Geschäft: II. Nachtrag zum Vollzugsgesetz zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.09.06 |
Titel | II. Nachtrag zum Vollzugsgesetz zur eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 5.3.2009 |
Abschluss | 20.4.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginn | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2010 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 6. November 2009 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 16. Juni 2009 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 6. November 2009 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Beilage | Festlegung des Vollzugsbeginn, Beilage 2 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 24. Februar 2010 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 30. November 2009 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Kommissionsbestellung vom 21. September 2009 | |
2.8.2019 | Beilage | Festlegung des Vollzugsbeginn, Beilage 1 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.09.06 voKo II. N zum Vollzugsgesetz zur eidg Gewässerschutzgesetzgebung | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
30.11.2009 | Ordnungsantrag Steiner-Kaltbrunn | 53 | Zustimmung | 33 | Ablehnung | 34 | |
30.11.2009 | Eintreten | 81 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 39 | |
24.2.2010 | Schlussabstimmung | 100 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 20 | |
22.2.2010 | Eintreten | 95 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 25 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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30.11.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Als KMU-Vertreterin begrüsse ich die Änderung der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung, die in erster Linie auf das Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt zurückzuführen ist und dadurch im Bundesamt für Umwelt (Bafu) Aufgaben abgebaut und rund 20 Stellen gestrichen worden sind. Ich kann Gemperle-Goldach und Nufer-St.Gallen beruhigen, denn der Bundesrat hat festgestellt, ich zitiere: «die beschlossene Deregulierung angesichts des erreichten Qualitätsstandards, des hohen Umweltbewusstseins der Tankbranche und der verbleibenden, eher geringen Gefährdung der Gewässer durch Anlagen mit gewässergefährdenden Flüssigkeiten verantwortet werden kann». Diese Erkenntnis und diese Auffassung vom Bundesrat, die freut mich natürlich, und ich höre die Worte gern, allein mir fehlt der Glaube. Der Kanton St.Gallen hat nämlich das Gegenteil demonstriert. Obwohl die Änderung des Bundesgesetzes am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist, wurde im Auftrag des AFU im 2008 eine Betriebskontrolle für Tankstellen im Kanton St.Gallen angeordnet und in einer Grossaktion geprüft. Das entspricht absolut nicht der geforderten Deregulierung des Bundes, die seit 1. Januar 2007 in Kraft ist und widerspricht der in der Botschaft der Regierung gemachten Aussage, dass aufgehobenes Bundesrecht nicht auf kantonaler Stufe wieder eingeführt werden soll. Alle zwei Jahre werden die Kontrollen durch konzessionierte Firmen der Branche des AGVS stattgegeben, letztmals im 2006, also wäre sie im 2009 wieder fällig geworden. Die ist auch fällig gewesen und durchgeführt worden, doch das AFU hat mitgeteilt und gebeten, dass 2008 die angekündigte trotzdem durchgeführt werde, obwohl wir eigentlich den Hinweis gegeben haben, dass 2009 diese ja schon wieder stattfinden soll. Ich bin für Eintreten und ersuche die Regierung, doch Taten folgen zu lassen und nicht nur als reine Floskeln, wie sie jetzt in der Botschaft stehen. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Das Vollzugsgesetz zum Gewässerschutzgesetz enthält in erster Linie Vollzugsvorschriften zur Umsetzung der eidgenössischen Gewässerschutzgesetzgebung. Anlass für die Gesetzesvorlage bildete auch die Änderung des Bundesrechts, konkret die Aufhebung der TTV (technische Tankvorschriften), einer äusserst detaillierten, mittlerweile durch technischen Fortschritt überholten Regelung. Es handelt sich hier um eine sinnvolle Deregulierung. Das technische Know-how für verantwortungsvollen Umgang mit wassergefährdenden Flüssigkeiten ist in der Branche vorhanden. Schadenfälle gibt es immer noch, die gehen aber in aller Regel auf menschliches Versagen zurück, was sich auch durch eine lückenlose Kontrolle von Anlagen nie ganz vermeiden lässt. Hier ist eine Verbesserung der Ausbildung und Schulung das probate Mittel. Die kantonale Regelung, die uns vorgelegt wurde, erscheint als sinnvoll. Es ist vor allem auch richtig, dass das aufgehobene Bundesrecht nicht durch kantonale Vorschriften wieder ersetzt wird, welchen Weg einige Kantone eingeschlagen haben. Im Hinblick auf Fachwissen der Branche erscheint die Lockerung als richtig, Kontrollen im Sinn von Stichproben sind genügend. Ebenfalls als sinnvoll erachten wir die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, es sollen hier möglichst keine neuen Schnittstellen geschaffen werden. Der Kommissionsantrag auf Streichung der Genehmigungspflicht der Abwasserreglemente wird von unserer Fraktion praktisch ausnahmslos unterstützt. Der Antrag entspricht der bei der Revision des Gemeindegesetzes umgesetzten Lockerung der staatlichen Aufsicht bzw. der Förderung der Gemeindeautonomie. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | Ich danke Ihnen für das Verständnis. Der Botschaft S. 5, Abschnitt 2 Abs. 2, ist zu entnehmen, dass die anzustrebende Eigenverantwortung auch in Zukunft nicht ohne behördliche Kontrollen (Stichproben) auskommen wird. So hat sich der kantonale Gesetzgeber in den Grundzügen an der auf Bundesebene vollzogenen Deregulierung zu orientieren. Von einer detaillierten Regelung der Materie ist somit abzusehen. Aufgehobenes Bundesrecht soll nicht auf kantonaler Stufe wieder eingeführt werden. Ich bitte Regierungsrat Willi Haag, zu antworten, so dass das auch protokolliert wird, denn es herrscht zurzeit ein riesiges Chaos an Umweltschutzkontrollen. Wir haben von dem Branchenverband AGVS ein Tankstelleninspektorat und ein Umweltschutzinspektorat, beide führen Kontrollen durch.
