Geschäft: Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2008

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.09.01
TitelGeschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2008
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung25.3.2009
Abschluss23.9.2009
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag CVP-Fraktion zu Abschnitt 7 vom 2. Juni 2009
BotschaftNachtrag zum Bericht 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 26. August 2009
BotschaftGeschäftsbericht PHSG über das Jahr 2008 vom 2. Juli 2009
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 2. und 3. Juni 2009
BotschaftBericht 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung vom 21. April 2009
BotschaftJahresbericht 2008 der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
BotschaftGeschäftsbericht der Regierung vom 31. März 2009
BeilageBeratungsschema
AntragAntrag Richle-St.Gallen vom 2. Juni 2009
BotschaftJahresbericht 2008 der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
2.6.2009Genehmigung des Berichtes des Universitätsrates der Universität St.Gallen88Zustimmung0Ablehnung32
2.6.2009Antrag CVP-Fraktion zu Abschnitt 773Zustimmung20Ablehnung27
2.6.2009Ordnungsantrag Würth-Rapperswil-Jona80Zustimmung8Ablehnung32
Statements
DatumTypWortlautSession
23.9.2009Wortmeldung

Zu Ziff. 1: Ich möchte vorwegschicken, dass ich diesen Bericht in einer Hinsicht für sehr vorbildlich halte. Er kommt sehr bescheiden daher und setzt auf Informationen und nicht auf Hochglanzpapier.

Der Leistungsbereich Ausbildung ist sowohl inhaltlich als auch finanziell der absolut wichtigste Bereich. 90 Prozent der finanziellen Aufwendungen werden für diesen Bereich eingesetzt. Im Bericht wird dieser Bereich stiefmütterlich behandelt, und ich erwarte, dass das wichtigste Geschäft in der Pädagogischen Hochschule auch entsprechend dargestellt wird. Es ist zentral, dass gute Lehrkräfte ausgebildet werden, und das sollte sichtbar werden.

In diesem Bericht wird auch sichtbar, dass mehr als eine halbe Million Franken aus dem Leistungsbereich Ausbildung in die Forschung verschoben wurden. Da steht zwar, das sei aus buchhalterischen Gründen so gewesen. Das nehme ich so zur Kenntnis. Wenn Informatikmittel, die bisher der Ausbildung zur Verfügung standen, nun in die Forschung verschoben werden, so ist dies eine Ausdünnung der Lehre. Es darf nicht sein, dass Gelder aus der Lehre abgezweigt werden und in die Forschung verschoben werden und dadurch letztlich das Kerngeschäft, die Ausbildung guter Lehrer, geschwächt wird.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
23.9.2009Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission hat die drei eben beratenen Berichte nach der Junisession 2009 zugestellt erhalten. Die zuständigen Subkommissionen der Staatswirtschaftlichen Kommission prüften Jahres- und Geschäftsberichte und berichteten der Gesamtkommission im Rahmen der Sitzung vom 26. August 2009 über ihre Erkenntnisse. Die Staatswirtschaftliche Kommission diskutierte die Berichte und nahm von ihnen Kenntnis, ohne Vorbehalte zu diesen Berichten anzubringen. Eines besonderen Antrags der Staatswirtschaftlichen Kommission, von den Berichten Kenntnis zu nehmen, bedarf es nicht.

Session des Kantonsrates vom 21. bis 23. September 2009
2.6.2009Wortmeldung

Abschnitt 7 (Sicherheits- und Justizdepartement). beantragt im Namen der CVP-Fraktion, folgenden Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglements des Kantonsrates: «Die Regierung wird eingeladen , in St.Gallen zusammen mit dem FC SG, der Stadionbetreiberin und der Stadt ein Projekt zu initiieren. Dabei soll zusätzlich geklärt werden, inwieweit auch in Wil und Gossau Handlungsbedarf besteht. Grundvoraussetzung ist immer eine gemeinsame Handlungsabsicht aller Beteiligten. Daraus müssen die konkreten Sofort- sowie die weiteren Repressions- und Präventionsmassnahmen abgeleitet werden.»

An dieser Stelle einen Dank an die schreibenden Kräfte in der Staatskanzlei, die doch unsere Berge abarbeiten müssen, die wir ihnen geben und da kann halt so eine Panne mal passieren.

Flagge zeigen, Signale senden! Es ist traurige Tatsache, dass scheinbar einige wenige Chaoten den Sport in besonderen durch ihre Gewalt kaputt machen wollen. Aber nicht nur der Sport leidet unter diesem Negativimage sondern eben auch alle im Umfeld des Sports; die echten Fans. Stadt, Region, Kanton, natürlich auch Sponsoren. Meiner Anfrage vom Herbst 2007 habe ich die Problemfelder geschildert und ebenso Vorschläge gemacht welche - wie etwa die Öffentlichmachung im Internet - positiv aufgenommen und durchgeführt wurden. Das Sicherheits- und Justizdepartement hat bereits Koordinationsaufgaben übernommen, Massnahmen im Umfeld des Clubs, der Standortgemeinde und des Stadionbetreibers müssen folgen. Die jüngsten Vorkommnisse zeigen, dass offensichtlich weiterer Handlungsbedarf besteht und zwar schnell die Superleague-Saison 2009/2010 startet Mitte Juli. Es ist wichtig, dass sämtliche Partner rundum Sportveranstaltungen gemeinsam handeln und konkrete Sofortmassnahmen, dann aber auch Repressions- und Präventionsmassnahmen erarbeiten. Es werden übrigens von der Gewalt nicht nur Superleaguespiele sondern wie wir gehört haben sogar Erstligaspiele betroffen. Dabei sind alle Möglichkeiten wirklich auszuschöpfen und nicht auf Schönwetterlage zu machen. Auch zum Schutz und im Interesse unserer Polizistinnen und Polizisten sowie anderer Sicherheitsorgane. Versuchen wir doch gemeinsam Behörden, Vereine und Anhänger das Fussball und Eishockeyspiele wieder zu Familienevents ohne Angst werden können.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich nehme gerne Bezug auf die verschiedenen Fragen: Zur ersten Frage zur Planung der Struktur und der Oberstufe 2012. Wir sind hier absolut auf Kurs. Wir erwarten, dass wir bis Ende 2009 erste Erkenntnisse haben. Wir müssen auf Kurs sein bzw. müssen das einhalten sonst werden wir auf das Jahr 2012 die Umsetzung nicht machen können. Vorallem auch die Anpassung des Lehrplanes der aus dem X. Nachtrag des Volksschulgesetzes sich ergibt, muss auf diesen Zeitpunkt umgesetzt werden. Das ist eine zwingende Vorgabe, die wir einhalten müssen. Wir sind hier auf Kurs und werden das entsprechend auch einhalten.

Zum Handlungsbedarf, den ich eingeschränkt sehen möchte in der Volksschule. Es ist so, dass wir natürlich alles was in der Pipeline ist, auch seitens der EDK, das werden wir bearbeiten und übernehmen. Es sind einige Dinge im Zusammenhang mit HarmoS und in der Folge auf uns zukommen werden, denen werden wir uns annehmen müssen. Wir werden das auf keinen Fall irgendwo behindern. Was ich damit auch meine, ist, dass wir gerade in dieser Zeit in der sehr viele Veränderungen im Volksschulgesetz in den letzten Jahren bereits umgesetzt wurden und jetzt im Zusammenhang auch mit HarmoS auf uns zukommen nicht noch weitere Projekte lancieren, die nicht unbedingt notwendig sind.

Die Frage zum Stipendienkonkordat: Sie haben hier gefragt wie der Stand der Dinge ist. Ich persönlich habe bei der EDK einen Antrag gestellt, dass wir mit unserer Verfassung keine Probleme kriegen und das Stipendienkonkordat dann in der vorliegenden Form annehmen könnten. Die Regierung wird natürlich darüber befinden müssen wenn mein Antrag in der EDK gutgeheissen wird. Ich kann heute dazu nicht Stellung nehmen. Er ist auf die Junisitzung der EDK traktandiert. Danach werden wir Kenntnis haben ob dieser Antrag angenommen wird oder eben nicht.

Dann zum Regierungsprogramm: Es ist so, dass im Regierungsprogramm behandelt ist alle Projekte oder Ziele, die eben ausserordentlich sind und die nicht dem orgentlichen Geschäftsverlauf entsprechen. Daher sind wir eben auch der Meinung - ich habe es gesagt - alles was jetzt läuft im Volksschulbereich erachten wir eben als ordentlich. Mit dem werden wir uns beschäftigen. Daher sind all diese Projekte im Regierungsprogramm nicht nochmals aufzuführen. Vor allem darum weil der Erziehungsrat all diese Projekte behandeln wird und muss. Daher macht es absolut keinen Sinn, dass die Regierung diese Projekte nochmals aufführt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich bin schon einige Zeit in diesem Rat. Früher - das liegt schon mehr als zehn Jahr zurück - war es tatsächlich möglich technisch von einem Bericht nicht Kenntnis zu nehmen obwohl man zwei Stunden darüber diskutiert hatte. Also, dass eine Mehrheit das aus irgendwelchen Gründen nicht wollte. Man hat das dann irgendwann einmal bei einer Revision des Kantonsratsreglementes eliminiert und hat explizit ins Kantonsratsreglement mit aufgenommen, dass eben über die Kenntnisnahme nicht mehr abgestimmt wird. Das ist auch richtig so. Es ist nicht möglich, von diesem Bericht nicht Kenntnis zu nehmen. Auch Güntzel-St.Gallen wird das nicht schaffen. Was er will, das verstehe ich schon. Er will jetzt eine politische Aussage bzw. Bewertung mit einem Mehrheitsbeschluss zu dieser Aussage der Staatswirtschaftlichen Kommission machen. Das möchte ich manchmal auch. Aber das sieht jetzt unser Ratsreglement einfach einmal nicht vor. Wenn wir das künftig machen wollen müssen wir das Ratsreglement ändern und uns selber das Recht geben bei jedem Bericht jede Ziffer auch noch zur Abstimmung zu stellen. Ob das dann sehr sinnvoll ist, ist eine andere Frage. Ich bin daher der Auffassung, dass über diesen Ordnungsantrag Eugster-Wil nicht abgestimmt werden kann, da er nicht in Übereinstimmung steht mit dem Reglement.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident der Waldregion 1 offen. Zu S. 16 f. des Geschäftsberichtes der Regierung «Projekt waldSG erfolgreich abschlossen».

