Geschäft: St.Galler Kantonalbank und Lehman Brothers

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.50
TitelSt.Galler Kantonalbank und Lehman Brothers
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung22.4.2009
Abschluss21.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. Mai 2009
VorstossWortlaut vom 22. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person1.7.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2009Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ende April ist über die Medien verlautet worden, dass die CS begonnen hat, eine stattliche Anzahl von Kundinnen und Kunden, denen Lehman-Papiere verkauft wurden, zu entschädigen. Ich habe in diesem Zusammenhang nachgefragt, ob das nun die Position der St.Galler Kantonalbank verändere. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Ausgangssituation für die St.Galler Kantonalbank nicht dieselbe ist wie für die CS, da die SGKB diese Papiere nicht selber herausgegeben hat. Dennoch befriedigt mich die Antwort zumindest in zweifacher Hinsicht nicht. Für mich ist es nach wie vor nicht erklärlich auch nach der Antwort der Regierung, dass sich in den Verwaltungsdepots der KB keine Lehman-Papiere befanden, die KB aber trotzdem sehr, sehr aktiv diese Papiere verkauft hat an Kundinnen, die den Anlageentscheid letztendlich dann selber getroffen haben. In all diesen Situationen sind Leute der KB an ihre Kundinnen herangetreten und haben diese Papiere wärmstens empfohlen. Und wieso sich diese Papiere nicht gleichzeitig auch in den Beständen der verwaltenden Depots finden, das lässt einfach unverändert Raum für Spekulationen in verschiedener Richtung. Ich bin unverändert der Meinung, dass es auch rechtlich nicht angeht, dass diese Retrozessionen, also die Provisionen, die die KB erhält beim Verkauf dieser Papiere, nicht an die Kunden weitergeleitet werden oder wenigstens die Kunden und Kundinnen darüber orientiert werden, wie hoch diese sind. Das Bundesgericht hat immer wieder gesagt, das gehört den Kundinnen und Kunden. Es gibt Leute, die sagen, es ist strafbar, wenn man das nicht so macht, und evident ist für mich, dass hier einfach ein Interessenkonflikt besteht. Es besteht zumindest der Verdacht oder der Kunde muss mutmassen, dass ihm das angedreht wird, was der Bank mehr nützt, und diesen Interessenkonflikt können sie nur auflösen, wenn sie der Kundin/dem Kunden zeigen, wie viel die Bank kassiert hat beim Verkauf dieser Papiere. Sie muss selbstverständlich diese Beratung nicht gratis machen, sie kann dafür eine Gebühr verlangen und dann der Kundin bzw. dem Kunden diese Provision gutschreiben.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009