Ich bitte Regierungsrat Willi Haag, diese wichtigen Fragen noch zu beantworten. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | Dann stelle ich den Ordnungsantrag, mir die Möglichkeit zu geben, dem Vorsteher des Baudepartementes eine Frage zu stellen. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit dem II. Nachtrag sollen die kantonalen Vollzugsvorschriften den Bundesgesetzen angepasst werden. Das Entlastungsprogramm des Bundes hat Kürzungen im Personalbestand vom Bundesamt für Umwelt zur Folge. Im Bereich Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten wurden daher Vorschriften teilweise aufgehoben oder zumindest vereinfacht. Die Sicherheit der Tankanlagen kann durch die Tankbranche ohne Probleme sichergestellt werden. Die Eigenverantwortung der Anlageinhaber und der Tankbranche wurde deutlich erhöht. Jetzt hat der Kanton Gelegenheit, Kontrollen und Überprüfungen auf die kommunale Ebene abzugeben. Die SVP-Fraktion begrüsst den in der Vorlage erwähnten Grundsatz, dass auf Bundesebene aufgehobenes Recht nicht auf kantonaler Ebene wieder eingeführt werde. Im Weiteren ist ein dezentrales Registrierungssystem sinnvoll. Dass Private für Aufgaben beigezogen werden, ist ein Muss, auch ist es sehr wichtig, dass die Fachverbände für die Aus- und Weiterbildung zuständig sind. Fazit: Bund und Kanton können sich entlasten, die Gemeinden sind für ihre Gebiete zuständig mit Kontakt zum Kanton. Das Ziel des II. Nachtrags zum Gewässerschutzvollzugsgesetz muss die Deregulierung sein. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | hat eine Verständnisfrage: Ich möchte zu Kapitel 2.1 S. 5 das Wort ergreifen. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Sie sagen auf S. 5. Das ist aber nicht Beratungsgegenstand. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission, bestehend aus 15 Mitgliedern, traf sich zu einer halbtägigen Sitzung, um das Geschäft zu beraten. Fachliche Auskunft erteilten neben Regierungsrat Willi Haag, Vorsteher des Baudepartementes, verschiedene Mitarbeiter des AFU. Wie die kurze Dauer der Sitzung zeigt, war das Geschäft wenig umstritten. Der Nachtrag beinhaltet zwei Themen: Die Anpassungen an das geänderte eidgenössische Gewässerschutzrecht im Bereich der Tankanlagen und eine Änderung in Bezug auf die Staatsbeiträge an die Erstellung und Beschaffung von Abfall- und Abwasserreinigungsanlagen. Im eidgenössischen Gewässerschutzgesetz wurden auf Anfang des Jahres 2007 die Vorschriften im Bereich der Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, den sogenannten Tankanlagen, stark gelockert. Unter anderem wurde die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten aufgehoben und einige Bestimmungen daraus in die Gewässerschutzverordnung aufgenommen. Ausgangslage für diese Änderung war eine Sparrunde beim Bund, die mit einem Aufgabenverzicht gekoppelt war. Der Bundesgesetzgeber kam zur Einsicht, dass eine Lockerung der Vorschriften bzw. der direkten Kontrollen durch Bund und Kanton in Kauf genommen werden kann, weil im Bereich der Tankanlagen durch jahrelange, enge Zusammenarbeit der Behörden mit den Betreibern solcher Anlagen ein hoher Qualitätsstandard in der Tankbranche errichtet worden ist und deshalb heute die Bedrohung der Gewässer durch die Tankanlagen als eher gering eingeschätzt werden kann. Technisch sicherere Tankanlagen mit Leckanzeigesystemen sowie ein regelmässiges Revisionssystem gehören heute je nach Gefährdungspotenzial für die Gewässer zum Standard. Der Bund und der Kanton werden sich aus der direkten Aufsicht weitgehend zurückziehen, wodurch die Eigenverantwortung der Tankanlagenbetreiber steigt. Die Organisation von Melde- und Bewilligungspflicht von Tankanlagen war bereits in der kantonalen Gewässerschutzrevision von 2002 ein Thema. Damals wurden ein kantonales Vignettensystem und ein kantonaler Tankkataster eingeführt. Das Vignettensystem