Ich bin als Präsident der Waldregion 1 einigermassen gebunden. Ich bin sozusagen auch beauftragt, von der Regierung in diesem Thema. Ich möchte mir einen Hinweis gestatten zur positiven Wertung der neuen Waldorganisation. Grundsätzlich ist dem zuzustimmen. Der Hinweis ist aber angebracht, dass das Funktionieren der auf Eigenverantwortung der Waldregionen fussenden neuen Regelung bedingt, dass die eigene Entwicklung auch ermöglicht wird. Das bedingt eine Delegation der Verantwortung weitgehend an die Waldregionen und an die eingesetzten Waldräte. Im Moment haben wir zum Teil das Gefühl, dass noch eine starke Vereinheitlichungtendenz über alle fünf Waldregionen hinweg in der Verwaltung vorherrscht. Wenn wir tatsächlich mit Globalkrediten speziell abgeschlossenen Leistungsaufträgen arbeiten, so muss man sich mit der Zeit daran gewöhnen, dass ähnlich wie auch bei anderen Leistungsaufträgen z.B. im Gesundheitsdepartement eine gewisse separate Entwicklung je Region möglich ist, wenn sie auch sachlich begründet ist. Die Waldräte sollen nämlich gegenüber der direkten Führung durch die Verwaltung einen Mehrwert generieren können und diesen Mehrwert können Sie dann generieren wenn Sie auch den entsprechenden Handlungsspielraum haben. Ich werde gerne diesem Thema in der Tätigkeit unserer Waldregion etwas Beachtung schenken.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich bin froh, dass wenigstens Fässler-St.Gallen sicher ist, dass seine Meinung richtig ist. Das ist schon viel Wert. Ich glaube, dass andere das auch glauben. Sollten Sie von der Überlegung fester ausgehen, ersuche ich - vielleicht muss ich einen Antrag stellen wenn das überhaupt erlaubt ist, jetzt nicht diese Feststellungen zu treffen sondern eben dem weisen Präsidium zuerst Zeit zu geben und diese Feststellung, wenn sie klar sind in welche Richtung es geht, morgen früh zu Protokoll zu geben. Aber nicht jetzt etwas festzustellen, den Ordnungsantrag nicht zu behandeln. Weil das wäre dann auch nicht ganz die feine Art.

Zu Fässler-St.Gallen: Wenn ich es auch schon gerne anders gehabt hätte: Bei Ihnen ist es viel einfacher weil die Mehrheitsverhältnisse meistens dagegen sprechen. Bei uns sind sie gut.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

beantragt, Ziff. 1: «Der Kantonsrat nimmt Kenntnis vom Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2008 und vom Bericht 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung ohne Empfehlung auf S. 10.»

Ich habe schon gedrückt als Sie die Feststellung machten, die so eben nicht ganz zutrifft. Ich bitte Sie, diesen gegenüber zu stellen, zur vorbehaltlosen Kenntnisnahme. Das ist ein ganz normaler Antrag gemäss Art. 84. Ich bitte Sie, darüber abzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Zur Seite des 44 f. des Geschäftsberichtes der Regierung: Mit dem Fussball ist es so, dass es für viele Menschen eine sehr schöne Sache ist. Beim Fussball geht es auch immer um Geld. Es geht sogar um sehr viel Geld. Auf S. 44 halten Sie fest, dass die Anzahl von den Stunden, die geleistet werden sich von einem Jahr auf das andere etwa verdreifacht haben. Es stellt sich da die Frage nach den finanziellen Folgen. Es stellt sich auch die Frage nach den internen Auswirkungen. Ich denke da an die Folgen von Überstunden, von Ferien, Stimmungen der Mannschaft usw. Ich bin immer wieder erstaunt wenn ich lese, dass Organisationen, Vereine auch, die zum Teil sehr viel Geld mit Fussball verdienen, steuern auch nicht zahlen, ohne dass die Sicherheitsleistung diesem Staat erbracht werden. Zum Teil überhaupt nicht, zum Teil sehr wenig. Nun meine Frage an die Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes: Wie hoch sind in diesen Fällen wirklich die Auswirkungen von den Finanzen? Ich möchte Sie weiter fragen, ob es für Sie vorstellbar ist, dass die Vereine und andere Organisationen, aber auch Grossbanken, die Fanmeilen und ähnliches organisieren in die finanzielle Verantwortung hineingenommen werden? Weiter möchte ich Sie fragen, ob es für Sie vorstellbar ist, dass es sich national dafür einsetzen, dass die grossen Organisationen WEFA, FIFA usw. wirklich auf das Dehnen, die Leistungen, die die Sicherheitsleute im Kanton erbringen, dass diese in Rechnung gestellt werden?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Der Antrag Güntzel-St.Gallen ist abzulehnen.

Zu Güntzel-St.Gallen: Ich denke, jetzt müssen wir nicht aufpassen, dass wir nicht über das Ziel hinausschiessen. Richle-St.Gallen hat gesagt und somit zu Protokoll gegeben was die Haltung dazu ist. Diese wurde zur Kenntnis genommen. Ist protokolliert. Wir stimmen heute nicht darüber ab wo das Pensionsalter der Staatsangestellten zu liegen kommt. Es wäre auch fahrlässig ohne eine entsprechende Vorlage und ohne entsprechende Grundlagen so eine Diskussion zu führen. In diesem Sinn appeliere ich an Sie, diesen Antrag abzulehnen. Den Bock nicht zum Gärtner zu machen. Die Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission liegt Ihnen vor. Sie stützt sich auf Art. 62 des Kantonsratsreglementes wo eben vorgesehen ist, dass die ständige Kommission und die Staatswirtschaftliche Kommission einen Bericht abgibt. Die Empfehlung darin ist eine spezielle Form dieses Berichtes. Die Empfehlung bindet die Regierung genauso nicht wie auch ihr Votum. Es spielt deswegen faktisch keine Rolle was Sie bei diesem Antrag nun abstimmen würden. Ich gehe davon aus, dass die Regierung zur Ausarbeitung einer Vorlage die Voten gehört hat und es somit nicht sein kann, dass der Kantonsrat im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission Streichungen vornimmt oder eben von einem Berichtsteil nicht Kenntnis nehmen soll.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Der Antrag ist nach meiner Auffassung nicht statthaft. Der Rat nimmt vom Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission Kenntnis. Er kann ihn nicht abändern. Nichtsdestotrotz erlaube ich mir eine kurze Bemerkung zu Richle-St.Gallen: Ich denke, der Blickwinkel ist einseitig gewählt in Votum und auch in der uns unterbreiteten Antrag. Kein Mensch spricht von zusätzlichen Frühpensionierunen, kein Mensch spricht vom Ausbau finanzieller Leistungen, die da gefordert werden sollen. Vielmehr ist im Bericht klargelegt, dass es eine Differenz gibt in gewissen Berufskategorien zwischen dem Zeitpunkt wo der Kanton Mitarbeiter in Pension schickt und den Beginn der Leistungen für die Pension. In diesem Delta sieht die Staatswirtschaftliche Kommission Handlungsbedarf. Die Regierung ist gefordert eine angemessene unsozialverträgliche Abfederung dieses Deltas vorzubereiten, auszuarbeiten und dem Rat zu unterbreiten. Es ist nicht die Rede von zusätzlichen Frühpensionierungen. Vielmehr ist die Rede davon, dass die Differenz bereinigt werden muss. Die Differenz zwischen dem Zeitpunkt wo gewisse Abteilungen ihre Mitarbeiter in die Pension schicken und den Beginn der Leistungen der Kasse. Da eignet sich eben der Zeitpunkt der vor uns steht bestens, nämlich die Totalrevision des Kantonalen Dienstrechts und das Recht der kantonalen Vorsorgeeinrichtung. Diese beiden Sachen zu parallelisieren.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Zu S. 33 Asb. 2 und 3 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Staatswirtschaftliche Kommission erwähnt in diesem Bericht, dass beim Bau des Hauses 24 und dem damit verbundenen Baustopp und der geplanten Projektänderungen Fehler erkannt sind und die richtigen Lehren daraus gezogen werden. Mit der kommenden Investitionsflut und Investitionsplanung stehen das Bildungsdepartement sowie das Gesundheitsdepartement in Zusammenarbeit mit dem Hochbauamt und dem Baudepartement vor grossen Herausforderungen. In diesem Zusammenhang frage ich die Regierung: Welche Auswirkungen haben die im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission erwähnten richtigen Lehren auf die kommenden Bauprojekte? Wie kann verhindert werden, dass das Baudepartement aufgrund von unpräzisen Angaben und falschen Annahmen suboptimale Projekte zur Ausführung bringt. Wo sieht die Regierung im Ablauf zwischen dem jeweiligen Nutzer, Departement und dem Hochbauamt Verbesserungsmöglichkeiten. Wie und zu welchem Zeitpunkt werden Raumprogramme verabschiedet? Wie ist die Mitwirkung der Regierung definiert?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich glaube, wir sprechen nicht vom Gleichen. Bei uns geht es weder um Bock noch Gärtner sondern über einen Antrag den wir gestellt haben. Ich bitte Sie, darüber abzustimmen. Wenn wir Schlussfolgerungen einer Kommission nicht diskutieren oder abändern könnten, dann müssten wir nicht einmal mehr über den Bericht diskutieren. Es ist doch das gute Recht unseres Rates zu einzelnen Feststellungen oder Punkten Abänderungsanträge im Sinn von Art. 84 zu stellen. Wenn Sie mehrheitlich diesem Antrag zustimmen haben wir noch nicht entschieden, dass das was als Empfehlung abgegeben wurde nicht möglich ist sondern wir haben dann nur beschlossen, dass das nicht so im Bericht stehen bleibt. Das ist das einzige. Regierungsrat Gehrer hat in einer kürzlichen Kommissionssitzung nicht zum gleichen aber letztlich auch zu Anstellungsbedingungen, ich glaube wir kommen morgen noch darauf zu reden wenn die Zeit reicht. Auch dort gibt es durchaus verschiedene Haltungen zu verschiedenen Punkten. Es geht hier nicht um den Eingriff in eine Kommissionsarbeit sondern es geht um die Frage eines Abänderungsantrages. Ich habe ihn formuliert und wiederhole ihn gerne, dass beim zweiten Punkt eben der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission über das Berichtsjahr 2008 mit Ausnahme dieser Empfehlung auf S. 10 zur Kenntnis genommen wird.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Auf den Geschäftsbericht 2008 der Regierung un damit auf den Bericht 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung einzutreten und den Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission ist zuzustimmen.

