Geschäft: II. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.09.07
TitelII. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung27.2.2009
Abschluss26.9.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag Denoth St.Gallen zu Art. 8 vom 30. November 2009
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 1. Dezember 2009
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 21. September 2009
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
AntragAntrag Stadler-Kirchberg zu Art. 8 vom 30. November 2009
ErlassErgebnis der 2. Lesung des Kantonsrates vom 24. Februar 2010
AntragAntrag Dobler-Oberuzwil zu Art. 8 vom 30. November 2009
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 11. August 2009
AntragAntrag SVP-Fraktion zu Art. 8 vom 30. November 2009
BotschaftErläuternder Bericht zur Volksabstimmung vom 26. September 2010
AntragAntrag Eugster-Wil / Güntensperger-Mosnang / Lusti-Uzwil zu Art. 8 vom 30. November 2009
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
1.12.2009Art. 8 Abs. 237Antrag der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission70Antrag Dobler-Oberuzwil13
1.12.2009Schliessungszeit12Antrag der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission auf Schliessung um 18.00 Uhr9517.00 Uhr13
1.12.2009Schliessungszeit4816.00 Uhr6017.00 Uhr12
1.12.2009Art. 8 Abs. 1 Bst. b20Antrag der vorberatenden Kommission86Antrag Denoth-St.Gallen und Stadler-Kirchberg sowie Eugster-Wil/Güntensperger-Mosnang/Lusti-Uzwil14
1.12.2009Eintreten61Zustimmung48Ablehnung11
1.12.2009Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach auf Schluss der Diskussion84Zustimmung20Ablehnung16
24.2.2010Unterstellung unter die Volksabstimmung (Ratsreferendum)46Zustimmung66Ablehnung8
24.2.2010Schlussabstimmung65Zustimmung44Ablehnung11
22.2.2010Eintreten66Zustimmung46Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich sehe nur einen Antrag zu Art. 8 Abs. 1 Bst. c: den der SVP-Fraktion. Die anderen Anträge beruhen auf Art. 8 Abs. 1 Bst. b. Ich bin der Meinung, dass die Abstimmung zu Art. 8 Abs. 1 Bst. b stattgefunden hat: Wir haben uns für «am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 6.00 bis 17.00 Uhr» entschieden. Aus meiner Sicht entfällt Art. 8 Abs. 1 Bst. c.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat sich am 9. November 2009 zur Beratung dieses Nachtrags getroffen. In der vorberatenden Kommission wurde frühzeitig der Wunsch geäussert, Referenten aus der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerschaft einzuladen. Deshalb durften wir als Arbeitnehmervertretung Pius Frey, Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerkschaftsbundes, und als Arbeitgebervertretung Jörg Caluori, Filialleiter Rösslitor Bücher, St.Gallen, zur Einführung begrüssen. Pius Frey sprach im Allgemeinen über die verbindliche Regelung zum Schutz der Arbeitnehmenden, und Jörg Caluori referierte über die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten im Kanton St.Gallen aus Sicht des Gewerbes. Bei der anschliessenden Fragerunde konnten die beiden Referenten Fragen aus der vorberatenden Kommission kompetent beantworten. Nach diesem Informationsteil hat die vorberatende Kommission den Nachtrag durchberaten.

Das Thema Ladenöffnungszeiten ist ein immer wiederkehrendes Geschäft und war schon oft Gegenstand von Beratungen im Kantonsrat. Die geltende Regelung ist das Ergebnis eines Kompromisses: Die Revisionsvorlage 22.01.12 «Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung» hatte eine allgemeine Ladenöffnung von Montag bis Freitag bis 21 Uhr und am Samstag bis 17 Uhr vorgesehen, während u.a. für zur Hauptsache Lebensmittel anbietende Läden bis zu einer Fläche von 150 m2 einschliesslich Tankstellenshops eine erweiterte Ladenöffnung von täglich bis 23 Uhr vorgesehen war. Diese Vorlage wurde von den Stimmberechtigten mit 52 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt. Danach war die Regierung bestrebt, möglichst rasch eine neue Vorlage zu bringen, um Läden mit einem speziellen Sortiment, insbesondere Lebensmittelgeschäften bis 120 m2 einschliesslich Tankstellenshops, erweiterte Ladenöffnungszeiten zu ermöglichen. Diese Revisionsvorlage 22.03.11 «Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung» wurde im Jahr 2004 vom Kantonsrat klar angenommen und ist die heute geltende Regelung. Im November 2008 wurde eine Motion 42.08.38 «Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung: Anpassung an die umliegenden Kantone» eingereicht, die im ursprünglichen Wortlaut eine allgemeine Ladenöffnung von Montag bis Freitag bis 21 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr vorgesehen hat. Eine Interessenabwägung hat den Kantonsrat zu einer Änderung des Motionstextes bewogen; er hat diese mit geändertem Wortlaut gutgeheissen.

Die im II. Nachtrag nun beantragte Ladenöffnung von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr hat aus Sicht der Regierung den Vorteil, dass Ausnahmebewilligungen weitgehend hinfällig würden und auch im Kanton St.Gallen erlaubt ist, was in anderen Kantonen zulässig ist und in der Praxis gelebt wird. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission konnte sich dieser Meinung anschliessen und beschloss mit 10:5 Stimmen Eintreten auf die Vorlage und stimmte bei der Schlussabstimmung mit dem gleichen Stimmenverhältnis der Gesetzesänderung zu.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

beantragt, Art. 8 Abs. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr.»

Ich habe die Argumente bereits in der Eintretensdiskussion vorgebracht.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

(im Namen einer grossen Mehrheit der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

In schöner Regelmässigkeit befassen wir uns im Kantonsrat mit den Ladenöffnungszeiten: Obwohl das St.Galler Volk in zwei Abstimmungen einer Ausdehnung eine Absage erteilt hat, versuchen es die Motionäre ein weiteres Mal. Die seit dem Jahr 2004 gültige Regelung ist ein austarierter Kompromiss, hinter den sich die verschiedenen Parteien und auch die Kirche stellen konnten. Seither hat sich nichts Wesentliches verändert, was für eine Ausdehnung sprechen würde. Das Ziel der Motionäre ist nicht diese eine Stunde am Abend, was der ursprüngliche Text dieser Motion beweist. Das Ziel ist eine schrittweise vollständige Liberalisierung der Öffnungszeiten. Nun versuchen die Motionäre dies in kleinen Schritten zu erreichen. Sie verweisen auf die Konkurrenzsituation mit angrenzenden Kantonen. Obwohl im Kanton Thurgau z.B. werktags eine Öffnungszeit bis 22 Uhr möglich wäre, hat der Grossverteiler Coop Rickenbach bei Wil seine Öffnungszeiten denjenigen des Kantons St.Gallen angepasst. Wir kennen einen Ausnahmeartikel, der im Kanton St.Gallen auch angewendet wird. Ich weiss, dass z.B. Rapperswil-Jona mit diesem sehr gut leben kann.

Ich wehre mich klar gegen eine Ausweitung, sowohl am Abend wie auch am Samstag. Wenn wir an diesen Öffnungszeiten wieder rütteln, steht auch bald wieder der Sonntag zur Diskussion. Vor allem die Öffnungszeiten am Samstagabend dürfen nicht angetastet werden. Der Samstagabend gehört zur Vorbereitung des Sonntags und soll nicht dem Konsum hingegeben werden. Ich sehe weder bei der Bevölkerung noch beim Gros des Gewerbes einen Bedarf für eine Ausweitung. Zudem zeichnet sich mit dem Internet-Shopping mit Hauslieferdienst ein neuer Trend ab. Mit diesem Service kann sich wirklich jeder bedarfsgerecht versorgen. Längere Öffnungszeiten am Abend treffen vor allem das Personal, und dies sind ja vorwiegend Frauen. Damit sind auch die Familien betroffen. Wir klagen hier im Parlament über die akuten Gesellschaftsprobleme wie Jugendgewalt, Alkoholmissbrauch, Sucht, Littering und suchen nach geeigneten Präventivmassnahmen. Mit der Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten verschärfen wir die Probleme, statt sie zu lösen. Dass das Stimmvolk des Kantons Uri am vergangenen Wochenende eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten – notabene auch nur bis 20 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr – wuchtig abgelehnt hat, sollte ebenfalls beachtet werden.

