Geschäft: Umsetzung der nationalen E-Health-Strategie im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.35
TitelUmsetzung der nationalen E-Health-Strategie im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung20.4.2009
Abschluss22.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. Mai 2009
VorstossWortlaut vom 20. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2009Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die «Strategie eHealth Schweiz» des Bundesamtes für Gesundheit mit Visionen, Zielen und Massnahmen sowie schrittweiser Umsetzung bis ins Jahr 2015 verlangt von den Projektorganisatoren viel ab. Der Kanton St.Gallen ist dabei und übernimmt Verantwortung. Das Projekt ist heikel, werden doch personalisierte Patientendaten ausgetauscht. Mit dem Aufbau eines Systems zur eindeutigen Identifikation und Authentisierung von Patientinnen und Patienten wurde ein wichtiger Meilenstein gelegt. Der Antwort der Regierung ist zu entnehmen, dass in den Spitalregionen einige Projektteile in Umsetzung sind. Handlungsbedarf besteht im Ausbau der elektronischen Vernetzung, der Instrumente und der Kommunikation in Praxen, privaten Kliniken, Heimen und Spitex-Organisationen. Mit Anreizen sollen diese Institutionen und Organisationen nun eingebunden werden. Ich gehe davon aus, dass damit positive Anreize gemeint sind. Tatsache ist, dass die Basis bisher wenig konkret informiert wurde. Ein geschützter Datentransfer von Patienteninformationen ist unabdingbar. Mit den vielfältigen EDV-Hilfsmitteln, die in den unterschiedlichen Institutionen angewendet werden, tun sich neue Problemfelder auf. Ich bin gespannt auf die kompatible und sichere Gestaltung. Die privaten Kliniken, Praxen, Heime und Spitex-Organisationen sind am Projekt interessiert und warten auf ein Zeichen seitens des Kantons. Wie in der Antwort der Regierung erwähnt, bedürfen nichtstaatliche Organisationen für eine Zusammenarbeitsvereinbarung im geschützten elektronischen Gesundheitsdienst einer neuen Gesetzgebung. Im Hinblick auf die Diagnosis Related Groups und eine verbesserte Kommunikation zwischen Spital und Privaten wäre eine baldige Einbindung in das E-Health-Projekt wünschenswert.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009