfallversorgung rund um die Uhr – eine Dienstleistung, die ein Zentrumsspital wie das Kantonsspital St.Gallen ohnehin anbieten müsste. Weitere wichtige Schwerpunkte sind für uns die Aus- und Weiterbildung des Berufsnachwuchses in den Bereichen Labor und labormedizinische Diagnostik. Wir beurteilen die Nähe dieses Labors zum Spital, zu den Patienten, als grossen Vorteil gegenüber anderen Labors: Es ist eine Kompetenzballung, und die anderen Spitäler können aus einem Zentrum für Labormedizin Fachkonsultationen beziehen. Auch die Zusammenarbeit mit anderen Labors, Hochschulen und Universitäten erscheint uns sehr wichtig. Denn so ist man innovativ und auch bei Neuentwicklungen an vorderster Front mit dabei. Es ist damit auch klar, dass trotz der Notwendigkeit des wirtschaftlichen Handelns nicht alles der Gewinnerzielung unterworfen werden darf. Das IKMI und das IKCH arbeiten ja schon länger zusammen. Das ist für uns die richtige Strategie, und die endgültige Zusammenführung in einem Zentrum betrachten wir als den nächsten Schritt in die richtige Richtung.

Die heutige Rechtsform, in der die Institute als unselbständige Verwaltungsbereiche direkt dem Gesundheitsdepartement unterstellt sind, ist nicht mehr zeitgemäss und zweckmässig. Eine Neuorganisation ist daher zwingend. Die nun vorgeschlagene Rechtsform der öffentlich-rechtlichen Anstalt nach dem Vorbild der Spitalverbunde ist für uns die richtige. Organisations- und Führungsstruktur sowie die Führung durch Leistungsauftrag und das Finanzierungsmodell auf der Grundlage der Globalkreditsysteme unterstützen wir ebenfalls. Dass das Personal dem geltenden kantonalen Personalrecht unterstellt bleibt, ist für uns eine zwingende Voraussetzung für die Einführung dieser neuen Rechtsform. Auf dem Rundgang durch die Räume der beiden Institute konnte rasch festgestellt werden, dass hier ein Bedarf nach Erneuerung besteht. Dieser wird in den nächsten Jahren angegangen werden müssen. Dabei kann nun idealerweise für das ganze Zentrum geplant und Synergien genutzt werden. Für uns kommt als Standort nur das Areal des Zentrumsspitals St.Gallen in Frage, damit die Abläufe und die Nähe zu den Patienten optimal genutzt werden können. Bei Art. 4, der Konstituierung des Verwaltungsrats, werden wir die Regierung unterstützen, weil wir davon ausgehen, dass dies ein zielgerechtes Handeln am besten erlaubt. Ebenso werden wir die Regierung in Art. 13 unterstützen. Ansonsten unterstützen wir alle Anträge der vorberatenden Kommission.

Bei der zweiten Vorlage sind wir nach wie vor der Meinung, dass die Obergrenze der Löhne zu hoch angesetzt ist. Die SP-Fraktion stört sich auch immer noch daran, dass die Kaderärztinnen und -ärzte der Psychiatrischen Dienste schlechter gestellt sind als die der übrigen Spitalverbunde. Dieses Thema werden wir aber nicht hier abhandeln, sondern zu einem späteren Zeitpunkt neu aufgreifen. Da die Vorlage nur das Einfügen einer neuen Kategorie mit sich bringt und wir mit der Einordnung in diese Kategorie einverstanden sind, werden wir auf die Vorlage eintreten, um aber ein Zeichen zu setzen, uns bei der Schlussabstimmung enthalten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten. Die Gesamtabstimmung wird erst im Anschluss an die Gesamtabstimmung der 2. Lesung des Geschäftes 22.09.05 «Gesetz über das Zentrum für Labormedizin» in der Novembersession 2009 durchgeführt.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009