Geschäft: XI. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz [ehemals Gesetzesinitiative «Schutz vor dem Passivrauchen für alle»] (Titel der Botschaft: Gesetzesinitiativen «Schutz vor Passivrauchen für alle» und «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen»)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 29.09.02 |
Titel | XI. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz [ehemals Gesetzesinitiative «Schutz vor dem Passivrauchen für alle»] (Titel der Botschaft: Gesetzesinitiativen «Schutz vor Passivrauchen für alle» und «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen») |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 23.4.2009 |
Abschluss | 27.9.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Juni 2010 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 13. Mai 2009 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 20. April 2009 | |
2.8.2019 | Botschaft | Erläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 27. September 2009 | |
2.8.2019 | Botschaft | Bericht und Entwürfe der Regierung vom 28. April 2009 | |
2.8.2019 | Beilage | Synopse und Verfahren | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge SVP-Fraktion zu Ziff. 1 und 2 vom 2. Juni 2009 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 13. Mai 2009 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 29.09.02 und 29.09.03 voKo Gesetzesinitiativen Schutz vor Passivrauchen" und "Rauchergesetz"" | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
3.6.2009 | Antrag der SVP-Fraktion auf Unterbreitung eines Gegenvorschlags | 49 | Zustimmung | 65 | Ablehnung | 6 | |
3.6.2009 | Gesetzesinitiative "Schutz vor dem Passivrauchen für alle" | 53 | Zustimmung | 61 | Ablehnung | 6 | |
3.6.2009 | Ordnungsantrag Bühler-Schmerikon auf Schluss der Diskussion | 61 | Zustimmung | 26 | Ablehnung | 33 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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3.6.2009 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, die Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» gutzuheissen. Die Anträge basierten selbstverständlich auf dem Ergebnis der Abstimmung in der vorberatenden Kommission. Es war logisch, wenn die eine Initiative obsiegte, dass die andere von der Mehrheit der vorberatenden Kommission zur Ablehnung empfohlen wird. Ich stelle den Antrag, dass über die Initiative im normalen Sinn wie es der Staatssekretär gesagt hat abgestimmt wird, d.h. die SVP-Fraktion stellt jetzt den Antrag, wie in den Ausführungen bereits erwähnt, wenn dem Gegenvor-schlag nicht zugestimmt wird was der Fall war unterstützen wir die Raucherinitiative und damit beantragen wir diese Initiative 29.09.03 sei gutzuheissen. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, den Kantonsratsbeschluss wie folgt zu ändern: «1. Die Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» wird abgelehnt. 2. Dem Volk wird folgender Gegenvorschlag unterbreitet: [Antrag gemäss grauem Blatt?]...» Zwei Bemerkungen: Die erste ist, ich weiss nicht ob der Antragsteller Abschluss der Diskussion zum ganzen Geschäft oder zum Eintreten beantragt hatte. Das entzieht sich meiner Kenntnis. Aber wenn Sie jetzt schon abstimmen, dann müssen Sie in einer Eventualabstimmung die Gutheissung der Initiative oder des Gegenvorschlags. Sie können jetzt nicht über die Initiative allein abstimmen. Wir beantragen dieser Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Dieser Antrag steht noch. Damit müssen Sie das in Ihre Abstimmungs- und Beratungsschema einbauen. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Initiative und Gegenvorschlag einander gegenüberzustellen. Das obsiegende muss dann abgestimmt werden, ob der Rat diesem zustimmt. Zumindest muss dem Rat bewusst sein, dass es nicht nur um die Ja-Nein-Frage geht, sondern dass diesem Initiativbegehren aus der Ratsmitte ein Antrag gegenübersteht. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Nachdem sich der Kantonsrat im April 2008 mit dem Thema Rauchen befasst hat, darf sich dieser Rat bereits wieder mit den gleichen Fragen auseinandersetzen. Grund dafür sind zwei zustande gekommenen Gesetzesinitiativen, welche zum Ziel haben, dass das Stimmvolk des Kantons St.Gallen zum Thema Rauchen seine abschliessende Meinung abgeben kann. Die Tatsache, dass wir uns bereits wieder mit dieser Frage des Passivraucherschutzes befassen dürfen, ist offenbar Ausdruck einer gespaltenen Meinung im Volk. Ob alleine der Beschluss dieses Rates zum VIIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz vom 8. April 2008 oder die entsprechende Umsetzung der Regierung dafür verantwortlich ist, kann nicht abschliessend beurteilt werden. Wir behandeln heute auf der einen Seite die Initiative der Lungenliga mit dem Titel «Schutz vor Passivrauchen für alle» sowie die Initiative der Raucherliga mit dem Titel «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen». In Vorbereitung der Kommissionssitzung wurde von einigen Kommissionsmitgliedern der Antrag auf Verschiebung der Sitzung verlangt, weil der zeitliche Druck für die Vorbereitung zu kurz angesetzt worden sei. In der April-Session 2009 wurde die Kommission bestellt und der Termin der Vorbereitung angesetzt im Wissen, dass die Botschaft in der Regierung noch nicht behandelt war. Obwohl die Kompetenz über den ersten Sitzungstermin dem Kommissionspräsidenten vorbehalten ist, wurde im Zirkulationsverfahren per E-Mail eine Abstimmung durchgeführt. Die Mehrheit der Kommissionsmitglieder vertrat die Meinung, dass die Vorbereitungszeit ausreichend war. Somit traf sich die vorberatende Kommission am 13. Mai 2009 in Lütisburg zur Beratung der genannten zwei Gesetzesinitiativen. Einleitung zur Beratung hat je ein Vertreter des Initiativkomitees die Möglichkeit den Hintergrund und die Ideen der entsprechenden Volksbegehren vorzustellen. Herr Dr. Jürg Baben stellte der Kommission «Schutz vor Passivrauchen für alle» und Herr Christian Hofstettler «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» vor. Die Initiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» verfolgt das Ziel, das künftig im Kanton St.Gallen keine Raucherlokale und keine bedienten Fumoirs mehr möglich wären. Die Initiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» deckt sich grossmehrheitlich mit der vom Eidgenössischen Parlament vorgeschlagenen Lösung, wobei Raucherbetriebe bis zu einer Grösse von 80 m2 und bediente Fumoirs möglich sein sollen. Es darf von einem Novum im Kanton St.Gallen gesprochen werden, das zum gleichen Thema zwei Gesetzesinitiativen mit unterschiedlichen Zielen zustande gekommen sind. Dies hat den Rechtsdienst vom Gesundheitsdepartement sowie die Staatskanzlei vor eine grössere Herausforderung gestellt, weil zum Vorschein kam, dass die Abläufe und die gesetzlichen Fristen sehr Komplex sind. An der Kommissionssitzung hat uns der Leiter vom Rechtsdienst des Gesundheitsdepartements Herr Urs Besmer die möglichen Abläufe je nach Beratungsergebnis vorgestellt. Wie von der Kantonsratspräsidentin bereits erwähnt wurde, wurde gestern allen Mitgliedern dieses Rates die verschiedenen Abläufe in schriftlicher Form zugestellt. Die Gesetzgebung schreibt vor, dass auf Gesetzesinitiativen eingetreten werden muss. Das Eintreten war in der vorberatenden Kommission unbestritten. In der Spezialdiskussion wurden verschiedene Punkte angesprochen, welche durch den Rechtsdienst, durch die Departementsvorsteherin oder durch den anwesenden Generalsekretär Herr Roman Wüst beantwortet werden konnten. Offen blieb die Frage der definitiven Inkraftsetzung. Dies liegt in der Kompetenz der gesamten Regierung und wird gemäss Aussagen von Frau Regierungsrätin Hanselmann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. Die vorberatende Kommission hat der Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» mit 9:6 zugestimmt und die Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» mit 9:6 abgelehnt. Somit unterstützt die vorberatende Kommission den Antrag der Regierung. Das die Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» abgelehnt wurde, musste die vorberatende Kommission gemäss RIG noch die Frage von einem Gegenvorschlag