Jeweils im November blickt der Kantonsrat auf das bevorstehende neue Jahr voraus: Voranschlag und Finanzplan, neu Aufgaben- und Finanzplan, sind das Thema der Novembersession. Demgegenüber blickt er jeweils im Juni auf das Vorjahr. Deshalb besetzen die Staatsrechnung, bisher der Amtsbericht, neu der Geschäftsbericht der Regierung, die Jahres- und Geschäftsberichte der selbstständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten und die Amtsberichte der kantonalen Gerichte die Junisession. Da stehen wir nun: Mitten in der Beratung der Amts- und Geschäftsberichte, konkret vor der Behandlung des Geschäftsberichtes 2008 der Regierung und des Berichtes 2009 der Staatswirtschafthichen Kommission zur Staatsverwaltung.

Auf die Junisession 2009 legte die Regierung dem Kantonsrat ihren Geschäftsbericht 2008 vor. Neu sind:

  • im Titel: Geschäftsbericht löst den Amtsbericht ab.

  • im Inhalt: Ausführungen insbesondere über bedeutende politische Themen, Staatstätigkeit sowie deren Planung und Steuerung sowie Ergebnisse des Regierungscontrollings, dies nach den Vorgaben des Staatsverwaltungsgesetzes. Der Geschäftsbericht 2008 ist ein «Übergangsbericht» zum Geschäftsbericht «in Vollform», aber bereits heute löst er die Detailhaftigkeit des Amtsberichtes ab.

  • in der Präsentation: Vorweg stehen strahlende Portraits über die ganze Regierung hinweg, aber auch leserfreundlich gestaltete Texte und Farben anstelle der bisherigen «Bleiwüste» des bisherigen Amtsberichtes, streng auf die Departemente und die Staatskanzlei ausgerichtet, so als gäbe es die Regierung als Kollegium kaum, es sei denn im Anhang des Geschäftsberichtes.

  • im Umfang: Schlichte rund 60 Seiten anstelle des tradierten Buches von 250 Seiten.

  • in A4-Format gegossen anstelle des bisherigen des A5-Formates. Was wiederum Ende des Bisherigen, Abbruch der bisherigen Amtsbericht-Reihe bedeutet und Aufbruch zu Neuem, Neubeginn einer distanziert anderen Reihe signalisiert.

Gegenüber dem Geschäftsbericht 2008 der Regierung bleibt die Staatswirtschaftliche Kommission mit ihrem Bericht 2009 zur Staatsverwaltung der bisherigen Tradition treu, jedenfalls bis heute. Als sie ihren Bericht konzipierte, entwarf und redigierte, wusste sie (noch) nicht, wie die Regierung ihren Geschäftsbericht präsentieren wird. Zum Geschäftsbericht der Regierung direkt Stellung nehmen konnte sie deshalb nicht, und sie integrierte ihre Stellungnahme zu den gutgeheissenen Motionen und Postulaten sowie zu den erteilten Aufträgen des Kantonsrates aus Vorlagen und Berichten nach wie vor in ihrem Bericht, während die Regierung dies in zwei gesonderte Berichte auslagerte. Aber: ob neu konzipierter Geschäftsbericht der Regierung oder traditioneller Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission, für die Staatswirtschaftliche Kommission zählen allemal Inhalt und Qualität der Berichte.

Die Staatswirtschaftliche Kommission und deren Subkommissionen haben ein inhaltlich und zeitlich anspruchsvolles Prüfungsjahr 2008/2009 hinter sich. Der Bericht 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung legt dafür Zeugnis ab. Erstmals in diesem Prüfungsjahr kamen die Subkommissionen in den Genuss der Unterstützung des parlamentarischen Kommissionsdienstes, den der Kantonsrat mit seiner Parlamentsreform 2008 auf 1. Juni 2008 eingerichtet hatte. Dies erlaubte den Subkommissionen, sich auf die Sache im Rahmen der Prüfungstätigkeit zu konzentrieren, während sich der parlamentarische Kommissionsdienst auf Protokollführung in den Subkommissionen, Organisation der Prüfungstätigkeit und weitere Logistik konzentrierte. Nach der ersten Prüfungsperiode mit Unterstützung des parlamentarischen Kommissionsdienstes urteilt die Staatswirtschaftliche Kommission klar: Die Neuerung ist eindeutig positiv, hat aus der Sicht der Kommission klare Vorteile. Dabei bilden aber die personellen Ressourcen des parlamentarischen Kommissionsdienstes in der eigentlichen intensiven Prüfungsphase der Subkommissionen ein Engpass. Die Behandlung des Berichtes 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung - neben dem Geschäftsbericht 2008 der Regierung - gibt dem Rat Gelegenheit, Themen der Prüfungstätigkeit der Staatswirtschaftlichen Kommission aufzugreifen bzw. zu diskutieren, falls dafür überhaupt noch ein Bedürfnis besteht und der Bericht selbst darüber nicht erschöpfend Auskunft gibt. An dieser Stelle verzichte ich deshalb darauf, einzelne Prüfungspunkte der Staatswirtschaftlichen Kommission speziell hervorzuheben.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Zur S. 26 f. des Geschäftsberichtes der Regierung «Oberstufe wird unter die Luppe genommen».

