Geschäft: Kommission für Härtefälle im Asyl- und Ausländerbereich

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.30
TitelKommission für Härtefälle im Asyl- und Ausländerbereich
ArtKR Motion
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung3.6.2009
Abschluss23.2.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWorlaut vom 3. Juni 2009
AntragAntrag der Regierung vom 25. August 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person1.7.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
23.2.2010Eintreten20Zustimmung55Ablehnung45
Statements
DatumTypWortlautSession
23.2.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
23.2.2010Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Der Antrag der Regierung auf Nichteintreten ist für uns enttäuschend und auch unbefriedigend begründet. Um was geht es konkret: Wir haben die Regierung beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um eine Härtefallkommission einzusetzen. Die Härtefallregelung bietet eine Möglichkeit, die Situation von Menschen, die mehr als fünf Jahre in der Schweiz sind und ein abgewiesenes Asylverfahren oder einen Nichteintretensentscheid haben, zu entschärfen. Das wurde ausdrücklich im neuen Ausländergesetz in Art. 14 Abs. 2 festgehalten. Die Auflistung der Anerkennungskriterien, die im Gesetz vorgeschrieben sind, die sind sehr vielseitig. Wichtig ist, dass diese Auflistung nicht abschliessend ist. Es ist daher denkbar, dass eine schwerwiegende, persönliche Notlage auch durch andere als die aufgeführten Kriterien verursacht werden kann. Das ist immer auch eine Sache des Ermessens und des Sachverständnisses. Um dieser Tatsache gerecht zu werden, braucht das Ausländeramt Unterstützung, und zwar durch ein Expertengremium in Form einer Härtefallkommission. Dieses erhöht die Akzeptanz von gefällten Urteilen, weil die Gesamtumstände eines Einzelfalles von verschiedenen Seiten fachlich, kompetent betrachtet und zuhanden des zuständigen Departementes gut durchdacht und begründet abgegeben werden. Dadurch wird auch das Risiko für Entscheidungsanfechtungen verringert. Eine Härtefallkommission würde zudem die Gewähr bieten, dass die Gesuche in einer bestimmten Frist geprüft werden, was heute nicht immer der Fall ist.

Wie soll nun so eine Kommission aussehen? Wichtig ist, dass die Ausgewogenheit sichergestellt ist, deshalb haben wir in unserer Motion eine Kommission vorgeschlagen, in der Personen Einsitz nehmen, die mit Integrationsfragen vertraut sind und neben der Vertretung des Ausländeramtes aus weiteren Interessengruppen kommen. Das könnten Vertreterinnen und Vertreter von Sozial- und Fürsorgebehörden, von Hilfswerken, Kirchen und Asylorganisationen sein. Die Regierung beschreibt in ihrer Antwort v.a. die Härtefallregelung bei der Umwandlung vom Status der vorläufig Aufgenommenen mit F-Ausweis in eine Jahresbewilligung mit B-Ausweis. In diesem Bereich werden auch die meisten Gesuche an den Bund weitergereicht. Das ist aber nicht der Kernpunkt unserer Motion. Uns geht es hier v.a. um die Situation von abgewiesenen Asylbewerbern mit Nichteintretensentscheid sowie um «sans papiers». Der Art. 14 Abs. 2 des neuen Ausländergesetzes wurde v.a. auch im Hinblick auf diese Personengruppen geschaffen. Menschen, die sich wirklich in einer prekären Situation befinden, ihnen kann durch das Ausschöpfen der Möglichkeiten, welche das Ausländergesetz bietet, geholfen werden. Es handelt sich hier wie schon gesagt um Menschen, die länger als fünf Jahre in der Schweiz leben, integriert sind, eine Arbeitsstelle haben, oftmals Familien, deren Kinder hier in die Schule gehen. Diese Menschen können dank der Härtefallregelung eine ordentliche Aufenthaltsbewilligung bekommen und so die Möglichkeit haben, ein menschenwürdigeres Leben als das Leben in der Nothilfe oder als «sans papiers» zu führen. Es ist für diese Menschen absolut existenziell, dass ihre Situation von einer breit abgestützten Kommission beurteilt wird. Die Wichtigkeit einer Härtefallkommission haben andere Kantone, wie z.B. Luzern, Basel-Stadt und Zürich bereits erkannt und gehandelt. In Zürich hat sich CVP-Regierungsrat Hans Hollenstein dafür eingesetzt. Die bereits arbeitenden Härtefallkommissionen funktionieren gut. Wir fordern darum auch für unsern Kanton eine solche Kommission. Wir halten an unserer Motion fest und beauftragen die Regierung, gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit eine Härtefallkommission eingesetzt werden kann. Nur so kann sichergestellt werden, dass die humanitäre Tradition aufrechterhalten wird und alle Asylsuchenden eine professionelle, fachlich breit abgestützte Entscheidung bezüglich ihrer Aufenthaltsbewilligung bekommen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010