beantworten. In der Kommission wurde kein Gegenvorschlag beantragt und behandelt. Von Seiten einiger Kommissionsmitglieder wurde jedoch ein allfälliger Gegenvorschlag auf die Beratung im Rat in Aussicht gestellt. Somit ergab die Abstimmung, dass über den Gegenvorschlag das folgende Resultat 9:2 bei 4 Enthaltungen, dass die vorberatende Kommission keinen Gegenvorschlag unterbreitet. Von Seiten der vorberatenden Kommission liegt Ihnen ein Antrag, ein gelbes Blatt vor. Damit soll gesichert werden, dass die Initiative dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden muss, je nach Verlauf der Beratungen in diesem Rat. Zum Schluss noch eine persönliche Bemerkung, die jedoch mit der Einschränkung von der einleitenden Worten von der Kantonsratspräsidentin offenbar keine so grosse Bedeutung mehr hat. Die vorberatende Kommission hat, wie einleitend erklärt, eine schnelle Behandlung dieses Geschäftes unterstützt und somit ermöglicht, dass wie wir heute Morgen gehört haben, ein Gegenvorschlag unterbreitet werden und der Rat darüber abstimmen könnte. Je nach Verlauf dieser Beratungen besteht die Möglichkeit, dass dieses Geschäft zurück in die vorberatende Kommission muss. Ich bin überzeugt, dass die vorberatende Kommission den sportlich, zeitlich gehaltenden Zeitplan fortführen würde um den Sitzungen allfällig die nötige Abstimmung zur Vorlage zu ergeben. Dies einfach als persönliche Mitteilung, dass die vorberatende Kommission sicher dem wieder zustimmen würde über einen sehr zeitgerafften Ablauf. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Die heutige Situation ist unhaltbar, da sind wir uns wohl einig in diesem Rat. Die unterschiedliche Handhabung des Gesetzes von Gemeinde zu Gemeinde ist sehr unbefriedigend. Der Vollzug bietet Probleme, führt zu Auseinandersetzungen, langwierigen Verfahren und bindet zu viele Ressourcen. Die SP-Fraktion hat sich schon im April 2008 dagegen gewehrt, dass man den Gemeinden das Recht einräumt, Ausnahmen zu bewilligen. Die heutigen unbefriedigenden Zustände geben uns recht. Wir brauchen also ein neues klares Gesetz, welches für alle die gleichen Massstäbe setzt und keinen Raum für Unsicherheiten und Interpretationen lässt und somit auch Gewähr bietet für einen problemlosen Vollzug. Gesundheit, Rechtssicherheit, Arbeitnehmer- und Jugendschutz gewichten wir klar höher als die persönliche Freiheit der Wirtsleute. Rauchen und Passivrauchen sind erwiesenermassen ungesund. Weniger Rauche und weniger Passivrauche ist auch eine sinnvolle Massnahme gegen die stets steigenden Gesundheitskosten. Es gilt darum eine vernünftige, konsequente und gut vollziehbare Lösung und diese Lösung bietet uns nur die Initiative der Lungenliga. Sie verlangt ein Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, dazu gehören auch Restaurants, Bars, Discos, Festzelte, Olma-Hallen usw.. Als einzige Ausnahme sollen noch unbediente Fumoirs erlaubt bleiben. Unbedient damit sichergestellt ist, dass das Personal vor Passivrauchen geschützt ist. Mit der Lösung der Lungenliga müssen Nichtraucher nicht mehr Passivrauchen und die Raucher rauchen eindeutig weniger. Dies muss doch unser aller Ziel sein. Jede Quadratmeter-Lösung hingegen ist eine schlechte Lösung!! Sie bietet wieder Raum für lnterpretationsdifferenzen, was nun zu den 80 m2 gezählt werden muss und was nicht. Da wird dann um so Sachen wie Eingangsfläche; wie Toiletten, Theke, Ausschankstellen diskutiert, hin und her gefeilscht und gewiefte Restaurantbetreiber kommen dann vielleicht sogar auf die Idee ihre Fläche zu halbieren mit irgendeinem Wändchen und dann Lokal A mit 79 m2 und Lokal B dann eben mit noch einmal 79 m2 zu betreiben. Sie sehen, da ist dann Spielraum da um sich da hin und her in unterschiedlicher Interpretation zu gefallen. Das wollen wir nicht. Eine Quadratmeterlösung bietet also wieder grosse Vollzugsprobleme. Wenn wir nach Spanien schauen können wir das lebhafte Beispiel, dass dem so ist bestätigt bekommen. In Spanien gibt es die Quadratmetergrenze 100 m2 pro Lokal und bis zu dieser Grösse können die Wirte selber entscheiden, ob sie Rauchen zulassen wollen oder nicht. Das Ergebnis ist das, dass 85 Prozent der Restaurants weiterhin geraucht wird, das bringt uns nicht weiter. Gute Beispiele hingegen wären die Bahnen, die haben gesagt, so jetzt ist Schluss mit Rauchen in den Zügen und man hat nicht irgendwelche Ausnahmebewilligungen zugelassen und das funktioniert bestens. In den Bahnen funktioniert das, keine Vollzugsprobleme. Kürzlich war ich in Deutschland, da habe ich sogar etwas nächstes gesehen, das ist es jetzt auch so, dass auf den Bahnsteigen nicht mehr überall geraucht werden darf sondern nur noch in speziell markierten Bereichen. Also die sind bereits einen Schritt weiter. Die Bundeslösung, oder die initiative der Raucherliga oder die Schlaumeiervariante auf dem grauen Blatt der SVP-Fraktion, das ist alles das Selbe, das sind alles unbefriedigenden Quadratmeterlösungen, die uns nicht zu einer besser vollziehbareren, vernünftigeren Lösung bringen. Darum lehnt die SP-Fraktion all diese Quadratmetergeschichten klar ab. Noch eine Bemerkung zu den Wirten in diesem Zusammenhang, wenn sie dann diese Quadratmeterlösung hätten, müssten Sie ja doch für eine gute Belüftung sorgen und diese gute Belüftung kostet ziemlich viel Geld. Man spricht von etwas 100'000 Franken in einen rechten Lokal, also daraus lässt sich ja ableiten, dass für verschiedene «Beizer» mit einem eher kleinen Restaurant die Chance fürs Überleben grösser ist, wenn sie konsequenterweise rauchfrei machen, als wenn sie viel investieren müssen in eine Belüftung. Die Initiative der Lungenliga ist vernünftig und klar, darum müssen sie Rat und Regierung unterstützen. Die Initiative der Raucherliga und der Gegenvorschlag des SVP-Fraktion sind unvernünftig und unklar. Darum sollten wir sie ablehnen. Das Volk hingegen soll über beide Initiativen abstimmen können, das ist sicher richtig und da sollten wir uns nicht in komplizierte Gesetzes- und Variantengestrüppe verstricken, denn das Volk ist dann überfordert, wenn es nicht mehr ja oder nein sagen kann zu den Initiativen, die sie unterschrieben haben. Wichtig ist aber unserer Ansicht nach: Wenn diese zwei Initiativen zur Abstimmung gelangen, dann müssten sie unbedingt so ausgestattet sein, dass Parlament und Regierung die konsequente Lösung der Lungenliga unterstützen und Parlament und Regierung die unbrauchbare Lösung der Raucherliga ablehnen. Soviel bis jetzt. Und jetzt im Vorfeld dieser Debatte haben wir ja jetzt gehört, dass die Situation nicht mehr so klar ist, wie sie in der Kommission war. In der Kommission, der Präsident hat es gesagt, war es klar 9:6 für die vernünftige Initiative der Lungenliga. Ich spreche nun ganz direkt die CVP-Fraktion an, die CVP-Fraktion ist geschlossen aufgetreten in der vorberatenden Kommission und hat sich hinter die Initiative der Lungenliga gestellt. Sollte die CVP-Fraktion vom Pfad der Tugend abweichen, so würden wir das sehr bedauern und müssten feststellen, dass wir hier einen unverlässlichen Partner haben. Ich versuche darum die CVP-Fraktion davon zu überzeugen, dass Konsequenz und Vernunft gefragt ist und nicht Wankelmütigkeit. Jetzt zur SVP-Fraktion. Die SVP-Fraktion hat in der Kommission den Kürzeren gezogen und jetzt wollen sie, wie bereits gesagt, eine Schlaumeiergeschichte aufziehen und da haben sie nun ein graues Blatt eingereicht, dieses graue Blatt will das Selbe wie die Raucherliga nur Raucherliga tönt nicht so toll und mit Raucherliga kann man vor dem Volk vielleicht nicht so gut bestehen, hingegen ein «Gegenvorschlag» tönt schon sympathischer. Also wollen sie es auf diese Art probieren, da doch noch zum Erfolg zu kommen. Der Präsident der vorberatenden Kommission hat aber richtigerweise gesagt, in der Kommission wurde klar gesagt, wir wollen keine Gegenvorschläge 9:2 bei 4 Enthaltungen. Wir von der SP-Fraktion sind konsequent, wir wollen keine Gegenvorschläge, wir wollen in der Sache vorwärtsmachen, so wie ich es gesagt habe und wir wollen uns daher von der Vernunft leiten lassen und nicht von Rückständigkeit und Bewahrungspolitik für Raucherbeizen. Vielleicht noch einen Blick in