Die grosse Mehrheit der CVP-Fraktion wird auf die Vorlage nicht eintreten und einer Erweiterung der Ladenöffnungszeiten nicht zustimmen. Sollte der Kantonsrat trotzdem eintreten, wird die CVP-Fraktion in der 2. Lesung in der Februarsession 2010 den Antrag für ein Ratsreferendum stellen: Das Volk soll am Schluss entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Ich habe zu Beginn gesagt, wie wir abstimmen. Wir stimmen jetzt ab über die Frage, was an den Vortagen von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr gilt: 16 Uhr, 17 Uhr oder 18 Uhr. Ich stelle zuerst die Schliessungszeit 16 Uhr der Schliessungszeit 17 Uhr gegenüber. Das Obsiegende stelle ich anschliessend dem Entwurf der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission auf Schliessung um 18 Uhr gegenüber.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Der schriftlich vorliegende Antrag Dobler-Oberuzwil ist abzulehnen.

Ich bitte Sie, behaften Sie den Kantonalen Gewerbeverband (KGV) auf seinen Aussagen: Als die Motion 42.08.38 «Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung: Anpassung an die umliegenden Kantone» in der Februarsession 2009 behandelt wurde, habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass damit der Abendverkauf bis 21 Uhr gestrichen wird. Ich zitiere Eugster-Wil: «Sie täuschen sich, denn wir haben uns einiges überlegt. Und dieser Art. 8 war uns auch sehr wohl bewusst.» Nach ein paar weiteren Ausführungen sagte er: «Und dann braucht es die einmalige Ausnahmemöglichkeit bis 21 Uhr nicht mehr, weil sie nicht mehr benutzt wird. Das ist die bisherige Erfahrung mit diesem Gesetz: 20 Uhr genügt.» (ProtKR 2008/2012, Nr. 103). Der KGV hat ja dazu eine Umfrage gemacht, und da nehme ich Richle-St.Gallen beim Wort: Er hat gesagt, seine Zahlen und seine Rückmeldungen seien korrekt.

Zu Richle-St.Gallen: Erlauben Sie mir in diesem Zusammenhang eine Klarstellung: Ich möchte hier in aller Form zurückweisen, was er der Unia unterstellt hat. Er sagte, die 1500 Unterschriften dieser Petition, die wolle er zuerst sehen, die seien gar nicht vorhanden. Ich verwahre mich gegen diese Unterstellung. Sie werden die Unterschriften vor der 2. Lesung sehen – dann werden Sie nämlich eingereicht. Ich bitte Sie, schauen Sie in Ihrem Laden, dass richtig befragt wird und die richtigen Zahlen zurückkommen. Wir spielen hier mit offenen Karten. Ich bitte Sie, das nächste Mal derartige Bemerkungen zu unterlassen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Art. 8 Abs. 2 [Abendverkauf]. (im Namen der CVP-Fraktion): Dem schriftlich vorliegenden Antrag Dobler-Oberuzwil ist zuzustimmen.

Eine Umfrage bei unseren CVP-Basis-Mitgliedern hat ergeben, dass 77 Prozent den Abendverkauf beibehalten wollen. Dieser verlängerte Abend wird von der Bevölkerung nicht für den wöchentlichen Grosseinkauf genutzt, sondern ist vor allem auch von gesellschaftlichem Interesse: Man möchte sich vielleicht unter das Volk mischen, weil dann etwas los ist in der Stadt. Man möchte «lädelen», sich in der Stadt treffen und vielleicht anschliessend, nachdem die Läden geschlossen haben, noch etwas essen oder trinken gehen. Man schätzt diesen Abend und möchte ihn nicht missen. Zudem möchten das auch die meisten Detailhandelsgeschäfte: Sie ziehen einen «richtigen» Abendverkauf einmal in der Woche bis 21 Uhr einer generellen Verlängerung bis 20 Uhr vor.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Seit Jahren muss der Kanton St.Gallen in Bezug auf die Ladenöffnungszeiten gegenüber den umliegenden Kantonen Wettbewerbsnachteile hinnehmen. Insbesondere in Grenzregionen sind Detailhändler benachteiligt, da der Konsument ohne grossen Mehraufwand die Einkäufe ausserhalb des Kantons tätigen kann. Dazu kommt, dass die umliegenden Kantone im Gegensatz zum Kanton St.Gallen keine Parkplatzbewirtschaftung kennen. Diese Wettbewerbsnachteile führen oft auch dazu, dass sich renommierte Unternehmen lieber in den angrenzenden Gemeinden der Nachbarkantone niederlassen. Mit dieser Vorlage sollen die Ladenöffnungszeiten der Situation in den umliegenden Kantonen angenähert werden. Die FDP-Fraktion unterstützt die von Montag bis Freitag von 19 auf 20 Uhr verlängerten Ladenöffnungszeiten, wobei nach unserer Meinung weiterhin ein Abendverkauf bis 21 Uhr möglich sein sollte. Zudem ist die FDP-Fraktion mehrheitlich gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten vor hohen Feiertagen. Obwohl diese Vorlage immer noch weit weg von wirklich liberalen Ladenöffnungszeiten ist, bedeutet sie einen wichtigen Schritt in Richtung Anpassung an die umliegenden Kantone. Die FDP-Fraktion unterstützt diese moderate Liberalisierung. Damit bleibt unser Kanton konkurrenzfähig, und die bestehenden Wettbewerbsnachteile werden weitgehend abgebaut. Ebenfalls werden wir Anträge zur Beibehaltung eines Abendverkaufs bis 21 Uhr und zur Beibehaltung der Ladenöffnungszeiten vor hohen Feiertagen bis 17 Uhr unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Dann haben wir jetzt drei beantragte Zeiten zu Art. 8 Abs. 1 Bst. b und c: den Antrag der vorberatenden Kommission auf 18 Uhr, den Antrag der SVP-Fraktion auf 16 Uhr sowie die Anträge von Stadler-Kirchberg, Denoth-St.Gallen und Eugster-Wil / Güntensperger-Mosnang / Lusti-Uzwil auf 17 Uhr.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

69,4 Prozent Nein-Stimmen: Mehr als deutlich verwarfen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Uri am letzten Wochenende die genau gleiche Vorlage, über die wir heute diskutieren. Im «St.Galler Tagblatt» war das nicht zu lesen, in der «Südostschweiz» schon. Uri bleibt also beim Bewährten: Die Läden werden wie bisher bis 18.30 Uhr – oder wenn man will bis 19 Uhr – geöffnet haben, am Samstag bis 17 Uhr. Dies, obwohl auch der Kanton Uri an den besonders liberalen Kanton Schwyz grenzt. Genau das will auch die SP-Fraktion für den Kanton St.Gallen, festhalten an der bewährten Lösung: Montag bis Freitag bis 19 Uhr, Samstag bis 17 Uhr und einmal pro Woche Abendverkauf. Jede weitere Ausweitung ist eine Zwängerei und gegen die Interessen des Verkaufspersonals und der grossen Mehrheit der Gewerbetreibenden. Die grosse Mehrheit der Detailhändler, insbesondere die kleineren, wollen keine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten. Es ist daher logisch und konsequent, gar nicht auf diese Gesetzesvorlage einzutreten. Sie entspricht keinem Bedürfnis: Bis heute wird der Spielraum bis 19 Uhr nämlich nur wenig genutzt, die meisten Läden schliessen um 18.30 Uhr. Das Einkaufsverhalten hat sich eingependelt, und es braucht keine Ausweitung. Ein Abendverkauf ist in Ordnung. Die heutige Lösung ist gut und soll erhalten bleiben.

Die Vorlage ist volkswirtschaftlich sinnlos: Die Verlängerung der Öffnungszeiten bringt keine Umsatzzunahmen und schafft keine neuen Arbeitsplätze. Der ökonomische Druck auf Klein- und Familienbetriebe hingegen nimmt zu. Der unerwünschte Sog vom Dorfladen ins Einkaufszentrum würde sich verstärken. In den Agglomerationen würden die kleinen und mittleren Läden verstärkt unter den grossen Ketten leiden, wenn wir weiter liberalisierten. Die Gesetzesänderung ist gewerbefeindlich: Wir erreichen damit einzig eine Bevorzugung der Grossverteiler und der Einkaufszentren zulasten der Familienbetriebe und Kleingewerbler. Diese These unterstützen verschiedene Schreiben der Detailhändler, die uns Ratsmitglieder in den letzten Wochen erreicht haben. Die Interessengemeinschaft Obere Bahnhofstrasse (IGOB) in Wil mit über 80 Geschäftsmitgliedern bittet uns nämlich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie haben das sicher beachtet, das war gestern in der Zeitung gross aufgemacht. Die Wiler Detaillisten wollen also trotz Grenzlage an der bisherigen, bewährten Regelung festhalten. Auch die Interessengemeinschaft Einkaufszentrum Wattwil will keine weitere Liberalisierung. Von den Fachgeschäften in Gossau – dort, wo ich einkaufe – weiss ich, dass die Fachgeschäfte in Gossau so oder so an der heutigen Regelung mit Ladenschluss unter der Woche um 18.30 Uhr und am Samstag um 16 Uhr festhalten wollen. Hinter vorgehaltener Hand hört man auch, dass in der Stadt St.Gallen die grosse Mehrheit der City-Vereinigung «Pro Stadt» keine Änderung will. Und sogar einer, der schon eher zu den Grossen zählt, nämlich Mode Weber, hat uns geschrieben, dass er an der bisherigen Lösung festhalten wolle – erfreulicherweise sogar mit dem Argument der sozialen Verantwortung gegenüber dessen Personal.