Bekanntlich sind die beiden Projekte «Oberstufe 2012» und das Projekt der «Oberstufenstrukturreform» zusammen genommen worden zu einem Projekt. Daraus ergibt sich jetzt ein sehr ehrgeiziger Zeitplan. Soweit ich es überblicken kann sind selbst die Vorarbeiten zur Oberstufenstrukturreform noch in den Kinderschuhen. Die Frage an die Regierung: Reicht die Zeit bis ins Jahr 2012 für die Umsetzung einer seriösen und guten Oberstufenreform oder ist der Zeitplan vielleicht nicht von diesem zweiten Teilprojekt nicht zu ehrgeizig und müsste man nicht die beiden Projekte wieder trennen um mehr Zeit zu kriegen für eine seriöse Oberstufenstrukturreform?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Erlauben Sie mir eine zweite Frage zum Bildungsdepartement: Ich habe Anfang 2009 eine Motion eingereicht zum Beitritt des Kantons St.Gallen zur interkantonalen Vereinbarung zum Stipendienwesen. Das Stipendienkonkordat. Diese Motion ist damals relativ knapp nicht überwiesen worden aber mit dem Versprechen, dass man an dem Thema dranbleiben wird. Ich habe die Frage an die Regierung: Wie weit sind die Verhandlungen mit dem Stipendienkonkordat gediehen? Wann können wir damit rechnen?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich bin der Meinung, dass über rechtswidrige Anträge nicht abgestimmt werden kann. Auch nicht auf dem Umweg des Ordnungsantrags. Ich bitte Sie, damit die Kirche jetzt im Dorf bleibt, diese existenzielle Rechtsfrage, ob das jetzt möglich sein soll oder nicht, in die Prüfung des Präsidiums zurückzugeben. Die haben heute Abend eine Sitzung und die sollen uns dann morgen früh berichten ob das zulässig ist oder nicht. Ich bin überzeugt, dass das Präsidium - wenn es in Ruhe - die Sache noch einmal betrachtet und die Juristen aus der Staatskanzlei die nötige Unterstützung bringen, sie dann eben eine konforme Auslegung des Ratsreglementes ermöglichen und wir jetzt keine Unsitten einführen, die wir dann in den nächsten Sessionen fortschreiben, einfach weil wir damit begonnen haben.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Als es um die Wirtschaftskrise ging in diesem Kanton wurde der SP-Fraktion Aktivismus vorgeworfen. Jetzt erleben wir eine Debatte um Gewalt an Sportveranstaltungen kein neues Phänomen. Wir sind da aufgerufen Massnahmen zu ergreifen. Ich möchte Sie einfach darauf hinweisen, dass dieser Rat auf Antrag der SP-Fraktion mit dem Postulat 43.08.10 «Gesamtheitlicher Ansatz gegen Gewalt bei sportlichen Grossveranstaltungen» bereits letztes Jahr einen Auftrag erteilt hat. Dieser wurde überwiesen und in der Zusammenstellung der Berichte steht auch, dass im Lauf dieses Jahres ein Postulatsbericht zu diesem Thema erscheint. Ich frage mich deshalb ob dieser Auftrag in der Art wie er vorgeschlagenen wurde überhaupt nötig ist. Denn der Auftrag wurde längst erteilt. Ich gehe davon aus, dass das Sicherheits- und Justizdepartement daran arbeitet und mit den Vereinen daran ist wirklich noch breiten Massnahmen zu suchen und nicht nur in der Repression sondern eben auch in der Prävention. Ich denke, die jüngsten Vorfelder sind sehr schwierig und da braucht es Massnahmen. Wir haben schon längst diese Situation erkannt und ein Postulat damals eingereicht.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Eine Frage zu S. 26: Ich möchte zuerst aus dem Bericht zitieren: «In den nächsten Jahren gilt es nun mit dem neuen Volksschulgesetz Erfahrungen zu sammeln bevor neue Reformen angegangen werden.» Ich möchte Regierungsrat Kölliker fragen nach der genaueren Bedeutung dieses Satzes gerade im Zusammenhang mit dem fast gänzlichen Fehlen von Bildungszeilen im Regierungsprogramm 2009/2013. Zwar was dieser Satz bedeutet, z.B. auf die Umsetzung von HarmoS oder des Lehrplanes 21. Wichtige Geschäfte, die eigentlich aufgegleist sind. Wie geht es damit weiter?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
3.6.2009Wortmeldung

zieht den Ordnungsantrag zurück.

Ich halte fest, dass ich mindestens zu denjenigen Ratsmitgliedern gehöre, die die Änderung aus dem Jahr 2002 als nicht die beste Änderung, die wir schon beschlossen haben, beurteilen. Sie haben dann noch vergessen von den möglichen Instrumenten einen durchaus manchmal fast zielführenden aufzuzählen, das sind Leserbriefe.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich habe eine ergänzende Frage zu den Ausführungen von Regierungsrat Haag zu den Fragen von Blumer-Gossau bzw. zur Beantwortung der Einfachen Anfrage von mir. Da steht klar drin, dass der Kredit nicht erneuert wird. Das wurde jetzt auch nochmals gesagt aber der Grund wurde nicht gesagt. Vorallem würde mich interessieren, weshalb in der Pressemitteilung auf den September ein Nachfolgeprogramm oder eine Nachfolgeregelung in Aussicht gestellt wurde?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, «Abschnitt Polizei von Gewalt an Sportanlässen gefordert», auf S. 44 f. des Geschäftsberichtes der Regierung, erst Morgen, Mittwoch, 3. Juni 2009 zu behandeln.

Ich habe vor etwa zwei Stunden unseren Antrag zu diesem Abschnitt eingereicht. Es sind laufend graue und gelbe Blätter gekommen, die eigentlich nicht so sehr zeitkritisch sind. Ich bin der Meinung, es wäre richtig, wenn wir das graue Blatt auf dem Tisch hätten wenn wir diesen «Abschnitt Polizei von Gewalt an Sportanlässen gefordert» behandeln.

Ich möchte beliebt machen, dass man vielleicht inskünftig bei der Produktion gelber/grauer Blätter nach dem Kriterien der zeitkritischen Behandlung vorgeht und nicht Dinge produziert, die eigentlich nicht so sehr dringend sind.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Zu S. 40 des Geschäftsberichtes der Regierung «Energiekonzept für die Zukunft»: Zunächst zitiere ich aus diesem Abschnitt einen Satz, der lautet: «Die Potenziale der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien sind gross. Der Kanton St.Gallen will diese Chance nutzen.» Vor kurzer Zeit hat der Kanton St.Gallen diese Chance tatsächlich genutzt. Nämlich mit dem Ihnen bekannten Förderprogramm Aktion 2009. Dieses Förderprogramm für erneuerbare Energien und Energieeffizienz fand guten Anklang bei der Bevölkerung. Viele kleinere und grössere Investoren wollten davon Gebrauch machen. Sie haben es dann gelesen in der Presse, der die Förderbeiträge in der Grösse von 1 Mio. Franken für Fotovoltaikanlagen waren bereits nach nur fünf Tagen ausgeschöpft. Kürzlich hat unser Vorsteher des Baudepartementes in einem Interview bei Tele Ostschweiz gesagt, dass auch die anderen 3 Mio. Franken für die weiteren Förderbereiche schon bald ausgeschöpft sein werden. Wird die Aktion 2009, die bis in den Herbst dauern soll also reduziert auf ein Aktionönli Frühling 2009. So wurde diese Aktion wohl von der Bevölkerung nicht verstanden. Mitten im Spiel die Spielregeln ändern ist doch wohl auch aus der Sicht der Bevölkerung unfair und widerspricht meines Erachtens den Absichten und Beteuerungen im Geschäftsbericht betreffend Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien. In der Presse hiess es dann, dass die investitionswilligen Gesuchsstellerinnen und Gesuchssteller auf den Herbst oder etwas später vertröstet werden müssen. Heute morgen habe ich die Antwort zur Einfachen Anfrage von Gemperle-Goldach zum Thema Förderprogramme Energiefotovoltaik auf den Pult gesehen und gelesen. Da konnte ich entnehmen, dass es gar noch schlimmer kommt, dass das warten auf den Herbst nichts nützt. Nein, es gibt keine weiteren Mittel - steht in der Antwort -, also warten bis zum Nimmerleinstag heisst das dann. Diese sinnvolle Aktion soll also nach kurzer Zeit vorbei sein. Das ist unverständlich, denn in der heutigen Zeit ist es doch gerade eine gute und wichtige Aktion, auch wenn man an unsere Wirtschaft denkt. Es ist auch eine gute und wichtige Aktion wenn man sie klimapolitisch anschaut. Sie ist ganz im Sinn des Geschäftsberichtes. Wie also erklärt der Vorsteher des Baudepartmentes nun diesen Wiederspruch zwischen dem was die Regierung schreibt und verspricht und dem wie dann im konkreten Fall gehandelt wird.

Wenn ich ein wenig vorausschaue: Wir haben von der Regierung auch das Regierungsprogramm 2009 bis 2013 bekommen. Dort steht unter Ziel 7 wieder die Sache mit der Chance. St.Gallen nutzt die Chancen innovativer Technologien im Bereich der erneuerbaren Energien. Also warum nutzt die Regierung diese Chancen nicht und lässt die Aktion 2009 wie zu Beginn versprochen mit zusätzlichen Mittel wirklich bis zum Herbst laufen. Ganz getreu dem Leitsatz: «St.Gallen kann es.» statt «St.Gallen hält nicht was es sagt bzw. verspricht.» und ändert die Spielregeln während des Spiels.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
3.6.2009Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Wir haben uns gestern Abend die Staatskanzlei im Anschluss noch die halbe Nacht hindurch intensiv mit der Frage, die uns gestern beauftragt wurde, auseinandergesetzt. Ausgangslage war: Kann bzw. darf der Kantonsrat über folgenden Antrag von Güntzel-St.Gallen explizit und eigens abstimmen. Der lautete wie folgt: «Der Kantonsrat nimmt vom Bericht 2009 der Staatswirtschaftllchen Kommission zur Staatsverwaltung, ausgenommen von deren Empfehlung in Ziff. 11, auf S. 10 des Berichtes, Kenntnis»? Oder kann bzw. darf der Kantonsrat dies nicht? Diese Frage der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit des Antrags von Güntzel-St.Gallen bildete gestern den Inhalt des Ordnungsantrags von Eugster-Wil. Und diese Frage zu beurteilen und zu klären sowie darüber zu berichten, lud gestern der Kantonsrat sein Präsidium ein.