den Rest unseres Landes. Wir sind ja schon wichtig im Kanton St.Gallen, aber wir dürfen uns auch nicht zu wichtig nehmen. Kurz nach der Kommissionssitzung gab's ja dann Abstimmungen in verschiedenen Kantonen, der Sündenfall ist im Kanton Thurgau passiert. Das ist der erste und einzige Kanton bisher, der in der Schweiz gesagt hat, wir wollen keine konsequente Lösung, so wie es die Lungenliga will, alle andern die etwas Eigenes gemacht haben sind über die Bundeslösung hinausgegangen und wollen einen konsequenten Schutz für die Passivraucher. Zwei Beispiele: Am gleichen Sonntag, wie die Thurgauer da, aus unserer Sicht, falsch entschieden haben, im Kanton Uri, da gibt es sicher auch verschiedene Beizen, auch kleine, im Kanton Uri hat man es abgelehnt zurückzukehren zur schwachen Bundeslösung und ist bei der restriktiven Variante der Lungenliga geblieben. Im Kanton Baselland hat man das Selbe getan. Interessant ist da noch Folgendes: Im Kanton Baselland war es im Parlament ganz knapp und ganz eng, da wollten sie auch so, wie das jetzt die SVP-Fraktion bei uns probiert, nur bei einer Bundeslösung, bei einer Halblösung, bei einer Quadratmeterlösung bleiben. Knapp ist es dort noch gelungen, das Parlament auf die richtige Seite zu ziehen und interessant war das, dass das Volk dann ganz eindeutig dieser strengen und konsequenten Lösung der Lungenliga zugestimmt hat. Also, ich möchte sehen, dass der Kanton St.Gallen sich zu den fortschrittlichen Kantonen in diesem Land zählen darf und hier jetzt den Schritt in die Zukunft macht, denn wir sind uns ja einig, sie kommt sowieso, die Lösung der Lungenliga, die Frage ist nur, kommt sie etwas schneller oder etwas langsamer, schön wäre es sie käme jetzt, dann müssten wir nicht in zwei Jahren wieder zu diesem Thema debattieren. Ich bitte Sie deshalb, die Initiative der Lungenliga zu unterstützen und danke Ihnen dafür. Wichtig ist, dass Regierung und Parlament die Initiative der Lungenliga zur Annahme und die initiative der Raucherliga zu Ablehnung empfehlen. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Ich habe mich so belehren lassen, dass über die Initiative abgestimmt wird und, wenn diese angenommen wird, der Gegenvorschlag vom Tisch ist. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Zum Verfahren: Gehe ich richtig in der Annahme, dass wir jetzt eigentlich über das gelbe Blatt der vorberatenden Kommission abstimmen müssten und nicht über den Antrag der Regierung auf S. 31 der Vorlage? | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Dann stimmen wir jetzt ab über die Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» und zwar über Ziff. 2 der Anträge der vorberatenden Kommission auf dem gelben Blatt. Wer die Gesetzesinitiative der Volksabstimmung unterstellen will, stimme ja, wer nicht nein... | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Schnider-Vilters-Wangs, Ratspräsidentin: Wer der Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» zustimmen will, stimme ja, wer nicht, stimme nein. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Dann stimmen wir ab über die Frage, ob der Kantonsrat den Stimmberechtigten einen Gegenvorschlag unterbreiten will oder nicht. Wer dem Volk einen Gegenvorschlag unterbreiten will gemäss dem Antrag der SVP-Fraktion , stimme ja, wer nicht, stimme nein. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Dann stimmen wir jetzt ab: Wer die Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» ablehnen will, stimme ja, wer sie nicht ablehnen will, stimme nein ... | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor. Einleitende Bemerkung des Präsidiums zur Debatte über die beiden Gesetzesinitiativen «Schutz vor dem Passivrauchen für alle», «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» sowie einen allfälligen Gegenvorschlag. Um die Behandlung der Geschäfte 29.09.02 sowie 29.09.03 à priori unter klaren Voraussetzungen abzuwickeln, hat das Präsidium auf der Grundlage der Beurteilung der Staatskanzlei sowie unter Kenntnisnahme der entsprechenden Bestimmungen im Gesetz über Referendum und Initiative zur Gesetzesinitiative und zum Gegenvorschlag sowie insbesondere in Würdigung des Art. 91 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates festgehalten, dass ein allfälliger Gegenvorschlag das ordentliche Gesetzgebungsverfahren zu durchlaufen hätte. Soweit die Bemerkung. Die beiden Gesetzesinitiativen werden in einer Lesung beraten. Als Unterlage dienen Ihnen Bericht und Antrag mit Entwurf der Regierung vom 28. April 2009, die Anträge der vorberatenden Kommission vom 13. Mai 2009 sowie Anträge aus der Mitte des Rates vom 2. Juni 2009. Ich verweise Sie darauf, dass eine gesetzliche Pflicht besteht, auf die Vorlagen einzutreten. Ebenfalls weise ich Sie darauf hin, dass ein gemeinsames Eintreten auf beide Vorlagen vorgesehen ist, die folgende Spezialdiskussion aber über jede Vorlage gesondert geführt wird. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Zunächst möchte ich mich für den sorgfältigen und rechtlich fundiert ausgearbeiteten Bericht der Regierung bedanken. Zunächst ist festzustellen, dass die Initiative der Lungenliga im Januar 2009 mit fast 10000 gültigen Unterschriften eingereicht worden ist. Die Initiative ist am 23. Februar 2009 rechtsgültig geworden. Die Regierung hat dem Kantonsrat innert sechs Monaten (d.h. bis am 23. August 2009) Bericht und Antrag zum Initiativbegehren vorzulegen. Da der Kantonsrat erst wieder im September tagt, ist es deshalb richtig, wenn beide Initiativbegehren da ein Zusammenhang besteht gemeinsam in der Junisession behandelt werden. Bezüglich der vorgesehenen Lösung beim Schutz vor Passivrauch in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen stimmt die Vorlage und rennt für die GRÜ-Fraktion offene Türen ein. Als Mitmotionär und Erstunterzeichner der überparteilichen Motion 42.04.24 «Rauchfreie Räume zum Schutz der Bevölkerung vor Passivrauchen» unterstütze ich die Initiative der Lungenliga «Schutz vor Passivrauchen für alle». Die GRÜ-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Regierung, bzw. denjenigen der vorberatenden Kommission. Die Initiative der Raucherliga «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» lehnt die GRÜ-Fraktion indes ab. Auch wird die GRÜ-Fraktion keine Gegenvorschläge unterstützen. Die heutige Regelung ist überholt und wie die jüngste Entwicklung an der nationalen und internationalen «Raucherfront» auch beweist inkonsistent und auch vom Gesundheitsschutz her falsch. Ausserdem führ sie zu einem in vielen Gemeinden unterschiedlich angewendeten Ausnahmen. Es gibt politische Gemeinden, in den können in sieben von zehn Restaurants nach wie vor geraucht werden. In anderen Gemeinden gibt es kaum Ausnahmen. Dieser uneinheitliche Vollzug führt zur ungleichen Behandlung von Gastwirtschaftbetrieben, was rechtlich unzulässig ist. Die GRÜ-Fraktion hat auf diese unsinnige gesetzliche Regelung, die sich immer mehr als Vollzugskrücke erweist schon bei den Beratungen des Gesetzes hingewiesen. Zudem erweist sich der Vollzug als kompliziert und teuer. Kurz: Es ist ein gutes Beispiel, wie man Gesetze eben nicht beschliessen soll. Mittlerweile haben auch die Befürworter der heutigen Gesetzeslösung zugegeben, dass es ein Fehler gewesen ist, eine solche Lösung zu unterstützen (unter vorgehaltener Hand haben sie mir sogar zu erkennen gegeben, es wäre intelligenter gewesen, die seinerzeitige Motion zu überweisen, dann hätten wir keine Diskussionen mehr). Eine deutliche Verbesserung der heutigen verwirrenden Situation kann nur mit der durch die Lungenliga mit der Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» vorgeschlagenen Lösung erreicht werden. Für sämtliche Gastwirtschaftbetriebe sollen möglichst die gleichen Wettbewerbsbedingungen gelten und somit alle Gastrobetriebe gleichlange Spiesse erhalten. Die Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» schafft die Voraussetzungen für einen einfachen, effizienten, kostengünstigen und einheitlichen Vollzug. Sie trägt dem Bedürfnis nach einem möglichst weitgehenden Schutz vor Passivrauchen ebenso Rechnung wie dem Bedürfnis nach einer einheitlichen Regelung. Es geht um einen konsequenten, einfach vollziehbaren und von jedermann klar ersichtlichen Schutz vor Passivrauch und um den Schutz des Personals in der Gastronomie ohne Wenn und Aber. Der Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger geht vor! Die persönliche Freiheit hört spätestens dort auf, wo die Gesundheit unbeteiligter Dritter nachweislich geschädigt wird. Die GRÜ-Fraktion unterstützt die Initiative der Lungenliga bzw. die Anträge der vorberatenden Kommission und lehnen diejenigen der Raucherliga ab, wie auch den Gegenvorschlag. