Geschäft: Wahlorgan des Kreisgerichtes

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.09.21
TitelWahlorgan des Kreisgerichtes
ArtKR Motion
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung21.4.2009
Abschluss2.6.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 21. April 2009
AntragAntrag der Regierung vom 5. Mai 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.6.2009Eintreten18Zustimmung73Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Im Rahmen der längeren Diskussionen über die Justizreform, und ich möchte jetzt nicht auf die Frage nochmals eingehen, wie weitgehend diese Reform gediehen ist oder nicht, war der Wahlkörper der erstinstanzlichen Gerichte mehrmals Thema. Thema in der vorberatenden Kommission und Thema in diesem Rat. Das gewisse Strukturänderungen mit hauptamtlichen Richtern und Laienrichtern oder nebenamtlichen Richtern zu gewissen Fragen Anlass geben können, war bekannt. Ich teile aber als Vertreter einer Kreispartei, oder Präsident einer Kreispartei, die Beurteilung, dass gesamthaft die Absprache unter den Parteien Sinn macht. Das ist nicht eine Infragestellung der direkten Demokratie. Zweitens stelle ich fest, dass die Aussage der Regierung, aus meinem Verständnis, so absolut nicht stimmt. Es gab einen Wahlkreis, das war nämlich St.Gallen, wo es zu einem zweiten Wahlgang gekommen ist, auch wenn dann der zweite Wahlgang in stiller Wahl erfolgte, war es notwendig, in St.Gallen einen zweiten Wahlgang durchzuführen, aber es stellten sich dann nur noch so viele Kandidaten, nämlich einer, wie Sitze zu vergeben waren. Aber letztlich ist ja gar nicht Neues bei den Argumenten der Motionäre, die nicht schon bekannt waren oder die nicht schon diskutiert worden sind, im Rahmen dieser erwähnten Justizreform. Sollte sich das Wahlverfahren wirklich über ein/zwei Amtsdauern nicht bewähren, dann könnte man dannzumal nochmals darauf zurückkommen. Aber ich bitte Sie, nicht zu vergessen, dass dieser Rat deutlich sich für die Volkswahl bei den erstinstanzlichen Gerichten ausgesprochen hat und das ist nun die Konsequenz. Was ich auch bei der Beurteilung meines Vorredners nicht teile, ich bin überzeugt, dass wenn die Gerichte in sechs Jahren bzw. auf die Wahlen etwa in fünf Jahren wissen, wer wieder antritt und wer nicht, wird es zu deutlich einfacheren Ergänzungsfragen und -überlegungen kommen, als dies beim ersten Mal der Fall war und im Gesamten gut gelöst wurde. Es ist nicht eine Frage der Demokratie, sondern es ist eine Frage, ob Sie dies erstinstanzlichen Richterwahlen an ein anderes Gremium übertragen wollen und da hat unser Rat vor einem Jahr deutlich Nein gesagt. Ich bitte sie konsequent zu bleiben.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten.