Die Staatswirtschaftliche Kommission hat nach Art. 15 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates u.a. die Aufgaben, die Amtsführung der Regierung und der Staatsverwaltung sowie der selbständigen öffentlichen Anstalten, aber auch die Planung der Staatstätigkeit und die Erfüllung der vom Kantonsrat der Regierung erteilten Aufträge zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfungstätigkeit rapportiert die Staatswirtschaftliche Kommission dem Kantonsrat jeweils in ihrem Bericht zur Staatsverwaltung. Nach Art. 62 des Geschäftsreglementes erstatten nämlich die Rechtspflegekommission, die Finanzkommission, die Kommission für Aussenbeziehungen und eben die Staatswirtschaftliche Kommission dem Kantonsrat über das Ergebnis ihrer Prüfung in der Regel schriftlich Bericht. Der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung enthält «reine» Berichterstattung über die Tätigkeit, aber auch die Bewertung der Erkenntnisse und Ergebnisse der Prüfungstätigkeit, zuweilen verbunden mit Erwartungen und Empfehlungen. Empfehlungen sind im Verständnis der Staatswirtschaftlichen Kommission Teil ihres Berichtes.

Der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung ging bisher mit dem jeweiligen Amtsbericht der Regierung, geht - wie soeben - in diesem Jahr mit dem Geschäftsbericht 2008 der Regierung und wird aller Voraussicht nach auch in den kommenden Jahren mit dem Geschäftsbericht der Regierung einhergehen. Deshalb nahm die Staatswirtschaftliche Kommission in Ziff. 1 ihrer Anträge im hängigen Bericht zur Staatsverwaltung die Kenntnisnahme von Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2008 und Bericht 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission zusammen. Ziff. 1 der Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission spricht die Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes der Regierung und des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung an, Ziff. 2 Bst. a der Anträge die zur Abschreibung beantragten Motionen und Postulate, Ziff. 2 Bst. b die zur Abschreibung beantragten Aufträge bzw. Teilaufträge und Ziff. 3 die Kenntnisnahme bzw. die Genehmigung der Jahres- und Geschäftsberichte der selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten.

Zur Berichtsberatung: Nach Art. 106 des Geschäftsreglementes berät der Kantonsrat Berichte in der Regel abschnittsweise, so nach dieser Bestimmung insbesondere Amtsberichte der vom Kantonsrat beaufsichtigten Behörden. Nach der Spezialdiskussion über diese Berichte stellt die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident Kenntnisnahme des Berichtes fest. Auf Antrag des Präsidiums beschloss der seinerzeitige Grosse Rat diese Fassung von Art. 106 des Geschäftsreglementes aus folgenden Erwägungen, die im Bericht des Präsidiums vom 19. August 2002 enthalten sind: «Die Beratung eines Berichtes mit der Abstimmung über die Kenntnisnahme - bisherige Regelung von Art. 106 - abzuschliessen, macht Sinn, wenn mit der Abstimmung der Abschluss der Beratung markiert werden will. Nachdem der Grosse Rat schon seit längerer Zeit auf eine Differenzierung der Kenntnisnahme - früher: Kenntnisnahme, zustimmende Kenntnisnahme oder gar ablehnende Kenntnisnahme - verzichtet, macht die Abstimmung über die Kenntnisnahme vom Inhalt her kaum mehr Sinn: Das Präsidium unterstellt dem Grossen Rat, vom Bericht, vor, spätestens mit der Beratung Kenntnis genommen zu haben. Um Formelles und lnhaltliches in Übereinstimmung zu bringen, schlägt das Präsidium vor, das die Präsidentin oder der Präsident des Grossen Rates feststellt, der Grosse Rat habe vom Bericht Kenntnis genommen, wenn die Spezialdiskussion - benützt oder unbenützt - abgeschlossen ist.» Zu dieser Bestimmung führte Eugster-Wil, seinerzeitiger Sprecher des Präsidiums, am 23. September 2002 im Rahmen der Beratung des Berichtes des Präsidiums aus: «Nachdem der Grosse Rat seit längerer Zeit auf eine Differenzierung der Kenntnisnahme verzichtet, macht die Abstimmung darüber kaum mehr Sinn. Das Präsidium schlägt in der Neufassung von Art. 106 daher vor, dass der Ratspräsident nach Abschluss der Spezialdiskussion lediglich feststellt, dass der Grosse Rat vom Bericht Kenntnis nahm.»

Demzufolge debattiert der Kantonsrat bei der Behandlung eines Berichtes (allenfalls) über das Eintreten - Eintretensdiskussion mit Abstimmung über das Eintreten - und über den Inhalt des Berichtes - Spezialdiskussion -‚ nicht aber über die Kenntnisnahme, deren Feststellung der Ratspräsidentin oder dem Ratspräsidenten vorbehalten ist. Das Präsidium stellte bisher und stellt weiterhin den jeweiligen Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung in der Behandlung den früheren Amtsberichten, ab diesem Jahr den Geschäftsberichten der Regierung gleich. Damit typisierte und typisiert es den Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission als «Bericht nach Art. 106 des Geschäftsreglementes». Beanspruchte der Kantonsrat, über die Kenntnisnahme vom Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission explizit und eigens abzustimmen, allenfalls sogar mit Vorbehalten, wie GüntzelSt.Gallen einen solchen formuliert, kehrte der Kantonsrat wieder auf Art. 106 des Geschäftsreglementes in der Fassung zurück, wie sie vor der Revision im Jahr 2002 bestand. Unter diesem Gesichtspunkt beurteilt das Präsidium den vor dem Kantonsrat hängigen Antrag von Güntzel-St.Gallen als Art. 106 des Geschäftsreglementes wiedersprechend und demzufolge als unzulässig.

Die Folgerungen: Die spezielle Diskussion des Kantonsrates von gestern und heute über Ziff. 1 der Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission in ihrem Bericht 2009 zur Staatsverwaltung könnte die Kommission durchaus veranlassen, ja sogar einladen, inskünftig auf diese Ziffer zu verzichten. Damit könnte die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident inskünftig nach Art. 106 des Geschäftsreglementes «diskussionslos» feststellen, dass der Kantonsrat vom Geschäftsbericht der Regierung und vom Bericht der Staatswirtsöhaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung Kenntnis genommen hat...

Behandelt der Kantonsrat einen Bericht, gibt das Ratsmitglied seine Meinung, auch seine Missbilligung, zum Inhalt des Berichtes in der Regel im Rahmen der Spezialdiskussion des Berichtes bekannt, der nach Art. 106 des Geschäftsreglementes bekanntlich abschnittsweise beraten wird. Der Bericht selbst ist das Produkt der Berichterstatterin oder des Berichterstatters und deshalb einer Änderung nicht zugänglich. Bei Empfehlungen - ebenfalls Bestandteil des Berichtes - mag dies für ein Ratsmitglied, das mit einer Empfehlung nicht einverstanden ist, stossend sein, wenn es bzw. da es einer Empfehlung, hinter der (nur) die Staatswirtschaftliche Kommission, allenfalls (nur) deren Mehrheit steht, einen Mehrwert beimisst. Ein solches Ratsmitglied darf aber darauf hingewiesen werden, dass ihm «kompensatorische» Instrumente zur Verfügung stehen, wenn deren Voraussetzungen, um sie ergreifen zu können, erfüllt sind. Das sind Folgende:

  • Auftrag an die Regierung, an die vorberatende Kommission oder an das Präsidium nach Art. 95 des Geschäftsreglementes;

  • Motion nach Art. 111 ff. des Geschäftsreglementes;

  • Interpellation nach Art. 119 f. des Geschäftsreglementes.

Diese Instrumente hätten auch RichleSt.Gallen zur Verfügung gestanden, um der Empfehlung der Staatswirtschafflichen Kommission, die ihm - Richle-St.Gallen - missfiel, den Wind aus den Segeln zu nehmen. Ich hoffe, Ihnen hiermit ein klärendes Votum zur gestern gestellten nicht ganz ohne juristischen Floskeln beinhaltete Fragen zu klären. Das Präsidium hat somit ihre Pflicht getan, ist sich keine Schuldigkeit weiter bewusst.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Zu S. 34 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission: Der Kanton St.Gallen besitzt ein sehr grosses umfangreiches Immobilienportfolio. Ich schätze dieser Wert wird irgendwo in den Bereich von 2 Mrd. Franken oder mehr gehen. Ich kenne die genaue Zahl nicht. Dieses Portfolio muss bewirtschaftet und insbesondere unterhalten werden. Meine zwei Fragen an den Vorsteher des Baudepartementes gehen in den Bereich des Unterhaltes:

  1. Hat das Baudepartement einen generellen Unterhaltsplan für das gesamte Immobilienportfolio mit den notwendigen Zahlen für die Finanzplanung?

  2. Teilt der Vorsteher des Baudepartementes die Meinung, dass der Betrag von 25 bis 28 Mio. Franken, die wir jährlich im Konto Bauten und Rennovationen einstellen mittel- und langfristig nicht reichen werden um diesen notwendigen Unterhalt zu finanzieren? Ich verweise darauf: Im Jahr 2008 war dieser Betrag 26,3 Mio. Franken.

Zum Schluss eine Bemerkung zur Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission: Die Energiekonzepte sollten zwingend dem allgemeinen Unterhaltskonzept folgen und nicht umgekehrt.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Zu S. 44/45: Zum selben wie jetzt der Ordnungsantrag war?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Zu S. 45/46 «Asylpolitik im Sicherheits- und Justizdepartement»: Es wird hier darauf aufmerksam gemacht, dass aufgrund von steigenden Zahlen bei den Asylbewerberinnen und -bewerbern dringender Bedarf nach einem neuen Zentrum besteht. Hier meine erste Frage: Wie weit ist man mit den Abklärungen um das geplante Zentrum in der Landegg und bis wann können wir mit der Eröffnung rechnen? Oder ist etwas anderes geplant?

