Geschäft: Vorrang des Legalitätsprinzips beim Vollzug des Steuerrechtes

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.14
TitelVorrang des Legalitätsprinzips beim Vollzug des Steuerrechtes
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung20.4.2009
Abschluss24.4.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 11./25. August 2009
VorstossWortlaut vom 20. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2009Gutheissung57Zustimmung51Ablehnung12
21.9.2009Eintreten53Zustimmung52Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Soweit das Steuerharmonisierungsrecht (StHG) keine eigene Regelung enthält, sind in der Schweiz die Kantone für die Ausgestaltung der Steuern zuständig. Bei der Ausgestaltung des StHG als Grundsatz- und Rahmengesetz kommt den Kantonen die Aufgabe zu, die harmonisierungsrechtlichen Vorgaben in kantonale Normen zu fassen und allenfalls zu konkretisieren.

In der Praxis zeigt sich jedoch immer deutlicher, dass Kreisschreiben und Empfehlungen der Schweizerischen Steuerkonferenz auch im Bereiche der Kantonssteuern praktisch unbesehen übernommen werden. Sie gelangen dabei ohne Überprüfung durch den Gesetzgeber zur Anwendung, obwohl sie in der Praxis oft erhebliche Auswirkungen haben und teilweise zu faktischen Steuererhöhungen führen können. In jüngster Vergangenheit hat sich die Schweizerische Steuerkonferenz zunehmend in heikle politische Bereiche eingemischt und ganz direkt versucht, materiell zu legiferieren. Beispiele dazu sind die Einführung des neuen Lohnausweises und die Berechnung der Vermögenssteuer auf Wertpapieren.

Dies ist aus unserer Sicht ein unhaltbarer Zustand und bedarf einer Änderung. Bereits sind dazu auch auf Stufe Bund Vorstösse eingereicht worden - so von FDP- und SVP-Parlamentariern. Der Bundesrat empfiehlt aber diese Motionen zur Ablehnung. Dies unter anderem, weil ihm dazu auf Stufe Bund die Kompetenz fehle. Dies wird argumentiert aus dem Bundesrat. Somit sind in dieser Sache neben dem Bund auch die kantonalen Legislativen gefordert. Mit der Annahme unserer Motion ermöglichen Sie, dass der Gesetzgeber im Steuerrecht nicht laufend ausgebootet wird.

Die Regierung lehnt nun die verlangte Änderung des Steuergesetzes ab. Noch in der Antwort zur Interpellation 61.08.24 hatte die Regierung festgestellt, dass es weder in der Macht noch in der Intention der Regierung stehe, den Steuerbehörden Praxisanweisungen zu erteilen, die nicht mit dem Gesetzmässigkeitsprinzip in Einklang stehen. Die Regierung argumentiert, dass gemäss dem Gewaltenteilungsprinzip der Vollzug der Gesetze Sache der Exekutive sei. Deshalb sei es ein Einbruch in das Gewaltenteilungsprinzip, wenn die von der Motionärin angestrebte Änderung des Steuergesetzes vorgenommen würde, wonach der Kantonsrat grundsätzlich über die Übernahme von Empfehlungen und Wegleitungen des Bundes und der SSK zu entscheiden hätte. Vorliegend geht es aber darum, gesetzgeberische Gestaltungsspielräume zu nutzen bzw. zu verhindern, dass diese allzu stark beschränkt werden können.

Mit der Unterstützung unserer Motion wird der Kantonsrat im Bereich der Steuergesetzgebung klar gestärkt. Dies müsste eigentlich im Interesse aller von uns 120 Kantonsräten sein.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
21.9.2009Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Angesichts des knappen Resultates und der einen Enthaltung kann ja doch immerhin die Möglichkeit bestehen, dass die Motion dann abgelehnt wird, und dazu bitte ich Sie, die Motion abzulehnen. In der Vergangenheit gaben immer wieder Praxisanweisungen des Bundes und der Schweizerischen Steuerkonferenz Anlass zu Diskussionen. Ich verhehle nicht, je nach Thema wehren sich unterschiedliche Anspruchsgruppen. Eine solche Reaktion ist eben auch die vorliegende Motion der FDP-Fraktion, sie wehrt sich für ihre Klientel. Ich kann ihr das nicht verargen, es gibt auch Praxisanweisungen, bei denen wir uns wehren für eine ausgewogene Auslegung der gesetzlichen Grundlagen.

Betrachten wir die heutigen Abläufe, so können wir mehr oder weniger feststellen, dass diese insbesondere dem Aspekt der Gewaltentrennung gerecht werden. Mit der Stossrichtung der Motion, den Entscheid über die Übernahme von Praxisanweisungen dem Kantonsrat oder in nur bestimmten und bezeichneten Einzelfällen der Regierung zuzuweisen, unterläuft die FDP-Fraktion diese Gewaltentrennung. Dies ist nicht zu akzeptieren, denn ich glaube auch, dass man dann feststellen könnte, dass anschliessend einer parteilichen Auslegung von Gesetzesbestimmungen Vorschub geleistet würde. Das ausdrückliche Ziel der Praxisanweisungen, eine möglichst einheitliche und transparente Umsetzung der Gesetze zur Steuerharmonisierung und zur direkten Bundessteuer zu sichern, würde damit unterlaufen. Im Übrigen können wir auch feststellen, dass solche Praxisanweisungen auch einer gerichtlichen Überprüfung standhalten müssten und hier der Gerichtsweg ausdrücklich auch vorbehalten ist.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
21.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009