Geschäft: Arbeitslosenkasse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.57
TitelArbeitslosenkasse
ArtKR Interpellation
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung2.6.2009
Abschluss21.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 30. Juni 2009
VorstossWortlaut vom 2. Juni 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2009Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Antwort ist zwar kurz und knapp, aber dennoch sehr aussagekräftig ausgefallen. Angesichts der Wirtschaftskrise sind die Arbeitslosenzahlen sehr angestiegen, was zur Folge hatte, dass sehr viel mehr Leute auch zu den regionalen Arbeitsvermittlungsstellen gehen mussten und auch zur Arbeitslosenkasse. Da war Einiges im Argen. Es werden mit der Antwort auch Verbesserungen versprochen. Ich glaube, es sind auch Massnahmen eingeleitet worden, wie auch hier steht. Ich finde es beeindruckend, dass man auch zugibt, dass Fehler gelaufen sind, dass man in gewissen Phasen mit dem neuen Managementsystem oder Datenerfassungssystem auch etwas überfordert war und überrannt von der Menge der Hilfesuchenden respektive den Arbeitslosen und dass man auch die Massnahmen eingeleitet hat. Sehr erfreulich finde ich, und das war eigentlich auch eine unserer Forderungen, dass die Praxis bei der Auszahlung von Vorschüssen nun etwas gelockert wurde. Im Kanton St.Gallen war es bisher so, dass man sehr, sehr rigide war mit der Auszahlung von Vorschüssen. Es ist klar, es müssen gewisse Abklärungen gemacht werden, ob ein Anspruch auf Arbeitslosentaggelder wirklich besteht, aber es kann nicht sein, das Leute, die im Grundsatz einen Anspruch haben, aber selber nicht über Erspartes verfügen, auf die Sozialämter der Gemeinden geschickt werden müssen. Da verspreche ich mir jetzt mit der Lockerung der rigiden Praxis eine Entlastung, dass diese Leute nicht die Schlaufe auf die Sozialämter machen müssen, weil es ist schlicht und einfach doppelte Arbeit, die einerseits gemacht werden muss, weil die Sozialämter auch genau abklären müssen, und auf der anderen Seite kann es nicht sein, dass man wegen Arbeitslosigkeit bei Anspruch auf Arbeitslosentaggelder zur Sozialhilfe gehen muss.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009