Zur zweiten Frage: Auf S. 46 im untersten Abschnitt steht: «Bei Vorbereitung und Umsetzung der neuen Härtefallregelung arbeitete das Sicherheits- und Justizdepartement sehr eng mit den Gemeinden zusammen. Was schon deshalb geboten ist, weil die Erteilung einer Härtefallbewilligung stets dazu führt, dass eine allfällig Sozialhilfepflicht in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt.» Es kann doch nicht sein, dass eine allfällige Sozialhilfepflicht ein Kriterium für eine abschlägige Antwort für ein Härtefallgesuch sein kann. Ich wäre hier froh um eine Präzisierung.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

legt ihre Interessen als Präsidentin des Patronatskomitees des Palliativnetzes Ostschweiz offen.

Gesundheit ist ein Stück Himmel auf Erden, diese Aussage von Regierungsrätin Hanselmann kann ich zu 100 Prozent unterstützen. Leider gibt es unheilbar kranke Menschen in unserem Kanton, die sich nichts sehnlicher wünschen, als die letzten Wochen oder auch Tage ihres Lebens zu Hause verbringen zu können. Der palliative Brückendienst hilft diesen Wunsch zu erfüllen. Die Regierung hat die Förderung und den Ausbau der palliativen Betreuung im Kanton St.Gallen als wichtig erachtet. Das Gesundheitsdepartement erteilte in der Folge der Krebsliga St.Gallen-Appenzell und dem Palliativnetz Ostschweiz (PNO) im September 2006 den Auftrag, ein Projekt zum flächendeckenden Ausbau des palliativen Brückendienstes auf das gesamte Kantonsgebiet auszuarbeiten und anschliessend diesen Auftrag umzusetzen. Die Dienstleistung des palliativen Brückendienstes konnte ab Herbst 2008 - mit eingeschränkten, personellen Ressourcen - vorübergehend flächendeckend angeboten werden. Aufgrund verschiedener personeller Veränderungen und Engpässen im palliativen Brückendienst, waren die Krebsliga und das Palliativnetz Ostschweiz jedoch im März 2009 gezwungen, das Angebot in den Regionen Rheintal-Werdenberg-Sarganserland und Gaster-See-Toggenburg einzustellen. Das bedeutet, dass in diesen beiden Regionen die vorgesehene Betreuungsqualität nicht mehr gewährleistet werden kann. Grund dafür ist, dass die befristeten Arbeitseinsätze auf der Palliativstation, welche für die Pflegefachpersonen im Brückendienst ein Muss sind, niemand bezahlen will. Der Krebsliga fehlen die nötigen finanziellen Mittel und das Gesundheitsdepartement sieht für eine finanzielle Unterstützung keine Möglichkeit. Tatsache ist, die Dienstleistung des palliativen Brückendienstes wurde in diesen Regionen sehr geschätzt und wird zum heutigen Zeitpunkt vermisst. Meine Frage an Regierungsrätin Heidi Hanselmann: Wie sehen Sie die Lösung dieses Problems?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

beantragt, die Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission auf S. 10 ihres Berichts zu streichen: «Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt, spätestens mit der Totalrevision des kantonalen Dienstrechts und des Rechts der kantonalen Versorgeeinrichtungen eine angemessene und sozialverträgliche Abfederung derjenigen Mitarbeitenden des Kantons vorzusehen, die der Kanton pensioniert, bevor sie die AHV-Leistungen erhalten».

Mit anderen Worten, die finanzielle Ausstattung von Frühpensionierten soll zu Lasten der staatlichen Versicherungskassen weiter ausgebaut werden. Diese Empfehlung erstaunt in mehrfacher Hinsicht. Seit Monaten gehört die schwierige finanzielle Situation der Pensionskassen zu den wichtigsten Themen der öffentlichen Diskussion. Drei Viertel aller Kassen arbeiten mit einer Unterdeckung. Dies gilt ganz besonders für die staatlichen Pensionskassen. Die beiden Pensionskassen des Kantons St.Gallen weisen aktuell eine geschätzte Unterdeckung von 750 Mio. Franken oder 15 Prozent aus. Im Zusammenhang mit Überlegungen zur Zusammenführung der Versicherungskasse für das Staatspersonal und der kantonalen Lehrerversicherungskasse spricht man mit Blick auf einen allfälligen «anwartschaftlichen Besitzstand» der Übergangsgeneration gar von einem Finanzbedarf von 1 Mrd. Franken. Bereits heute finanzieren die Pensionskassen ihre Leistungen zu Lasten der aktiven Generation. In dieser Situation einen weiteren Ausbau finanzieller Leistungen zu Gunsten Frühpensionierter zu fordern, ist stossend.

Dazu kommt, dass angesichts der demografischen Entwicklung die Frage von Frühpensionierungen an Bedeutung verliert. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die AHV langfristig nur durch eine Erhöhung des Rentenalters gesichert werden kann. Zur Diskussion gestellt werden muss daher nicht die Frage einer zusätzlichen finanziellen Abfederung von Frühpensionierungen, sondern der Grundsatz, dass man beim Kanton in aller Regel mit 63 Jahren in Pension geht. Bezüglich der Rentenleistungen sind Staatsangestellte bereits heute gegenüber den meisten Beschäftigten des privaten Sektors privilegiert. Diese Sonderstellung kann und darf nicht zu Lasten der Steuerzahler weiter ausgebaut werden. Ich fordere daher, die Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission zur finanziellen Abfederung von Frühpensionierten des Kantons ersatzlos zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich wollte eigentlich etwas zu S. 44/45 sagen. Ich gehe davon aus, dass dies auch Morgen erfolgen kann.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Ich muss den Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission unterstützen. Der Antrag Richle-St.Gallen ist unzulässig. Ich stelle fest, dass wir Ihr Votum zur Kenntnis genommen haben.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Das habe ich erwartet. Ich war auch einmal in der Staatswirtschaftlichen Kommission. Ich weiss wie verwässert man den Text schlussendlich bringt. Jetzt muss ich Ihnen etwas sagen. Als wir das Reglement gemacht haben, dass man keinen zusätzlichen Antrag stellen darf: Dannzumal waren keine Empfehlungen im Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission vorhanden. Es kann doch nicht sein, dass die Mehrheit der Staatswirtschaftlichen Kommission - also acht Personen - eine Empfehlung z.B. abgeben können und im Rat 61 Personen dagegen wären. Das ist doch kein Demokratieverständnis. Meines Erachtens sollte über eine Empfehlung in jedem Fall abgestimmt werden. Ich bin aber froh, dass es mindestens jetzt irgendwo aufgeschrieben ist was ich gemeint habe.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Widmer-Mosnang erkundigt sich was die Regierung vorgekehrt habe: Was für Lehren sie gezogen haben aus dem Haus 25 das wir abgebrochen haben diese Projekte und neu gestartet haben. Wie die Zusammenarbeit zwischen Nutzer und Baudepartement vorsich gehen und wie diese Planung funktionere. Die Regierung hat tatsächlich die Lehren bereits gezogen. Wir haben an und für sich schon Grundsätze gehabt. Wir haben imodifiziert. Wir haben es auch an einer Regierungsklausur mit der Regierung besprochen. Ganz grundsätzlich geht es darum, dass primär die Nutzerdepartemente ihre Strategien festlegen müssen was sie brauchen, dann die Notwendigkeit wie viel sie brauchen und eben da den konkreten Bedarf auszumachen. Das gilt für alle Projekte. Das ist Aufgabe der Nutzerdepartemente. Das Baudepartement nimmt dann diese Raumbedürfnisse entgegen und formuliert gemeinsam, die diese Bedürfnisse in ein Volumen gepackt werden können. Ob das Neubau, Sanierung, Umbau oder Umnutzung ist lassen wir jetzt offen. Das ist ganz verschieden. Wir legen fest, ob allenfalls etappiert werden konnte. Wir müssen die Kosten rechnen. Wir sagen dann im Terminplan in welchem Zeitraum eine Umsetzung möglich ist. Diese vielen Gesuche, die parallel pendent sind listen wir auf auf die grosse Liste, d.h. die Handorgel die vorallem die Finanzkommission erkennt. Diese wird jedes Jahr auf den neuesten Stand überarbeitet. Wenn einzelne Projekte stocken wenn noch Abklärungen zu machen sind, dann werden andere vorgezogen damit wir unsere Menge, eine regelmässige Auslastung der Bauwirtschaft mit Aufträgen des Kantons eben beliefern können. Das was bereit ist, das kommt in Form von Vorlagen ins Parlament. Diese Bedürfnisse werden dann wenn sie formuliert sind mit den Spezialisten der Nutzer, der Spezialisten vom Hochbauamt gemeinsam erarbeiten. Es sind drum auch von unserem Projektleiter immer so ungefähr die gleichen, die sich mit Schulbauten, Spitalbauten, mit Bauten der Sicherheit oder Verwaltungsbauten auseinandersetzen. Die verstehen dann die Sprache auch der Nutzer. Sie können hinweisen was allenfalls sinnvoll ist. Sie haben Vergleiche mit anderen Objekten. Sie können sagen, was für Begehren, welche Kosten-Konsequenzen haben. Das ist der Grundsatz der Zusammenarbeit. Der ist, wenn ich die ganzen Projekte ansehe in den letzten Jahren bearbeitet wurde, glaube ich, darf man sagen, so schlecht hat das nicht funktioniert. Dieser Fall wäre aus verschiedenen Gründen, der hat nicht funktioniert. Wenn die Notwendigkeiten eben nicht stimmen, dann kann hinten das Projekt wohl auch nicht stimmen. Kommt mein Haus 24 die leere dazu. Es wird nie mehr ein Projekt geben das ungefähr 14 Mio. Franken kostet. Das ist die schlechteste Variante weil wenn es teurer wird dann fallen wir in die Zuständigkeit der Volksabstimmung. Das war genau dort der Fall. Wir waren knapp. Dann haben wir die Ausschreibung vorgenommen und sämtliche Eingaben waren über 15 Mio. Franken. Wir hatten schon gar keine Chance die Arbeiten überhaupt zu vergeben. Das wollten wir dann korrigieren. Das ist uns schlecht gelungen. Dann haben wir festgestellt, dass die Mengen auch nicht stimmen. Dann gab es Übungsabbruch. Das ist die klare Konsequenz und das soll nicht mehr passieren. In Zusammenarbeit wären wir noch mehr systematisieren. Die Regierung wird bei grossen grundsätzlichen Überlegungen in den Strategien schon Stellung nehmen und dann wird die Zusammenarbeit verbessert. Dieser Fall, den Sie ansprechen, hat Wirkungen gezeigt. Nicht nur für die Gesundheit. Das war ein Lehrfall auch für die anderen Departemente sorgfältiger und gründlich, nicht die Wünsche sondern den Bedarf zu melden und dann zusammen ein Projekt zu entwickeln. Das zu diesem Punkt.