Wir fragen uns: Was ist los mit dem Vorstand des Gewerbeverbandes? Neun der 18 Vorstandsmitglieder sitzen bekanntlich hier im Rat. Warum macht sich der Gewerbeverband für eine Gesetzesänderung stark, die die grosse Mehrheit der bei ihm organisierten Detailhändler klar ablehnt? Heisst das neue Credo des Gewerbeverbandes gar: «Minderheitenschutz für ein paar wenige Grossverteiler»? Früher setzte sich die Verbandsspitze vornehmlich für die kleinen Detailhändler ein, die nach wie vor die grosse Mehrheit der Verbandsmitglieder ausmachen – schön wäre es, wenn das heute immer noch so wäre. Zusammen mit drei weiteren Ratsmitgliedern waren mit Richle-St.Gallen und Eugster-Wil, Präsident und Vizepräsident des Gewerbeverbandes, gleich fünf Vorstandsmitglieder in der 15-köpfigen vorberatenden Kommission. Wir hoffen, dass es diesen fünf nicht gelingt, die anderen Ratsmitglieder auf ihre Seite zu ziehen, sondern setzen auf den Weitblick und die Gesamtsicht der weiteren bürgerlichen Vertreterinnen und Vertreter. Dass die Regierung bei Rapperswil-Jona vor Jahresfrist eine Ausnahme im Sinn der jetzt vorliegenden Gesetzesänderung bewilligte, ist nun wirklich kein Grund, diese Ausnahme zur Regel zu erklären – auch dann nicht, wenn der zuständige Regierungsrat aus ebendieser Stadt kommt: Wir brauchen keine «Lex Rappi».

Die Vorlage ist schädlich für das gesellschaftliche Leben: Die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten belastet nämlich das Verkaufspersonal zusätzlich, d.h. vor allem Frauen und in der Folge deren Familien. Wer abends bis 20 Uhr verkaufen und anschliessend noch aufräumen muss, wird vom Familienabend, vom Vereinsleben und von Abendveranstaltungen aller Art, also von einem wichtigen Teil unseres gesellschaftlichen Lebens, weitgehend ausgeschlossen. Der Detailhandel gehört zu den Branchen mit tiefen Löhnen und teils prekären Anstellungsbedingungen wie «Arbeit auf Abruf». Hier dürfen nicht weitere Verschlechterungen in Kauf genommen werden. Im Detailhandel besteht heute nur bei Migros, Coop und den Tankstellenshops ein Gesamtarbeitsvertrag. Bei allen anderen gibt es weder einen garantierten Mindestlohn noch einheitliche Anstellungsbedingungen. Sollte diese unsinnige Vorlage doch eine Mehrheit finden, müsste die Regierung wenigstens einen allgemeinverbindlichen Normalarbeitsvertrag mit Mindestlöhnen erlassen. Erfreulich und wichtig ist in diesem Zusammenhang zu sagen, dass die Gewerkschaft Unia vor kurzem eine Petition gestartet hat, mit der das Verkaufspersonal kundtun kann, dass die längeren Öffnungszeiten klar ablehnt. Bereits sind mehr als 1500 Unterschriften gesammelt worden, und es werden täglich mehr...

Von den Befürwortern dieser Vorlage wird immer wieder gesagt, dass die ausgedehnten Öffnungszeiten ja nicht ausgeschöpft werden müssen. Aber das stimmt eben zum Teil wirklich nicht, denn in verschiedenen Zentren werden die kleinen Geschäfte via Mietverträge gezwungen, länger offen zu halten – so, wie es eben für das ganze Zentrum gilt. Zum Schluss zurück zu den Motionären: Im ersten eingereichten Text wollten diese bekanntlich eine allgemeine Verlängerung bis 21 Uhr. Dagegen hätten sie erheblichen Widerstand verspürt, sagten sie später. Darum haben sie ihre Forderung im Februar 2009 auf «Verlängerung bis 20 Uhr» abgeändert, ohne eine Ausnahmebestimmung für den Abendverkauf. Nun ist offensichtlich auch gegen die heutige Vorlage wiederum ein breiter Widerstand aus ganz unterschiedlichen Kreisen da. Darum ersuche ich die Motionäre ein weiteres Mal, in sich zu gehen und diesen Widerstand ernst zu nehmen. Das würde dann logischerweise heissen, gar nicht erst auf diese Vorlage einzutreten. Wenn das die Motionäre tun, macht das ihre «Gefolgschaft» sicher gerne mit. Wenn wir die vorliegenden Anträge anschauen, ist bereits ein Schritt Richtung Vernunft spürbar: Samstag 18 Uhr liest man da bereits nicht mehr, aber mehrfach Samstag Ladenschluss 17 Uhr. Jetzt fehlt also nur noch der letzte Schritt: zu sagen, so wie es heute ist, ist nicht nur am Samstag gut, sondern unter der Woche ebenso. Wir Linken, das Verkaufspersonal und insbesondere die grosse Mehrheit der kleinen und mittleren Fachgeschäfte werden es Ihnen danken, wenn Sie auf diese Vorlage nicht eintreten.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Ich lege die Interessen offen, dass meine Frau eine Boutique führt und selber entscheiden will, wann sie öffnet und schliesst. Dass es dabei Grenzen gibt, respektieren wir beide.

Es gibt für einige Leute durchaus eine gewisse Tradition, einmal die Woche bewusst zum Abendverkauf zu gehen. Wenn Sie diese Möglichkeit beibehalten, dann steht es allen frei, auch an diesem Abend um 20 Uhr oder früher sein Geschäft zu schliessen. Aber man soll es denjenigen, die bis 21 Uhr offen halten wollen, nicht verunmöglichen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Bis vor wenigen Wochen war ich auch noch der Überzeugung, dass eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gerade in einer Grenzregion im Sinn der Detaillisten ist: So unterstützte ich als Gewerbevertreter diese Vorlage auch im Glauben, dem gewerblichen Detailhandel helfen zu können. Meine Recherchen, die ich eigentlich nur betreffend den Abendverkauf bei der IGOB in Wil anstellen wollte, haben mir dann aber ein ganz anderes, ernüchterndes Bild gezeigt: Die Wiler Fachgeschäfte wollen am Abendverkauf vom Dienstag bis 21 Uhr festhalten. Dies bestätigten die Mitglieder der IGOB, von denen über die Hälfte anwesend war, an der letzten Hauptversammlung einstimmig. Wil mit seiner attraktiven Einkaufsmeile hat ein grosses Einzugsgebiet. Ein Abendverkauf macht mehr Sinn als die tägliche Verlängerung um eine Stunde. Bereits heute wird der gesetzliche Rahmen bis 19 Uhr an Werktagen nur von wenigen Grossen ausgeschöpft; die meisten Läden schliessen um 18.30 Uhr. Der zusätzliche Ertrag einer längeren Öffnungszeit rechtfertigt den Aufwand überhaupt nicht. Ich habe in den vergangenen Wochen keinen Ladeninhaber gefunden, der mich zu einem Ja ermuntert hat.