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Wir danken der Regierung für ihren sehr übersichtlichen Bericht im Zusammenhang mit den zwei Gesetzesinitiativen. Eine Mehrheit unserer Fraktion unterstützt die Gesetzesinitiative «Schutz vor Passivrauchen für alle» der Lungenliga, eine Minderheit diejenige der Raucherliga «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen», die der Minimallösung des Bundes entspricht. Ganz wichtig für uns ist, dass beide Initiativen gleichzeitig dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden können. Deshalb stimmen wir dem gelben Blatt der Vorberatenden Kommission vollumfänglich zu. Das Volk soll entscheiden, damit möglichst schnell wieder klare Verhältnisse geschaffen werden. Die meisten hier im Saal gehen sicher mit mir einig, dass die Auswüchse der jetzigen Gesetzgebung, wie auch schon meine Vorredner erwähnt haben, im VIIII. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz so schnell wie möglich beseitigt werden müssen. Das angerichtete «Ausnahmebewilligungschaos» nicht zuletzt entstanden, weil die Regierung den VIIII. Nachtrag sehr schnell/zu schnell auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt hat, ohne eine Verordnung dazu zu erlassen ist unhaltbar und hat zu Rechtsungleichheiten geführt. Der unbestimmte Gesetzesbegriff der Unzumutbarkeit hat den Vollzug bei der Abweisung von Ausnahmebewilligungen für Raucherlokale durch die Gemeinden enorm erschwert. Bildlich gesprochen darf man z.B. in Flums heute innerorts 150 km/hfahren, in z.B. Wil oder in der Stadt St.Gallen nur 50 km/h. Die Gesetzesinitiative der Lungenliga schafft klare Verhältnisse. Die unbedienten Fumoirs garantieren einen glaubwürdigen Arbeitnehmerschutz. Je klarer ein Gesetz ist, desto besser lässt es sich umsetzen und vollziehen. Darum bringt eine Mehrheit unserer Fraktion Zweifel an, bei der Umsetzung der 80-Quadratmeterlösung der Raucherliga. Erneut wird der Vollzug dieser Gesetzesvorschrift den politischen Gemeinden überlassen, indem sie auf Gesuch hin Restaurationsbetriebe als Raucherbetriebe bewilligen können, wenn der Betrieb eine dem Publikum zugängliche Gesamtfläche von 80 m2 nicht übersteigt. Als Bedingung zur Bewilligungserteilung braucht es gemäss lnitiativtext eine gute Belüftung. Was das genau heisst, wird in den Vollzugsbestimmungen auszuführen sein. Jedenfalls sind die Lufthygiene-Anforderungen an eine solche sehr hoch und die Investitionen, wie auch schon erwähnt, hierzu sind nicht billig. Der Vollzug durch die Gemeinden wird nicht einfach sein. Abgesehen davon hat sich in Spanien die dort eingeführte 100-Quadratmeterlösung nicht bewährt. Es wurden Wände eingebaut, die Schankfläche verkleinert, ein grosser Raum unterteilt, so dass zwei kleine Räume entstanden, usw. usw.. So wurde der Wille des Gesetzgebers in Spanien unterlaufen. Dies hat dazu geführt, dass in 80 Prozent der Restaurants weiter geraucht wird. Gemäss einer Umfrage vor vier Jahren im Kanton St.Gallen möchten über 90 Prozent der Bevölkerung rauchfreie Restaurants. 2/3 der Befragten wünschen eine Regelung mit Fumoirs. Interessant dabei ist, dass auch die Mehrheit der Raucher diese Lösung wollen und insbesondere auch die Mehrheit der jungen Menschen. Am einfachsten wäre es, einfach auf die Strasse hinaus zu gehen, um zu rauchen. Wieso soll es im Kanton St.Gallen nicht auch wie in Italien, Irland, England oder auch wie im Zug oder im Flugzeug, möglich sein, zum Rauchen einfach an die frische Luft hinaus zu gehen? im Zug oder beim Flug natürlich nicht «während», sondern vorher und nachher! Meine Damen und Herren: Der Zeitgeist hat sich geändert und zwar definitiv! Die FDP-Fraktion gewichtet in der Güterabwägung zwischen Gesundheitsschutz einerseits und persönlicher und wirtschaftlicher Freiheit anderseits die Gesundheit höher. Wir sind nicht gegen die Raucher, sondern für den konsequenten Nichtraucherschutz. Passivessen und Passivtrinken wären weiss Gott auch schädlich, sind aber rein anatomisch einfach nicht möglich, hingegen Passivrauchen eben schon. Das ist doch der springende Punkt! Nochmals : Wir von der FDP-Fraktion unterstützen mehrheitlich die Initiative der Lungenliga und lehnen die Initiative der Raucherliga ab. Wir lehnen grossmehrheitlich den Gegenvorschlag der SVP-Fraktion ab, da er materiell dem lnitiativtext der Raucherliga entspricht - einfach ohne deren Titel - schöner verpackt, mogelverpackt, «Schafspelz» verpackt weil natürlich der SVP-Fraktion sehr wohl bewusst ist, dass mit dem Titel «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» eine Volksabstimmung eher schlecht zu gewinnen wäre. Hören wir doch auf mit der Verzögerungstaktik. Das Volk soll entscheiden über die beiden Initiativen - und zwar möglichst bald! | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | legt seine Interessen bei der kantonalen Ärztegesellschaft offen und ist Mitinitiant der Gesetzesinitiative «Schutz vor dem Passivrauchen für alle». Als Mitglied der kantonalen Ärztegesellschaft und Mitglied des Initiativkomitees «Schutz vor dem Passivrauchen für alle» erlaube ich mir nochmals zu diesem Thema zu sprechen und Ihnen noch ein paar Minuten zu stehlen. Zur Erinnerung, Herr Sprecher der Kommission, im November 2007 haben wir bereits anlässlich der ersten Lesung des aktuell gültigen Gesetzes darauf hingewiesen und auch in einer Medienmitteilung das verfasst, dass wir eine Initiative ergreifen werden. Also so überraschend kann dies nicht sein. Zu meinem Lieblings Kontrahenten in dieser Thematik Güntzel-St.Gallen: Güntzel-St.Gallen hat angesprochen (ich war bewusst nicht in der Kommission), dass er die Experten oder den Vertreter der Lungenliga, Herr Dr. Barben, die Frage gestellt hätte, ob das mit den 400 Passivrauchtoten, wie viele davon in Gastrobereichen seien und wie viel davon anderweitig bedingt, was Sie nicht erwähnt haben, dass Sie erst auf diese Frage gekommen sind, nachdem wir zehn Tage vorher darüber gesprochen haben. Wir haben darüber diskutiert, das war in Bad Ragaz, falls Sie sich nicht mehr erinnern können. Ich habe Ihnen damals gesagt, dass wahrscheinlich, nach gewissen Berechnungen etwa die Hälfte durch Gastrobetriebe und die andere Hälfte durch Probleme mit Angehörigen die rauchen, bedingt sind. Sie wussten damals die Antwort, als Sie die Frage gestellt haben, falls Sie vergessen haben, habe ich sie nochmals beantwortet. Was richtig ist, es gibt keine diesbezüglich keine Zahlen vom Bundesamt für Gesundheitswesen. Es wird immer wieder bezweifelt, Sie haben das jetzt auch wieder gemacht, dass Passivrauchen schädlich sein soll. Gehen wir doch etwas ins Ausland: In Schottland, da haben wir eine saubere Regelung seit 2006. Man hat die neun grössten Spitäler genommen, das sind jetzt relativ aktuelle Untersuchungen, und die Hospitalisationen von Herzinfarkten zwei Jahre vorher und zwei Jahre nach Inkraft setzen des Rauchverbotes in Gastrobetrieben genommen. Die Quote der Herzinfarkte ging insgesamt um 17 Prozent zurück, bei den Nichtrauchern waren es 21 Prozent, bei den Ex-Rauchern waren es 19 Prozent und bei den Rauchern 14 Prozent. Also selbst die Raucher profitieren davon, wenn die zusätzliche Noxe des Passivrauchens wegfällt. Eine Studie in den USA 2002 bis 2006 ergab die gleichen Resultate, Sie können die Details haben, wenn Sie sie wollen. Ich komme noch zu einem zweiten gesundheitspolitischen Punkt und zwar die sekundäre Wirkung eines wirkungsvollen, konsequenten Passivrauchschutzes auch auf die Raucher: In Italien wurde 2005 eine saubere Regelung eingeführt, Sie wissen das. Nach einem Jahr gab es eine halbe Million Raucher weniger in Italien, das gleiche in England, da ging