Zum Energiekonzept: Ganz grundsätzlich möchte ich festhalten, dass wir hier im Parlament im Februar 2008 das Energiekonzept verabschiedet haben. Wir sind der Umsetzung 2008/2012. Wir sind auf Kurs inhaltlich mit dem Personal dafür bereit stellen, auch mit den Mitteln, die wir einsetzen. Wir glauben, wir sind hier das was auch im Regierungsprogramm festgehalten ist. Das wollen wir fortsetzen.

Nun zu dieser Aktion: Das Bundesparlament hat zur Überraschung aller im letzten November 86 Mio. Franken gesprochen um den ganzen etwas Schwung zu geben mit der Auflage, dass sei eben die Aktion 2009 und in diesem Jahr sei das Geld auch zu verwenden. Diese Aktion hat uns herausgefordert. Man musste innert kurzer Zeit feststellen, was ist schlau, was ist überhaupt in einem Jahr möglich. Wir haben ungefähr 13 verschiedene Punkte zusammengestellt. Das Geld ist nur zur Verfügung gestellt worden wenn der Kanton gleichzeitig die gleiche Summe ebenfalls zu sprechen bereit war. Das hat bei uns stattgefunden. Unser Anteil war 2,1 Mio. Franken für diese Aktion. Wir haben 2,1 Mio. Franken ebenfalls gesprochen. Für die Aktion 2009 standen somit 4,2 Mio. Franken zur Verfügung. Es war gedacht, die Übung von Mai bis September eben zu führen damit die bestellten Aufträge und Offerten bis Ende Jahr tatsächlich ausgeführt werden könnten und dass die Mittel gesprochen werden könnten.

Nun das Problem: Ich habe grundsätzlich ein Problem mit Aktionen. Das ist lustig für den Supermarkt und irgendwelche andere Institutionen, die Aktiönchen machen um Kunden anzulocken. Das ist nicht grundsätzlich eine schlaue Lösung für die Politik. Aber die war vorgegeben. Deshlab haben wir ganz bewusst offen und ehrlich transparent erklärt. Es ist eine Aktion 2009. Für die stehen 4,2 Mio. Franken zur Verfügung. Damit eben die teuersten Brocken, die Fotovoltaik nicht überboarden und alles wegnimmt haben wir diesen Betrag limitiert auf den guten vierten. Es ist so, wie Sie gesagt haben. Nach fünf Tagen war diese Aktion für Fotovoltaik weg und für den Rest - ich habe das vorsichtig angetönt - stand nach einem Monat Ende Mai. Wir haben 2'758 Gesuche - alles zusammen - erhalten für 4,17 Mio. Franken. Wir werden Sie demnächst mit einer Medienmitteilung - überraschen wohl nicht mehr - mitteilen, dass diese Aktion abgeschlossen ist. Es ist eine Aktion. Die Aktion ist abgeschlossen. Die Spielregeln waren von Anfang an ganz klar. Ich habe keine Kompetenz mehr Geld auszugeben als mir zur Verfügung steht. Diese Aufgabe ist erfüllt. Wir werden diese Gesuche zügig bearbeiten und besorgt sein, dass die Leute, die bestellt haben auch die Lieferungen bekommen. Aber diese Aktion ist abgeschlossen.

Zu Trunz-Oberuzwil: Diese Fragen wurden schon in früheren Jahren gestellt. Genügen diese Mittel um unser Gebäudeportfolio auch zu unterhalten? Die Frage ist berechtigt. Wir haben sie bis anhin eher grob geschätzt als gerechnet und die Unterlagen waren nicht so gut. Wir haben in den letzten Jahren das Immobilienmanagement aufgebaut. Wir haben dieser Frage vermehrt Gewicht gegeben. Ganz fertig sind wir noch nicht, ich kann Sie kurz informieren. Es geht um den Immobilienbestand, Verwaltungs- und Finanzvermögens. Es geht in die Investition von Unterhaltsplanung. Es geht um das Miet- und Pachtwesen, das jetzt zentral alles im Baudepartement bewirtschaftet wird und es geht letztendlich, das hängt zusammen mit der Empfehlung auch der Staatswirtschaftlichen Kommission, um Energie und Ökologie.

Ganz kurz: Der Immobilienbestand: Heute haben wir eine zentrale Datenbank im Baudepartement über alle unsere Gebäude, die dem Kanton gehören. Die besteht. Es sind 730 Gebäude, die haben einen Neuwert von 2,1 Mrd. Franken und davon sind fast alle 2 Mrd. Franken gut in der Kategorie A, etwas weniges im B und ein Teil noch im C. Dort haben wir den Auftrag aufgrund des Sparpaketes 2003 diese Liegenschaften sugsessive abzusetzen, zu verkaufen, abzustossen, die wir nicht für Erfüllung unseres Auftrages als Kanton brauchen.

Investitions- und Unterhaltsplanung: Es ist so, dass wir in der Investitionsplanung habe ich erklärt, dass über 3 Mio. Franken ist in die Investitionsrechnung. Unter 3 Mio. Franken, das geht unter Bauten und Rennovationen. Da haben wir eine Jahresplanung. Mit diesem Betrag müssen wir den Wert der Liegenschaften erhalten. Da stellt sich die Frage, genügt es, genügt es nicht. Wie gehen wir vor? Jedes Jahr um die Jahreswende werden die Departemente eingeladen diese Projekte wo nötig Unterhalt zu machen ist zu melden. Es wird dann priorisiert, abgesprochen und damit kennen unsere Leute sehr wohl diese Liegenschaften welche die Nutzer eben mit ihren Bedürfnissesn anmelden. Gerade jetzt sind wir in der Redaktion in den Gesprächen und die Bedürfnisse werden reduziert auf diese 26 Mio. Franken in den Voranschlag 2010 einfliessen. Da wollen wir neu. Das ist der Ist-Zustand. Der funktioniert. Wir wollen hier noch einen draufgeben. Wir wollen die Nutzerbedürfnisse nicht nur einem Gebäude Besichtigung machen sondern die Bedürfnisse und die Analyse der Gebäude im Zustand um den tatsächlichen Bedarf - nicht nur was oberflächlich jetzt gemeldet wird, wollen wir noch genau erfassen. Das dürfte ab dem Jahr 2010 dann ebenfalls zur Verfügung stehen.

Miet- und Pachtwesen: Das war früher dezentral. Neu ist alles zentral im Baudepartement. Ich muss hier feststellen, dass trotz diversen Neubauten und Kapazitätserweiterungen die Mietsumme weiter gestiegen ist. Dem werden wir nachgehen müssen. Es sind ungefähr 230 Liegenschaften, die trotzdem irgendwo teilweise in Miete noch genommen werden mussten. Wir haben dazu 200 Stellenprozente zu bearbeiten. Das ist an der unteren Grenze. Wir meinen aber, dass wir dieses Management aufziehen können um genauere Fakten zu haben. Ein spezielles Kapitel ist noch die ganze Energie Ökologie. Hängt im Zusammenhang auch mit der Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission. Hier ist es auch ein Ressourcenproblem. Wir haben jetzt seit dem Jahr 2009 eine halbe Stelle mehr. Es sind jetzt 190 Stellenprozente und noch 100 Prozent Stellenprozente sind offen. Diese Stellenausschreibung läuft noch. Diese konnten wir noch nicht besetzen.