Für die gewerblichen Fachgeschäfte ist die Erweiterung der Öffnungszeiten im lokalen Wettbewerb ganz klar ein Nachteil. Sie können mit ihren Personalressourcen längere Öffnungszeiten aus organisatorischen Gründen kaum oder nur mit grossem Aufwand bewerkstelligen; ein Aufwand, der sich einfach nicht rechnet. Wenn überhaupt, können nur Grossverteiler und Einkaufszentren profitieren, und dies vor allem zulasten der kleinen und mittleren, von Inhabern geführten Betriebe, mit allen Folgen auch für die Entwicklung der Innenstädte und Dorfkerne. Zu erwähnen ist, dass die kleineren Läden in den Einkaufszentren durch die Mietverträge nicht mehr frei sind, ihre Läden früher zu schliessen. Sie haben sich dem Diktat der Grossen zu beugen; das Management der Einkaufszentren und -passagen gibt die Öffnungszeiten vor. So ist der Händler wenigstens in diesen Zentren nicht frei in der Gestaltung seiner Öffnungszeiten, sondern muss jeden Abend bis 20 Uhr im Laden ausharren und Däumchen drehen. Wenn von Wettbewerbsnachteilen gesprochen wird, z.B. in Wil gegenüber dem Kanton Thurgau‚ dann meinen die Wiler Detaillisten vor allem die ungleich langen Spiesse bei der Parkplatzbewirtschaftung. Nicht nur in Wil gibt es Widerstand gegen die geplante Gesetzesänderung. Auch die Detailhändler der St.Galler Innenstadt lehnen die Vorlage grossmehrheitlich ab. In Wattwil wurde ebenfalls eine Umfrage gemacht, mit einem ernüchterndem Ergebnis: Drei Teilnehmende – zwei davon sind Grossverteiler – sprachen sich dafür aus, 13 Teilnehmende dagegen. In Buchs haben die Detaillisten derzeit am Mittwoch und Freitag bis 20 Uhr geöffnet, aber eben nicht alle. Die kleinen und mittleren Betriebe würden lieber wieder zurück zu einem Abendverkauf bis 21 Uhr, was in der neuen Vorlage nicht mehr vorgesehen ist. Positive Signale kamen einzig aus Rapperswil-Jona, diese aber vor allem aus Kreisen der Einkaufszentren, die bereits eine Ausnahmeregelung kennen.

Vor allem der Umstand, dass sich die gewerblichen Detailhändler, die in den Einkaufszentren eingemietet sind, an die längeren Öffnungszeiten halten müssen und natürlich die generell ablehnende Haltung der gewerblichen Detaillisten haben mich dazu bewogen, meine Meinung zu ändern: So kann ich nicht mehr auf die Vorlage eintreten, werde aber – falls Eintreten beschlossen werden sollte – in der Spezialdiskussion einen Antrag stellen, damit die Möglichkeit eines «richtigen» Abendverkaufs nach geltendem Recht bis 21 Uhr erhalten bleibt, wie dies die gewerblichen Detaillisten wünschen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Da muss ich Sie leider korrigieren: Ich habe ganz klar deklariert, dass wir zunächst über den Samstag und anschliessend über die Vortage von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr abstimmen. Wir haben erst über den Samstag entschieden.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Art. 8 Abs. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 16.00 Uhr.»

Wenn die SVP-Fraktion ihren Antrag zu Art. 8 Abs. 1 Bst. c zurückzieht, dann «übernehmen» wir ihn, damit auch das Verkaufspersonal die Feiertage in Ruhe vorbereiten kann.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Kommissionspräsident: Wenn wir das so abstimmen möchten, dann müssen wir auf Art. 8 Abs. 1 Bst. b zurückkommen und diesen Artikel abändern, wie es die SVP-Fraktion ursprünglich vorgeschlagen hat, damit es heisst: «am Samstag von 06.00 bis 17.00 Uhr.» Dann können wir über Art. 8 Abs. 1 Bst. c neu abstimmen, wo der Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 16.00 so beantragt ist. Jemand muss einen Antrag stellen, um diese Änderung zu Art. 8 Abs. 1 Bst. b zu beschliessen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Ich stelle zunächst die beiden Anträge der SVP-Fraktion auf 16 Uhr und den Antrag Stadler-Kirchberg, Denoth-St.Gallen sowie Eugster-Wil / Güntensperger-Mosnang / Lusti-Uzwil auf 17 Uhr einander gegenüber und werde das Obsiegende dann dem Entwurf der Regierung bzw. der vorberatenden Kommission gegenüberstellen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Grundsätzlich sind wir mit der Vorlage einverstanden. Gerade wegen der Wettbewerbsnachteile, die besonders den Detailhandel in Grenzregionen betreffen, begrüssen wir die flexibleren Ladenöffnungszeiten sehr. Einmal mehr ist zu betonen, dass diese Verlängerung um eine Stunde freiwillig ist und von den Läden nicht in Anspruch genommen werden muss. Als Einwohnerin der Bodenseeregion sehe ich immer wieder, wie zahlreiche Leute am Feierabend nach Arbon fahren, um Einkäufe zu erledigen, weil die Läden dort bis 20 Uhr offen haben. Anscheinend ist das auch in allen anderen Regionen so, die an Kantone oder gar Länder mit liberaleren Öffnungszeiten grenzen. Es kann doch nicht sein, dass wir tatenlos zuschauen, wie der Detailhandel in unserem Kanton davon betroffen ist.

Allfällige Forderungen der Gewerkschaften nach einem Gesamtarbeitsvertrag werden wir ablehnen. Wir sind der Überzeugung, dass aufgrund der marginalen Anpassungen der Ladenöffnungszeiten keine flankierenden Massnahmen notwendig sind. Zudem ist für uns unverständlich, dass sich gerade die Gewerkschaften gegen diese doch sehr moderate Liberalisierung wehren, zumal diese bei Arbeitsplatzverlusten jeweils laut aufschreien. Denn aufgrund der Erfahrungen ist es eine Tatsache, dass erweiterte Ladenöffnungszeiten auch erhöhte Stellenprozente mit sich ziehen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die Vorlage bedeutet einen weiteren Schritt hin zur totalen 24-Stunden-Gesellschaft. Das Ziel der Motionäre ist klar: In einem weiteren Schritt wird die Ladenöffnung bis 21 Uhr angestrebt, und letztlich wird auch der Sonntag zur Disposition stehen. Ersteres haben Sie im ursprünglichen Motionstext auch gefordert. Begründet wird dies mit der Gleichbehandlung mit den Tankstellenshops und den Aperto-Läden einerseits und mit den Ladenöffnungszeiten in den umliegenden Kantonen andererseits. Wie bereits ausgeführt worden ist, lehnte das St.Galler Volk bereits in den Jahren 1996 und 2003 Vorlagen ab, weil sie weit über das Ziel hinausgingen. Die heutig gültigen Ladenöffnungszeiten 6 bis 19 Uhr und von 6 bis 17 Uhr am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachten und Neujahr genügen vollkommen.

Längere Öffnungszeiten:

  • bedeuten längere Präsenzzeiten und somit Mehrkosten bei gleichem Umsatz;

  • fördern die «Aldi- und Lidlsierung» des Detailshandels zulasten von Fachgeschäften;

  • vermindern die Attraktivität der Arbeitsplätze im Detailhandel;

  • erhöhen die Gefahr für das Personal durch Ladendiebstahl, Raub und risikoreicheren Heimweg;

  • verstärken unerwünschte gesellschaftspolitische Veränderungen und Jugendprobleme;

  • führen zu höheren Polizeiaufwendungen;

  • fördern ein ungünstiges gesellschaftspolitisches Verhalten;

  • lassen die familien- und sozialpolitischen Aspekte völlig ausser Acht.

Die Motionäre behaupten, dass erweiterte Ladenöffnungszeiten einem Bedürfnis entsprächen und im Trend lägen. Es ist deshalb zu prüfen, ob diese Behauptung wahr ist. Offensichtlich haben die Motionäre keine vertieften Recherchen angestellt: Der Präsident und Vizepräsident des kantonalen Gewerbeverbandes haben es offensichtlich nicht als notwendig erachtet, die Meinung von Ladeninhabern einzuholen bzw. diese zu berücksichtigen. In Wil wurde beispielsweise die IGOB mit 80 Geschäftsmitgliedern gemäss Schreiben an alle Ratsmitglieder nicht einmal angehört. In der Stadt St.Gallen lehnten die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft «Pro Stadt» in einer Umfrage die neuen Öffnungszeiten grossmehrheitlich ab. In einem Schreiben eines grossen Modehauses mit 17 Geschäften und 200 Mitarbeitenden wird dargelegt, dass die heutigen Öffnungszeiten genügen würden und ein wöchentlicher Abendverkauf bis 21 Uhr für Zentren attraktiv sei. Ebenfalls abgelehnt wird die Ausdehnung der Öffnungszeiten vor Feiertagen bis 18 Uhr. Bei einer Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten würden Geschäfte in Einkaufszentren aufgrund der Mietverträge gezwungen sein, länger offen zu halten, was eine Umsatzverschiebung bei erhöhten Kosten mit sich bringen würde. Dies hat nichts mit liberaler Wirtschaftshaltung zu tun.