die Zahl der Raucher innerhalb eines Jahres um 400'000 zurück, wenn Sie die Bevölkerung anschauen ungefähr der gleiche Prozentsatz. Der Zigarettenkonsum ging innerhalb von einem Jahr um 5,7 Prozent zurück. Das daran die Tabakindustrie keine Freude hat, das ist ja auch sonnenklar. Also, selbst auf die Raucher hat das einen positiven Einfluss und warum ist das nun wichtig? Hier spreche ich auch an die vereinzelt in der SVP-Fraktion vorhandenen Gynäkologen und ich spreche auch all jene an, die sich für das Mammographie-Screening ausgesprochen haben, ich habe das auch gemacht. Es gibt eine Studie von 2008 aus dem Lancent, Egger-Gossau kann mir bestätigen, dass das eine renommierte Zeitschrift ist: Junge Frauen die rauchen haben 70 Prozent ein erhöhtes Brustkrebsrisiko, ich spreche nicht von Lungenkrebs, ich spreche von Brustkrebs. Diese Arbeit hat gezeigt, dass eine gute Prävention den gleichen Effekt das Frauen nicht an Brustkrebs sterben hat, wie ein Mammographie-Screening. Vor diesem Hintergrund müssen Sie verstehen, dass die kantonale Ärztegesellschaft für eine klare, wirksame und praktikable Lösung ist und diese Lösung die haben Sie nur mit der Initiative der Lungenliga. Frei-Diepoldsau, die Initiative der Raucherliga bedeutet einen Rückschritt gegenüber heute, gegenüber dem aktuellen Gesetz. Doch Sie haben dann ungefähr 50 Prozent der Restaurants im Kanton St.Gallen, in denen wieder geraucht werden kann, es ist nicht wie in Spanien wo 80 bis 85 Prozent sind, aber in St.Gallen dürften es um die 50 Prozent sein, also das wäre gegenüber heute ein Rückschritt, diese Initiative. Noch ein Letztes zu Blum-Mörschwil, ich denke es ist das Recht jedes Fraktionsmitgliedes seine eigene demokratische Meinung zu haben, egal was eine Delegation in einer vorberatenden Kommission bespricht, also da irgendjemanden zu fixieren, auch wenn wir in dieser Thematik gleicher Meinung sind, geht von mir aus gesehen nicht. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen. Zu Güntzel-St.Gallen: Zum Gegenvorschlag ist zunächst festzuhalten, dass wir aus der Sicht der GRÜ-Fraktion nicht ideologisch gefärbt sind sonder rein aus gesundheitspolitischen Überlegungen auch den Vorstoss eingereicht haben und auch die Initiative der Lungenliga unterstützten. Der Gegenvorschlag der SVP-Fraktion ist ein grosser Selbstbetrug und eine heuchlerische Nebelbetarde um das Volk einzunebeln und für dumm zu verkaufen. Er ist nämlich inhaltlich praktisch gleich wie die Gesetzesinitiative der Raucherliga mit dem Titel «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen». Ein Rauchergesetz hat im Gesundheitsgesetz wirklich nichts zu suchen. Einziges Ziel der SVP-Fraktion ist, die Sache auf die lange Bank zu schieben, dafür wird sie wohl unterstützt werde, wie auch die Gastrosuisse jahrzehntelang von der Tabakindustrie unterstützt worden ist für ihre Kampagne. Von Freiheit kann wohl keine Rede sein, wenn eine Minderheit die Mehrheit der Bevölkerung massiv belästigt und die Gesundheit gefährdet. GRÜ-Fraktion will keine spanischen Verhältnisse im Kanton St.Gallen. In Spanien gibt es eben die Ausnahmen mit den Quadratmetern, das heisst mit dem Effekt, dass praktisch in allen Restaurants geraucht werden dürfen. Zum Vorwurf des Beizensterbens: Auch hier steht keine Ideologie dahinter, sondern reine Statistik. Vor 15 Jahren wurde die Bedürfnisklausel im Gastwirtschaftsgesetz im Zuge der sogenannten Liberalisierung abgeschafft. Was hatte das zur Folge? In der Stadt St.Gallen hatte es 1996, vor 15 Jahren, 408 Gastrobetriebe, 2006, nach der Einführung des ersten Teils des Passivrauchgesetzes waren es bereits 508, also 100 mehr. 2008, 32 mehr, also nach der Einführung der Restriktionen 540. Insgesamt befinden sich in der Stadt St.Gallen in den Restaurants Plätze für 36'900 Personen, das ist für mehr als die Hälfte der Bevölkerung. Die Gastrosuisse wie auch die Gastro St.Gallen hat in Communiqués und in Berichten selber folgendes festgestellt: Ein Drittel der Gastrobetriebe arbeitet gut und erwirtschaftet auch Erträge, ein weiterer Drittel der Betriebe können die Kosten knapp decken und ein weiterer Drittel lebt von der Substanz. Der Grund ist aber nicht der Passivrauchschutz sondern der Grund ist ganz klar die Liberalisierung im Zusammenhang mit der Abschaffung der Bedürfnisklausel im Gastwirtschaftsgesetz, deshalb müssen wir den Ursachen auf den Grund gehen und nicht etwas zum Sündenbock machen, das es nicht ist. Im Übrigen ist der Gegenvorschlag der SVP-Fraktion abzulehnen, die Gründe habe ich gesagt, es geht hier um einen Gesundheitsschutz an erster Stelle und nicht um eine Regelung, wie wir sie in Spanien kennen und dort zu Problemen führt. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Die CVP-Fraktion, für die ich spreche, ist sich einig, dass die heutige Lösung in unserem Kanton nicht befriedigt, das Volk will einfache und klare Lösungen. Beide Initiativen bringen die geforderte Vereinfachung und v.a. eine Verschärfung in unserem Kanton. Blumer-Gossau, wenn Sie meinen, Sie müssen unsere Fraktion ermahnen und ihr Ratschläge erteilen, wie wir abzustimmen hätten, dann möchte ich das in aller Form zurückweisen, wir wissen, was wir zu tun haben. In unserer Fraktion bestehen zwei Gruppen, die in etwa gleich stark sind. In der vorberatenden Kommission waren die Vertreter der einen Gruppe, die anderen waren hier nicht vertreten. Aber für diejenigen, die in der vorberatenden Kommission waren spricht klar für die Initiative der Lungenliga, das hier der Gesundheitsschutz höher gewichtet wird. Im Gastrobereich sind gesundheitspolizeiliche Vorschriften nichts Ungewöhnliches. So bestehen beispielsweise in der Küche strenge Vorschriften und allen leuchtet ein, dass diese Vorschriften zum Schutz der konsumierenden Gäste notwendig sind. In die gleiche Richtung zielt die Initiative der Lungenliga. Mit ihr sollen die Gäste wie auch das Personal in den Gaststuben vor Rauch und seinen für die Gesundheit schädlichen Folgen geschützt werden. Für die Initiative der Raucherliga spricht, dass sie die Bundeslösung übernimmt und somit eine einheitliche Regelung schafft. Vor allem im Grenzgebiet zu anderen Kantonen ist dies wichtig. So werden für alle die gleichlangen Spiesse geschaffen. Überall in der Schweiz gilt das gleiche Recht. Wie gesagt gibt es für beide Varianten gute Gründe. Da beide Initiativen das Volk sehr direkt betreffen, soll nach der Meinung der CVP-Fraktion das Stimmvolk auch über beide Initiativen abstimmen können und zwar möglichst bald. Für den Fall, dass entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission die Initiative der Raucherliga hier im Rat eine Mehrheit finden sollte, stellen wir den Antrag, auch die Initiative der Raucherliga dem Stimmvolk zur Abstimmung zu unterbreiten. Die CVP-Fraktion ist sich einig darin, dass beiden Initiativen kein Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden soll. Wie Sie dem Schema über den Verfahrensablauf entnehmen konnten und wie der Staatssekretär auf entsprechende Anfrage sicherlich gerne erklären wird, kann der Kantonsrat heute nur bestimmen, ob einer Initiative ein Gegenvorschlag zu unterbreiten sei oder nicht. Über den ausformulierten Gegenvorschlag der SVP in der vorliegenden Form kann nicht abgestimmt werden. Ist der Kantonsrat nämlich für einen Gegenvorschlag, dann beginnt das normale Gesetzgebungsverfahren, also die Ausarbeitung einer Vorlage durch die Regierung und die anschliessende Beratung im Kantonsrat. Das Ganze nimmt mindestens drei Sessionen in Anspruch, nämlich Kommissionsbestellung und zweimalige Beratung im Kantonsrat. Für die vorliegenden Initiativen bedeutet dies, dass in diesem Jahr nicht mehr über sie abgestimmt werden könnte. Nachdem der angebliche Gegenvorschlag der SVP inhaltlich der Initiative der Raucherliga entspricht, in der Sache also nichts Neues bringt, mit der Initiative der Raucherliga identisch ist und die Volksabstimmung nur verzögert, lehnt ihn die CVP Fraktion ab. Wir möchten, dass das St.Galler Stimmvolk möglichst schnell, am besten schon im September, sicherlich aber noch in diesem Jahr über die beiden Initiativen abstimmen kann. In den vorberatenden Kommission