Die Grundlagen: Wir haben bereits seit dem Jahr 1999 eine regierungsrätliche Richtlinie zur ökologischen Vorbildfunktion für öffentliche Bauten und Anlagen. Die ist nicht mehr ganz neu. Wir haben sie situativ angepasst, sind aber der festen Meinung, dass diese zusammen mit dem neuen Energiegesetz - das wir heute in 2. Lesung beraten haben - ergänzt und erneuert werden müssen. Das werden wir tun. Dann werden wir dort eine neue Richtlinie festlegen. Was wollen wir bei neuen Bauten. Wie weit wollen wir gehen. Ist es Minergie? Ist es allenfalls Minergie-P? Was ist sinnvoll, was ist verhältnismässig. Dort werden wir die Überarbeitung selbstverständlich vornehmen. Da sind wir noch etwas im Unklaren weil es sind auch verschiedene Kritiken gekommen. Was ist in welchem Zeitpunkt langfristig sinnvoll? Wo wollen wir investieren? Wir müssen wissen, dass je konsequenter wir hier Vorbild sind, desto teurer wird natürlich auch das Bauen. Ob es Umbauten oder eben Neubauten sind. Zusammengefasst kann ich Ihnen sagen, dass wir davon ausgehen, dass es ungefähr stimmen kann. Aber weil wir viele Neubauten haben, die später auch Unterhalt haben werden wir mittel- und langfristig diesen Betrag, ohne dass ich ihn jetzt genau belegen könnte, etwas erhöhen müssen. Wir sind aber besorgt und stehen in der Verantwortung, dass die kantonalen Gebäude in gutem Zustand sind damit Sie auch zweckmässig genutzt werden können.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Habe ich die Frage Recht verstanden? Wieso keine Fortsetzung in Aussicht gestellt wurde?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

... ein Nachfolgeprogramm bzw. eine Nachfolgelösung in Aussicht gestellt per September. Davon ist jetzt nicht mehr die Rede. Aus diesem Grund möchte ich gerne wissen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Da muss ich irgend ein Missverständnis sein, das ich gerne mit Ihnen lösen würde. Was wir selber machen oder was wir dran sind von der Energiedirektorenkonferenz ist, dass der Klimarappen, d.h. die Mittel der Sanierung der Gebäude zur Steigerung der Energieeffizienz bei Gebäuden, dass dieses Programm das 2009 keine Unterbrechung erfährt. Das ist ein ganz wichtiger Faktor.

Zum Zweiten: Was wir weiter führen werden ohne Unterbruch ist unser Energiekonzept, das wir durchziehen und auch rechtzeitig ein Folgeprogramm erstellen wollen damit bis 12 nicht fertig ist. Wir sind jetzt auch Kurs und bauen dort. Das ist die nachhaltige Entwicklung, die wir haben. Ich bitte Sie das zu trennen von der Aktion. Wir waren schon zuversichtlich, dass das Geld etwas länger halten würde. Positiv daran ist, dass wir die Sensibilisierung der Bevölkerung zu diesen Themen konnten wir steigen. Das ist positiv aber jede Aktion hört einmal auf. Wir bedauern natürlich, dass Leute jetzt nichts mehr bekommen aber das ist bei jeder Aktion so. Es hat solange es eben hat und deshalb wollten wir offen und klar bereits von Anfang an diese Aktion als Aktion bezeichnen mit den Mitteln, die wir zur Verfügung haben. Das schlechteste wäre unterbrechen im Herbst wieder starten und wieder abbrechen. Da wissen unsere Leute gar nicht mehr was gilt. Ich finde, wir müssen transparent und klar kommunizieren. Wir dürfen nicht laufend das hin und her machen, in der Energiepolitik sowie nicht. Wenn die Sensibilität da ist, wenn endlich der Wille bereit ist langfristig etwas tun, dann müssen wir dort das Schwergewicht legen, das unser Energiekonzept durchgezogen wird, weiterbearbeitet werden kann und nicht dieser Aktion nachtrauern. Das bringt uns nichts mehr.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich stimme Boppart-Andwil zu. Aber was mich überrascht, dass vom Präsidium kein Veto kommt. Wir behandeln einen Bericht und einen Erweiterungsauftrag wird ohne weiteres genehmigt aber ein Streichungsauftrag nicht. Man beruft sich einfach auf Art. 95 worin es heisst: «Bei der Beratung einer Vorlage können die vorberatenden Kommission die Regierung oder dem Präsidium Aufträge erteilt werden.» Also habe ich einen Fehler gemacht. Ich hätte meinen Antrag als Auftrag formulieren müssen. Ist das richtig? Ich stelle übrigens auch fest, ich habe jetzt noch keine Antwort von der Staatskanzlei wo das steht. Wir können schon abstimmen über diesen Antrag aber ich will dann nochmals zurückkommen auf meinen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Die Ratspräsidentin stellt Kenntnisnahme vom Geschäftsbericht der Regierung und vom Bericht 2009 der Staatswirtschaftlichen Kommission zur Staatsverwaltung fest.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag und bittet über die Frage, ob dieser Antrag zulässig sei oder nicht, abzustimmen.

Ich bin für einmal anderer Meinung als Vizestaatssekretär Wanner. Weil der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission spricht ausdrücklich S. 57 von Anträgen. Es wird den Kantonsrat beantragt, Ziff. 1 Kenntnisnahme, Ziff. 2 Abschreibung, Ziff. Genehmigung. Das regelt die allgemeinen Beratungsregeln. Es liegt ein Antrag einer Kommission unseres Rates vor. Jetzt stellt ein Mitglied dieses Rates einen Änderungsantrag zum Antrag in Ziff. 1. Ich meine, das sei zulässig. 106 nimmt Bezug auf Berichte insbesondere Amtsberichte der vom Kantonsrat beaufsichtigten Behörden. Das haben wir jetzt getan. Den Amtsbericht der Regierung jetzt abschnittweise beraten. Die Kantonsratspräsidentin hat am Schluss richtigerweise erklärt, wir haben Kenntnis genommen von 106 Abs. 3. Jetzt sind wir aber bei den Anträgen. Ich meine, der vorberatenden Kommission - und das ist die Staatswirtschaftliche Kommission in diesem Bereich - und dann muss es auch möglich sein, Anträge zu Ziff. 1, 2 und 3 zu stellen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Der Ordnungsantrag geht dahin, die Frage der Zulässigkeit einen Antrag nach Art. 84 unseres Reglementes zum Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission zu stellen. Ob das zulässig ist, ja oder nein?

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich bin einverstanden, dass das Präsidium - allerdings heute Abend - berät. Weil ich habe volles Vertrauen in die richtige Auslegung unseres Reglementes und bin sehr gespannt auf den Bericht morgen Mittwoch.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ratspräsidentin: Damit behandeln wir diese Frage im Präsidium.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
3.6.2009Wortmeldung

zieht den Ordnungsantrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion hat heute eine dringliche Interpellation eingereicht. Ich möchte jetzt schon beliebt machen die Dringlicherklärung zu unterstützen, denn wir haben im selben Zusammenhang einige Fragen, die jetzt geklärt sein müssen. Vorallem hinblicklich zum guten Glück Wiederaufstieg unserer St.Galler Fussballmannschaft in die Superleage und weiteren brisanten gewalttätigen Organisation, die sich jetzt breit machen.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Ich versuche da gern eine Antwort zu geben. Sie haben eine schwierige Situation angesprochen. Das ist richtig. Wir bedauern das auch sehr, dass diese personellen Engpässe so hingenommen werden mussten. Wir setzen natürlich alles daran, ausgebildete Personen zu finden und da laufen die Ermittlungen bzw. Anwerbungen auf Hochtouren. Das kann ich Ihnen so sicher mit auf den Weg geben, dass uns die Umsetzung dieses Auftrags sehr am Herzen liegt. Das zeigt auch in den Spitalregionen, dass jede Spitalregion in sich die Palliativcare auch installiert hat und dabei sich auch immer weiter entwickelt. Der Brückendienst ist eine ganz wichtige Funktion. Wir bleiben dran und wir tun was wir können.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009
2.6.2009Wortmeldung

Eine kleine Anschlussfrage an die Frage von Gschwend-Altstätten: Betrifft die baulichen Massnahmen der Stadien. St.Gallen hat das neue Stadion, Lido in Rapperswil. Mir stellt sich einfach die Frage: Es wurde angetönt, z.B. Stehpläte oftmals ein gewisses Problem in den Stadien. Sehr gut um einige Fans, die eigentlich auch mit Stadienverbot belegt sind sich trotzdem in den Reihen der Fans aufzuhalten oder z.B. in der Dinersclub Arena wo dannzumal bei den baulichen Massnahmen beide Fans Gruppierungen neben einander gestellt wurde. ohne dennoch dass die verantwortlichen Personen mehrfach darauf hingewiesen haben, dass dies ein Sicherheitsproblem könnte darstellen und zu einem späteren Zeitpunkt sicher zu polizeilichen oder zu sicherheitsproblematischen Bedingungen führen wird. Wie weit kann die Regierung in solchen Sachen Einfluss nehmen, z.B. bei der Eingabe von Bauvorlagen. Was wäre die Möglichkeit zum ev. solche Sachen etwas zu verändern, z.B. auch Stehplätze in Zukunft zu vermeiden.

Session des Kantonsrates vom 2. und 3. Juni 2009