Zusammenfassend begünstigt die Vorlage die grossen Selbstbedienungsläden und Einkaufszentren auf der grünen Wiese, ausserdem würden die Arbeitsplätze im Detailhandel weiter abgewertet. Eine intelligente Staatsführung sollte Gesetze so ausgestalten, dass Personen oder Firmen nicht zu einem staatlich unerwünschten Handeln oder Verhalten gezwungen bzw. dazu angeleitet werden.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich muss Blumer-Gossau recht geben: Nicht alle Mitglieder des Gewerbeverbandes stehen hinter dieser Vorlage. Es stimmt aber überhaupt nicht, dass die grosse Mehrheit dagegen ist. Als die drei Motionäre diese Vorlage erarbeitet hatten, liess ich eine Umfrage in der Gruppe «Handel» – deren Präsident in Gossau wohnt – organisieren. Die Rückmeldung war klar für eine Verlängerung am Abend. Eine Stunde Verlängerung am Abend bedeutet nicht zwingend längere Öffnungszeiten – man kann ja am Morgen eine Stunde später öffnen. Die Detaillisten müssen ihre Öffnungszeiten auf die Kunden ausrichten und nicht auf die Gewerkschaft. Wenn die Unia nun sagt, ihr lägen bereits 1500 Unterschriften für eine Petition vor, glaube ich ihr das nicht: Ich kenne den Wahrheitsgehalt von Medienmitteilungen der Unia. Wenn Stadler-Kirchberg uns mit dem Ratsreferendum droht, ist das für uns keine Bedrohung. Da machen wir mit, ich freue mich darauf.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich glaube, wir müssen die Situation etwas beruhigen und auch klären. Es gibt einen dreifach gestellten Antrag, der dem geltenden Recht entspricht: am Samstag und an den Vortagen von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr bis 17 Uhr. Nun gibt es einen zusätzlichen Antrag, der dem widerspricht: Dass man nämlich nicht generell am Samstag, sondern eben vor Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr auf 16 Uhr zurückgeht. Darum sollten die Anträge der verschiedenen Antragsteller jetzt bereinigt werden, damit am Schluss eine Lösung eventuell aussieht: normalerweise am Samstag bis 17 Uhr, aber an diesen Vortagen der hohen Feiertage nur bis 16 Uhr. Sonst gibt es einen Widerspruch, Sie können nicht beidem zustimmen. Zudem müssen Sie zur Eventualmöglichkeit, nämlich zum aufrechterhaltenen Antrag der SVP-Fraktion, Stellung nehmen können.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Die Argumente wiederholen sich, die Meinungen sind gemacht.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Regierungspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe mit Ladenöffnungsregelungen mittlerweile einige Erfahrungen mit dem Rat und mit dem Volk gemacht und habe so einige Vermutungen. Jedoch bin ich mit dem Vorgang, mit der Entstehung dieser Vorlage, in einem Mass überrascht worden, das ich mir nicht erhofft habe. Ich bin auch etwas nachdenklich geworden: Seit ich in der Regierung bin und einige wirtschaftspolitische Vorlagen vorgetragen habe, habe ich in den letzten Jahren immer wieder gehört, dass es ein wirtschafts- und vor allem auch gewerbepolitisches Anliegen sei, gesetzliche Regelungen abzuschaffen, welche die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) behinderten. Das hat man immer wieder lautstark gefordert.

Die heutige Vorlage ist der bescheidene Versuch, eine einschränkende Regelung zu lockern: eine Verbotsregelung, die vorsieht, dass ein Laden von Montag bis Freitag zwischen 19 und 20 Uhr und am Samstag zwischen 17 und 18 Uhr nicht geöffnet werden darf. Alle Nachbarkantone und unsere Nachbarländer kennen dieses Verbot zum Teil schon lange nicht mehr. Der Kanton Uri ist wirtschaftspolitisch nicht gerade der Benchmark für den Kanton St.Gallen. Wir schauen auf unsere Nachbarn, wo auch Wettbewerbsverzerrungen entstehen können. Wenn Sie über ein solches Verbot – es ist ein Verbot, das wir jetzt lockern möchten – sprechen, denken Sie immer an einen Grundsatz: Ein staatliches Verbot – das gilt hier wie sonst – soll von einem öffentlichen Interesse getragen und muss auch verhältnismässig sein. Man kann geteilter Meinung sein, welches öffentliche Interesse hier betroffen ist. Aber dass in unserer Nachbarschaft zum Teil wesentlich offenere, liberalere Regelungen gelten und zum Teil in der Praxis auch umgesetzt sind, ist eine Tatsache. Entgegen der vorhin gehörten Aussage habe der Coop Rickenbach bei Wil bis 20 Uhr geöffnet – ich kann das nicht selber bestätigen. Aber dass andere Kantone, Rechtsstaaten wie der Kanton St.Gallen, und andere Länder in der Umgebung derart offene Regelungen haben, ist für die Regierung immerhin ein hinreichendes Indiz, dass es kein öffentliches Interesse für ein solch enges Verbot gibt. Darum hat die Regierung bereits früher für offene Regelungen plädiert.

Wenn man genau hinhört, stellen wir fest, dass die Gewerkschaften nicht grundsätzlich dagegen sind. Sie sind jedenfalls so lange dagegen, als kleine flankierenden Massnahmen getroffen sind. Das letzte Mal hatte ich ein Papier gehabt, man könnte über 20 Uhr reden, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag bestünde. Das war aber vor vier Jahren, nicht mehr heute. Ein Gesamtarbeitsvertrag könnte hier sicher eine Lösung bringen. Ein Normalarbeitsvertrag bringt nichts, sofern er nicht allgemeinverbindlich ist und Mindestlöhne vorsehen würde. Es gibt in Art. 360a des Obligationenrechts eine gesetzliche Grundlage, wann die Regierung einen solchen Normalarbeitsvertrag erlassen kann. Diese Voraussetzungen sind offensichtlich nicht gegeben: Wir haben keinen Antrag von der tripartiten Kommission, welche den Detailhandel einmal untersucht hat.

Nun ist es so, dass nicht nur die Gewerkschaften – und das hat uns erstaunt – gegen eine solche Erweiterung sind: Ich lese ja auch diese Briefe, die Sie alle erreicht haben. Die «Rennleitung» des Gewerbeverbandes hat offenbar ihre Leute nicht ganz im Griff gehabt, wenn jetzt so häufig Briefe eingehen. Man muss sich diese Briefe einmal auf der Zunge zergehen lassen, namentlich den heute bereits erwähnten Brief eines St.Galler Modeunternehmens mit folgendem Wortlaut: «Grundsätzlich haben wir bezüglich Ladenöffnungszeiten eine liberale Haltung.» Ganz nach dem Motto: Jeder soll sein Geschäft dann offen halten, wenn er die Chance sieht, Verkäufe zu tätigen; aber für unser Geschäft reicht eine Öffnungszeit bis 19 Uhr, und darum ist unser Geschäft gegen die Liberalisierung. Wer so etwas schreibt, der muss das selber verantworten. Jedenfalls ist ein solcher Widerspruch offensichtlich, sinngemäss heisst dies nichts anderes als: Der Staat möge mein privates Interesse, den Laden nur bis 19 Uhr offen zu halten, absichern, damit ein anderer Unternehmer, der eventuell bis 20 Uhr offen haben möchte, das nicht darf. Ich habe ein gewisses Verständnis für die Angst der Kleinen vor den Grossen. Aber dieser Gesichtspunkt spielt in der Wirtschaft immer wieder.

Seien wir ehrlich: Wenn wir jetzt eine Stunde länger öffnen und an dieser Stunde alle gesellschaftspolitischen Probleme dieser Erde festmachen, dann übertreiben die, die das sagen. Darum ist die Regierung der Auffassung, dass man diese Gesetzgebung einmal durchgehen lassen sollte. Die Chancen in einer Volksabstimmung müssen Sie beurteilen. Wir haben beim jetzigen Stand einen Auftrag des Rates wörtlich umgesetzt, nicht mehr und nicht weniger. Wenn Sie mit Anträgen aus der Mitte des Rates etwas daran ändern, dann liegt das in Ihrem Ermessen; dazu äussere ich mich nicht. Aber in der Sache wäre ein Nichteintreten mit diesen Argumenten, jedenfalls den von der gewerblichen Seite vorgetragenen, nicht zu rechtfertigen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Art. 8 (Allgemeine Ladenöffnung). beantragt im Namen von Eugster-Wil, Güntensperger-Mosnang und in eigenem Namen, Art. 8 Abs. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr.»