waren die Vertreter der einen Gruppe, die andern waren hier nicht vertreten, aber für diejenigen, die in der Kommission waren, spricht klar für die Initiative der Lungenliga, dass hier der Gesundheitsschutz höher gewichtet wird. Im Gastro-Bereich sind gesundheitspolizeiliche Vorschriften nichts ungewöhnliches. So bestimmen beispielsweise in der Küche strenge Vorschriften und allen von uns leuchtet ein, dass diese Vorschriften zum Schutz der konsumierenden Gäste notwendig sind. In die gleiche Richtung zielt die Initiative der Lungenliga. Mit ihr sollen die Gäste und insbesondere das Personal in den Gaststuben vor Rauch und seinen für die Gesundheit schädlichen Folgen geschützt werden. Die andere Gruppe der CVP-Fraktion spricht sich für die Initiative der Raucherliga aus. Sie entspricht der Minimallösung des Bundes und sie bringt eine einheitliche Regelung. Vor allem im Grenzgebiet zu anderen Kantonen ist dies wichtig und Blumer-St.Gallen, Sie haben es auch erwähnt, gerade im Kanton Thurgau wurde die Initiative der Lungenliga nicht angenommen. Im Grenzgebiet werden für alle die gleichlangen Spiesse geschaffen. Überall in der Schweiz gilt das gleiche Recht, sofern ein Kanton nicht weitergehende Vorschriften erlassen hat. Wie gesagt gibt es für beide Varianten gute Gründe. Da beide Initiativen das Volk sehr direkt betreffen, soll nach der Meinung der CVP-Fraktion das Stimmvolk auch über beide Initiativen abstimmen können und zwar möglichst bald. Für den Fall, dass entgegen dem Antrag der vorberatenden Kommission die Initiative der Raucherliga hier im Rat eine Mehrheit finden sollte, stellen wir den Antrag, auch die Initiative der Raucherliga dem Stimmvolk zur Abstimmung zu unterbreiten. Die CVP-Fraktion ist sich weiter einig darin, dass beiden Initiativen kein Gegenvorschlag gegenüber gestellt werden soll. Wie Sie dem Schema über den Verfahrensablauf entnehmen konnten und wie heute auch die Ratspräsidentin erwähnt hat und Staatssekretär Canisius Braun auf entsprechende Anfrage sicherlich gerne erklären wird, kann der Kantonsrat heute nur bestimmen, ob einer Initiative ein Gegenvorschlag zu unterbreiten sei oder nicht. Über den ausformulierten Gegenvorschlag der SVP-Fraktion in der vorliegenden Form kann nicht abgestimmt werden. Ist der Kantonsrat nämlich für einen Gegenvorschlag, dann beginnt das normale Gesetzgebungsverfahren, also die Ausarbeitung einer Vorlage durch die Regierung und die anschliessende Beratung im Kantonsrat. Das Ganze nimmt mindestens drei Sessionen in Anspruch, nämlich Kommissionsbestellung und zweimalige Beratung im Kantonsrat. Für die vorliegenden Initiativen bedeutet dies, dass in diesem Jahr nicht mehr über sie abgestimmt werden könnte. Nachdem der angebliche Gegenvorschlag der SVP-Fraktion inhaltlich der Initiative der Raucherliga entspricht, in der Sache also nichts Neues bringt, mit der Initiative der Raucherliga identisch ist und die Volksabstimmung nur verzögert, lehnt ihn die CVP-Fraktion ab. Wir möchten, dass das St.Galler Stimmvolk möglichst schnell, am besten schon im September, sicherlich aber noch in diesem Jahr über die beiden Initiativen abstimmen kann. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen des Gastro Verbandes St.Gallen): Wir begrüssen ebenfalls eine gemeinsame Abstimmung und erwarten Fairness von allen Beteiligten und zwar von beiden Initiativkomitees. An einem gemeinsamen Abstimmungstag soll entschieden werden. Wir erwarten aber schon heute, dass dann dieser Abstimmungsentscheid auch respektiert wird, sei er wie er wolle. Wir unterstützen eine freiheitliche Lösung. Wir unterstützen primär den Gegenvorschlag von Güntzel-St.Gallen der SVP-Fraktion, sollte dieser aber keine Mehrheit erlangen, schliessen wir uns der Raucherliga an. Auf jedenfalls die Initiative der Lungenliga lehnen wir ab. Gastro-Suisse begrüsst ebenfalls eine Lösung für die Schweiz und unterstützt die Bundeslösung. Ich glaube nicht, dass diese Lösung so ganz schlecht ist, hat es doch auch unser nördlicher Nachbar, wie es wir gehört haben, positiv angenommen und ebenfalls auch das Fürstentum Liechtenstein und schauen wir mal unsere Topografie an und auch unseren Ringkanton: Wir haben effektiv ganz unterschiedliche Verhältnisse zwischen dem Toggenburg und der Stadt St.Gallen, bitte respektieren Sie auch diese Einheiten. Ich gebe Ihnen recht, wir kennen die Zahlen von den grossen Gastrobetrieben, in den grossen Gastrobetrieben haben wir kein Problem die Umsätze wieder einzuholen, aber das Hauptproblem ist in den kleinen Lokalen in den Landregionen, da ist es wirklich schwierig, wenn sofort die Strukturen umgestellt werden müssen. Wir müssen auch hier Klarheit sprechen, vielfach ist der Pächter und der Eigentümer nicht die selbe Person und die Strukturänderungen im Gastrobereich sind vor allem auch in der jetzigen Zeit etwas schwierig, sagen wir sogar sehr schwierig. Respektieren wir das. Wenn wir hier klar ja sagen würden zur Lungenliga und sofort eine Umstellung hätten, hätte es auch eine klare Antwort zur jetzigen Wirtschaftssituation. Schaden wir doch nicht ausgerechnet jetzt, in dieser Zeit, auch noch dem Gastrounternehmen sondern lassen wir hier eine gewisse Vernunft walten und sagen wir ja zur Bundeslösung. Ich bin selber Präsident von zwei Gastrohäusern und ich kann mit outen, in einem Gastrohaus haben wir sogar ein absolutes Rauchverbot und zwar schon seit längerer Zeit, hier haben wir auch Erfolg. Auf der anderen Seite bin ich Präsident von einem Lokal, wo wir jetzt die St.Galler Lösung eingeführt ein Drittel und zwei Drittel haben und hier haben wir ebenfalls Erfolg und ich glaube, auch die Raucher, die dürfen ihren Platz haben, wir sollen doch auch das respektieren, es soll aber klar gekennzeichnet sein, wie es der Gastroverband von St.Gallen schon seit Jahren macht, mit einem Kleber, wo sie die Gelegenheit haben, damit Sie wissen, ob hier geraucht oder ob hier nicht geraucht wird. Und noch ein Satz zur heutigen schlechten St.Galler Lösung. Das muss ich schon auch der Regierung zurückschieben, also die Übereile mit den Terminfragen und die Übereile in den Aussprachen und Kommunikationen, das hat an und für sich zu einem sehr schlechten Ergebnis geführt und vermutlich wurde der schlechteste Einführungstermin gewählt, der jemals gewählt werden konnte, zusammen mit den Gemeinderatswahlen, das war ganz ungeschickt, das hätte nicht so passieren dürfen. Ich wiederhole nochmals: Wir befürworten ein gesamtschweizerisches Recht, die eidgenössische Lösung, bevorzugen die Bundeslösung gemäss dem Gegenvorschlag von Güntzel-St.Gallen, auf der anderen Seite sollte dies keine Mehrheit erlangen, unterstützen wir die Initiative der Raucherliga. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage 29.09.03 ist einzutreten und auf die Vorlage 29.09.03 ist nicht einzutreten. Wenn ich aus der Sicht der SVP-Fraktion Stellung nehme, erachte ich es als wichtig zunächst unsere Interessen offenzulegen. Ich spreche nicht nur im Namen der SVP-Fraktion und der SVP-Partei, sondern auch im Namen unserer Wähler und somit des gesunden Menschenverstandes. Um was geht es? Vorliegend geht es nicht um die Frage einer völligen Freigabe des Rauchens in öffentlichen Räumen, wie angesichts der einen Interessengruppe der Raucherliga angenommen werden dürfte, sondern es geht einzig um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen in abgeschlossenen Räumen von Gaststätten weiterhin geraucht werden darf. Fundamentalismus den man unserer Partei von verschiedener Seite meistens ohne nähere Prüfung unterstellt, wird vorliegend von der Lungenliga ausgeprägt zelebriert. Eine entsprechende Analyse habe ich kürzlich in der Südostschweiz-Ausgabe See und Gaster gefunden und ich möchte Ihnen diese nicht vorenthalten. Doch die Frage sei erlaubt: Ist es wirklich nötig, ein solch striktes Verbot durchzusetzen? Wird dem Bedürfnis der grossen Mehrheit der Bevölkerung nach rauchfreien Restaurants und Bars mit der vom Parlament angestrebten Regelung nicht genügend entsprochen und vor allem ist es sinnvoll, kleine Lokale, die ihren Umsatz grösstenteils mit einer rauchenden Stammkundschaft machen, in ihrer Existenz zu bedrohen und damit