Geschäft: II. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.09.02
TitelII. Nachtrag zum Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung12.3.2009
Abschluss26.1.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2010
ProtokollauszugBeschluss der Regierung vom 2. Februar 2010 (Rechtsgültigkeit und Vollzugsbeginn)
ErlassReferendumsvorlage vom 1. Dezember 2009
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 17. März 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2009Schlussabstimmung108Zustimmung1Ablehnung11
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
30.11.2009Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Die Kommission für Aussenbeziehungen hat getagt, aber nicht zu diesem Thema in 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
21.9.2009Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Kommission für Aussenbeziehungen hat das Geschäft am 18. Mai 2009 beraten. Anwesend waren die Vorsteherin des Departementes des Innern, Regierungsrätin Kathrin Hilber, die Generalsekretärin Anita Dörler, der Leiter des Amtes für Soziales, Kaspar Sprenger, der Leiter Abteilung Finanz und Informatik, Departement des Innern, Martin Frei, und der Beauftragte für Suchtfragen aus dem Gesundheitsdepartement, Herbert Bamert. Mit dieser Vorlage beraten wir einen weiteren Baustein im komplexen Gebilde der NFA. Die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen ist bedeutend älter als die NFA. Ihre Wurzeln reichen sogar bis in die 80er-Jahre zurück. Sie ist also nicht im Zusammenhang mit der NFA entstanden, aber sie musste an die NFA angepasst werden, weil die NFA Änderungen im Bereich des Behinderten- und Sonderschulwesens mit sich brachten. In Bereichen, in denen auch die IVSE eine Funktion hat, ging die Zuständigkeit zur Regelung und Finanzierung vom Bund an die Kantone über. Die Anpassung, welche die IVSE NFA-bedingt erfahren hat, sind unspektakulär und mehrheitlich formaler Natur und haben keine politischen brisanten Punkte in sich. Vom Aufbau, von der Zweckbestimmung, vom Geltungsbereich, von der Aufgabenteilung und von den definierten Abläufen her hat die IVSE keine substanziellen Änderungen erfahren. Auch verursacht ihre Anpassung keinen zusätzlichen Finanzbedarf. Zweck der IVSE ist es, dass soziale Einrichtungen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Wohnsitz in einem andern Kanton offenstehen, dass die Kostenübernahme zwischen den Kantonen auf der Grundlage einheitlicher Berechnungsmethoden gesichert ist und dass eine enge interkantonale Zusammenarbeit im Bereich der sozialen Einrichtung ermöglicht wird. Der Kanton St.Gallen ist der IVSE auf 1. Januar 2006 im Bereich A: Kinder- und Jugendeinrichtungen, und B: Einrichtungen für Erwachsene mit Behinderung und auf 1. Januar 2008 dem Bereich D: Externe Sonderschulung, beigetreten. Seit dem 1. April 2009 sind alle Kantone in der IVSE vertreten. Das zeigt, wie wichtig die IVSE mittlerweilen für die Kantone ist. Als prioritäres Teilziel im Bereich der stationären Suchthilfe wird der Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE-Liste C: Suchttherapeutische Einrichtungen mit einem verbindlichen, zukunftsorientierten Finanzierungsmodell angestrebt. Dies ist noch nicht Inhalt dieser Vorlage, aber es wurde von der vorberatenden Kommission klar so beim Gesundheitsdepartement platziert.

Die Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 11:0 Stimmen bei 3 Abwesenheiten, auf die Vorlage einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
21.9.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009