Ich lege meine Interessen als Mitglied der Wirtschaftsgruppe des Kantonsrates offen. Es ist ein Anliegen, insbesondere der Familien, dass die Öffnungszeiten an Samstagen nicht verlängert werden sollen. Im Bewusstsein, dass die Bedürfnisse der Kunden und insbesondere auch der Familien, bei denen beide Elternteile im Berufsleben sind, kann es auch von Vorteil sein, später einkaufen zu können. Es wurden heute vor allem diejenigen erwähnt, welche arbeiten müssen. Bekanntlich gehört das Shoppen auch zum Familienvergnügen, und davon ist nicht gesprochen worden und dies soll mindestens in die Entscheidung einbezogen werden. Auch in diesem Antrag halten wir fest, dass die Öffnungszeiten freiwillig sind, wie es der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gesagt hat. Jedes Unternehmen soll bestimmen, wie es seine Ladenöffnungszeiten gestalten will. Man muss gar nicht weit weg, um zu schauen, wie es andere machen: Auch das Dorf Appenzell hat am Sonntag, ausgenommen während der Kirchenzeit, offen und verkauft dann, wenn die Leute im Dorf sind. In unserem Antrag ist enthalten, dass auch vor hohen Feiertagen ebenfalls nur bis 17 Uhr geöffnet werden soll.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

beantragt, Art. 8 Abs. 1 Bst. b wie folgt zu formulieren: «am Samstag sowie am Vortag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 17.00 Uhr.»

Ich habe mich ebenfalls in der Eintretensdiskussion über diesen Punkt geäussert.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
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verzichtet im Namen der SVP-Fraktion darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zu Art. 8 Abs. 1 Bst. b mündlich zu bestätigen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
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Kommissionspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die gleichlautenden Anträge Eugster-Wil / Güntensperger-Mosnang / Lusti-Uzwil sowie Stadler-Kirchberg und Denoth-St.Gallen wurden in der vorberatenden Kommission auch gestellt und sind mit 10:5 Stimmen unterlegen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
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beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Art. 8 Abs. 1 Bst. c wie folgt zu formulieren: «am Vortrag von Karfreitag, Weihnachtstag und Neujahr von 06.00 bis 16.00 Uhr.» Wir haben vorhin nur dem Antrag Eugster-Wil / Güntensperger-Mosnang / Lusti-Uzwil zu Art. 8 Abs. 1 Bst. b zugestimmt.

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Kommissionspräsident: Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die anderen Anträge, die in der vorberatenden Kommission so nicht gestellt wurden, sind abzulehnen.

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zieht im Namen der SVP-Fraktion den Antrag zu Art. 8 Abs. 1 Bst. c zurück.

Unser Antrag beruhte darauf, dass am Samstag bis 18 Uhr geöffnet sein darf. Da sich nun am Samstag Öffnungszeiten bis 17 Uhr durchgesetzt haben, ziehen wir unseren Antrag zu Art. 8 Abs. 1 Bst. c zurück.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
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Zu Hartmann-Flawil: Ich habe gesagt: Ich glaube nicht, dass es 1500 Unterschriften sind, weil ich den Wahrheitsgehalt der Unia-Medienmitteilungen kenne. Jetzt habe ich es nochmals gesagt.

Jetzt sprechen wir aber zum verlängerten Abendverkauf: Die Überlegung von Dobler-Oberuzwil ist an und für sich richtig, unter der Berücksichtigung, dass nicht alle Abende diese Möglichkeit besteht. Ich muss einfach sagen, zwischen 20 und 21 Uhr läuft nicht mehr viel. Das wird später noch mehr der Fall sein, wenn tendenziell mehr Läden bis 20 Uhr offen haben. Dass der donnerstägliche Abendverkauf wegfallen soll, wird in einem Zeitungsbericht des «St.Galler Tagblatts» vom vergangenen Samstag übrigens von keinem der Befragten als grosser Verlust empfunden. Die Leute, die vorhin gesagt haben, die verlängerten Arbeitszeiten schaden der Arbeitnehmerschaft: Da schaue ich jetzt schon, wie die abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

beantragt, Art. 8 Abs. 2 wie folgt zu formulieren: «Die politische Gemeinde kann durch Reglement die Ladenöffnung einmal je Woche bis 21.00 Uhr zulassen, ausgenommen am Vorabend eines öffentlichen Ruhetages.»

Es ist natürlich nicht überall dasselbe. Die Wiler wollen ihren Abendverkauf beibehalten: Er findet bereits seit Jahrzehnten statt und ist bei uns einfach Tradition. Wil als Zentrum mit einer Ausstrahlung bis in die Dörfer des Kantons Thurgau ist etwas anderes als die St.Galler Innenstadt oder die AFG-Arena. Lassen wir den Wiler Gewerbetreibenden diesen Wettbewerbsvorteil und bleiben wir beim geltenden Recht. Wir sind ja beim Samstagabend den Gewerkschaften etwas entgegengekommen.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident von Travail Suisse St.Gallen (Dachorganisation der Arbeitnehmenden) offen: Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Fordern wir Fairplay im Detailhandel! Das Konsumverhalten unserer Gesellschaft hat sich enorm gewandelt: Der Trend hin zu längeren Ladenöffnungszeiten findet nun seit Jahren statt. Das Volk hat aber bereits mehrere Male eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt. Wie müssen die Arbeitsbedingungen beschaffen sein, damit auch die Angestellten im Detailhandel fair behandelt sind? Travail Suisse St.Gallen hat sich in Zusammenarbeit mit dem Kaufmännischen Verband (KV) Ost ebenfalls intensiv mit dieser Thematik auseinandergesetzt. Die beiden Arbeitnehmerorganisationen sind zur abschliessenden Meinung gekommen, dass wir mit diesem ll. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung keine zukunftsträchtige Vorlage haben. Man kann das Vorgehen nur als Salamitaktik bezeichnen. Ich bin der Ansicht, dass die bestehende Gesetzgebung genügend Spielraum für die Grenzregionen und das Konsumverhalten bietet: Ich bitte Schlegel-Goldach, Art. 13 des Gesetzes über Ruhetag und Ladenöffnung zu konsultieren, der Ausnahmen zulässt.

Grundsätzlich muss leider davon ausgegangen werden, dass die Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten immer wieder durch politische Vorstösse auf nationaler und kantonaler Ebene verlangt wird und nur mit grossem Einsatz aufzuhalten ist. Diesem Ansinnen können wir aber nur hier entgegentreten. Umso wichtiger sind für uns Angestelltenverbände faire Anstellungsverhältnisse für das Verkaufspersonal. Die Bedürfnisse der Angestellten sind so vielfältig wie deren Lebensumstände: Familienfrauen, die ihre Kinder tagsüber betreuen, und Studierende werden die Arbeit am Abend begrüssen. Andere wiederum legen Wert auf ein geregeltes gesellschaftliches Leben. Diesen Bedürfnissen gilt es ebenso gerecht zu werden wie jenen der Konsumentinnen und Konsumenten. Längere Öffnungszeiten bedeuten nicht für alle Detailhandelsgeschäfte einfach mehr Umsatz. Vielmehr wird der Konkurrenzdruck unter den Läden weiter zunehmen. Insbesondere die sogenannten Dorfläden und Einzeldetailhändler werden den Preis dieser Liberalisierung bezahlen müssen. Auch ich habe mich bei unseren Gewerblern in der Gemeinde Thal umgehört, und es ist erstaunlich, mit welcher Entschlossenheit keine verlängerten Öffnungszeiten verlangt werden. Dies sollte auch den Motionären bekannt sein, da sie die Stimme des Gewerbes wiedergeben.

Der KV Ost und Travail Suisse St.Gallen setzen sich für sechs dringend notwendige Forderungen ein, damit eine allfällige Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten nicht auf dem Rücken des Personal ausgetragen wird. Ich verzichte aus Zeitgründen darauf, die Ihnen im Vorfeld der Session zugestellten Punkte alle aufzuzählen. Bevor diese Punkte nicht abschliessend zwischen den Sozialpartnern diskutiert und verhandelt sind, beantrage ich, auf die Vorlage nicht einzutreten. Denn ohne Umsetzung dieser Forderungen ist kein Fairplay im Detailhandel vorhanden. Ich habe mich noch darüber gewundert, dass der Gewerbeverband unser Angebot, erste Gespräche über flankierende Massnahmen bei den Anstellungsbedingungen zu führen, partout abgelehnt hat. Wir haben soeben von Schlegel-Goldach gehört, weshalb man keinen Bedarf für Gespräche sieht.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
1.12.2009Wortmeldung

Ich habe Schlegel-Goldach nicht so verstanden, dass sie im Namen der SVP-Fraktion nur auf einen Antrag zu Art. 8 Abs. 1 Bst. b verzichtet hat.

Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009
22.2.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Die CVP-Fraktion wird mehrheitlich auf die zweite Lesung nicht eintreten. Wir können auch jetzt keinen Bedarf für eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten ausmachen, so wie das Volk bereits im Jahre 2002 die Ausweitung der Ladenöffnungszeiten abgelehnt hat, so zeigen auch die heutigen Umfragen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch bei Detailhändlern, dass eine Erweiterung der Öffnungszeiten zum heutigen Zeitpunkt nicht gewünscht ist. Der Druck für die Ausweitung kommt höchstens von den Grossverteilern, die Verlierer sind dabei die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit auch die Familien und das Gewerbe bzw. die Detailhändler. Das heute gültige Gesetz lässt bedarfsgerechte Lösungen zu, wie es heute schon in Rapperswil-Jona erfolgreich praktiziert wird. Ich muss annehmen, dass die Initianten mit der Änderung gemäss 1. Lesung nicht zufrieden sind, weitere Liberalisierungsschritte würden also folgen und anstehen, dagegen wehren wir uns. Ich bitte Sie daher, auch im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion, auf die 2. Lesung nicht einzutreten und die Gesetzesänderung abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Auch die SP-Fraktion unterstützt selbstverständlich das Ratsreferendum: Eigentlich ist es schade, dass wir diese Frage heute zum x-ten Mal behandeln müssen. Wäre innerhalb des Gewerbeverbandes die Kommunikation etwas ausgewogener und besser gewesen, hätten dort die Teppichetagen einen besseren Kontakt mit ihren Mitgliedern auf tieferen Etagen, dann wäre diese Diskussion hier wohl nicht nötig gewesen. Das Volk müsste nicht zu einer Frage, die sie schon zwei Mal beantwortet hat, ein drittes Mal Stellung nehmen. Das ist bedauerlich, aber es ist jetzt eben so weit. Wir müssen dafür sorgen, dass es bei guten Bedingungen für die Detaillisten und für das Verkaufspersonal bleibt, und darum ist es nötig, dass das Volk zu dieser Frage Stellung beziehen kann.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

Richle-St.Gallen hat mich zu einer Stellungnahme herausgefordert. Ich möchte ihn darauf aufmerksam machen, wie das parlamentarische Verfahren ist: Die Motion wurde gutgeheissen, und die Regierung hat eine Vorlage ausgearbeitet. Die CVP-Fraktion, der ich vorstehe – in der es aber auch für den Präsidenten weder einen Kadavergehorsam noch eine «geistige Achtungstellung» gibt, wenn irgendeine politische Elite dieses oder jenes sagt –, hat in ihrer Mehrheit entschieden, dass man nicht auf diese Vorlage eintreten sollte. Dies, weil das Terrain nicht genügend vorbereitet wurde; uns wurde ja auch elektronisch übermittelt, dass dies die Basis des Gewerbeverbandes offenbar nicht mitträgt. Nun sind diese Nichteintretensanträge allesamt abgelehnt worden, aber es erfolgt jetzt eine Schlussabstimmung. Ich habe eine liberale Überzeugung – bereits bei der letzten Abstimmung war ich für eine Liberalisierung – und werde auch in der Schlussabstimmung nicht gegen meine Überzeugung stimmen. Bei dieser Frage bin ich in meiner Fraktion in der Minderheit, aber eine Mehrheit meiner Fraktion wird dieses Geschäft ablehnen – das gehört zum politischen Spiel und zur politischen Auseinandersetzung. Ich kann differenzieren, Sie hoffentlich auch. Ich habe zum Glück noch einen Hauptberuf, und ich habe eine Grundhaltung, der ich mich verpflichtet fühle, auch wenn dies manchmal mit der Mehrheit der Fraktion nicht übereinstimmt. Ich bitte Sie, von dieser persönlichen Erklärung Kenntnis zu nehmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Sie wissen es mittlerweile alle, vier von fünf Detailhändlern im Kanton St.Gallen wollen keine Ausweitung der heute gültigen Ladenöffnungszeiten. Das ergaben Umfragen in Buchs, Altstätten, St.Gallen, Gossau, Wattwil usw. In den Städten St.Gallen und Gossau sind es sogar sieben von acht Geschäften, die an der heutigen Öffnungszeitenregelung festhalten wollen. Auch in der SVP-Hochburg Flums wollen sieben von acht Geschäften keine Verlängerung der Öffnungszeiten.

Diese von der Gruppe Handel des Gewerbeverbandes erhobenen Umfrageergebnisse sprechen doch eine sehr deutliche Sprache. Die direktbetroffenen Inhaberinnen und Inhaber von Detailhandelsgeschäften wollen die Öffnungszeiten nicht verändern. Sie wissen, dass sich das nicht lohnt – nicht rechnet – nichts bringt. Im Gegenteil, sie müssten selber länger im Geschäft stehen, ohne mehr Umsatz zu erzielen, ja sie würden sogar weitere Umsatzprozente an die Grossverteiler verlieren. Die Kundinnen und Kunden brauchen auch keine Ausweitung, denn über Mittag und am Abend bis 19 Uhr haben auch die berufstätigen Kundinnen und Kunden genug Möglichkeiten und Gelegenheiten, um ihre Einkäufe zu tätigen.

Das Verkaufspersonal will erst recht keine Verlängerung der Öffnungszeiten. Und das zu Recht. Sie haben heute schon lange Arbeitstage und sollen abends auch noch etwas Zeit finden für die Familie, für ein Engagement im Verein oder den Besuch eines Kulturanlasses. Mit einer Petition, die von 1750 Verkäuferinnen und Verkäufern unterschrieben wurde, hat das Verkaufspersonal mehr als deutlich gezeigt, dass es sich vehement gegen längere Öffnungszeiten und damit schlechtere Arbeitsbedingungen wehrt. Die «Sonntagszeitung» titelte gestern «900 Stunden länger shoppen» und bezieht sich dabei auf Aussagen der Migros Ostschweiz, wonach sie in den letzten Jahren die Öffnungszeiten je Jahr um fast 900 Stunden erweitert habe. Über Mittag bleiben viele Läden offen, und abends schliessen einige erst um 19 Uhr statt um 18.30. Noch längere Öffnungszeiten braucht es nun wirklich nicht. Volksabstimmungen in andern Kantonen haben deutlich gezeigt, dass längere Öffnungszeiten an der Urne deutlich abgelehnt werden.

Ich appelliere darum an die Gewerbeverbandsoberen, von denen einige in diesem Rat sitzen, und ich appelliere ebenso an die unermüdlichen Dauerliberalisierer, nun doch Vernunft und gesundes Augenmass zu zeigen und nicht an ihren eigenen Mitgliedern vorbeizupolitisieren. Gestehen Sie sich doch ein, dass diese bereits mehrfach abgespeckte Vorlage unnötig und unnütz ist, sie bringt nur Ärger und sonst gar nichts.

An die Adresse der SVP-Fraktion noch Folgendes: Denken Sie an das Beispiel im SVP-Dorf Flums (sieben von acht lehnen die Liberalisierung ab). Und denken Sie an Ihre Nein-Parole zur Senkung des Umwandlungssatzes bei der beruflichen Vorsorge. Auch bei den Ladenöffnungszeiten geht es wieder um die kleinen Leute, die einen gewissen Schutz brauchen. Also hören Sie doch auf mit der Zwängerei und treten Sie nicht auf diese Vorlage ein.