Die Regierung hat ja Nichteintreten beantragt, das hat mich nicht wirklich erstaunt, eigentlich habe ich damit gerechnet. Ich hätte nicht damit gerechnet, dass sie den Mut hat, so kurz nach der Einführung eines unsinnigen und nicht praktikablen Wahlverfahrens schon die Konsequenz zu ziehen. Überrascht hat mich aber die Begründung für das Nichteintreten. Die Regierung schreibt, ich zitiere: «Die Gesamterneuerungswahlen konnten entgegen den Ausführungen in der Motion ohne grössere Probleme vorgenommen werden und ein zweiter Wahlgang musste in keinem Wahlkreis durchgeführt werden.» Was ist das für ein Demokratieverständnis, da kann ich nur den Kopf schütteln. Eine Volkswahl macht dann Sinn, wenn das Volk die Wahl treffen kann, wenn möglich aus einer Auswahl, sie macht aber wenig Sinn, wenn es nur noch darum geht, die von den Parteien aufgestellten Personen zu bestätigen und genau das ist heute der Fall. Es ist eine Wahl ohne Auswahl und sobald eine Auswahl vorliegt funktioniert das System nicht mehr. Das konnte die Regierung in ihren Ausführungen nicht widerlegen, sie hat es auch nicht versucht. Sie schreibt bei den von mir geschilderten Problemen von Worst-Case-Szenarien, für mich wäre die Situation, dass eine Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten, dass es eine Auswahl gibt, welche sich auch betreffend Aufteilung der Arbeitspensen nicht einig sind, aus demokratischer Sicht begrüssenswert. Die Regierung bezeichnet aber genau diesen von mir geschilderten Fall als Worst-Case, welch ein sinnloses Demokratieverständnis. Da wäre es doch um einiges ehrlicher zu sagen, dass sich bei diesen Voraussetzungen die Volkswahl schlicht nicht eignet, das war übrigens vor der Vernehmlassung auch noch die Meinung der Regierung. Es wäre um einiges demokratischer, dafür das durch das Volk gewählte Parlament zu beauftragen. Dort kann eine Auswahl nach den Spielregeln der Demokratie erfolgen. Die Behauptung der Regierung, es hätte entgegen den Ausführungen in der Motion keine grösseren Probleme gegeben, ist schlicht falsch. Die im Motionstext erwähnten Probleme sind so eingetreten, sie konnten aber ohne Mitsprache durch das Volk irgendwie gelöst werden. Die ersten Wahlen haben nämlich klar aufgezeigt, dass das aktuelle Wahlprozedere nur dann funktioniert, wenn sich die Parteien im Vorfeld auf die entsprechenden Anzahl Kandidaturen sowie auf die Verteilung der zur Verfügung stehenden Pensen einigen können. Bei Kampfwahlen ist die Ausgangslage für die Wählerinnen und Wähler aufgrund der Wahlunterlagen überhaupt nicht transparent. Zudem kann die Konstituierung durch das Gremium selbst bei unterschiedlichen Ansichten aufgrund der komplexen Ausgangslage zu unüberbrückbaren Differenzen führen. Gibt es vor der Wahl keine Einigung unter den Parteien kann es ganz chaotisch werden. Im Wahlkreis St.Gallen z.B. mussten sich die interessierten Personen bewerben ohne zu wissen, welche Arbeit sie nach der Wahl machen müssen, ohne Kenntnis der Stellenprozente, ohne Kenntnis des Einkommens. Bei jeder Gesamterneuerungswahl, alle sechs Jahre, wird es wieder gleich sein. Es besteht keine Qualitätskontrolle der Kandidaten. Es kann sich ja jeder Mann oder jede Frau selber aufstellen, die gesetzlichen Anforderungen sind sehr klein. Im Wahlkreis Rheintal konnten sich die Parteien zwar auf eine gemeinsame Liste einigen, jedoch gab es bei der Verteilung der Stellenprozente Verteilkämpfe, die Pensenzuteilung konnte nicht befriedigend gelöst werden. Wenn Sie dieser Motion nicht zustimmen, streuen Sie dem Volk Sand in die Augen, ja Sie belügen es, Sie gaukeln ihm vor, es hätte die Wahl, dabei kann es nur nicken. Mit der Motion schaffen Sie hingegen die Möglichkeit, dass die Entscheide dort gefällt werden, wo sie auch hingehöre. Eine gut funktionierende Demokratie ist nämlich nicht darauf angewiesen, dass möglichst viel durch das Volk entschieden wird, sondern dass die Entscheide demokratieverträglich am richtigen Ort gefällt werden.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Für uns hat das nichts mit Mut der Regierung zu tun, um diese Antwort zu schreiben, sondern mit der Akzeptanz eines Entscheides, den das Parlament im Jahre 2007 gefällt hat, im Namen der Justizreform. Wenn wir jetzt argumentieren, es bewähre sich nicht, hat Güntzel-St.Gallen die Argumentation geliefert.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009