einem Beizensterben Vorschub zu leisten. Wohl eher nicht. Unter diesen Gesichtspunkten muss sich die Lungenliga den Vorwurf rein ideologisch gefärbter «Zwängerei» gefallen lassen. Ich schliesse das Zitat. Interessant ist in diesem Zusammenhang der Initiative der Lungenliga auch, dass der Vertreter an der vorberatenden Kommission auf Statistiken des Bundes verwies, die Frage jedoch nicht beantworten konnte, welchen Einfluss die Gaststätten auf die behaupteten Todesfälle wegen Passivrauchens haben. Mit anderen Worten: Es kann nicht ausgesagt werden ob es weniger Todesfälle gäbe, wenn in Gaststätten überhaupt nicht mehr geraucht werden darf. Die Haltung unserer Fraktion, vorweg gilt Folgendes festzuhalten: Dass wir in einem angeblichen Schlamassel stehen, weil sich der Gesetzgeber im Kanton St.Gallen, gegen die Haltung der SVP-Fraktion, Gastwirtschaftsbetriebe als öffentliche Räume einstufte. Nachdem es noch nicht ein Menschenrecht gibt auf Besuch einer Gastwirtschaft steht es erstens jedermann frei eine Gastwirtschaft zu besuchen oder eben nicht und zweitens kann jeder Gastwirt selber entscheiden, ob in seinem Betrieb geraucht werden darf. Leider ist diesbezüglich aber bereits der Bundegesetzgeber zu weit gegangen, was selbstverständlich zu respektieren ist. Angesichts der Tatsache, dass bereits die Anwendung der geltenden Regelung im Kanton St.Gallen seit 1. Oktober 2008 zu grösseren Einsatzeinbussen, Betriebsschliessungen und damit auch Pesonalentlassungen geführt haben, setzen wir uns für die liberalste Lösung ein, die aktuell möglich ist, nämlich die Bundeslösung. Diese Bundeslösung stellen wir als Gegenvorschlag der Gesetzesinitiative der Lungenliga gegenüber. Die Beratung der beiden Gesetzesinitiativen fand unter grossem zeitlichen Druck statt, wie es der Kommissionspräsident bereits erwähnt hatte. So wurde der Sitzungstermin festgelegt, obwohl die Botschaft der Regierung noch gar nicht vorlag, am Schluss blieb den Fraktionen bzw. den Kommissionsmitgliedern eine gute Woche Zeit für die Vorbereitung, wahrlich eine kurze Zeit angesichts der divergierenden Initiativen und auch der Frage eines Gegenvorschlages, die in derzeit nicht ohne Probleme bzw. umfassend geprüft werden konnte. Der Gegenvorschlag und die Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» haben, wie schon Vorredner festgestellt haben, die gleiche Stossrichtung und sind inhaltlich ähnlich. Um aber den Stimmberechtigten eine einfache Entscheidungshilfe zu bieten, zieht die SVP-Fraktion bei einer Enthaltung einstimmig die Bundeslösung vor. Sollte der Kantonsrat jedoch unseren Antrag nicht gutheissen, was aufgrund verschiedener Vorredner nicht auszuschliessen ist, würde die SVP-Fraktion ebenso einstimmig bei einer Enthaltung die Gesetzesinitiative «Freiheitliches Rauchergesetz für den Kanton St.Gallen» unterstützen. Erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen zum Ablauf und zum Zeitplan. Vorgängige Gespräche und Abklärungen, insbesondere mit Mitarbeitern der Staatskanzlei, zeitigten unterschiedliche Ergebnisse, was die Behandlung eines Gegenvorschlags betrifft. Ich habe selbstverständlich vor einiger Zeit auch die Ausführungen der Präsidentin zumindest zur Kenntnis genommen. Zunächst unterschiedlich beurteilt wird, ob bei einem ausformulierten Gegenantrag denn dazu sagen unsere Gesetze überhaupt nichts wie vorliegend das normale Gesetzgebungsverfahren effektiv zu durchlaufen ist oder ob zumindest ein verkürztes Verfahren zulässig ist, dieses meines Erachtens bei der Auslegung des Gesetzes über Initiative und Referendum denkbar, wird einerseits auch die Gesetzesinitiative nur einfacher Lesung behandelt und sich keine Bestimmungen finden, dass die Regierung, wenn ein ausformulierter Gegenvorschlag vorliegt, trotzdem eine Botschaft verfassen muss. Damit soll der Regierung selbstverständlich nicht die Möglichkeit genommen werden, sich zum Gegenvorschlag zu äussern. Faktisch hat sie es ja bereits getan, verzichtet sie doch in ihrem Bericht, in ihrem Antrag an unser Parlament eben auf einen Gegenvorschlag und unterstützt, aus SVP-Fraktions-Sicht völlig unverständlich die restriktive Initiative der Lungenliga. Das es auch anders geht, hat kürzlich die Regierung im nördlichen Nachbarkanton gezeigt, wie auch die Thurgauer Bevölkerung, welche sich für eine massvolle Lösung ausgesprochen hat. Zu entscheiden ist diesbezüglich auch über die Behandlung des Gegenvorschlags durch den Kantonsrat. Handelt es sich bloss um einen Abänderungsantrag, der im Rahmen der Geschäftsbehandlung gestellt werden kann, oder ist es ein neues Geschäft, welches zwingend vorberaten und in zwei Lesungen behandelt werden muss. Gestern Nachmittag hätte ich noch dezidiert und meine eigene Meinung vorgetragen, nachdem nun aber öffentlich bekannt ist, dass ich bei einem anderen Geschäft einen unzulässigen, ja sogar rechtwidrigen Antrag gestellt hatte, werde ich diesbezüglich zurückhaltender sein, schliesse aber allfällige Anträge nicht vorweg aus. Dies erleichtert es mir deshalb, weil ich die Abläufe im Präsidium insofern, auch wenn ich nicht dabei war, so verstanden habe, dass demokratisch über Recht bestimmt wurde, und dass es sich weniger um eine rechtliche Analyse handelte. Diesbezüglich verweise ich Sie auch noch auf das hinterste Blatt, das Ablaufschema mit Gegenvorschlag. Offensichtlich ist eine rasche Behandlung trotzdem möglich, sollte dieses Blatt, das nicht von uns, sondern von der Verwaltung (wer es erstellt hat entzieht sich meiner Kenntnis) uns vorgelegt worden ist in der vorberatenden Kommission bereits und welches Sie gestern hier im Rat ebenfalls erhalten haben. Wenn Sie dieses Ablaufschema sehen, betrachten, dann können Sie entnehmen, dass auch mit einem Gegenvorschlag ein Inkrafttreten per 1. Januar 2010 möglich sein soll. Wie gesagt, diese Termine stehen auf diesem Blatt der Verwaltung und nicht von uns. Es muss nicht zeitlich verzögert werden, das heisst mit anderen Worten, und das schliesse ich daraus, dass sich die vorberatende Kommission, wenn nun eine Vorberatung notwendig ist, auch des Gegenvorschlags, umgehend mit dem ausformulierten Antrag befassen kann, und dass wenn die hohe Dringlichkeit vom Rat bejaht wird, ausnahmsweise in der Septembersession diese Vorlage in 1. und 2. Lesung beraten wird, was eine Abstimmung Ende November zuliesse. Namens der SVP-Fraktion danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und vor allem für die Unterstützung unseres Antrags. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Ich danke Ihnen, dass Sie nicht aufgehört haben zu lesen, dass Sie nämlich die Vorlage gut durchstudiert haben und sie eben auch diskutiert haben, das zeigen ja auch die verschiedenen Voten, die heute einmal mehr zu Tage gebracht worden sind. Die differenzierten und unterschiedlichen Meinungen dazu, es wurde viel gesprochen, auch viel aus dem Nebel gegriffen, zum Teil aber mit Fakten unterlegt oder eben nicht und wir wissen, dass es eben auch harte Fakten gibt, die es schlichtweg nicht unter den Teppich zu wischen gilt oder die man nicht unter den Teppich wischen kann. Es wurde gesagt, ich glaube das ist nun schlichtweg ein Fakt, ein Fachexperte hat darüber gesprochen, ist gesundheitsschädigend, ob einem das jetzt passt oder nicht. Ich möchte Sie einfach im Vergleich darauf hinweisen, dass wir die Feinstaubbelastung jeweilen messen in jedem Wetter, dann nämlich wenn es neblig wird und die Windlage still ist, dann wird das intensiv diskutiert, welche Massnahmen das umgesetzt werden müssen. Ich erinnere Sie an das Jahr 2006, da hatten wir den Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaubbelastung überschritten bei zehn Tagen in Nebellage und wenn wir die Feinstaubbelastung in einem Raucherlokal messen, dann ist diese Belastung tagtäglich vier Mal Höher als der Toleranzwert. Also das ist ebenfalls ein Fakt und ich denke, aus Sicht des Gesundheitsschutzes sollte diesbezüglich uns eine klare Regelung wichtig und auch richtig erscheinen. Aus der Erfahrung wissen wir, dass schwammige Begriffe auch zu schwammigen Umsetzungen führen, dass es schwierig ist, dann eben mit gleichen Ellen zu messen und wenn es heisst, die Umsetzung, die