ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Die Regierung erwähnt in ihrer Antwort, dass individuelle Ausgehverbote gegen straffällig gewordene Jugendliche bereits heute verhängt werden. Ich nehme das zur Kenntnis, weise aber darauf hin, dass ich im Rahmen der Abklärungen zur Vorbereitung meiner Interpellation zu keiner Zeit und von keiner Stelle gehört habe, dass eine solche Massnahme im Sinn eines vorübergehenden Hausarrests irgendwann angewendet wurde. Ausserdem kommt in der Antwort eine gewisse Verwirrung zum Ausdruck in Bezug auf die Begriffe Ausgangsregelungen, Ausgangsbeschränkungen und Ausgehverbote sowie zwischen dem, was getan werden könnte, und dem, was tatsächlich verfügt wird. Ich hoffe, dass diese Verwirrung nicht auch bei den zuständigen Behörden vorherrscht, welche die einzelnen Bestimmungen umzusetzen haben. Ich wäre Regierungsrätin Keller-Sutter dankbar, wenn sie mich mit der effektiv zuständigen Stelle in Kontakt bringen könnte.