Das ist vernünftig und im Sinne der direktbetroffenen Detailhändlerinnen und Detailhändler und des Verkaufspersonals. Ein Nichteintreten erspart uns die Kosten einer Volksabstimmung, und das tut unseren Staatsfinanzen ganz gut.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Der Vorredner und die Vorrednerin haben die wesentlichen Punkte bereits gesagt, wie ich sie bereits während der 1. Lesung am 30. November 2009 erörtert habe. Im Weiteren gestatten Sie mir noch einige Gedanken: Offensichtlich ist es so, dass die ganze Angelegenheit verunglückt ist, wenn selbst die Mehrheit der betroffenen Geschäfte mit der heutigen Regelung einverstanden ist und keinen Bedarf sieht, die Ladenöffnungszeiten auszudehnen. Im Weiteren gestatten Sie mir noch aus christlicher und wirtschaftsethischer Sicht etwas zu erörtern. Es manifestieren sich hier offensichtlich verschiedene Denkmuster. Die Motionäre haben ein mechanistisches Weltbild, wichtigster Wert ist Gewinnmaximierung für Einzelne um jeden Preis, die zentrale Verhaltensnorm ist das Konkurrenzieren. Die Auswirkungen: Bankencrash, Wirtschaftskrise, Arbeitslosigkeit. Namens der GRÜ-Fraktion habe ich ein anderes Weltbild: Menschen und Geschöpfe, wichtigster Wert ist die Liebe, die gegenseitige Achtung, zentrale Verhaltensnorm ist das Dienen, die Auswirkungen eines solchen Verhaltens sind neue Denkmuster und echte Reformen im Sinne von Ursachentherapien und eine Entwicklung der Wirtschaft hin zu einer lebensdienlichen Wirtschaft. Das würde viele Probleme lösen, denen wir immer wieder hinten nachreden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

legt seine Interessen als Vizepräsident des kantonalen Gewerbeverbandes offen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Vorlage ist meines Erachtens eine vernünftige Lösung, Blum-Gossau, sie ermöglicht, sie erzwingt nicht, eine moderate Angleichung der Öffnungszeiten an die gelebte Umgebung, ausserkantonal die beiden Appenzell, Thurgau und Zürich, und innerkantonal an die Regelung der Tankstellenshops. Und exakt Letztere bestätigen aufgrund der hohen Umsatzzahlen, dass sich eben die Kundenbedürfnisse geändert haben, und es gibt schlicht kein öffentliches Interesse, die Schliessungszeiten in unserem Kanton derart restriktiv zu handhaben. Namentlich die vehementen Gegner, die heute wieder gesprochen haben zu diesem Geschäft: Stadler-Kirchberg und Denoth-St.Gallen. Diese haben noch im Jahr 2002, bei der letzten regierungsrätlichen Vorlage mit Öffnungszeiten bis 21 Uhr, beide den Änderungsbedarf anerkannt. Wenn Sie das Protokoll aus dem Jahre 2002 zur Hand nehmen, bei dieser Vorlage hat sich Stadler-Kirchberg auf die Notwendigkeit einer gewissen Liberalisierung des Gesetzes über Ruhetag und Ladenöffnung aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung, der veränderten Lebensweise, des Konsumverhaltens sowie exakt heutiges Argument, der gesetzlichen Regelung in den benachbarten Kantonen ausgesprochen – für eine Notwendigkeit der Änderung. Denoth-St.Gallen hat sich damals noch namens der UGE-Fraktion für Öffnungszeiten bis 20 Uhr ausgesprochen, die regierungsrätliche Vorlage lautete auf 21 Uhr, er hat sich damals für 20 Uhr ausgesprochen. Diese Argumente, die damals von diesen Personen hier in diesem Saal vertreten wurden, die gelten unverändert, und ich wehre mich gegen die Unterstellung, wir würden weitere Liberalisierungsschritte verlangen. Das Gegenteil ist der Fall: Wir sind mit unserer Motion zurück auf 20 Uhr, entsprechend wie das im Jahre 2002 auch in diesem Saal vertreten wurde. Wir meinen, Blumer-Gossau, dass wir damit durchaus Vernunft und Augenmass zeigen, und Ihre absolute Aussage: «Die Kunden brauchen auch keine Ausdehnung», woher haben Sie das? Welche Ergebnisse gibt es dazu? Wenn doch exakt die Tankstellenshops beispielsweise zeigen und auch die umliegenden Kantone, dass eben die Kundenbedürfnisse sich geändert haben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wer vertritt wen hier in diesem Saal? Wer spricht in wessen Namen in diesem Saal? Ich spreche im Namen des KGV und zwar stütze ich mich ab auf einen Entscheid der Präsidentenkonferenz, das ist das oberste Organ des kantonalen Gewerbeverbandes. Wir haben die Parolen beschlossen, es war eine klare Mehrheit von etwa 60 zu 40 Prozent, die der neuen Regelung zustimmte. Wenn nun ein neues E-Mail am Wochenende durch den Äther respektive das Internet geht, das angeblich der Meinung der Gruppe Handel des KGV widerspricht, so muss ich klar feststellen, ich kenne das Briefpapier der Gruppe Handel und ich kenne die Unterschrift des Präsidenten der Gruppe Handel, und beides war nicht der Fall. Jetzt komme ich noch auf die Vorredner zu sprechen: Keiner hat gesagt, wir müssen die Kunden fragen, nur immer die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder die, die Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzer sind. Als Unternehmer weiss ich ganz genau, dass das Wohl meiner Kunden das Beste ist für mein Geschäft. Ich bin zuversichtlich bei einer Volksabstimmung, zumal der Präsident der Gewerkschaft von einer Minirevision spricht, da müssen wir wirklich keine Angst haben. Und Denoth-St.Gallen, es ist etwas hochgegriffen, Wirtschaftsethik und christliche Lehre hier hineinzuziehen, in ein Geschäft, das ermöglicht, dass mehrere Menschen Arbeit bekommen. Sind Sie dagegen? Es steht nirgends geschrieben, dass eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer länger arbeiten muss, und zum Zweiten ist auch nirgends geschrieben, dass der Unternehmer offen halten muss. Also Sie können getrost auf die Vorlage eintreten und dieser zustimmen, und dann geben wir dem Volk das Wort, und das soll dann entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
22.2.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission hat, wie bekannt, das letzte Mal am 9. November 2009 getagt. In der Zwischenzeit wurde eine Petition überwiesen mit 1750 Unterschriften gegen längere Arbeitszeiten. Die Kommission könnte das Anliegen der Unia aufnehmen und dementsprechend eine weitere Beratung durchführen. Da das Abstimmungsverhältnis in der vorberatenden Kommission so klar war, habe ich entschieden, das Geschäft nicht in die Kommission zurückzunehmen, und beantrage Ihnen, auch in der zweiten Lesung diesem Gesetz zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion das Ratsreferendum nach Art. 132 Abs. 2 Bst. b GeschKR.

Wie ich vorgestern bereits gesagt habe, ist dies eine verunglückte Vorlage: Das Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung hat eine lange Tradition, und es wäre nicht das erste Mal, dass es Schiffbruch erleiden würde. Es ist nicht gut – und das sage ich jetzt als erfahrener Politiker –, wenn man gegen den Willen der Direktbetroffenen ein Gesetz ändern will. Wenn man alle Zuschriften der Detailhandelsunternehmen anschaut, dann will die Mehrheit dieser Unternehmen das nicht.

Zur Wortmeldung von Eugster-Wil vom Montag: Es ist richtig, dass die EVP damals in der UGE-Fraktion (Unabhängige, Grüne und EVP) im Geschäft 22.01.12 «Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung» verlangt hatte, dass die Ladenöffnungszeiten von 6 bis 20 Uhr gelten sollten. Allerdings war eine andere Voraussetzung gegeben: Die Vorlage der Regierung lautete von 5 bis 22 Uhr, deshalb dieser Antrag. Zudem haben Sie übersehen, dass die UGE-Fraktion in der 2. Lesung vom 23. September 2002 dann Rückkommen beantragt hatte, welches leider abgelehnt wurde. In der Folge wurde das Referendum ergriffen, und die Bürgerinnen und Bürger dieses Kantons lehnten das neue Gesetz in seiner Gesamtheit wuchtig ab. Im heute vorliegenden Geschäft bitte ich Sie, die Gesetzesänderung zusammen mit unserer Fraktion abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Nachdem Denoth-St.Gallen den Antrag auf das Ratsreferendum bereits gestellt hat, erübrigt sich mein Votum. In dieser Frage haben die Stimmberechtigten bereits einmal entschieden. Diese Frage bewegt das Volk, und deshalb möchten auch wir das Stimmvolk entscheiden lassen und unterstützen darum den Antrag der GRÜ-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010
24.2.2010Wortmeldung

Warum? Warum haben Läden und Geschäfte in den Bahnhöfen grössere Umsätze? Warum sind sie vermietet, obwohl sie höhere Mietzinse aufweisen? Warum haben diese Läden keine Personalprobleme? Warum schiessen Tankstellenshops überall aus dem Boden? Warum hat der Stadtpräsident von Rapperswil-Jona ein Gesuch gestellt, das seine Gemeinde bis 20 Uhr offen haben kann? Dieser Stadtpräsident ist der Präsident der CVP-Fraktion. Er will nicht, dass die umliegenden Gemeinden das gleiche Recht haben. Warum ergreifen die Linke und die CVP-Fraktion das Mittel des Ratsreferendums für eine Minirevision? Da müssen sie selber die Antwort geben.

Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010