Geschäft: Leben wir noch in einem Rechtsstaat? (Titel der Antwort: Gewaltenteilung im Rechtsstaat)

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KomiteeKantonsrat
Nummer51.09.27
TitelLeben wir noch in einem Rechtsstaat? (Titel der Antwort: Gewaltenteilung im Rechtsstaat)
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung20.4.2009
Abschluss2.6.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 12. Mai 2009
VorstossWortlaut vom 20. April 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
2.6.2009Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Ich danke der Regierung für die juristisch korrekte Antwort. Mir geht es vor allem als Leihe darum, allzu milde Urteile, wie sie in letzter Zeit gemäss erneuerter Strafgesetzverordnung immer häufiger gefällt werden, zu thematisieren. Denn 9 von 10 Bürgerinnen und Bürgern können ein solch lasches Vorgehen nicht begreifen! Im von mir erwähnten Fall Uznach will die Staatsanwaltschaft das zu milde Urteil an das Kantonsgericht weiterziehen, und ich hoffe, dass dies auch geschehen wird! Ist ein Menschenleben wirklich nur noch ein Strafmass von 36 Monaten Gefängnis, wovon nur 12 Monate in Halbhaft vollzogen werden und 13'000 Franken wert? Das schweizerische Strafrecht ist in den letzten Jahren zu einem «Kuschelstrafrecht» verkommen, wonach Täter gehätschelt werden und Opfer oft ein Leben lang leiden müssen, ohne dass ihnen rechtliche Hilfe zuteil wird. Meine Titelfrage der Interpellation ist also berechtigt, ob wir noch in einem Rechtsstaat leben oder eben nicht. Die SVP-Bundeshaus-Fraktion hat nun mit mehreren Vorstössen eine Sondersession verlangt, welche morgen Mittwoch, 3. Juni stattfindet. Das neue Strafgesetzbuch wird von verschiedenen Seiten kritisiert, auch von einigen Gerichten. Ein Strafrecht muss potentielle Täter abschrecken und mit aller Härte durchgesetzt werden. So wie es früher einmal war. Für grobe Delikte wie Tötung durch Raserei, schwerste Körperverletzung und ähnliche Straftaten, die mit mehr als 24 Monaten Gefängnis bestraft werden, darf es doch keinen teilbedingten Vollzug mehr geben! Solche Taten wiegen zu schwer, als sie nur mit einer Lappalie von einigen Monaten und ein paar Franken zu ahnden. Auch Psychologen haben in den vergangenen Jahren, meiner Meinung nach, kaum etwas zustande gebracht.

Verbrechen darf sich niemals lohnen. Ich kann nur hoffen, dass die Sondersession in Sachen Strafverschärfung einiges bringen wird. Auch die Motion 42.09.17 zielt da in diese Richtung, was ich sehr gut finde. Gerade auch die unverständliche Regelung mit dem Geldstrafsystem ist ungerecht. Nicht mehr die Schwere des Verschuldens wird beurteilt, sondern das wirtschaftliche Umfeld des Täters. So kann es vorkommen, dass eine Person mit wenig oder gar keinem Vermögen resp. Einkommen für ein schwereres Delikt besser davon kommt als eine solche, die trotz leichterer Straftat wegen ihres besseren finanziellen Standes höher bestraft wird. Meine sechste Frage in der Interpellation wurde nicht beantwortet. Ich bin überzeugt, dass milde Urteile etliche Straftäter – je nach deren Charakter – ermuntern, weitere Delikte zu begehen. Und da mache ich dann aus menschlicher Sicht halt auch die Gerichte mitverantwortlich.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009