Geschäft: Änderung der Berechnungsart der Individuellen Prämienverbilligungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.24
TitelÄnderung der Berechnungsart der Individuellen Prämienverbilligungen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung22.4.2009
Abschluss22.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 22. April 2009
AntragAntrag der Regierung vom 30. Juni 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person1.7.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2009Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der Regierung53Zustimmung57Ablehnung10
22.9.2009Eintreten44Zustimmung42Ablehnung34
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Motion ist abzulehnen.

Prämienverbilligungen sind für einen Teil der Bevölkerung eine Notwendigkeit. Wir müssen uns aber auch im Klaren sein, dass man mit Prämienverbilligungen Augenwischerei betreibt, indem die wirklichen Kosten, die das Gesundheitswesen verursacht, verschleiert werden. Die Bürger sind dann im falschen Glauben, dass das Gesundheitswesen mit einer verbilligten Prämie immer noch bezahlbar sei, und dass die Kosten durchaus im Rahmen liegen würden. Aus diesem Grund ist es gefährlich, wenn wir das Prämienverbilligungsvolumen erhöhen. Im geänderten Wortlaut spricht man nur von einer Volumenerhöhung der Individuellen Prämienverbilligung, nicht von einer Anpassung. Damit setzen wir ein falsches Zeichen, arbeiten in Richtung einer Symptombekämpfung und vermeiden es, wirkliche Massnahmen zur Kosteneindämmung zu ergreifen.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
22.9.2009Wortmeldung

Die Motion ist gutzuheissen.

Ich möchte Sie daran erinnern: Die IPV ist ein Instrument für ein soziales Korrektiv. Wir haben Kopfprämien, und deswegen ist es wichtig, dass dieses Instrument dann wirken kann, wenn es wirken muss. Es ist nicht die Meinung, dass man beliebig erhöhen will, sondern im geänderten Wortlaut steht «sofern die Sicherstellung der Ziele der Prämienverbilligung dies erfordert». Dieser wichtige Nebensatz soll aufzeigen, dass die Möglichkeit bestehen soll, wenn es wichtig ist. Sie wissen, wir sind in einer Finanzkrise. Sie wissen auch, dass es die Bevölkerung schlecht verstehen wird, wenn man auf der einen Seite Konjunkturpakete schnürt und auf der anderen Seite das Geld wieder aus der Tasche zieht, indem die Krankenkassenprämien in die Höhe schnellen. Es handelt sich um eine Prämienexplosion, man darf nicht einfach von einer Explosion der Gesundheitskosten sprechen: Die Gesundheitskosten sind zwischen vier und fünf Prozent gestiegen, die restlichen Prämienerhöhungen von sieben bis neun Prozent haben andere Ursachen. Sie wissen, dass der Kanton St.Gallen bezüglich der Reservenbildung nicht gut dasteht. Dieser Umstand soll nicht auf dem Rücken der Prämienzahlenden ausgetragen werden. Es muss denjenigen eine Entlastung gewährleistet werden, die sie benötigen. Wir befinden uns jetzt in einer solchen Situation.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
22.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
22.9.2009Wortmeldung

Die Motionäre sind mit dem geänderten Wortlaut einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009