wurde aber nie umgesetzt, weil kurz nach der Verabschiedung dieses Gesetzes durch den Kantonsrat schon bekannt wurde, dass es auf Bundesebene eine Vereinfachung geben wird. Die Bewilligungspflicht für die Erstellung und Änderung von Anlagen wird nun stark gelockert und ist nur noch dort notwendig, wo die Gefährdung der Gewässer gross ist, z.B. in besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen für Anlagen ab 2000 l Nutzvolumen und in den sensiblen Grundwasserschutzzonen und -arealen für Behälter ab 450 l. Die eidgenössisch geregelte Bewilligungs- bzw. Meldepflicht entspricht dem Gefahrenpotenzial der Anlage und fällt abhängig davon in die Zuständigkeit des Kantons oder der Gemeinde. Die Verantwortung für die Sicherheit der Anlagen liegt nun grundsätzlich bei den Anlagenbesitzern und der Tankbranche. Dabei müssen der Stand der Technik und die entsprechende Ausbildung des Personals sichergestellt werden. Das soll durch die Branchenverbände, den SVTI, den Schweizerischen Verein für technische Inspektionen, und den Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit gewährleistet werden. Auch die Sicherstellung der regelmässigen Kontrollen fällt neu in die Eigenverantwortung der Betreiber, wobei die kantonalen Bewilligungen für die Tankrevisionsunternehmen ebenfalls entfallen werden. Alles in allem kann festgestellt werden, dass der Tankbranche eine grosse Eigenverantwortung übergeben wird. Die kantonalen oder kommunalen Stellen werden die den Anlageinhabern auferlegten bundesrechtlichen Pflichten, namentlich die vorgeschriebenen Kontrollen, nur noch stichprobeweise überprüfen. Im Weiteren verzichtet der Kanton auf eine gemeinsame Tankregistratur. Die Daten von bewilligungs- und meldepflichtigen Anlagen werden zwischen Kanton und Gemeinden aber ausgetauscht. So hat der Kanton auch weiterhin einen vollständigen Überblick über die Anlagen, was für die Kommission wichtig war, und zwar im Hinblick auf allfällige Schadensfälle, und in Zusammenarbeit mit den Schadenswehren wird dies als notwendig erachtet. Auf einen Antrag auf die Weiterführung eines solchen Katasters wurde deshalb dann auch verzichtet. Die Kommissionsmitglieder zeigten sich generell mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Vorgaben einverstanden und begrüssten die Stossrichtung der Erhöhung der Eigenverantwortung der Tankanlageninhaber. Es wurde aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass der Schutz der Gewässer eine wichtige Aufgabe des Kantons ist und er letztlich die Verantwortung zur Durchsetzung des Bundesrechts und für den Schutz der Gewässer hat. Durch die Neuregelung im NFA wird nun auch noch die Finanzierung von Abwasserreinigungsanlagen neu geregelt, indem neu mit Programmvereinbarungen gearbeitet wird und nicht mehr einfach kostenorientierte Massnahmen bezahlt werden. Da die Abwasserreinigung im Kanton St.Gallen vollständig bei den Gemeinden liegt, schlägt die Regierung im Gesetz vor, die Abwasserreglemente vom Kanton prüfen zu lassen, damit er von vornherein sicherstellen kann, dass die Aufwendungen über kostendeckende und verursachergerecht bemessene Gebühren und Beiträge finanziert werden, wie dies auch gesetzlich verlangt wird. Die Kommission beschloss aber, in Art. 14 durch Streichung von Abs. 2 diese Regelung wieder zu entfernen, da sie dem neuen Gemeindegesetz widerspricht, in welchem auf die Genehmigung von Gemeindereglementen mit Ausnahme der Gemeindeordnung verzichtet werden soll. Die spezialgesetzliche Wiedereinführung für die Abwasserreglemente wurde nach Austausch verschiedener Argumente mit 10:4 Stimmen bei 1 Enthaltung gestrichen. In diesem Sinn beantragt Ihnen die vorberatende Kommission mit 15:0 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Im Vorfeld dieser kantonalen Vorlage hat der Bund die Vorschriften im Bereich der bewilligungspflichtigen Tank- und Lageranlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten stark gelockert. Der Bund überträgt die Verantwortung an die Kantone und Gemeinden und appelliert an die Eigenverantwortung der Besitzer und Betreiber von Tank- und Lageranlagen. Die Datenerfassung von Tankanlagen erfolgt durch die Gemeinden und wird auf einem dezentral geführten Registrierungssystem gespeichert. Für die Kontrolle der Tankanlagen sowie die Aus- und Weiterbildung des Personals sind die Fachverbände SVTl (Schweizerischer Verein für technische Inspektionen) und Citec (Verband für Gewässerschutz und Tanksicherheit) zuständig. Die CVP-Fraktion begrüsst es, dass dem Vorschlag der Kommission, den Abs. 2 im Art. 14 zu streichen, gefolgt wurde. Im neuen Gemeindegesetz ist die Genehmigungspflicht für Reglemente mit Ausnahme der Gemeindeordnung nicht mehr vorgesehen. Wenn schon von Deregulierung und erhöhter Gemeindeautonomie gesprochen wird, soll sie auch gelebt werden. Die Gemeinden können jederzeit auf das Baudepartement zurückgreifen und eine Vorprüfung beantragen. Deshalb ist es nicht nötig, dass solche Reglemente danach nochmals vom Baudepartement überprüft und genehmigt werden müssen. Es zählt auch hier die Eigenverantwortung. Sparen wir bei Personalressourcen, wo es möglich ist und Sinn macht. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Dieser Nachtrag wurde nötig, weil das Bundesgesetz angepasst wurde. Der Grund für die Änderung des Bundesgesetzes war aber nicht die Absicht, den Gewässerschutz zu verbessern, sondern seien wir ehrlich es war eine reine Sparvorlage. Dieser Ansatz wird jetzt beim kantonalen Vollzug fortgesetzt. Das ist mit Sicherheit nicht vorteilhaft für einen konsequenten Gewässerschutz. Dass ein konsequenter Gewässerschutz dringend nötig ist, zeigen die verschiedenen Fälle von Gewässerverschmutzung in den letzten Jahren, speziell auch in der Ostschweiz. Zum Teil wurde das Leben ganzer Bachläufe zerstört. Dieses Gesetz regelt den Vollzug von Bundesvorgaben. Die vorgeschlagenen Änderungen im Gesetz sind korrekt und ermöglichen nach unserer Auffassung mehrheitlich die angestrebten Zielsetzungen, die Betreiber von Anlagen vollständig in die Verantwortung zu nehmen. Die SP-Fraktion sieht aber bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben doch einige gewichtige grundsätzliche Risiken:
Dieses Gesetz möchte die Eigenverantwortung der Wirtschaft erheblich stärken. Das ist an und für sich richtig. Was aber passiert, wenn diese Aufgabe nicht oder nur ungenügend wahrgenommen wird, das ist zu wenig klar. Stichproben durch die Behörden sind nur vage vorgesehen, die Strafen wurden reduziert und die Meldepflicht eingeschränkt. Wer übernimmt denn die Verantwortung, dass die Vorgaben wirklich eingehalten werden? Es gibt auch Kontrollbereiche, wo das Eigeninteresse der Wirtschaft klein oder gar nicht vorhanden ist. Wer kontrolliert diese Bereiche? Der Kanton verzichtet auf die Führung eines vollständigen kantonalen Tankkatasters, das ist jetzt teilweise Sache der Gemeinde. Der Kanton hat aber die Verantwortung für den Vollzug des eidgenössischen Gewässerschutzes, also braucht er auch eine Übersicht. Dies ist vor allem im Ereignisfall nicht unbedeutend. Uns wurde in der Kommission versichert, dass die Gemeinden ihre Daten jeweils Ende Jahr dem Kanton liefern. Somit ist die Übersicht beim Kanton gewährleistet. Die SP-Fraktion ist gespannt, ob und in welcher Form die Regierung in der Verordnung Massnahmen erlässt, die den von uns geschilderten Risiken Rechnung tragen. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | Steiner-Kaltbrunn, Ihre Fragestellung ist gar nicht so einfach, wie es im Moment getönt hat. Sie waren in der vorberatenden Kommission dabei. Sie haben da bereits eine ähnliche Diskussion angeführt. Ich habe sehr schnell in der Kommission festgestellt, dass Ihre Probleme mit dieser Vorlage nichts zu tun haben. Es geht nicht um grundsätzliche Umwelt- oder Gewässerschutzregelungen, die bleiben. Hier geht es ganz bewusst um die ganze Problematik der Tanks, der Kontrolle und der Stichproben. Das regeln wir. Es wäre für das ganze Parlament sehr dienlich, wenn Sie vor Ihrer Wortergreifung die Interessen offenlegen würden. Wir haben tatsächlich noch kleinere Differenzen mit gröberen Ausmassen bezüglich der Tankstellen des Garagenbetriebes und nicht speziell auf diesen Öltanks. Ich bitte Sie zu differenzieren. Meine Mitarbeiter haben Sie im Anschluss an diese Kommissionssitzung eingehend informiert und Ihnen die Sachlage dargestellt. Dass was wir in der Botschaft schreiben, das meinen wir so und das machen wir so. Es wird dereguliert, die Branche der Tankkontrolleure, die haben eine Verantwortung, die werden sie nachführen, und uns bleiben die Stichproben. Das, was Sie gemeint haben, hat nichts damit zu tun. Sie wissen es, es ist wesentlich umfassender, es geht um andere Bereiche, die nicht mit Tankstellen, sondern mit einem Garagenbetrieb zu tun haben, wo Autos repariert werden, Ölwechsel vorgenommen werden. Ich bitte Sie in diesem Fall speziell, wenn Sie es wünschen, sich das nochmals anzusehen. Aber wir wollen mit Stichproben kontrollieren. Wir vertrauen darauf, dass die Branche ihre Verantwortung selbst wahrnimmt und kontrolliert - mehr wollen wir nicht. Zu Nufer-St.Gallen: Die grossen Tankanlagen, die bleiben beim Kanton, die werden nicht delegiert. Dort werden wir die Kontrolle weiter ausüben. Ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin Ihnen gerne behilflich, wenn in Ihrem speziellen Fall immer noch Unklarheiten bestehen sollten. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
30.11.2009 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. In unserer GRÜ-Fraktion herrscht eine gewisse Skepsis gegenüber dieser Vorlage, trotzdem sind wir für Eintreten. In dieser Vorlage, wie in vielen ähnlichen, die wir schon gehabt haben und die wir noch bekommen werden, geht es wie beim «Schwarz-Peter-Spiel»: Der Bund gibt seine Aufgabe den Kantonen, die Kantone geben die Aufgabe an die Gemeinden weiter und die Gemeinden geben das an die Privaten weiter - im Sinne der Deregulierung. Das ist sicher nicht nur ein schlechtes Prinzip, aber es müssen auch Kontrollen gewährleistet sein, und ich bin mir da nicht so sicher, ob die Gemeinden so genau hinschauen, wenn ein grosser Tankanlagenbetreiber vielleicht nicht gerade alles so regelkonform macht. Ein anderer Zweifel besteht darin, ob diese Firmen dann wirklich Haftpflichtversicherungen abgeschlossen haben, die auch einen grossen Schaden abdecken werden, oder ob diese Firmen dann in einem Katastrophenfall einfach schnell Pleite gehen und dann muss die öffentliche Hand die Suppe auslöffeln. Es ist ein risikoreiches Geschäft, Grosstankanlagen zu betreiben. Es können technische Mängel entstehen, und der grösste Risikofaktor ist immer der Mensch: mangelnde Aufmerksamkeit und mangelnde Konzentration. Wir begrüssen es deshalb, dass ein Register geführt wird. Es wäre vielleicht besser gewesen, wenn der Kanton das geführt hätte, aber nun müssen es die Gemeinden führen, und immerhin hat der Kanton die Oberaufsicht und die Gemeinden müssen das melden. Ich hoffe sehr, dass der Kanton genau hinschaut, ob alles gemeldet wird und ob alles in Ordnung ist. Es ist auch gut, dass die Abwasserreglemente nach einem Muster des Kantons verfasst werden können, denn wenn man jede Gemeinde ein eigenes Abwasserreglement ausformulieren lässt, dann wird es sehr oft der Fall sein, dass dieses gegen irgendein anderes übergeordnetes Recht verstösst. | Session des Kantonsrates vom 30. November und 1. Dezember 2009 |
22.2.2010 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |
22.2.2010 | Wortmeldung | Ratspräsidentin: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 22. bis 24. Februar 2010 |