Geschäft: Kostenexplosion im Gesundheitswesen aufgrund neuer Spitalfinanzierung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 51.09.25 |
Titel | Kostenexplosion im Gesundheitswesen aufgrund neuer Spitalfinanzierung |
Art | KR Interpellation |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Gesundheitsdepartement |
Eröffnung | 20.4.2009 |
Abschluss | 22.9.2009 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - SVP-Fraktion 2016/2020 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.9.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden. Wie die Regierung richtig schreibt, ist der 1. Januar 2012 Stichtag. Dann muss die neue Spitalfinanzierung gemäss beschlossener KVG-Revision eingeführt sein. Und ein anderes System als SwissDRG (Diagnosis Related Groups) kommt wohl kaum mehr in Frage. Deshalb gilt es, den aktuellen Stand der Umsetzung und Realisierung laufend zu beobachten, damit die hoch gesteckten Ziele dieser Revision auch wirklich erreicht werden können: eine qualitativ hochstehende und zweckmässige gesundheitliche Versorgung zu möglichst günstigen Konditionen. Wie bereiten wir uns rechtzeitig auf das Kommende vor? Am 1. Januar 2009 trat die beschlossene KVG-Revision definitiv in Kraft. Somit bestimmte ab diesem Datum der Bund den Fahrplan und nicht mehr die SwissDRG AG. In den KVG-Übergangsbestimmungen zur Spitalfinanzierung steht, dass die Einführung der leistungsbezogenen Pauschalen spätestens am 31. Dezember 2011 abgeschlossen sein muss. Ebenso muss neu der Bund die Richtlinien für die einheitlichen kantonalen Spitalplanungen vorgeben, die spätestens drei Jahre später, also am 31. Dezember 2014, umgesetzt sein müssen. In Rahmen dieser Planung legt der Bund auch die Qualitätsstrategie für alle Spitäler fest. Unser kantonales Parlament wird dann seinen Einfluss auf die Investitionen der öffentlichen Spitäler verlieren, denn diese werden den Privatspitälern gleichgestellt. Damit eine Parität herrscht, wird in die Tarife für die Fallpauschalen ein Anteil für Investitionen aufgenommen. Dadurch werden keine öffentlichen Subventionen für die Spitäler mehr möglich sein. In Zukunft verbleibt die Finanzierung der Notfalldienste sowie der Lehre und Forschung in der Zuständigkeit der Kantone. Das Gleiche gilt für die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus rein regionalpolitischen Gründen. Die KVG-Revision garantiert neu die Wahlfreiheit für alle Patienten: Sie können zwischen allen Spitälern, die auf irgendeiner kantonalen Spitalliste aufgeführt sind, frei wählen. Allerdings übernimmt dabei der Versicherer die Kosten höchstens nach dem Tarif, der am Wohn- oder Arbeitsort der versicherten Person oder in deren Umgebung gilt. Die restlichen Kosten muss eine Zusatzversicherung oder der Patient selbst übernehmen. So ausnahmslos ist die Wahlfreiheit also doch noch nicht. Die ganze Umwälzung der Finanzierung im Spitalwesen hat natürlich auch Auswirkungen auf die Versicherer. Optimal wäre es für sie, wenn durch diese Umstellung die Kantonsgrenzen ganz fallen würden und vollständige Transparenz zu Stande käme. Dann käme echte Bewegung in den Spitalmarkt, weil der freie Wettbewerb unter den Spitälern Wirklichkeit würde. Das Scheitern von SwissDRG wäre der Worst Case. Dies wäre vor allem zu befürchten, wenn die Spitalplanung weiterhin zu kantonal fokussiert und nur auf die Erhaltung der bisherigen Strukturen ausgerichtet bliebe. Dies würde den Wettbewerb unter den Spitälern völlig verzerren, weil diese weiterhin nicht vergleichbar wären. Vermutlich wird aber weder das eine noch das andere eintreten: Wir rechnen damit, dass die Rolle des Kantons St.Gallen als Eigentümer, Planer und Regulator bis im Jahr 2012 noch nicht völlig geklärt sein wird. Die SVP-Fraktion wird die weitere Entwicklung mit Interesse verfolgen. | Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009 |