sei zu schnell passiert, die sei am falschen Datum gemacht worden, dann muss ich sagen ja, die Gemeinderatswahlen, die hätte man nicht dort ansetzen sollen oder eben umgekehrt, ich bin aber von tiefstem Herzen eine Urdemokratin und denke wir sind alle intelligent und offen genug, demokratische Rechte nicht mit Wahlen zu vermischen, das habe ich eben leider dann in der Erfahrung merken müssen, dass dem nicht so ist, dass aber die Übergangsfrist zu kurz gewesen sein soll und deshalb diese Verunsicherungen zu Tage getreten sind, das kann auch mit Fakten widerlegt werden, Schlegel-Grabs Sie wissen es, die Gastro sass am Tisch mit uns vor den Sommerferien, die Gemeinden sassen am Runden Tisch, das Baudepartement sass am Runden Tisch mit dem Gesundheitsdepartement zusammen und wir haben gemeinsam Empfehlungen und alle Fragestellungen erarbeitet und diskutiert, damit die Gastro eben Unterlagen hat was gilt und wie man die ganzen Empfehlungen dann umsetzen soll und kann. Verschiedene Kantone zeigen uns auch wieder aus dem Erfahrungswert heraus, Solothurn z.B. hat ja eine lange Übergangsfrist, ich hatte gerade vor einem Monat mit dem Gesundheitschef von Solothurn, er hat mir gesagt, er hätte die ersten drei Monate die gleichen Reibereien gehabt wie wir im Kanton St.Gallen, aber jetzt sei es klar, weil sie haben eine klare Regelung und ein klare Lösung. Das hat also nichts mit der Übergangsfrist zu tun. Neuenburg hat übrigens gar keine Übergangsfrist, setzt sofort um nach drei Monaten und der Gesundheitschef dort, das wurde im April umgesetzt, hat mir bestätigt, dass sie überhaupt keine Probleme gehabt hätten. Also auch hier denke ich, sollte man mit freiem Blick auch die Fakten zum sprechen bringen lassen. Unbestritten ist, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht raucht, unbestritten ist auch, dass immer weniger rauche. Im Jahre 2001 waren das zwischen 14- und 65-jährigen 33 Prozent, im Jahr 2007 waren das noch 29 Prozent. Unbestritten ist auch, dass die Mehrheit der Kantone die umgesetzt haben oder die eine Regelung haben, dass die härtere Regelungen vorschlagen als der Bund, Regelungen die keine Ausnahmen für Raucherbetriebe zulassen und damit eben diese verwirrlichen Ausdrücke oder Interpretationsspielräume damit nicht in ihrem Kanton diskutieren müssen. Dann möchte ich darauf hinweisen, wir haben nicht nur den Kanton Thurgau als unsere Nachbarn, es wurde gesagt, wir sind ein Ringkanton, wir haben Nachbarn Appenzell-Ausserrhoden, Nachbarn Zürich, wir haben Nachbarn Graubünden und die haben allesamt eine restriktivere Regelung als wir im Kanton St.Gallen. Diesbezüglich müssen wir sicher Abschied nehmen von einer einheitlichen Regelung, weil auch die Bundeslösung ist keine einheitliche Regelung, weil wie gesagt bereits 13 Kantone oder sogar noch mehr auch in der Vorbereitung restriktivere Vorlagen für den Schutz von Passivrauch vorlegen oder bereits umgesetzt haben. Dann ist es wichtig zu wissen, macht es Sinn die Lösung des Bundes jetzt so umsetzen zu wollen wiederum mit dieser Unklarheit was sind 80 m2, gemäss Materialien des Bundes wird nämlich davon ausgegangen, dass die Zugangsbereiche und die Toiletten dazugehören. Jetzt muss man sich das einmal vorstellen, jetzt sprechen wir dann nachher nicht über Zumutbarkeit, sondern die Leute vom Gesundheitsdepartement, vom Baudepartement, von den Gemeinden und die Gastro sind dann unterwegs mit Messlatten oder Zentimetern und werden abmessen, was bedeuten 80 m2. Auch hier haben wir Erfahrung, wir haben es gehört, aus dem Land Spanien und Spanien, die Regierung, überlegt heute eine Gesetzesänderung für einen konsequenten Schutz vor Passivrauch. Soweit sind wir heute und wir hätten oder haben jetzt die Möglichkeit und die Gelegenheit eben eine klare Regelung zu beschliesse. Eine Regelung die diesen Interpretationsspielraum nicht so zulässt, dass wir eine unzumutbare, grenzenlose Unzufriedenheit in unserem Kanton haben. Da sind wir uns ja alle einig, wir wollen das ändern. Wenn Sie nun einen Gegenvorschlag noch ins Spiel bringen möchte ich einfach noch einmal darauf hinweisen, dass dann das normale Gesetzgebungsverfahren zum Tragen kommt, und dass es dann logischerweise eine zeitliche Verschiebung geben wird, weil eben der ganze Prozess mit der Regierung, mit der vorberatenden Kommission, mit der Diskussion im Parlament wiederum noch einmal geführt werden muss und soll. So ist es und auch im zeitlichen Ablauf möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass der Vollzug, obwohl das anders gesagt wurde, der Vollzug mit dem Gegenvorschlag ebenfalls am 1. Januar 2010 möglich ist, Güntzel-St.Gallen wir haben das in der vorberatenden Kommission schon miteinander diskutiert und unser Leiter Rechtsdienst hat Ihnen aufgezeigt, dass dieses Verfahrensblatt ein Hilfsblatt ist, ein Hilfsschema, auf dem einfach aufgezeigt wird, dass man den Ablauf und die Struktur erkennen kann und diesbezüglich auch als Hilfsblatt angesehen werden muss, aber der frühest möglichste Umsetzungstermin, der kann genauso auch mit diesem Gegenvorschlag am 1. Januar 2010 sein. Dann aufgrund der unterschiedlichen Wahrnehmungen möchte ich einfach auch noch einmal darauf hinweisen, dass der Bund gute Belüftungen vorsieht und ich frage Sie, wie werden kleine Betriebe, die bereits heute Probleme haben oder nicht so solvent sind, dann mit diesen finanziellen Zusatzbelastungen umgehen, damit gibt es also wieder eine Ungleichheit, eine aus wirtschaftlichen Aspekten neue Ungleichheit zwischen den Gastbetrieben. Das wird wiederum zu Unzufriedenheit führen, weil eine gute Belüftung auch das steht in den Materialien wird vom Bund diskutiert und Sie wissen, die Bundeslösung ist die Minimallösung, also die gilt, wenn nichts anderes vom Kanton her gesetzesmässig vorgeschrieben ist. Eine gute Belüftung rechnet sich heute auf 80000 bis 100000 Franken und das ist doch ein gewichtiger Batzen. Dann möchte ich Ihnen noch reinen Wein einschenken, wir hatten 78 Rekurse auf unserem Tisch. Sie können sich überlegen was das bedeutet hat, nicht nur für unseren Rechtsdienst, sondern auch für das Baudepartement, für die Gemeinden, für die Gastro, für alle die da irgendwie involviert waren und immer noch involviert sind. Ich bitte Sie, eine transparente Lösung zu beschliessen oder sonst eben gar nichts zu beschliessen, dass man ehrlich ist und dann auch sagt, dann darf man in den Restaurants im Kanton St.Gallen rauchen. Aber eine Zwischenlösung, eine Lösung, die wir eigentlich heute schon haben, eine Lösung, die eben eine Ausnahmeregelung mit einer andern Ausnahmeregelung jetzt wieder ersetzen würde, oder die bestehenden Vollzugsprobleme durch einfach neue Vollzugsprobleme ersetzt oder die Türen öffnet für neue Umgehungen des geltenden Rechts oder an bestehenden Wettbewerbsverzerrungen auf einer anderen Ebene Tür und Tor öffnet, da möchte ich Sie bitten, dieser Lösung eine Absage zu geben und diesbezüglich Transparenz walten zu lassen. Ich danke Ihnen im Namen der Regierung, wenn Sie der Lösung der Regierung, dem Antrag der Regierung zustimmen und selbstverständlich teile ich mit Ihnen die Meinung, dass beide Initiativen der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt werden sollen, denn das ist wichtig, die Bevölkerung soll entscheiden was sie will und dann hoffe ich auch, dass dann Klarheit, zumindest in der Entscheidfindung und in der Lösung auf dem Tisch liegt. Ich danken Ihnen für die Diskussion, auch in der vorberatenden Kommission, es ist ein emotionales Thema, das wissen wir, es ist aber auch wichtig und richtig, dass man in Respekt und Offenheit miteinander Problemlösungsfindung durchführen und machen kann und in diesem Sinne danke ich Ihnen auch, dass Sie einer Lösung das Ja-Wort geben, der wir nachher auch entsprechen können, so dass sich die mittlere bis grosse Unzufriedenheit zu einer Zufriedenheit wandeln kann. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |
3.6.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Mit diesem Abstimmungsergebnis werden beide Initiativen dem Volk unterbreitet die beiden Geschäfte sind damit erledigt. | Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009 |