Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Seit dem Inkrafttreten der NFA per 1. Januar 2008 trägt neu der Kanton die Verantwortung für ein bedarfsgerechtes Angebot für erwachsene Menschen mit Behinderung sowie die dazugehörenden Einrichtungen inklusive Schulen. Die gesetzlichen Anpassungen für unseren Kanton werden dem Kantonsrat im Jahr 2012 zugeleitet. Die interkantonale Zusammenarbeit im Sinn der Sozialdirektorinnen und -direktoren der Ostschweizer Kantone begrüssen wir ausdrücklich. Positiv werten wir den Einbezug in die gesamte Projektarbeit mit dem Verein Insos - das ist der Dachverband der stationären Behinderteneinrichtungen. So weit, so gut. Wo wir nur teilweise von der Antwort der Regierung befriedigt sind, ist der Punkt bzw. Frage 3 unserer Interpellation. Bei allem Respekt gegenüber der Verantwortung des Kantons, gegenüber den Behinderteneinrichtungen soll aber ein wichtiger Grundsatz auch in Zukunft gelten. Mit den vorgesehenen Leistungsvereinbarungen, zusammen mit einem Globalkreditsystem nach dem Beispiel der Spitäler, soll den Behinderteneinrichtungen auch in Zukunft der notwendige unternehmerische Freiraum unbedingt gelassen werden. Ein offener Punkt scheint bei den Behinderteneinrichtung die Finanzierung der Sonderschulen noch zu sein. Hier bleiben wir am Ball.